S2 – Leitlinie - Deutsche Gesellschaft für Pneumologie

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27.05.2014 Aufrufe

Organisation der außerklinischen Beatmung 6.8.3. Rückzugspflege Rückzugspflege bedeutet die Verringerung des Versorgungsausmaßes des Beatmeten durch das Pflegeteam in dem Maß, in dem Kompetenzen von z.B. Angehörigen erworben werden. Der Umfang einer Rückzugspflege darf nur im Konsens mit dem Patienten, Pflegeteam, Angehörigen und behandelnden Ärzten, ggf. Beatmungszentrum, erfolgen. Rückzugspflege ist nicht mit der Verringerung der Versorgung des Beatmeten im Sinne einer Palliation gleichzusetzen. 48

Organisation der außerklinischen Beatmung 6.9. Empfehlungen Die außerklinische Beatmung muss um ein Beatmungszentrum organisiert sein, der Arzt ist für die Organisation der außerklinischen Versorgung verantwortlich. Kostenübernahme und Versorgung mit Geräten, Hilfsmitteln und Materialien müssen vor Entlassung sichergestellt sein. Fachpflegerische Versorgung ist umfangreicher als assistive Versorgung und benötigt höher qualifiziertes Pflegepersonal. Der Geräteprovider muss eine ständige Erreichbarkeit mit zeitnaher und bedarfsgerechter Versorgung gewährleisten. Eine Geräteeinweisung ist obligat. 49

Organisation der außerklinischen Beatmung<br />

6.8.3. Rückzugspflege<br />

Rückzugspflege bedeutet die Verringerung des Versorgungsausmaßes des Beatmeten<br />

durch das Pflegeteam in dem Maß, in dem Kompetenzen von z.B. Angehörigen<br />

erworben werden. Der Umfang einer Rückzugspflege darf nur im Konsens mit dem<br />

Patienten, Pflegeteam, Angehörigen und behandelnden Ärzten, ggf. Beatmungszentrum,<br />

erfolgen. Rückzugspflege ist nicht mit der Verringerung der Versorgung des Beatmeten<br />

im Sinne einer Palliation gleichzusetzen.<br />

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