Tauernfenster 2003
Tauernfenster 2003
Tauernfenster 2003
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AUS DER GEMEINDE<br />
mastollens, und die touristische Entwicklungschance<br />
für die Zukunft von Prettau und die Schaffung von<br />
Arbeitsplätzen andererseits bedingen eine angeregte<br />
und teils äußerst kontrovers geführte Diskussion. Die<br />
Ausweisung einer Zone für touristische Einrichtungen<br />
wurde in geheimer Abstimmung abgelehnt.<br />
VERWALTUNGSÜBERSCHUSS ZWECKGEBUNDEN<br />
Gemeinderatssitzung vom 17. Juli <strong>2003</strong>: Die Genehmigung<br />
der Abschlussrechnung 2002, die Zweckbestimmung<br />
des Verwaltungsüberschusses, die Rechnungslegung<br />
der freiwilligen Feuerwehr sowie die<br />
Gemeindeverordnung für den Bereich Müllentsorgung<br />
sind die Inhalte der heutigen Tagesordnung.<br />
Die Abschlussrechnung für das Jahr 2002 unter<br />
dem zeitweiligen Vorsitz des Herrn Alois Grießmair<br />
wird einstimmig genehmigt. Das Finanzjahr 2002<br />
schließt die Gemeindeverwaltung Prettau mit einem<br />
Kassastand von 292.439,02 E ab. Auch der Übertragung<br />
dieses Verwaltungsüberschusses auf den<br />
Haushalt <strong>2003</strong> wird einhellig zugestimmt; die Gelder<br />
werden für die Grundenteignung zum Neubau<br />
der Feuerwehrhalle, für eine mögliche Kapitalerhöhung<br />
der Prettauer Energiegesellschaft PEG,<br />
für kulturelle Belange, für die Mitfinanzierung<br />
zweier Computer-Zentren im Rahmen des Leader-<br />
Projektes, für den Ankauf von Büromaterial sowie<br />
für den Ankauf von Sitzmöbeln in der Aula der<br />
Grundschule zweckbestimmt.<br />
Auch die Rechnungslegung der freiwilligen Feuerwehr<br />
Prettau für das Jahr 2002 mit einem Verwaltungsüberschuss<br />
von 4.150,24 E Lire wird einstimmig<br />
genehmigt.<br />
Die vom Südtiroler Gemeindenverband ausgearbeitete<br />
Gemeindeverordnung über die Kontrolle der<br />
Strafbestimmungen im Bereich Müllentsorgung<br />
wird ebenfalls ohne Gegenstimme genehmigt. Die<br />
aus fünf Artikeln bestehende Verordnung tritt<br />
am 1. September <strong>2003</strong> in Kraft und sieht für die im<br />
Art. 2 aufgelisteten Übertretungen wie beispielsweise<br />
das illegale Entsorgen des Hausmülls Verwaltungsstrafen<br />
in Höhe von 52 E bzw. 172 E bis<br />
516 E vor.<br />
Der zur Abänderung des Bauleitplans betreffend die<br />
geringfügige Änderung der Trassenführung der<br />
Druckrohrleitung vorgebrachte Einwand bzw. Vorschlag<br />
seitens eines Grundeigentümers wird vom<br />
Gemeinderat eingehend diskutiert; daraus resultiert<br />
die folgende Stellungnahme: Die Prettauer Energie<br />
Gesellschaft PEG als Antragsteller muss die Grundeigentümer<br />
vor Arbeitsbeginn informieren, die erforderlichen<br />
Einverständnisse einholen und etwaige<br />
Schäden ersetzen. Unter diesen Voraussetzungen<br />
wird die Beschlussvorlage einstimmig genehmigt.<br />
GEMEINDELEITSTELLE EINGERICHTET<br />
Gemeinderatssitzung vom 2. Oktober <strong>2003</strong>: Die<br />
Übertragung der Aufgaben des Zivilschutzkomitees<br />
an die neue Gemeindeleitstelle sowie zwei Haushaltsänderungen<br />
werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt.<br />
Mehreinnahmen beim öffentlichen Parkplatz in Kasern<br />
sowie Landesbeiträge für die Führung der<br />
öffentlichen Bibliothek, für die Verlegung der Trinkund<br />
Abwasserleitung im Bereich des Murbruchs<br />
„Bruchwald“ und für das Dienstleistungszentrum<br />
Kasern und verschiedene Ausgabenverpflichtungen<br />
erfordern die vierte, vom Gemeindeausschuss im<br />
Dringlichkeitswege vorgenommene Haushaltsänderung<br />
im laufenden Jahr. Die Ratifizierung durch den<br />
Gemeinderat erfolgt einstimmig.<br />
Der Zusatzbeitrag aus dem Nachtragshaushalt des<br />
Landes in Höhe von 67.000 E, die Verpflichtung<br />
dieser 27er-Gelder für die Neugestaltung des Dorfzentrums<br />
und den Bau der neuen Feuerwehrhalle,<br />
eine Reduzierung des Ausgleichsbeitrags sowie die<br />
finanzielle Unterstützung des Tourismusvereins sind<br />
die wesentlichen Inhalte der fünften Haushaltsänderung,<br />
die der Gemeinderat mehrheitlich annimmt.<br />
Das Landesgesetz Nr. 15 vom 18.12.2002 sieht im Art.<br />
3 vor, auf Gemeindeebene eine sogenannte Gemeindeleitstelle<br />
einzurichten; damit gehen die Aufgaben<br />
des bisherigen Zivilschutzkomitees auf dieses neue<br />
Gremium über. Der Gemeinderat ernennt folgende<br />
Personen zu Mitgliedern (bzw. Ersatzmitgliedern) der<br />
Gemeindeleitstelle: Bürgermeister Alois Brugger (Stefan<br />
Steinhauser), Vertreter der Gemeinde; Kommandant<br />
Walter Kottersteger (Peter Grießmair), Vertreter<br />
der freiwilligen Feuerwehr; Maresciallo Georg Jageregger<br />
(Carabiniere Mirko Citeroni), Vertreter der<br />
Carabinieri-Station; Geom. Umberto Galletti (Dr. Ing.<br />
Günther Schönegger), Techniker; Gemeindesekretär<br />
(delegierter Beamter), Schriftführer.<br />
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