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PiB Kundenbefragung Kindertagespflege (PDF 856 kB)

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nächst – sowohl quantitativ als auch qualitativ – nachhaltige Reformen aus. Sie setzten erst – auf<br />

dem Hintergrund einer Empfehlung des Europäischen Rats zur Gleichberechtigung zwischen Mann<br />

und Frau und zur Erhöhung der Beschäftigungsquote für Frauen aus dem Jahr 2002 – mit Erlass des<br />

Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) zum Jahr 2005 und dem gleichzeitigen Beschluss der Bundesregierung,<br />

bis 2010 bundesweit rund 230.000 zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen sowie<br />

als gleichrangige Alternative in der <strong>Kindertagespflege</strong> zu schaffen, ein. Diese bekamen dann mit dem<br />

politischen Beschluss, bis 2013 einen Rechtsanspruch auf die Beanspruchung eines Betreuungsangebots<br />

für Kinder unter drei noch einmal einen weiteren Impuls. Bekräftigt wurden die Ausbauplanungen<br />

zusätzlich durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (Kick). Dies betonte die<br />

Gleichrangigkeit von institutioneller und Tagespflegestellenbetreuung und stellte zudem Tagespflegepersonen,<br />

die ein Kind länger als 15 Stunden wöchentlich über einen Zeitraum von mehr als drei<br />

Monaten im eigenen Haushalt und gegen Entgelt betreuen, unter Erlaubnispflicht. Durch die hiermit<br />

ausgelöste Dynamik ist die Tagespflege derzeit eine Betreuungsform im Umbruch. Wenn diese Entwicklung<br />

auch noch nicht abgeschlossen ist, entwickelt sie sich seither von einer eher informellen<br />

Lösung zu einer fachlichen Dienstleistung und langfristig betrachtet wohl hin zu einem eigenen<br />

Berufsfeld. Um die quantitativen Ausbauziele zu erreichen und die postulierte Gleichrangigkeit mit<br />

Leben zu füllen, sieht man sich allenthalben freilich noch immer vor große Herausforderungen gestellt.<br />

Der Ausbau der Tagespflege zu einem gleichrangigen, nicht nur auf Versorgung gerichteten,<br />

sondern auch einem frühkindlichen Bildungsauftrag gerecht werdenden Angebot zur Krippenerziehung<br />

(auch diese freilich noch in der Entwicklung) stößt sich bislang noch an Finanzierungsfragen<br />

ebenso wie an gewissen Vorbehalten in der Bevölkerung gegen eine privat-familiäre Lösung für ihr<br />

Kind. Ein Berufsbild „Tagesmutter“ oder in bürokratischer Terminologie „Tagespflegeperson“ steht<br />

noch aus. Die Tagesmütter sehen sich einer geringen Bezahlung und unattraktiven Rahmenbedingungen<br />

gegenüber, wiewohl sie andererseits steuerrechtlich und versicherungstechnisch als Selbstständige<br />

betrachtet werden. Bezweifelt wird aber auch, ob innerhalb eines privat-familiären<br />

Arrangements und angesichts (vermuteter) tradierter Familienbilder von Tagesmüttern Konkurrenzfähigkeit<br />

zu einer reformierten Krippe mit beruflich tätigen Personen zu erreichen oder jedenfalls<br />

derzeit schon gegeben ist. Als Herausforderungen weiterhin diskutiert werden jedenfalls Fragen der<br />

Qualifizierung und der Qualitätssicherung, aber auch der Auf- und Ausbau einer unterstützenden<br />

Infrastruktur für Tagespflegepersonen und Eltern sowie im Interesse höherer Flexibilität des Angebots<br />

von Kooperationsbezügen mit institutionellen Betreuungsformen. Bei alledem geht es auch um<br />

die Erschließung neuer Zielgruppen wie z. B. Familien mit Migrationshintergrund oder Betriebe mit<br />

einem familienfreundlichen Ansatz sowie um die Schaffung von Zwischenformen zwischen institutioneller<br />

und privat-familiärer Betreuung in externen <strong>Kindertagespflege</strong>stellen für Betreuungsleistungen<br />

außerhalb der eigenen Wohnung der Tagespflegeperson. Zudem muss das eigene Profil der <strong>Kindertagespflege</strong><br />

geschärft werden.<br />

In Bremen begann die Diskussion um die Betreuung von Kindern unter drei erst mit einem Beschluss<br />

der Stadtbürgerschaft vom 15.3.2005. In ihm wurde festgestellt, „dass die Verbesserung der Tagesbetreuung<br />

für jüngere Kinder ein zeitgemäßes Mittel ist, um die Stadt kinderfreundlicher zu gestalten,<br />

positiven Einfluss auf die Geburtenrate zu nehmen, Kindern frühzeitig Lernprozesse zu<br />

ermöglichen, die für ihre Bildungsbiographie von großer Bedeutung sind, die Erwerbstätigkeit von<br />

Frauen zu fördern und die Familien zu entlasten.“ Bei diesem Beschluss und nachfolgenden administrativen<br />

Bearbeitungen wurde der <strong>Kindertagespflege</strong> zunächst noch eine eher zweitrangige Bedeutung<br />

zugeschrieben. Man ging von einem Vorrang institutioneller vor familiärer Betreuung aus und<br />

hierbei dann von einer Schwerpunktsetzung für die Tagespflege als zeitliche Ergänzung von durch<br />

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