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Hinweise für Webseitenbetreiber mit Sitz in Hamburg, die Google ...

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Der <strong>Hamburg</strong>ische Beauftragte <strong>für</strong><br />

Datenschutz und Informationsfreiheit<br />

<strong>H<strong>in</strong>weise</strong> <strong>für</strong> <strong>Webseitenbetreiber</strong> <strong>mit</strong> <strong>Sitz</strong> <strong>in</strong> <strong>Hamburg</strong>,<br />

<strong>die</strong> <strong>Google</strong> Analytics e<strong>in</strong>setzen<br />

(Stand: September 2011)<br />

<strong>Google</strong> hat verschiedene Änderungen an dem Produkt <strong>Google</strong> Analytics vorgenommen, <strong>die</strong><br />

Anforderungen der Datenschutzaufsichtsbehörden aufgreifen. Diese Änderungen betreffen<br />

zum e<strong>in</strong>en <strong>die</strong> <strong>in</strong>ternen Verarbeitungsprozesse bei <strong>Google</strong> sowie <strong>die</strong> E<strong>in</strong>flussmöglichkeiten,<br />

<strong>die</strong> der Besucher e<strong>in</strong>er Webseite, welche <strong>Google</strong> Analytics e<strong>in</strong>setzt, auf Ebene se<strong>in</strong>es<br />

Browsers hat.<br />

Zum anderen bestehen Anforderungen an <strong>die</strong> <strong>Webseitenbetreiber</strong> selbst.<br />

Für e<strong>in</strong>en beanstandungsfreien Betrieb von <strong>Google</strong> Analytics müssen Sie als Betreiber e<strong>in</strong>er<br />

Webseite m<strong>in</strong>destens folgende Maßnahmen umsetzen:<br />

1. Sie müssen den von <strong>Google</strong> vorbereiteten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung<br />

schriftlich abschließen. Diesen Vertrag erhalten Sie unter<br />

„http://www.google.de/<strong>in</strong>tl/de/analytics/tos.pdf“. Dabei ist zu beachten, dass Sie trotz des<br />

vorformulierten (und <strong>mit</strong> den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmten)<br />

Vertragstextes formal Auftraggeber s<strong>in</strong>d und <strong>Google</strong> <strong>in</strong> Bezug auf <strong>die</strong> Verarbeitung<br />

personenbezogener Daten lediglich entsprechend Ihrer Weisungen handelt. Die<br />

Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag schließt bestimmte Kontrollpflichten<br />

auf Ihrer Seite e<strong>in</strong>, bei denen <strong>Google</strong> Sie durch Vorlage entsprechender Nachweise<br />

unterstützt.<br />

2. Sie müssen <strong>die</strong> Nutzer Ihrer Website <strong>in</strong> Ihrer Datenschutzerklärung über <strong>die</strong><br />

Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von <strong>Google</strong> Analytics aufklären und<br />

auf <strong>die</strong> Widerspruchsmöglichkeiten gegen <strong>die</strong> Erfassung durch <strong>Google</strong> Analytics<br />

h<strong>in</strong>weisen. Hierbei sollte möglichst auf <strong>die</strong> entsprechende Seite<br />

„http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de“ verl<strong>in</strong>kt werden.<br />

www.datenschutz-hamburg.de<br />

E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de<br />

Klosterwall 6 - D-20095 <strong>Hamburg</strong> - Tel.: 040 - 4 28 54 - 40 40 - Fax: 040 - 4 28 54 – 40 00<br />

Vertrauliche Informationen sollten auf elektronischem Weg nur verschlüsselt an uns über<strong>mit</strong>telt werden.<br />

Unser öffentlicher PGP-Schlüssel ist im Internet verfügbar (F<strong>in</strong>gerpr<strong>in</strong>t: 53D9 64DE 6DAD 452A 3796 B5F9 1B5C EB0E).


3. Sie müssen durch entsprechende E<strong>in</strong>stellungen im <strong>Google</strong> Analytics-Programmcode<br />

<strong>Google</strong> <strong>mit</strong> der Kürzung der IP-Adressen beauftragen. Dazu ist auf jeder Internetseite<br />

<strong>mit</strong> Analytics-E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Track<strong>in</strong>gcode um <strong>die</strong> Funktion „_anonymizeIp()“ zu<br />

ergänzen. Weitere Details können der technischen Anleitung von <strong>Google</strong> auf der Seite<br />

„http://code.google.com/<strong>in</strong>tl/de/apis/analytics/docs/gaJS/gaJSApi_gat.html#_gat._anony<br />

mizeIp“ entnommen werden.<br />

4. Haben Sie schon bisher <strong>Google</strong> Analytics <strong>in</strong> Ihre Webseiten e<strong>in</strong>gebunden, ist davon<br />

auszugehen, dass dabei Daten unrechtmäßig erhoben wurden. Diese Altdaten müssen<br />

gelöscht werden. <strong>Google</strong> bietet nach unserer Kenntnis hier<strong>für</strong> nur den Weg an, das<br />

bestehende <strong>Google</strong>-Analytics-Profil zu schließen und anschließend e<strong>in</strong> neues zu<br />

eröffnen. Bitte beachten Sie, dass Sie dabei möglicherweise e<strong>in</strong>en anderen Track<strong>in</strong>gcode<br />

bzw. e<strong>in</strong>e andere Web-Property-ID (UA-XXXXX-YY) erhalten und Ihre Webseiten<br />

entsprechend anpassen müssen.<br />

Wir weisen darauf h<strong>in</strong>, dass <strong>die</strong>se Anforderungen den gesetzlichen Stand vom September<br />

2011 wiederspiegeln. Insbesondere im Zusammenhang <strong>mit</strong> der sog. „Cookie-Richtl<strong>in</strong>ie“<br />

(Änderung der Datenschutzrichtl<strong>in</strong>ie <strong>für</strong> elektronische Kommunikation 2002/58/EG durch <strong>die</strong><br />

Richtl<strong>in</strong>ie 2009/136/EG) können sich zukünftig weitere Anforderungen ergeben.<br />

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