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Landkreis Friesland r-St~dt-3~h-;i~~~- - -~,<br />
.... dIIII' I<br />
Der Landrat<br />
10 - Zentrale Aufgaben, Wirtschaft, Finanzen, Personal<br />
<strong>IEjng</strong>. 26. Mai 2014<br />
I<br />
Landkreis Friesland • Postfach 12 44 • 26436 Jever<br />
An die<br />
Stadt Schortens<br />
Postfach 11 69<br />
26410 Schortens<br />
Verwaltungsgebäude Eingai g - A <br />
Zimmer 329<br />
Lindena"ee 1 , 26441 Jever<br />
Vermittlung: 04461 /919-0<br />
Fax: 04461 /919-8860<br />
Ansprechpartnerin: Frau Dieken<br />
Durchwalli: 04461 /919 - 3291<br />
Email: k.dieken@friesland.de<br />
Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (bei Antwort bitte angeben) Datum<br />
11/900-420-2014 15 14 18 (2014) 21.05.2014<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014;<br />
1. Genehmigung der Haushaltssatzung<br />
Gemäß §§ 120 Abs. 2 und 119 Abs. 4 NKomVG genehmige ich die vom Rat der Stadt Schortens in<br />
der Sitzung am 12. Dezember 2014 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014<br />
hinsichtlich<br />
des in § 2<br />
des in § 3<br />
des in § 4<br />
festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen von 3.853.686 Euro,<br />
festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von<br />
2.500.000 Euro<br />
festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 6.000.000 Euro.<br />
2. Begründung, Hinweise und Anregungen<br />
a) Allgemeine Haushaltssituation<br />
Im Ergebnishaushalt 2014 mit einem Gesamtvolumen von 27 .192.268 € ergibt sich ein Fehlbedarf<br />
von 967.078 € . Damit ist gem. § 100 Abs. 6 NKomVG ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen<br />
und hierin festzulegen, innerhalb welches Zeitraumes der Haushaltsausgleich wieder erreicht und<br />
das Auftreten eines weiteren Defizits verhindert werden soll.<br />
Ich nehme erfreut zur Kenntnis , dass nach der mittelfristigen Finanzplanung ab 2015 Überschüsse<br />
(155.200 bis 474.100 Euro) erwartet werden. Diese positive Entwicklung muss unbedingt<br />
weitergeführt und ausgebaut werden, um langfristig die Haushaltslage der Stadt Schortens zu<br />
verbessern, denn nach dem Runderlass des Niedersächsischen Innenministeriums über Eckpunkte<br />
der Haushaltsgenehmigungen vom 08.01.2013 soll bei fehlender dauernder Leistungsfähigkeit bis<br />
zum jeweiligen Ende des Finanzplanungszeitraumes eine erkennbare und spürbare Entschuldung<br />
erfolgen.<br />
Konten der Kreiskasse Friesland<br />
Landessparkasse zu Oldenburg Volksbank Jever eG Sprechzeiten:<br />
Filialdirektion Jever (BLZ 280 501 00) (BLZ 282 622 54) Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr<br />
Konto-Nr. : 050-403 005 Konto-Nr .: 110000 218 Mo - Da : 14.00 - 16.00 Uhr<br />
E-Mail: landkreis@friesland.de<br />
P:\O 1_7\Jeske\Komaufsicht\Gemein den\Schortens\Haushalte\H H 201 4-Schortens.doc
Die Verbesserung ist auch daran erkennbar, dass in den Planungen zum Haushaltsjahr 2013 für<br />
die Jahre 2014 bis 2016 noch mit Unterdeckungen von durchschnittlich rund 1,97 Mio. € pro Jahr<br />
mit negativer Tendenz kalkuliert wurde.<br />
Auch die Kennzahl der Steuerquote (Steuererträge und ähnliche Abgaben im Verhältnis zu den<br />
ordentlichen Gesamtaufwendungen) wird sich im Haushaltsjahr 2014 mit 46,0 % im Vergleich zum<br />
Vorjahr (40,6%) deutlich erhöhen. In den Folgejahren soll sie sich auf durchschnittlich 50,11 %<br />
erhöhen.<br />
Gem. § 23 der GemHKVO wird die dauernde Leistungsfähigkeit in der Regel u.a. nur dann<br />
anzunehmen sein, wenn der Haushaltsausgleich des Haushaltsjahres erreicht ist und die<br />
mitteHristige Ergebnis- und Finanzplanung unter Berücksichtigung eventueller Fehlbeträge<br />
ebenfalls ausgeglichen ist. Da der Haushaltsplan 2014 noch ein Defizit aufweist, ist die dauernde<br />
Leistungsfähigkeit zurzeit noch nicht wieder gegeben. Eine nach dem Runderlass geforderte<br />
Entschuldung ist jedoch erkennbar. Die in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung<br />
getroffenen Festsetzungen müssen dazu aber auf jeden Fall eingehalten werden.<br />
b) Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen I Entwicklung der Verschuldung<br />
Für das Jahr 2014 sind 5.433.638 € Investitionsdarlehen bei Tilgungsleistungen in Höhe von<br />
2.326.407 € vorgesehen , so dass sich eine Nettoneuverschuldung von 3.107.231 € ergibt. Die<br />
Gesamtverschuldung der Stadt Schortens beträgt zum 01.01.2014 12.030.110,70 €.<br />
Nach der Finanz- und Investitionsplanung 2015 bis 2017 ist nur für das kommende Jahr 2015 noch<br />
eine Nettoneuverschuldung von rd. 2,27 Mio. € vorgesehen, sodass die Gesamtverschuldung zum<br />
31.12.2015 etwa 17,4 Mio. € betrüge. Damit liegt die Pro-Kopf-Verschuldung von dann 864<br />
Euro/Einwohner um 244 Euro/Einw. über dem Landesdurchschnitt. Ab 2016 sind dann Netto<br />
Tilgungen eingeplant.<br />
Die positive Entwicklung im Zeitraum 2016 und 2017 ist auch zwingend erforderlich und möglichst<br />
weiter voranzutreiben, da aufgrund der zurzeit noch vorliegenden fehlenden Leistungsfähigkeit der<br />
Stadt Schortens eine weitere Neuverschuldung grundsätzlich nicht genehmigungsfähig wäre.<br />
Mit Schreiben vom 11.01.2013 wurden Sie auf die Verfügung des Niedersächsischen Ministeriums<br />
für Inneres und Sport vom 08.01.2013 hingewiesen, das die Eckpunkte der Haushaltsgenehmigungsverfahren<br />
der Kommunalaufsichtsbehörden beinhaltet. Dieses Schreiben enthält<br />
u.a. Vorgaben zu Investitionsmaßnahmen und beinhaltet als Kernaussage im Wesentlichen, dass<br />
überschuldete Kommunen sich in jedem Haushaltsjahr erkennbar entschulden müssen.<br />
Kreditermächtigungen sind nur in unabweisbaren Einzelfällen und bei schlüssiger Begründung und<br />
grundsätzlich nur für dringend notwendige und nachhaltige Investitionen in die kommunale<br />
Bildungsinfrastruktur, in die energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften und in<br />
Maßnahmen, die erhebliche Synergieeffekte nach sich ziehen, zulässig. Sind solche<br />
unabweisbaren Investitionen im Bereich der Pflichtaufgaben -zu tätigen, müssen Investitionen im<br />
freiwilligen Bereich zurückgestellt werden. .<br />
Im Haushaltsjahr 2014 wird das Investitionsprogramm bestimmt von Sanierung und Umbau des<br />
Aquatoll-Bades. Weitere investive Anschaffungen und Maßnahmen in geringerer Größenordnung<br />
betreffen die Feuerwehr und den Straßenbau. Die Maßnahmen sind vorab mit der<br />
Kommunalaufsicht besprochen worden bzw. im großen Ganzen als notwendig anzusehen, obwohl<br />
auch das Inv.-Programm 2014 im geringen Umfang Finanzierungen für freiwillige Aufgaben<br />
(halfpipe, Heimatverein) enthält.<br />
Wie im Vorjahr weise ich auf die Notwendigkeit hin, die erforderlichen Maßnahmen im Finanz- (und<br />
auch im Ergebnis-) haushalt abzuwägen, zu priorisieren und die Investitionsplanung an den<br />
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Finanzierungsmöglichkeiten auszurichten. Den Zeitungsnachrichten war zu entnehmen, dass sich<br />
die Stadt Schortens mit dem Sanierungsbedarf der Schulen und Sportstätten befasst hat. Aufwand<br />
und Auszahlungsbedarf dieser Sanierungsmaßnahmen sind offenbar noch nicht bzw. nur teilweise<br />
in der jetzigen Planung enthalten. Ich weise weiter darauf hin, dass, sofern die jetzige<br />
Finanzplanung, die von jährlichen Netto-Entschuldungen ausgeht, sich in künftigen Planungen<br />
verschlechtern sollte, eine Genehmigung der Folgehaushalte nicht in Aussicht gestellt werden<br />
kann.<br />
Die hiermit genehmigte Höhe der Investitionskredite sowie die Verpflichtungsermächtigung tür das<br />
Jahr 2015 gilt nur für die im Investitionsprogramm veranschlagten Maßnahmen und nur insoweit,<br />
als die Anschläge für die jeweiligen Maßnahmen benötigt werden. Sollte insbesondere die<br />
Sanierungs- und Umbaumaßnahme "Aquatoll" insgesamt günstiger ausgeführt werden können<br />
bzw. sich die Finanzierung des Vorhabens verändern, ist die Kreditaufnahme entsprechend zu<br />
verringern.<br />
c) Bilanzen, Jahresabschlüsse<br />
Aufgrund noch fehlender Jahresabschlüsse und Bilanzen ist eine Beurteilung der aktuellen Lage<br />
der Haushaltswirtschaft der Stadt Schortens nur eingeschränkt möglich.<br />
d) Höchstbetrag der Liquiditätskredite<br />
Gem. § 122 Abs. 2 NKomVG bedarf der festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite dann<br />
einer Genehmigung, wenn er ein Sechstel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen<br />
aus laufender Verwaltungstätigkeit übersteigt, hier 4.164.887 € . Der satzungsmäßige Höchstbetrag<br />
zur Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten liegt bei 6.000.000 €, beträgt damit rd. 24,01 % der<br />
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und ist somit genehmigungspflichtig. Der<br />
Kassenkreditrahmen hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.<br />
Die Liquiditätskreditquote, die die Höhe der Liquiditätskredite ins Verhältnis zu den Einzahlungen<br />
aus laufender Verwaltungstätigkeit setzt, beläuft sich für das Jahr 2014 auf 12,86 % und ist damit<br />
gegenüber dem Vorjahr (8,08 0/0) um 4,78 % gestiegen. Für die Folgejahre werden sinkende<br />
Liquiditätskreditquoten prognostiziert, von 12,73 % in 2015 auf 11,60 % in 2016 und 9,66 % in<br />
2017. Auch an dieser Entwicklung lässt sich somit die positive Tendenz in den<br />
Haushaltsplanungen erkennen, die entsprechend fortgeführt werden muss.<br />
Eine detaillierte und aussagekräftige Liquiditätsplanung wurde vorgelegt. Der daraus hergeleitete<br />
Bedarf an Liquiditätskrediten bis maximal 6 Mio. Euro wurde ausreichend belegt - zumindest für<br />
den Monat November 2014 wird danach die Maximalhöhe benötigt.<br />
e) Haushaltssicherungsmaßnahmen<br />
Der Rat der Stadt Schortens hat in seiner Sitzung am 12.12'.2013 auch die Fortschreibung des<br />
Haushaltssicherungskonzeptes tür 2014 beschlossen.<br />
Insgesamt sind aus den Konsolidierungsmaßnahmen 2012 Konsolidierungserfolge von rd. 51 Tsd.<br />
€ geplant worden. In welcher Höhe diese tatsächlich erreicht wurden, kann derzeit noch nicht<br />
beziffert werden. Die Konsolidierungserfolge sind jedoch nicht ansatzweise ausreichend, um den<br />
prognostizierten Fehlbedarf nachhaltig zu senken, so dass weitere Haushaltssicherungsmaßnahmen<br />
notwendig sind.<br />
Im Zuge des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 sind für die Jahre 2013-2017 insgesamt 4<br />
zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, mit denen bei Umsetzung ab 2013 jährliche<br />
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Konsolidierungserfolge von 359 bis 459 Tsd. € erwartet werden. Die dargestellten Maßnahmen<br />
sind jedoch immer noch nicht ausreichend, um einen Haushaltsausgleich erreichen zu können.<br />
Ich gehe aber davon aus, dass im Haushaltsvollzug insgesamt Verbesserungen gegenüber den<br />
Haushaltsansätzen zu erzielen sein werden, die dann zu einer Verbesserung des<br />
Jahresergebnisses mit dem Ziel eines Ausgleichs des Ergebnishaushalts 2014 verwendet werden<br />
sollten.<br />
Auch wenn der Haushaltsausgleich nach der mittelfristigen Planung für die nächsten Jahre erreicht<br />
wird, empfehle ich, die bereits umgesetzten Sicherungsmaßnahmen weitergelten zu lassen.<br />
f) Stellenplan und Personalaufwand<br />
Die Personalaufwendungen nehmen mit etwa 8,95 Mio. € einen Anteil von rd. 32,9 % an den<br />
Gesamtaufwendungen ein. Die Steigerungen in den Folgejahren beruhen auf der tariflichen<br />
Steigerung. Insgesamt gesehen ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Schortens derzeit<br />
aber noch nicht gegeben, so dass auch die Personalaufwendungen, die immerhin fast ein Drittel<br />
des Haushaltes einnehmen, in alle Sparbemühungen mit einzubeziehen sind.<br />
Im Übrigen bestehen über das Gesagte hinaus gegen den Stellenplan 2014 keine Bedenken.<br />
g) Vorbericht<br />
Wie bereits in der Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2013 ausgeführt, erfüllt der Vorbericht<br />
nicht alle Vorgaben des § 6 GemHKVO; insbesondere fehlen Aussagen über die finanziellen<br />
Auswirkungen der Investitionen und der Kreditaufnahmen auf die folgenden Jahre (Nr. 2), über<br />
wesentliche Abweichungen des aktuellen Haushaltes von der mittelfristigen Finanzplanung auf<br />
Basis des Vorjahres (Nr. 3) sowie Aussagen über den Anpassungsbedarf bei den Einrichtungen<br />
der Stadt Schortens aufgrund der auch aus der Bevölkerungsstatistik zu schließenden zukünftigen<br />
Gemeindeentwicklung (Nr. 5). Die Erfordernisse des § 6 GemHKVO für den Vorbericht müssen<br />
künftig beachtet werden.<br />
Die verspätete Haushaltsgenehmigung, die mit einem vorübergehenden Personalengpass und<br />
stark beanspruchenden anderweitigen Aufgaben in der Kommunalaufsicht zusammenhängt, bitte<br />
ich zu entschuldigen.<br />
Im Auftrag<br />
/auih-<br />
ReyntJanßen<br />
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