Vereinbarung Preussag Stahl AG - Migration-online
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Vorstand und Betriebsrat werden sich im Falle der Feststellung von Mißständen<br />
gemeinsam um deren Beseitigung bemühen.<br />
§ 7<br />
Die Betriebsvereinbarung tritt am 01. August 1994 in Kraft. Sie kann mit einer Frist<br />
von drei Monaten zum Jahresende, frühestens zum 31. Dezember 1995, gekündigt<br />
werden.<br />
Salzgitter, 23.08.94<br />
<strong>Preussag</strong> <strong>Stahl</strong> Aktiengesellschaft<br />
Vorstand<br />
Betriebsrat<br />
Werk Salzgitter Werk Peine Werk Ilsede<br />
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