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Vereinbarung Preussag Stahl AG - Migration-online

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Betriebsvereinbarung<br />

zwischen dem Vorstand der <strong>Preussag</strong> <strong>Stahl</strong> <strong>AG</strong><br />

und den Betriebsräten der <strong>Preussag</strong> <strong>Stahl</strong> <strong>AG</strong><br />

über<br />

"Allgemeine Grundsätze<br />

für die Behandlung aller Betriebsangehörigen"<br />

gültig ab: 01.08.1994<br />

§ 1<br />

Die Betriebsvereinbarung gilt räumlich: für die Werke Salzgitter, Peine und Ilsede<br />

persönlich: für alle Arbeitnehmer einschl. Auszubildende, Praktikanten und<br />

Werkstudenten.<br />

§ 2<br />

Vorstand, Führungskräfte und Betriebsrat haben darüber zu wachen, daß alle im<br />

Betrieb tätigen Mitarbeiter nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt<br />

werden, insbesondere daß jede unterschiedliche und nachteilige Behandlung von<br />

Mitarbeitern wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, Behinderung<br />

politischen Betätigung der Einstellung bzw. ihres Geschlechts unterbleibt. Die<br />

Gleichbehandlung gilt auch für die Neueinstellung von Mitarbeitern.<br />

Die Integration aller Mitarbeiter wird gemäß ihren persönlichen Möglichkeiten<br />

gefördert. Die Personalentwicklung durch innerbetriebliche Weiterbildung und der<br />

berufliche Aufstieg aller Mitarbeiter wird durch den Vorstand und den Betriebsrat<br />

gemeinsam unterstützt.<br />

Junge Menschen erhalten die Möglichkeit, unabhängig von z.B. ihrer Nationalität bei<br />

vorhandener Eignung eine betriebliche Berufsausbildung im Unternehmen zu<br />

absolvieren.<br />

- 1 -


§ 3<br />

Vorstand und Betriebsrat werden gemeinsam auf die Durchführung der in § 2<br />

geregelten Grundsätze hinwirken. Sie weisen sich gegenseitig auf Mängel und<br />

Verstöße sind.<br />

Zur Gewährleistung und Umsetzung im Sinne dieser Betriebsvereinbarung wird ein<br />

paritätischer Ausschuss gebildet, der bei Bedarf sofort, aber mindestens alle 6<br />

Monate tagt.<br />

Der Ausschuß hat für alle Maßnahmen im Sinne dieser <strong>Vereinbarung</strong> die<br />

koordinierende Funktion.<br />

§ 4<br />

Vorstand und Betriebsrat sorgen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ein friedliches<br />

Zusammenarbeiten im Unternehmen.<br />

Für diese Zusammenarbeit sollen Verhaltensregeln beachtet und Maßnahmen zur<br />

Verbesserung der Information und Kommunikation durchgeführt und aufgezeigt<br />

werden. Beispielhafte Möglichkeiten und Handlungsfelder, über deren Durchführung<br />

im Einzelfall zu entscheiden ist, werden in einem „Anhang" zu dieser <strong>Vereinbarung</strong><br />

aufgezeigt.<br />

§ 5<br />

Bei Verstößen gegen die in § 4 genannten Grundsätze werden Vorstand und<br />

Betriebsrat gemeinsam die gebotene Reaktion beraten. Wir im Rahmen dieser<br />

Betriebsvereinbarung festgestellt, daß durch den Verstoß der Betriebsfrieden<br />

erheblich gestört wurde, kann das mißbilligte Verhalten ggf. mit einer außerordentlichen<br />

Kündigung geahndet werden. Einem begründeten Entlassungsverlangen<br />

des Betriebsrates wird der Vorstand gemäß § 104 BetrVG entsprechen.<br />

§ 6<br />

- 2 -


Vorstand und Betriebsrat werden sich im Falle der Feststellung von Mißständen<br />

gemeinsam um deren Beseitigung bemühen.<br />

§ 7<br />

Die Betriebsvereinbarung tritt am 01. August 1994 in Kraft. Sie kann mit einer Frist<br />

von drei Monaten zum Jahresende, frühestens zum 31. Dezember 1995, gekündigt<br />

werden.<br />

Salzgitter, 23.08.94<br />

<strong>Preussag</strong> <strong>Stahl</strong> Aktiengesellschaft<br />

Vorstand<br />

Betriebsrat<br />

Werk Salzgitter Werk Peine Werk Ilsede<br />

- 3 -


Anhang zur Betriebsvereinbarung<br />

Beispielhafte Möglichkeiten und Handlungsfelder gem. § 4:<br />

Verhaltensregeln sollten sein:<br />

• Integration fördern und wollen<br />

• Anderssein tolerieren<br />

• Vorbildfunktion der betrieblichen Führungskräfte wahrnehmen<br />

• Konflikte und Probleme offen, tolerant und konfliktfrei regeln<br />

• eigenes Verhalten bessern<br />

• gegenseitige Ehrlichkeit und Offenheit pflegen<br />

• Hilfsbereitschaft fördern und zeigen<br />

• Verständnis füreinander entwickeln<br />

• Aggression und Mißtrauen abbauen<br />

• Menschlichkeit und Toleranz aktiv vorleben<br />

Information und Kommunikation sollten erfolgen:<br />

• um Anderssein zu akzeptieren<br />

• im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

• (z.B. mehrsprachige Schilder, Piktogramme, Hinweise etc.)<br />

• über die Länder und Kulturen, Religionen, Mentalität der im Unternehmen<br />

beschäftigten Mitarbeiter<br />

• über Rechtsgrundlagen allgemein und in der Arbeitswelt<br />

• um Mißverständnisse und Vorurteile abzubauen<br />

• um Verständnis und Wissen über Wanderungsbewegungen und Fluchtgründe<br />

zu erhalten<br />

• um über die Entstehung von Vorurteilen zu informieren und zu deren<br />

Vermeidung/Abbau beizutragen<br />

• um nicht ad hoc zu reagieren<br />

• um Sprachkenntnisse zu verbessern (auch Fachsprachen)<br />

• zur Förderung des multikulturellen Zusammenlebens<br />

Handlungsfelder könnten sein:<br />

• Berichte in Werkzeitung, Lokalpresse, veröffentlichen<br />

• Mitarbeiter in Betriebsversammlungen, Jugendversammlungen,<br />

Vertrauenskörpersitzungen, Dienstbesprechungen (Arbeitsgruppen,<br />

Abteilungen) informieren<br />

• themenbezogene Infoblätter (z.B. <strong>Stahl</strong>splitter) herausgeben<br />

• Thema in Vorstands-, Ressort- und Betriebsratssitzungen behandeln<br />

• multikulturelle Veranstaltungen durchführen<br />

• Thema beim Sommerfest des Betriebsrates berücksichtigen<br />

• sportliche Veranstaltungen mit mehreren Nationen durchführen<br />

• kulturbezogene Reisen/Austausch organisieren und durchführen<br />

• Nationalgerichte in den Kantinen anbieten (telcat)<br />

• im Rahmen des PS<strong>AG</strong>-Bildungsprogramms Maßnahmen durchführen<br />

- 4 -


• während der Berufsausbildung themenbezogene Projektwochen,<br />

Unterrichtseinheiten oder Maßnahmen während der Übergangsschulung<br />

organisieren.<br />

• Betriebsbegehungen durchführen<br />

• Kontakte zu örtlichen sozialen Einrichtungen ( Asyl, Behinderte etc. herstellen)<br />

• Veranstaltungen im Gedenkraum KZ-Drütte durchführen<br />

• Patenschaften zu ausländischen Mitarbeitern organisieren<br />

• im Vorschlagswesen themenbezogene Vorschläge belohnen<br />

• alle Arbeitsorganisationsformen bei der innerbetrieblichen Umsetzung dieser<br />

Betriebsvereinbarung nutzen<br />

• gemeinsame Erklärungen, Appelle, Transparente mit dem Ziel, die Integration<br />

ausländischer Mitarbeiter zu fördern<br />

• die Benennung und Einrichtung einer betrieblichen Anlaufstelle organisieren<br />

• gemeinsame Aktivitäten unterstützen ( multikulturell)<br />

• Freizeitaktivitäten organisieren bei der Wohnungsbeschaffung und der<br />

Wohnumfeldgestaltung helfen<br />

Gefunden in: www.migration-<strong>online</strong>.de © DGB Bildungswerk, Bereich <strong>Migration</strong> und Qualifizierung<br />

migration-<strong>online</strong> wird gefördert durch: Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesministerium des Innern,<br />

Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Xenos, Europäische Union,<br />

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Jugend, Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen,<br />

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den Verein "Mach meinen Kumpel nicht an!" e.V.<br />

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