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Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung Kaufmann/Kauffrau im Groß

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Einführung<br />

Fünf Auszubildende, <strong>die</strong> den schriftlichen Teil der Prüfung hinter sich haben, wollen<br />

sich gemeinsam <strong>auf</strong> den Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“ vorbereiten.<br />

Zu <strong>die</strong>sem Zweck treffen sich Hilde, Christiane, Ralph, Bernd und Gunter.<br />

Abschlussprüfung<br />

(nach § 9 der Verordnung<br />

über <strong>die</strong><br />

Berufsausbildung/VO)<br />

Schriftliche<br />

Prüfungsbereiche<br />

+<br />

Mündlicher<br />

Prüfungsbereich<br />

eventuell:<br />

Mündliche<br />

Ergänzungsprüfung<br />

Fallbezogenes<br />

Fachgespräch<br />

1 Welche Noten muss man in den einzelnen Prüfungsbereichen erreichen,<br />

um <strong>die</strong> K<strong>auf</strong>mannsgehilfenprüfung zu bestehen?<br />

Gemeinsam suchen Hilde und Christiane in der Verordnung über <strong>die</strong> Berufsausbildung zum K<strong>auf</strong>mann <strong>im</strong> Großund<br />

Außenhandel/zur K<strong>auf</strong>frau <strong>im</strong> Groß- und Außenhandel vom 14. Febr. 2006 <strong>die</strong> Hinweise zum Bestehen der Abschlussprüfung<br />

Sie lesen u.a.:<br />

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen <strong>im</strong> Gesamtergebnis und in mindestens zwei der unter 1. bis 3.<br />

genannten Prüfungsbereiche sowie <strong>im</strong> Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“ mindestens ausreichende<br />

Leistungen erbracht werden.<br />

Die vier Prüfungsbereiche sind:<br />

1. Großhandelsgeschäfte bzw. Außenhandelsgeschäfte<br />

2. K<strong>auf</strong>männische Steuerung und Kontrolle, Organisation<br />

3. Wirtschafts- und Sozialkunde<br />

4. Fallbezogenes Fachgespräch<br />

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben <strong>die</strong> Prüfungsbereiche Großhandelsgeschäfte bzw. Außenhandelsgeschäfte<br />

und Fallbezogenes Fachgespräch gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte<br />

Gewicht. Werden <strong>die</strong> Leistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist <strong>die</strong> Prüfung nicht bestanden.<br />

Sind in den drei schriftlichen Prüfungsbereichen <strong>die</strong> Prüfungsleistungen in bis zu zwei Bereichen „mangelhaft“ und<br />

in dem dritten Bereich mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist <strong>auf</strong> Antrag des Prüflings oder nach<br />

Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche <strong>die</strong> schriftliche<br />

Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn <strong>die</strong>se für das Bestehen der<br />

Prüfung den Ausschlag geben kann (siehe auch Gesamtergebnis). Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu best<strong>im</strong>men.<br />

Bei der Ermittlung des Ergebnisses für <strong>die</strong>sen Prüfungsbereich sind <strong>die</strong> Ergebnisse der schriftlichen Arbeit<br />

und der mündlichen Ergänzungsprüfung <strong>im</strong> Verhältnis 2:1 zu gewichten. Die mündliche Ergänzungsprüfung hat<br />

also nichts mit dem mündlichen Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu tun.<br />

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