Jahresbericht 2012 - PiB
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Einmal monatlich treffen sich die Pflegepersonen in einer beratenden Supervisionsgruppe.<br />
Wichtige Themen waren dabei der rechtlich unsichere Aufenthaltsstatus<br />
und die daraus resultierenden Unwägbarkeiten für Jugendliche und Pflegefamilien<br />
sowie seelische Belastungen aufgrund von Erlebnissen vor oder während der<br />
Flucht. Die sehr unterschiedlichen Beratungsbedarfe der Familien werden in 2013<br />
zu einer Neustrukturierung des Beratungsangebotes führen: Die Zuordnung der<br />
Pflegepersonen zu Angeboten der Pflegeelternschule und zu einer thematischen Supervisionsgruppe<br />
soll sich stärker an den aktuellen Fragen der Familien orientieren.<br />
Es hat sich gezeigt, dass neben Fragen zur Flüchtlingsthematik auch allgemeine<br />
Erziehungsfragen durchaus eine große Rolle spielen. Dafür stehen künftig die allgemeinen<br />
Angebote der Pflegeelternschule verstärkt zur Wahl. In Krisensituationen<br />
wird auch weiterhin eine Einzelsupervison zur Verfügung stehen.<br />
Ausblick<br />
Die Suche nach weiteren Pflegepersonen sowie deren Qualifizierung wird<br />
ein Schwerpunkt für das kommende Jahr bleiben. Minderjährige Flüchtlinge<br />
äußern gegenüber Casemanagement sowie Amtsvormundschaft<br />
zunehmend den Wunsch, in einer Pflegefamilie leben zu wollen. Somit ist<br />
ein weiteres Ansteigen der Anfragen zu erwarten. Bei der Suche nach<br />
neuen Pflegefamilien soll der Fokus verstärkt auf in Bremen integrierten<br />
Familien mit Migrationshintergrund liegen. Sie sollen in Zusammenarbeit<br />
mit verschiedenen Communities und Organisationen in Bremen angesprochen<br />
werden.<br />
Zudem muss der Übergang in die Selbstständigkeit nach Vollendung des<br />
18. Lebensjahres einen Rahmen finden, der die besondere Situation der<br />
Jugendlichen berücksichtigt. Da viele Jugendliche in ihren Heimatländern<br />
erst nach dem 21. Lebensjahr die Volljährigkeit erreichen, sollten sie über<br />
das 18. Lebensjahr hinaus im deutschen Jugendhilfesystem verbleiben.<br />
Sonderpädagogische Vollzeitpflege<br />
Die sonderpädagogische Vollzeitpflege ist eine Sparte der Abteilung Vollzeitpflege<br />
nach §§ 27, 33, 35 a, 39, 41 SGB VIII und §§ 53, 54 SGB XII. Sie arbeitet gezielt für<br />
Kinder und Jugendliche mit wesentlichen körperlichen und/oder geistigen Behinderungen,<br />
schweren Mehrfachbehinderungen, vorgeburtlichen oder frühkindlichen<br />
Schädigungen unklarer Genese, schwersten Erkrankungen sowie frühkindlichen<br />
Erfahrungen der Überwältigung oder lebensbedrohlichen Unterversorgung,<br />
der Gewalt oder des sexuellen Missbrauchs. Die Kinder oder Jugendlichen haben<br />
meist schwere Traumata, Verlusterfahrungen bzw. viele Bezugspersonenwechsel<br />
erlebt.<br />
<strong>PiB</strong> <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
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