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Dieses Muster - PiB

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Betreuungsvertrag<br />

zwischen Kindertagespflegeperson und sorgeberechtigten Elternteilen<br />

Kindertagespflegeperson<br />

Name<br />

Vorname<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon<br />

Sorgeberechtigte/r Elternteil/e<br />

Name<br />

Vorname<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon<br />

Telefon dienstl.<br />

Kind / Kinder<br />

1. Name des Kindes Geburtsdatum<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

2. Name des Kindes Geburtsdatum<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

3. Name des Kindes Geburtsdatum<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

KTP F6 Betreuungsvertrag Eltern KTTP.docx Seite 1 von 8<br />

Stand 01.01.2014


1. Umfang der Betreuungszeiten<br />

Vorübergehende Abweichungen von den vereinbarten Betreuungszeiten müssen zwischen den<br />

Vertragsparteien abgestimmt werden. Der öffentlich finanzierte Betreuungsumfang wird durch die<br />

Abrechnung Kindertagespflege bei <strong>PiB</strong> errechnet und den Eltern mitgeteilt. Der errechnete Betreuungsumfang<br />

beträgt ________ Stunden pro Woche.<br />

Bei Schichtarbeit oder Dienstplänen mit verschobenen Arbeitszeiten sind die Pläne unverzüglich<br />

bekannt zu geben und die Betreuungszeiten zu vereinbaren. Bei flexibler Handhabung<br />

sind mindestens ______Tage Vorlauf einzuhalten.<br />

Wiederholte unabgesprochene Überschreitungen der Betreuungszeit berechtigen zur fristlosen<br />

Kündigung. Zudem werden zusätzliche Betreuungszeiten mit ____ € pro angefangener<br />

halben Stunde privat in Rechnung gestellt.<br />

Die Tagespflege beginnt am ________________________ und findet statt<br />

im Haushalt der Betreuungsperson<br />

im Haushalt der Eltern (der Mutter / des Vaters)<br />

in externen, kindgerechten Räumen<br />

Das Betreuungsverhältnis endet am _____________________.<br />

Das Betreuungsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />

Das Kind wird zu folgenden Zeiten betreut:<br />

Wochentage von bis<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

Samstag<br />

Sonntag<br />

2. Pflegegeld<br />

Allgemeine Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII<br />

Heilpädagogische Kindertagespflege nach § 27 Abs. (2) + § 35 a SGB VIII<br />

Das Pflegegeld richtet sich nach der Einstufung „Allgemeine Kindertagespflege“ und „Heilpädagogische<br />

Kindertagespflege", den täglichen Betreuungszeiten und den jeweils gültigen<br />

Pflegegeldsätzen für Kindertagespflege (siehe „Gewährung von wirtschaftlichen Hilfen<br />

für Kinder in Tagespflege“ §§ 8 und 12).<br />

Es beträgt derzeit monatlich _______________ € (pro Kind)<br />

3. Eingewöhnungsphase<br />

Die Tagespflege beginnt mit einer dem Kind entsprechenden Eingewöhnungsphase. Vom Amt für<br />

Soziale Dienste werden nach Antrag 10 Arbeitstage finanziert.<br />

KTP F6 Betreuungsvertrag Eltern KTTP.docx Seite 2 von 8<br />

Stand 01.01.2014


4. Zahlungsverfahren<br />

Die sorgeberechtigten Eltern stellen vor Beginn der Kindertagespflege einen Antrag bei <strong>PiB</strong> zur<br />

Berechnung des Betreuungsumfanges und beim Amt für Soziale Dienste Bremen, Abteilung<br />

Eltern- und Betreuungsgeldstelle, auf die Finanzierung von Kindertagespflege. Die Eltern- und<br />

Betreuungsgeldstelle ermittelt die Höhe des Eigenanteils der sorgeberechtigten Eltern.<br />

Die Sorgeberechtigten stehen bei der Antragstellung in einer Mitwirkungspflicht. Sollten sie dieser<br />

nicht nachkommen und sich dadurch finanzielle Nachteile für die Kindertagespflegeperson ergeben,<br />

können diese zivilrechtlich durch die Kindertagespflegeperson eingeklagt werden.<br />

Das Pflegegeld wird anteilig von den sorgeberechtigten Eltern nach Aufforderung an die Elternund<br />

Betreuungsgeldstelle gezahlt. Zu Beginn eines Monats wird das gesamte Pflegegeld vom<br />

Amt für Soziale Dienste an die Kindertagespflegeperson gezahlt<br />

durch Überweisung des Amtes für Soziale Dienste auf das Konto der Kindertagespflegeperson<br />

bei Selbstzahlern durch Überweisung / Dauerauftrag der sorgeberechtigten Eltern auf das<br />

Konto der Kindertagespflegeperson in Höhe von z. Zt. ____________ €<br />

Konto-Nr.<br />

BLZ<br />

Ein durch die Behörde genehmigter Zusatzbeitrag von ___ € pro Monat für folgende zusätzliche<br />

Leistungen sind von den Sorgeberechtigen an die Kindertagespflegeperson zu zahlen.<br />

Die Genehmigung kann eingesehen werden.<br />

_____________________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Ab dem 1.8.2014 erfolgt die Berechnung und Auszahlung des Tagespflegegeldes durch die<br />

Abrechnung Kindertagespflege bei <strong>PiB</strong>.<br />

5. Verpflichtung zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen<br />

Kindertagespflegeperson und sorgeberechtigten Elternteilen<br />

Die sorgeberechtigten Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind von einer ausgesuchten<br />

Kindertagespflegeperson betreut wird.<br />

Diese Kindertagespflegeperson nimmt verpflichtend an Gruppenangeboten von <strong>PiB</strong> teil. Dies<br />

kann auch in den Betreuungszeiten geschehen. Die Verantwortung und Aufsichtspflicht liegt<br />

während dieser Gruppenteilnahme weiter bei der anwesenden Kindertagespflegeperson. Die<br />

Kinder werden durch von <strong>PiB</strong> überprüfte und ausgewählte Betreuerinnen während des Austausches<br />

betreut.<br />

Die sorgeberechtigten Eltern verpflichten sich, das Kind pünktlich bei der Pflegeperson abzugeben<br />

bzw. abzuholen. Soll ein Dritter das Kind bringen/abholen, ist dieses rechtzeitig schriftlich<br />

festzulegen. Die Person muss namentlich genannt sein und sich der Kindertagespflegeperson<br />

gegenüber ausweisen.<br />

Die Kindertagespflegeperson verpflichtet sich, immer zum Wohle des Kindes zu handeln und es<br />

in Absprache mit den sorgeberechtigten Eltern zu erziehen und zu fördern.<br />

KTP F6 Betreuungsvertrag Eltern KTTP.docx Seite 3 von 8<br />

Stand 01.01.2014


Kindertagespflegeperson und sorgeberechtigte Eltern informieren sich gegenseitig über Ereignisse,<br />

welche die Tagespflege auf irgendeine Art und Weise beeinflussen können und tauschen sich<br />

über Erziehung und Alltagserlebnisse des Kindes aus.<br />

Als Grundlage für die Betreuung, Erziehung und Bildung in der Tagespflege und zur Sicherung<br />

von Qualitätsstandards sind pädagogische Konzepte nötig. Ein solches Konzept sollte schriftlich<br />

vorliegen, mindestens aber mündlich von der Kindertagespflegeperson vorgestellt werden.<br />

Das Tagespflegekind kann im PKW bzw. per Fahrrad in einem entsprechenden Kindersitz zu<br />

Unternehmungen, wie Einkaufen, Besuche, Spielplatz, Schwimmen, u. ä. mitgenommen werden.<br />

Die sorgeberechtigten Eltern werden von der Betreuungsperson darauf aufmerksam gemacht,<br />

ob/dass ein Haustier, z. B. Hund/Katze/Vogel vorhanden ist.<br />

Die sorgeberechtigten Eltern sind darüber aufgeklärt worden, dass die Räume im Haushalt der<br />

Kindertagespflegeperson, in denen die Betreuung stattfindet, rauchfrei sein müssen.<br />

Schäden, die das Tagespflegekind im Haushalt der Kindertagespflegeperson verursacht, sind<br />

von den Eltern – ganz oder teilweise – zu ersetzen, wenn die Kindertagespflegeperson alles<br />

altersgerecht Erforderliche getan hat, um derartige Schäden zu vermeiden, und es nach den<br />

Umständen des Falles unbillig wäre, wenn die Kindertagespflegeperson den Schaden allein<br />

tragen müsste.<br />

Die von den sorgeberechtigten Eltern übertragene Aufsichtspflicht über ihr Kind für die Dauer der<br />

Betreuungszeit kann von der Kindertagespflegeperson nicht eigenständig an Dritte abgegeben<br />

werden. Nur in Notfällen kann die Kindertagespflegeperson mit Einverständnis der sorgeberechtigten<br />

Eltern die Aufsichtspflicht an<br />

Herrn / Frau ____________________________________________ übertragen.<br />

6. Schweigepflicht<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich<br />

der jeweils anderen Vertragsparteien und deren Kinder betreffen und ihrer Natur nach<br />

eine Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach<br />

Beendigung des Vertragsverhältnisses.<br />

7. Betreuungsfreie Zeiten<br />

Die Kindertagespflegeperson hat einen Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub pro Kalenderjahr.<br />

Die Urlaubszeiten sind mit den sorgeberechtigten Eltern rechtzeitig abzustimmen. Die<br />

Kindertagespflegeperson ist verpflichtet, mit einer oder mehreren Kindertagespflegepersonen zu<br />

kooperieren, die bei ihrem Ausfall die Betreuung der geförderten Kinder sicherstellen. Die Kooperationspartner<br />

sind den sorgeberechtigten Eltern zu nennen.<br />

Ist es weder den sorgeberechtigten Eltern noch der Kindertagespflegeperson möglich, im Krankheitsfall<br />

oder der betreuungsfreien Zeit der Kindertagespflegeperson eine Ersatzbetreuung sicherzustellen,<br />

weisen die zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine andere<br />

Kindertagespflegeperson nach. (Richtlinien zur Förderung und Betreuung von Kindern durch<br />

Kindertagespflegepersonen im Land Bremen / Punkt 6.2.1. Stand 09.2008).<br />

Im Falle der Erkrankung einer Kindertagespflegeperson erhält diese für max. 15 Betreuungstage<br />

im Jahr das Tagespflegegeld in der bis zum Eintritt der Krankheit gezahlten Höhe weitergezahlt.<br />

KTP F6 Betreuungsvertrag Eltern KTTP.docx Seite 4 von 8<br />

Stand 01.01.2014


8. Vertretungsperson<br />

Kann die oben genannte Kindertagespflegeperson die Betreuung wegen Krankheit nicht ausführen,<br />

tritt folgende Vertretungsregelung in Kraft:<br />

Die Vertretung übernehmen die sorgeberechtigten Eltern.<br />

Die Vertretung übernimmt die folgende Kindertagespflegeperson.<br />

Name, Vorname (der Kindertagespflegeperson)<br />

Telefon<br />

Straße und Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Die Vertretung übernimmt die folgende Angehörige/Person aus dem sozialen Umfeld der<br />

Kindertagespflegeperson (Qualifizierung kann nachgewiesen werden).<br />

Name, Vorname (der Angehörigen/Person aus dem sozialen<br />

Umfeld)<br />

Telefon<br />

Straße und Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Die Eltern und das Tageskind lernen die Vertretung der Kindertagespflegeperson vor einer Vertretungsinanspruchnahme<br />

kennen.<br />

9. Pflichten bei Erkrankung des Kindes<br />

Ist eine Betreuung des Tagespflegekindes durch die Kindertagespflegeperson je nach Krankheitsbild<br />

nicht möglich, haben die sorgeberechtigten Eltern diese zu übernehmen. Dazu zählen<br />

z. B. ansteckende und fiebrige Erkrankungen. Treten während der Betreuungszeit bei dem Tagespflegekind<br />

Anzeichen für eine (ansteckende) Erkrankung auf, haben die sorgeberechtigten<br />

Eltern die weitere Betreuung zu übernehmen.<br />

Bei Unfällen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen des Tagespflegekindes ist die Kindertagespflegeperson<br />

verpflichtet, eine erste ärztliche Behandlung (ggf. durch einen Notarzt) einzuleiten<br />

und die sorgeberechtigten Eltern umgehend zu informieren. Die Kopie des Impfausweises<br />

bzw. der Versicherungskarte sowie sämtliche Angaben des behandelnden Arztes und eine Vollmacht<br />

für die Behandlung sind bei der Kindertagespflegeperson zu hinterlegen.<br />

Sämtliche Arztbesuche, wie Vorsorgetermine, Impfungen etc. werden von den sorgeberechtigten<br />

Eltern wahrgenommen. Medikamente (auch Hustensaft, Ohrentropfen o. ä.) dürfen nur nach<br />

schriftlicher Festlegung mit der sorgeberechtigten Eltern und des behandelnden Kinderarztes<br />

durch die Kindertagespflegepersonen verabreicht werden (siehe Anweisungen der Unfallkasse).<br />

KTP F6 Betreuungsvertrag Eltern KTTP.docx Seite 5 von 8<br />

Stand 01.01.2014


10. Versicherungen<br />

Die sorgeberechtigten Eltern und die Kindertagespflegeperson verpflichten sich mit ihren jeweiligen<br />

Versicherungen bei Vertragsabschluss, Fragen der Schadensregulierung, verursacht durch<br />

das Tagespflegekind, zu klären.<br />

Die Kindertagespflegeperson ist<br />

haftpflichtversichert bei<br />

(Verletzung der Aufsichtspflicht)<br />

Die Kindertagespflegeperson ist Mitglied<br />

der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung<br />

(Meldepflicht liegt bei Tagespflegeperson)<br />

Die sorgeberechtigten Eltern sind<br />

haftpflichtversichert bei<br />

Berufsgenossenschaft<br />

für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />

bgw Hauptverwaltung<br />

Pappelallee 35/37<br />

22089 Hamburg<br />

Tel. 040-20207-0<br />

(Sach- u. Personenschäden im Haushalt der<br />

Pflegefamilie)<br />

Das/die Tagespflegekind/er ist/sind<br />

krankenversichert bei<br />

Das/die Tagespflegekind/er ist/sind<br />

unfallversichert<br />

Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen<br />

Konsul-Smidt-Str. 76 a<br />

28217 Bremen<br />

Tel: 0421 35012-0<br />

11. Beendigung und Kündigung<br />

Das Pflegeverhältnis gilt zunächst für die Dauer von bis<br />

Die ersten vier Wochen der Eingewöhnungs-/Betreuungszeit gelten als Probezeit, in der beide<br />

Vereinbarungspartner ohne Angabe von Gründen und Einhaltung von Fristen kündigen können.<br />

Sollten Vertragsabschluss und Beginn der Betreuungszeit mit der Eingewöhnung auseinanderliegen,<br />

sollte eine weitere Kündigungsfrist vereinbart werden. Diese lautet:<br />

_____________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

Das Pflegeverhältnis kann von beiden Seiten schriftlich mit einer 4wöchigen Frist zum Monatsende<br />

gekündigt werden.<br />

Die Kindertagespflegeperson verpflichtet sich in diesen Fällen, die Vermittlungsstelle<br />

<strong>PiB</strong> und die Eltern- und Betreuungsgeldstelle zu informieren (Formular F5b Abmeldung<br />

Tagespflegekind).<br />

Die einseitige Meldung eines Betreuungsendes durch die Sorgeberechtigten an die Elternund<br />

Betreuungsgeldstelle, ohne fristgerechte Kündigung des Betreuungsvertrages, ist<br />

ausgeschlossen. Die Sorgeberechtigten wären dann verpflichtet, die Betreuungskosten<br />

innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist privat zu erstatten, auch wenn keine Betreuungsleistung<br />

mehr in Anspruch genommen wird.<br />

KTP F6 Betreuungsvertrag Eltern KTTP.docx Seite 6 von 8<br />

Stand 01.01.2014


12. Beratung der Vertragsparteien<br />

Bei Klärungsbedarf zu pädagogischen Fragen, zu Verwaltungs- und Zahlungsabläufen sowie in<br />

Konfliktfällen steht den Vertragsparteien die Möglichkeit der Beratung durch <strong>PiB</strong> gemeinnützige<br />

GmbH offen.<br />

13. Salvatorische Klausel<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages sind von den Vertragspartnern<br />

einvernehmlich kenntlich gemacht (Bitte streichen Sie nichtzutreffende Vereinbarungen durch.)<br />

und berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages.<br />

14. Vertragsaushändigung<br />

Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.<br />

Ort / Datum<br />

Unterschrift der Kindertagespflegeperson<br />

Unterschrift der sorgeberechtigten Eltern<br />

KTP F6 Betreuungsvertrag Eltern KTTP.docx Seite 7 von 8<br />

Stand 01.01.2014


Vollmacht für Arztbesuche<br />

Die Kindertagespflegeperson<br />

Name<br />

Vorname<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

erhält hiermit von<br />

dem sorgeberechtigten Elternteil / den sorgeberechtigten Elternteilen<br />

Name<br />

Vorname<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

die Vollmacht für Arztbesuche<br />

des folgenden Kindes / der folgenden Kinder<br />

Name des Kindes<br />

Geburtsdatum<br />

Name des Kindes<br />

Geburtsdatum<br />

Name des Kindes<br />

Geburtsdatum<br />

Ort / Datum<br />

Unterschrift der Kindertagespflegeperson<br />

Unterschrift der sorgeberechtigten Eltern<br />

KTP F6 Betreuungsvertrag Eltern KTTP.docx Seite 8 von 8<br />

Stand 01.01.2014

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