Dieses Muster - PiB
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Betreuungsvertrag<br />
zwischen Kindertagespflegeperson und sorgeberechtigten Elternteilen<br />
Kindertagespflegeperson<br />
Name<br />
Vorname<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon<br />
Sorgeberechtigte/r Elternteil/e<br />
Name<br />
Vorname<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon<br />
Telefon dienstl.<br />
Kind / Kinder<br />
1. Name des Kindes Geburtsdatum<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
2. Name des Kindes Geburtsdatum<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
3. Name des Kindes Geburtsdatum<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
KTP F6 Betreuungsvertrag Eltern KTTP.docx Seite 1 von 8<br />
Stand 01.01.2014
1. Umfang der Betreuungszeiten<br />
Vorübergehende Abweichungen von den vereinbarten Betreuungszeiten müssen zwischen den<br />
Vertragsparteien abgestimmt werden. Der öffentlich finanzierte Betreuungsumfang wird durch die<br />
Abrechnung Kindertagespflege bei <strong>PiB</strong> errechnet und den Eltern mitgeteilt. Der errechnete Betreuungsumfang<br />
beträgt ________ Stunden pro Woche.<br />
Bei Schichtarbeit oder Dienstplänen mit verschobenen Arbeitszeiten sind die Pläne unverzüglich<br />
bekannt zu geben und die Betreuungszeiten zu vereinbaren. Bei flexibler Handhabung<br />
sind mindestens ______Tage Vorlauf einzuhalten.<br />
Wiederholte unabgesprochene Überschreitungen der Betreuungszeit berechtigen zur fristlosen<br />
Kündigung. Zudem werden zusätzliche Betreuungszeiten mit ____ € pro angefangener<br />
halben Stunde privat in Rechnung gestellt.<br />
Die Tagespflege beginnt am ________________________ und findet statt<br />
im Haushalt der Betreuungsperson<br />
im Haushalt der Eltern (der Mutter / des Vaters)<br />
in externen, kindgerechten Räumen<br />
Das Betreuungsverhältnis endet am _____________________.<br />
Das Betreuungsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />
Das Kind wird zu folgenden Zeiten betreut:<br />
Wochentage von bis<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
Samstag<br />
Sonntag<br />
2. Pflegegeld<br />
Allgemeine Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII<br />
Heilpädagogische Kindertagespflege nach § 27 Abs. (2) + § 35 a SGB VIII<br />
Das Pflegegeld richtet sich nach der Einstufung „Allgemeine Kindertagespflege“ und „Heilpädagogische<br />
Kindertagespflege", den täglichen Betreuungszeiten und den jeweils gültigen<br />
Pflegegeldsätzen für Kindertagespflege (siehe „Gewährung von wirtschaftlichen Hilfen<br />
für Kinder in Tagespflege“ §§ 8 und 12).<br />
Es beträgt derzeit monatlich _______________ € (pro Kind)<br />
3. Eingewöhnungsphase<br />
Die Tagespflege beginnt mit einer dem Kind entsprechenden Eingewöhnungsphase. Vom Amt für<br />
Soziale Dienste werden nach Antrag 10 Arbeitstage finanziert.<br />
KTP F6 Betreuungsvertrag Eltern KTTP.docx Seite 2 von 8<br />
Stand 01.01.2014
4. Zahlungsverfahren<br />
Die sorgeberechtigten Eltern stellen vor Beginn der Kindertagespflege einen Antrag bei <strong>PiB</strong> zur<br />
Berechnung des Betreuungsumfanges und beim Amt für Soziale Dienste Bremen, Abteilung<br />
Eltern- und Betreuungsgeldstelle, auf die Finanzierung von Kindertagespflege. Die Eltern- und<br />
Betreuungsgeldstelle ermittelt die Höhe des Eigenanteils der sorgeberechtigten Eltern.<br />
Die Sorgeberechtigten stehen bei der Antragstellung in einer Mitwirkungspflicht. Sollten sie dieser<br />
nicht nachkommen und sich dadurch finanzielle Nachteile für die Kindertagespflegeperson ergeben,<br />
können diese zivilrechtlich durch die Kindertagespflegeperson eingeklagt werden.<br />
Das Pflegegeld wird anteilig von den sorgeberechtigten Eltern nach Aufforderung an die Elternund<br />
Betreuungsgeldstelle gezahlt. Zu Beginn eines Monats wird das gesamte Pflegegeld vom<br />
Amt für Soziale Dienste an die Kindertagespflegeperson gezahlt<br />
durch Überweisung des Amtes für Soziale Dienste auf das Konto der Kindertagespflegeperson<br />
bei Selbstzahlern durch Überweisung / Dauerauftrag der sorgeberechtigten Eltern auf das<br />
Konto der Kindertagespflegeperson in Höhe von z. Zt. ____________ €<br />
Konto-Nr.<br />
BLZ<br />
Ein durch die Behörde genehmigter Zusatzbeitrag von ___ € pro Monat für folgende zusätzliche<br />
Leistungen sind von den Sorgeberechtigen an die Kindertagespflegeperson zu zahlen.<br />
Die Genehmigung kann eingesehen werden.<br />
_____________________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________________<br />
Ab dem 1.8.2014 erfolgt die Berechnung und Auszahlung des Tagespflegegeldes durch die<br />
Abrechnung Kindertagespflege bei <strong>PiB</strong>.<br />
5. Verpflichtung zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen<br />
Kindertagespflegeperson und sorgeberechtigten Elternteilen<br />
Die sorgeberechtigten Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind von einer ausgesuchten<br />
Kindertagespflegeperson betreut wird.<br />
Diese Kindertagespflegeperson nimmt verpflichtend an Gruppenangeboten von <strong>PiB</strong> teil. Dies<br />
kann auch in den Betreuungszeiten geschehen. Die Verantwortung und Aufsichtspflicht liegt<br />
während dieser Gruppenteilnahme weiter bei der anwesenden Kindertagespflegeperson. Die<br />
Kinder werden durch von <strong>PiB</strong> überprüfte und ausgewählte Betreuerinnen während des Austausches<br />
betreut.<br />
Die sorgeberechtigten Eltern verpflichten sich, das Kind pünktlich bei der Pflegeperson abzugeben<br />
bzw. abzuholen. Soll ein Dritter das Kind bringen/abholen, ist dieses rechtzeitig schriftlich<br />
festzulegen. Die Person muss namentlich genannt sein und sich der Kindertagespflegeperson<br />
gegenüber ausweisen.<br />
Die Kindertagespflegeperson verpflichtet sich, immer zum Wohle des Kindes zu handeln und es<br />
in Absprache mit den sorgeberechtigten Eltern zu erziehen und zu fördern.<br />
KTP F6 Betreuungsvertrag Eltern KTTP.docx Seite 3 von 8<br />
Stand 01.01.2014
Kindertagespflegeperson und sorgeberechtigte Eltern informieren sich gegenseitig über Ereignisse,<br />
welche die Tagespflege auf irgendeine Art und Weise beeinflussen können und tauschen sich<br />
über Erziehung und Alltagserlebnisse des Kindes aus.<br />
Als Grundlage für die Betreuung, Erziehung und Bildung in der Tagespflege und zur Sicherung<br />
von Qualitätsstandards sind pädagogische Konzepte nötig. Ein solches Konzept sollte schriftlich<br />
vorliegen, mindestens aber mündlich von der Kindertagespflegeperson vorgestellt werden.<br />
Das Tagespflegekind kann im PKW bzw. per Fahrrad in einem entsprechenden Kindersitz zu<br />
Unternehmungen, wie Einkaufen, Besuche, Spielplatz, Schwimmen, u. ä. mitgenommen werden.<br />
Die sorgeberechtigten Eltern werden von der Betreuungsperson darauf aufmerksam gemacht,<br />
ob/dass ein Haustier, z. B. Hund/Katze/Vogel vorhanden ist.<br />
Die sorgeberechtigten Eltern sind darüber aufgeklärt worden, dass die Räume im Haushalt der<br />
Kindertagespflegeperson, in denen die Betreuung stattfindet, rauchfrei sein müssen.<br />
Schäden, die das Tagespflegekind im Haushalt der Kindertagespflegeperson verursacht, sind<br />
von den Eltern – ganz oder teilweise – zu ersetzen, wenn die Kindertagespflegeperson alles<br />
altersgerecht Erforderliche getan hat, um derartige Schäden zu vermeiden, und es nach den<br />
Umständen des Falles unbillig wäre, wenn die Kindertagespflegeperson den Schaden allein<br />
tragen müsste.<br />
Die von den sorgeberechtigten Eltern übertragene Aufsichtspflicht über ihr Kind für die Dauer der<br />
Betreuungszeit kann von der Kindertagespflegeperson nicht eigenständig an Dritte abgegeben<br />
werden. Nur in Notfällen kann die Kindertagespflegeperson mit Einverständnis der sorgeberechtigten<br />
Eltern die Aufsichtspflicht an<br />
Herrn / Frau ____________________________________________ übertragen.<br />
6. Schweigepflicht<br />
Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich<br />
der jeweils anderen Vertragsparteien und deren Kinder betreffen und ihrer Natur nach<br />
eine Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach<br />
Beendigung des Vertragsverhältnisses.<br />
7. Betreuungsfreie Zeiten<br />
Die Kindertagespflegeperson hat einen Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub pro Kalenderjahr.<br />
Die Urlaubszeiten sind mit den sorgeberechtigten Eltern rechtzeitig abzustimmen. Die<br />
Kindertagespflegeperson ist verpflichtet, mit einer oder mehreren Kindertagespflegepersonen zu<br />
kooperieren, die bei ihrem Ausfall die Betreuung der geförderten Kinder sicherstellen. Die Kooperationspartner<br />
sind den sorgeberechtigten Eltern zu nennen.<br />
Ist es weder den sorgeberechtigten Eltern noch der Kindertagespflegeperson möglich, im Krankheitsfall<br />
oder der betreuungsfreien Zeit der Kindertagespflegeperson eine Ersatzbetreuung sicherzustellen,<br />
weisen die zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine andere<br />
Kindertagespflegeperson nach. (Richtlinien zur Förderung und Betreuung von Kindern durch<br />
Kindertagespflegepersonen im Land Bremen / Punkt 6.2.1. Stand 09.2008).<br />
Im Falle der Erkrankung einer Kindertagespflegeperson erhält diese für max. 15 Betreuungstage<br />
im Jahr das Tagespflegegeld in der bis zum Eintritt der Krankheit gezahlten Höhe weitergezahlt.<br />
KTP F6 Betreuungsvertrag Eltern KTTP.docx Seite 4 von 8<br />
Stand 01.01.2014
8. Vertretungsperson<br />
Kann die oben genannte Kindertagespflegeperson die Betreuung wegen Krankheit nicht ausführen,<br />
tritt folgende Vertretungsregelung in Kraft:<br />
Die Vertretung übernehmen die sorgeberechtigten Eltern.<br />
Die Vertretung übernimmt die folgende Kindertagespflegeperson.<br />
Name, Vorname (der Kindertagespflegeperson)<br />
Telefon<br />
Straße und Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
Die Vertretung übernimmt die folgende Angehörige/Person aus dem sozialen Umfeld der<br />
Kindertagespflegeperson (Qualifizierung kann nachgewiesen werden).<br />
Name, Vorname (der Angehörigen/Person aus dem sozialen<br />
Umfeld)<br />
Telefon<br />
Straße und Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
Die Eltern und das Tageskind lernen die Vertretung der Kindertagespflegeperson vor einer Vertretungsinanspruchnahme<br />
kennen.<br />
9. Pflichten bei Erkrankung des Kindes<br />
Ist eine Betreuung des Tagespflegekindes durch die Kindertagespflegeperson je nach Krankheitsbild<br />
nicht möglich, haben die sorgeberechtigten Eltern diese zu übernehmen. Dazu zählen<br />
z. B. ansteckende und fiebrige Erkrankungen. Treten während der Betreuungszeit bei dem Tagespflegekind<br />
Anzeichen für eine (ansteckende) Erkrankung auf, haben die sorgeberechtigten<br />
Eltern die weitere Betreuung zu übernehmen.<br />
Bei Unfällen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen des Tagespflegekindes ist die Kindertagespflegeperson<br />
verpflichtet, eine erste ärztliche Behandlung (ggf. durch einen Notarzt) einzuleiten<br />
und die sorgeberechtigten Eltern umgehend zu informieren. Die Kopie des Impfausweises<br />
bzw. der Versicherungskarte sowie sämtliche Angaben des behandelnden Arztes und eine Vollmacht<br />
für die Behandlung sind bei der Kindertagespflegeperson zu hinterlegen.<br />
Sämtliche Arztbesuche, wie Vorsorgetermine, Impfungen etc. werden von den sorgeberechtigten<br />
Eltern wahrgenommen. Medikamente (auch Hustensaft, Ohrentropfen o. ä.) dürfen nur nach<br />
schriftlicher Festlegung mit der sorgeberechtigten Eltern und des behandelnden Kinderarztes<br />
durch die Kindertagespflegepersonen verabreicht werden (siehe Anweisungen der Unfallkasse).<br />
KTP F6 Betreuungsvertrag Eltern KTTP.docx Seite 5 von 8<br />
Stand 01.01.2014
10. Versicherungen<br />
Die sorgeberechtigten Eltern und die Kindertagespflegeperson verpflichten sich mit ihren jeweiligen<br />
Versicherungen bei Vertragsabschluss, Fragen der Schadensregulierung, verursacht durch<br />
das Tagespflegekind, zu klären.<br />
Die Kindertagespflegeperson ist<br />
haftpflichtversichert bei<br />
(Verletzung der Aufsichtspflicht)<br />
Die Kindertagespflegeperson ist Mitglied<br />
der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung<br />
(Meldepflicht liegt bei Tagespflegeperson)<br />
Die sorgeberechtigten Eltern sind<br />
haftpflichtversichert bei<br />
Berufsgenossenschaft<br />
für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />
bgw Hauptverwaltung<br />
Pappelallee 35/37<br />
22089 Hamburg<br />
Tel. 040-20207-0<br />
(Sach- u. Personenschäden im Haushalt der<br />
Pflegefamilie)<br />
Das/die Tagespflegekind/er ist/sind<br />
krankenversichert bei<br />
Das/die Tagespflegekind/er ist/sind<br />
unfallversichert<br />
Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen<br />
Konsul-Smidt-Str. 76 a<br />
28217 Bremen<br />
Tel: 0421 35012-0<br />
11. Beendigung und Kündigung<br />
Das Pflegeverhältnis gilt zunächst für die Dauer von bis<br />
Die ersten vier Wochen der Eingewöhnungs-/Betreuungszeit gelten als Probezeit, in der beide<br />
Vereinbarungspartner ohne Angabe von Gründen und Einhaltung von Fristen kündigen können.<br />
Sollten Vertragsabschluss und Beginn der Betreuungszeit mit der Eingewöhnung auseinanderliegen,<br />
sollte eine weitere Kündigungsfrist vereinbart werden. Diese lautet:<br />
_____________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
Das Pflegeverhältnis kann von beiden Seiten schriftlich mit einer 4wöchigen Frist zum Monatsende<br />
gekündigt werden.<br />
Die Kindertagespflegeperson verpflichtet sich in diesen Fällen, die Vermittlungsstelle<br />
<strong>PiB</strong> und die Eltern- und Betreuungsgeldstelle zu informieren (Formular F5b Abmeldung<br />
Tagespflegekind).<br />
Die einseitige Meldung eines Betreuungsendes durch die Sorgeberechtigten an die Elternund<br />
Betreuungsgeldstelle, ohne fristgerechte Kündigung des Betreuungsvertrages, ist<br />
ausgeschlossen. Die Sorgeberechtigten wären dann verpflichtet, die Betreuungskosten<br />
innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist privat zu erstatten, auch wenn keine Betreuungsleistung<br />
mehr in Anspruch genommen wird.<br />
KTP F6 Betreuungsvertrag Eltern KTTP.docx Seite 6 von 8<br />
Stand 01.01.2014
12. Beratung der Vertragsparteien<br />
Bei Klärungsbedarf zu pädagogischen Fragen, zu Verwaltungs- und Zahlungsabläufen sowie in<br />
Konfliktfällen steht den Vertragsparteien die Möglichkeit der Beratung durch <strong>PiB</strong> gemeinnützige<br />
GmbH offen.<br />
13. Salvatorische Klausel<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages sind von den Vertragspartnern<br />
einvernehmlich kenntlich gemacht (Bitte streichen Sie nichtzutreffende Vereinbarungen durch.)<br />
und berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages.<br />
14. Vertragsaushändigung<br />
Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.<br />
Ort / Datum<br />
Unterschrift der Kindertagespflegeperson<br />
Unterschrift der sorgeberechtigten Eltern<br />
KTP F6 Betreuungsvertrag Eltern KTTP.docx Seite 7 von 8<br />
Stand 01.01.2014
Vollmacht für Arztbesuche<br />
Die Kindertagespflegeperson<br />
Name<br />
Vorname<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
erhält hiermit von<br />
dem sorgeberechtigten Elternteil / den sorgeberechtigten Elternteilen<br />
Name<br />
Vorname<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
die Vollmacht für Arztbesuche<br />
des folgenden Kindes / der folgenden Kinder<br />
Name des Kindes<br />
Geburtsdatum<br />
Name des Kindes<br />
Geburtsdatum<br />
Name des Kindes<br />
Geburtsdatum<br />
Ort / Datum<br />
Unterschrift der Kindertagespflegeperson<br />
Unterschrift der sorgeberechtigten Eltern<br />
KTP F6 Betreuungsvertrag Eltern KTTP.docx Seite 8 von 8<br />
Stand 01.01.2014