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Allgemeine Informationen Kernzeit Ketsch - Postillion eV

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<strong>Allgemeine</strong><br />

<strong>Informationen</strong><br />

<strong>Kernzeit</strong> <strong>Ketsch</strong><br />

(Stand 08/2010)<br />

KINDER- UND JUGENDHILFE IM RHEIN-NECKAR-KREIS<br />

<strong>Postillion</strong> e.V., Pottaschenloch 1, 69259 Wilhelmsfeld<br />

Telefon: (06220) 521 71 0, Email: hort@postillion.org, Internet: www.postillion.org


Benutzungsordnung für die <strong>Kernzeit</strong>en des <strong>Postillion</strong> e.V. Seite 2<br />

Tageseinrichtungen für Kinder im Schulalter bieten ein familienergänzendes und<br />

familienunterstützendes Angebot für berufstätige Eltern und ein anregungsreiches Angebot für<br />

Kinder. Es bedarf der Gestaltung einer Kultur des Aufwachsens, in die ein konzeptionsgeleitetes,<br />

aufeinander abgestimmtes, bedarfsorientiertes und verlässliches System der Betreuung,<br />

Erziehung und Bildung von Kindern im Schulalter integriert ist.1<br />

1. Grundsätze der Kindertagesbetreuung des <strong>Postillion</strong> e.V.<br />

Die <strong>Kernzeit</strong>en des <strong>Postillion</strong> e.V. betreuen Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse. Das Team der<br />

Mitarbeiter/innen steht den Kindern als ständige Ansprechpartner und Vertrauenspersonen zur<br />

Verfügung. Die Größe des Teams richtet sich nach Anzahl der angemeldeten Kinder in der<br />

<strong>Kernzeit</strong>. Die Mitarbeiter/innen des <strong>Postillion</strong> e.V. werden regelmäßig fort- und weitergebildet.<br />

2. <strong>Allgemeine</strong> Benutzerordnung<br />

2.1 Anmeldung und Kündigung<br />

In der <strong>Kernzeit</strong> werden Kinder, welche die Grundschule besuchen aufgenommen, insofern das<br />

Kind mit Hauptwohnsitz <strong>Ketsch</strong> gemeldet ist oder eine Schule in <strong>Ketsch</strong> besucht und ein Platz<br />

vorhanden ist. Soziale Gesichtspunkte werden berücksichtigt.<br />

Die Anmeldung ist schriftlich durch den/die Erziehungsberechtigten oder eines<br />

Bevollmächtigten mit dem Anmeldeformular vorzunehmen. Das Kind ist aufgenommen, wenn<br />

dem Träger alle geforderten Aufnahmeunterlagen vorliegen und den Erziehungsberechtigten<br />

eine schriftliche Zusage des Trägers zugegangen ist. Die Abmeldung muss ebenfalls schriftlich<br />

erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende.<br />

2.2 Besonderheiten bei tageweiser und Verbundbuchung<br />

Eine Verbund-Belegung ist nur möglich, wenn eine Mindestanzahl an Vollbelegungen vorhanden<br />

ist (richtet sich nach der Größe der Einrichtung).<br />

Aufgrund der höheren Bedürftigkeit werden Vollbelegungen bevorzugt behandelt. Pro Tag<br />

können max. 50 Kinder (25 Kinder im Hort) die Einrichtung besuchen, d.h. u.U. kann eine<br />

Anmeldung abgelehnt werden, da der Wunschtag bereits belegt ist.<br />

2.3 Ausschluss<br />

Sofern ein Kind länger als vier Wochen unentschuldigt die <strong>Kernzeit</strong> nicht mehr besucht hat, kann<br />

der Platz anderweitig belegt werden.<br />

Wird der Elternbeitrag für zwei aufeinanderfolgende Monate nicht bezahlt, kann das Kind vom<br />

weiteren Besuch der <strong>Kernzeit</strong> ausgeschlossen werden.<br />

2.4 Öffnungszeiten und Schließzeiten<br />

Die <strong>Kernzeit</strong> ist regelmäßig, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage von 07.00 Uhr bis 08.45<br />

Uhr und 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr geöffnet, in den Ferien durchgängig von 07.00 Uhr bis 13.30 Uhr.<br />

An 15 Tagen im Jahr bleibt die <strong>Kernzeit</strong> geschlossen. Diese Tage werden rechtzeitig bekannt<br />

gegeben.<br />

2.5. Verbindliche Anmeldung in den Ferien<br />

Um die Ferien planen zu können, ist es erforderlich, dass vor jeden Ferien eine verbindliche<br />

Ferienanmeldung für jedes Kind erfolgt. Diese wird durch die <strong>Kernzeit</strong> organisiert (per<br />

1<br />

Vgl. Strätz, R. u.a.: Qualität für Schulkinder in Tageseinrichtungen, Beltz Verlag, Weinheim 2003, S. 22f.


Benutzungsordnung für die <strong>Kernzeit</strong>en des <strong>Postillion</strong> e.V. Seite 3<br />

schriftlicher Abfrage). Ferientage, die gebucht und nicht wahrgenommen wurden, werden nicht<br />

erstattet.<br />

2.6 Elternbeiträge<br />

Die Bemessung der Elternbeiträge richtet sich nach der Beitragsordnung für die <strong>Kernzeit</strong>- oder<br />

Verbundbetreuung (siehe Extrablätter). Der Beitrag kann gemäß einer erteilten<br />

Einzugsermächtigung vom Konto abgebucht werden bzw. muss von Ihnen überwiesen werden,<br />

sobald die schriftliche Zusage zugegangen ist.<br />

Ein Antrag auf Ermäßigung des Beitrages kann unter Verwendung des Vordruckes „ Antrag auf<br />

Ermäßigung des Elternbeitrages“ beim <strong>Postillion</strong> e.V. gestellt werden. Die<br />

Einkommensverhältnisse sind innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Kindes glaubhaft<br />

darzulegen. Bei verspäteter Vorlage kommt für die zurückliegende Zeit der volle Beitrag zur<br />

Anwendung.<br />

Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und<br />

deshalb auch bei Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu bezahlen.<br />

Ausnahme: Ihr Kind ist drei Wochen und länger erkrankt oder nimmt an einer Kur über drei<br />

Wochen und länger teil.<br />

Erfolgt die Aufnahme nach dem 15. eines Monats, ist die Hälfte des entsprechenden<br />

Elternbeitrages für diesen Monat zu zahlen. Eine Änderung des Elternbeitrages bleibt dem<br />

Träger vorbehalten.<br />

2.7 Aufsichtspflicht<br />

Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter/innen umfasst die gesamte Zeit des Aufenthalts der Kinder in<br />

der <strong>Kernzeit</strong> und während Ausflügen etc. Sie beginnt mit der Ankunft des Kindes in der <strong>Kernzeit</strong><br />

und endet mit der Übergabe des Kindes an seine Eltern/Erziehungsberechtigte oder einer von<br />

ihnen beauftragten Person. Soll/darf das Kind alleine nach Hause gehen, endet die<br />

Aufsichtspflicht der Mitarbeiter/innen für das Kind mit dessen Verlassens der <strong>Kernzeit</strong>. Hierfür<br />

bedarf es einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern.<br />

Bei Festen, Veranstaltungen etc. liegt die Aufsichtspflicht bei den anwesenden Eltern (oder der<br />

volljährigen Begleitperson). Sollte ein Kind die Veranstaltung alleine besuchen, ist dies vorab<br />

dem Team mitzuteilen.<br />

2.8 Regelung in Krankheitsfällen<br />

Um Ansteckungen zu vermeiden, haben Eltern/Erziehungsberechtigte dafür Sorge zu tragen,<br />

dass Kinder mit Erkältungskrankheiten, Hautausschlägen, Erbrechen, Läusebefall, Fieber u.a. die<br />

<strong>Kernzeit</strong> bis zu ihrer Genesung nicht besuchen. Die Eltern verpflichten sich, das Fehlen ihres<br />

Kindes ab dem ersten Krankheitstag zu entschuldigen.<br />

Bei Verdacht oder Auftreten einer der folgenden Infektionskrankheiten besteht die Verpflichtung,<br />

umgehend die Einrichtung zu informieren (Infektionsschutzgesetz §34 (5)1 IfSG). Dies gilt<br />

ebenso, wenn ein Mitglied der Familie erkrankt ist. Das Kind darf die Einrichtung erst wieder<br />

besuchen, wenn durch ein ärztliches Attest eine Weiterverbreitung der Krankheit ausgeschlossen<br />

ist.<br />

Cholera<br />

Diphtherie<br />

Durchfallerkrankung durch EHEC-Bakterien<br />

Hämorrhagisches Fieber<br />

Hirnhautentzündung<br />

Impetigo contagiosa (Ansteckende<br />

Borkenflechte)<br />

Keuchhusten<br />

Läusebefall<br />

Masern<br />

Mumps<br />

Paratyphus-Salmonellen


Benutzungsordnung für die <strong>Kernzeit</strong>en des <strong>Postillion</strong> e.V. Seite 4<br />

Pest<br />

Poliomyelitis (Kinderlähmung)<br />

Scharlach u. bestimmte Streptokokken-<br />

Infektionen<br />

Shigellose (Ruhr)<br />

Skabies (Krätze)<br />

Tuberkulose der Lunge<br />

Typhus-Salmonellen<br />

Virushepatitis (Infektiöse Gelbsucht) Typ A<br />

und E<br />

Windpocken<br />

2.9 Versicherungen<br />

2.9.1 Haftpflicht<br />

Es besteht eine nachrangige Haftpflichtversicherung. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten<br />

zufügt (Sach- oder Personenschaden) oder in der Einrichtung verursacht, haften die Eltern,<br />

insofern keine Aufsichtspflichtverletzung seitens des Personals vorliegt. Es wird deshalb<br />

dringend empfohlen eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.<br />

Eine Haftung für mitgebrachtes Spielzeug, Kleidung und Wertgegenstände wird seitens des<br />

<strong>Postillion</strong> nicht übernommen.<br />

2.9.2 Unfall<br />

Die Kinder sind auf dem Weg zur <strong>Kernzeit</strong> und zurück nach Hause, sowie für alle Aktivitäten, die<br />

im Rahmen des <strong>Kernzeit</strong>besuches stattfinden (auch bei Ausflügen etc.), gesetzlich<br />

unfallversichert. Nach einem Unfall übernimmt der Unfallträger (Unfallkasse Baden-<br />

Württemberg, Karlsruhe) die ambulante und stationäre Behandlung beim Arzt, Kinderpflege-,<br />

Verletztengeld, Verletztenrente bei bleibenden Schäden usw. Nähere <strong>Informationen</strong> erhalten Sie<br />

bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (www.ukbw.de). In den Ferien sind die Kinder über die<br />

Versicherung des <strong>Postillion</strong> e.V. unfallversichert.<br />

3. Mahlzeiten und Getränke (falls gebucht)<br />

Nach Schulschluss erhalten die Kinder eine warme Mahlzeit und Getränke. Hierbei werden<br />

hauptsächlich Wasser und Tee gereicht, zeitweise auch Säfte.<br />

Das kindgerechte und abwechslungsreiche Mittagessen wird von der Firma Ehrenfried Betriebe<br />

GmbH“ in Heidelberg geliefert. Diese ist auch im Internet unter www.ehrenfried.de ( Menü-<br />

Frisch-Service für Kita´s) zu finden. Die Portionierung und Essensausgabe erfolgt durch die<br />

Betreuungskräfte, so dass auf den mehr oder weniger großen Hunger der Kinder Rücksicht<br />

genommen wird. Alle Gerichte werden frisch zubereitet. Es wird auf Zusatzstoffe verzichtet und<br />

ausschließlich Qualitätsprodukte, überwiegend aus der Region, verwendet. Es wird sich streng<br />

nach den Hygienerichtlinien des HACCP-Konzeptes gerichtet mit freiwilliger Selbstkontrolle durch<br />

das Institut Fresenius. Die klar gestaltete und gesunde Menüauswahl richtet sich nach den<br />

Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die nicht nur den Bedarf an allen für<br />

Kinder und Jugendliche relevanten Nährstoffen abdeckt, sondern zusätzlich der Prävention von<br />

Zivilisationskrankheiten im Erwachsenenalter vorbeugt. Zudem punktet das Konzept auch beim<br />

Geschmack, denn es berücksichtigt das, was Kinder wirklich gerne essen. Es gibt es zwei<br />

Menülinien, die täglich die Anforderungen „ohne Schweinefleisch“ und „vegetarisch“ bedienen.<br />

Dazu gibt es zertifizierte Bio-Komponenten bei den Beilagen.<br />

Kann ein Kind auf Grund einer Erkrankung, eines Termins o. ä. an der <strong>Kernzeit</strong>betreuung und am<br />

Essen nicht teilnehmen, so ist die voraussichtliche Dauer den <strong>Kernzeit</strong>mitarbeiter/innen<br />

mitzuteilen. Bei der Berechnung des Essensbeitrages handelt es sich um eine Mischkalkulation,<br />

so dass Kosten nur rückerstattet werden, wenn Ihr Kind drei Wochen oder länger krank ist oder<br />

an einer Kur teilnimmt.

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