S2 â Leitlinie - Deutsche Gesellschaft für Pneumologie
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Organisation der außerklinischen Beatmung<br />
• die Verfahren der künstlichen Ernährung inkl. deren Risiken, sowie das Erkennen<br />
von Schluckstörungen und Aspirationen.<br />
• die rechtlichen Komponenten (Patientenverfügung, Medizinproduktegesetz, DIN-<br />
Normen).<br />
• die speziellen Anforderungen der psychosozialen Betreuung bei langzeitbeatmeten<br />
Patienten.<br />
Für die Anpassung der Pflegedienste an die veränderten Qualifizierungsmaßnahmen<br />
wird eine Übergangsfrist von 3 Jahren als sinnvoll angesehen.<br />
6.5. Geräteprovider<br />
Der Geräteprovider ist für die Einweisung aller an der Pflege Beatmeter involvierten<br />
Personen verantwortlich. Die Einweisung nach Medizinproduktebetreiberverordnung<br />
muss für alle verordneten Geräte erfolgen. Eine zusätzliche Einweisung am Entlassungstag<br />
und eine Funktionsprüfung der Geräte am endgültigen Beatmungsort sind<br />
generell wünschenswert, bei fachpflegerischer Versorgung obligat. Der beauftragte<br />
Geräteprovider muss eine ständige Erreichbarkeit und eine zeitnahe und bedarfsgerechte<br />
Versorgung gewährleisten [Ambrosino et al, 2002] [Dettenmeier, 1990] [Leger<br />
et al, 2002]. Bei technischen Problemen mit dem Beatmungsgerät und/oder -zugang<br />
muss eine Problemlösung am Patienten innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Die<br />
vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervalle sind unter Berücksichtigung der<br />
Betriebstunden einzuhalten.<br />
Vom Geräteprovider festgestellte bedeutende Zwischenfälle müssen mit dem zuständigen<br />
Arzt und dem zuständigen Beatmungszentrum zeitnah kommuniziert werden<br />
[Farre et al, 2005] [Chatwin et al, 2008].<br />
6.6. Ärztliche Betreuung<br />
Der Arzt muss den Patienten sowie die Angehörigen fachlich beraten können<br />
[Ambrosino et al, 2002]. Hierzu sind Kenntnisse über den zu erwartenden Krankheitsverlauf<br />
und die Prognose zwingend erforderlich. Der den Patienten betreuende<br />
Hausarzt wird nicht regelhaft Erfahrung auf dem Gebiet der außerklinischen Beatmung<br />
aufweisen. Er sollte daher einen in der außerklinischen Beatmung erfahrenen<br />
Arzt, in der Regel einen Pneumologen, Anästhesisten, Pädiater oder Neurologen,<br />
hinzuziehen [Make et al, 1998] [Ambrosino et al, 2002]. Da Praxisbesuche für Beat-<br />
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