PDF-Download - Philosophische Fakultät - Universität Rostock
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Modulkatalog für den Interdisziplinären Wahlbereich im Bachelorstudiengang der <strong>Philosophische</strong>n <strong>Fakultät</strong><br />
Anmeldung, Anrechnung und Anerkennung:<br />
Belegen die Studierenden im Modulkatalog der <strong>Philosophische</strong>n <strong>Fakultät</strong> verzeichnete<br />
Module, ist für die Anmeldung zur Modulprüfung das Formular „IDWB Anmeldung –<br />
Modulkatalog“ zu verwenden. Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Anmeldefrist.<br />
Belegen die Studierenden Module an der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>, die nicht im Modulkatalog<br />
der <strong>Philosophische</strong>n <strong>Fakultät</strong> verzeichnet sind, melden sie sich trotzdem für den<br />
Wahlbereich im Prüfungsamt der <strong>Philosophische</strong>n <strong>Fakultät</strong> an. Die Anmeldung zur<br />
Modulprüfung erfolgt mit dem Formular „IDWB Anmeldung aus anderen Studiengängen“<br />
in der Anmeldefrist. Die Notenabfrage (bestanden/nicht bestanden) erfolgt durch das<br />
Prüfungsamt beim jeweiligen Lehrenden.<br />
Die Formulare zur Prüfungsanmeldung sind auf der Homepage der <strong>Philosophische</strong>n<br />
<strong>Fakultät</strong> zu finden.<br />
Im Falle von Praktika, einem Auslandsaufenthalt oder anderen extern erbrachten<br />
Leistungen, sind diese der Fachstudienberatung schriftlich nachzuweisen. Dort wird eine<br />
Bescheinigung ausgefüllt, die über das Prüfungsamt dem Prüfungsausschuss vorgelegt<br />
wird.<br />
In der Vergabe gelten folgende Werte als Orientierung:<br />
Praktikum (Inland): 8 Wochen = 12 LP<br />
Praktikum (Ausland): 6 Wochen=12 LP<br />
Studienrelevanter Auslandsaufenthalt: 8 Wochen = 12 LP<br />
Sprachkurs (Ausland): 3 Wochen = 6 LP<br />
Beratung:<br />
Beratung zu Anerkennungsfragen wird durch die jeweiligen Fachstudienberater und<br />
-beraterinnen des Erstfaches durchgeführt, bei besonderer fachlicher Nähe zum<br />
Zweitfach kann die Beratung auch dort erfolgen. Über die Anerkennung entscheidet der<br />
Prüfungsausschuss (nach Empfehlung der Fachstudienberatung).<br />
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