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Tauernfenster 2003

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AUS DER GEMEINDE<br />

den Ausbau des Radwegenetzes und regt an, das<br />

Gemeindegebiet von Prettau mit der Fraktion St.<br />

Peter in der Nachbargemeinde Ahrntal auch mit<br />

einer Fahrradtrasse zu verbinden. Neben den touristischen<br />

Aspekten könnte dieser Radweg im Bedarfsfalle<br />

auch als Verbindungsstraße nach Prettau<br />

fungieren. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf<br />

den Ausbau der Gehsteige gelegt, im Besonderen im<br />

Dorfzentrum, aber auch zwischen dem Schaubergwerk<br />

und der Örtlichkeit Kasern. Als wichtigstes<br />

Anliegen hebt der Gemeinderat jedoch den Ausbau<br />

der Landesstraße SS 621 nach Prettau hervor. Er<br />

begrüßt den Bau der Lawinenschutztunnels in den<br />

Bereichen „Eissteg“ und „Hofer Graben“ mit dem<br />

Ziel, zur wirtschaftlichen Entwicklung des Gemeindegebietes<br />

beizutragen und der steten Abwanderung<br />

entgegenzuwirken. Zu den vielen, derzeit nur<br />

einspurig befahrbaren Engstellen und stein- bzw.<br />

lawinengefährdeten Straßenabschnitten wird angemerkt,<br />

dass die Verlängerung des Tunnels in der<br />

„Klamme“ und ein zeitgerechter und heutigen Verkehrsanforderungen<br />

entsprechender Ausbau der<br />

Landesstraße SS 621 zwischen den Örtlichkeiten<br />

„Schelmberg“ und „Weihergasse“ für die Entwicklung<br />

der Randgemeinde unabdingbar sind.<br />

Die Gemeindeordnung über die Führung des Müllentsorgungsdienstes<br />

muss abgeändert und ergänzt<br />

werden, da seit dem 20. August 2002 kein Biomüll<br />

mehr mit dem Restmüll entsorgt werden kann.<br />

Einstimmig erfolgt die Ersetzung des Art. 6/bis mit<br />

folgenden Neuerungen:<br />

1. Mit Wirkung ab 1.4.<strong>2003</strong> wird die getrennte<br />

Sammlung von organischen Abfällen angewandt.<br />

2. Die Regelung der Sammlung erfolgt durch eigenen<br />

Beschluss des Gemeindeausschusses.<br />

3. Falls die Eigenkompostierung nicht möglich ist,<br />

muss die getrennte Sammlung in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

4. Für folgende Großproduzenten ist die Eigenkompostierung<br />

unzulässig: Beherbergungsbetriebe ab<br />

einer Zimmerzahl von sieben Zimmern; Jausestationen,<br />

Buschenschankbetriebe und Betriebe mit<br />

der Lizenz zum Ausschank von Speisen und Getränken<br />

auf der Alm, die weniger als 200 m von<br />

der Straße entfernt sind; Restaurants, Mensen,<br />

Kantinen; Krankenhäuser und Kasernen; Bildungshäuser;<br />

Camping; Hersteller von Speiseeis<br />

und Nahrungsmitteln.<br />

5. Im Restmüll dürfen weder Bioabfälle noch kompostierbare<br />

Abfälle vorhanden sein bzw. gemeinsam<br />

mit dem Restmüll können keine Bioabfälle<br />

angeliefert werden.<br />

BAULEITPLANÄNDERUNG ABGELEHNT<br />

Gemeinderatssitzung vom 5. Juni <strong>2003</strong>: Mehrere<br />

Bauleitplanänderungen sowie die Überprüfung und<br />

die Genehmigung der Abschlussrechnung des Finanzjahres<br />

2002 stehen im Mittelpunkt der Tagesordnung.<br />

Mehreinnahmen wie etwa die Dividende der Selfin<br />

GmbH in Höhe von 7.950 E, der Landesbeitrag von<br />

74.000 E zur Sanierung des ländlichen Wegenetzes<br />

oder der Beitrag für das Arbeitslosenprogramm sowie<br />

Ausgabenverpflichtungen für verschiedene Bauleitplanänderungen,<br />

Arbeiten am ländlichen Wegenetz<br />

oder eine Kapitalzuweisung an das Weiße Kreuz in<br />

Luttach sind die wesentlichen Inhalte der dritten<br />

Haushaltsänderung im laufenden Jahr. Die Beschlussfassung<br />

erfolgt einstimmig.<br />

Die Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 49 vom<br />

13.1.<strong>2003</strong> den ersten, konzeptionellen Teil des Landesfachplans<br />

der Kommunikationsinfrastrukturen<br />

genehmigt. In einer dazu einhellig beschlossenen<br />

Stellungnahme begrüßt der Gemeinderat die Sicherstellung<br />

der Versorgung mit Kommunikationsdiensten<br />

auch in entlegenen Randgebieten, insbesondere<br />

der Funkverbindungen für Notrufdienste und Katastrophenfälle.<br />

Bei der Wahl der Standorte von<br />

Infrastrukturen sollte auf jeden Fall der Bürgermeister<br />

der gebietsmäßig betroffenen Gemeinde angehört<br />

und seine Zustimmung eingeholt werden; dies<br />

gilt vor allem für Anlagen im geschlossenen Siedlungsbereich.<br />

Auch im Zuge der jährlichen Überprüfung<br />

und Aktualisierung sollte der Bürgermeister<br />

verstärkt einbezogen werden.<br />

Die geringfügige Änderung der Trassenführung der<br />

Druckrohrleitung zwischen Kasern und Prettau betreffend<br />

den Bau eines E-Werkes an der Ahr-Stufe-<br />

1, die Neuabgrenzung einer Wohnbauzone A1 in der<br />

„Neuhausergasse“ sowie die Erweiterung der Zone<br />

für öffentliche Einrichtungen im Dorfzentrum<br />

zwecks Neubau der Feuerwehrhalle mit gleichzeitiger<br />

Eintragung einer Auffüllzone beim „Schacher“ werden<br />

einhellig genehmigt. Keine einhellige Angelegenheit<br />

ist hingegen die seitens eines Mitbesitzers<br />

eingebrachte Umwidmung von landwirtschaftlichem<br />

Grün in eine Zone für touristische Einrichtungen in<br />

der Nähe des Besucherbergwerks. Das negative Gutachten<br />

des Bauernbundes, vor allem aber die Besitzverhältnisse<br />

des betroffenen Grundstückes einerseits<br />

und die Notwendigkeit für den Aufbau des Asth-<br />

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