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überreiChTtaruJ - Pilot und Flugzeug

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u_.u<br />

AOPA Letter 2005, Heft 5, S. 24/25<br />

Mit verbindlicher Empfehlung<br />

überreiChT taruJ<br />

I<br />

.~<br />

. Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater Prof. Dr. iur. Gustav K L. Real<br />

" Steuerfrei fliegen? - Für manche durchaus Realität<br />

Der AOPALetter 4/2005, Seite 12 veröffentlichteden Wortlaut'<br />

des § 4 Abs. 1 Nr. 3 Mineralölsteuergesetz (MinöStG),der die<br />

steuerfreie Verwendung von<br />

.bestimmten Luftfahrtbetriebsstoffen durch<br />

.bestimmte Verwender für<br />

.bestimmte Zwecke ' Nach ganz einhelligerAuffassungsind Luftfahrtunternehmen<br />

ermöglicht. Mineralölsteuer von 654,50 € für 1.000 Liter solche Unternehmen, die eine Genehmigung als<br />

Flugturbinenkraftstoff<strong>und</strong> gar 721,00 € für 1.000 LiterAVGAS,<br />

selbstverständlich zuzüglich 16% Umsatzsteuer, lassen einen<br />

gewissen Aufwandlohnend erscheinen, über die Möglichkeiten<br />

b) in Luftfahrzeugen<br />

(1) der Behörden <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>eswehr für deren<br />

dienstliche Zwecke <strong>und</strong><br />

(2) der Luftrettungsdienste fürZwecke der Luftrettung<br />

Luftfahrtunternehmen gem. § 20 LuftVGhaben; dies sind im<br />

Regelfallnur Unternehmen nach oben a) (1), also gewerbliche<br />

Lufttransportunternehmen; andere Unternehmer - wie etwa<br />

einer Steuerbefreiung ernsthaft nachzudenken. Die Rechtslage Luftbild- oder Luftvermessungsunternehmen - erhalten nicht<br />

ist insgesamt komplex <strong>und</strong> soll hier nicht imDetailausgebreitet mehr eine Genehmigung nach § 20 LuftVG, ebenso nicht<br />

werden; die EG - Energiesteuerrichtlinie von 2003 erzwingt Flugschulen.<br />

neue Vorschriftenin Deutschland,die bereits erarbeitet DasB<strong>und</strong>esministerium der Finanzenhat durcheinennicht<br />

werden.<br />

: veröffentlichtenErlassvom3. Dezember2002angeordnet:<br />

AndieserStellesolleneinigeunmittelbaranwendbareHinweise a) gewerblicheFlugschulenmiteinerAusbildungserlaubnis<br />

gegeben werden; das Jahresende <strong>und</strong> damitdie Verjährung nach §5 LuftVG<strong>und</strong><br />

von Steuererstattungsansprüchenfür2004drohen. b) (sonstige) Unternehmen, die gewerbsmäßig<br />

Luftfahrtbetriebsstoffe .<br />

Das Gesetz begünstigtzur Zeit ausschließlichAVGASmit.<br />

ROZ 100, leichten Flugturbinenkraftstoff (sog. "wide cut")<br />

<strong>und</strong> (mittelschweren)Flugturbinenkraftstoff. Diese Mineralöle<br />

werden durch Bezugnahmeauf eine inzwischenüberholte<br />

Fassungder EG- einheitlichen kombinierten Nomenklatur<br />

definiert; trotz Änderung der Warenbezeichnungen bleibt die<br />

Definition anwendbar - eben nach den neuen Nummernder<br />

Warenbezeichnungen. .<br />

Die von einigen modernen Motoren verwandten MOGASoder.<br />

Luftfahrzeuge für Flüge zur entgeltlichen Erbringung von<br />

Dienstleistungen<br />

einsetzen<br />

haben ebenfalls das Recht, die Steuerbefreiung in Anspruch<br />

zu nehmen.<br />

Es ist nun eine luftrechtliche<br />

Frage, ob eine Flugschule für die<br />

Befreiung in Betracht kommt; bei den sonstigen Unternehmen<br />

ist entscheidend, zu welchem Zweck der konkrete Flug<br />

unternommen worden ist. Besondere gesetzliche Regeln<br />

gelten für Luftrettungsdienste.<br />

Verfahren<br />

Diesel sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Es ist Das Unternehmen muss gr<strong>und</strong>sätzlich eine Erlaubnis für die<br />

nun zunächst eine Frage der Technik <strong>und</strong> der luftrechtlichen Steuerbefreiung beantragen, falls das Unternehmen nicht<br />

Zulassung, ob diese Motoren nicht alternativ oder nach einer \ von der generellen Befreiung für Luftfahrzeuge mit einem<br />

Umstellungauch mit den definiertenLuftfahrtbetriebsstoffen . Höchstgewichtvon mehr als 12 Tonnenprofitierenkann.Die<br />

sicherbetriebenwerdenkönnen.Es ist eine rechtlicheFrage, . Erlaubnisgiltoffenk<strong>und</strong>ignurfürdieZukunft<strong>und</strong> hilftnichtfür<br />

die bisher noch nicht von den Gerichten entschieden worden' die in der Vergangenheit unzutreffendgezahlte Steuer.<br />

ist, ob der Gesetzgeber nicht aus verfassungsrechtlichen Das Ministerium hat allerdings in § 50 der Mineralöl-<br />

Gründen gezwungen ist, die Vorschriftden neuen technischen' steuerdurchführungsverordnung (MinöStV) ausdrücklich ein<br />

Entwicklungen anzupassen <strong>und</strong> dann auch für Diesel <strong>und</strong> Verfahren für die Erstattung oder Vergütung von MinöSt<br />

MOGASdie Möglichkeitder Steuerbefreiung zu gewähren. bereitgestellt. Werden die notwendigen <strong>und</strong> richtigen<br />

Unterlagen zum Nachweis der steuerfreien Verwendung<br />

Verwender <strong>und</strong> Zweck<br />

des Luftfahrbetriebsstoffes, insbesondere also Bord- <strong>und</strong><br />

Steuerbefreit ist die Verwendung von Luftfahrtbetriebsstoffen<br />

nur:<br />

a) durch Luftfahrtunternehmen<br />

(1) für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen<br />

<strong>und</strong> Sachen, oder<br />

(2) für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen<br />

oder<br />

Tankbuch, Rechnungen, vorgelegt, wird die Steuer erstattet;<br />

der Antrag muss von dem Unternehmen bei dem Hauptzollamt<br />

gestellt werden, das für den Sitz des Unternehmens zuständig<br />

ist.<br />

Der Antrag muss innerhalbeines Jahres gestellt werden<br />

nach dem Ende des Jahres, in dem der Erstattungsanspruch<br />

'il


ot.<br />

; Fluggäste von morgen<br />

. Auszubildende besuchen "al/gäu airport"<br />

entstanden ist: Für die steuerbefreiten Flüge im Jahre 2004<br />

Ihr Berufsleben liegt noch weitgehend vor ihnen. Und für<br />

muss der Erstattungsantrag also bis zum 31. Dezember den einen oder anderen der r<strong>und</strong> 90 Auszubildenden,<br />

2005 vollständig <strong>und</strong> ordnungsgemäß bei dem zuständigen die dem allgäu airport in Memmingerberg (Landkreis<br />

Hauptzollamt eingegangen sein. Erstattungsansprüche für Unterallgäu) einen Besuch abstatteten, könnte der künftige<br />

Flüge aus früheren Jahren sind verjährt <strong>und</strong> können nicht mehr Regiona/flughafen durchaus von Bedeutung sein. Vielleicht<br />

geltend gemacht werden. Es isteine völligandere Frage, ob die fliegen sie später einmal von hier zu einem Geschäftstermin,<br />

verjährten Erstattungsansprüche nicht von dem Steuerberater vielleicht befördern Sie von hier bald einmal ein wichtiges<br />

des Unternehmens ersetzt werden müssen, der nicht oder Ersatzteil ins Ausland, erklärte allgäu airport-Geschäftsführer<br />

unzutreffend auf diese Möglichkeithingewiesen hat. i Ralf Schmid den jungen Besuchern. Sie werden allesamt bei<br />

Etwas schwieriger, wenn auch keineswegs aussichtslos ist die, Firmen ausgebildet, die sich als Gesellschafter des allgäu<br />

Situation, wenn das Unternehmen die Steuererstattung für die' airportengagieren <strong>und</strong> in die fürMemmingen<strong>und</strong> das gesamte<br />

Vergangenheit oder die Steuerbefreiung für die Zukunft auf Allgäuwichtige Infrastrukturmaßnahmeinvestieren. Insgesamt<br />

MOGAS oder Diesel erlangen möchte: Die Anträge sollten in beschäftigen diese Firmen zur Zeit fast 700 Auszubildende.<br />

diesem Fall nur dann gestellt werden, wenn das Unternehmen Die künftige Sicherheit ihrer Arbeitsplätze hängt auch von<br />

wirklich entschlossen ist, nach der sicheren Ablehnung guten Verkehrsverbindungenab, betonte RalfSchmid, der den<br />

des Antrags ein Gerichtsverfahren einzuleiten <strong>und</strong> bis zum; Auszubildenden einen Blickhinterdie Kulissen des Flughafens<br />

B<strong>und</strong>esverfassungsgericht durchzuhalten: immerhin kann 1 Gerade die mittelständisch geprägte Industrieder Region<br />

die Mühe belohnt werden mit einer durchaus erfreulichen: , engagiere sich sehr stark im Export. Obendrein schaffe der<br />

Verzinsung des Erstattungsbetrags.<br />

' Flughafen künftigselbst wichtige neue Arbeitsplätze. Großes<br />

Der guten Ordnung halber wird abschließend noch darauf Interesse fand bei den jugendlichen Besuchern auch diese<br />

hingewiesen, dass die Erstattung der MinöSt zu einer Antonow2, der größte Doppeldeckerder Welt.<br />

Verminderung des Aufwands <strong>und</strong> damit zu einer Erhöhung'<br />

des Gewinns des Unternehmens führt, der selbstverständlich<br />

der Gewerbe- <strong>und</strong> der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer<br />

unterliegt: allerdings kann auch der verbleibende Nettobetrag ,<br />

noch ausgesprochen<br />

erfreulich sein.<br />

Ab sofort werden auch Tauglichkeitsuntersuchungen nach Klasse 1 durchgeführt.<br />

Dr. Horst Basler. Buckower Damm 221c . Berlin Alt-Buckow . Telefon: 030 604 40 10<br />

Neue.Zulassung 'für Beechcraft<br />

Berlin<br />

Die Beechcraft Berlin Aviation GmbH "EASAMaintenance !Engines<br />

Facility DE.145.0213" wurde tür die Wartung der Piper I. WilliamsFJ44<br />

Cheyenne, PA31 Baureihen zugelassen. Qualifizierung<br />

I .Pratt &Whitney PT 6Aseries<br />

von techno Mitarbeitern zum Wohl unserer K<strong>und</strong>en nimmt<br />

seit Gründung unserer <strong>Flugzeug</strong>werftim Jahr 1993 einen<br />

wesentlichen Platz in der gesamten Firmenstruktur ein.<br />

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