Arbeitshinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen - Landkreis ...
Arbeitshinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen - Landkreis ...
Arbeitshinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen - Landkreis ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite: 2<br />
Verordnungen / Richtlinien<br />
• § 18 Garagen- und Stellplatzverordnung (Brandmeldeanlagen)<br />
• § 28(3) Verkaufsstätten-Bauverordnung (BbgVBauV)<br />
• § 11(3) Beherbergungsstätten-Verordnung (BbgBeBauV)<br />
• § 17(3) Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung (BbgKPBauV)<br />
• § 42(3) Versammlungsstättenverordnung (BbgBeBauV)<br />
• Abschnitt 9.2 Hochhausrichtlinie (BbgHHR)<br />
• Abschnitt 10 Schulbaurichtlinie (SchulbauR)<br />
• Abschnitt 5.12.2 Industriebau-Richtlinie (IndBauRL)<br />
3. Gliederung und Mindestdarstellungen<br />
Feuerwehrpläne bestehen aus:<br />
• Allgemeinen Objektinformationen und zusätzlichen Erläuterungen (Textteil)<br />
• Übersichtsplan<br />
• Geschossplan/-pläne<br />
• ggf. Sonderpläne (z. B. Löschwasserrückhaltepläne)<br />
Allgemeine Objektinformationen und zusätzliche Erläuterungen (Textteil):<br />
Die Erstellung der Allgemeinen Objektinformationen und der zusätzlichen Erläuterungen soll sich<br />
an dem im Anhang B der DIN 14095 abgedruckten Muster orientieren. In Abhängigkeit <strong>von</strong> der<br />
Art und Nutzung der baulichen Anlage kann das Muster entsprechend angepasst werden.<br />
Zusätzlich zu den im Muster abgedruckten Angaben sind die Havarie-/Notfallnummern der Versorger<br />
(Gas, Wasser, Strom, Heizung etc.) anzugeben. Die <strong>von</strong> der Brandschutzdienststelle vergebene<br />
Objektnummer ist in die Objektinformationen einzufügen.<br />
Übersichtsplan:<br />
Der Übersichtsplan stellt für die Feuerwehr einen Lageplan des näheren Geländes und der Umgebung<br />
dar und ist in Absprache mit der Brandschutzdienststelle zu erstellen. Für ausgedehnte<br />
und abgelegene Liegenschaften ist zusätzlich ein Umgebungsplan in Absprache mit der Brandschutzdienststelle<br />
zu erstellen.<br />
Der Übersichtsplan muss insbesondere Darstellungen und Angaben enthalten über:<br />
• Bezeichnung des Objektes und Anzahl der Geschosse;<br />
• Nachbarschaft mit Art der Nutzung und Anzahl der Geschosse;<br />
• Straßenzüge;<br />
• Löschwasserentnahmestellen innerhalb und außerhalb des Grundstückes;<br />
• Feuerwehrhauptzufahrt und alle weiteren Zuwegungen <strong>zum</strong> Objektgelände;<br />
• Befahrbare Flächen;<br />
• Standort der Brandmeldezentrale, aller Feuerwehrschlüsseldepots/-kästen, aller sonstigen<br />
wichtigen Einrichtungen;<br />
• Flächen für die Feuerwehr nach der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr bzw. der<br />
DIN 14090;<br />
• Bezeichnung der Gebäudebereiche mit Geschossangabe<br />
(Beispielbezeichnung: -1 (Keller), E (Erdgeschoß), +3 (vier Obergeschosse) -1+E+4;<br />
• Wände, die Brandabschnitte bilden (Brand- bzw. Brandbekämpfungsabschnittswände);<br />
• Alle Zugangsmöglichkeiten mit besonderer Kennzeichnung des jeweiligen Hauptzuganges<br />
zu jedem Gebäudebereich;<br />
• Löschwasserentnahme-Einspeisestellen (Unter- und Überflurhydranten im Geländebereich,<br />
Sauganschlüsse, Löschwasser-Einspeisung);<br />
• Übergabestationen und Absperreinrichtungen <strong>von</strong> den Lieferanten <strong>von</strong> Wasser, Gas und<br />
Strom;<br />
• Photovoltaikanlagen und deren Trenneinrichtungen