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IEjng.

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Landkreis Friesland r-St~dt-3~h-;i~~~- - -~,<br />

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Der Landrat<br />

10 - Zentrale Aufgaben, Wirtschaft, Finanzen, Personal<br />

<strong>IEjng</strong>. 26. Mai 2014<br />

I<br />

Landkreis Friesland • Postfach 12 44 • 26436 Jever<br />

An die<br />

Stadt Schortens<br />

Postfach 11 69<br />

26410 Schortens<br />

Verwaltungsgebäude Eingai g - A ­<br />

Zimmer 329<br />

Lindena"ee 1 , 26441 Jever<br />

Vermittlung: 04461 /919-0<br />

Fax: 04461 /919-8860<br />

Ansprechpartnerin: Frau Dieken<br />

Durchwalli: 04461 /919 - 3291<br />

Email: k.dieken@friesland.de<br />

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (bei Antwort bitte angeben) Datum<br />

11/900-420-2014 15 14 18 (2014) 21.05.2014<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014;<br />

1. Genehmigung der Haushaltssatzung<br />

Gemäß §§ 120 Abs. 2 und 119 Abs. 4 NKomVG genehmige ich die vom Rat der Stadt Schortens in<br />

der Sitzung am 12. Dezember 2014 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014<br />

hinsichtlich<br />

des in § 2<br />

des in § 3<br />

des in § 4<br />

festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen von 3.853.686 Euro,<br />

festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von<br />

2.500.000 Euro<br />

festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 6.000.000 Euro.<br />

2. Begründung, Hinweise und Anregungen<br />

a) Allgemeine Haushaltssituation<br />

Im Ergebnishaushalt 2014 mit einem Gesamtvolumen von 27 .192.268 € ergibt sich ein Fehlbedarf<br />

von 967.078 € . Damit ist gem. § 100 Abs. 6 NKomVG ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen<br />

und hierin festzulegen, innerhalb welches Zeitraumes der Haushaltsausgleich wieder erreicht und<br />

das Auftreten eines weiteren Defizits verhindert werden soll.<br />

Ich nehme erfreut zur Kenntnis , dass nach der mittelfristigen Finanzplanung ab 2015 Überschüsse<br />

(155.200 bis 474.100 Euro) erwartet werden. Diese positive Entwicklung muss unbedingt<br />

weitergeführt und ausgebaut werden, um langfristig die Haushaltslage der Stadt Schortens zu<br />

verbessern, denn nach dem Runderlass des Niedersächsischen Innenministeriums über Eckpunkte<br />

der Haushaltsgenehmigungen vom 08.01.2013 soll bei fehlender dauernder Leistungsfähigkeit bis<br />

zum jeweiligen Ende des Finanzplanungszeitraumes eine erkennbare und spürbare Entschuldung<br />

erfolgen.<br />

Konten der Kreiskasse Friesland<br />

Landessparkasse zu Oldenburg Volksbank Jever eG Sprechzeiten:<br />

Filialdirektion Jever (BLZ 280 501 00) (BLZ 282 622 54) Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr<br />

Konto-Nr. : 050-403 005 Konto-Nr .: 110000 218 Mo - Da : 14.00 - 16.00 Uhr<br />

E-Mail: landkreis@friesland.de<br />

P:\O 1_7\Jeske\Komaufsicht\Gemein den\Schortens\Haushalte\H H 201 4-Schortens.doc


Die Verbesserung ist auch daran erkennbar, dass in den Planungen zum Haushaltsjahr 2013 für<br />

die Jahre 2014 bis 2016 noch mit Unterdeckungen von durchschnittlich rund 1,97 Mio. € pro Jahr<br />

mit negativer Tendenz kalkuliert wurde.<br />

Auch die Kennzahl der Steuerquote (Steuererträge und ähnliche Abgaben im Verhältnis zu den<br />

ordentlichen Gesamtaufwendungen) wird sich im Haushaltsjahr 2014 mit 46,0 % im Vergleich zum<br />

Vorjahr (40,6%) deutlich erhöhen. In den Folgejahren soll sie sich auf durchschnittlich 50,11 %<br />

erhöhen.<br />

Gem. § 23 der GemHKVO wird die dauernde Leistungsfähigkeit in der Regel u.a. nur dann<br />

anzunehmen sein, wenn der Haushaltsausgleich des Haushaltsjahres erreicht ist und die<br />

mitteHristige Ergebnis- und Finanzplanung unter Berücksichtigung eventueller Fehlbeträge<br />

ebenfalls ausgeglichen ist. Da der Haushaltsplan 2014 noch ein Defizit aufweist, ist die dauernde<br />

Leistungsfähigkeit zurzeit noch nicht wieder gegeben. Eine nach dem Runderlass geforderte<br />

Entschuldung ist jedoch erkennbar. Die in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung<br />

getroffenen Festsetzungen müssen dazu aber auf jeden Fall eingehalten werden.<br />

b) Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen I Entwicklung der Verschuldung<br />

Für das Jahr 2014 sind 5.433.638 € Investitionsdarlehen bei Tilgungsleistungen in Höhe von<br />

2.326.407 € vorgesehen , so dass sich eine Nettoneuverschuldung von 3.107.231 € ergibt. Die<br />

Gesamtverschuldung der Stadt Schortens beträgt zum 01.01.2014 12.030.110,70 €.<br />

Nach der Finanz- und Investitionsplanung 2015 bis 2017 ist nur für das kommende Jahr 2015 noch<br />

eine Nettoneuverschuldung von rd. 2,27 Mio. € vorgesehen, sodass die Gesamtverschuldung zum<br />

31.12.2015 etwa 17,4 Mio. € betrüge. Damit liegt die Pro-Kopf-Verschuldung von dann 864<br />

Euro/Einwohner um 244 Euro/Einw. über dem Landesdurchschnitt. Ab 2016 sind dann Netto­<br />

Tilgungen eingeplant.<br />

Die positive Entwicklung im Zeitraum 2016 und 2017 ist auch zwingend erforderlich und möglichst<br />

weiter voranzutreiben, da aufgrund der zurzeit noch vorliegenden fehlenden Leistungsfähigkeit der<br />

Stadt Schortens eine weitere Neuverschuldung grundsätzlich nicht genehmigungsfähig wäre.<br />

Mit Schreiben vom 11.01.2013 wurden Sie auf die Verfügung des Niedersächsischen Ministeriums<br />

für Inneres und Sport vom 08.01.2013 hingewiesen, das die Eckpunkte der Haushaltsgenehmigungsverfahren<br />

der Kommunalaufsichtsbehörden beinhaltet. Dieses Schreiben enthält<br />

u.a. Vorgaben zu Investitionsmaßnahmen und beinhaltet als Kernaussage im Wesentlichen, dass<br />

überschuldete Kommunen sich in jedem Haushaltsjahr erkennbar entschulden müssen.<br />

Kreditermächtigungen sind nur in unabweisbaren Einzelfällen und bei schlüssiger Begründung und<br />

grundsätzlich nur für dringend notwendige und nachhaltige Investitionen in die kommunale<br />

Bildungsinfrastruktur, in die energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften und in<br />

Maßnahmen, die erhebliche Synergieeffekte nach sich ziehen, zulässig. Sind solche<br />

unabweisbaren Investitionen im Bereich der Pflichtaufgaben -zu tätigen, müssen Investitionen im<br />

freiwilligen Bereich zurückgestellt werden. .<br />

Im Haushaltsjahr 2014 wird das Investitionsprogramm bestimmt von Sanierung und Umbau des<br />

Aquatoll-Bades. Weitere investive Anschaffungen und Maßnahmen in geringerer Größenordnung<br />

betreffen die Feuerwehr und den Straßenbau. Die Maßnahmen sind vorab mit der<br />

Kommunalaufsicht besprochen worden bzw. im großen Ganzen als notwendig anzusehen, obwohl<br />

auch das Inv.-Programm 2014 im geringen Umfang Finanzierungen für freiwillige Aufgaben<br />

(halfpipe, Heimatverein) enthält.<br />

Wie im Vorjahr weise ich auf die Notwendigkeit hin, die erforderlichen Maßnahmen im Finanz- (und<br />

auch im Ergebnis-) haushalt abzuwägen, zu priorisieren und die Investitionsplanung an den<br />

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Finanzierungsmöglichkeiten auszurichten. Den Zeitungsnachrichten war zu entnehmen, dass sich<br />

die Stadt Schortens mit dem Sanierungsbedarf der Schulen und Sportstätten befasst hat. Aufwand<br />

und Auszahlungsbedarf dieser Sanierungsmaßnahmen sind offenbar noch nicht bzw. nur teilweise<br />

in der jetzigen Planung enthalten. Ich weise weiter darauf hin, dass, sofern die jetzige<br />

Finanzplanung, die von jährlichen Netto-Entschuldungen ausgeht, sich in künftigen Planungen<br />

verschlechtern sollte, eine Genehmigung der Folgehaushalte nicht in Aussicht gestellt werden<br />

kann.<br />

Die hiermit genehmigte Höhe der Investitionskredite sowie die Verpflichtungsermächtigung tür das<br />

Jahr 2015 gilt nur für die im Investitionsprogramm veranschlagten Maßnahmen und nur insoweit,<br />

als die Anschläge für die jeweiligen Maßnahmen benötigt werden. Sollte insbesondere die<br />

Sanierungs- und Umbaumaßnahme "Aquatoll" insgesamt günstiger ausgeführt werden können<br />

bzw. sich die Finanzierung des Vorhabens verändern, ist die Kreditaufnahme entsprechend zu<br />

verringern.<br />

c) Bilanzen, Jahresabschlüsse<br />

Aufgrund noch fehlender Jahresabschlüsse und Bilanzen ist eine Beurteilung der aktuellen Lage<br />

der Haushaltswirtschaft der Stadt Schortens nur eingeschränkt möglich.<br />

d) Höchstbetrag der Liquiditätskredite<br />

Gem. § 122 Abs. 2 NKomVG bedarf der festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite dann<br />

einer Genehmigung, wenn er ein Sechstel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen<br />

aus laufender Verwaltungstätigkeit übersteigt, hier 4.164.887 € . Der satzungsmäßige Höchstbetrag<br />

zur Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten liegt bei 6.000.000 €, beträgt damit rd. 24,01 % der<br />

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und ist somit genehmigungspflichtig. Der<br />

Kassenkreditrahmen hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.<br />

Die Liquiditätskreditquote, die die Höhe der Liquiditätskredite ins Verhältnis zu den Einzahlungen<br />

aus laufender Verwaltungstätigkeit setzt, beläuft sich für das Jahr 2014 auf 12,86 % und ist damit<br />

gegenüber dem Vorjahr (8,08 0/0) um 4,78 % gestiegen. Für die Folgejahre werden sinkende<br />

Liquiditätskreditquoten prognostiziert, von 12,73 % in 2015 auf 11,60 % in 2016 und 9,66 % in<br />

2017. Auch an dieser Entwicklung lässt sich somit die positive Tendenz in den<br />

Haushaltsplanungen erkennen, die entsprechend fortgeführt werden muss.<br />

Eine detaillierte und aussagekräftige Liquiditätsplanung wurde vorgelegt. Der daraus hergeleitete<br />

Bedarf an Liquiditätskrediten bis maximal 6 Mio. Euro wurde ausreichend belegt - zumindest für<br />

den Monat November 2014 wird danach die Maximalhöhe benötigt.<br />

e) Haushaltssicherungsmaßnahmen<br />

Der Rat der Stadt Schortens hat in seiner Sitzung am 12.12'.2013 auch die Fortschreibung des<br />

Haushaltssicherungskonzeptes tür 2014 beschlossen.<br />

Insgesamt sind aus den Konsolidierungsmaßnahmen 2012 Konsolidierungserfolge von rd. 51 Tsd.<br />

€ geplant worden. In welcher Höhe diese tatsächlich erreicht wurden, kann derzeit noch nicht<br />

beziffert werden. Die Konsolidierungserfolge sind jedoch nicht ansatzweise ausreichend, um den<br />

prognostizierten Fehlbedarf nachhaltig zu senken, so dass weitere Haushaltssicherungsmaßnahmen<br />

notwendig sind.<br />

Im Zuge des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 sind für die Jahre 2013-2017 insgesamt 4<br />

zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, mit denen bei Umsetzung ab 2013 jährliche<br />

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Konsolidierungserfolge von 359 bis 459 Tsd. € erwartet werden. Die dargestellten Maßnahmen<br />

sind jedoch immer noch nicht ausreichend, um einen Haushaltsausgleich erreichen zu können.<br />

Ich gehe aber davon aus, dass im Haushaltsvollzug insgesamt Verbesserungen gegenüber den<br />

Haushaltsansätzen zu erzielen sein werden, die dann zu einer Verbesserung des<br />

Jahresergebnisses mit dem Ziel eines Ausgleichs des Ergebnishaushalts 2014 verwendet werden<br />

sollten.<br />

Auch wenn der Haushaltsausgleich nach der mittelfristigen Planung für die nächsten Jahre erreicht<br />

wird, empfehle ich, die bereits umgesetzten Sicherungsmaßnahmen weitergelten zu lassen.<br />

f) Stellenplan und Personalaufwand<br />

Die Personalaufwendungen nehmen mit etwa 8,95 Mio. € einen Anteil von rd. 32,9 % an den<br />

Gesamtaufwendungen ein. Die Steigerungen in den Folgejahren beruhen auf der tariflichen<br />

Steigerung. Insgesamt gesehen ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Schortens derzeit<br />

aber noch nicht gegeben, so dass auch die Personalaufwendungen, die immerhin fast ein Drittel<br />

des Haushaltes einnehmen, in alle Sparbemühungen mit einzubeziehen sind.<br />

Im Übrigen bestehen über das Gesagte hinaus gegen den Stellenplan 2014 keine Bedenken.<br />

g) Vorbericht<br />

Wie bereits in der Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2013 ausgeführt, erfüllt der Vorbericht<br />

nicht alle Vorgaben des § 6 GemHKVO; insbesondere fehlen Aussagen über die finanziellen<br />

Auswirkungen der Investitionen und der Kreditaufnahmen auf die folgenden Jahre (Nr. 2), über<br />

wesentliche Abweichungen des aktuellen Haushaltes von der mittelfristigen Finanzplanung auf<br />

Basis des Vorjahres (Nr. 3) sowie Aussagen über den Anpassungsbedarf bei den Einrichtungen<br />

der Stadt Schortens aufgrund der auch aus der Bevölkerungsstatistik zu schließenden zukünftigen<br />

Gemeindeentwicklung (Nr. 5). Die Erfordernisse des § 6 GemHKVO für den Vorbericht müssen<br />

künftig beachtet werden.<br />

Die verspätete Haushaltsgenehmigung, die mit einem vorübergehenden Personalengpass und<br />

stark beanspruchenden anderweitigen Aufgaben in der Kommunalaufsicht zusammenhängt, bitte<br />

ich zu entschuldigen.<br />

Im Auftrag<br />

/auih-<br />

ReyntJanßen<br />

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