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Jahresbericht 2012 - PiB

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Anbahnungen und Vermittlungen von Pflegeverhältnissen<br />

Die „Zentrale Einheit Vermittlung” in der allgemeinen und heilpädagogischen<br />

Fremdpflege existiert seit Mitte 2011. Sie bündelt den Vermittlungsprozess und<br />

kommuniziert nach innen und außen. Dadurch hat sich die Transparenz und Einheitlichkeit<br />

des Vermittlungsprozesses und Eignungsüberprüfung für alle Beteiligten<br />

erhöht. Die klare personelle Anbindung erleichterte die Kontakte mit wartenden BewerberInnen<br />

und die rasche und passgenaue Auswahl geeigneter Pflegepersonen<br />

im Vier-Augen-Prinzip. Auch konnten <strong>PiB</strong>-intern fachliche Abläufe an den Schnittstellen<br />

der Kooperation mit dem Qualitätsmanagement, der Pflegeelternschule<br />

und den Sparten abgestimmt werden. Um die Kooperation mit dem Amt für Soziale<br />

Dienste zu erleichtern, wurde ein anonymisiertes Verfahren zur Meldung freier Plätze<br />

eingerichtet. Außerdem wurden die in 2011 begonnenen regelmäßigen Treffen<br />

mit qualifizierten Familien im Wartestand an drei Terminen durchgeführt.<br />

Daten und Fakten<br />

55 Bewerberfamilien gab es in <strong>2012</strong>, 26 davon waren bereits im Vorjahr überprüft<br />

worden.<br />

29 zusätzliche BewerberInnen wurden in <strong>2012</strong> erfolgreich eignungsüberprüft.<br />

22 Bewerberfamilien nahmen in <strong>2012</strong> ein Pflegekind auf.<br />

15 Bewerberfamilien entschieden sich für andere <strong>PiB</strong>-Aufgabenbereiche, zo<br />

gen weg, trafen eine persönliche Entscheidung gegen die Aufnahme eines<br />

Pflegekindes oder nahmen ein Pflegekind aus dem Landkreis auf.<br />

18 offene Pflegeplätze bestanden am 31.12. des Jahres.<br />

Warum Kinder nicht vermittelt werden konnten<br />

Die häufigsten Gründe für das Nichtzustandekommen von Vermittlungen in die<br />

allgemeine und heilpädagogische Fremdpflege 1 waren<br />

eine durch das Casemanagement veränderte Hilfeplanung nach der Auftragserteilung<br />

und in mehreren Fällen nach Vermittlungsbeginn. Zumeist<br />

hatten sorgeberechtigte Eltern ihr Einverständnis zurückgezogen oder ein<br />

Gericht hatte – anders als vom Casemanagement erwartet – den Eltern die<br />

Erziehungsfähigkeit zugestanden. Dies betraf insgesamt neun Kinder/<br />

Jugendliche.<br />

eine Zuständigkeit für das jeweilige Kind außerhalb Bremens. Dies zeigte<br />

sich bei sechs Aufträgen während der Bearbeitung durch <strong>PiB</strong>.<br />

eine veränderte Hilfeplanung seitens des Casemanagements nach gerichtsbzw.<br />

kinderpsychologischen Gutachten. Entsprechend der Vorgaben erfolgte<br />

dann zumeist eine Unterbringung in Erziehungsstellen (nach<br />

§ 34 SGB VIII). Dies betraf vier Kinder zwischen zwei und zehn Jahren.<br />

1 Die Listung bezieht sich auf Aufträge aus <strong>2012</strong> sowie auf Aufträge, die aus dem Vorjahr übernommen wurden<br />

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