S2 â Leitlinie - Deutsche Gesellschaft für Pneumologie
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Einleitung, Umstellung und Kontrolle der Beatmung<br />
auch zu einer Normalisierung oder zumindest einer Reduktion des CO 2 am Tage<br />
führen. Grundsätzlich ist auch die Beatmung am Tage effektiv [Schönhofer et al,<br />
1997a], die nächtliche NIV ist jedoch vorzuziehen. Bei ausgeprägter Überlastung der<br />
Atemmuskulatur kann eine Kombination von nächtlicher Beatmung und Beatmung<br />
am Tage indiziert sein [Toussaint et al, 2008]. Sollte auch nach optimierter<br />
Ventilation unter Anwendung ausreichend hoher Beatmungsdrücke und Beseitigung<br />
der Hypoventilation die SaO 2 unter 90% bleiben oder ein PaO 2 von < 55 mmHg unter<br />
Therapie bestehen, ist die zusätzliche Sauerstoffapplikation indiziert [Magnussen et<br />
al, 2008]. Die krankheitsspezifischen Besonderheiten der Beatmungseinstellung<br />
werden in den einzelnen Kapiteln der Erkrankungen behandelt.<br />
5.3. Kontrollen<br />
Es gibt keine wissenschaftlichen Daten, die zeigen, wie häufig außerklinisch<br />
beatmete Patienten kontrolliert werden sollten. Die bisher publizierten Meinungen<br />
hierzu nennen Intervalle von wenigen Wochen [Fiorenza et al, 2003] [Doherty et al,<br />
2005] bis hin zu einem Jahr [Fiorenza et al, 2003]. Aufgrund häufig notwendiger<br />
Adaptationen in der Anfangszeit der außerklinischen Beatmung [Farre et al, 2006]<br />
[Farre et al, 2005] wird die erste Kontrolluntersuchung mit nächtlicher Diagnostik<br />
innerhalb der ersten 4-8 Wochen empfohlen. Bei schlechter Adhärenz können<br />
wiederholte stationäre Kontrollen sinnvoll sein. Bei fehlender Therapieeffektivität auf<br />
Grund mangelhafter Adhärenz trotz optimaler Therapieeinstellung sollte die<br />
Beatmung beendet werden. Diese Entscheidung liegt allein beim verantwortlichen<br />
Arzt und/oder Beatmungszentrum. Weitere Kontrollen empfehlen sich 1-2x jährlich,<br />
abhängig von Art und Progression der zugrunde liegenden Erkrankung, sowie der<br />
Qualität der bisher erreichten Einstellung.<br />
Die stationäre Kontroll-Untersuchung muss ergänzend zu den unter 5.2.1 genannten<br />
Untersuchungen folgendes enthalten:<br />
Adhärenz zur Therapie<br />
Nebenwirkungen der Beatmung (u.a. Maskenprobleme, Nasenschleimhautprobleme)<br />
Überprüfung des Beatmungssystems (z.B. Parameter, Befeuchtungseinheit,<br />
Beatmungszugang, Zubehör)<br />
Davon unbenommen sind die technischen Überprüfungen im Rahmen des<br />
Medizinproduktgesetz, die in der Regel durch die Geräteprovider erfolgen.<br />
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