Jahresbericht 2012 - PiB
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Anbahnungen und Vermittlungen von Pflegeverhältnissen<br />
Die „Zentrale Einheit Vermittlung” in der allgemeinen und heilpädagogischen<br />
Fremdpflege existiert seit Mitte 2011. Sie bündelt den Vermittlungsprozess und<br />
kommuniziert nach innen und außen. Dadurch hat sich die Transparenz und Einheitlichkeit<br />
des Vermittlungsprozesses und Eignungsüberprüfung für alle Beteiligten<br />
erhöht. Die klare personelle Anbindung erleichterte die Kontakte mit wartenden BewerberInnen<br />
und die rasche und passgenaue Auswahl geeigneter Pflegepersonen<br />
im Vier-Augen-Prinzip. Auch konnten <strong>PiB</strong>-intern fachliche Abläufe an den Schnittstellen<br />
der Kooperation mit dem Qualitätsmanagement, der Pflegeelternschule<br />
und den Sparten abgestimmt werden. Um die Kooperation mit dem Amt für Soziale<br />
Dienste zu erleichtern, wurde ein anonymisiertes Verfahren zur Meldung freier Plätze<br />
eingerichtet. Außerdem wurden die in 2011 begonnenen regelmäßigen Treffen<br />
mit qualifizierten Familien im Wartestand an drei Terminen durchgeführt.<br />
Daten und Fakten<br />
55 Bewerberfamilien gab es in <strong>2012</strong>, 26 davon waren bereits im Vorjahr überprüft<br />
worden.<br />
29 zusätzliche BewerberInnen wurden in <strong>2012</strong> erfolgreich eignungsüberprüft.<br />
22 Bewerberfamilien nahmen in <strong>2012</strong> ein Pflegekind auf.<br />
15 Bewerberfamilien entschieden sich für andere <strong>PiB</strong>-Aufgabenbereiche, zo<br />
gen weg, trafen eine persönliche Entscheidung gegen die Aufnahme eines<br />
Pflegekindes oder nahmen ein Pflegekind aus dem Landkreis auf.<br />
18 offene Pflegeplätze bestanden am 31.12. des Jahres.<br />
Warum Kinder nicht vermittelt werden konnten<br />
Die häufigsten Gründe für das Nichtzustandekommen von Vermittlungen in die<br />
allgemeine und heilpädagogische Fremdpflege 1 waren<br />
eine durch das Casemanagement veränderte Hilfeplanung nach der Auftragserteilung<br />
und in mehreren Fällen nach Vermittlungsbeginn. Zumeist<br />
hatten sorgeberechtigte Eltern ihr Einverständnis zurückgezogen oder ein<br />
Gericht hatte – anders als vom Casemanagement erwartet – den Eltern die<br />
Erziehungsfähigkeit zugestanden. Dies betraf insgesamt neun Kinder/<br />
Jugendliche.<br />
eine Zuständigkeit für das jeweilige Kind außerhalb Bremens. Dies zeigte<br />
sich bei sechs Aufträgen während der Bearbeitung durch <strong>PiB</strong>.<br />
eine veränderte Hilfeplanung seitens des Casemanagements nach gerichtsbzw.<br />
kinderpsychologischen Gutachten. Entsprechend der Vorgaben erfolgte<br />
dann zumeist eine Unterbringung in Erziehungsstellen (nach<br />
§ 34 SGB VIII). Dies betraf vier Kinder zwischen zwei und zehn Jahren.<br />
1 Die Listung bezieht sich auf Aufträge aus <strong>2012</strong> sowie auf Aufträge, die aus dem Vorjahr übernommen wurden<br />
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