27.05.2014 Aufrufe

S2 – Leitlinie - Deutsche Gesellschaft für Pneumologie

S2 – Leitlinie - Deutsche Gesellschaft für Pneumologie

S2 – Leitlinie - Deutsche Gesellschaft für Pneumologie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Organisation der außerklinischen Beatmung<br />

• die Verfahren der künstlichen Ernährung inkl. deren Risiken, sowie das Erkennen<br />

von Schluckstörungen und Aspirationen.<br />

• die rechtlichen Komponenten (Patientenverfügung, Medizinproduktegesetz, DIN-<br />

Normen).<br />

• die speziellen Anforderungen der psychosozialen Betreuung bei langzeitbeatmeten<br />

Patienten.<br />

Für die Anpassung der Pflegedienste an die veränderten Qualifizierungsmaßnahmen<br />

wird eine Übergangsfrist von 3 Jahren als sinnvoll angesehen.<br />

6.5. Geräteprovider<br />

Der Geräteprovider ist für die Einweisung aller an der Pflege Beatmeter involvierten<br />

Personen verantwortlich. Die Einweisung nach Medizinproduktebetreiberverordnung<br />

muss für alle verordneten Geräte erfolgen. Eine zusätzliche Einweisung am Entlassungstag<br />

und eine Funktionsprüfung der Geräte am endgültigen Beatmungsort sind<br />

generell wünschenswert, bei fachpflegerischer Versorgung obligat. Der beauftragte<br />

Geräteprovider muss eine ständige Erreichbarkeit und eine zeitnahe und bedarfsgerechte<br />

Versorgung gewährleisten [Ambrosino et al, 2002] [Dettenmeier, 1990] [Leger<br />

et al, 2002]. Bei technischen Problemen mit dem Beatmungsgerät und/oder -zugang<br />

muss eine Problemlösung am Patienten innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Die<br />

vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervalle sind unter Berücksichtigung der<br />

Betriebstunden einzuhalten.<br />

Vom Geräteprovider festgestellte bedeutende Zwischenfälle müssen mit dem zuständigen<br />

Arzt und dem zuständigen Beatmungszentrum zeitnah kommuniziert werden<br />

[Farre et al, 2005] [Chatwin et al, 2008].<br />

6.6. Ärztliche Betreuung<br />

Der Arzt muss den Patienten sowie die Angehörigen fachlich beraten können<br />

[Ambrosino et al, 2002]. Hierzu sind Kenntnisse über den zu erwartenden Krankheitsverlauf<br />

und die Prognose zwingend erforderlich. Der den Patienten betreuende<br />

Hausarzt wird nicht regelhaft Erfahrung auf dem Gebiet der außerklinischen Beatmung<br />

aufweisen. Er sollte daher einen in der außerklinischen Beatmung erfahrenen<br />

Arzt, in der Regel einen Pneumologen, Anästhesisten, Pädiater oder Neurologen,<br />

hinzuziehen [Make et al, 1998] [Ambrosino et al, 2002]. Da Praxisbesuche für Beat-<br />

46

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!