INSL - Pädagogische Hochschule Luzern
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Konzept<br />
Individuelles Entwicklungsprojekt<br />
für Schulleitende (<strong>INSL</strong>) - 2013<br />
Kooperationsangebot der beiden Abteilungen<br />
Schulleitung & Schulentwicklung und Berufsbiografische Angebote<br />
WBZA PHZ <strong>Luzern</strong><br />
Das Wichtigste in Kürze 2<br />
Zielgruppe 2<br />
Zulassungsvoraussetzungen 2<br />
Ziele 3<br />
Aufbau der Weiterbildung 3<br />
Aktions- und Terminplan 4<br />
Anforderungen an ein Lern- und Entwicklungsprojekt 5<br />
Genehmigung der Vorhaben 5<br />
Kosten 6<br />
Anmeldung 6<br />
Studienleitung 6<br />
Anhang 1: Gesetzliche Grundlagen Kanton <strong>Luzern</strong> 7
Das Wichtigste in Kürze<br />
Das individuelle Entwicklungsprojekt für Schulleitende (<strong>INSL</strong>) ermöglicht<br />
Schulleiterinnen und Schulleitern ein Projekt zu realisieren, das von persönlichen<br />
Interessen ausgeht und für das Führen, Leiten und Entwickeln von Schulen<br />
bedeutsam ist. Der Fokus liegt dabei auf dem personbezogenen Lernen von<br />
Schulleitenden. Sie realisieren im Rahmen dieser Weiterbildung ein persönliches<br />
Lern- und Entwicklungsprojekt mit berufsfeldbezogener Relevanz.<br />
Auf der Grundlage einer biografischen Herleitung des persönlichen<br />
Führungsverständnisses und einer Analyse der aktuellen Berufssituation<br />
erarbeiten sich die Teilnehmenden mit professioneller Unterstützung persönliche<br />
Entwicklungsperspektiven und ein darauf bezogenes Lernprojekt, das sie während<br />
mindestens acht Wochen bearbeiten. In dieser Zeit sind die Teilnehmenden von<br />
sämtlichen Aufgaben an ihrer Schule entbunden.<br />
Die WBZA initiiert, moderiert und begleitet die Prozesse der Standortbestimmung,<br />
der Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven und der Planung, Durchführung<br />
und Auswertung des darauf bezogenen Lern- und Entwicklungsprojekts. Im<br />
Rahmen eines Kolloquiums präsentieren die Teilnehmenden ihre<br />
Projektergebnisse einem ausgewählten Publikum im Beisein der Studienleitung<br />
<strong>INSL</strong>.<br />
Das <strong>INSL</strong> gelangt voraussichtlich alle zwei Jahre zur Durchführung und ergänzt<br />
die bestehenden Angebote der Aus- und Weiterbildung von Schulleitenden,<br />
ersetzt diese jedoch nicht.<br />
Zielgruppe<br />
Die Weiterbildung richtet sich an Schulleitende des Kantons <strong>Luzern</strong>; sie steht<br />
jedoch auch Teilnehmenden aus anderen Kantonen offen. Es ist geradezu von<br />
Interesse, wenn sich interkantonal zusammengesetzte Gruppen zusammenfinden,<br />
um miteinander an persönlichen, beruflich relevanten Fragen zu arbeiten.<br />
Zulassungsvoraussetzungen<br />
Persönliche Voraussetzungen<br />
Um zum <strong>INSL</strong> zugelassen zu werden, wird eine durch den Kanton anerkannte<br />
Schulleitungsausbildung vorausgesetzt. Erstmalig kann das <strong>INSL</strong> fünf Jahre nach<br />
einer absolvierten Schulleitungsausbildung und nach fünf Jahren erfolgreicher<br />
Schulleitungstätigkeit besucht werden. In der Regel kann das <strong>INSL</strong> nicht später<br />
als fünf Jahre vor der Erfüllung des 65. Altersjahres beantragt werden.<br />
Ausnahmen sind mit der vorgesetzten Behörde und der zuständigen Fachstelle<br />
des Kantons abzusprechen. Zehn Jahre nach dem Besuch dieser Weiterbildung<br />
ist eine erneute Teilnahme möglich.<br />
Persönlich wichtige Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme am <strong>INSL</strong> sind<br />
hohe Eigeninitiative, die Bereitschaft, sich mit der eigenen Führungsbiografie und<br />
gegenwärtigen beruflichen Situation auseinanderzusetzen sowie darauf bezogene<br />
Perspektiven entwickeln zu wollen.<br />
Organisatorische Voraussetzungen<br />
An der Schule ist die Stellvertretung so zu regeln, dass die am <strong>INSL</strong> teilnehmende<br />
Schulleitungsperson mindestens acht Wochen während der Unterrichtszeit von<br />
der Schule fern bleiben kann. Der Arbeitgeber bestätigt gegenüber der<br />
Studienleitung, dass eine entsprechende Stellvertretungslösung gefunden werden<br />
konnte.<br />
Die Studienleitung unterstützt bei Bedarf die am <strong>INSL</strong> teilnehmende Person und<br />
ihre Schule bei der Suche nach einer funktionalen Stellvertretungslösung.<br />
2/7
Ziele<br />
Die Teilnehmenden haben<br />
− ihre Führungsbiografie reflektiert und sich die damit verbundenen mentalen<br />
Modelle (Haltungen, Theorien usw.) bewusst gemacht,<br />
− bezügliche ihrer aktuellen beruflichen Situation eine Standortbestimmung<br />
vorgenommen,<br />
− auf der Grundlage ihrer biografischen und beruflichen Standortbestimmung<br />
Entwicklungsperspektiven erarbeitet,<br />
− ein persönliches Lern- und Entwicklungsprojekt definiert, geplant,<br />
umgesetzt und ausgewertet,<br />
− die Ergebnisse ihres Lern- und Entwicklungsprojekts interessierten Kreisen<br />
zur Diskussion gestellt sowie<br />
− den eigenen Lern- und Entwicklungsprozess dokumentiert und reflektiert.<br />
Aufbau der Weiterbildung<br />
Das <strong>INSL</strong> umfasst fünf Phasen: die Organisation der Stellvertretung (Phase 1), die<br />
Planung (Phase 2), die Durchführung (Phase 3), die Nachbereitung (Phase 4) und<br />
die Sicherstellung des Transfers (Phase 5).<br />
Phase 1:<br />
Organisation der<br />
Stellvertretung<br />
Phase 2:<br />
Planung<br />
Phase 3:<br />
Durchführung<br />
Phase 4:<br />
Nachbereitung<br />
Phase 5:<br />
Sicherstellung<br />
des Transfers<br />
Vor der definitiven Anmeldung ist an der eigenen Schule die<br />
Stellvertretung zu regeln. Für das Lern- und<br />
Entwicklungsprojekt stehen mindestens acht Wochen<br />
während der Unterrichtzeit zur Verfügung (September bis<br />
November); in dieser Zeit sind die Teilnehmenden von<br />
sämtlichen Verpflichtungen an ihrer Schule freizustellen.<br />
Das <strong>INSL</strong> startet mit einer dreitägigen Standortbestimmung<br />
im Frühjahr. Danach erfolgt die Planung des persönlichen<br />
Lern- und Entwicklungsprojekts individuell und in der<br />
Gruppe im Zeitraum von April bis Juni. Je nach Bedarf<br />
können individuelle Beratungen im Umfang von drei<br />
Sitzungen à eine Stunde in Anspruch genommen werden.<br />
Ende Juni erfolgt die Präsentation des geplanten<br />
Vorhabens in der Gruppe und dessen Genehmigung durch<br />
die Studienleitung.<br />
Von September bis November gelangt das persönliche<br />
Vorhaben im Umfang von mindesten acht Wochen während<br />
der Unterrichtszeit zur Durchführung.<br />
Nach Abschluss der Projektzeit findet ein erster<br />
Erfahrungsaustausch statt und werden die Präsentationen<br />
vorbereitet, die im Januar des folgenden Jahres einem<br />
ausgewählten Publikum vorgestellt werden.<br />
Auf der Grundlage der zuvor eingereichten schriftlichen<br />
Dokumentation findet ein persönliches Abschlussgespräch<br />
mit der Studienleitung statt. Schwerpunkt bildet der Transfer<br />
der persönlichen Ziele aus dem <strong>INSL</strong> in den Berufsalltag.<br />
Präsenz<br />
Mit der Anmeldung verpflichten sich alle Teilnehmenden, an allen Veranstaltungen<br />
teilzunehmen und sich für das <strong>INSL</strong> und dem damit verbunden Lern- und<br />
Entwicklungsprojekt im Rahmen ihres Pensums Zeit zu nehmen. Absenzen sind<br />
mit der Studienleitung im Voraus zu regeln.<br />
3/7
Versicherung<br />
Die Weiterbildung ist Teil der Arbeitszeit. Die Teilnehmenden sind für die Dauer<br />
des <strong>INSL</strong>, insbesondere auch in einem Betriebspraktikum bzw. in einem Projekt im<br />
Ausland, durch den Arbeitgeber im üblichen Rahmen versichert.<br />
Aktions- und Terminplan<br />
Termin Aktivität Zuständigkeit<br />
29.11.2012<br />
09.01.2013<br />
Okt. 2012 –<br />
Feb. 2013<br />
bis Ende<br />
Februar 2013<br />
Informationsveranstaltung<br />
WBZA, Frohburgstrasse 3, 6002<br />
<strong>Luzern</strong><br />
Anmeldephase<br />
(Die Anmeldung erfordert die<br />
Einwilligung des Arbeitgebers.)<br />
Stellvertretung einrichten<br />
Coaching WBZA nach Bedarf<br />
8. März 2013 Anmeldeschluss Tn<br />
25.-27. März<br />
2013<br />
April –Juli 2013<br />
In Kursgruppe: Standortbestimmung &<br />
Planung (jeweils 8.30-17.00)<br />
Projektplanung<br />
- individuell<br />
- mit Einzelberatung<br />
8. Mai 2013 Moderierte Gruppenarbeit:<br />
Präsentation des Zwischenstands und<br />
Beratung (13.30-17.00)<br />
12. Juni 2013 Präsentation der Planung<br />
(13.30-17.00)<br />
Studienleitung<br />
Teilnehmende (Tn)<br />
mit Arbeitgeber /<br />
WBZA<br />
Tn mit Arbeitgeber<br />
Studienleitung<br />
Tn mit Studienleitung<br />
Tn<br />
Tn mit Studienleitung<br />
Tn mit Studienleitung<br />
Tn mit Studienleitung<br />
bis 5. Juli 2013 Genehmigung der Planung Studienleitung<br />
Sept. – bis<br />
Nov. 2013<br />
Projektdurchführung, je nach<br />
Vereinbarung mit dem Arbeitgeber,<br />
mindestens 8 Wochen während der<br />
Unterrichtszeit<br />
27. Nov. 2013 Erste Auswertung und Vorbereitung<br />
der Präsentationen (13.30-17.00)<br />
15. Januar 2014 Präsentation der Projektergebnisse<br />
und Abgabe der Dokumentation<br />
(13.30-17.00)<br />
März/April 2014<br />
Abschlussgespräch nach individueller<br />
Vereinbarung<br />
Tn<br />
Gruppe /<br />
Studienleitung<br />
Gruppe und<br />
ausgewähltes<br />
Publikum sowie<br />
Studienleitung<br />
Tn mit Studienleitung<br />
Anmerkung: Anlässlich der Kurstage vom 25.-27. März 13 werden die<br />
späteren Termine mit den Teilnehmenden geprüft und bei Bedarf<br />
angepasst.<br />
4/7
Anforderungen an ein Lern- und Entwicklungsprojekt<br />
Die individuell gestaltete Weiterbildung ermöglich die Bearbeitung eines Projekts,<br />
das<br />
− von persönlichen Interessen ausgeht,<br />
− für das Führen, Leiten und Entwickeln von Schulen relevant ist,<br />
− neue Lernerfahrungen ermöglicht,<br />
− einen ausgewiesenen Bezug zu den persönlichen, berufsbezogenen<br />
Entwicklungsperspektiven hat,<br />
− der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin bewilligt hat,<br />
− nach den Vorgaben der Studienleitung <strong>INSL</strong> geplant ist und<br />
− von der Studienleitung <strong>INSL</strong> bewilligt worden ist.<br />
Beispiele für Lern- und Entwicklungsprojekte:<br />
Seitenwechsel über eine längere Zeit (Shadowing, Praktikum ausserhalb<br />
der Schule), Praxisforschung, Erkundungsstudie, Praktikum in der<br />
Bildungsverwaltung (bspw. in der DVS des Kantons <strong>Luzern</strong>), Mitwirkung in<br />
einem Forschungsprojekt, Mitarbeit an einer PH, Studienreise mit Schulund<br />
Betriebsbesuchen, massgeschneiderte, persönliche Weiterbildungen<br />
mit einem Schwerpunktthema, Konzeptarbeit, Lernen durch Schreiben,<br />
eine Publikation verfassen usw.<br />
Sprachkurse können im Rahmen des <strong>INSL</strong> nicht besucht werden. Dafür gibt es<br />
spezielle Weiterbildungsprojekte und -gefässe. Es ist aber möglich, in einem<br />
anderen europäischen Sprachgebiet Schulen und/oder Unternehmungen zu<br />
besuchen. Ebenso ist es möglich in einem anderen europäischen Sprachgebiet<br />
sich zu führungsrelevanten Themen weiterzubilden, zum Beispiel in einer<br />
ausländischen <strong>Hochschule</strong>.<br />
Genehmigung der Vorhaben<br />
Die Studienleitung <strong>INSL</strong> begutachtet die eingereichten Projekte kriterienorientiert<br />
und genehmigt diese, sofern der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin vorgängig ihr<br />
Einverständnis zum Projektvorhaben gegeben hat. (Das Genehmigungsverfahren<br />
muss die je kantonal unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Auflagen<br />
berücksichtigen.) Im Zweifelsfall entscheidet die Studienleitung über die Annahme<br />
eines Projekts in Rücksprache mit der zuständigen kantonalen Verwaltung (bspw.<br />
DVS Kanton <strong>Luzern</strong>).<br />
Das persönlich gestaltete Lern- und Entwicklungsprojekt wird sowohl mit dem<br />
Arbeitgeber als auch mit der Studienleitung <strong>INSL</strong> schriftlich vereinbart.<br />
Nicht genehmigte Projekte können ein Mal überarbeitet werden; es steht den<br />
Projekteingebenden frei, statt das Projekt zu überarbeiten, ein neues Projekt<br />
einzureichen.<br />
5/7
Kosten<br />
Die Vollkosten für das <strong>INSL</strong> betragen Fr. 5200.-.<br />
Schulleitende, die der Dienststelle Volksschulbildung (DVS) des Kantons <strong>Luzern</strong><br />
unterstellt sind, leisten einen Kurskostenbeitrag von Fr. 1800.-; den Betrag von Fr.<br />
3400.- übernimmt die DVS. Die Schulleitenden sind während des gesamten <strong>INSL</strong><br />
im Rahmen ihres Pensums besoldet. Die Stellvertretungskosten werden vom<br />
Arbeitgeber bezahlt.<br />
Für alle anderen Teilnehmenden sind die Regelungen betreffend<br />
Kurskostenbeitrag und Stellvertretung mit ihrem Arbeitgeber (Gemeinde, Kanton)<br />
zu vereinbaren.<br />
Die gesamten Kosten während der individuellen Projektphase gehen<br />
vollumfänglich zu Lasten der Teilnehmenden, ebenso die Kosten für das externe<br />
Bildungshaus (ungefähr Fr. 480.-).<br />
Anmeldung<br />
PHZ <strong>Luzern</strong><br />
Weiterbildung und Zusatzausbildung<br />
z.H. Esther Stalder-Stadler<br />
Frohburgstrasse 3, Postfach, 6002 <strong>Luzern</strong><br />
Anmeldeschluss ist Freitag 8. März 2013. Der Entscheid für die Durchführung<br />
erfolgt spätestens am Montag 11. März 2013. Die Weiterbildung gelangt zur<br />
Durchführung, wenn sich mindestens acht Personen angemeldet haben.<br />
Studienleitung<br />
Andrea Munz<br />
Abteilungsleiterin Berufsbiografische Angebote, WBZA PH <strong>Luzern</strong><br />
Tel. 041 228 51 93 42; ivo.grossrieder@phz.ch<br />
Martin Riesen<br />
Abteilungsleiter Schulleitung & Schulentwicklung, WBZA PH <strong>Luzern</strong><br />
Tel. 041 228 51 13; martin.riesen@phz.ch<br />
Die Studienleitung <strong>INSL</strong> ist für die Planung und Durchführung zuständig. Sie<br />
moderiert einzelne Sequenzen im Teamteaching, berät die Teilnehmenden in allen<br />
Phasen individuell und steht im Vorfeld der Anmeldung Interessierten zur<br />
Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung.<br />
6/7
Anhang 1: Gesetzliche Grundlagen Kanton <strong>Luzern</strong><br />
Die Weiterbildungsverordnung des Bildungs- und Kulturdepartements des<br />
Kantons <strong>Luzern</strong> regelt u.a. die Teilnahmeberechtigung, die Finanzierung und die<br />
Rückerstattungspflicht für länger dauernde Weiterbildungen (siehe<br />
http://lu.lexspider.com).<br />
§ 4 Länger dauernde Vollzeitweiterbildung<br />
Eine mehr als drei Wochen dauernde Vollzeitweiterbildung wird in der<br />
Regel frühestens nach fünf Jahren Unterrichtstätigkeit und nicht später als<br />
fünf Jahre vor der Erfüllung des 65. Altersjahrs bewilligt.<br />
§ 13 Besoldungs- und Stellvertretungskosten<br />
Wer an Vollzeitkursen teilnimmt, ist im Umfang des aktuellen<br />
Unterrichtspensums besoldet.<br />
Die Kosten für Stellvertretungen, die durch den Besuch von Vollzeitkursen<br />
entstehen, werden vollumfänglich vom Kanton übernommen.<br />
§ 14 Rückerstattung<br />
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitangeboten, die drei und mehr<br />
Unterrichtswochen beanspruchen, können vom Kanton verpflichtet werden,<br />
die Kurs- und die Stellvertretungskosten anteilsmässig zurückzubezahlen,<br />
wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Kursbesuch aus dem<br />
luzernischen Schuldienst ausscheiden.<br />
Die Regelungen in den anderen Zentralschweizer Kantonen unterscheiden sich<br />
zum Teil deutlich. Teilnehmende anderer Kantone müssen mit den zuständigen<br />
Stellen die Bedingungen für eine Teilnahme am <strong>INSL</strong> aushandeln und<br />
vereinbaren.<br />
7/7