Jahresbericht 2012 - PiB
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nen gleich zu Beginn des Pflegeverhältnisses zusätzliche ambulante Maßnahmen<br />
wie Erziehungsbeistandsschaften oder sozialpädagogische Familienhilfen eingerichtet<br />
werden. Sie sollen den Entwicklungsrahmen für das Kind sicherstellen. Seit <strong>2012</strong><br />
ist die Einrichtung einer Patenschaft auch für belastete Pflegefamilien möglich und<br />
wurde in drei Fällen genutzt, um vor allem Kindern in ihrer Großeltern-Pflegefamilie<br />
auch generationengerechte Kontakte zu ermöglichen.<br />
Neun Pflegeverhältnisse wurden in <strong>2012</strong> vorzeitig beendet. Dabei wurde in vier Fällen<br />
eine Kindeswohlgefährdung festgestellt; drei dieser Feststellungen gingen auf<br />
drogenbelastete Haaranalysen zurück. In fünf weiteren Fällen fand ein Wechsel in<br />
andere Jugendhilfemaßnahmen oder eine Rückführung ins Herkunftssystem statt.<br />
Beratung und Qualifizierung<br />
An die verbindliche Grundqualifizierung von Pflegepersonen durch die Pflegeelternschule<br />
schließen sich verschiedene Beratungsformen an: Zwischen den Pflegeeltern<br />
und der <strong>PiB</strong>-Fachberatung finden regelmäßige telefonische Kontakte sowie kontinuierliche,<br />
persönliche Beratungsgespräche statt. Dazu bietet die Pflegeelternschule<br />
Beratungs- und Fortbildungsangebote. Auch ist die Teilnahme an einem monatlichen,<br />
fortlaufenden Gruppenangebot verpflichtend. Außerdem finden gesellige<br />
Sommer-und Weihnachtstreffen statt.<br />
Ausblick<br />
Die Sparte wird in Kooperation mit Pflegekinderdiensten bzw. Jugendämtern<br />
anderer Landkreise weiter an einer Angleichung der fachlichen<br />
Standards für die Eignungsüberprüfung in der Verwandtenpflege bzw. im<br />
sozialen Netz arbeiten.<br />
<strong>PiB</strong> <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
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