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Tauernfenster 2003

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AUS DER GEMEINDE<br />

mastollens, und die touristische Entwicklungschance<br />

für die Zukunft von Prettau und die Schaffung von<br />

Arbeitsplätzen andererseits bedingen eine angeregte<br />

und teils äußerst kontrovers geführte Diskussion. Die<br />

Ausweisung einer Zone für touristische Einrichtungen<br />

wurde in geheimer Abstimmung abgelehnt.<br />

VERWALTUNGSÜBERSCHUSS ZWECKGEBUNDEN<br />

Gemeinderatssitzung vom 17. Juli <strong>2003</strong>: Die Genehmigung<br />

der Abschlussrechnung 2002, die Zweckbestimmung<br />

des Verwaltungsüberschusses, die Rechnungslegung<br />

der freiwilligen Feuerwehr sowie die<br />

Gemeindeverordnung für den Bereich Müllentsorgung<br />

sind die Inhalte der heutigen Tagesordnung.<br />

Die Abschlussrechnung für das Jahr 2002 unter<br />

dem zeitweiligen Vorsitz des Herrn Alois Grießmair<br />

wird einstimmig genehmigt. Das Finanzjahr 2002<br />

schließt die Gemeindeverwaltung Prettau mit einem<br />

Kassastand von 292.439,02 E ab. Auch der Übertragung<br />

dieses Verwaltungsüberschusses auf den<br />

Haushalt <strong>2003</strong> wird einhellig zugestimmt; die Gelder<br />

werden für die Grundenteignung zum Neubau<br />

der Feuerwehrhalle, für eine mögliche Kapitalerhöhung<br />

der Prettauer Energiegesellschaft PEG,<br />

für kulturelle Belange, für die Mitfinanzierung<br />

zweier Computer-Zentren im Rahmen des Leader-<br />

Projektes, für den Ankauf von Büromaterial sowie<br />

für den Ankauf von Sitzmöbeln in der Aula der<br />

Grundschule zweckbestimmt.<br />

Auch die Rechnungslegung der freiwilligen Feuerwehr<br />

Prettau für das Jahr 2002 mit einem Verwaltungsüberschuss<br />

von 4.150,24 E Lire wird einstimmig<br />

genehmigt.<br />

Die vom Südtiroler Gemeindenverband ausgearbeitete<br />

Gemeindeverordnung über die Kontrolle der<br />

Strafbestimmungen im Bereich Müllentsorgung<br />

wird ebenfalls ohne Gegenstimme genehmigt. Die<br />

aus fünf Artikeln bestehende Verordnung tritt<br />

am 1. September <strong>2003</strong> in Kraft und sieht für die im<br />

Art. 2 aufgelisteten Übertretungen wie beispielsweise<br />

das illegale Entsorgen des Hausmülls Verwaltungsstrafen<br />

in Höhe von 52 E bzw. 172 E bis<br />

516 E vor.<br />

Der zur Abänderung des Bauleitplans betreffend die<br />

geringfügige Änderung der Trassenführung der<br />

Druckrohrleitung vorgebrachte Einwand bzw. Vorschlag<br />

seitens eines Grundeigentümers wird vom<br />

Gemeinderat eingehend diskutiert; daraus resultiert<br />

die folgende Stellungnahme: Die Prettauer Energie<br />

Gesellschaft PEG als Antragsteller muss die Grundeigentümer<br />

vor Arbeitsbeginn informieren, die erforderlichen<br />

Einverständnisse einholen und etwaige<br />

Schäden ersetzen. Unter diesen Voraussetzungen<br />

wird die Beschlussvorlage einstimmig genehmigt.<br />

GEMEINDELEITSTELLE EINGERICHTET<br />

Gemeinderatssitzung vom 2. Oktober <strong>2003</strong>: Die<br />

Übertragung der Aufgaben des Zivilschutzkomitees<br />

an die neue Gemeindeleitstelle sowie zwei Haushaltsänderungen<br />

werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt.<br />

Mehreinnahmen beim öffentlichen Parkplatz in Kasern<br />

sowie Landesbeiträge für die Führung der<br />

öffentlichen Bibliothek, für die Verlegung der Trinkund<br />

Abwasserleitung im Bereich des Murbruchs<br />

„Bruchwald“ und für das Dienstleistungszentrum<br />

Kasern und verschiedene Ausgabenverpflichtungen<br />

erfordern die vierte, vom Gemeindeausschuss im<br />

Dringlichkeitswege vorgenommene Haushaltsänderung<br />

im laufenden Jahr. Die Ratifizierung durch den<br />

Gemeinderat erfolgt einstimmig.<br />

Der Zusatzbeitrag aus dem Nachtragshaushalt des<br />

Landes in Höhe von 67.000 E, die Verpflichtung<br />

dieser 27er-Gelder für die Neugestaltung des Dorfzentrums<br />

und den Bau der neuen Feuerwehrhalle,<br />

eine Reduzierung des Ausgleichsbeitrags sowie die<br />

finanzielle Unterstützung des Tourismusvereins sind<br />

die wesentlichen Inhalte der fünften Haushaltsänderung,<br />

die der Gemeinderat mehrheitlich annimmt.<br />

Das Landesgesetz Nr. 15 vom 18.12.2002 sieht im Art.<br />

3 vor, auf Gemeindeebene eine sogenannte Gemeindeleitstelle<br />

einzurichten; damit gehen die Aufgaben<br />

des bisherigen Zivilschutzkomitees auf dieses neue<br />

Gremium über. Der Gemeinderat ernennt folgende<br />

Personen zu Mitgliedern (bzw. Ersatzmitgliedern) der<br />

Gemeindeleitstelle: Bürgermeister Alois Brugger (Stefan<br />

Steinhauser), Vertreter der Gemeinde; Kommandant<br />

Walter Kottersteger (Peter Grießmair), Vertreter<br />

der freiwilligen Feuerwehr; Maresciallo Georg Jageregger<br />

(Carabiniere Mirko Citeroni), Vertreter der<br />

Carabinieri-Station; Geom. Umberto Galletti (Dr. Ing.<br />

Günther Schönegger), Techniker; Gemeindesekretär<br />

(delegierter Beamter), Schriftführer.<br />

stst<br />

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