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Jahresbericht 2012 - PiB

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Pflegeverhältnisse werden aus verschiedenen Gründen beendet<br />

Bei 13 der insgesamt 38 Beendigungen wurden die jungen, erwachsenen Pflegekinder<br />

volljährig und gingen in die Selbstständigkeit. Drei Kinder wurden von ihren<br />

Pflegeeltern adoptiert, bei vier Pflegeverhältnissen wechselte die Fallzuständigkeit<br />

in den Landkreis, was bedeutet, dass das Pflegeverhältnis weiter besteht, jedoch<br />

aus der Beratungszuständigkeit von <strong>PiB</strong> fällt. Für zehn Pflegekinder und -familien<br />

endete die Familienpflege, weil für das Kind oder den Jugendlichen eine andere<br />

Form der Hilfe nötig wurde oder prozesshafte Entwicklungen zeigten, dass die familienbezogene<br />

Pflege dem Bedarf der zumeist jugendlichen Pflegekinder nicht länger<br />

entsprechen konnte. Darüber hinaus gab es fünf vorzeitig beendete Pflegeverhältnisse:<br />

In einem Fall verkürzte eine leibliche Mutter den vereinbarten Zeitraum der<br />

Befristung, in den weiteren Fällen ließen sich krisenhafte Entwicklungen nur durch<br />

Trennungen lösen.<br />

Beratung und Qualifizierung<br />

Die <strong>PiB</strong>-Qualitätsstandards geben vierteljährliche Kontakte zwischen der Fachberatung<br />

und jeder Pflegefamilie vor. Darüber hinaus gibt es in Bedarfsfällen persönliche<br />

Kontakte, um die Pflegeverhältnisse adäquat und fachlich zu begleiten. Die<br />

Teilnahme des Fachberaters an Hilfeplangesprächen mit Jugendamt, Kooperationsgesprächen<br />

mit Schulen und anderen Institution ist obligatorisch, soweit es im<br />

Rahmen des Pflegeverhältnisses zweckdienlich ist. Daneben bietet die Pflegeelternschule<br />

als zweites Standbein der Beratung, Seminare und fortlaufende Beratungsgruppen<br />

für Pflegeeltern an. Die Inhalte der Angebote werden in der Regel an den<br />

Wünschen von Pflegeeltern ausgerichtet. Diese können spezielle Themen zudem in<br />

fachlich begleiteten Supervisionsgruppen intensiver bearbeiten. Seit 2011 ist für alle<br />

neuen Pflegefamilien die Teilnahme an einer Beratungsgruppe bindend und Bestandteil<br />

der Betreuungsvereinbarung.<br />

Ausblick<br />

Die Schnittstellen zwischen den Arbeitsbereichen Elternberatung, Vermittlung,<br />

Fachberatung und Pflegeelternschule werden auch im kommenden<br />

Jahr weiter bearbeitet und verbessert. Ziel muss es sein, die Verfahren und<br />

die Kommunikation intern und extern einheitlich und klar zu gestalten.<br />

Die derzeitige Form, Kinder und Jugendliche in Kommunikation und<br />

Beratung einzubeziehen und wichtig zu nehmen, muss reflektiert und zu<br />

einem geregelten Partizipationsverfahren entwickelt werden. Der innerhalb<br />

der Jugendhilfe bestehende Anspruch, Kindern eine geschützte Beschwerdemöglichkeit<br />

anzubieten, muss aufgenommen und für Pflegekinder<br />

entwickelt werden.<br />

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