Prüfungsinformation_QV Pharma_Assistentinnen EFZ - pharmaSuisse
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Eidg. Fähigkeitszeugnis<br />
Mitteilung des Ergebnisses<br />
Einsprachen/Beschwerden/<br />
Rekurse/Kosten<br />
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische<br />
Fähigkeitszeugnis (<strong>EFZ</strong>) und ist berechtigt, die gesetzlich geschützte<br />
Berufsbezeichnung <strong>Pharma</strong>-Assistentin <strong>EFZ</strong>/<strong>Pharma</strong>-Assistent <strong>EFZ</strong><br />
zu führen.<br />
Nach der Schlusssitzung der Prüfungskommission wird der<br />
kantonalen Behörde das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Vorher<br />
dürfen keine Mitteilungen über den Verlauf und das Ergebnis der<br />
Prüfung gemacht werden. Gegenüber Drittpersonen sind die<br />
Prüfungsorgane zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />
Richten sich nach kantonalem Recht.<br />
Version 1, Februar 2010<br />
Erarbeitet durch: Kommission Berufsentwicklung und Qualität <strong>pharmaSuisse</strong>, Bern<br />
Herausgeber: SDBB, Abteilung Qualifikationsverfahren, Bern<br />
Prüfungsinformation, <strong>QV</strong> <strong>Pharma</strong>-<strong>Assistentinnen</strong> <strong>EFZ</strong> Seite 5