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Sicherheitskonzept Gemeindeschule Pontresina

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In allen Klassenzimmern hängt der Fluchtplan im Ausgansbereich. Der Standort der<br />

Löschdecke, der „Alarmtrompete“ und des Feuerlöschers ist jeder Lehrperson<br />

bekannt und leicht zugänglich.<br />

Die Kinder und Benutzer der Schulhäuser sind entsprechend über das Notfallkonzept<br />

zu informieren.<br />

1.4. Aus- und Weiterbildung<br />

1.4.1. Evakuation<br />

Die Schulleitung organisiert die Evakuationsübungen intern einmal pro Jahr und alle<br />

drei Jahre in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr <strong>Pontresina</strong>/Samedan.<br />

Die Schulleitung erinnert alle Lehrkräfte bei Schuljahreswechsel den Ablauf einer<br />

Evakuation aufzufrischen. Neue Lehrpersonen oder Aushilfen werden nach<br />

Stellenantritt durch die Schulleitung über das Konzept informiert.<br />

Für die Feedback-Runde nach einer Übung wird eine Checkliste ausgearbeitet,<br />

welche durch die Beobachter ausgefüllt wird.<br />

Der verantwortliche Schulrat ist vorgängig über die erfolgende Übung zu informieren.<br />

1.4.2. Amok<br />

Die Schulleitung frischt jährlich anlässlich der internen Ausbildungen mit der<br />

Lehrerschaft und dem Hausabwart das Vorgehen im AMOK-Fall auf. Übungen mit<br />

den Schülern sind zu unterlassen.<br />

1.4.3. Medizinisches Ereignis<br />

Die Schulleitung organisiert alle zwei Jahre eine Ausbildung in Erster Hilfeleistung mit<br />

der Lehrerschaft und dem Schulhausabwart.<br />

Die „Erste Hilfeleistung„ soll auch durch die Lehrerschaft in der Schule vermittelt<br />

werden.<br />

Die Anwendung des Defibrillators ist anlässlich der Erste-Hilfe-Ausbildung durch die<br />

Schulleitung, Lehrerschaft und dem Schulhausabwart zu üben.<br />

1.4.4. Krisenintervention<br />

Die Schulleitung frischt sich jährlich zum Thema Krisenintervention auf. Er bedient<br />

sich dabei an den „internen Orientierungshilfen“, dem „Krisenkompass“ und dem<br />

Ordner „Arbeitssicherheit Schweiz“.<br />

1.4.5. Bauliche Sicherheit<br />

Der Sicherheitsbeauftragte der Gemeinde, der BFU-Beauftragte sowie der<br />

Hausabwart sollen sich periodisch an Kursen des BFU und der Arbeitssicherheit<br />

Schweiz zum Thema Sicherheit in den Schulen weiterbilden. Diese Aus- und<br />

Weiterbildungen erfolgen nach Rücksprache mit dem zuständigen Schulrat und dem<br />

Sicherheitsdelegierten der Gemeinde.

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