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INSL - Pädagogische Hochschule Luzern

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Konzept<br />

Individuelles Entwicklungsprojekt<br />

für Schulleitende (<strong>INSL</strong>) - 2013<br />

Kooperationsangebot der beiden Abteilungen<br />

Schulleitung & Schulentwicklung und Berufsbiografische Angebote<br />

WBZA PHZ <strong>Luzern</strong><br />

Das Wichtigste in Kürze 2<br />

Zielgruppe 2<br />

Zulassungsvoraussetzungen 2<br />

Ziele 3<br />

Aufbau der Weiterbildung 3<br />

Aktions- und Terminplan 4<br />

Anforderungen an ein Lern- und Entwicklungsprojekt 5<br />

Genehmigung der Vorhaben 5<br />

Kosten 6<br />

Anmeldung 6<br />

Studienleitung 6<br />

Anhang 1: Gesetzliche Grundlagen Kanton <strong>Luzern</strong> 7


Das Wichtigste in Kürze<br />

Das individuelle Entwicklungsprojekt für Schulleitende (<strong>INSL</strong>) ermöglicht<br />

Schulleiterinnen und Schulleitern ein Projekt zu realisieren, das von persönlichen<br />

Interessen ausgeht und für das Führen, Leiten und Entwickeln von Schulen<br />

bedeutsam ist. Der Fokus liegt dabei auf dem personbezogenen Lernen von<br />

Schulleitenden. Sie realisieren im Rahmen dieser Weiterbildung ein persönliches<br />

Lern- und Entwicklungsprojekt mit berufsfeldbezogener Relevanz.<br />

Auf der Grundlage einer biografischen Herleitung des persönlichen<br />

Führungsverständnisses und einer Analyse der aktuellen Berufssituation<br />

erarbeiten sich die Teilnehmenden mit professioneller Unterstützung persönliche<br />

Entwicklungsperspektiven und ein darauf bezogenes Lernprojekt, das sie während<br />

mindestens acht Wochen bearbeiten. In dieser Zeit sind die Teilnehmenden von<br />

sämtlichen Aufgaben an ihrer Schule entbunden.<br />

Die WBZA initiiert, moderiert und begleitet die Prozesse der Standortbestimmung,<br />

der Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven und der Planung, Durchführung<br />

und Auswertung des darauf bezogenen Lern- und Entwicklungsprojekts. Im<br />

Rahmen eines Kolloquiums präsentieren die Teilnehmenden ihre<br />

Projektergebnisse einem ausgewählten Publikum im Beisein der Studienleitung<br />

<strong>INSL</strong>.<br />

Das <strong>INSL</strong> gelangt voraussichtlich alle zwei Jahre zur Durchführung und ergänzt<br />

die bestehenden Angebote der Aus- und Weiterbildung von Schulleitenden,<br />

ersetzt diese jedoch nicht.<br />

Zielgruppe<br />

Die Weiterbildung richtet sich an Schulleitende des Kantons <strong>Luzern</strong>; sie steht<br />

jedoch auch Teilnehmenden aus anderen Kantonen offen. Es ist geradezu von<br />

Interesse, wenn sich interkantonal zusammengesetzte Gruppen zusammenfinden,<br />

um miteinander an persönlichen, beruflich relevanten Fragen zu arbeiten.<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

Persönliche Voraussetzungen<br />

Um zum <strong>INSL</strong> zugelassen zu werden, wird eine durch den Kanton anerkannte<br />

Schulleitungsausbildung vorausgesetzt. Erstmalig kann das <strong>INSL</strong> fünf Jahre nach<br />

einer absolvierten Schulleitungsausbildung und nach fünf Jahren erfolgreicher<br />

Schulleitungstätigkeit besucht werden. In der Regel kann das <strong>INSL</strong> nicht später<br />

als fünf Jahre vor der Erfüllung des 65. Altersjahres beantragt werden.<br />

Ausnahmen sind mit der vorgesetzten Behörde und der zuständigen Fachstelle<br />

des Kantons abzusprechen. Zehn Jahre nach dem Besuch dieser Weiterbildung<br />

ist eine erneute Teilnahme möglich.<br />

Persönlich wichtige Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme am <strong>INSL</strong> sind<br />

hohe Eigeninitiative, die Bereitschaft, sich mit der eigenen Führungsbiografie und<br />

gegenwärtigen beruflichen Situation auseinanderzusetzen sowie darauf bezogene<br />

Perspektiven entwickeln zu wollen.<br />

Organisatorische Voraussetzungen<br />

An der Schule ist die Stellvertretung so zu regeln, dass die am <strong>INSL</strong> teilnehmende<br />

Schulleitungsperson mindestens acht Wochen während der Unterrichtszeit von<br />

der Schule fern bleiben kann. Der Arbeitgeber bestätigt gegenüber der<br />

Studienleitung, dass eine entsprechende Stellvertretungslösung gefunden werden<br />

konnte.<br />

Die Studienleitung unterstützt bei Bedarf die am <strong>INSL</strong> teilnehmende Person und<br />

ihre Schule bei der Suche nach einer funktionalen Stellvertretungslösung.<br />

2/7


Ziele<br />

Die Teilnehmenden haben<br />

− ihre Führungsbiografie reflektiert und sich die damit verbundenen mentalen<br />

Modelle (Haltungen, Theorien usw.) bewusst gemacht,<br />

− bezügliche ihrer aktuellen beruflichen Situation eine Standortbestimmung<br />

vorgenommen,<br />

− auf der Grundlage ihrer biografischen und beruflichen Standortbestimmung<br />

Entwicklungsperspektiven erarbeitet,<br />

− ein persönliches Lern- und Entwicklungsprojekt definiert, geplant,<br />

umgesetzt und ausgewertet,<br />

− die Ergebnisse ihres Lern- und Entwicklungsprojekts interessierten Kreisen<br />

zur Diskussion gestellt sowie<br />

− den eigenen Lern- und Entwicklungsprozess dokumentiert und reflektiert.<br />

Aufbau der Weiterbildung<br />

Das <strong>INSL</strong> umfasst fünf Phasen: die Organisation der Stellvertretung (Phase 1), die<br />

Planung (Phase 2), die Durchführung (Phase 3), die Nachbereitung (Phase 4) und<br />

die Sicherstellung des Transfers (Phase 5).<br />

Phase 1:<br />

Organisation der<br />

Stellvertretung<br />

Phase 2:<br />

Planung<br />

Phase 3:<br />

Durchführung<br />

Phase 4:<br />

Nachbereitung<br />

Phase 5:<br />

Sicherstellung<br />

des Transfers<br />

Vor der definitiven Anmeldung ist an der eigenen Schule die<br />

Stellvertretung zu regeln. Für das Lern- und<br />

Entwicklungsprojekt stehen mindestens acht Wochen<br />

während der Unterrichtzeit zur Verfügung (September bis<br />

November); in dieser Zeit sind die Teilnehmenden von<br />

sämtlichen Verpflichtungen an ihrer Schule freizustellen.<br />

Das <strong>INSL</strong> startet mit einer dreitägigen Standortbestimmung<br />

im Frühjahr. Danach erfolgt die Planung des persönlichen<br />

Lern- und Entwicklungsprojekts individuell und in der<br />

Gruppe im Zeitraum von April bis Juni. Je nach Bedarf<br />

können individuelle Beratungen im Umfang von drei<br />

Sitzungen à eine Stunde in Anspruch genommen werden.<br />

Ende Juni erfolgt die Präsentation des geplanten<br />

Vorhabens in der Gruppe und dessen Genehmigung durch<br />

die Studienleitung.<br />

Von September bis November gelangt das persönliche<br />

Vorhaben im Umfang von mindesten acht Wochen während<br />

der Unterrichtszeit zur Durchführung.<br />

Nach Abschluss der Projektzeit findet ein erster<br />

Erfahrungsaustausch statt und werden die Präsentationen<br />

vorbereitet, die im Januar des folgenden Jahres einem<br />

ausgewählten Publikum vorgestellt werden.<br />

Auf der Grundlage der zuvor eingereichten schriftlichen<br />

Dokumentation findet ein persönliches Abschlussgespräch<br />

mit der Studienleitung statt. Schwerpunkt bildet der Transfer<br />

der persönlichen Ziele aus dem <strong>INSL</strong> in den Berufsalltag.<br />

Präsenz<br />

Mit der Anmeldung verpflichten sich alle Teilnehmenden, an allen Veranstaltungen<br />

teilzunehmen und sich für das <strong>INSL</strong> und dem damit verbunden Lern- und<br />

Entwicklungsprojekt im Rahmen ihres Pensums Zeit zu nehmen. Absenzen sind<br />

mit der Studienleitung im Voraus zu regeln.<br />

3/7


Versicherung<br />

Die Weiterbildung ist Teil der Arbeitszeit. Die Teilnehmenden sind für die Dauer<br />

des <strong>INSL</strong>, insbesondere auch in einem Betriebspraktikum bzw. in einem Projekt im<br />

Ausland, durch den Arbeitgeber im üblichen Rahmen versichert.<br />

Aktions- und Terminplan<br />

Termin Aktivität Zuständigkeit<br />

29.11.2012<br />

09.01.2013<br />

Okt. 2012 –<br />

Feb. 2013<br />

bis Ende<br />

Februar 2013<br />

Informationsveranstaltung<br />

WBZA, Frohburgstrasse 3, 6002<br />

<strong>Luzern</strong><br />

Anmeldephase<br />

(Die Anmeldung erfordert die<br />

Einwilligung des Arbeitgebers.)<br />

Stellvertretung einrichten<br />

Coaching WBZA nach Bedarf<br />

8. März 2013 Anmeldeschluss Tn<br />

25.-27. März<br />

2013<br />

April –Juli 2013<br />

In Kursgruppe: Standortbestimmung &<br />

Planung (jeweils 8.30-17.00)<br />

Projektplanung<br />

- individuell<br />

- mit Einzelberatung<br />

8. Mai 2013 Moderierte Gruppenarbeit:<br />

Präsentation des Zwischenstands und<br />

Beratung (13.30-17.00)<br />

12. Juni 2013 Präsentation der Planung<br />

(13.30-17.00)<br />

Studienleitung<br />

Teilnehmende (Tn)<br />

mit Arbeitgeber /<br />

WBZA<br />

Tn mit Arbeitgeber<br />

Studienleitung<br />

Tn mit Studienleitung<br />

Tn<br />

Tn mit Studienleitung<br />

Tn mit Studienleitung<br />

Tn mit Studienleitung<br />

bis 5. Juli 2013 Genehmigung der Planung Studienleitung<br />

Sept. – bis<br />

Nov. 2013<br />

Projektdurchführung, je nach<br />

Vereinbarung mit dem Arbeitgeber,<br />

mindestens 8 Wochen während der<br />

Unterrichtszeit<br />

27. Nov. 2013 Erste Auswertung und Vorbereitung<br />

der Präsentationen (13.30-17.00)<br />

15. Januar 2014 Präsentation der Projektergebnisse<br />

und Abgabe der Dokumentation<br />

(13.30-17.00)<br />

März/April 2014<br />

Abschlussgespräch nach individueller<br />

Vereinbarung<br />

Tn<br />

Gruppe /<br />

Studienleitung<br />

Gruppe und<br />

ausgewähltes<br />

Publikum sowie<br />

Studienleitung<br />

Tn mit Studienleitung<br />

Anmerkung: Anlässlich der Kurstage vom 25.-27. März 13 werden die<br />

späteren Termine mit den Teilnehmenden geprüft und bei Bedarf<br />

angepasst.<br />

4/7


Anforderungen an ein Lern- und Entwicklungsprojekt<br />

Die individuell gestaltete Weiterbildung ermöglich die Bearbeitung eines Projekts,<br />

das<br />

− von persönlichen Interessen ausgeht,<br />

− für das Führen, Leiten und Entwickeln von Schulen relevant ist,<br />

− neue Lernerfahrungen ermöglicht,<br />

− einen ausgewiesenen Bezug zu den persönlichen, berufsbezogenen<br />

Entwicklungsperspektiven hat,<br />

− der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin bewilligt hat,<br />

− nach den Vorgaben der Studienleitung <strong>INSL</strong> geplant ist und<br />

− von der Studienleitung <strong>INSL</strong> bewilligt worden ist.<br />

Beispiele für Lern- und Entwicklungsprojekte:<br />

Seitenwechsel über eine längere Zeit (Shadowing, Praktikum ausserhalb<br />

der Schule), Praxisforschung, Erkundungsstudie, Praktikum in der<br />

Bildungsverwaltung (bspw. in der DVS des Kantons <strong>Luzern</strong>), Mitwirkung in<br />

einem Forschungsprojekt, Mitarbeit an einer PH, Studienreise mit Schulund<br />

Betriebsbesuchen, massgeschneiderte, persönliche Weiterbildungen<br />

mit einem Schwerpunktthema, Konzeptarbeit, Lernen durch Schreiben,<br />

eine Publikation verfassen usw.<br />

Sprachkurse können im Rahmen des <strong>INSL</strong> nicht besucht werden. Dafür gibt es<br />

spezielle Weiterbildungsprojekte und -gefässe. Es ist aber möglich, in einem<br />

anderen europäischen Sprachgebiet Schulen und/oder Unternehmungen zu<br />

besuchen. Ebenso ist es möglich in einem anderen europäischen Sprachgebiet<br />

sich zu führungsrelevanten Themen weiterzubilden, zum Beispiel in einer<br />

ausländischen <strong>Hochschule</strong>.<br />

Genehmigung der Vorhaben<br />

Die Studienleitung <strong>INSL</strong> begutachtet die eingereichten Projekte kriterienorientiert<br />

und genehmigt diese, sofern der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin vorgängig ihr<br />

Einverständnis zum Projektvorhaben gegeben hat. (Das Genehmigungsverfahren<br />

muss die je kantonal unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Auflagen<br />

berücksichtigen.) Im Zweifelsfall entscheidet die Studienleitung über die Annahme<br />

eines Projekts in Rücksprache mit der zuständigen kantonalen Verwaltung (bspw.<br />

DVS Kanton <strong>Luzern</strong>).<br />

Das persönlich gestaltete Lern- und Entwicklungsprojekt wird sowohl mit dem<br />

Arbeitgeber als auch mit der Studienleitung <strong>INSL</strong> schriftlich vereinbart.<br />

Nicht genehmigte Projekte können ein Mal überarbeitet werden; es steht den<br />

Projekteingebenden frei, statt das Projekt zu überarbeiten, ein neues Projekt<br />

einzureichen.<br />

5/7


Kosten<br />

Die Vollkosten für das <strong>INSL</strong> betragen Fr. 5200.-.<br />

Schulleitende, die der Dienststelle Volksschulbildung (DVS) des Kantons <strong>Luzern</strong><br />

unterstellt sind, leisten einen Kurskostenbeitrag von Fr. 1800.-; den Betrag von Fr.<br />

3400.- übernimmt die DVS. Die Schulleitenden sind während des gesamten <strong>INSL</strong><br />

im Rahmen ihres Pensums besoldet. Die Stellvertretungskosten werden vom<br />

Arbeitgeber bezahlt.<br />

Für alle anderen Teilnehmenden sind die Regelungen betreffend<br />

Kurskostenbeitrag und Stellvertretung mit ihrem Arbeitgeber (Gemeinde, Kanton)<br />

zu vereinbaren.<br />

Die gesamten Kosten während der individuellen Projektphase gehen<br />

vollumfänglich zu Lasten der Teilnehmenden, ebenso die Kosten für das externe<br />

Bildungshaus (ungefähr Fr. 480.-).<br />

Anmeldung<br />

PHZ <strong>Luzern</strong><br />

Weiterbildung und Zusatzausbildung<br />

z.H. Esther Stalder-Stadler<br />

Frohburgstrasse 3, Postfach, 6002 <strong>Luzern</strong><br />

Anmeldeschluss ist Freitag 8. März 2013. Der Entscheid für die Durchführung<br />

erfolgt spätestens am Montag 11. März 2013. Die Weiterbildung gelangt zur<br />

Durchführung, wenn sich mindestens acht Personen angemeldet haben.<br />

Studienleitung<br />

Andrea Munz<br />

Abteilungsleiterin Berufsbiografische Angebote, WBZA PH <strong>Luzern</strong><br />

Tel. 041 228 51 93 42; ivo.grossrieder@phz.ch<br />

Martin Riesen<br />

Abteilungsleiter Schulleitung & Schulentwicklung, WBZA PH <strong>Luzern</strong><br />

Tel. 041 228 51 13; martin.riesen@phz.ch<br />

Die Studienleitung <strong>INSL</strong> ist für die Planung und Durchführung zuständig. Sie<br />

moderiert einzelne Sequenzen im Teamteaching, berät die Teilnehmenden in allen<br />

Phasen individuell und steht im Vorfeld der Anmeldung Interessierten zur<br />

Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung.<br />

6/7


Anhang 1: Gesetzliche Grundlagen Kanton <strong>Luzern</strong><br />

Die Weiterbildungsverordnung des Bildungs- und Kulturdepartements des<br />

Kantons <strong>Luzern</strong> regelt u.a. die Teilnahmeberechtigung, die Finanzierung und die<br />

Rückerstattungspflicht für länger dauernde Weiterbildungen (siehe<br />

http://lu.lexspider.com).<br />

§ 4 Länger dauernde Vollzeitweiterbildung<br />

Eine mehr als drei Wochen dauernde Vollzeitweiterbildung wird in der<br />

Regel frühestens nach fünf Jahren Unterrichtstätigkeit und nicht später als<br />

fünf Jahre vor der Erfüllung des 65. Altersjahrs bewilligt.<br />

§ 13 Besoldungs- und Stellvertretungskosten<br />

Wer an Vollzeitkursen teilnimmt, ist im Umfang des aktuellen<br />

Unterrichtspensums besoldet.<br />

Die Kosten für Stellvertretungen, die durch den Besuch von Vollzeitkursen<br />

entstehen, werden vollumfänglich vom Kanton übernommen.<br />

§ 14 Rückerstattung<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitangeboten, die drei und mehr<br />

Unterrichtswochen beanspruchen, können vom Kanton verpflichtet werden,<br />

die Kurs- und die Stellvertretungskosten anteilsmässig zurückzubezahlen,<br />

wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Kursbesuch aus dem<br />

luzernischen Schuldienst ausscheiden.<br />

Die Regelungen in den anderen Zentralschweizer Kantonen unterscheiden sich<br />

zum Teil deutlich. Teilnehmende anderer Kantone müssen mit den zuständigen<br />

Stellen die Bedingungen für eine Teilnahme am <strong>INSL</strong> aushandeln und<br />

vereinbaren.<br />

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