ALTSTADTSANIERUNG – SOZIALE STADT - Altstadt-aktiv
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Stadt Bad Windsheim ▪ <strong>Altstadt</strong>sanierung <strong>–</strong> Soziale Stadt<br />
Integriertes Entwicklungskonzept<br />
F MASSNAHMEN UND DURCHFÜHRUNG<br />
F.1 STÄDTEBAULICHE SANIERUNGSMAßNAHMEN, MAßNAHMENPLAN<br />
Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§ 146 BauGB) umfasst die Durchführung der<br />
städtebaulichen Sanierung Ordnungs- und Baumaßnahmen, durch die das Sanierungsgebiet<br />
wesentlich verbessert oder umgestaltet werden soll.<br />
Der Freistaat Bayern gewährt auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung städtebaulicher<br />
Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien <strong>–</strong> StBauFR 2007, Bek. vom 08.12.2006,<br />
AllMBl. 15/2006) Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes, mit denen die<br />
Sanierungsmaßnahmen rechtlich, organisatorisch, fachlich und finanziell unterstützt werden sollen.<br />
Förderfähige Maßnahmen sind<br />
� Vorbereitende Untersuchungen und städtebauliche Entwicklungskonzepte einschl.<br />
Wettbewerben, Bauleitplänen und Gutachten<br />
� Ordnungsmaßnahmen wie Grunderwerb, Bodenneuordnung und die Herstellung und<br />
Änderung von Erschließungsanlagen<br />
� Baumaßnahmen wie die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, städtebaulich<br />
bedingte Mehraufwendungen bei Neubebauung und Ersatzbauten, Gemeinbedarfs- und<br />
Folgeeinrichtungen oder die Verlagerung bzw. Änderung von Betrieben<br />
� Kommunale Programme und Vergütungen wie Kommunale Förderprogramme,<br />
Quartiersfonds, Öffentlichkeitsarbeit, Vergütungen für Sanierungsträger,<br />
Quartiersmanagement und bildende Künstler sowie für die Evaluation<br />
Im Maßnahmenplan zum Jahresantrag auf Städtebauförderung finden sich (jährlich aktualisiert) die<br />
geplanten Sanierungsmaßnahmen, geordnet nach Art der Maßnahmen und Dringlichkeitsstufen.<br />
� Karte: Maßnahmenplan, Stand Januar 2009<br />
F.2 BESCHREIBUNG EINZELNER MAßNAHMEN UND PROJEKTE<br />
Die im Städtebaulichen Rahmenplan und den Handlungsfeldern formulierten Ziele sollen in den<br />
kommenden Jahren Zug um Zug realisiert werden. Im Folgenden sind alle derzeit absehbaren<br />
Maßnahmen und Projekte, die Bestandteil einer integrierten Innenstadtentwicklung sind, beschrieben.<br />
Die Auflistung ist gegliedert nach Handlungsfeldern; die fortlaufende Nummerierung stellt dabei noch<br />
keine Reihenfolge der Dringlichkeit dar.<br />
Für die Umsetzung konkreter Projekte stehen neben der Städtebauförderung (s.o.) ergänzend bzw.<br />
vorrangig auch andere Förderprogramme wie Wohnungsbauförderung, Denkmalschutz, ESF oder<br />
GVFG-Mittel zur Verfügung. 3<br />
3 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern (Hrsg.): Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt,<br />
Integrierbare Förderprogramme. Städtebauförderung in Bayern. Arbeitsblatt 5. München 2002<br />
Seite 13<br />
ZIELE UND MASSNAHMEN