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S2 – Leitlinie - Deutsche Gesellschaft für Pneumologie

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Einleitung<br />

1.4. Beteiligung der Industrie<br />

Die technische Entwicklung im Bereich der Beatmungsmedizin ist überwältigend.<br />

Neben der wissenschaftlichen klinischen Forschung hat die Industrie einen wesentlichen<br />

Anteil an den modernen Entwicklungen in der Beatmungsmedizin. Um dieser<br />

Beteiligung gerecht zu werden, wurden zwei Vertreter stellvertretend für die Hersteller/Vertreiber<br />

von Beatmungsgeräten und -zubehör zur Teilnahme an den Konsensus-Konferenzen<br />

eingeladen. Ihre wesentliche Aufgabe bestand in der fachlichen<br />

Beratung bezüglich technischer Fragestellungen. Die Auswahl dieser Vertreter erfolgte<br />

über den Industrieverband Spectaris. Die Neutralität der Industrie hatte hohe<br />

Priorität. Sie war durch folgende Maßnahmen sichergestellt:<br />

• Keine finanzielle Beteiligung der Industrie an der Erstellung dieser <strong>Leitlinie</strong> und<br />

bei der Ausrichtung der Konsensus-Konferenzen.<br />

• Kein Stimmrecht der beiden Industrievertreter bei allen Beschlüssen der Konsensus-Konferenzen.<br />

• Keine Beteiligung der Industrie an der Literaturrecherche, an der Vorbereitung der<br />

Konsensus-Konferenzen und an der redaktionellen Arbeit.<br />

• Teilnahme von zwei im Wettbewerb stehenden Firmen.<br />

1.5. Finanzierung der <strong>Leitlinie</strong><br />

Die Finanzierung der vorliegenden <strong>Leitlinie</strong> erfolgt durch die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong><br />

für <strong>Pneumologie</strong> und Beatmungsmedizin e. V. (DGP). Dies umfasst folgende Posten:<br />

• Finanzierung einer wissenschaftlichen Assistentenstelle für 2 Monate<br />

• Finanzierung und Organisation von zwei Konsensus-Konferenzen<br />

• Finanzierung und Organisation von vier Redaktionsgruppen-Treffen<br />

1.6. Gültigkeit der <strong>Leitlinie</strong><br />

Diese <strong>Leitlinie</strong> hat eine Gültigkeit von drei Jahren, beginnend mit dem Datum der<br />

Veröffentlichung. Eine Überarbeitung und Aktualisierung dieser <strong>Leitlinie</strong> beginnt<br />

planmäßig 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit.<br />

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