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S2 – Leitlinie - Deutsche Gesellschaft für Pneumologie

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Einleitung, Umstellung und Kontrolle der Beatmung<br />

5.4. Wechsel von Beatmungsgerät und -zugang<br />

Der Austausch baugleicher Beatmungsgeräte unter Beibehaltung aller Parameter<br />

kann außerklinisch erfolgen. Unterschiedliche Geräte, auch desselben Herstellers,<br />

sind jedoch nicht gleichwertig [Farre et al, 2003] [Fuchs et al, 2002] [Lofaso et al,<br />

2000] [Vitacca et al, 2002] (s. Kap. 4) und müssen daher im Rahmen eines<br />

stationären Aufenthaltes in einem Beatmungszentrum gegeneinander ausgetauscht<br />

werden.<br />

Der Wechsel auf andere Trachealkanülenmodelle [Haberthur et al, 1999] und<br />

Beatmungsmasken [Navalesi et al, 2000] kann die Qualität der Beatmung erheblich<br />

beeinflussen und darf daher nur in Zusammenarbeit mit einem Beatmungszentrum,<br />

ggf. stationär, erfolgen. Bei Tachealkanülenmodellwechsel ist eine bronchoskopische<br />

Kontrolle anzustreben.<br />

5.5. Verhalten bei akuter Verschlechterung des<br />

Gesundheitszustandes<br />

Mit allen Personen, die in die weitere Betreuung eingebunden werden, müssen<br />

Maßnahmen besprochen werden, die bei einer akuten Verschlechterung des<br />

Gesundheitszustandes des Patienten durchzuführen sind. Es sollte ein<br />

entsprechender Stufenplan vorliegen, der sich an den Wünschen und Vorgaben des<br />

Patienten orientiert. Idealerweise sollten alle weiteren Maßnahmen, die vom<br />

Patienten gewünscht oder abgelehnt werden, in einer Patientenverfügung<br />

festgehalten werden [Thorevska et al, 2005] [Upadya et al, 2002] [Anonymous, 1991]<br />

[Schönhofer et al, 2006] [Benhamou et al, 1992] [Meduri et al, 1996] [Meduri et al,<br />

1994] [Soo Hoo et al, 1994].<br />

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