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ALTSTADTSANIERUNG – SOZIALE STADT - Altstadt-aktiv

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Stadt Bad Windsheim ▪ <strong>Altstadt</strong>sanierung <strong>–</strong> Soziale Stadt<br />

Integriertes Entwicklungskonzept<br />

F MASSNAHMEN UND DURCHFÜHRUNG<br />

F.1 STÄDTEBAULICHE SANIERUNGSMAßNAHMEN, MAßNAHMENPLAN<br />

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§ 146 BauGB) umfasst die Durchführung der<br />

städtebaulichen Sanierung Ordnungs- und Baumaßnahmen, durch die das Sanierungsgebiet<br />

wesentlich verbessert oder umgestaltet werden soll.<br />

Der Freistaat Bayern gewährt auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung städtebaulicher<br />

Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien <strong>–</strong> StBauFR 2007, Bek. vom 08.12.2006,<br />

AllMBl. 15/2006) Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes, mit denen die<br />

Sanierungsmaßnahmen rechtlich, organisatorisch, fachlich und finanziell unterstützt werden sollen.<br />

Förderfähige Maßnahmen sind<br />

� Vorbereitende Untersuchungen und städtebauliche Entwicklungskonzepte einschl.<br />

Wettbewerben, Bauleitplänen und Gutachten<br />

� Ordnungsmaßnahmen wie Grunderwerb, Bodenneuordnung und die Herstellung und<br />

Änderung von Erschließungsanlagen<br />

� Baumaßnahmen wie die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, städtebaulich<br />

bedingte Mehraufwendungen bei Neubebauung und Ersatzbauten, Gemeinbedarfs- und<br />

Folgeeinrichtungen oder die Verlagerung bzw. Änderung von Betrieben<br />

� Kommunale Programme und Vergütungen wie Kommunale Förderprogramme,<br />

Quartiersfonds, Öffentlichkeitsarbeit, Vergütungen für Sanierungsträger,<br />

Quartiersmanagement und bildende Künstler sowie für die Evaluation<br />

Im Maßnahmenplan zum Jahresantrag auf Städtebauförderung finden sich (jährlich aktualisiert) die<br />

geplanten Sanierungsmaßnahmen, geordnet nach Art der Maßnahmen und Dringlichkeitsstufen.<br />

� Karte: Maßnahmenplan, Stand Januar 2009<br />

F.2 BESCHREIBUNG EINZELNER MAßNAHMEN UND PROJEKTE<br />

Die im Städtebaulichen Rahmenplan und den Handlungsfeldern formulierten Ziele sollen in den<br />

kommenden Jahren Zug um Zug realisiert werden. Im Folgenden sind alle derzeit absehbaren<br />

Maßnahmen und Projekte, die Bestandteil einer integrierten Innenstadtentwicklung sind, beschrieben.<br />

Die Auflistung ist gegliedert nach Handlungsfeldern; die fortlaufende Nummerierung stellt dabei noch<br />

keine Reihenfolge der Dringlichkeit dar.<br />

Für die Umsetzung konkreter Projekte stehen neben der Städtebauförderung (s.o.) ergänzend bzw.<br />

vorrangig auch andere Förderprogramme wie Wohnungsbauförderung, Denkmalschutz, ESF oder<br />

GVFG-Mittel zur Verfügung. 3<br />

3 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern (Hrsg.): Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt,<br />

Integrierbare Förderprogramme. Städtebauförderung in Bayern. Arbeitsblatt 5. München 2002<br />

Seite 13<br />

ZIELE UND MASSNAHMEN

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