S2 â Leitlinie - Deutsche Gesellschaft für Pneumologie
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Organisation der außerklinischen Beatmung feld) mit in die Pflege einbezogen, so sollte frühzeitig [Fischer et al, 1982] eine strukturierte Einarbeitung zusammen mit dem Patienten im Beatmungszentrum erfolgen [Glass et al, 1999]. Initial sollte dabei ein Schulungsplan erstellt werden [Make et al, 1998] [Glass et al, 1999] [Spence, 1995] [Warren et al, 2004], der repetitiv abgearbeitet wird, bis die einzelnen Maßnahmen sicher beherrscht werden. Idealerweise sollte dies innerhalb kurzer Trainingsphasen von ca. 30 minütiger Dauer erfolgen [Thompson et al, 1990]. 6.4.2. Fachpflegerische Versorgung Beatmeter Diese Versorgungsform kann nur von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen gewährleistet werden, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Ein für die Beatmungspflege qualifizierter Pflegedienst muss an allen Tagen der Woche für 24 Stunden kontaktierbar sein [Make et al, 1998]. Für den Beatmungsbereich muss eine speziell qualifizierte examinierte Fachkraft als Fachbereichsleitung vorgehalten werden. Diese übernimmt intern die fachliche Aufsicht über und Verantwortung für die außerklinische Versorgung und die Qualifikation der Pflegekräfte. Die Fachbereichsleitung dient innerhalb der Pflegedienste als Wissensmultiplikator. Die Fachbereichsleitung muss nicht zwingend die Pflegedienstleitung in einer Person sein. Jedem beatmeten Patienten und seinen Angehörigen wird die ihm zugeordnete Fachsbereichsleitung bekannt gemacht und eine weitere Kommunikation bei Bedarf ermöglicht. Zusätzlich zu einer 3-jährigen Ausbildung als examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, ist eine der folgenden Qualifikationen für die Fachbereichsleitung erforderlich: • Atmungstherapeut mit pflegerischer Ausbildung • Fachgesundheits- und Krankenpflege für Anästhesie- und Intensivpflege • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Beatmungsbereich (Intensivstation, Intermediate Care-Station oder außerklinischen Beatmung) in den letzten 5 Jahren und Fortbildung (mindestens 200 Stunden-Kurs der medizinischen Fachgesellschaften bzw. pflegerischen Berufsverbänden anerkanntes, strukturiertes, berufsbegleitendes Kursprogramm in der Beatmungspflege. Diese Kurse müssen von der AGH anerkannt sein und werden auf der Homepage der AGH aufgeführt). Alle Pflegekräfte, die selbständig und eigenverantwortlich am Beatmungsgerät ab- 44
Organisation der außerklinischen Beatmung hängiger Patienten (fachpflegerische Versorgung) tätig sind, müssen zusätzlich zu einer 3-jährigen Ausbildung als examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern oder Altenpfleger eine der folgenden Qualifikationen aufweisen: • Atmungstherapeut • Fachgesundheits- und Krankenpflege für Anästhesie- und Intensivpflege • mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im Beatmungsbereich (Intensivstation, Intermediate Care-Station oder außerklinischen Beatmung) innerhalb der letzten 5 Jahre Abweichend kann die Zusatzqualifikation auch durch einen strukturierten Kurs zur Beatmungspflege erworben werden. Diese Kurse müssen von der AGH anerkannt sein und werden auf der Homepage der AGH aufgeführt. Mittelfristig wird eine Zertifizierung dieser Zusatzqualifikation durch die entsprechenden medizinischen Fachverbände bzw. pflegerische Fach- und Berufsverbände angestrebt. Folgende Inhalte müssen hierbei in Theorie und Praxis erlangt werden, mit Kenntnissen über: • die zur Beatmungspflichtigkeit führenden Erkrankungen. • den Gasaustausch (O 2 -Aufnahme und CO 2 -Abgabe), die Differenzierung zwischen hyperkapnischer und hypoxämischer respiratorischer Insuffizienz, deren Entstehung und Therapie. • die verschiedenen Beatmungsformen einschließlich Geräteparameter und Alarmfunktionen der eingesetzten Ventilatoren. • den Beatmungszugang (invasiv, nicht-invasiv), Funktionskontrolle, Wartung, Pflege und Reinigung von Kanülen und Masken. • Befeuchtersysteme, deren Bedienung, Effektivität und Handhabung. • die Applikation von Sauerstoff insbesondere in Kombination mit einer Beatmung. • die Indikation und Durchführung der einzusetzenden Monitorsysteme sowie Interpretation der Ergebnisse. • das Sekretmanagement, insbesondere in Bezug auf die Besonderheiten der einzelnen Grunderkrankungen. • die Methoden und Maßnahmen bei der Spontanisierung, Kanülenmanagement einschließlich der Handhabung von Kanülenaufsätzen. • das Erkennen von Notfallsituationen und Durchführen von Notfallmaßnahmen. 45
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hängiger Patienten (fachpflegerische Versorgung) tätig sind, müssen zusätzlich zu<br />
einer 3-jährigen Ausbildung als examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger,<br />
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern oder Altenpfleger eine der folgenden Qualifikationen<br />
aufweisen:<br />
• Atmungstherapeut<br />
• Fachgesundheits- und Krankenpflege für Anästhesie- und Intensivpflege<br />
• mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im Beatmungsbereich (Intensivstation, Intermediate<br />
Care-Station oder außerklinischen Beatmung) innerhalb der letzten 5<br />
Jahre<br />
Abweichend kann die Zusatzqualifikation auch durch einen strukturierten Kurs zur<br />
Beatmungspflege erworben werden. Diese Kurse müssen von der AGH anerkannt<br />
sein und werden auf der Homepage der AGH aufgeführt.<br />
Mittelfristig wird eine Zertifizierung dieser Zusatzqualifikation durch die entsprechenden<br />
medizinischen Fachverbände bzw. pflegerische Fach- und Berufsverbände angestrebt.<br />
Folgende Inhalte müssen hierbei in Theorie und Praxis erlangt werden, mit<br />
Kenntnissen über:<br />
• die zur Beatmungspflichtigkeit führenden Erkrankungen.<br />
• den Gasaustausch (O 2 -Aufnahme und CO 2 -Abgabe), die Differenzierung zwischen<br />
hyperkapnischer und hypoxämischer respiratorischer Insuffizienz, deren<br />
Entstehung und Therapie.<br />
• die verschiedenen Beatmungsformen einschließlich Geräteparameter und Alarmfunktionen<br />
der eingesetzten Ventilatoren.<br />
• den Beatmungszugang (invasiv, nicht-invasiv), Funktionskontrolle, Wartung,<br />
Pflege und Reinigung von Kanülen und Masken.<br />
• Befeuchtersysteme, deren Bedienung, Effektivität und Handhabung.<br />
• die Applikation von Sauerstoff insbesondere in Kombination mit einer Beatmung.<br />
• die Indikation und Durchführung der einzusetzenden Monitorsysteme sowie Interpretation<br />
der Ergebnisse.<br />
• das Sekretmanagement, insbesondere in Bezug auf die Besonderheiten der einzelnen<br />
Grunderkrankungen.<br />
• die Methoden und Maßnahmen bei der Spontanisierung, Kanülenmanagement<br />
einschließlich der Handhabung von Kanülenaufsätzen.<br />
• das Erkennen von Notfallsituationen und Durchführen von Notfallmaßnahmen.<br />
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