Jahresbericht 2012 - PiB
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folgter Eignungsüberprüfung der gewünschten Pflegepersonen in eine Jugendhilfemaßnahme<br />
(Vollzeitpflege §§ 33, 27 SGB VIII) umgewandelt werden. Die Eignungsfeststellung<br />
von Pflegeeltern im sozialen Netz oder der Verwandtenpflege erfolgt<br />
anhand folgender Kriterien: Es muss eine Bereitschaft zur persönlichen Qualifizierung<br />
und zur Kooperation mit <strong>PiB</strong>, dem Amt für Soziale Dienste und anderen Institutionen<br />
vorliegen. Grundsätzlich sind Beratungsoffenheit, erzieherische Kompetenzen<br />
und Ressourcen sowie ausreichender Wohnraum notwendig. Darüber hinaus wird<br />
eine wertschätzende Haltung und Kontaktbereitschaft zur Ursprungsfamilie des<br />
Kindes erwartet. Auch müssen ein erweitertes Führungszeugnis und ein ärztliches<br />
Attest vorgelegt werden.<br />
Die o. g. Kriterien gelten nicht bundesweit. In Bremen wird die Eignungsüberprüfung<br />
durch <strong>PiB</strong> vorgenommen. Sie erfordert von den <strong>PiB</strong>-Fachkräften, die Chancen<br />
und die Grenzen der Unterbringung eines Kindes bei verwandten oder bekannten<br />
Pflegeeltern genau zu betrachten. Das Ziel ist es, wenigstens regional eine Angleichung<br />
der Standards zu erreichen.<br />
Im Zuge des neuen Angebotes der <strong>PiB</strong>-Elternberatung wurde in <strong>2012</strong> die Begleitung<br />
einiger Umgangskontakte dorthin abgegeben. Auch nutzten einige Eltern das Beratungsangebot.<br />
Nach wie vor gibt das Casemanagement begleitete Besuchskontakte<br />
und die dazugehörigen Elterngespräche an externe Träger ab, wenn es um<br />
geschützte Kontakte und hoch strittige Verfahren geht.<br />
Beginn und Beendigungen<br />
81 der insgesamt 218 Pflegeverhältnisse in der Verwandtschaft oder im sozialen<br />
Netz wurden <strong>2012</strong> neu begründet oder beendet. Damit befand sich innerhalb des<br />
Beratungsjahres 37 Prozent aller Pflegeverhältnisse entweder in ihrer Anfangs- oder<br />
Endphase. Diese Phasen erfordern eine hohe Beratungsintensität.<br />
Das Engagement und die Selbstverständlichkeit, mit der Personen aus der Verwandtschaft<br />
und dem sozialen Netz sich für die Aufnahme eines Kindes entscheiden,<br />
ist immer wieder bemerkenswert. Oft stellen Pflegepersonen ihre Lebensplanung<br />
zu Gunsten des Kindes sehr kurzfristig um. Vielfach ist dies jedoch an die<br />
Hoffnung gebunden, die leiblichen Eltern könnten die Versorgung und Erziehung<br />
des Kindes nach einer gewissen Frist wieder selbst übernehmen. Trifft dies nicht<br />
zu, zeigt sich die dadurch entstandene hohe Belastung oder Überforderung der<br />
Pflegepersonen mitunter erst später. Dies erklärt die Anzahl von sechs veränderten<br />
Hilfeplanungen, denen eine Überforderung der Pflegefamilie zugrunde lag. Insbesondere<br />
solche Entscheidungen sind emotional belastet und bedürfen oft intensiver<br />
Beratung.<br />
Bereits bei der Eignungsüberprüfung wird erörtert, wie bedeutsam es ist, dem Kind<br />
einerseits die familiären Beziehungen und das soziale Umfeld zu erhalten und andererseits<br />
auch den Pflegeeltern gerecht zu werden, die diese Situation absehbar stark<br />
beanspruchen wird. Zur Unterstützung in besonders belasteten Konstellationen kön-<br />
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