Staatsstrukturprinzipien - Alpmann Schmidt
Staatsstrukturprinzipien - Alpmann Schmidt
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Repetitorium<br />
<strong>Staatsstrukturprinzipien</strong> in der Klausur<br />
Nach Art. 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland Demokratie, Republik,<br />
Rechtsstaat, Sozialstaat und Bundesstaat. Diese Staatsformmerkmale sind<br />
unmittelbar geltendes Recht und haben als <strong>Staatsstrukturprinzipien</strong> besondere<br />
Bedeutung für das richtige Verständnis unserer Verfassung. Sie sind in der Verfassung<br />
allerdings nur ansatzweise geregelt und weisen deshalb einen hohen<br />
Abstraktionsgrad auf. Die fallbezogene Anwendung in der Klausur bereitet<br />
daher immer wieder Probleme.<br />
Beispiele: Ein Gesetz ist nur verfassungsgemäß, wenn es nicht im Widerspruch zu den<br />
<strong>Staatsstrukturprinzipien</strong> des Art. 20 GG steht. Als Werte von Verfassungsrang können<br />
die <strong>Staatsstrukturprinzipien</strong> als sog. verfassungsimmanente Schranken einen Grundrechtseingriff<br />
rechtfertigen. In Zweifelsfragen bieten die Prinzipien Auslegungshilfen<br />
und konkretisieren nicht geregelte, aber regelungsbedürftige Fragen (z.B. bei der Rückwirkung<br />
von Gesetzen).<br />
Aber auch diese abstrakten Prinzipien haben eine konkrete Struktur, vor allem<br />
lässt sich ihr materieller Gehalt relativ einfach erfassen, da in den Klausuren<br />
immer wieder dieselben Fallgestaltungen auftauchen. Ausgangspunkt ist zumeist<br />
die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes (Verstoß gegen<br />
Art. 20 GG) oder die Vereinbarkeit eines Hoheitsakts mit Grundrechten (z.B. im<br />
Rahmen einer Verfassungsbeschwerde). Entscheidend ist in jedem Fall, dass<br />
Sie Ihrer Darstellung eine sachgerechte und nachvollziehbare Struktur geben.<br />
Diese sollte, wie bei sonstigen Falllösungen auch, zweckmäßigerweise in<br />
drei Schritten erfolgen:<br />
� Rechtliche Herleitung<br />
� Definition<br />
� Subsumtion<br />
1. Jede Fallbearbeitung muss mit der konkreten rechtlichen Herleitung des<br />
jeweils einschlägigen Prinzips beginnen. Zumeist reicht hier ein Hinweis auf<br />
die einschlägige Regelung in Art. 20 GG. Probleme ergeben sich nur dann,<br />
wenn das Prinzip nicht ausdrücklich normiert ist, sondern aus verschiedenen<br />
Vorschriften abgeleitet werden muss (wie z.B. das Rechtsstaatsprinzip).<br />
2. Im Anschluss daran arbeiten Sie die in Ihrem Fall einschlägige konkrete<br />
Ausprägung des Strukturprinzips heraus und stellen Sie deren Herleitung<br />
und Inhalt dar. Die Definition finden Sie nicht im Grundgesetz, sondern sie ergibt<br />
sich in der Regel aus einer der nachfolgend dargestellten Fallgruppen.<br />
Das Rückwirkungsverbot ist z.B. Ausprägung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes,<br />
das wiederum Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips ist.<br />
3. Abschließend erfolgt die Subsumtion der konkret zu prüfenden hoheitlichen<br />
Maßnahme unter den zuvor herausgearbeiteten Regelungsgehalt des<br />
einschlägigen Prinzips. Häufig hat hierbei eine Abwägung mit Grundrechten<br />
oder anderen Werten von Verfassungsrang zu erfolgen.<br />
I. Demokratie<br />
Das Merkmal der Demokratie beantwortet die Frage, wer Träger der mit der<br />
Staatsgewalt verbundenen Machtbefugnisse ist.<br />
Dabei werden (zurückgehend auf Aristoteles) typischerweise drei Fälle unterschieden:<br />
Träger der Staatsgewalt kann sein<br />
� eine einzelne Person: (absolute) Monarchie,<br />
� eine privilegierte Schicht: Aristokratie (Adel) oder Plutokratie (Besitz),<br />
� das Volk: Demokratie.<br />
RÜ 4/2012<br />
<strong>Staatsstrukturprinzipien</strong><br />
� Demokratie<br />
� Republik<br />
� Rechtsstaat<br />
� Sozialstaat<br />
� Bundesstaat<br />
Prüfungsmuster<br />
� Rechtliche Herleitung<br />
� Definition<br />
� Subsumtion<br />
Vermeiden Sie in der Klausur auf jeden<br />
Fall eine im freien Raum schwebende Argumentation.<br />
Auch allgemeine Prinzipien<br />
lassen sich vernünftig strukturieren!<br />
Beschränken Sie sich stets auf die in Ihrem<br />
Fall relevante Konkretisierung des<br />
Strukturprinzips. Keine überflüssige Wissensvermittlung,<br />
die mit dem Fall nichts<br />
zu tun hat!<br />
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