Schriftliche Hausarbeit - Philosophisch-Sozialwissenschaftliche ...
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4. Arbeitsplan und Themenwahl<br />
Die Arbeit muss laut LPO I „erkennen lassen, dass der Prüfungsteilnehmer oder die<br />
Prüfungsteilnehmerin zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten befähigt ist“ (§ 29<br />
Abs 5 LPO I).<br />
Wissenschaftliches Arbeiten vollzieht sich heute in allen Disziplinen nahezu ausschließlich<br />
im regen Kontakt und im ständigen Austausch von Forschern. Das Wort „selbstständig“<br />
in der Bestimmung der LPO bedeutet, dass Sie die Arbeit verfassen − Sie selbst und<br />
niemand anderer. Das Wort „selbstständig“ heißt aber nicht, dass Sie einsam und allein<br />
vor sich hin forschen sollen, denn das wäre kontraproduktiv und verstieße gegen die<br />
Praxis wissenschaftlichen Arbeitens.<br />
Förderlich für Ihre Selbstständigkeit beim wissenschaftlichen Arbeiten sind unserer<br />
Auffassung nach<br />
• Wissenstransfer, z.B. durch Präsentation, fachlichen Diskurs, persönlichen Austausch,<br />
Review-Verfahren,<br />
• klare Zeitplanung und Zielvereinbarung,<br />
• Thematische Vernetzung, Bildung von Forschungszusammenhängen, ggf. gemeinsame<br />
Arbeit an bestimmten Fragestellungen.<br />
Das nimmt Ihre Betreuer in die Pflicht. Daher bieten wir Ihnen ein gemeinsames und einheitliches<br />
Betreuungskonzept an. Falls Sie Ihre Zulassungsarbeit im Fach Musik anfertigen<br />
möchten, ist folgender Arbeitsplan verbindlich:<br />
Bei Abgabe am 1. Februar eines Jahres: Teilnahme am Oberseminar im Sommersemester<br />
des Vorjahres + Präsentation 3 im folgenden Wintersemester<br />
Bei Abgabe am 1. August eines Jahres: Teilnahme am Oberseminar im Wintersemester<br />
des Vorjahres + Präsentation 3 im folgenden Sommersemester<br />
mas der Bachelorarbeit bis zu deren Abgabe (…) 2 Monate nicht übersteigen“ soll. Im Klartext: Sie hätten<br />
weniger Zeit für die Bearbeitung.<br />
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