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Schriftliche Hausarbeit - Philosophisch-Sozialwissenschaftliche ...

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4. Arbeitsplan und Themenwahl<br />

Die Arbeit muss laut LPO I „erkennen lassen, dass der Prüfungsteilnehmer oder die<br />

Prüfungsteilnehmerin zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten befähigt ist“ (§ 29<br />

Abs 5 LPO I).<br />

Wissenschaftliches Arbeiten vollzieht sich heute in allen Disziplinen nahezu ausschließlich<br />

im regen Kontakt und im ständigen Austausch von Forschern. Das Wort „selbstständig“<br />

in der Bestimmung der LPO bedeutet, dass Sie die Arbeit verfassen − Sie selbst und<br />

niemand anderer. Das Wort „selbstständig“ heißt aber nicht, dass Sie einsam und allein<br />

vor sich hin forschen sollen, denn das wäre kontraproduktiv und verstieße gegen die<br />

Praxis wissenschaftlichen Arbeitens.<br />

Förderlich für Ihre Selbstständigkeit beim wissenschaftlichen Arbeiten sind unserer<br />

Auffassung nach<br />

• Wissenstransfer, z.B. durch Präsentation, fachlichen Diskurs, persönlichen Austausch,<br />

Review-Verfahren,<br />

• klare Zeitplanung und Zielvereinbarung,<br />

• Thematische Vernetzung, Bildung von Forschungszusammenhängen, ggf. gemeinsame<br />

Arbeit an bestimmten Fragestellungen.<br />

Das nimmt Ihre Betreuer in die Pflicht. Daher bieten wir Ihnen ein gemeinsames und einheitliches<br />

Betreuungskonzept an. Falls Sie Ihre Zulassungsarbeit im Fach Musik anfertigen<br />

möchten, ist folgender Arbeitsplan verbindlich:<br />

Bei Abgabe am 1. Februar eines Jahres: Teilnahme am Oberseminar im Sommersemester<br />

des Vorjahres + Präsentation 3 im folgenden Wintersemester<br />

Bei Abgabe am 1. August eines Jahres: Teilnahme am Oberseminar im Wintersemester<br />

des Vorjahres + Präsentation 3 im folgenden Sommersemester<br />

mas der Bachelorarbeit bis zu deren Abgabe (…) 2 Monate nicht übersteigen“ soll. Im Klartext: Sie hätten<br />

weniger Zeit für die Bearbeitung.<br />

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