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Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung Kaufmann/Kauffrau im Groß

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2 Was sind „Fallbezogene Fachgespräche“?<br />

Im §9 (4) der Verordnung über <strong>die</strong> Berufsausbildung lesen <strong>die</strong> Auszubildenden zum Prüfungsbereich Fallbezogenes<br />

Fachgespräch:<br />

Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl<br />

gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Hierbei ist <strong>die</strong> Branchenzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes<br />

zu berücksichtigen.<br />

Alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, <strong>die</strong> nach dem Ausbildungsrahmenplan für <strong>die</strong> Berufsausbildung<br />

vermittelt werden müssen, können geprüft werden. Auch <strong>auf</strong> den <strong>im</strong> Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff,<br />

soweit er für <strong>die</strong> Berufsausbildung wesentlich ist, kann ergänzend zurückgegriffen werden.<br />

Es kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:<br />

Großhandel:<br />

Außenhandel:<br />

1. Wareneink<strong>auf</strong><br />

2. Marketing<br />

3. Verk<strong>auf</strong> und Kundenberatung<br />

1. Internationaler Handel<br />

2. Auslandsmärkte<br />

Das Wort „insbesondere“ schließt weitere Ausbildungsgebiete und Prüfungsinhalte nicht aus. Es wird nur <strong>auf</strong><br />

Schwerpunkte des Fallbezogenen Fachgesprächs hingewiesen.<br />

Wichtig ist auch, dass <strong>die</strong> Auszubildenden <strong>im</strong> Großhandel auch über Außenhandelsgeschäfte und <strong>die</strong> Auszubildenden<br />

<strong>im</strong> Außenhandel auch über Vorgänge <strong>im</strong> Großhandel (Wareneink<strong>auf</strong>, betrieblicher Warenfluss, Warenwirtschafts-<br />

und Lagersystem) Bescheid wissen müssen.<br />

Die Aufgabenstellung soll in jedem Fall Ausgangspunkt für das Fachgespräch in der Prüfung sein. Im Rahmen<br />

des Fachgesprächs soll der Prüfling zeigen, dass er<br />

– betriebspraktische Vorgänge verstanden hat und bearbeiten kann,<br />

– betriebliche Tatbestände und Vorgänge nutzen kann, um zu zeigen, dass er Lösungen entwickeln und Geschäftsgespräche<br />

adressatengerecht, situationsbezogen und unter Einbeziehung von Warenkenntnissen führen<br />

kann,<br />

– betriebliche und wirtschaftliche Probleme und Zusammenhänge verstanden hat und praktische Aufgaben lösen<br />

kann.<br />

Dem Prüfling ist für <strong>die</strong> von ihm gewählte Aufgabe eine <strong>Vorbereitung</strong>szeit von höchstens 15 Minuten zu gewähren.<br />

Das Fachgespräch soll <strong>die</strong> Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.<br />

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