Kursprogramm 2013 - Physio Austria
Kursprogramm 2013 - Physio Austria
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KURSPROGRAMM <strong>2013</strong><br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
für Bildungsveranstaltungen von <strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong>,<br />
Bundesverband der <strong>Physio</strong>therapeutInnen Österreichs<br />
1 Grundvoraussetzungen für die Teilnahme<br />
an <strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong>-Kursen<br />
1.1 Voraussetzung für die Teilnahme an <strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong>-Kursen<br />
ist in der Regel der Nachweis der Berufsberechtigung als<br />
<strong>Physio</strong>therapeutIn.<br />
1.2 Ausnahmen bestehen für Fachvorträge, Theorie-Kurse,<br />
nicht fachspezifische Kurse, sowie für ausgewählte Kurse,<br />
die auch StudentInnen der <strong>Physio</strong>therapie zugänglich sind.<br />
1.3 Bei Kursen, in denen der interdisziplinäre Erfahrungsaustausch<br />
den Lernwert des Kurses steigert, sind darüber hinaus auch<br />
andere TeilnehmerInnen, z.B. ÄrztInnen, Angehörige anderer<br />
gehobener medizinisch-technischer Dienste und Hebammen<br />
zugelassen. Konkrete Informationen zum TeilnehmerInnenkreis<br />
finden Sie in der Ausschreibung der einzelnen Veranstaltungen.<br />
1.4 Für manche Kurse oder Kursserien ist die Absolvierung von<br />
Vorkursen oder Praxis in einem bestimmten Arbeitsfeld<br />
Vorbedingung. Diese Informationen werden in der Kursausschreibung<br />
detailliert bekannt gegeben.<br />
1.5 Ein erforderlicher Nachweis der Vorkurse bzw. Vorpraxis ist<br />
vom/von der jeweiligen TeilnehmerIn zu erbringen. Für alle Kurse,<br />
die vor dem 1.1.1997 bei <strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong> oder zu jeder<br />
Zeit bei Arbeitsgemeinschaften, Fachgruppen oder Zweigvereinen<br />
von <strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong> bzw. einem anderen Veranstalter<br />
absolviert wurden, legen Sie bitte der Anmeldung eine Kopie<br />
der Teilnahmebestätigung bei.<br />
2 Kursanmeldungen<br />
2.1 Das standardisierte Anmeldeformular erhalten Sie im<br />
Bildungsreferat und wird im jährlich erscheinenden <strong>Kursprogramm</strong><br />
und im Restplatzheft veröffentlicht.<br />
2.2 Anmeldungen zu Kursen bei <strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong> werden<br />
ausschließlich schriftlich angenommen (via Internet unter<br />
www.physioaustria.at, per E-Mail, Fax oder Post). Als<br />
Anmeldedatum gilt das Datum des Eingangsstempels im<br />
Verbandsbüro, bei Anmeldung via Internet gilt das Datum<br />
des Einlangens der elektronischen Anmeldung.<br />
2.3 Um Ihre Anmeldung bearbeiten zu können, wird um<br />
vollständige Angabe der Daten ersucht.<br />
130 physioaustria kursprogramm <strong>2013</strong><br />
3 Kriterien der Kursplatzvergabe<br />
3.1 Bei der Vergabe von Kursplätzen werden Mitglieder von<br />
<strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong> den Nichtmitgliedern vorgezogen.<br />
3.2 Es gilt die Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen.<br />
Entscheidend ist dabei der Eingangsstempel des Verbandsbüros<br />
oder das Datum des Einlangens der elektronischen Anmeldung.<br />
3.3 In Kursserien können »QuereinsteigerInnen« oder »NachholerInnen«<br />
nur nach Maßgabe freier Plätze aufgenommen werden.<br />
3.4 Bei Kursen mit Teilnahmemöglichkeit für Angehörige anderer<br />
Berufsgruppen gibt es Maximalquoten für die einzelnen<br />
Berufsgruppen.<br />
3.5 Karenz und verminderter Mitgliedsbeitrag während der<br />
Karenzzeit sind weder ein Ausschließungsgrund noch Anlass<br />
zur Bevorzugung bei der Vergabe von Kursplätzen.<br />
4 Zusagen/Absagen<br />
4.1 Schriftliche Zusagen zu Kursen werden spätestens nachdem<br />
die MindestteilnehmerInnenanzahl erreicht ist, versendet.<br />
4.2 Zugesagte Kursplätze sind an den Namen gebunden und können<br />
daher bei Verhinderung nicht eigenmächtig an eine/n andere/n<br />
Interessentin/Interessenten weitergegeben werden.<br />
4.3 Die Kursplatz-Zusage enthält alle notwendigen Informationen<br />
über den Kurs, Kursort, Kurszeiten, Kosten und Zahlungsfristen<br />
sowie zur freiwilligen Stornoversicherung bei der UNIQA<br />
Versicherung.<br />
4.4 Etwaige zu unterzeichnende Ausbildungsverträge (z. B. Bobath)<br />
müssen bis zur in der Zusage angegeben Rücksendefrist im<br />
<strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong>-Büro einlangen. Andernfalls wird die Kurszusage<br />
zurückgezogen.<br />
5 Preise/Leistungen<br />
5.1 Die Kursbeiträge sind reine Kurskosten, d. h. sie beinhalten<br />
die Teilnahme an den ausgeschriebenen Veranstaltungen<br />
einschließlich allfällig bereitgestellter Unterlagen. Fahrt- und<br />
Aufenthaltskosten sowie Aufwand für die Verpflegung sind –<br />
sofern nicht anders angegeben – von der/vom TeilnehmerIn<br />
selbst zu tragen.<br />
5.2 Für Mitglieder und Nicht-Mitglieder bestehen unterschiedliche<br />
Kursbeiträge. Die Kursbeiträge für Mitglieder können nur dann<br />
in Anspruch genommen werden, wenn ein/e KursteilnehmerIn<br />
bei Anmeldung zu einem Kurs sowie bei Abhaltung des Kurses<br />
Mitglied von <strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong> ist.<br />
6 Zahlungsbedingungen<br />
9 Stornoversicherung<br />
6.1 Dem Kursplatz-Zusageschreiben liegt ein Zahlschein mit der<br />
Information zur Zahlungsfrist bei. Diese Frist ist zu beachten<br />
und einzuhalten.<br />
6.2 Nicht fristgerecht einbezahlte Kurskosten werden schriftlich<br />
unter Vorschreibung der gesetzlichen Verzugszinsen und<br />
angemessener Mahngebühren eingemahnt.<br />
7 Rücktritt von einem Kursplatz<br />
7.1 Abmeldungen von Kursen werden nur in schriftlicher Form<br />
anerkannt und gelten erst dann als anerkannt, wenn sie vom<br />
Bildungsreferat schriftlich bestätigt wurden. Sollte die Kursabmeldung<br />
seitens des Bildungsreferats nicht bestätigt worden<br />
sein, hat sich der/die KursinteressentIn zu informieren, ob die<br />
Kursabmeldung eingelangt ist. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit<br />
kann sich der/die KursinteressentIn nicht auf die Abgabe einer<br />
Abmeldung berufen.<br />
7.2 Das Versäumnis einer Zahlungsfrist ist nicht mit einer<br />
Abmeldung von einem Kursplatz gleichzusetzen.<br />
7.3 Bei Kursen die wegen Krankheit oder anderer Gründe nicht<br />
wahrgenommen werden können, folgt eine etwaige Refundierung<br />
gemäß den Stornobedingungen nach Pkt. 8. Bitte beachten<br />
Sie diesbezüglich die Möglichkeit des Abschlusses einer<br />
UNIQA-Stornoversicherung (siehe Pkt. 9).<br />
7.4 Der Rücktritt von Kursen, die aus mehreren Teilen bestehen<br />
und als geschlossene Kursserie ausgeschrieben sind, ist<br />
nach Absolvierung eines oder mehrerer Kursteile nicht möglich.<br />
Ein Rücktritt von einer bereits begonnenen Kursserie entbindet<br />
daher nicht von der Zahlung der gesamten Kurskosten.<br />
7.5 Bei Versäumen eines Kursteiles einer Kursserie durch Krankheit<br />
o. ä., besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den nächsten Kursteil.<br />
<strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong> behält sich das Recht vor, über die Möglichkeit<br />
des Nachholens einzelner Serienteile in späteren Kursserien<br />
zu entscheiden.<br />
8 Stornobedingungen<br />
Bei Rücktritt von einem Kurs gelten die folgenden Stornobedingungen:<br />
°<br />
Bis zum Datum der Kurszusage gem. Pkt. 4 ist eine<br />
Abmeldung jedenfalls kostenlos möglich<br />
°<br />
Abmeldungen bis 60 Tage vor Kursbeginn sind kostenlos möglich<br />
°<br />
Bei Abmeldung ab 59 Tage bis 31 Tage vor Kursbeginn<br />
wird eine Bearbeitungsgebühr von € 30,- verrechnet<br />
°<br />
30 bis 10 Tage vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühr<br />
verrechnet<br />
° Danach 100% der Kursgebühr<br />
Es besteht ein Rahmenvertrag zwischen <strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong> und der UNIQA<br />
Versicherung, der es den KursteilnehmerInnen ermöglicht sich für die<br />
Zahlung der Stornogebühr (z.B. im Krankheitsfall) zu versichern. Diese<br />
Versicherung ist fakultativ (freigestellt) und kann nur direkt mit der Versicherung<br />
abgeschlossen werden. Die Versicherungsprämie beträgt –<br />
vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die UNIQA– derzeit 2,5% der<br />
Kursgebühr inkl. Versicherungssteuer.<br />
10 Absage durch <strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong><br />
10.1 <strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong> behält sich die Absage eines Kurses, wenn z.B.<br />
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder der/die<br />
ReferentInnen verhindert sind, vor. Etwaige einbezahlte Kurskosten<br />
werden erstattet.<br />
10.2 Bei Absagen oder vorzeitigen Abbrüchen, auf Grund außerhalb des<br />
Einflussbereiches von <strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong> liegenden Gründen, werden<br />
keine Kurskosten rückerstattet.<br />
10.3 Aus der Absage entstehende Mehrkosten (z.B. Hotelstorno,<br />
Fahrtkosten etc.) werden in keinem Fall ersetzt.<br />
11 Teilnahmebestätigung<br />
11.1 Jede/r TeilnehmerIn erhält bei Vorliegen der Zahlungsbestätigung über<br />
die Kursgebühr nach Abschluss des Kurses - dies betrifft auch einzelne<br />
Kursteile bei Kursserien - eine Teilnahmebestätigung. Diese gilt auch<br />
als Nachweis für weiterführende Kurse.<br />
11.2 Eine Teilnahmebestätigung kann nicht ausgestellt werden, wenn die<br />
Fehlzeit mehr als 20 % der Gesamt-Kurszeit beträgt. Diese Regelung<br />
gilt auch für jeden einzelnen Teil einer Kursserie.<br />
12 Haftung und Versicherung<br />
<strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong> übernimmt keine Haftung für Personen- und/<br />
oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Durchführung<br />
von Kursveranstaltungen.<br />
13 Datenschutz<br />
13.1 Die Daten der KursteilnehmerInnen werden ausnahmslos für Zwecke<br />
der Kursverwaltung von <strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong> genutzt.<br />
13.2 Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nur nach Absprache mit den<br />
TeilnehmerInnen möglich.<br />
Gültig für Kursanmeldungen ab 01.01.<strong>2013</strong><br />
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