Baudirektion Kanton Zürich - Getreidezüchtung Peter Kunz
Baudirektion Kanton Zürich - Getreidezüchtung Peter Kunz
Baudirektion Kanton Zürich - Getreidezüchtung Peter Kunz
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<strong>Baudirektion</strong><br />
<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />
AWEL Amt für<br />
Abfall, Wasser, Energie und Luft<br />
Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe<br />
Sektion Biosicherheit<br />
<strong>Getreidezüchtung</strong> <strong>Peter</strong> <strong>Kunz</strong><br />
Telefon 043 259 32 62<br />
Telefax 043 259 39 80<br />
E-Mail: biosicherheit@bd.zh.ch<br />
www.biosicherheit.zh.ch<br />
Hof Breitlen 5<br />
8634 Hombrechtikon Bearbeitet von: Andrea Branoes<br />
Direktwahl: 043 259 39 06<br />
E-Mail: andrea.brandes@bd.zh.ch<br />
Zirich,3l. August 2006<br />
Inspektionsbericht<br />
(Der Inspektion bei der <strong>Getreidezüchtung</strong> <strong>Peter</strong> <strong>Kunz</strong>, 3. Juli 2006)<br />
I<br />
ERWACITXCEX<br />
I Anlass<br />
Anlass für die Durchführung der Inspektion ist das kantonale Vollzugsverfahren der Freisetzungsverordnung<br />
(FrSV). Nach Art. 26 der FrSV sind die <strong>Kanton</strong>e zuständig fi.ir die Überwachung der Einhaltung der<br />
Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Organismen in der lJmwelt.<br />
Die Sektion Biosicherheit (SBS) im Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des <strong>Kanton</strong>s Zirich<br />
hat die Inspektion angekündigt und die Verantwortlichen der <strong>Getreidezüchtung</strong> <strong>Peter</strong> <strong>Kunz</strong> (GZPK), Herr<br />
<strong>Peter</strong> <strong>Kunz</strong> und Herr Markus Buchmann, über das Vorgehen informiert.<br />
2 Teilnehmer<br />
GZPK: Herr Markus Buchmann<br />
AWEL. SBS: Frau Andrea Brandes
<strong>Baudirektion</strong><br />
<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />
Seite 2<br />
3 BerücksichtigteDokumente<br />
- Bericht SF Schweizer Femsehen, Sendung MTW vom 8. September 2005<br />
- Projektbeschrieb ,,Standortangepasste Weizensoften für biologischen Anbau" (Anhang)<br />
- Tabelle ,,Projekte der <strong>Getreidezüchtung</strong> <strong>Peter</strong> <strong>Kunz</strong>" (Anhang)<br />
4 Inhalt der Inspektion<br />
Gemäss Artikel 26 der FrSV wurden folgende Punkte überprüft:<br />
- Kontrolle der Sorgfaltspflicht gemäss Artikel4 der FrSV<br />
- Kontrolle, ob Pflicht zum Umgang im geschlossenen System vorliegt<br />
5 Objekt<br />
Als Basis der Inspektion dienten Berichte auf der Homepage der GZPK (Stand Juni 2006) inkl. eines<br />
Berichts des SF Schweizer Femsehens in der Sendung MTW vom B. September 2005.<br />
Im Betrieb wurden das Labor, das Versuchsfeld in Hombrechtikon und der Zuchtgarten in Fehraltorf<br />
besichtigt.<br />
Im Labor werden nur Untersuchungen an gesundem Getreide durchgeführ1, die sich auf Ertrag und<br />
Zusammensetzung des Korns beziehen.<br />
Das aktuelle Versuchsfeld in Hombrechtikon weist eine Fläche von ca. 400 m2 auf und befindet sich<br />
innerhalb eines Getreidefeldes eines Biobauers (Bild 1). Der genaue Standort wechselt mit der Fruchtfolge.<br />
Hier werden Stinkbrand-Bekämpfungs- und Resistenzversuche (Tilletia caries/tritici, T. contraversa)<br />
durchgeführ1. Das Saatgut für diverse Sorlen wird vor der Aussaat mit Sporen kontaminierl. Die Sporen<br />
stammen aus natürlichem Vorkommen und wurden im Feld gesammelt. Die Aufbewahrung erfolgt als<br />
Sporenpulver in einem dicht verschlossenen Behälter. Zur Bekämfung werden die Pflanzen in verschiedenen<br />
Wachstumsphasen mit Schachtelhalmtee (Equisetum) oder Mutterkornauszug behandelt. Nach Auszählung<br />
und Ausweftung des Pilzbefalls und des allg. Zustandes werden die Pflanzen von Hand geerntet und<br />
vemichtet bzw. kompostiefi (e nach Risiko).<br />
Im Zuchlgarten in Fehraltorf werden natürlich Fusarium-resistente Sorlen gesucht. Dazu werden einzelne<br />
Getreidebüschel von Hand durch bespnihen der offenen Blüten mit Fusarium inokuliert und gekennzeichnet<br />
(Bild 2). Die Sporen für die Inokulation wurden von Herrn Fabio Mascher von der eidgen. Forschungsanstalt<br />
Agroscope Changins-Wädenswil (ACW) zur Verfligung gestellt. Auch diese werden als Pulver in einem<br />
dicht verschlossenen Behälter aufbewahrt. Kranke Pflanzen werden nach der Ernte vemichtet.<br />
Weitere, nicht besichtigte, Standorte befinden sich in Grüningen, Seegräben und Wetzikon. Diese werden je<br />
nach Fruchtfolge injedem Jahrunterschiedlich genut .<br />
6 ZusammenfassendeBeurteilung<br />
Es wurde festgestellt, dass die Sorgfaltspflicht gemäss Artikel 4 der FrSV eingehalten wird. Die<br />
Kontaminationen sind mit dem natürlichen Vorkommen in einem Getreidefeld vergleichbar. Daher besteht<br />
keine Pflicht zum lJmgang im geschlossenen System.<br />
Es waren vor Ort keine Sofortmassnahmen zu treffen. Gewisse Sicherheitsmassnahmen sind jedoch zu<br />
verbessern. Vorschläge sind in Form von Empfehlungen im nachstehenden Dispositiv aufgefühfi.
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<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> Seite 3<br />
II DISPOSITIV<br />
1 Rechtsgrundlage<br />
Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV)<br />
vom25. August 1999<br />
2 Empfehlungen<br />
2.1 Identität Fusuriam-Stamm<br />
Es ist bei Agroscope Changins-Wädenswil (ACW) eine Bestätigung einzuholen, dass es sich bei dem<br />
verwendeten Fusarium-Stamm um eine endemische Form der Gruppe I handelt.<br />
2.2 Aufzeichnung<br />
über die Anwendung von pathogenen Organismen und deren Risikoeinschätzung ist Buch zu fiihren<br />
(Sorgfaltspflicht).<br />
2.3 Transport und Aufbewahrung der Pathogene<br />
Der Transport von pathogenen Organismen unterliegt den nationalen und internationalen<br />
Gefahrgutvorschriften (SDVADR). Diese regeln jedoch nur Human- und Zoopathogene. Für<br />
Phytopathogene sind die Vorschriften sinngemäss umzusetzen. Das heisst, die Organismen sind so zu<br />
verpacken, dass sie während der Beförderung nicht austreten können. Wir empfehlen eine dreifache<br />
Verpackung, die Verpackung darf aussen nicht kontaminiert sein. Aus der Dokumentation sollte die Identität<br />
der Organismen ersichtlich sein sowie Form und Menge in der sie vorliegen. Absender und Empfünger sind<br />
darin aufzuführen. Bei der Aufbewahmng empfehlen wir den gleichen Prinzipien zu folgen.<br />
3 Rechnungsstellung<br />
Auf die Verrechnung des Aufwandes für die Vorbereitung, die Durchführung und die Auswerfung der<br />
Inspektion sowie für die Erstellung des Berichtes wird verzichtet (Pilotinspektion).<br />
AWEL Amt für<br />
Abfall, Wasser, Energie und Luft<br />
Abteilung Abfallwitschaft und Betriebe<br />
Sektion Biosicherheit<br />
Andrea Brandes
"äs<br />
äää <strong>Baudirektion</strong><br />
<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />
Seite 4<br />
ilI ANHANG<br />
Bild 1: Versuchsfeld in Hombrechtikon<br />
Bild 2: lnokuliertes Ahrenbüschel