Jahresbericht 2012 - PiB
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Pflegeverhältnisse werden aus verschiedenen Gründen beendet<br />
Bei 13 der insgesamt 38 Beendigungen wurden die jungen, erwachsenen Pflegekinder<br />
volljährig und gingen in die Selbstständigkeit. Drei Kinder wurden von ihren<br />
Pflegeeltern adoptiert, bei vier Pflegeverhältnissen wechselte die Fallzuständigkeit<br />
in den Landkreis, was bedeutet, dass das Pflegeverhältnis weiter besteht, jedoch<br />
aus der Beratungszuständigkeit von <strong>PiB</strong> fällt. Für zehn Pflegekinder und -familien<br />
endete die Familienpflege, weil für das Kind oder den Jugendlichen eine andere<br />
Form der Hilfe nötig wurde oder prozesshafte Entwicklungen zeigten, dass die familienbezogene<br />
Pflege dem Bedarf der zumeist jugendlichen Pflegekinder nicht länger<br />
entsprechen konnte. Darüber hinaus gab es fünf vorzeitig beendete Pflegeverhältnisse:<br />
In einem Fall verkürzte eine leibliche Mutter den vereinbarten Zeitraum der<br />
Befristung, in den weiteren Fällen ließen sich krisenhafte Entwicklungen nur durch<br />
Trennungen lösen.<br />
Beratung und Qualifizierung<br />
Die <strong>PiB</strong>-Qualitätsstandards geben vierteljährliche Kontakte zwischen der Fachberatung<br />
und jeder Pflegefamilie vor. Darüber hinaus gibt es in Bedarfsfällen persönliche<br />
Kontakte, um die Pflegeverhältnisse adäquat und fachlich zu begleiten. Die<br />
Teilnahme des Fachberaters an Hilfeplangesprächen mit Jugendamt, Kooperationsgesprächen<br />
mit Schulen und anderen Institution ist obligatorisch, soweit es im<br />
Rahmen des Pflegeverhältnisses zweckdienlich ist. Daneben bietet die Pflegeelternschule<br />
als zweites Standbein der Beratung, Seminare und fortlaufende Beratungsgruppen<br />
für Pflegeeltern an. Die Inhalte der Angebote werden in der Regel an den<br />
Wünschen von Pflegeeltern ausgerichtet. Diese können spezielle Themen zudem in<br />
fachlich begleiteten Supervisionsgruppen intensiver bearbeiten. Seit 2011 ist für alle<br />
neuen Pflegefamilien die Teilnahme an einer Beratungsgruppe bindend und Bestandteil<br />
der Betreuungsvereinbarung.<br />
Ausblick<br />
Die Schnittstellen zwischen den Arbeitsbereichen Elternberatung, Vermittlung,<br />
Fachberatung und Pflegeelternschule werden auch im kommenden<br />
Jahr weiter bearbeitet und verbessert. Ziel muss es sein, die Verfahren und<br />
die Kommunikation intern und extern einheitlich und klar zu gestalten.<br />
Die derzeitige Form, Kinder und Jugendliche in Kommunikation und<br />
Beratung einzubeziehen und wichtig zu nehmen, muss reflektiert und zu<br />
einem geregelten Partizipationsverfahren entwickelt werden. Der innerhalb<br />
der Jugendhilfe bestehende Anspruch, Kindern eine geschützte Beschwerdemöglichkeit<br />
anzubieten, muss aufgenommen und für Pflegekinder<br />
entwickelt werden.<br />
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