S2 – Leitlinie - Deutsche Gesellschaft für Pneumologie

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27.05.2014 Aufrufe

Technische Ausstattung erhöht werden [Dhand et al, 2006]. Zur Generierung des Aerosols können sowohl Vernebler als auch Dosieraerosole zum Einsatz kommen [Dhand et al, 1997]. Vernebler müssen für die Benutzung unter invasiver Beatmung zugelassen sein. In-line- Spacer sind den Verneblern gegenüber mindestens gleichwertig und hygienisch unbedenklicher. Für Dosieraerosole existieren verschiedene Adapter [Dhand et al, 1996]. Die beste Deposition erreicht man mit einem Spacersystem, welches vom Inspirationsfluss durchströmt wird [Diot et al, 1995] [Rau et al, 1992] [Bishop et al, 1990] [Fuller et al, 1994]. Adapter mit Seitenanschluss (Winkeladapter, Elbow-Adapter) haben dagegen deutlich geringere Depositionsraten [Marik et al, 1999]. Der Auslösezeitpunkt des Dosieraerosols ist von entscheidender Bedeutung und sollte am Ende der Exspiration liegen [Diot et al, 1995] [Dhand et al, 1997]. Die Gabe von inhalativen Medikamenten während der Maskenbeatmung ist ineffektiv, Ausnahmen können bei Kindern bestehen [Branconnier et al, 2005]. 4.6. Zubehör invasive Beatmung Invasiv beatmete Patienten benötigen Absauggeräte. In der Regel sind leistungsstarke Absauggeräte (≥ 25 l/min) erforderlich. Die Absaugung sollte durch atraumatische Techniken erfolgen. Ein Ersatzgerät ist notwendig. Ein Gerät sollte netzunabhängig betrieben werden können, um bei Stromausfall oder Mobilität die Absaugung zu gewährleisten. Ein Beatmungsbeutel mit Sauerstoffanschlussmöglichkeit an die Trachealkanüle und an eine Maske ist notwendig [Anonymous, 2007]. 4.7. Hilfsmittel bei Husteninsuffizienz Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen und einer Husteninsuffizienz benötigen Hilfsmittel, die das Hustenmanöver unterstützen. Näheres siehe Kapitel 10. 32

Technische Ausstattung 4.8. Empfehlungen Veränderungen des Beatmungssystems oder der Beatmungseinstellung sind nur nach ärztlicher Anordnung und unter klinischer Überwachung durchzuführen. Ein zweites Beatmungsgerät und ein externer Akku sind bei Beatmungszeiten > 16 Stunden/Tag notwendig. Jeder nicht-invasiv beatmete Patient benötigt mindestens eine Reservemaske; jeder invasiv beatmete Patient benötigt mindestens eine Reservekanüle. Bei invasiver Beatmung ist eine Befeuchtung zwingend erforderlich. Bei nichtinvasiver Beatmung ist diese bei typischen Symptomen sinnvoll. Bei neuromuskulären Erkrankungen mit Husteninsuffizienz ist ein Pulsoxymeter zur punktuellen Anwendung notwendig. 33

Technische Ausstattung<br />

4.8. Empfehlungen<br />

Veränderungen des Beatmungssystems oder der Beatmungseinstellung sind nur<br />

nach ärztlicher Anordnung und unter klinischer Überwachung durchzuführen.<br />

Ein zweites Beatmungsgerät und ein externer Akku sind bei Beatmungszeiten > 16<br />

Stunden/Tag notwendig.<br />

Jeder nicht-invasiv beatmete Patient benötigt mindestens eine Reservemaske; jeder<br />

invasiv beatmete Patient benötigt mindestens eine Reservekanüle.<br />

Bei invasiver Beatmung ist eine Befeuchtung zwingend erforderlich. Bei nichtinvasiver<br />

Beatmung ist diese bei typischen Symptomen sinnvoll.<br />

Bei neuromuskulären Erkrankungen mit Husteninsuffizienz ist ein Pulsoxymeter zur<br />

punktuellen Anwendung notwendig.<br />

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