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S2 – Leitlinie - Deutsche Gesellschaft für Pneumologie

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Organisation der außerklinischen Beatmung<br />

feld) mit in die Pflege einbezogen, so sollte frühzeitig [Fischer et al, 1982] eine strukturierte<br />

Einarbeitung zusammen mit dem Patienten im Beatmungszentrum erfolgen<br />

[Glass et al, 1999]. Initial sollte dabei ein Schulungsplan erstellt werden [Make et al,<br />

1998] [Glass et al, 1999] [Spence, 1995] [Warren et al, 2004], der repetitiv abgearbeitet<br />

wird, bis die einzelnen Maßnahmen sicher beherrscht werden. Idealerweise sollte<br />

dies innerhalb kurzer Trainingsphasen von ca. 30 minütiger Dauer erfolgen [Thompson<br />

et al, 1990].<br />

6.4.2. Fachpflegerische Versorgung Beatmeter<br />

Diese Versorgungsform kann nur von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen gewährleistet<br />

werden, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Ein für die Beatmungspflege<br />

qualifizierter Pflegedienst muss an allen Tagen der Woche für 24 Stunden<br />

kontaktierbar sein [Make et al, 1998].<br />

Für den Beatmungsbereich muss eine speziell qualifizierte examinierte Fachkraft als<br />

Fachbereichsleitung vorgehalten werden. Diese übernimmt intern die fachliche Aufsicht<br />

über und Verantwortung für die außerklinische Versorgung und die Qualifikation<br />

der Pflegekräfte. Die Fachbereichsleitung dient innerhalb der Pflegedienste als Wissensmultiplikator.<br />

Die Fachbereichsleitung muss nicht zwingend die Pflegedienstleitung<br />

in einer Person sein. Jedem beatmeten Patienten und seinen Angehörigen wird<br />

die ihm zugeordnete Fachsbereichsleitung bekannt gemacht und eine weitere Kommunikation<br />

bei Bedarf ermöglicht.<br />

Zusätzlich zu einer 3-jährigen Ausbildung als examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger,<br />

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, ist eine der folgenden Qualifikationen<br />

für die Fachbereichsleitung erforderlich:<br />

• Atmungstherapeut mit pflegerischer Ausbildung<br />

• Fachgesundheits- und Krankenpflege für Anästhesie- und Intensivpflege<br />

• mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Beatmungsbereich (Intensivstation, Intermediate<br />

Care-Station oder außerklinischen Beatmung) in den letzten 5 Jahren<br />

und<br />

Fortbildung (mindestens 200 Stunden-Kurs der medizinischen Fachgesellschaften<br />

bzw. pflegerischen Berufsverbänden anerkanntes, strukturiertes, berufsbegleitendes<br />

Kursprogramm in der Beatmungspflege. Diese Kurse müssen von der<br />

AGH anerkannt sein und werden auf der Homepage der AGH aufgeführt).<br />

Alle Pflegekräfte, die selbständig und eigenverantwortlich am Beatmungsgerät ab-<br />

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