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S2 – Leitlinie - Deutsche Gesellschaft für Pneumologie

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Technische Ausstattung<br />

4.1.4. Beatmungsparameter<br />

Das Beatmungsgerät soll so gewählt werden, dass auch temporäre oder dauerhafte<br />

Verschlechterungen der ventilatorischen Funktion ausreichend behandelt werden<br />

können. Beatmungsgeräte unterscheiden sich erheblich in z.B. Triggerverhalten,<br />

Druckstabilität, Flussaufbau u.a., so dass bei formal gleicher Einstellung klinisch relevante<br />

Unterschiede in der Beatmung resultieren können [Fuchs et al, 2002] [Lofaso<br />

et al, 2000] [Vitacca et al, 2002] [Stell et al, 2001] [Lofaso et al, 1996] [Highcock et al,<br />

2001] [Battisti et al, 2005] [Mehta et al, 2001b]. Der Austausch von Beatmungsgeräten<br />

auf einen anderen Typ (siehe Kap 5.4) oder die Umstellung des Beatmungsmodus<br />

muss deshalb unter stationären Bedingungen in einem Beatmungszentrum erfolgen.<br />

4.1.5. Netzunabhängige Stromversorgung<br />

Bei einer lebenserhaltenden Beatmung und bei Patienten, die sich die Maske nicht<br />

selbst entfernen können, ist ein Beatmungsgerät mit einem internen Akku notwendig<br />

(ISO 10651-2:2004). Ist die Spontanatmungsfähigkeit zeitlich stark reduziert (tägliche<br />

Beatmungszeiten > 16 Sunden), so ist ein externer Akku (Kapazität mindestens 8-10<br />

Stunden) erforderlich [Anonymous, 2007].<br />

4.1.6. Zweites Beatmungsgerät<br />

Die Indikation für ein zweites Beatmungsgerät ist gegeben, wenn die tägliche Beatmungsdauer<br />

mehr als 16 Stunden beträgt. In Ausnahmefällen kann auch schon früher<br />

ein zweites Beatmungsgerät notwendig sein [Anonymous, 2007], z.B. bei mobilen<br />

Patienten mit Verwendung des Beatmungsgerätes am Rollstuhl. Die Beatmungsgeräte<br />

müssen identisch sein.<br />

4.1.7. Sauerstoffbeimischung<br />

Die Sauerstoffbeimischung sollte nach den technischen Vorgaben des jeweiligen<br />

Beatmungsgerätes erfolgen. Dies ist entweder über einen Einlass am Gerät oder ü-<br />

ber einen Adapter im Beatmungsschlauchsystem möglich. Ist am Beatmungsgerät<br />

eine entsprechende Funktion zur Sauerstoffbeimischung als inspiratorische Fraktion<br />

vorhanden, muss laut EU-Norm (ISO 10651-2:2004) die Sauerstofffraktion gemessen<br />

werden. In allen anderen Fällen ist die Messung der Sauerstofffraktion nicht notwen-<br />

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