Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung Kaufmann/Kauffrau im GroÃ
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Einführung<br />
Fünf Auszubildende, <strong>die</strong> den schriftlichen Teil der Prüfung hinter sich haben, wollen<br />
sich gemeinsam <strong>auf</strong> den Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“ vorbereiten.<br />
Zu <strong>die</strong>sem Zweck treffen sich Hilde, Christiane, Ralph, Bernd und Gunter.<br />
Abschlussprüfung<br />
(nach § 9 der Verordnung<br />
über <strong>die</strong><br />
Berufsausbildung/VO)<br />
Schriftliche<br />
Prüfungsbereiche<br />
+<br />
Mündlicher<br />
Prüfungsbereich<br />
eventuell:<br />
Mündliche<br />
Ergänzungsprüfung<br />
Fallbezogenes<br />
Fachgespräch<br />
1 Welche Noten muss man in den einzelnen Prüfungsbereichen erreichen,<br />
um <strong>die</strong> K<strong>auf</strong>mannsgehilfenprüfung zu bestehen?<br />
Gemeinsam suchen Hilde und Christiane in der Verordnung über <strong>die</strong> Berufsausbildung zum K<strong>auf</strong>mann <strong>im</strong> Großund<br />
Außenhandel/zur K<strong>auf</strong>frau <strong>im</strong> Groß- und Außenhandel vom 14. Febr. 2006 <strong>die</strong> Hinweise zum Bestehen der Abschlussprüfung<br />
Sie lesen u.a.:<br />
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen <strong>im</strong> Gesamtergebnis und in mindestens zwei der unter 1. bis 3.<br />
genannten Prüfungsbereiche sowie <strong>im</strong> Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“ mindestens ausreichende<br />
Leistungen erbracht werden.<br />
Die vier Prüfungsbereiche sind:<br />
1. Großhandelsgeschäfte bzw. Außenhandelsgeschäfte<br />
2. K<strong>auf</strong>männische Steuerung und Kontrolle, Organisation<br />
3. Wirtschafts- und Sozialkunde<br />
4. Fallbezogenes Fachgespräch<br />
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben <strong>die</strong> Prüfungsbereiche Großhandelsgeschäfte bzw. Außenhandelsgeschäfte<br />
und Fallbezogenes Fachgespräch gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte<br />
Gewicht. Werden <strong>die</strong> Leistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist <strong>die</strong> Prüfung nicht bestanden.<br />
Sind in den drei schriftlichen Prüfungsbereichen <strong>die</strong> Prüfungsleistungen in bis zu zwei Bereichen „mangelhaft“ und<br />
in dem dritten Bereich mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist <strong>auf</strong> Antrag des Prüflings oder nach<br />
Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche <strong>die</strong> schriftliche<br />
Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn <strong>die</strong>se für das Bestehen der<br />
Prüfung den Ausschlag geben kann (siehe auch Gesamtergebnis). Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu best<strong>im</strong>men.<br />
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für <strong>die</strong>sen Prüfungsbereich sind <strong>die</strong> Ergebnisse der schriftlichen Arbeit<br />
und der mündlichen Ergänzungsprüfung <strong>im</strong> Verhältnis 2:1 zu gewichten. Die mündliche Ergänzungsprüfung hat<br />
also nichts mit dem mündlichen Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu tun.<br />
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