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II. Hinweise zu den Antragsunterlagen zur Prüfung der Eignung gem ...

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<strong>II</strong>. <strong>Hinweise</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>Antragsunterlagen</strong> <strong>zu</strong>r Prüfung <strong>der</strong> <strong>Eignung</strong><br />

Interessenbekundungsverfahren <strong>zu</strong>m Abschluss einer Vereinbarung nach §§77, 78 a ff SGB<br />

V<strong>II</strong>I, für Leistungen im Rahmen <strong>der</strong> Hilfe <strong>zu</strong>r an<strong>gem</strong>essenen Schulbildung nach § 54 Abs. 1<br />

Satz1 SGB X<strong>II</strong> i.V. m. § 35a SGB V<strong>II</strong>I, in Form einer Schulassistenz in <strong>den</strong> Sozialräumen des<br />

Landkreis Potsdam-Mittelmark.<br />

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark glie<strong>der</strong>t sich in 4 Planungsregionen die aus 19 Sozialräumen<br />

bestehen.<br />

Planungsregion I<br />

SR 1 Kleinmachnow<br />

SR 2 Nuthetal<br />

SR 3 Teltow<br />

SR 4 Stahnsdorf<br />

Planungsregion <strong>II</strong>I<br />

SR 10 Beetzsee<br />

SR 11 Groß Kreutz<br />

SR 12 Kloster Lehnin<br />

SR 13 Wusterwitz<br />

SR 14 Ziesar<br />

Planungsregion <strong>II</strong><br />

SR 5 Michendorf<br />

SR 6 Seediner See<br />

SR 7 Schwielowsee<br />

SR 8 Beelitz<br />

SR 9 Wer<strong>der</strong><br />

Planungsregion IV<br />

SR 15 Brück<br />

SR 16 Niemegk<br />

SR 17 Bad Belzig<br />

SR 18 Treuenbrietzen<br />

SR 19 Wiesenburg<br />

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark beabsichtigt in allen Planungsregionen Hilfen <strong>zu</strong>r an<strong>gem</strong>essenen<br />

Schulbildung durch Schulassistenzen vor<strong>zu</strong>halten.<br />

Für die Planungsregionen mit <strong>den</strong> da<strong>zu</strong>gehörigen Sozialräumen wer<strong>den</strong> mit Trägern/ Diensten<br />

(nachfolgend Leistungserbringer genannt) Vereinbarungen nach §§77, 78 a ff SGB abgeschlossen.<br />

Der Abschluss <strong>der</strong> Vereinbarung kann sowohl für eine Planungsregion mit <strong>den</strong> da<strong>zu</strong>gehörigen<br />

Sozialräumen als auch für mehrere Planungsregionen mit <strong>den</strong> da<strong>zu</strong>gehörigen Sozialräumen<br />

erfolgen.<br />

Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler mit wesentlicher seelischer o<strong>der</strong> drohen<strong>der</strong> seelischer<br />

Behin<strong>der</strong>ung <strong>zu</strong>r Selbstständigkeit im Schulalltag <strong>zu</strong> befähigen, damit sie diesen so weit wie<br />

möglich allein bewältigen können. Schulassistenten sollen so viel wie nötig und so wenig wie<br />

möglich assistieren.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng ist, dass diese Leistungen nicht von vorrangigen Leistungsverpflichteten (Staatliches<br />

Schulamt, Schulträger, usw.) erbracht wer<strong>den</strong>. Nicht <strong>zu</strong>m Leistungsinhalt gehören die son<strong>der</strong>pädagogische<br />

För<strong>der</strong>ung des behin<strong>der</strong>ten Schülers sowie regelmäßig im Tagesverlauf <strong>zu</strong><br />

erbringende therapeutische Maßnahmen. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig<br />

und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.<br />

Die integrative Maßnahme beinhaltet <strong>den</strong> Einsatz eines Schulassistenten <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng des<br />

am Bedarf des Schulkindes orientierten und verbindlich festgelegten Betreuungs- und Assistenzkonzeptes.<br />

Das Staatliche Schulamt prüft aus schulrechtlicher Sicht, ob die jeweilige Beschulungsform<br />

dem Grunde nach geeignet ist, um <strong>den</strong> festgestellten son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>bedarf<br />

des Schülers abdecken <strong>zu</strong> können.


Ziel <strong>der</strong> Maßnahme ist es, dem schulpflichtigen behin<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> von Behin<strong>der</strong>ung bedrohten<br />

Kind/ Jugendlichen <strong>den</strong> Schulbesuch im Rahmen seiner all<strong>gem</strong>einen Schulpflicht <strong>zu</strong> ermöglichen<br />

o<strong>der</strong> <strong>zu</strong> erleichtern und ihm die Teilnahme an Veranstaltungen o<strong>der</strong> Fahrten <strong>der</strong> Schule<br />

o<strong>der</strong> des Klassenverbandes <strong>zu</strong> ermöglichen. Die Maßnahme ist so <strong>zu</strong> gestalten, dass sich die<br />

persönliche Assistenz nur auf <strong>den</strong> notwendigen Unterstüt<strong>zu</strong>ngsbedarf des Schülers beschränkt.<br />

Die Hilfe ist darauf <strong>zu</strong> richten, vorhan<strong>den</strong>e Fertigkeiten und Fähigkeiten des Kindes/ Jugendlichen<br />

soweit <strong>zu</strong> erhalten o<strong>der</strong> aus<strong>zu</strong>bauen, dass ein regelmäßiger Schulbesuch ermöglicht wird<br />

und dieser künftig so weit wie möglich unabhängig von dieser Hilfe bewältigt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Die Intensität und die Dauer <strong>der</strong> <strong>zu</strong> erbringen<strong>den</strong> Hilfeleistung richten sich nach dem individuellen<br />

Hilfebedarf. Die Feststellung des individuellen Hilfebedarfs erfolgt durch <strong>den</strong> Landkreis Potsdam-Mittelmark.<br />

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark schließt Vereinbarungen auf <strong>der</strong> Grundlage einer Leistungs-,<br />

Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung ab.<br />

<strong>Hinweise</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung erhalten Sie im<br />

Fachdienst Soziales und Wohnen<br />

Bei <strong>der</strong> Vereinbarung handelt es sich um einen öffentlich- rechtlichen Vertrag. Auf <strong>den</strong> Abschluss<br />

einer Vereinbarung besteht kein Rechtsanspruch. Eine Vereinbarung kann nur mit einem<br />

Leistungserbringer geschlossen wer<strong>den</strong>, <strong>der</strong> insbeson<strong>der</strong>e unter Berücksichtigung seiner<br />

Leistungsfähigkeit, seiner Fachkunde, seiner Fähigkeit <strong>zu</strong>r individuellen Gestaltung <strong>der</strong> Betreuung<br />

und seiner Zuverlässigkeit geeignet ist.<br />

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark beurteilt die <strong>Eignung</strong> in erster Linie nach <strong>den</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Leistungs- und Prüfungsvereinbarung. Darüber hinaus gilt:<br />

<br />

Der Leistungserbringer muss seinen Sitz o<strong>der</strong> eine Nie<strong>der</strong>lassung im gewählten Ein<strong>zu</strong>gsgebiet<br />

o<strong>der</strong> in dessen unmittelbarer Nachbarschaft haben.<br />

Zeigt ein Leistungsanbieter Interesse an dem Abschluss einer Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung,<br />

prüft <strong>der</strong> Landkreis Potsdam-Mittelmark in <strong>der</strong> ersten Wertungsphase die<br />

<strong>Eignung</strong> des Leistungsangebotes.<br />

Wir bitten Sie daher, das beigefügte Schema für die <strong>Antragsunterlagen</strong> <strong>zu</strong>r Prüfung <strong>der</strong> <strong>Eignung</strong><br />

<strong>zu</strong> vervollständigen und bis <strong>zu</strong>m 26. Oktober 2013 bei <strong>der</strong> f olgen<strong>den</strong> Adresse ein<strong>zu</strong>reichen:<br />

(Bitte kennzeichnen Sie <strong>den</strong> Umschlag mit dem Hinweis Interessenbekundungsverfahren<br />

Schulassistenz)<br />

Landkreis Potsdam-Mittelmark<br />

Fachdienst Soziales und Wohnen<br />

Postfach 11 38<br />

14801 Bad Belzig


Der Anbieter hat seinem Antrag ein fachlich ausdifferenziertes Konzept für sein Leistungsangebot<br />

bei<strong>zu</strong>fügen. Dieses Konzept ist unter Beachtung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Leistungs- und Prüfungsvereinbarung<br />

formulierten Anfor<strong>der</strong>ungen sowie unter Berücksichtigung <strong>der</strong> nachstehen<strong>den</strong> Punkte<br />

vollständig <strong>zu</strong> erstellen:<br />

1. Leistungsanbieter<br />

1.1 Darstellung des Anbieters<br />

1.2 Organisationsstruktur, ggf. weitere Leistungsangebote<br />

1.3 Leistungsschwerpunkte<br />

1.4 Bisherige Erfahrungen / Tätigkeiten<br />

2. Leitbild, Grundlagen und Ziele des Leistungsangebots<br />

3. Leistungsbeschreibung<br />

3.1 Zielgruppe<br />

3.2 Ziele<br />

3.3 Art, Inhalt und Umfang <strong>der</strong> Schulassistenzleistung<br />

3.3.1 Inhalte <strong>der</strong> Schulassistenz im engeren Sinne<br />

Begleitung:<br />

• im Unterricht, orientiert an <strong>der</strong> Stun<strong>den</strong>tafel (umfassend o<strong>der</strong> in Teilen)<br />

• bei Pausen<br />

• beim Schulweg<br />

• bei Ausflügen/ Klassenfahrten<br />

3.3.2 Inhalte <strong>der</strong> Schulassistenz im weiteren Sinne<br />

• Bezogen auf die Familie<br />

• Bezogen auf die Kooperation Schule und an<strong>der</strong>e Institutionen<br />

• Bezogen auf Übergangsphasen (Schulwechsel, Ende <strong>der</strong> Schulassistenz)<br />

4. Organisation <strong>der</strong> Leistungserbringung<br />

4.1 Mitarbeiter/innen<br />

- Mitarbeitereinsatz<br />

- Mitarbeiterprofil/e (fachspezifische und persönliche Kompetenzen)<br />

- Anzahl <strong>der</strong> Mitarbeiter/innen<br />

- Vertretungsregelung<br />

- Kollegiale Fallberatung<br />

- Weiterbildung<br />

4.2 Individueller Hilfe- und Betreuungsplan<br />

5. Qualitätssicherung<br />

Art, Inhalt und Umfang des internen Qualitätsmana<strong>gem</strong>ents<br />

6. Dokumentation<br />

Art, Inhalt und Umfang <strong>der</strong> Dokumentation<br />

7. Sonstige Rahmenbedingungen<br />

7.1 Aufnahmeverfahren, ggf. Aufnahmebedingungen / Ausschlusskriterien<br />

7.2 Beschwer<strong>der</strong>egelungen<br />

7.3 Vernet<strong>zu</strong>ng des Angebotes / Kooperationen<br />

7.4 Mitarbeit / Einbindung in fachliche Gremien <strong>der</strong> Region


Dem Antrag sind folgende Unterlagen / Erklärungen bei<strong>zu</strong>legen:<br />

Kopie des Aus<strong>zu</strong>ges aus dem Vereinsregister o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Registerauszüge o. ä.<br />

Referenzliste vergleichbarer Leistungen aus <strong>den</strong> letzten 3 Jahren<br />

Eine Erklärung, dass<br />

a) über das Vermögen des Antragsstellers kein Insolvenzverfahren o<strong>der</strong> ein vergleichbares<br />

gesetzliches Verfahren eröffnet o<strong>der</strong> die Eröffnung beantragt o<strong>der</strong> dieser Antrags<br />

mangels Masse abgelehnt wor<strong>den</strong> ist,<br />

b) sich <strong>der</strong> Antragsteller nicht in Liquidation befindet,<br />

c) <strong>der</strong> Antragsteller keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als<br />

Bewerber in Frage stellt,<br />

d) <strong>der</strong> Antragssteller seine Verpflichtung <strong>zu</strong>r Zahlung von Steuern und Abgaben sowie<br />

<strong>der</strong> Beiträge <strong>zu</strong>r gesetzlichen Sozialversicherung ordnungs<strong>gem</strong>äß erfüllt hat und<br />

e) dass <strong>der</strong> Antragsteller im Antragsverfahren keine vorsätzlichen un<strong>zu</strong>treffen<strong>den</strong> Erklärungen<br />

in Be<strong>zu</strong>g auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben<br />

hat.<br />

f) Das die eingesetzten Betreuungskräfte keine Klienten betreuen, für die sie gleichzeitig<br />

als gesetzliche Betreuer bestellt sind o<strong>der</strong> <strong>den</strong>en sie persönlich Wohnraum vermieten.<br />

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark behält sich vor,<br />

— die Antragsangaben <strong>zu</strong> überprüfen, entsprechende Auskünfte ein<strong>zu</strong>holen o<strong>der</strong> Nachweise <strong>zu</strong><br />

verlangen,<br />

Dem Antragsteller bleibt es freigestellt, seinen Antrag um Nachweise seiner <strong>Eignung</strong> <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

Für Rückfragen:<br />

Landkreis Potsdam-Mittelmark<br />

Fachdienst Soziales und Wohnen

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