Tauernfenster 2003
Tauernfenster 2003
Tauernfenster 2003
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AUS DER GEMEINDE<br />
den Ausbau des Radwegenetzes und regt an, das<br />
Gemeindegebiet von Prettau mit der Fraktion St.<br />
Peter in der Nachbargemeinde Ahrntal auch mit<br />
einer Fahrradtrasse zu verbinden. Neben den touristischen<br />
Aspekten könnte dieser Radweg im Bedarfsfalle<br />
auch als Verbindungsstraße nach Prettau<br />
fungieren. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf<br />
den Ausbau der Gehsteige gelegt, im Besonderen im<br />
Dorfzentrum, aber auch zwischen dem Schaubergwerk<br />
und der Örtlichkeit Kasern. Als wichtigstes<br />
Anliegen hebt der Gemeinderat jedoch den Ausbau<br />
der Landesstraße SS 621 nach Prettau hervor. Er<br />
begrüßt den Bau der Lawinenschutztunnels in den<br />
Bereichen „Eissteg“ und „Hofer Graben“ mit dem<br />
Ziel, zur wirtschaftlichen Entwicklung des Gemeindegebietes<br />
beizutragen und der steten Abwanderung<br />
entgegenzuwirken. Zu den vielen, derzeit nur<br />
einspurig befahrbaren Engstellen und stein- bzw.<br />
lawinengefährdeten Straßenabschnitten wird angemerkt,<br />
dass die Verlängerung des Tunnels in der<br />
„Klamme“ und ein zeitgerechter und heutigen Verkehrsanforderungen<br />
entsprechender Ausbau der<br />
Landesstraße SS 621 zwischen den Örtlichkeiten<br />
„Schelmberg“ und „Weihergasse“ für die Entwicklung<br />
der Randgemeinde unabdingbar sind.<br />
Die Gemeindeordnung über die Führung des Müllentsorgungsdienstes<br />
muss abgeändert und ergänzt<br />
werden, da seit dem 20. August 2002 kein Biomüll<br />
mehr mit dem Restmüll entsorgt werden kann.<br />
Einstimmig erfolgt die Ersetzung des Art. 6/bis mit<br />
folgenden Neuerungen:<br />
1. Mit Wirkung ab 1.4.<strong>2003</strong> wird die getrennte<br />
Sammlung von organischen Abfällen angewandt.<br />
2. Die Regelung der Sammlung erfolgt durch eigenen<br />
Beschluss des Gemeindeausschusses.<br />
3. Falls die Eigenkompostierung nicht möglich ist,<br />
muss die getrennte Sammlung in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
4. Für folgende Großproduzenten ist die Eigenkompostierung<br />
unzulässig: Beherbergungsbetriebe ab<br />
einer Zimmerzahl von sieben Zimmern; Jausestationen,<br />
Buschenschankbetriebe und Betriebe mit<br />
der Lizenz zum Ausschank von Speisen und Getränken<br />
auf der Alm, die weniger als 200 m von<br />
der Straße entfernt sind; Restaurants, Mensen,<br />
Kantinen; Krankenhäuser und Kasernen; Bildungshäuser;<br />
Camping; Hersteller von Speiseeis<br />
und Nahrungsmitteln.<br />
5. Im Restmüll dürfen weder Bioabfälle noch kompostierbare<br />
Abfälle vorhanden sein bzw. gemeinsam<br />
mit dem Restmüll können keine Bioabfälle<br />
angeliefert werden.<br />
BAULEITPLANÄNDERUNG ABGELEHNT<br />
Gemeinderatssitzung vom 5. Juni <strong>2003</strong>: Mehrere<br />
Bauleitplanänderungen sowie die Überprüfung und<br />
die Genehmigung der Abschlussrechnung des Finanzjahres<br />
2002 stehen im Mittelpunkt der Tagesordnung.<br />
Mehreinnahmen wie etwa die Dividende der Selfin<br />
GmbH in Höhe von 7.950 E, der Landesbeitrag von<br />
74.000 E zur Sanierung des ländlichen Wegenetzes<br />
oder der Beitrag für das Arbeitslosenprogramm sowie<br />
Ausgabenverpflichtungen für verschiedene Bauleitplanänderungen,<br />
Arbeiten am ländlichen Wegenetz<br />
oder eine Kapitalzuweisung an das Weiße Kreuz in<br />
Luttach sind die wesentlichen Inhalte der dritten<br />
Haushaltsänderung im laufenden Jahr. Die Beschlussfassung<br />
erfolgt einstimmig.<br />
Die Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 49 vom<br />
13.1.<strong>2003</strong> den ersten, konzeptionellen Teil des Landesfachplans<br />
der Kommunikationsinfrastrukturen<br />
genehmigt. In einer dazu einhellig beschlossenen<br />
Stellungnahme begrüßt der Gemeinderat die Sicherstellung<br />
der Versorgung mit Kommunikationsdiensten<br />
auch in entlegenen Randgebieten, insbesondere<br />
der Funkverbindungen für Notrufdienste und Katastrophenfälle.<br />
Bei der Wahl der Standorte von<br />
Infrastrukturen sollte auf jeden Fall der Bürgermeister<br />
der gebietsmäßig betroffenen Gemeinde angehört<br />
und seine Zustimmung eingeholt werden; dies<br />
gilt vor allem für Anlagen im geschlossenen Siedlungsbereich.<br />
Auch im Zuge der jährlichen Überprüfung<br />
und Aktualisierung sollte der Bürgermeister<br />
verstärkt einbezogen werden.<br />
Die geringfügige Änderung der Trassenführung der<br />
Druckrohrleitung zwischen Kasern und Prettau betreffend<br />
den Bau eines E-Werkes an der Ahr-Stufe-<br />
1, die Neuabgrenzung einer Wohnbauzone A1 in der<br />
„Neuhausergasse“ sowie die Erweiterung der Zone<br />
für öffentliche Einrichtungen im Dorfzentrum<br />
zwecks Neubau der Feuerwehrhalle mit gleichzeitiger<br />
Eintragung einer Auffüllzone beim „Schacher“ werden<br />
einhellig genehmigt. Keine einhellige Angelegenheit<br />
ist hingegen die seitens eines Mitbesitzers<br />
eingebrachte Umwidmung von landwirtschaftlichem<br />
Grün in eine Zone für touristische Einrichtungen in<br />
der Nähe des Besucherbergwerks. Das negative Gutachten<br />
des Bauernbundes, vor allem aber die Besitzverhältnisse<br />
des betroffenen Grundstückes einerseits<br />
und die Notwendigkeit für den Aufbau des Asth-<br />
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