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PiB Kundenbefragung Kindertagespflege (PDF 856 kB)

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tischen Qualitätsentwicklung begonnen, die Vernetzung von Tagespflegepersonen in den Stadtteilen<br />

vorangetrieben und die Vorbereitungsphase mit Schulung, Eignungsfeststellung und ergänzenden<br />

Hausbesuchen intensiviert werden. In diesem Jahr gab es dann zwar auch erste Signale der Behörde,<br />

an neuen Rahmenbedingungen für die familiäre Tagesbetreuung im Sinne der neuen gesetzlichen<br />

Vorgabe der Gleichrangigkeit von institutioneller und familiärer Tagesbetreuung zu arbeiten, Konkretes<br />

war aber noch nicht in Sicht.<br />

Auch in den Jahren 2006 und 2007 wurde noch beklagt, dass von den Zielsetzungen von TAG und Kick<br />

in Bremen noch kaum etwas angekommen war und die Unzufriedenheit der Tagespflegepersonen<br />

entsprechend wuchs. Weil es weder wesentliche Verbesserung beim Pflegegeld gegeben hatte, die<br />

Finanzierung der Kosten für die Betreuung von unter Dreijährigen eingefroren worden war und auch<br />

die vom Bund bereit gestellten Investitionskosten noch nicht ausgezahlt wurden, gab es auch bei der<br />

<strong>PiB</strong> gGmbH Zweifel daran, dass es in Bremen den politischen Willen für die Gleichstellung der Tagespflege<br />

mit institutionellen Betreuungsmaßnahmen gibt. Dennoch gab es in diesen Jahren einige<br />

Entwicklungen. Dank der Neufestlegung des Betreuungsschlüssels pro Fachkraft konnte der Personalbestand<br />

aufgestockt werden. Auch mit Behördenunterstützung wurden neue Qualitätsstandards<br />

für Eignungsfeststellungen und Beratung erarbeitet und das Angebot wurde weiter ausdifferenziert.<br />

Ebenso wurde die schon längere Zeit geplante Regionalisierung durch besondere Beratungsangebote<br />

in verschiedenen Stadtteilen ausgeweitet und –die bedeutsamste Innovation in 2007 – das Qualifizierungskonzept<br />

wurde entlang von überregionalen Vorgaben neu strukturiert, durch besondere Angebote<br />

ergänzt und auf 170 Stunden, die in zwei Modulen zu absolvieren sind, ausgeweitet. Angeboten<br />

wurden jetzt auch Fortbildungsseminare für die regionalen Beratungsgruppen.<br />

Die lange erwarteten, schon im Vorfeld vielfach diskutierten Richtlinien zur Förderung und Betreuung<br />

von Kindern durch <strong>Kindertagespflege</strong>personen 6 wurden schließlich am 25. September 2008 erlassen.<br />

Die Tagespflege wird nunmehr als eine eigenständige Form der Tagesbetreuung, vorrangig für Kinder<br />

in den ersten drei Lebensjahren und ergänzend zu einer institutionellen Betreuung für Kinder bis 14<br />

charakterisiert. Die Anforderungen an Tagespflegepersonen werden neu formuliert, wobei auch die<br />

Verwandten, in der Hauptsache Großmütter eines Kindes nunmehr nur noch Anerkennung finden,<br />

wenn sie die allgemeinen Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen erfüllen. Der zeitliche<br />

Umfang wird auf 12 bis 60 Stunden wöchentlich festgelegt, wobei der Stundenanteil mittlerweile bei<br />

170 Unterrichtsstunden liegt. Die Richtlinie 2009 sieht ferner laufende Geldleistungen für die Tagespflegepersonen,<br />

nämlich Geld für die entstehenden Sachkosten, einen angemessenen Betrag zur<br />

Anerkennung der Förderleistung und die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Unfallversicherung<br />

und zur hälftigen Erstattung angemessener Aufwendungen für die Alters- und Sozialversicherung,<br />

vor. Kodifiziert wird nunmehr auch die Möglichkeit einer Betreuung von Kindern in externen<br />

Räumen. Festgelegt wird ferner eine Höchstgrenze von zu betreuenden Kindern auf bis zu fünf<br />

gleichzeitig und insgesamt über die Woche verteilt auf bis zu acht Kindern. Schließlich wird ein Anspruch<br />

auf eine betreuungsfreie Zeit von vier Wochen festgeschrieben.<br />

Die <strong>PiB</strong> gGmbH begrüßte die Richtlinie zunächst, immerhin gab sie jetzt Sicherheiten. Einen Dämpfer<br />

gab es dann aber mit der zum 1.1.2009 in Kraft getretenen bundesweiten Regelung zur Steuer-und<br />

Sozialversicherungspflicht für Tagespflegepersonen. Sie wurden über diesen Beschluss zu nebenberuflich<br />

Selbstständigen erklärt. Zum anderen führte zu Aufregung, dass die senatorische Behörde den<br />

6 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen, Nr. 116 vom 3.11.2008.<br />

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