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Vereinbarung Ford Werke AG - Migration-online

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Betriebsvereinbarung<br />

Gemeinsame Erklärung zur Chancengleichheit<br />

Positionspapier des Unternehmens FORD<br />

der Gewerkschaften<br />

Gültig ab: 01.01.1998<br />

1. Verpflichtung zur Chancengleichheit<br />

1.1. Das Unternehmen und die Gewerkschaften fühlen sich dem Prinzip der<br />

Chancengleichheit am Arbeitsplatz verpflichtet. Das Unternehmen und die<br />

Gewerkschaften erklären ihre Gegnerschaft gegenüber allen Formen ungleicher<br />

Behandlung, sei es durch direkte oder indirekte Diskriminierung von Beschäftigten<br />

oder Bewerbern in Bezug auf Rasse, religiöse Anschauungen, Farbe, Nationalität,<br />

ethnischer oder nationaler Herkunft, persönliche Lebensverhältnisse oder<br />

Geschlecht.<br />

1.2. Das Unternehmen und die Gewerkschaften erklären gleichermaßen ihre<br />

Gegnerschaft gegenüber allen Formen ungleicher Behandlung von Beschäftigten<br />

oder Bewerbern in Bezug auf Behinderungen und unfaire Behandlungen in Bezug<br />

auf das Alter.<br />

1.3. Das Unternehmen und die Gewerkschaften erkennen ihre Verpflichtungen nach<br />

den Bestimmungen des SEX Discrimination Act von 1975 und des Race Relation Act<br />

von 1976 an und unterstützen den Geist und die Intention der darauf bezogenen<br />

Verhaltenskodexe: Für die Beseitigung von Diskriminierung in Bezug auf Geschlecht<br />

und Ehe und die Förderung von Gleichheit von Chancen in<br />

Beschäftigungsverhältnissen. Für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung und<br />

die Förderung von Gleichheit von Chancen in Beschäftigungsverhältnissen.<br />

2. Beschäftigungsbedingungen<br />

2.1. Das Unternehmen und die Gewerkschaften betonen ihre Unterstützung für die<br />

Prinzipien und Praktiken der Chancengleichheit und stimmen darin überein, daß es<br />

die Pflicht aller Beschäftigten ist, ihre persönliche Verantwortung für die Förderung<br />

einer völlig integrierten Gemeinschaft am Arbeitsplatz zu akzeptieren und dafür die<br />

- 1 -


Prinzipien der Chancengleichheit anzustreben und die Harmonie der Rassen zu<br />

pflegen. Das Unternehmen wird daher aktiv die Chancengleichheit fördern und dafür<br />

eine Beschäftigungspolitik betreiben, die sicherstellt, daß alle Individuen eine<br />

Behandlung erfahren, die sowohl fair, gleich und in Übereinstimmung mit ihren<br />

entsprechenden Begabungen, Potentialen, Qualifikationen und Fähigkeiten umgeht.<br />

Die Gewerkschaften werden dafür Sorge tragen, daß alle Mitglieder und<br />

Gewerkschaftsvertreter sich diesen Prinzipien und Praktiken gemäß verhalten.<br />

2.2. Das Unternehmen wird versichern, daß alle Individuen auf der Grundlage von<br />

objektiven Kriterien ausgesucht, eingestellt, befördert und behandelt werden, die die<br />

entsprechenden Begabungen, Potentiale, Qualifikationen und Fähigkeiten in Betracht<br />

ziehen. Insbesondere wird kein Bewerber oder Beschäftigter durch Anforderungen<br />

oder Bedingungen benachteiligt, die nicht für die Durchführung der Arbeit notwendig<br />

sind oder die eine indirekte unfaire Diskriminierung darstellen.<br />

2.3. Das Unternehmen und die Gewerkschaften erkennen die Probleme, die durch<br />

sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz entstehen können an und treten gemeinsam<br />

dafür ein, daß dieses inakzeptable Verhalten nicht stattfinden kann. Sexuelle<br />

Belästigungen beinhaltet ungewollte physische Kontakte, anspielende Bemerkungen<br />

oder in Verhalten, das Einladungen oder <strong>Ford</strong>erungen an sexuelle Handlungen<br />

enthält oder ähnliches ungewolltes Verhalten. Sexuelle Belästigung wird als ein<br />

unfaires diskriminierendes Verhalten angesehen und wird in Übereinstimmung mit<br />

den Verfahren aus 4.2 (siehe weiter unten) behandelt.<br />

3. Kontrolle und Überprüfungen<br />

3.1. Das Unternehmen und die Gewerkschaften erkennen, daß die regelmäßige<br />

Kontrolle des Verhaltens gegenüber dem ethnischen Ursprung und dem Geschlecht<br />

von Beschäftigten notwendig ist, um die Effektivität dieser gemeinsamen Erklärung<br />

zu überprüfen. Dafür wird das Unternehmen die derzeitigen Verfahren zur<br />

Chancengleichheit pflegen und weiter verbessern. Diese können erweitert werden,<br />

wenn von dem Unternehmen und den Gewerkschaften vereinbart, für den Zweck der<br />

Vervollständigung der speziellen Aufgaben auf lokaler und nationaler Ebene.<br />

3.2. Die erfolgreiche Umsetzung dieser gemeinsamen Erklärung hängt von den<br />

regelmäßigen Untersuchungen des Fortschritts in Richtung Chancengleichheit und<br />

der Entwicklung lokaler Initiativen ab. Für diesen Zweck sollen das lokale<br />

Management und die Gewerkschaften entsprechende gemeinsame Gremien<br />

entweder auf Betriebsebene oder einer äquivalenten Ebene errichten.<br />

3.3. Das Unternehmen wird den Gewerkschaften eine Kopie des<br />

unternehmensweiten jährlichen Berichts über statistische Daten zur<br />

Chancengleichheit schicken.<br />

3.4. Die praktische Anwendung dieser gemeinsamen Erklärung wird Gegenstand<br />

regelmäßiger Überprüfung auf nationaler Ebene sein, um zu versichern, daß es auch<br />

in Zukunft effektiv ist.<br />

- 2 -


4. Beschwerden und Disziplinarmaßnahmen<br />

4.1. Das Unternehmen und die Gewerkschaften werden dafür Sorge tragen, daß<br />

einzelne Beschäftigte oder Gruppen von Beschäftigten, die sich direkter oder<br />

indirekter unfairer Diskriminierung ausgesetzt fühlen, angemessen vertreten werden.<br />

Jeder Beschäftigte, der fühlt, daß er oder sie in Bezug auf sein oder ihr<br />

Beschäftigungsverhältnis unfair behandelt wurde, sollte seine oder ihre Beschwerde<br />

durch die entsprechenden Verfahren vortragen, wobei jede Anstrengung<br />

unternommen wird, um eine befriedigende Lösung zu finden. Zudem werden sowohl<br />

das Unternehmen als auch die Gewerkschaften dafür sorgen, daß alle Beschäftigten,<br />

die sich über eine unfaire Diskriminierung beschweren vor Angriffen geschützt<br />

werden.<br />

4.2. Das Unternehmen wird weiterhin unfaires diskriminierendes Verhalten als einen<br />

Grund für disziplinarische Maßnahme behandeln.<br />

5. Weiterbildung und Stellenangebote<br />

5.1. Das Unternehmen wird gemeinsam mit den Gewerkschaften angemessene und<br />

relevante Weiterbildung im Bereich Chancengleichheit für Beschäftigte und<br />

Gewerkschaftsvertreter anbieten, in dem Maße wie es notwendig ist und mit einem<br />

abgestimmten Kursinhalt. Die Gewerkschaft wird unterstützt und nimmt an solchen<br />

Bildungsprogrammen teil, und ermutigt ihre Vertreter daran teilzunehmen. Diese<br />

<strong>Vereinbarung</strong> hat keine Auswirkungen auf die gesonderten Regelungen für<br />

Weiterbildung von dem Unternehmen und der Gewerkschaften, um besondere Ziele<br />

zu erreichen.<br />

5.2. Wenn Stellen ausgeschrieben werden, wird das Unternehmen weiterhin solche<br />

Anzeigen veröffentlichen, die mit den Bedingungen dieser gemeinsamen<br />

Stellungnahme übereinstimmen. Dafür werden alle Möglichkeiten der Sprache, Bilder<br />

und Erklärungen genutzt, um deutlich zu machen, daß das Unternehmen ein<br />

Arbeitnehmer für Chancengleichheit ist.<br />

6. Kommunikation<br />

6.1. Das Unternehmen und die Gewerkschaften werden alles Erforderliche<br />

unternehmen, um diese Prinzipien allen Beschäftigten und Gewerkschaftsvertretern<br />

zugänglich zu machen.<br />

- 3 -


Gefunden in: www.migration-<strong>online</strong>.de © DGB Bildungswerk, Bereich <strong>Migration</strong> und Qualifizierung<br />

migration-<strong>online</strong> wird gefördert durch: Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesministerium des Innern,<br />

Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Xenos, Europäische Union,<br />

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Jugend, Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen,<br />

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den Verein "Mach meinen Kumpel nicht an!" e.V.<br />

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