Beiblatt zur Anmeldung für die ... - Plankstadt

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29.05.2014 Aufrufe

Beiblatt zur Anmeldung für die Grundschulkinderbetreuung 1. Allgemeines - Die Betreuung erfolgt i.d.R. in den Räumlichkeiten der jeweiligen Schule, in welcher das Kind regulär angemeldet ist. - An der Betreuung können alle Schülerinnen und Schüler von der ersten bis zur vierten Klassenstufe teilnehmen (im Hort nach Rücksprache auch bis zum 12. Lebensjahr). - Für die Zeit der Betreuung während der Schulzeit sind die Schüler durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. In der Zeit der Ferienbetreuung sind die Schüler über den Postillion e.V. versichert. - In der Kernzeitbetreuung findet kein Mittagstisch und keine Hausaufgabenbetreuung statt. - Die Nachmittagsbetreuung bis 15.30 Uhr beinhaltet ein warmes Mittagessen (separates Entgelt) sowie eine Hausaufgabenbeaufsichtigung (Kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, kleinere Hilfestellungen sind möglich, eine Intensiv- oder Einzelbetreuung nicht). - Während den Schulferien findet eine gebührenpflichtige Betreuung statt. Diese kann nach Bedarf wochenweise über das Online-Anmeldeverfahren des Postillion e.V. gebucht werden. - Lediglich 15 Schließtage werden vorgehalten(siehe Homepage). - Alle Informationen finden Sie unter: www.postillion.org. 2. Anmeldung - Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Anmeldesystem (www.postillion.org/anmeldung). Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Anmeldestelle e-mail: kitaon@postillion.org, Tel. 06220/521 71-27. - Die Betreuung des Kindes erfolgt nach der Zusage durch den Postillion und Ihrer Annahmebestätigung des Betreuungsvertrages (ein entsprechendes Online-Formular erhalten Sie per mail). - Die Anmeldung gilt bis auf schriftlichen Widerruf (siehe Abmeldung). 3. Abmeldung - Die Abmeldung erfolgt ebenfalls Online (Formular Kündigung – siehe Startseite/Navigationsleiste oben/Kita: Formulare anklicken) oder schriftlich an: Postillion e.V., Pottaschenloch 1, 69259 Wilhelmsfeld. - Die Abmeldefrist beträgt vier Wochen zum Monatsende. - Bei verspätet eingegangener Abmeldung ist für den Folgemonat noch das volle Entgelt zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Kind in diesem Monat nicht mehr betreut wird. 4. Ummeldung - Die Frist zur Änderung der Betreuungsmodule beträgt vier Wochen zum Monatsende. - Bei verspätet eingegangener Ummeldung ist für den Folgemonat das bisherige Entgelt zu entrichten. - Im September eines jeden Jahres kann das Angebot ohne Einhaltung der o.g. Frist zum Oktober geändert werden, da die Stundenpläne erst zum Schuljahresbeginn bekannt gegeben werden. Der September wird dann wie ursprünglich angemeldet abgerechnet. Ab Oktober gilt dann die angepasste Anmeldung. Nach Absprache mit der Leitung und Platzangebot kann

<strong>Beiblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anmeldung</strong> für <strong>die</strong> Grundschulkinderbetreuung<br />

1. Allgemeines<br />

- Die Betreuung erfolgt i.d.R. in den Räumlichkeiten der jeweiligen Schule, in welcher das Kind<br />

regulär angemeldet ist.<br />

- An der Betreuung können alle Schülerinnen und Schüler von der ersten bis <strong>zur</strong> vierten Klassenstufe<br />

teilnehmen (im Hort nach Rücksprache auch bis zum 12. Lebensjahr).<br />

- Für <strong>die</strong> Zeit der Betreuung während der Schulzeit sind <strong>die</strong> Schüler durch <strong>die</strong> gesetzliche Unfallversicherung<br />

abgedeckt. In der Zeit der Ferienbetreuung sind <strong>die</strong> Schüler über den Postillion<br />

e.V. versichert.<br />

- In der Kernzeitbetreuung findet kein Mittagstisch und keine Hausaufgabenbetreuung statt.<br />

- Die Nachmittagsbetreuung bis 15.30 Uhr beinhaltet ein warmes Mittagessen (separates Entgelt)<br />

sowie eine Hausaufgabenbeaufsichtigung (Kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit,<br />

kleinere Hilfestellungen sind möglich, eine Intensiv- oder Einzelbetreuung nicht).<br />

- Während den Schulferien findet eine gebührenpflichtige Betreuung statt. Diese kann nach<br />

Bedarf wochenweise über das Online-Anmeldeverfahren des Postillion e.V. gebucht werden.<br />

- Lediglich 15 Schließtage werden vorgehalten(siehe Homepage).<br />

- Alle Informationen finden Sie unter: www.postillion.org.<br />

2. <strong>Anmeldung</strong><br />

- Die <strong>Anmeldung</strong> erfolgt über ein Online-Anmeldesystem (www.postillion.org/anmeldung).<br />

Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an <strong>die</strong> Zentrale Anmeldestelle e-mail:<br />

kitaon@postillion.org, Tel. 06220/521 71-27.<br />

- Die Betreuung des Kindes erfolgt nach der Zusage durch den Postillion und Ihrer Annahmebestätigung<br />

des Betreuungsvertrages (ein entsprechendes Online-Formular erhalten Sie per<br />

mail).<br />

- Die <strong>Anmeldung</strong> gilt bis auf schriftlichen Widerruf (siehe Abmeldung).<br />

3. Abmeldung<br />

- Die Abmeldung erfolgt ebenfalls Online (Formular Kündigung – siehe Startseite/Navigationsleiste<br />

oben/Kita: Formulare anklicken) oder schriftlich an: Postillion e.V.,<br />

Pottaschenloch 1, 69259 Wilhelmsfeld.<br />

- Die Abmeldefrist beträgt vier Wochen zum Monatsende.<br />

- Bei verspätet eingegangener Abmeldung ist für den Folgemonat noch das volle Entgelt<br />

zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Kind in <strong>die</strong>sem Monat nicht mehr betreut wird.<br />

4. Ummeldung<br />

- Die Frist <strong>zur</strong> Änderung der Betreuungsmodule beträgt vier Wochen zum Monatsende.<br />

- Bei verspätet eingegangener Ummeldung ist für den Folgemonat das bisherige Entgelt zu<br />

entrichten.<br />

- Im September eines jeden Jahres kann das Angebot ohne Einhaltung der o.g. Frist zum Oktober<br />

geändert werden, da <strong>die</strong> Stundenpläne erst zum Schuljahresbeginn bekannt gegeben<br />

werden. Der September wird dann wie ursprünglich angemeldet abgerechnet. Ab Oktober gilt<br />

dann <strong>die</strong> angepasste <strong>Anmeldung</strong>. Nach Absprache mit der Leitung und Platzangebot kann


das Kind bereits im September gemäß Ihrem Bedarf und laut Ummeldewunsch betreut werden.<br />

5. Elternentgelt<br />

- Die Entgelte entnehmen Sie der jeweils gültigen Entgeltordnung (www.postillion.org).<br />

- Bei entsprechenden Einkommensverhältnissen ist eine Ermäßigung des Entgelts gemäß der<br />

gültigen Entgeltordnung möglich.<br />

- Eine Ermäßigung kann direkt beim Postillion e.V. unter Einreichung aller erforderlichen Unterlagen<br />

und Nachweise beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage<br />

(www.postillion.org), direkt unter „Hort <strong>Plankstadt</strong>“.<br />

- Bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens sind alle der Familie/Lebensgemeinschaft<br />

zufließenden steuerpflichtigen und steuerfreien Einkommen zu berücksichtigen<br />

und vom Antragsteller anzugeben.<br />

- Nimmt gleichzeitig mehr als ein Kind einer Familie <strong>die</strong> Betreuung in Anspruch, wird das zu<br />

zahlende Entgelt für das Geschwisterkind um 50% ermäßigt. Für das zuerst angemeldete<br />

Kind gilt weiterhin der volle Entgeltbeitrag.<br />

- Bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit wird das Entgelt auf Antrag nach erfolgter Prüfung<br />

ggf. ermäßigt.<br />

- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Entgeltordnung.<br />

6. Ferienbetreuung<br />

- Eine Ferienbetreuung kann nach Bedarf über das Online-Verfahren wochenweise gebucht<br />

werden. Jede Woche wird einzeln abgerechnet.<br />

- Die Ferienbetreuung findet in den Räumen der Kernzeit- und Hortbetreuung in der Humboldtschule<br />

statt.<br />

- Kinder, <strong>die</strong> bei Ausflügen nicht bis 9.00 Uhr in der Ferienbetreuung eingetroffen sind, können<br />

leider nicht betreut werden.<br />

- Für den Hort gilt: Kinder, <strong>die</strong> bei Ausflügen nicht bis 9.00 Uhr in der Ferienbetreuung eingetroffen<br />

sind, können nur bis 13.30 Uhr in der Kernzeit betreut werden.<br />

- Bitte melden Sie Ihr Kind telefonisch ab, falls es trotz <strong>Anmeldung</strong> einmal nicht an der Ferienbetreuung<br />

teilnehmen kann.

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