Sicherheitskonzept Gemeindeschule Pontresina
Sicherheitskonzept Gemeindeschule Pontresina
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In allen Klassenzimmern hängt der Fluchtplan im Ausgansbereich. Der Standort der<br />
Löschdecke, der „Alarmtrompete“ und des Feuerlöschers ist jeder Lehrperson<br />
bekannt und leicht zugänglich.<br />
Die Kinder und Benutzer der Schulhäuser sind entsprechend über das Notfallkonzept<br />
zu informieren.<br />
1.4. Aus- und Weiterbildung<br />
1.4.1. Evakuation<br />
Die Schulleitung organisiert die Evakuationsübungen intern einmal pro Jahr und alle<br />
drei Jahre in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr <strong>Pontresina</strong>/Samedan.<br />
Die Schulleitung erinnert alle Lehrkräfte bei Schuljahreswechsel den Ablauf einer<br />
Evakuation aufzufrischen. Neue Lehrpersonen oder Aushilfen werden nach<br />
Stellenantritt durch die Schulleitung über das Konzept informiert.<br />
Für die Feedback-Runde nach einer Übung wird eine Checkliste ausgearbeitet,<br />
welche durch die Beobachter ausgefüllt wird.<br />
Der verantwortliche Schulrat ist vorgängig über die erfolgende Übung zu informieren.<br />
1.4.2. Amok<br />
Die Schulleitung frischt jährlich anlässlich der internen Ausbildungen mit der<br />
Lehrerschaft und dem Hausabwart das Vorgehen im AMOK-Fall auf. Übungen mit<br />
den Schülern sind zu unterlassen.<br />
1.4.3. Medizinisches Ereignis<br />
Die Schulleitung organisiert alle zwei Jahre eine Ausbildung in Erster Hilfeleistung mit<br />
der Lehrerschaft und dem Schulhausabwart.<br />
Die „Erste Hilfeleistung„ soll auch durch die Lehrerschaft in der Schule vermittelt<br />
werden.<br />
Die Anwendung des Defibrillators ist anlässlich der Erste-Hilfe-Ausbildung durch die<br />
Schulleitung, Lehrerschaft und dem Schulhausabwart zu üben.<br />
1.4.4. Krisenintervention<br />
Die Schulleitung frischt sich jährlich zum Thema Krisenintervention auf. Er bedient<br />
sich dabei an den „internen Orientierungshilfen“, dem „Krisenkompass“ und dem<br />
Ordner „Arbeitssicherheit Schweiz“.<br />
1.4.5. Bauliche Sicherheit<br />
Der Sicherheitsbeauftragte der Gemeinde, der BFU-Beauftragte sowie der<br />
Hausabwart sollen sich periodisch an Kursen des BFU und der Arbeitssicherheit<br />
Schweiz zum Thema Sicherheit in den Schulen weiterbilden. Diese Aus- und<br />
Weiterbildungen erfolgen nach Rücksprache mit dem zuständigen Schulrat und dem<br />
Sicherheitsdelegierten der Gemeinde.