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Jahresbericht 2012 - PiB

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Kooperationspartner<br />

Die Kooperation mit den unterschiedlich Beteiligten in der Kurzzeitpflege ist eine<br />

Kernaufgabe. Je kürzer die Aufenthaltsdauer des Kindes in Kurzzeitpflege, umso<br />

dichter ist die Kontaktfrequenz mit den beteiligten Eltern, dem Casemanagement<br />

sowie vielfach tätigen ambulanten Familienhilfen oder Erziehungsbeistandsschaften.<br />

Kooperationen finden zudem statt mit dem Bezugssystem der Kinder wie<br />

Kindergärten, Schulen, Ärzten und Therapeuten. Die Abrechnung aller Kosten<br />

wiederum geschieht mit den gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung<br />

und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.<br />

Eine Werbemaßnahme der <strong>PiB</strong>-Kurzzeitpflege bei Trägern der sozialpädagogischen<br />

Familienhilfe hatte positive Wirkung: Durch die gestiegene Bekanntheit der Kurzzeitpflege<br />

konnte das Fachpersonal der Träger die meist allein erziehenden Mütter<br />

bei der Entscheidung und der Antragsstellung für eine Kurzzeitpflege besser begleiten.<br />

Außerdem verstärkte die Kurzzeitpflege ihre Informationsarbeit gegenüber den<br />

Beratungsstellen des Sozialpsychiatrischen Dienstes in verschiedenen Kliniken für<br />

erwachsene psychisch kranke Menschen. Damit soll das Angebot hilfesuchende<br />

Mütter verstärkt erreichen, die vielfach an die Beratungsstellen gebunden sind.<br />

Ausblick<br />

In zwei Einzelfällen lehnten Krankenkassen die Kostenübernahme zur<br />

Unterbringung zweier unter 12-jähriger Kinder in Kurzzeitpflege ab. In<br />

beiden Fällen waren die erkrankten Mütter nicht im Stande, ein Widerspruchsverfahren<br />

einzuleiten. In einem Fall fand sich eine private Unterbringung,<br />

in dem zweiten ein anderer Kostenträger. Hier ist ein Verfahren<br />

wünschenswert, dass im Falle einer strittigen Kostenübernahme nicht<br />

alleine die meist kranke Mutter belastet.<br />

In 2013 soll die Kooperation insbesondere mit den Kliniken der Erwachsenenpsychiatrie<br />

weiter fortgesetzt werden, um kranken Erziehungsberechtigten<br />

den Zugang zur Hilfeleistung Kurzzeitpflege zu gewähren.<br />

<strong>PiB</strong> <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />

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