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S2 – Leitlinie - Deutsche Gesellschaft für Pneumologie

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Einleitung, Umstellung und Kontrolle der Beatmung<br />

auch zu einer Normalisierung oder zumindest einer Reduktion des CO 2 am Tage<br />

führen. Grundsätzlich ist auch die Beatmung am Tage effektiv [Schönhofer et al,<br />

1997a], die nächtliche NIV ist jedoch vorzuziehen. Bei ausgeprägter Überlastung der<br />

Atemmuskulatur kann eine Kombination von nächtlicher Beatmung und Beatmung<br />

am Tage indiziert sein [Toussaint et al, 2008]. Sollte auch nach optimierter<br />

Ventilation unter Anwendung ausreichend hoher Beatmungsdrücke und Beseitigung<br />

der Hypoventilation die SaO 2 unter 90% bleiben oder ein PaO 2 von < 55 mmHg unter<br />

Therapie bestehen, ist die zusätzliche Sauerstoffapplikation indiziert [Magnussen et<br />

al, 2008]. Die krankheitsspezifischen Besonderheiten der Beatmungseinstellung<br />

werden in den einzelnen Kapiteln der Erkrankungen behandelt.<br />

5.3. Kontrollen<br />

Es gibt keine wissenschaftlichen Daten, die zeigen, wie häufig außerklinisch<br />

beatmete Patienten kontrolliert werden sollten. Die bisher publizierten Meinungen<br />

hierzu nennen Intervalle von wenigen Wochen [Fiorenza et al, 2003] [Doherty et al,<br />

2005] bis hin zu einem Jahr [Fiorenza et al, 2003]. Aufgrund häufig notwendiger<br />

Adaptationen in der Anfangszeit der außerklinischen Beatmung [Farre et al, 2006]<br />

[Farre et al, 2005] wird die erste Kontrolluntersuchung mit nächtlicher Diagnostik<br />

innerhalb der ersten 4-8 Wochen empfohlen. Bei schlechter Adhärenz können<br />

wiederholte stationäre Kontrollen sinnvoll sein. Bei fehlender Therapieeffektivität auf<br />

Grund mangelhafter Adhärenz trotz optimaler Therapieeinstellung sollte die<br />

Beatmung beendet werden. Diese Entscheidung liegt allein beim verantwortlichen<br />

Arzt und/oder Beatmungszentrum. Weitere Kontrollen empfehlen sich 1-2x jährlich,<br />

abhängig von Art und Progression der zugrunde liegenden Erkrankung, sowie der<br />

Qualität der bisher erreichten Einstellung.<br />

Die stationäre Kontroll-Untersuchung muss ergänzend zu den unter 5.2.1 genannten<br />

Untersuchungen folgendes enthalten:<br />

Adhärenz zur Therapie<br />

Nebenwirkungen der Beatmung (u.a. Maskenprobleme, Nasenschleimhautprobleme)<br />

Überprüfung des Beatmungssystems (z.B. Parameter, Befeuchtungseinheit,<br />

Beatmungszugang, Zubehör)<br />

Davon unbenommen sind die technischen Überprüfungen im Rahmen des<br />

Medizinproduktgesetz, die in der Regel durch die Geräteprovider erfolgen.<br />

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