S2 â Leitlinie - Deutsche Gesellschaft für Pneumologie
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Organisation der außerklinischen Beatmung<br />
feld) mit in die Pflege einbezogen, so sollte frühzeitig [Fischer et al, 1982] eine strukturierte<br />
Einarbeitung zusammen mit dem Patienten im Beatmungszentrum erfolgen<br />
[Glass et al, 1999]. Initial sollte dabei ein Schulungsplan erstellt werden [Make et al,<br />
1998] [Glass et al, 1999] [Spence, 1995] [Warren et al, 2004], der repetitiv abgearbeitet<br />
wird, bis die einzelnen Maßnahmen sicher beherrscht werden. Idealerweise sollte<br />
dies innerhalb kurzer Trainingsphasen von ca. 30 minütiger Dauer erfolgen [Thompson<br />
et al, 1990].<br />
6.4.2. Fachpflegerische Versorgung Beatmeter<br />
Diese Versorgungsform kann nur von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen gewährleistet<br />
werden, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Ein für die Beatmungspflege<br />
qualifizierter Pflegedienst muss an allen Tagen der Woche für 24 Stunden<br />
kontaktierbar sein [Make et al, 1998].<br />
Für den Beatmungsbereich muss eine speziell qualifizierte examinierte Fachkraft als<br />
Fachbereichsleitung vorgehalten werden. Diese übernimmt intern die fachliche Aufsicht<br />
über und Verantwortung für die außerklinische Versorgung und die Qualifikation<br />
der Pflegekräfte. Die Fachbereichsleitung dient innerhalb der Pflegedienste als Wissensmultiplikator.<br />
Die Fachbereichsleitung muss nicht zwingend die Pflegedienstleitung<br />
in einer Person sein. Jedem beatmeten Patienten und seinen Angehörigen wird<br />
die ihm zugeordnete Fachsbereichsleitung bekannt gemacht und eine weitere Kommunikation<br />
bei Bedarf ermöglicht.<br />
Zusätzlich zu einer 3-jährigen Ausbildung als examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger,<br />
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, ist eine der folgenden Qualifikationen<br />
für die Fachbereichsleitung erforderlich:<br />
• Atmungstherapeut mit pflegerischer Ausbildung<br />
• Fachgesundheits- und Krankenpflege für Anästhesie- und Intensivpflege<br />
• mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Beatmungsbereich (Intensivstation, Intermediate<br />
Care-Station oder außerklinischen Beatmung) in den letzten 5 Jahren<br />
und<br />
Fortbildung (mindestens 200 Stunden-Kurs der medizinischen Fachgesellschaften<br />
bzw. pflegerischen Berufsverbänden anerkanntes, strukturiertes, berufsbegleitendes<br />
Kursprogramm in der Beatmungspflege. Diese Kurse müssen von der<br />
AGH anerkannt sein und werden auf der Homepage der AGH aufgeführt).<br />
Alle Pflegekräfte, die selbständig und eigenverantwortlich am Beatmungsgerät ab-<br />
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