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PiB Kundenbefragung Kindertagespflege (PDF 856 kB)

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Leistung, dafür werden sie ganz schön klein gehalten und ausgebeutet. Der Staat<br />

müsste sich das etwas kosten lassen, diese Kinder sind unsere Zukunft und die<br />

Arbeit der Tagesmütter und Tagesväter von hohem Wert.<br />

127 A5 7 Zum Förderbetrag müsste es eine Staffelung geben. Nach ca. 3-ähriger Tätigkeit<br />

sollte das Gehalt dem einer Erzieherin entsprechen, damit wir nicht gezwungen<br />

sind, mit den Eltern Sonderkonditionen auszuhandeln – sonst bleiben auch die<br />

Kinder armer Eltern automatisch auf der Strecke. Zurzeit finanziert sich das Ganze<br />

nur halb-privat. Ich habe schon von Eltern gehört, dass die Tagespflege jawohl<br />

nichts wert sein könne, wenn sie so billig sei, und dass sie deshalb andere Leute<br />

suchen. Selber empfinde ich mein Gehalt als Realsatire. Ich weigere mich, dafür zu<br />

arbeiten und kenne auch keine Eltern, die das verstehen und ihr Kind so billig<br />

weggeben. Dieser Witzbetrag ist der größte Imagekiller und für alle Beteiligten<br />

ausgesprochen peinlich. Die U-3 Betreuung ist das Stiefkind der Sozialpolitik. Auch<br />

an den Pisa-Rankings wird sich nichts ändern, wenn man diese Arbeit nicht ernst<br />

nimmt. Ein Arzt, der nur Kassenpatienten betreut, wird zwar nicht reich, aber er<br />

kann leben. Eine Tagespflegeperson sollte auch so viel verdienen, dass sie ihre<br />

Rente davon finanzieren kann – selbst wenn sie nur ‚Kinder vom Amt‘ betreut und<br />

nicht privat arbeitet. Auf dem freien Markt sind normale Betreuungsbeträge: Oma-<br />

Opa-Hilfsdienst 6 €; studentischer Babysitter 7 €; Erzieherinnen als Babysitter 9 €;<br />

14- bis 15-jährige Schülerinnen 5 €; jeweils pro Stunde. Angestellte Erzieherinnen<br />

bekommen rund 13,50 € und Tagespflegepersonen liegen selbst bei fünf Kindern<br />

noch unter 8 €. Selbst nach mehrjähriger Erfahrung.<br />

A1 Kommentare zu „ nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig“ (1)<br />

061 A1 5 Mit Sondergenehmigung und fachlicher Prüfung auch ein bis zwei mehr.<br />

A 2 Kommentare zu: „unter zehn Stunden/ Woche kein öffentliches Pflegegeld“ (3)<br />

127 A2 7 Bei diesen Fragen sollten erfahrene Tagespflegepersonen mit ins Boot genommen<br />

werden – grundsätzlich sollte aber jede Arbeit bezahlt werden.<br />

015 A2 9 Auch unter 10 Stunden muss vom Amt vergütet werden, weil viele Eltern gar nicht<br />

in der Lage sind, es zu bezahlen.<br />

015 A3 9 15 Tage sind besser. Viele Krankheiten dauern nun mal viel länger.<br />

A3 Kommentare zu: „maximale Weiterzahlung Sachaufwand pro Jahr zehn Tage“ (10)<br />

123 A12 4 10 Tage für Krankheit und Urlaub sind zu wenig angerechnete Tage.<br />

035 A3 5 Bitte immer vollen Urlaub usw. weiterzahlen.<br />

045 A3 5 Es ist eindeutig zu wenig.<br />

045 A3 5 Als Mutter eines Kindes ist es eine Zumutung zu behaupten, dass man nur 10 Tage<br />

im Jahr weiter Geld bekommt, wenn man ausfällt. Wie soll denn so der Lebensunterhalt<br />

für einen selber sichergestellt werden? Und selbst darf man dann ja nicht<br />

mehr krank werden. Geschweige denn z. B. sich etwas brechen. Wo doch jeder<br />

weiß, dass ein gebrochener Arm oder Bein in 10 Tagen nicht heilt. Jeder normale<br />

Arbeitnehmer in Deutschland hat ein Anrecht darauf, krank zu sein und weiter<br />

bezahlt zu werden. Oder nach einer gewissen Zeit wenigstens von den gesetzlichen<br />

Krankenkassen übernommen zu werden. Wir leider nicht.<br />

061 A3 5 Gar keine Abzüge, egal weshalb. Die laufenden Kosten werden ja auch nicht weniger,<br />

weil Krankheit oder Urlaub eintritt.<br />

028 A3 6 Diese sollten durchgehend gezahlt werden, laufende Kosten gehen auch weiter!<br />

Mindestens bis zu 6 Wochen.<br />

103 A3 6 10 Tage pro Jahr ist wenig, es sollten mind. 20 Tage sein.<br />

053 A3 7 3 Wochen Urlaub sollen bezahlt werden.<br />

127 A3 7 Längere Krankheiten sind existenzgefährdend (Versicherung?).<br />

003 A3 9 Ich finde die Regelung einfach blöd.<br />

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