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Jahresbericht 2012 - PiB

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Prognosen konnten die Kinder im Laufe der Pflegeverhältnisse ihre Fähigkeiten<br />

erheblich erweitern und gute Handlungskompetenzen entwickeln. Insbesondere in<br />

der Sprache und in der Motorik wurden entgegen den ursprünglichen Erwartungen<br />

sehr positive Verläufe deutlich, so dass alle Kinder, auch im Jahr <strong>2012</strong>, kleinschrittig<br />

aber beständig ihre Kompetenzen erweitern konnten.<br />

Alle Pflegekinder erhalten ergänzende Fördermaßnahmen, wie krankengymnastische<br />

Behandlung, Frühförderung, Ergotherapie oder Logopädie. Die Pflegeeltern<br />

der körperlich und/oder geistig behinderten Kinder haben bei entsprechender Begutachtung<br />

durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen Anspruch auf eine<br />

Pflegestufe. Die Fachberaterinnen beraten über diese Förderungsmöglichkeiten,<br />

den Verfahrensweg und nehmen Stellung zu einem Antrag. Die erfolgte Einstufung<br />

in eine Pflegestufe beinhaltet die Möglichkeit, dass Pflegeeltern Unterstützung und<br />

Entlastung wie konkrete Betreuungsleistungen finanzieren können.<br />

Die Pflegeeltern von Pflegekindern mit seelischer Behinderung haben für die eigene<br />

Entlastung verstärkt die Möglichkeit der niedrigschwelligen Betreuung nach<br />

dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz (§ 45 b SGB XI bei Pflegestufe 0) in Anspruch<br />

genommen. Voraussetzung für diese Sachleistung der Pflegekassen ist eine entsprechende<br />

Begutachtung und Genehmigung durch den Medizinischen Dienst der<br />

Krankenkassen. Die Fachberaterinnen beraten über die Möglichkeiten der Leistung,<br />

den Verfahrensweg und nehmen Stellung zur Unterstützung des Antrages. Für die<br />

kompetente Betreuung der Kinder und Jugendlichen hat sich die Kooperation mit<br />

dem Arbeiter-Samariter-Bund bewährt.<br />

Die Pflegeverhältnisse für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder<br />

geistigen Behinderungen sind stabil verlaufen. Zwei Krisensituationen wurden<br />

ausschließlich durch gravierende, d. h. behinderungsbedingte, zum Teil allerdings<br />

lebensbedrohliche gesundheitliche Störungen verursacht. Hier folgten häufige und<br />

lange Klinikaufenthalte der schwerbehinderten Kinder.<br />

Probleme ergaben sich bei vielen Kindern und Jugendlichen der sonderpädagogischen<br />

Vollzeitpflege bei der Bewilligung von Hilfen (Eingliederungshilfe) in Einrichtungen<br />

– heißt zum Beispiel in der Kita, dem Spielkreis.<br />

Für die Kinder und Jugendlichen mit körperlicher Behinderung gibt es eindeutige<br />

Regelungen, d. h. es besteht der gesetzliche Anspruch auf Eingliederungshilfe. Dieser<br />

Anspruch wurde im Kindertagesheim und in der Schule für fast alle Kinder mit<br />

körperlicher Behinderung in Form einer persönlichen Assistenz (spezifischer Mehrbedarf)<br />

umgesetzt. Für einen zehnjährigen Jungen wurde der spezifische Mehrbedarf<br />

in der Schule erst nach einem schriftlichen Widerspruch der Sorgeberechtigten<br />

weiterbewilligt. Die Fachberaterinnen berieten auch hier, führten Gespräche mit an<br />

der Entscheidung beteiligten Personen und schrieben unterstützende Stellungnahmen.<br />

Problematisch war die Bewilligung des spezifischen Mehrbedarfes für geistig behinderte<br />

Kinder mit erheblichen Entwicklungsverzögerungen. Bei vorliegendem Gut-<br />

<strong>PiB</strong> <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />

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