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Jahresbericht 2012 - PiB

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folgter Eignungsüberprüfung der gewünschten Pflegepersonen in eine Jugendhilfemaßnahme<br />

(Vollzeitpflege §§ 33, 27 SGB VIII) umgewandelt werden. Die Eignungsfeststellung<br />

von Pflegeeltern im sozialen Netz oder der Verwandtenpflege erfolgt<br />

anhand folgender Kriterien: Es muss eine Bereitschaft zur persönlichen Qualifizierung<br />

und zur Kooperation mit <strong>PiB</strong>, dem Amt für Soziale Dienste und anderen Institutionen<br />

vorliegen. Grundsätzlich sind Beratungsoffenheit, erzieherische Kompetenzen<br />

und Ressourcen sowie ausreichender Wohnraum notwendig. Darüber hinaus wird<br />

eine wertschätzende Haltung und Kontaktbereitschaft zur Ursprungsfamilie des<br />

Kindes erwartet. Auch müssen ein erweitertes Führungszeugnis und ein ärztliches<br />

Attest vorgelegt werden.<br />

Die o. g. Kriterien gelten nicht bundesweit. In Bremen wird die Eignungsüberprüfung<br />

durch <strong>PiB</strong> vorgenommen. Sie erfordert von den <strong>PiB</strong>-Fachkräften, die Chancen<br />

und die Grenzen der Unterbringung eines Kindes bei verwandten oder bekannten<br />

Pflegeeltern genau zu betrachten. Das Ziel ist es, wenigstens regional eine Angleichung<br />

der Standards zu erreichen.<br />

Im Zuge des neuen Angebotes der <strong>PiB</strong>-Elternberatung wurde in <strong>2012</strong> die Begleitung<br />

einiger Umgangskontakte dorthin abgegeben. Auch nutzten einige Eltern das Beratungsangebot.<br />

Nach wie vor gibt das Casemanagement begleitete Besuchskontakte<br />

und die dazugehörigen Elterngespräche an externe Träger ab, wenn es um<br />

geschützte Kontakte und hoch strittige Verfahren geht.<br />

Beginn und Beendigungen<br />

81 der insgesamt 218 Pflegeverhältnisse in der Verwandtschaft oder im sozialen<br />

Netz wurden <strong>2012</strong> neu begründet oder beendet. Damit befand sich innerhalb des<br />

Beratungsjahres 37 Prozent aller Pflegeverhältnisse entweder in ihrer Anfangs- oder<br />

Endphase. Diese Phasen erfordern eine hohe Beratungsintensität.<br />

Das Engagement und die Selbstverständlichkeit, mit der Personen aus der Verwandtschaft<br />

und dem sozialen Netz sich für die Aufnahme eines Kindes entscheiden,<br />

ist immer wieder bemerkenswert. Oft stellen Pflegepersonen ihre Lebensplanung<br />

zu Gunsten des Kindes sehr kurzfristig um. Vielfach ist dies jedoch an die<br />

Hoffnung gebunden, die leiblichen Eltern könnten die Versorgung und Erziehung<br />

des Kindes nach einer gewissen Frist wieder selbst übernehmen. Trifft dies nicht<br />

zu, zeigt sich die dadurch entstandene hohe Belastung oder Überforderung der<br />

Pflegepersonen mitunter erst später. Dies erklärt die Anzahl von sechs veränderten<br />

Hilfeplanungen, denen eine Überforderung der Pflegefamilie zugrunde lag. Insbesondere<br />

solche Entscheidungen sind emotional belastet und bedürfen oft intensiver<br />

Beratung.<br />

Bereits bei der Eignungsüberprüfung wird erörtert, wie bedeutsam es ist, dem Kind<br />

einerseits die familiären Beziehungen und das soziale Umfeld zu erhalten und andererseits<br />

auch den Pflegeeltern gerecht zu werden, die diese Situation absehbar stark<br />

beanspruchen wird. Zur Unterstützung in besonders belasteten Konstellationen kön-<br />

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