Vereinbarung Preussag Stahl AG - Migration-online
Vereinbarung Preussag Stahl AG - Migration-online
Vereinbarung Preussag Stahl AG - Migration-online
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Betriebsvereinbarung<br />
zwischen dem Vorstand der <strong>Preussag</strong> <strong>Stahl</strong> <strong>AG</strong><br />
und den Betriebsräten der <strong>Preussag</strong> <strong>Stahl</strong> <strong>AG</strong><br />
über<br />
"Allgemeine Grundsätze<br />
für die Behandlung aller Betriebsangehörigen"<br />
gültig ab: 01.08.1994<br />
§ 1<br />
Die Betriebsvereinbarung gilt räumlich: für die Werke Salzgitter, Peine und Ilsede<br />
persönlich: für alle Arbeitnehmer einschl. Auszubildende, Praktikanten und<br />
Werkstudenten.<br />
§ 2<br />
Vorstand, Führungskräfte und Betriebsrat haben darüber zu wachen, daß alle im<br />
Betrieb tätigen Mitarbeiter nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt<br />
werden, insbesondere daß jede unterschiedliche und nachteilige Behandlung von<br />
Mitarbeitern wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, Behinderung<br />
politischen Betätigung der Einstellung bzw. ihres Geschlechts unterbleibt. Die<br />
Gleichbehandlung gilt auch für die Neueinstellung von Mitarbeitern.<br />
Die Integration aller Mitarbeiter wird gemäß ihren persönlichen Möglichkeiten<br />
gefördert. Die Personalentwicklung durch innerbetriebliche Weiterbildung und der<br />
berufliche Aufstieg aller Mitarbeiter wird durch den Vorstand und den Betriebsrat<br />
gemeinsam unterstützt.<br />
Junge Menschen erhalten die Möglichkeit, unabhängig von z.B. ihrer Nationalität bei<br />
vorhandener Eignung eine betriebliche Berufsausbildung im Unternehmen zu<br />
absolvieren.<br />
- 1 -
§ 3<br />
Vorstand und Betriebsrat werden gemeinsam auf die Durchführung der in § 2<br />
geregelten Grundsätze hinwirken. Sie weisen sich gegenseitig auf Mängel und<br />
Verstöße sind.<br />
Zur Gewährleistung und Umsetzung im Sinne dieser Betriebsvereinbarung wird ein<br />
paritätischer Ausschuss gebildet, der bei Bedarf sofort, aber mindestens alle 6<br />
Monate tagt.<br />
Der Ausschuß hat für alle Maßnahmen im Sinne dieser <strong>Vereinbarung</strong> die<br />
koordinierende Funktion.<br />
§ 4<br />
Vorstand und Betriebsrat sorgen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ein friedliches<br />
Zusammenarbeiten im Unternehmen.<br />
Für diese Zusammenarbeit sollen Verhaltensregeln beachtet und Maßnahmen zur<br />
Verbesserung der Information und Kommunikation durchgeführt und aufgezeigt<br />
werden. Beispielhafte Möglichkeiten und Handlungsfelder, über deren Durchführung<br />
im Einzelfall zu entscheiden ist, werden in einem „Anhang" zu dieser <strong>Vereinbarung</strong><br />
aufgezeigt.<br />
§ 5<br />
Bei Verstößen gegen die in § 4 genannten Grundsätze werden Vorstand und<br />
Betriebsrat gemeinsam die gebotene Reaktion beraten. Wir im Rahmen dieser<br />
Betriebsvereinbarung festgestellt, daß durch den Verstoß der Betriebsfrieden<br />
erheblich gestört wurde, kann das mißbilligte Verhalten ggf. mit einer außerordentlichen<br />
Kündigung geahndet werden. Einem begründeten Entlassungsverlangen<br />
des Betriebsrates wird der Vorstand gemäß § 104 BetrVG entsprechen.<br />
§ 6<br />
- 2 -
Vorstand und Betriebsrat werden sich im Falle der Feststellung von Mißständen<br />
gemeinsam um deren Beseitigung bemühen.<br />
§ 7<br />
Die Betriebsvereinbarung tritt am 01. August 1994 in Kraft. Sie kann mit einer Frist<br />
von drei Monaten zum Jahresende, frühestens zum 31. Dezember 1995, gekündigt<br />
werden.<br />
Salzgitter, 23.08.94<br />
<strong>Preussag</strong> <strong>Stahl</strong> Aktiengesellschaft<br />
Vorstand<br />
Betriebsrat<br />
Werk Salzgitter Werk Peine Werk Ilsede<br />
- 3 -
Anhang zur Betriebsvereinbarung<br />
Beispielhafte Möglichkeiten und Handlungsfelder gem. § 4:<br />
Verhaltensregeln sollten sein:<br />
• Integration fördern und wollen<br />
• Anderssein tolerieren<br />
• Vorbildfunktion der betrieblichen Führungskräfte wahrnehmen<br />
• Konflikte und Probleme offen, tolerant und konfliktfrei regeln<br />
• eigenes Verhalten bessern<br />
• gegenseitige Ehrlichkeit und Offenheit pflegen<br />
• Hilfsbereitschaft fördern und zeigen<br />
• Verständnis füreinander entwickeln<br />
• Aggression und Mißtrauen abbauen<br />
• Menschlichkeit und Toleranz aktiv vorleben<br />
Information und Kommunikation sollten erfolgen:<br />
• um Anderssein zu akzeptieren<br />
• im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
• (z.B. mehrsprachige Schilder, Piktogramme, Hinweise etc.)<br />
• über die Länder und Kulturen, Religionen, Mentalität der im Unternehmen<br />
beschäftigten Mitarbeiter<br />
• über Rechtsgrundlagen allgemein und in der Arbeitswelt<br />
• um Mißverständnisse und Vorurteile abzubauen<br />
• um Verständnis und Wissen über Wanderungsbewegungen und Fluchtgründe<br />
zu erhalten<br />
• um über die Entstehung von Vorurteilen zu informieren und zu deren<br />
Vermeidung/Abbau beizutragen<br />
• um nicht ad hoc zu reagieren<br />
• um Sprachkenntnisse zu verbessern (auch Fachsprachen)<br />
• zur Förderung des multikulturellen Zusammenlebens<br />
Handlungsfelder könnten sein:<br />
• Berichte in Werkzeitung, Lokalpresse, veröffentlichen<br />
• Mitarbeiter in Betriebsversammlungen, Jugendversammlungen,<br />
Vertrauenskörpersitzungen, Dienstbesprechungen (Arbeitsgruppen,<br />
Abteilungen) informieren<br />
• themenbezogene Infoblätter (z.B. <strong>Stahl</strong>splitter) herausgeben<br />
• Thema in Vorstands-, Ressort- und Betriebsratssitzungen behandeln<br />
• multikulturelle Veranstaltungen durchführen<br />
• Thema beim Sommerfest des Betriebsrates berücksichtigen<br />
• sportliche Veranstaltungen mit mehreren Nationen durchführen<br />
• kulturbezogene Reisen/Austausch organisieren und durchführen<br />
• Nationalgerichte in den Kantinen anbieten (telcat)<br />
• im Rahmen des PS<strong>AG</strong>-Bildungsprogramms Maßnahmen durchführen<br />
- 4 -
• während der Berufsausbildung themenbezogene Projektwochen,<br />
Unterrichtseinheiten oder Maßnahmen während der Übergangsschulung<br />
organisieren.<br />
• Betriebsbegehungen durchführen<br />
• Kontakte zu örtlichen sozialen Einrichtungen ( Asyl, Behinderte etc. herstellen)<br />
• Veranstaltungen im Gedenkraum KZ-Drütte durchführen<br />
• Patenschaften zu ausländischen Mitarbeitern organisieren<br />
• im Vorschlagswesen themenbezogene Vorschläge belohnen<br />
• alle Arbeitsorganisationsformen bei der innerbetrieblichen Umsetzung dieser<br />
Betriebsvereinbarung nutzen<br />
• gemeinsame Erklärungen, Appelle, Transparente mit dem Ziel, die Integration<br />
ausländischer Mitarbeiter zu fördern<br />
• die Benennung und Einrichtung einer betrieblichen Anlaufstelle organisieren<br />
• gemeinsame Aktivitäten unterstützen ( multikulturell)<br />
• Freizeitaktivitäten organisieren bei der Wohnungsbeschaffung und der<br />
Wohnumfeldgestaltung helfen<br />
Gefunden in: www.migration-<strong>online</strong>.de © DGB Bildungswerk, Bereich <strong>Migration</strong> und Qualifizierung<br />
migration-<strong>online</strong> wird gefördert durch: Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesministerium des Innern,<br />
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Xenos, Europäische Union,<br />
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und<br />
Jugend, Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen,<br />
migration-<strong>online</strong>.de versteht sich als ein Beitrag zum Bündnis für Demokratie und Toleranz und für<br />
den Verein "Mach meinen Kumpel nicht an!" e.V.<br />
- 5 -