27.05.2014 Aufrufe

und Einbruchmeldeanlagen (PDF/252 KB) - Landespolizei ...

und Einbruchmeldeanlagen (PDF/252 KB) - Landespolizei ...

und Einbruchmeldeanlagen (PDF/252 KB) - Landespolizei ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Einleitung<br />

Das <strong>Landespolizei</strong>amt Schleswig-Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, durch kooperative <strong>und</strong> verantwortliche<br />

Einbindung von qualifizierten Fachbetrieben (Facherrichtern) eine möglichst flächendeckende <strong>und</strong> qualitativ hochwertige<br />

Beratung der Verbraucher beim Einbruchschutz sicherzustellen.<br />

Die Aufnahme von Fachbetrieben in den Adressennachweis<br />

für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen <strong>und</strong><br />

für Errichterunternehmen von Überfall- <strong>und</strong> <strong>Einbruchmeldeanlagen</strong><br />

der Polizei erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage b<strong>und</strong>esweit anerkannter Pflichtenkataloge. Das Aufnahmeverfahren wird in<br />

Schleswig-Holstein nach einheitlichen Kriterien geregelt <strong>und</strong> von der Zentralstelle Polizeiliche Kriminalprävention<br />

des <strong>Landespolizei</strong>amtes Schleswig-Holstein durchgeführt.<br />

Die Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen haben sich verpflichtet:<br />

die Einbauvorschriften der Hersteller sowie die geltenden einschlägigen Vorschriften <strong>und</strong> Normen zu beachten<br />

eine breite Palette von Nachrüstelementen der mechanischen Sicherungstechnik aus dem Bereich Schloss <strong>und</strong><br />

Beschlag, insbesondere zur Nachrüstung von Türen <strong>und</strong> Fenstern bereitzuhalten<br />

eine fachgerechte Montage durch eigene Fachkräfte vorzunehmen.<br />

Die Errichterunternehmen von Überfall- <strong>und</strong> <strong>Einbruchmeldeanlagen</strong> (ÜMA/EMA) haben sich verpflichtet:<br />

geeignetes <strong>und</strong> qualifiziertes Fachpersonal, das entsprechend geschult ist <strong>und</strong> in regelmäßigen Abständen<br />

weitergebildet wird, einzusetzen<br />

Überfall- <strong>und</strong> <strong>Einbruchmeldeanlagen</strong> nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN VDE-<br />

Bestimmung 0833, Teil 1 sowie dem Entwurf der DIN VDE 0833, Teil 3, Ausführungsarten 2, 3 bzw. 4 oder nach<br />

vergleichbaren europäischen Vorschriften zu planen, zu installieren, instandzuhalten <strong>und</strong> zu warten<br />

ausschließlich Anlagenteile, die eine Prüfnummer eines nach Euronorm EN 45 000 ff. akkreditierten<br />

Prüfinstitutes (z.B. Verband der Schadenverhütung e.V.) besitzen, einzusetzen<br />

einen ständigen Wartungs- <strong>und</strong> Instandhaltungsdienst zu unterhalten<br />

nach erfolgter Installation einer ÜMA/EMA eine sogenannte Anlagenbeschreibung zu erstellen, in der u.a. eine<br />

Auflistung der eingebauten Teile enthalten ist <strong>und</strong> in der bestätigt wird, dass die Anlage nach den einschlägigen<br />

Vorschriften geplant <strong>und</strong> installiert wurde.<br />

Der Rat suchende Verbraucher hat durch diese polizeiliche Empfehlungspraxis die Möglichkeit, nicht nur die richtigen<br />

<strong>und</strong> sinnvollen einbruchhemmenden Produkte, sondern auch die zuverlässigen <strong>und</strong> vertrauenswürdigen Betriebe<br />

seiner Region für den qualifizierten Einbau von Sicherungseinrichtungen auszuwählen.<br />

Vorteile <strong>und</strong> Nutzen:<br />

Sicherheit durch fachgerechte Beratung auf der Gr<strong>und</strong>lage polizeilicher Vorbeugungsprogramme<br />

Sicherheit durch Verwendung nachweislich einbruchhemmender Bauteile<br />

Sicherheit durch nachweislich qualifizierte Einbau-Fachbetriebe.<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!