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Per Fax bis zum 16.11.2003 an: 030/ 8868 2581<br />

<strong>Petition</strong><br />

Bun<strong>de</strong>sausschuss versucht <strong>die</strong> Rechte <strong>de</strong>r Betroffenen auszuhebeln!<br />

Sehr geehrte Frau Ministerin,<br />

selbstständige Leistungserbringer <strong>de</strong>r nichtärztlichen Heilberufe verstehen <strong>sich</strong> als<br />

Sachwalter <strong>de</strong>r Interessen ihrer Patienten. Deshalb möchten wir unserer größten<br />

Besorgnis Ausdruck verleihen, dass <strong>die</strong> aktuell vom Bun<strong>de</strong>sausschuss Ärzte und<br />

Krankenkassen (BÄK) beab<strong>sich</strong>tigte Novellierung <strong>de</strong>r Heil<strong>mit</strong>telrichtlinien (HMR) in<br />

eine Richtung geht, <strong>die</strong> nichts mehr <strong>mit</strong> einer sachgerechten Patientenversorgung zu<br />

tun haben wür<strong>de</strong>. Der Raum reicht nicht, alle beab<strong>sich</strong>tigten Ungereimtheiten<br />

aufzuführen. Eine Absenkung von Regelbehandlungsmengen, weitgehen<strong>de</strong><br />

Reduzierungen sogenannter Langfristbehandlungen o<strong>de</strong>r Anhebungen von<br />

Therapiepausen wür<strong>de</strong>n zu einem Absinken <strong>de</strong>r Behandlungsqualität auf ein<br />

Nullniveau führen. Und <strong>die</strong>s überwiegend bei Patienten, <strong>die</strong> nicht selten in einem<br />

Maße eingeschränkt sind, dass sie ihrem mehr als berechtigten Protest nicht einmal<br />

persönlich Ausdruck verleihen <strong>können</strong>. <strong>Sie</strong> sollten <strong>die</strong>se Zeilen nicht als einseitig<br />

interessengesteuert, etwa einer Verbän<strong>de</strong>lobby sehen.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang verweisen wir insbeson<strong>de</strong>re auf <strong>die</strong> Presseerklärung <strong>de</strong>s<br />

Beauftragten <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung für <strong>die</strong> Belange behin<strong>de</strong>rter Menschen, Herrn<br />

Hermann Haack, vom 24.10.2003. Wir möchten uns seinem dramatischen Appell<br />

anschließen.<br />

Der Beratungszeitraum muss so verlängert wer<strong>de</strong>n, dass eine <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s<br />

Regelungsbereichs angemessene Meinungsbildung ermöglicht wird. Dies be<strong>de</strong>utet<br />

auch <strong>die</strong> Umsetzung <strong>de</strong>s neuen § 140f SGB V:<br />

Patientenorganisationen müssen <strong>die</strong> Möglichkeit bekommen, ebenfalls gehört zu<br />

wer<strong>de</strong>n!<br />

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