S2 â Leitlinie - Deutsche Gesellschaft für Pneumologie
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Organisation der außerklinischen Beatmung<br />
[Ambrosino et al, 2002].<br />
Der Zeitpunkt der Entlassung wird vom Team des Beatmungszentrums festgelegt.<br />
Entlassungsvoraussetzungen aus der Klinik sind:<br />
• Stabilität von Grund- und Begleiterkrankung(-en) [Lindsay et al, 2004].<br />
• Ein epitheliasiertes Tracheostoma ist bei invasiver Beatmung zu bevorzugen.<br />
• Die Kostenübernahme muss vor der Entlassung geklärt sein.<br />
• Der Patient muss mit den notwendigen Geräten, Hilfsmitteln und Materialien versorgt<br />
sein.<br />
Falls sich der Beatmete noch nicht in einer für ihn optimalen Funktions- und Leistungsfähigkeit<br />
befindet, sind (früh-) rehabilitative Maßnahmen zu erwägen<br />
[Ambrosino et al, 2002].<br />
6.2. Überleitmanagement<br />
Das Überleitmanagement-Team sollte sich (in Kooperation mit dem Patienten und<br />
den Angehörigen) aus folgenden Berufsgruppen zusammensetzen [Ambrosino et al,<br />
2002]:<br />
• Überleitmanager<br />
• Arzt (klinisch und außerklinisch)<br />
• Pflegeteam (klinisch und außerklinisch)<br />
• Geräteprovider<br />
• Sozialarbeiter, Sozialpädagogen<br />
• ggf. Therapeuten<br />
• ggf. Leistungsträger<br />
Eine frühzeitige Entlassplanung, bzw. Überleitungsplanung ist wichtig für die Koordination<br />
der verschiedenen Einsatzgruppen, und zur Sicherstellung der Versorgung<br />
des Patienten sowie der Beatmung [Ambrosino et al, 2002]. Der Patient hat Anspruch<br />
auf eine unabhängige, umfassende Beratung, verbunden mit dem Hinweis<br />
auf entsprechende Selbsthilfeorganisationen, da Gespräche mit gleichfalls Betroffenen<br />
sehr hilfreich für die Akzeptanz und die Gestaltung des Alltags sein können.<br />
Für die Überleitung wird der Einsatz von Entlassungs-Ausstattungs-Checklisten empfohlen.<br />
Im Folgenden sind die Minimalanforderungen einer Checkliste aufgeführt:<br />
• Technische Ausstattung der Beatmung und der Überwachung inkl. Zubehör (s.<br />
Kap. 4)<br />
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