und Einbruchmeldeanlagen (PDF/252 KB) - Landespolizei ...
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Einleitung<br />
Das <strong>Landespolizei</strong>amt Schleswig-Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, durch kooperative <strong>und</strong> verantwortliche<br />
Einbindung von qualifizierten Fachbetrieben (Facherrichtern) eine möglichst flächendeckende <strong>und</strong> qualitativ hochwertige<br />
Beratung der Verbraucher beim Einbruchschutz sicherzustellen.<br />
Die Aufnahme von Fachbetrieben in den Adressennachweis<br />
für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen <strong>und</strong><br />
für Errichterunternehmen von Überfall- <strong>und</strong> <strong>Einbruchmeldeanlagen</strong><br />
der Polizei erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage b<strong>und</strong>esweit anerkannter Pflichtenkataloge. Das Aufnahmeverfahren wird in<br />
Schleswig-Holstein nach einheitlichen Kriterien geregelt <strong>und</strong> von der Zentralstelle Polizeiliche Kriminalprävention<br />
des <strong>Landespolizei</strong>amtes Schleswig-Holstein durchgeführt.<br />
Die Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen haben sich verpflichtet:<br />
die Einbauvorschriften der Hersteller sowie die geltenden einschlägigen Vorschriften <strong>und</strong> Normen zu beachten<br />
eine breite Palette von Nachrüstelementen der mechanischen Sicherungstechnik aus dem Bereich Schloss <strong>und</strong><br />
Beschlag, insbesondere zur Nachrüstung von Türen <strong>und</strong> Fenstern bereitzuhalten<br />
eine fachgerechte Montage durch eigene Fachkräfte vorzunehmen.<br />
Die Errichterunternehmen von Überfall- <strong>und</strong> <strong>Einbruchmeldeanlagen</strong> (ÜMA/EMA) haben sich verpflichtet:<br />
geeignetes <strong>und</strong> qualifiziertes Fachpersonal, das entsprechend geschult ist <strong>und</strong> in regelmäßigen Abständen<br />
weitergebildet wird, einzusetzen<br />
Überfall- <strong>und</strong> <strong>Einbruchmeldeanlagen</strong> nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN VDE-<br />
Bestimmung 0833, Teil 1 sowie dem Entwurf der DIN VDE 0833, Teil 3, Ausführungsarten 2, 3 bzw. 4 oder nach<br />
vergleichbaren europäischen Vorschriften zu planen, zu installieren, instandzuhalten <strong>und</strong> zu warten<br />
ausschließlich Anlagenteile, die eine Prüfnummer eines nach Euronorm EN 45 000 ff. akkreditierten<br />
Prüfinstitutes (z.B. Verband der Schadenverhütung e.V.) besitzen, einzusetzen<br />
einen ständigen Wartungs- <strong>und</strong> Instandhaltungsdienst zu unterhalten<br />
nach erfolgter Installation einer ÜMA/EMA eine sogenannte Anlagenbeschreibung zu erstellen, in der u.a. eine<br />
Auflistung der eingebauten Teile enthalten ist <strong>und</strong> in der bestätigt wird, dass die Anlage nach den einschlägigen<br />
Vorschriften geplant <strong>und</strong> installiert wurde.<br />
Der Rat suchende Verbraucher hat durch diese polizeiliche Empfehlungspraxis die Möglichkeit, nicht nur die richtigen<br />
<strong>und</strong> sinnvollen einbruchhemmenden Produkte, sondern auch die zuverlässigen <strong>und</strong> vertrauenswürdigen Betriebe<br />
seiner Region für den qualifizierten Einbau von Sicherungseinrichtungen auszuwählen.<br />
Vorteile <strong>und</strong> Nutzen:<br />
Sicherheit durch fachgerechte Beratung auf der Gr<strong>und</strong>lage polizeilicher Vorbeugungsprogramme<br />
Sicherheit durch Verwendung nachweislich einbruchhemmender Bauteile<br />
Sicherheit durch nachweislich qualifizierte Einbau-Fachbetriebe.<br />
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