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Arbeitshinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen - Landkreis ...

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Seite: 2<br />

Verordnungen / Richtlinien<br />

• § 18 Garagen- und Stellplatzverordnung (Brandmeldeanlagen)<br />

• § 28(3) Verkaufsstätten-Bauverordnung (BbgVBauV)<br />

• § 11(3) Beherbergungsstätten-Verordnung (BbgBeBauV)<br />

• § 17(3) Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung (BbgKPBauV)<br />

• § 42(3) Versammlungsstättenverordnung (BbgBeBauV)<br />

• Abschnitt 9.2 Hochhausrichtlinie (BbgHHR)<br />

• Abschnitt 10 Schulbaurichtlinie (SchulbauR)<br />

• Abschnitt 5.12.2 Industriebau-Richtlinie (IndBauRL)<br />

3. Gliederung und Mindestdarstellungen<br />

Feuerwehrpläne bestehen aus:<br />

• Allgemeinen Objektinformationen und zusätzlichen Erläuterungen (Textteil)<br />

• Übersichtsplan<br />

• Geschossplan/-pläne<br />

• ggf. Sonderpläne (z. B. Löschwasserrückhaltepläne)<br />

Allgemeine Objektinformationen und zusätzliche Erläuterungen (Textteil):<br />

Die Erstellung der Allgemeinen Objektinformationen und der zusätzlichen Erläuterungen soll sich<br />

an dem im Anhang B der DIN 14095 abgedruckten Muster orientieren. In Abhängigkeit <strong>von</strong> der<br />

Art und Nutzung der baulichen Anlage kann das Muster entsprechend angepasst werden.<br />

Zusätzlich zu den im Muster abgedruckten Angaben sind die Havarie-/Notfallnummern der Versorger<br />

(Gas, Wasser, Strom, Heizung etc.) anzugeben. Die <strong>von</strong> der Brandschutzdienststelle vergebene<br />

Objektnummer ist in die Objektinformationen einzufügen.<br />

Übersichtsplan:<br />

Der Übersichtsplan stellt für die Feuerwehr einen Lageplan des näheren Geländes und der Umgebung<br />

dar und ist in Absprache mit der Brandschutzdienststelle zu erstellen. Für ausgedehnte<br />

und abgelegene Liegenschaften ist zusätzlich ein Umgebungsplan in Absprache mit der Brandschutzdienststelle<br />

zu erstellen.<br />

Der Übersichtsplan muss insbesondere Darstellungen und Angaben enthalten über:<br />

• Bezeichnung des Objektes und Anzahl der Geschosse;<br />

• Nachbarschaft mit Art der Nutzung und Anzahl der Geschosse;<br />

• Straßenzüge;<br />

• Löschwasserentnahmestellen innerhalb und außerhalb des Grundstückes;<br />

• Feuerwehrhauptzufahrt und alle weiteren Zuwegungen <strong>zum</strong> Objektgelände;<br />

• Befahrbare Flächen;<br />

• Standort der Brandmeldezentrale, aller Feuerwehrschlüsseldepots/-kästen, aller sonstigen<br />

wichtigen Einrichtungen;<br />

• Flächen für die Feuerwehr nach der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr bzw. der<br />

DIN 14090;<br />

• Bezeichnung der Gebäudebereiche mit Geschossangabe<br />

(Beispielbezeichnung: -1 (Keller), E (Erdgeschoß), +3 (vier Obergeschosse) -1+E+4;<br />

• Wände, die Brandabschnitte bilden (Brand- bzw. Brandbekämpfungsabschnittswände);<br />

• Alle Zugangsmöglichkeiten mit besonderer Kennzeichnung des jeweiligen Hauptzuganges<br />

zu jedem Gebäudebereich;<br />

• Löschwasserentnahme-Einspeisestellen (Unter- und Überflurhydranten im Geländebereich,<br />

Sauganschlüsse, Löschwasser-Einspeisung);<br />

• Übergabestationen und Absperreinrichtungen <strong>von</strong> den Lieferanten <strong>von</strong> Wasser, Gas und<br />

Strom;<br />

• Photovoltaikanlagen und deren Trenneinrichtungen

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