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S2 – Leitlinie - Deutsche Gesellschaft für Pneumologie

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Organisation der außerklinischen Beatmung<br />

[Ambrosino et al, 2002].<br />

Der Zeitpunkt der Entlassung wird vom Team des Beatmungszentrums festgelegt.<br />

Entlassungsvoraussetzungen aus der Klinik sind:<br />

• Stabilität von Grund- und Begleiterkrankung(-en) [Lindsay et al, 2004].<br />

• Ein epitheliasiertes Tracheostoma ist bei invasiver Beatmung zu bevorzugen.<br />

• Die Kostenübernahme muss vor der Entlassung geklärt sein.<br />

• Der Patient muss mit den notwendigen Geräten, Hilfsmitteln und Materialien versorgt<br />

sein.<br />

Falls sich der Beatmete noch nicht in einer für ihn optimalen Funktions- und Leistungsfähigkeit<br />

befindet, sind (früh-) rehabilitative Maßnahmen zu erwägen<br />

[Ambrosino et al, 2002].<br />

6.2. Überleitmanagement<br />

Das Überleitmanagement-Team sollte sich (in Kooperation mit dem Patienten und<br />

den Angehörigen) aus folgenden Berufsgruppen zusammensetzen [Ambrosino et al,<br />

2002]:<br />

• Überleitmanager<br />

• Arzt (klinisch und außerklinisch)<br />

• Pflegeteam (klinisch und außerklinisch)<br />

• Geräteprovider<br />

• Sozialarbeiter, Sozialpädagogen<br />

• ggf. Therapeuten<br />

• ggf. Leistungsträger<br />

Eine frühzeitige Entlassplanung, bzw. Überleitungsplanung ist wichtig für die Koordination<br />

der verschiedenen Einsatzgruppen, und zur Sicherstellung der Versorgung<br />

des Patienten sowie der Beatmung [Ambrosino et al, 2002]. Der Patient hat Anspruch<br />

auf eine unabhängige, umfassende Beratung, verbunden mit dem Hinweis<br />

auf entsprechende Selbsthilfeorganisationen, da Gespräche mit gleichfalls Betroffenen<br />

sehr hilfreich für die Akzeptanz und die Gestaltung des Alltags sein können.<br />

Für die Überleitung wird der Einsatz von Entlassungs-Ausstattungs-Checklisten empfohlen.<br />

Im Folgenden sind die Minimalanforderungen einer Checkliste aufgeführt:<br />

• Technische Ausstattung der Beatmung und der Überwachung inkl. Zubehör (s.<br />

Kap. 4)<br />

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