Jahresbericht 2012 - PiB
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Prognosen konnten die Kinder im Laufe der Pflegeverhältnisse ihre Fähigkeiten<br />
erheblich erweitern und gute Handlungskompetenzen entwickeln. Insbesondere in<br />
der Sprache und in der Motorik wurden entgegen den ursprünglichen Erwartungen<br />
sehr positive Verläufe deutlich, so dass alle Kinder, auch im Jahr <strong>2012</strong>, kleinschrittig<br />
aber beständig ihre Kompetenzen erweitern konnten.<br />
Alle Pflegekinder erhalten ergänzende Fördermaßnahmen, wie krankengymnastische<br />
Behandlung, Frühförderung, Ergotherapie oder Logopädie. Die Pflegeeltern<br />
der körperlich und/oder geistig behinderten Kinder haben bei entsprechender Begutachtung<br />
durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen Anspruch auf eine<br />
Pflegestufe. Die Fachberaterinnen beraten über diese Förderungsmöglichkeiten,<br />
den Verfahrensweg und nehmen Stellung zu einem Antrag. Die erfolgte Einstufung<br />
in eine Pflegestufe beinhaltet die Möglichkeit, dass Pflegeeltern Unterstützung und<br />
Entlastung wie konkrete Betreuungsleistungen finanzieren können.<br />
Die Pflegeeltern von Pflegekindern mit seelischer Behinderung haben für die eigene<br />
Entlastung verstärkt die Möglichkeit der niedrigschwelligen Betreuung nach<br />
dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz (§ 45 b SGB XI bei Pflegestufe 0) in Anspruch<br />
genommen. Voraussetzung für diese Sachleistung der Pflegekassen ist eine entsprechende<br />
Begutachtung und Genehmigung durch den Medizinischen Dienst der<br />
Krankenkassen. Die Fachberaterinnen beraten über die Möglichkeiten der Leistung,<br />
den Verfahrensweg und nehmen Stellung zur Unterstützung des Antrages. Für die<br />
kompetente Betreuung der Kinder und Jugendlichen hat sich die Kooperation mit<br />
dem Arbeiter-Samariter-Bund bewährt.<br />
Die Pflegeverhältnisse für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder<br />
geistigen Behinderungen sind stabil verlaufen. Zwei Krisensituationen wurden<br />
ausschließlich durch gravierende, d. h. behinderungsbedingte, zum Teil allerdings<br />
lebensbedrohliche gesundheitliche Störungen verursacht. Hier folgten häufige und<br />
lange Klinikaufenthalte der schwerbehinderten Kinder.<br />
Probleme ergaben sich bei vielen Kindern und Jugendlichen der sonderpädagogischen<br />
Vollzeitpflege bei der Bewilligung von Hilfen (Eingliederungshilfe) in Einrichtungen<br />
– heißt zum Beispiel in der Kita, dem Spielkreis.<br />
Für die Kinder und Jugendlichen mit körperlicher Behinderung gibt es eindeutige<br />
Regelungen, d. h. es besteht der gesetzliche Anspruch auf Eingliederungshilfe. Dieser<br />
Anspruch wurde im Kindertagesheim und in der Schule für fast alle Kinder mit<br />
körperlicher Behinderung in Form einer persönlichen Assistenz (spezifischer Mehrbedarf)<br />
umgesetzt. Für einen zehnjährigen Jungen wurde der spezifische Mehrbedarf<br />
in der Schule erst nach einem schriftlichen Widerspruch der Sorgeberechtigten<br />
weiterbewilligt. Die Fachberaterinnen berieten auch hier, führten Gespräche mit an<br />
der Entscheidung beteiligten Personen und schrieben unterstützende Stellungnahmen.<br />
Problematisch war die Bewilligung des spezifischen Mehrbedarfes für geistig behinderte<br />
Kinder mit erheblichen Entwicklungsverzögerungen. Bei vorliegendem Gut-<br />
<strong>PiB</strong> <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
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