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PDF-Download - Philosophische Fakultät - Universität Rostock

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Modulkatalog für den Interdisziplinären Wahlbereich im Bachelorstudiengang der <strong>Philosophische</strong>n <strong>Fakultät</strong><br />

Anmeldung, Anrechnung und Anerkennung:<br />

Belegen die Studierenden im Modulkatalog der <strong>Philosophische</strong>n <strong>Fakultät</strong> verzeichnete<br />

Module, ist für die Anmeldung zur Modulprüfung das Formular „IDWB Anmeldung –<br />

Modulkatalog“ zu verwenden. Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Anmeldefrist.<br />

Belegen die Studierenden Module an der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>, die nicht im Modulkatalog<br />

der <strong>Philosophische</strong>n <strong>Fakultät</strong> verzeichnet sind, melden sie sich trotzdem für den<br />

Wahlbereich im Prüfungsamt der <strong>Philosophische</strong>n <strong>Fakultät</strong> an. Die Anmeldung zur<br />

Modulprüfung erfolgt mit dem Formular „IDWB Anmeldung aus anderen Studiengängen“<br />

in der Anmeldefrist. Die Notenabfrage (bestanden/nicht bestanden) erfolgt durch das<br />

Prüfungsamt beim jeweiligen Lehrenden.<br />

Die Formulare zur Prüfungsanmeldung sind auf der Homepage der <strong>Philosophische</strong>n<br />

<strong>Fakultät</strong> zu finden.<br />

Im Falle von Praktika, einem Auslandsaufenthalt oder anderen extern erbrachten<br />

Leistungen, sind diese der Fachstudienberatung schriftlich nachzuweisen. Dort wird eine<br />

Bescheinigung ausgefüllt, die über das Prüfungsamt dem Prüfungsausschuss vorgelegt<br />

wird.<br />

In der Vergabe gelten folgende Werte als Orientierung:<br />

Praktikum (Inland): 8 Wochen = 12 LP<br />

Praktikum (Ausland): 6 Wochen=12 LP<br />

Studienrelevanter Auslandsaufenthalt: 8 Wochen = 12 LP<br />

Sprachkurs (Ausland): 3 Wochen = 6 LP<br />

Beratung:<br />

Beratung zu Anerkennungsfragen wird durch die jeweiligen Fachstudienberater und<br />

-beraterinnen des Erstfaches durchgeführt, bei besonderer fachlicher Nähe zum<br />

Zweitfach kann die Beratung auch dort erfolgen. Über die Anerkennung entscheidet der<br />

Prüfungsausschuss (nach Empfehlung der Fachstudienberatung).<br />

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