Notwendige - Polizei - Kanton Bern
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Strassenverkehrs- und<br />
Schifffahrtsamt<br />
Office de la circulation<br />
routière et de la navigation<br />
<strong>Polizei</strong>- und Militärdirektion<br />
des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />
Direction de la police et des affaires<br />
militaires du canton de <strong>Bern</strong>e<br />
www.be.ch/svsa<br />
Merkblatt über den Import von Fahrzeugen welcher der CO2 Abgabe<br />
unterstehen<br />
KF Merkblatt Import CO2 Abgabe d / V: 0.6<br />
Vor der Vergabe eines Prüftermin müssen alle nachfolgende erwähnten Dokumente beigebracht und anlässlich<br />
der Fahrzeugprüfung und Immatrikulation im Original vorliegen<br />
Prüfbericht (Form 13.20A) mit Zollstempel. Auf der Rückseite des Prüfbericht (Form. 13.20A) muss der<br />
zweifarbige Stempel Bundesamt für Strassen aufgeführt sein.<br />
Veranlagungsverfügung Zoll und MWST, oder Zollbewilligungen (Form. 18.45, 18.46, 15.30, 15.40)<br />
Das Datum der ersten Inverkehrsetzung (nicht Herstellungs- oder Verkaufsdatum) bei Fahrzeugen, die bereits im<br />
Verkehr waren (z.B. ausländische Zulassungspapiere, „Registration card oder registration information record des<br />
Departement of Motor Vehicles DMV“ für USA Fahrzeuge)<br />
Der Km Stand muss bei der Terminanfrage mitgeteilt werden.<br />
Für Leasingfahrzeuge kann uns der Leasinggeber die Zulassungspapiere in der Regel direkt zustellen.<br />
Ohne die vollständigen Zulassungspapiere im Original kann das Fahrzeug in der Schweiz nicht immatrikuliert<br />
werden. Nach der Immatrikulation senden wir die Papiere direkt an den Leasinggeber zurück.<br />
EG-Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 70/156/EWG bzw. 2007/46EG (wird vom<br />
Hersteller ausgestellt, der über eine EG-Gesamttypengenehmigung verfügt; anzufordern bei der Verkaufsfirma)<br />
Bei abgeänderten Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Tieferlegung, typenfremde Felgen, Gasumbau usw.) ist der<br />
Fahrzeughalter verpflichtet dies zu melden. Es sind zusätzlich die entsprechenden Garantien, Eignungserklärungen<br />
und Prüfberichte vorzulegen.<br />
Ferner ist darauf zu achten, dass Fahrzeuge welche ursprünglich nicht aus einem EU Staat stammen:<br />
mit Reifen ausgerüstet sind, die sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eignen und eine<br />
Windschutzscheibe aus Verbundsicherheitsglas haben;<br />
einen Geschwindigkeitsmesser haben, der auch km/h anzeigt und für die mögliche Höchstgeschwindigkeit ausgelegt<br />
ist;<br />
mit Beleuchtungseinrichtungen (einschliesslich Richtungsblinker und Rückstrahler) mit dem Zeichen „SAE“ oder<br />
„DOT“ ausgerüstet sind. Die vorgeschriebene Anordnung, die Farbe und die Schaltung müssen den schweizerischen<br />
Vorschriften entsprechen;<br />
r USA-Fahrzeuge)<br />
falls mit Gasentladungsabblendlicht (Xenonlicht) ausgerüstet, in Bezug auf die automatische Verstellung und der<br />
Reinigungsanlage dem ECE Reglement 48 entsprechen müssen.<br />
Zusätzlich zum Herstellerschild gemäss Art 44 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge<br />
(VTS) muss die Fahrgestellnummer auf dem Rahmen oder einem vergleichbaren Fahrzeugteil eingeschlagen<br />
oder eingeprägt sein.<br />
Um unliebsame Verzögerungen/ Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir vor dem Import abzuklären, ob die<br />
ausländischen Papiere für die CH-Zulassung genügen. Beanspruchen Sie bitte die Hilfe von Importeuren, Markenvertretern<br />
oder anderen Homologations Fachleuten.<br />
Die momentan gültigen CH-Vorschriften über Abgas, Lärm, OBD (OnBordDiagnose), Sicherheitsgurten, Bremsanlagen<br />
etc. müssen in jedem Fall eingehalten sein!<br />
SVSA - Ihr Partner für Verkehrssicherheit
<strong>Notwendige</strong> Unterlagen für die Immatrikulation nach abgeschlossener Fahrzeugprüfung<br />
Versicherungsnachweis, ausländische Zulassungspapiere und ausländische Kontrollschilder.<br />
Die Unterlagen können an folgende Adressen übermittelt werden<br />
Verkehrsprüfzentrum <strong>Bern</strong><br />
Verkehrsprüfzentrum Thun<br />
Fax: 031 634 25 00 Fax : 031 635 87 21<br />
Mail: vpz.bern@pom.be.ch<br />
Mail: vpz.thun@pom.be.ch<br />
Verkehrsprüfzentrum Orpund<br />
Verkehrsprüfzentrum Bützberg<br />
Fax : 031 635 88 01 Fax : 031 635 89 01<br />
Mail: vpz.orpund@pom.be.ch<br />
Mail: vpz.buetzberg@pom.be.ch<br />
Informationen Schweizer Zoll<br />
Oberzolldirektion, Monbijoustrasse 40, 3003 <strong>Bern</strong>,<br />
Telefon +41 (0)31 322 65 11. Fax +41 (0)31 322 78 72 http://www.ezv.admin.ch<br />
Wichtige Informationen:<br />
Nachweispflichtig ist stets der Fahrzeughalter. Wenn die Original Dokumente anlässlich der Fahrzeugprüfung nicht vorliegen,<br />
wird das Fahrzeug nicht geprüft, die Prüfungsgebühr wird dem Fahrzeughalter verrechnet. Auskunft über die<br />
Besteuerung der Fahrzeuge im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> erhalten Sie auf unserer Homepage www.be.ch/svsa. Verschiebungen sind<br />
bis fünf Arbeitstage vor dem Prüfungstermin möglich. Bei verspätetem Abmelden oder Fernbleiben müssen wir Ihnen<br />
die ganze Prüfungsgebühr verrechnen.<br />
Dieses Kundenformular erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Abschliessend ist stets die Fahrzeugprüfung.<br />
Für weitere detaillierte Auskünfte stehen Ihnen unsere Verkehrsprüfzentren (VPZ) unter den folgenden Telefonnummern<br />
gerne zur Verfügung:<br />
VPZ-<strong>Bern</strong> in <strong>Bern</strong> 031 634 25 25<br />
VPZ-<strong>Bern</strong>er Oberland in Thun 031 635 87 20<br />
VPZ-Seeland/<strong>Bern</strong>er Jura in Orpund 031 635 88 11<br />
VPZ-Oberaargau/Emmental in Bützberg 031 635 89 11<br />
SVSA - Ihr Partner für Verkehrssicherheit