Bildung und Sprache - Pädagogische Hochschule Kärnten
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AG 1 „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“<br />
Schlussbericht<br />
der<br />
Arbeitsgruppe 1<br />
„<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“<br />
(Wien, im August 2011)
Inhaltsverzeichnis<br />
Einleitung............................................................... 7<br />
Zielsetzungen ................................................................. 7<br />
Die Arbeitsgruppe „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
Sitzungstermine – Übersicht .................................................... 7<br />
Arbeitsweisen................................................................. 8<br />
Redaktionelle Hinweise......................................................... 9<br />
Raster: MaSSnahmenkatalog – Übersicht .............. 11<br />
MaSSnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen............................. 19<br />
Dietmar Larcher – Willi Wolf<br />
Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit............... 19<br />
Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation des Minderheitenschulwesens<br />
im Burgenland <strong>und</strong> in <strong>Kärnten</strong>........................... 21<br />
Edith Mühlgaszner<br />
Auf dem Weg zur mehrsprachigen Region Burgenland............... 21<br />
Sabine Sandrieser<br />
Minderheitenschulwesen in <strong>Kärnten</strong> ................................... 23<br />
Georg Gombos<br />
Dreisprachig vom Kindergarten bis zur Matura........................ 25<br />
Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung ............................ 31<br />
Ferdinand Stefan – Magdalena Angerer-Pitschko<br />
Forschung <strong>und</strong> Entwicklung............................................ 31<br />
Wladimir Wakounig<br />
Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen als Ausgangspunkt<br />
für Reformen............................................................. 34<br />
Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen<br />
<strong>und</strong> Pädagogen......................................................... 38<br />
Lucija Ogorevc-Feinig<br />
VorschulpädagogInnenaus-, VorschulpädagogInnenfort- <strong>und</strong><br />
VorschulpädagogInenweiterbildung.................................... 38
4 ⎢Inhaltsverzeichnis<br />
Ferdinand Stefan – Magdalena Angerer-Pitschko<br />
LehrerInnenausbildung <strong>und</strong> LehrerInnenfortbildung an<br />
<strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong>n........................................... 40<br />
Ursula Doleschal<br />
Universitäre LehrerInnenausbildung, -weiterbildung, Unterrichtsmaterialien,<br />
Curriculum für die bestehenden Ausbildungsfächer<br />
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Slowenisch, Slowakisch, Tschechisch,<br />
Ungarisch <strong>und</strong> Romanes................................................ 44<br />
Ferdinand Stefan – Magdalena Angerer-Pitschko<br />
Einrichtung regionaler <strong>Pädagogische</strong>r Zentren für<br />
Volksgruppensprachen.................................................. 58<br />
Weitere BegleitmaSSnahmen ................................ 60
Abkürzungsverzeichnis ⎢5<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
AABV<br />
AAKV<br />
AG<br />
AHS<br />
Ass. Prof.<br />
BAKIP<br />
BGBl.<br />
BG/BRG<br />
BHS<br />
B/K/S<br />
BSI<br />
B-VG<br />
CLIL<br />
DaF<br />
DaZ<br />
FI<br />
KOM<br />
KP<br />
LSI<br />
LSI mFb<br />
LSR<br />
MAS<br />
MinR<br />
ORR<br />
OStR<br />
PH<br />
SWS<br />
VS<br />
Alpen-Adria-<strong>Bildung</strong>s-Verb<strong>und</strong><br />
Alpen-Adria-Kooperations-Verb<strong>und</strong><br />
Arbeitsgruppe<br />
allgemein bildende höhere Schule/-n<br />
Assistenzprofessor/-in<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für Kindergartenpädagogik<br />
B<strong>und</strong>esgesetzblatt<br />
B<strong>und</strong>esgymnasium/B<strong>und</strong>esrealgymnasium<br />
berufsbildende höhere Schule/-n<br />
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch<br />
Bezirksschulinspektor/-in<br />
B<strong>und</strong>es-Verfassungsgesetz<br />
content and integrated learning<br />
Deutsch als Fremdsprache<br />
Deutsch als Zweitsprache<br />
Fachinspektor/-in<br />
(europäische) Kommission<br />
Kindergarten/-pädagogin/-pädagoge<br />
Landesschulinspektor/-in<br />
mit der Funktion betraute Landesschulinspektorin<br />
Landesschulrat<br />
Master of Advanced Studies – Abschluss im tertiären Weiterbildungsbereich<br />
Ministerialrat<br />
Oberregierungs/-rat/-rätin<br />
Oberstudien/-rat/-rätin<br />
<strong>Pädagogische</strong> <strong>Hochschule</strong>/-n<br />
Semesterwochenst<strong>und</strong>e/-n<br />
Volksschule/-n
Einleitung ⎢7<br />
Einleitung<br />
Zielsetzungen<br />
Die geplante Reform des Volksgruppenrechts bedarf flankierender Maßnahmen.<br />
Die Arbeitsgruppe 1 zum Thema „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“ wurde vom B<strong>und</strong>eskanzleramt mit der<br />
Zielsetzung eingerichtet, ein modernes Verständnis des Miteinander <strong>und</strong> zeitgemäße Zugänge zur<br />
Mehrsprachigkeit zu erarbeiten. Es sollten Vorschläge <strong>und</strong> Konzepte dafür entwickelt werden, was<br />
die <strong>Bildung</strong>spolitik dazu leisten könne.<br />
Arbeitsgruppe 1 zeigt solche Maßnahmen auf <strong>und</strong> führt Möglichkeiten an, wie die bereits bestehende<br />
Kultur der Zweisprachigkeit gesichert, erweitert <strong>und</strong> in Richtung Mehrsprachigkeit ausgebaut<br />
werden kann. Es werden Maßnahmen vorgeschlagen <strong>und</strong> Empfehlungen abgegeben, wie Kinder<br />
befähigt werden können, in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu leben, welche Voraussetzungen<br />
in der Lehrerinnenaus-, Lehrerinnenfort- <strong>und</strong> Lehrerinnenweiterbildung dafür erforderlich sind<br />
<strong>und</strong> welche methodisch-didaktischen Herausforderungen existieren.<br />
Basis der angestrebten Weiterentwicklung des österreichischen <strong>Bildung</strong>swesens ist die zentrale<br />
Forderung bzw. Empfehlung der Arbeitsgruppe, die Staatssprache <strong>und</strong> die Volksgruppensprache<br />
vom Kindergarten bis zum Ende der Sek<strong>und</strong>arstufe II einschließlich der Erzieher- <strong>und</strong> Erzieherinnenbildung<br />
zu vermitteln bzw. in den <strong>Bildung</strong>seinrichtungen anzubieten.<br />
Darüber hinaus werden auch konkrete Anregungen zur Novellierung der bestehenden beiden<br />
Minderheiten-Schulgesetze für das Burgenland <strong>und</strong> für <strong>Kärnten</strong> gegeben.<br />
Die ausgearbeiteten Empfehlungen sind unmittelbar umsetzbar bzw. zu implementieren 1 .<br />
Die Arbeitsgruppe „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“<br />
Dieser Arbeitsgruppe 2 gehören Damen <strong>und</strong> Herren aus folgenden Bereichen an:<br />
VertreterInnen der einzelnen Volksgruppen, Politik, Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung, Lehrerinnenaus-,<br />
Lehrerinnenfort- <strong>und</strong> Lehrerinnenweiterbildung, Schulaufsicht, Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer<br />
sowie Beamte des B<strong>und</strong>esministeriums für Unterricht, Kunst <strong>und</strong> Kultur.<br />
Zu den Themen Mehrsprachigkeit sowie Didaktik <strong>und</strong> Prestige wurden zwei Teil- bzw. Unterarbeitsgruppen<br />
gebildet.<br />
Sitzungstermine – Übersicht<br />
Die Arbeitsgruppe trat zu insgesamt drei Plenarsitzungen, zwei Teil- bzw. Unterarbeitsgruppensitzungen<br />
sowie einer gemeinsamen Sitzung beider Teilgruppen zusammen.<br />
Terminübersicht:<br />
■■<br />
erste Sitzung 18. Mai 2010 (Plenum),<br />
■■<br />
zweite Sitzung am 21. September 2010 (Plenum),<br />
1 Siehe S. 11 ff.<br />
2 Vgl. hiezu Beilagenband S. 119 ff.
8 ⎢Einleitung<br />
■■<br />
Unterarbeitsgruppe „Mehrsprachigkeit“ am 29. Juni 2010<br />
■■<br />
Unterarbeitsgruppe „Didaktik“ am 1. Juli 2010<br />
■■<br />
gemeinsame Sitzung beider Unterarbeitsgruppen am 20. September 2010<br />
■■<br />
Sitzung des Redaktionsteams am 1. Oktober 2010<br />
■■<br />
Sitzung des Redaktionsteams am 9. November 2010<br />
■■<br />
Sitzung des Redaktionsteams am 21. Juni 2011<br />
■■<br />
Abschließende Sitzung am 16. November 2010 (Plenum)<br />
Arbeitsweisen<br />
Zu den im Maßnahmenkatalog (II) angeführten Themenbereichen haben einzelne Autoren bzw.<br />
Autorenteams die entsprechenden Kapitel (III) detailliert ausgearbeitet. Die Themen wurden in<br />
den Plenarsitzungen bzw. in den Sitzungen der Teil- bzw. Unterarbeitsgruppen präsentiert, diskutiert<br />
<strong>und</strong> gegebenenfalls überarbeitet, ehe sie in der Folge auf die Plattform ProjectCare 3 gestellt<br />
wurden.<br />
Das Redaktionsteam bildeten Univ.-Prof. Dr. Dietmar Larcher <strong>und</strong> der Vorsitzende der AG<br />
„<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“. Bei ihrer Arbeit wurden sie von Mag. Magdalena Angerer-Pitschko, Univ.-<br />
Prof. Dr. Brigitta Busch 4 , Univ. Prof. Dr. Vladimir Wakounig, Dr. Theodor Domej 5 , Prof. Mag.<br />
Ferdinand Stefan, Univ. Prof. Dr. Vladimir Wakounig <strong>und</strong> Univ.-Prof. Dr. Ursula Doleschal als<br />
korrespondierende Redaktionsmitglieder unterstützt.<br />
Das Redaktionsteam hat die vorgeschlagenen Maßnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen der Expertinnen<br />
<strong>und</strong> Experten zusammengefasst, die Texte zusammengestellt <strong>und</strong> einen Entwurf als Tischvorlage<br />
für die abschließende Plenarsitzung am 16. November 2010 vorbereitet.<br />
Dieser Entwurf wurde Kapitel für Kapitel von den Autorinnen <strong>und</strong> Autoren kommentiert, erläutert<br />
bzw. von den Anwesenden diskutiert. Die Texte wurden auf die Plattform gestellt <strong>und</strong> ein<br />
für zunächst zwei Wochen angesetztes Stellungnahmeverfahren folgte. Damit wurde den Teilnehmerinnen<br />
<strong>und</strong> Teilnehmern der Arbeitsgruppe die Gelegenheit geboten, zum vorgesehenen Gesamtbericht<br />
der Arbeitsgruppe auch schriftlich Stellung zu nehmen. Da auch nach der vorgesehenen<br />
Frist noch wertvolle Rückmeldungen eintrafen bzw. zugesagte Beiträge erst später vorgelegt<br />
wurden, hat sich der Redaktionsschluss verzögert.<br />
Der auf Gr<strong>und</strong> der Stellungnahmen überarbeitete <strong>und</strong> durch bislang ausstehende einzelne Beiträge<br />
nun ergänzte Bericht wurde aus Qualitätsgründen bzw. wegen der wünschenswerten Transparenz<br />
noch einmal allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe auch per Post Ende Juni 2011 zur Kenntnis<br />
gebracht <strong>und</strong> gleichzeitig auf die elektronische Plattform „Projectcare“ gestellt.<br />
Der Bericht<br />
Der Bericht besteht aus der Einleitung, einem Maßnahmenkatalog, der in übersichtlicher Form die<br />
von den Expertinnen <strong>und</strong> Experten ausführlicher dargestellten Maßnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen<br />
zusammenfasst <strong>und</strong> einem Beilagenband, der die bei den einzelnen Beratungen verwendeten Unterlagen<br />
sowie die Ergebnisprotokolle enthält.<br />
3 Diese elektronische Plattform für die Mitglieder der AG diente als Werkzeug zur Erleichterung der Kommunikation innerhalb<br />
der AG sowie zwischen den Teil-AG.<br />
4 Endredaktion ihres Beitrages.<br />
5 Als korrespondierendes Mitglied.
Einleitung ⎢9<br />
Redaktionelle Hinweise<br />
Die Repräsentantinnen <strong>und</strong> Repräsentanten des gesamten <strong>Bildung</strong>swesens (vom Kindergartenwesen<br />
bis zur Universität) sowie der Volksgruppen wurden in ihrer ExpertInnenrolle tätig <strong>und</strong> stellten<br />
ihre Expertise zur Verfügung. Dies trifft auch auf die in der AG mitwirkenden Beamtinnen<br />
<strong>und</strong> Beamten zu. Sie haben ihre Anregungen, Vorschläge <strong>und</strong> Empfehlungen für die Novellierung<br />
von Gesetzen, Verordnungen usw. bzw. für zu treffenden Maßnahmen etc. aus dieser Expertise heraus<br />
abgegeben <strong>und</strong> entsprechende Initiativen angeregt, die im vorliegenden Arbeitsbericht dokumentiert<br />
werden. Unmittelbarer Adressat dieses ExpertInnenberichts ist das B<strong>und</strong>eskanzleramt,<br />
auch wenn in der Folge andere Ressorts für deren Umsetzung zuständig sind.<br />
Es wird eine grobe Zuordnung bezüglich der unterschiedlichen Zuständigkeiten bei deren Realisierung<br />
getroffen <strong>und</strong> eine jeweils dementsprechende Einschätzung zu deren Realisierung abgegeben<br />
(s. Raster, S 11 ff.).<br />
Bei den Ausführungen zu „Europäischen Perspektiven der Mehrsprachigkeit“, den „Maßnahmen<br />
zur Verbesserung der Organisation des Minderheitenschulwesens“, der „Didaktik“, zu „Forschung<br />
<strong>und</strong> Entwicklung“, „Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung von PädagogInnen“ <strong>und</strong> den „Weiteren Begleitmaßnahmen“<br />
handelt es sich um Vorschläge <strong>und</strong> Empfehlungen, mit denen sich die AG in der<br />
Regel identifiziert.<br />
Dort, wo es jedoch keine h<strong>und</strong>ertprozentige Übereinstimmung gegeben hat, wird das entsprechend<br />
vermerkt.<br />
Um die Authentizität der einzelnen Texte, die, wie bereits bei den „Arbeitsweisen“ auf Seite 8 näher<br />
beschrieben wurde, von mehreren Autorinnen <strong>und</strong> Autoren verfasst worden sind, zu wahren, wurde<br />
deren Gliederung sowie allfälliges Hervorheben von Textpassagen usw. weitestgehend beibehalten<br />
<strong>und</strong> auch bei der Genderschreibung nicht vereinheitlicht. Zwangsläufig ergeben sich dadurch<br />
auch da <strong>und</strong> dort Red<strong>und</strong>anzen, um aber die Authentizität der Texte <strong>und</strong> deren innere Logik zu<br />
wahren, wurde beim Lektorieren der Texte nicht eingegriffen. Nur hinsichtlich des Layouts wurden<br />
die einzelnen Beiträge einander angeglichen.<br />
Zusammenfassung<br />
Kindergarten <strong>und</strong> Schule. Die Vermittlung der Staatssprache <strong>und</strong> der Volksgruppensprache vom<br />
Kindergarten bis zum Ende der Sek<strong>und</strong>arstufe II soll auf breiterer Basis erfolgen. Ein Regional<strong>und</strong><br />
Mehrsprachenkonzept für alle österreichischen Schulen außerhalb des Geltungsbereichs der<br />
Minderheiten-Schulgesetze soll erarbeitet <strong>und</strong> die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen<br />
sollen geschaffen werden. Die Entwicklung von Kompetenzbeschreibungen ist für die notwendigen<br />
individuellen Fördermaßnahmen der großteils sehr heterogenen SchülerInnengruppen erforderlich.<br />
Minderheiten-Schulgesetze. Die beiden Minderheiten-Schulgesetze für das Burgenland <strong>und</strong> für<br />
<strong>Kärnten</strong> sind zu aktualisieren <strong>und</strong> zu kompilieren.<br />
LehrerInneneinsatz. An Schulen, an denen zweisprachiger Unterricht erteilt wird, sollen Lehrerinnen<br />
<strong>und</strong> Lehrer eingesetzt werden, die über ein Lehramt für den zweisprachigen Unterricht<br />
verfügen bzw. als Teamlehrerinnen <strong>und</strong> Teamlehrer qualifiziert sind.
10 ⎢Einleitung<br />
Ausbildung der PädagogInnen. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist für die Ausbildung der PädagogInnen (einschließlich<br />
KindergartenpädagogInnen) hohe sprachliche Kompetenz erforderlich (zB sollte die<br />
Didaktik der Unterrichtsgegenstände in den Volksgruppensprachen gelehrt werden). Die aktive<br />
<strong>und</strong> passive Kenntnis von Sprachvarietäten in der Zielsprache ist Voraussetzung.<br />
Didaktik. Der Unterricht ist an den Prinzipien der kommunikativen Didaktik zu orientieren. Modelle<br />
der Immersion in der schulischen Praxis sollen gefördert werden. Beim Erlernen einer Volksgruppensprache<br />
können – anders als beim Erlernen einer Fremdsprache – die lokalen sprachlichen<br />
Ressourcen genützt werden. Dies gelingt insbesondere im Rahmen von Projekten <strong>und</strong> Kooperationen<br />
mit dem außerschulischen Bereich (zB Großeltern, Eltern, Vereine, Dorf, Stadtviertel, Wirtschaft).<br />
Die dafür notwendigen Voraussetzungen schafft eine moderne, als „Community Education“<br />
bezeichnete Pädagogik. Zum Erlangen, Erhalten <strong>und</strong> Fördern der Sprachkompetenz der<br />
Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer, die zweisprachig unterrichten, sind entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten<br />
vorzusehen.<br />
Forschung. Die Forschung zur <strong>und</strong> die wissenschaftlich begründete Weiterentwicklung der zweisprachigen<br />
Methodik <strong>und</strong> Didaktik werden als wesentliche Aufgaben angesehen. Studien zur<br />
Langzeitwirkung des zwei- <strong>und</strong> mehrsprachigen Unterrichts in Österreich sowie zur Didaktik des<br />
Drittspracherwerbs sind unabdingbar.<br />
Weitere Maßnahmen. Zur Förderung der Infrastruktur sollen außerschulische <strong>Bildung</strong>sorganisationen<br />
bzw. Erwachsenenbildungseinrichtungen wie v.a. die Volksgruppen-Volkshochschulen <strong>und</strong><br />
ähnliche Organisationen im Sinne des „lebenslangen Lernens“ in die Förderprogramme des B<strong>und</strong>es<br />
<strong>und</strong> der Länder einbezogen werden.<br />
Dietmar Larcher<br />
Willi Wolf
Raster: Maßnahmenkatalog – Übersicht ⎢11<br />
Raster: MaSSnahmenkatalog 6 –<br />
Übersicht<br />
Der Raster soll eine rasche Orientierung bzw. einen Überblick über die vorgeschlagenen Maßnahmen,<br />
Empfehlungen <strong>und</strong> Anregungen der AG 1 bieten, für ein vertieftes Verständnis ist die Auseinandersetzung<br />
mit den einzelnen Kapiteln jedoch unerlässlich.<br />
Themen F<strong>und</strong>ament /<br />
Quellen<br />
Unmittelbar<br />
umsetzbar<br />
Nachbearbeitungsbedarf<br />
Zuständigkeit<br />
für die Umsetzung<br />
Beilagen 6<br />
Europäische<br />
Perspektiven<br />
der Mehrsprachigkeit<br />
Weißbuch,<br />
Charta, Rahmenvereinbarung<br />
Staatssprache<br />
<strong>und</strong> Volksgruppensprache<br />
mit Zielperspektive<br />
C2 (Sek<strong>und</strong>arstufe<br />
II)<br />
Nachbarschaftssprache<br />
mit Zielperspektive<br />
B 1<br />
(Sek<strong>und</strong>arstufe<br />
II)<br />
Englisch mit<br />
Zielperspektive<br />
B 2 (Sek<strong>und</strong>arstufe<br />
II)<br />
Kontinuität<br />
der Volksgruppensprache<br />
zwischen<br />
Kindergarten,<br />
Primar- sowie<br />
Sek<strong>und</strong>arstufe<br />
I <strong>und</strong> II (auch<br />
berufsbildende<br />
Pflichtschulen)<br />
Begegnungspädagogik<br />
Schüleraustausch<br />
Landtage im<br />
Burgenland<br />
<strong>und</strong> in <strong>Kärnten</strong><br />
BMUKK; BM-<br />
Fin<br />
bzw. NR<br />
Übertragung<br />
aller Regelungen<br />
auf<br />
Einrichtungen<br />
der Tagesbetreuung)<br />
6 Die angeführten Dokumente befinden sich im Beilagenband.
12 ⎢Raster: Maßnahmenkatalog – Übersicht<br />
Themen F<strong>und</strong>ament /<br />
Quellen<br />
Zur Verbesserung<br />
der<br />
Organisation<br />
des Minderheitenschulwesens<br />
Novellierung<br />
der Minderheiten-Schulgesetze<br />
für Burgenland<br />
<strong>und</strong><br />
für <strong>Kärnten</strong><br />
Unmittelbar<br />
umsetzbar<br />
So viel Gemeinsames<br />
für alle<br />
Volksgruppen<br />
wie möglich <strong>und</strong><br />
nur so viel Unterschiedliches<br />
wie<br />
unbedingt nötig<br />
Aktualisierung<br />
der Begrifflichkeiten<br />
Adaptierung<br />
Erleichterung<br />
des Zugangs bzw.<br />
Homogenisierung<br />
der Aufnahmemodalitäten<br />
im Minderheitenschulwesen<br />
i.S. von mehr Offenheit<br />
Übereinstimmung<br />
der Bestimmungen<br />
in<br />
den Minderheitenschulgesetzen<br />
<strong>und</strong> den<br />
Ausführungsgesetzen<br />
der<br />
Länder<br />
Nachbearbeitungsbedarf<br />
Zuständigkeit<br />
für die<br />
Umsetzung<br />
Beilagen<br />
Tischvorlage<br />
für 18.5.2010:<br />
Wo drückt der<br />
Schuh?<br />
Tischvorlage:<br />
Reformvorschläge<br />
für das<br />
Minderheiten-<br />
Schulgesetz für<br />
<strong>Kärnten</strong><br />
Lehrpläne für<br />
alle Schularten<br />
Bgld. Pflichtschulgesetz<br />
LGBl. 1995<br />
Kärntner Landesgesetz<br />
1959<br />
idgF<br />
Senkung der<br />
Klassenschülerhöchstzahl<br />
auf<br />
20 in der Sek I<br />
<strong>und</strong> II<br />
Verankerung der<br />
Ausbildung von<br />
zweisprachigen<br />
Kindergartenpädagoginnen<br />
im<br />
Minderheiten-<br />
Schulgesetz sowie<br />
deren Einsatz in<br />
zweisprachigen<br />
Kindergärten<br />
BMUKK<br />
<strong>und</strong> Länder
Raster: Maßnahmenkatalog – Übersicht ⎢13<br />
Themen<br />
F<strong>und</strong>ament<br />
/<br />
Quellen<br />
Unmittelbar<br />
umsetzbar<br />
Nachbearbeitungsbedarf<br />
Zuständigkeit<br />
f. d.<br />
Umsetzung<br />
Beilagen<br />
<strong>Kärnten</strong>:<br />
St<strong>und</strong>entafel<br />
– Zweisprachige<br />
Volksschulen<br />
Lehrplan;<br />
Zeugnisverordnung<br />
Trennung des Pflichtgegenstandes<br />
Deutsch,<br />
Slowenisch, Lesen,<br />
Schreiben* in Deutsch,<br />
Lesen, Schreiben <strong>und</strong><br />
Slowenisch, Lesen,<br />
Schreiben<br />
Tischvorlage:<br />
Zweisprachiges<br />
Schulwesen<br />
in<br />
<strong>Kärnten</strong><br />
Fördern der<br />
Mehrsprachigkeit<br />
auch<br />
außerhalb des<br />
Geltungsbereichs<br />
Fördern der Mehrsprachigkeit<br />
von außerhalb<br />
des Geltungsbereichs<br />
lebenden Angehörigen<br />
der Volksgruppen: Für<br />
sie sind analoge <strong>Bildung</strong>sangebote<br />
vorzusehen<br />
Kontinuität<br />
beim<br />
Übergang<br />
von der<br />
Sek<strong>und</strong>arstufe<br />
I zur<br />
Sek<strong>und</strong>arstufe<br />
II einschließlich<br />
d. berufsbildenden<br />
Pflichtschulen<br />
ist<br />
zu gewährleisten.<br />
BMUKK,<br />
BKA,<br />
BMFIN<br />
Didaktik<br />
Europäisches<br />
<strong>Sprache</strong>nportfolio<br />
Entwicklung einer<br />
Mehrsprachigkeitsdidaktik,<br />
die Wahrnehmen,<br />
Deuten <strong>und</strong><br />
Konstruieren von<br />
Wirklichkeit im Medium<br />
unterschiedlicher<br />
<strong>Sprache</strong>n nachvollziehbar<br />
macht.<br />
Dazu sind längere Phasen<br />
des Unterrichts in<br />
jeweils einer Zielsprache<br />
notwendig<br />
Erstellung<br />
von <strong>Sprache</strong>nportfolios<br />
für<br />
Volksgruppensprachen<br />
BMUKK<br />
* Im Burgenland bereits getrennt.
14 ⎢Raster: Maßnahmenkatalog – Übersicht<br />
Themen<br />
F<strong>und</strong>ament<br />
/<br />
Quellen<br />
Unmittelbar<br />
umsetzbar<br />
Nachbearbeitungsbedarf<br />
Zuständigkeit<br />
f. d.<br />
Umsetzung<br />
Beilagen<br />
Einbeziehen der Lebenswelt<br />
<strong>und</strong> Nützen<br />
des vorhandenen<br />
Sprachmilieus zur Förderung<br />
der Nachhaltigkeit<br />
des <strong>Sprache</strong>rwerbs.<br />
Schule<br />
Erforderlich sind:<br />
-Kompetenzbeschreibungen<br />
für<br />
Unterrichtssprache/n,<br />
Lebende Fremdsprachen<br />
BMUKK<br />
- Begründung <strong>und</strong> Förderung<br />
von grenzüberschreitenden<br />
Schulpartnerschaften<br />
- SchülerInnenaustausch<br />
zwischen Schulen<br />
mit unterschiedlichen<br />
Erstsprachen
Raster: Maßnahmenkatalog – Übersicht ⎢15<br />
Themen<br />
Forschung <strong>und</strong><br />
Entwicklung<br />
F<strong>und</strong>ament/<br />
Quellen<br />
EU-Dokumente<br />
<strong>Sprache</strong>rwerbstheorien<br />
für die<br />
speziellen Anforderungen<br />
der<br />
Mehrsprachigkeit<br />
Anbahnen <strong>und</strong><br />
Fördern von Kooperationen<br />
mit<br />
Instituten <strong>und</strong><br />
Universitäten<br />
anderer Volksgruppen<br />
auch<br />
in benachbarten<br />
Staaten<br />
Evaluierung der<br />
Curricula (wie<br />
in <strong>Kärnten</strong>)<br />
Unmittelbar umsetzbar<br />
Nachbearbeitungsbedarf<br />
Zuständigkeit<br />
f. d.<br />
Umsetzung<br />
BMUKK *<br />
Beilagen<br />
Projekte zur<br />
Erprobung von<br />
<strong>Sprache</strong>rwerbstheorien<br />
Tischvorlage<br />
Zweisprachiges<br />
Schulwesen<br />
in<br />
<strong>Kärnten</strong><br />
Konzeption <strong>und</strong><br />
Durchführung<br />
von Schulversuchen<br />
mit wissenschaftlicher<br />
Begleitung<br />
Vertraut werden<br />
mit Techniken<br />
des Softresearch<br />
zur Erk<strong>und</strong>ung<br />
der psychischen<br />
<strong>und</strong> sozialen Bedingungen<br />
von<br />
Mehrsprachigkeit<br />
in speziellen Kontexten<br />
* bzw. noch einzurichtendes überregionales Zentrum für die Didaktik der Volksgruppensprachen
16 ⎢Raster: Maßnahmenkatalog – Übersicht<br />
Themen F<strong>und</strong>ament /<br />
Quellen<br />
Aus-, Fort<strong>und</strong><br />
Weiterbildung<br />
von<br />
KindergartenpädagogInnen<br />
<strong>und</strong> LehrerInnen<br />
Gr<strong>und</strong>legende<br />
Kenntnisse von<br />
unterschiedlichen<br />
<strong>Sprache</strong>rwerbs<strong>und</strong><br />
Sprachdidaktiktheorien<br />
Vermittlung von<br />
Standardsprache<br />
<strong>und</strong> Sprachvarietäten,<br />
zumindest<br />
passives Verstehen<br />
von Dialekten<br />
in der jeweiligen<br />
Zielsprache<br />
Grenzüberschreitende<br />
Fortbildungen<br />
bzw. Weiterbildungen<br />
Vermitteln der<br />
Didaktik der<br />
Unterrichtsgegenstände<br />
in<br />
den Volksgruppensprachen<br />
Unmittelbar umsetzbar<br />
Nachbearbeitungsbedarf<br />
Zuständigkeit<br />
f. d.<br />
Umsetzung<br />
Universität,<br />
PH<br />
Beilagen<br />
Auslandsaufenthalte<br />
in der Aus-,<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
Vernetzung <strong>und</strong><br />
Erfahrungsaustausch<br />
von<br />
KindergartenpädagogInnen<br />
<strong>und</strong><br />
LehrerInnen<br />
Länder<br />
Vertrautmachen<br />
mit gruppenpädagogischen<br />
Maßnahmen,<br />
die der<br />
kommunikativen<br />
Sprachdidaktik<br />
förderlich sind.<br />
Sensibles <strong>und</strong> förderndes<br />
Korrekturhandeln<br />
PH
Raster: Maßnahmenkatalog – Übersicht ⎢17<br />
Themen F<strong>und</strong>ament /<br />
Quellen<br />
Unmittelbar umsetzbar<br />
Nachbearbeitungsbedarf<br />
Zuständigkeit<br />
f. d.<br />
Umsetzung<br />
Beilagen<br />
Aus-, Fort<strong>und</strong><br />
Weiterbildung<br />
von<br />
KindergartenpädagogInnen<br />
<strong>und</strong> LehrerInnen<br />
Selbstorganisation<br />
von lokaler Fortbildung<br />
Basisnahnahe<br />
Curriculumentwicklung<br />
als<br />
Fortbildung<br />
PH, Land,<br />
Schulbezirk<br />
PH, Land,<br />
Schulbezirk<br />
Eröffnung der<br />
Sprachangebote in<br />
den Volksgruppensprachen<br />
für<br />
Interessierte mit<br />
<strong>und</strong> ohne Vorkenntnisse<br />
an der<br />
PH <strong>und</strong> an der<br />
BAKIP<br />
Basisnahe Curriculumentwicklung<br />
als Fortbildung
18 ⎢Raster: Maßnahmenkatalog – Übersicht<br />
Themen F<strong>und</strong>ament /<br />
Quellen<br />
Weitere<br />
Begleitmaßnahmen<br />
SCHUG<br />
<strong>Bildung</strong>sRahmenPlan<br />
Verordnung<br />
<strong>Bildung</strong>sstandards<br />
im<br />
Schulwesen<br />
Hochschulgesetz<br />
Entwickeln von<br />
<strong>Bildung</strong>sstandards<br />
Erarbeitung von<br />
Regionalsprachenkonzepten<br />
Einrichtung<br />
eines Kompetenzzentrums<br />
für Fachdidaktik<br />
<strong>und</strong> Mehrsprachendidaktik<br />
mit<br />
Infrastruktur im<br />
Burgenland, in<br />
<strong>Kärnten</strong> <strong>und</strong> in<br />
Wien an PH/UNI<br />
bzw. BMUKK<br />
Erstellen von<br />
Kompetenzbeschreibungen<br />
für<br />
Volksgruppensprachen<br />
in den<br />
einzelnen Schularten<br />
Gemeinsame<br />
Organisation von<br />
Tagungen für<br />
mehrere Volksgruppen<br />
Grenzüberschreitende<br />
Lehrerfortbildungen<br />
Unterstützung<br />
der <strong>Bildung</strong> von<br />
Netzwerken <strong>und</strong><br />
Schulpartnerschaften<br />
Entwickeln von<br />
Lernzielkatalogen,<br />
Leistungsbeschreibungen,<br />
neuen Formen<br />
Sprachunterricht<br />
Unmittelbar umsetzbar<br />
Nachbearbeitungsbedarf<br />
Zuständigkeit<br />
f. d. Umsetzung<br />
BMUKK<br />
Beilagen<br />
Tischvorlage:<br />
Zweisprachiges<br />
Schulwesen in<br />
<strong>Kärnten</strong><br />
EU-Dokumente<br />
z.B. Plattform:<br />
<strong>Bildung</strong>sserver<br />
Burgenland<br />
Entwickeln von<br />
Instrumentarien<br />
für LehrerInnen<br />
<strong>und</strong> KindergartenpädagogInnen<br />
zur Messung von<br />
Sprachkompetenzen<br />
Installierung <strong>und</strong><br />
Nutzung von Internetplattformen<br />
für Austausch in<br />
päd. Fragen
Maßnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen ⎢19<br />
Massnahmen <strong>und</strong> empfehlungen<br />
Dietmar Larcher – Willi Wolf<br />
Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit<br />
Ausgangslage für die folgenden Überlegungen sind folgende Quellen:<br />
■■<br />
Schlussfolgerungen des Rates <strong>und</strong> der im Rat vereinigten Minister für <strong>Bildung</strong>swesen vom<br />
4. Juni 1984<br />
■■<br />
Entschließung des Rates vom 31. März 1995 betreffend die qualitative Verbesserung <strong>und</strong> Diversifizierung<br />
des Erwerbs von Fremdsprachenkenntnissen <strong>und</strong> des Fremdsprachenunterrichts in<br />
■■<br />
■■<br />
■■<br />
den <strong>Bildung</strong>ssystemen der Europäischen Union vom 12. August 1995<br />
Entschließung des Rates vom 16. Dezember 1997 über die frühzeitige Vermittlung der <strong>Sprache</strong>n<br />
der Europäischen Union<br />
Beschluss des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 17. Juli 2000 über das Europäische<br />
Jahr der <strong>Sprache</strong>n 2001<br />
Entschließung des Rates vom 14. Februar 2002 zur Förderung der <strong>Sprache</strong>nvielfalt <strong>und</strong> des<br />
Erwerbs von Sprachkenntnissen im Rahmen der Umsetzung der Ziele des Europäischen Jahres<br />
der <strong>Sprache</strong>n 2001<br />
■■<br />
Schlussfolgerungen des Rates zu dem Europäischen Indikator für <strong>Sprache</strong>nkompetenz<br />
■■<br />
Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zur Mehrsprachigkeit<br />
■■<br />
EURYDICE – Publikation „Schlüsselzahlen zum <strong>Sprache</strong>nlernen an den Schulen in Europa“,<br />
Ausgabe 2008<br />
■■<br />
Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung – KOM (2008)<br />
566<br />
■■<br />
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten samt Erklärung, BGBl. III Nr.<br />
120/1998<br />
■■<br />
Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, BGBl. III Nr. 216/2001 (Ratifizierung<br />
durch Österreich 7 ).<br />
Basis der angestrebten Weiterentwicklung ist die Vermittlung der Staatssprache <strong>und</strong> der Volksgruppensprache<br />
vom Kindergarten 8 bis zum Ende der Sek<strong>und</strong>arstufe II mit dem Ziel, die Kompetenzstufe<br />
C 2 9 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für <strong>Sprache</strong>n (GERS) 10 zu erreichen.<br />
7 Es wird empfohlen, die Erklärung Österreichs bezüglich Artikel 8 zu erweitern.<br />
8 Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass es für die <strong>Sprache</strong>ntwicklung der Kinder förderlich ist, wenn diese bereits<br />
im Kindergarten beginnt. Auf Gr<strong>und</strong> der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten ist daher die Zusammenarbeit<br />
Länder <strong>und</strong> B<strong>und</strong> unerlässlich.<br />
9 Es ist darauf hinzuweisen, dass einigen Mitgliedern die Kompetenzstufe C 2 als Ziel für die Volksgruppensprache(n)<br />
zu hoch erschien.<br />
10 Der GERS wurde allerdings für die Fremdsprachen, nicht jedoch für die Staatssprache(n) entwickelt, bietet aber<br />
nach Meinung der AG eine gute Orientierungsmöglichkeit.
20 ⎢ Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit<br />
Zusätzlich wird die Einführung von verbindlichem Unterricht in einer Nachbarschaftssprache<br />
der jeweiligen Volksgruppe 11 von der Primarstufe bis zum Ende der Sek<strong>und</strong>arstufe II empfohlen,<br />
wobei in der Primarstufe „language awareness“ (A 1), in der Sek<strong>und</strong>arstufe das Niveau A 2 <strong>und</strong> in<br />
der Sek<strong>und</strong>arstufe II Niveau B 1 anzustreben ist.<br />
Für das duale Ausbildungssystem sind die entsprechenden Adaptierungen durchzuführen, um<br />
Lehrlingen auch die Vermittlung der Staatssprache <strong>und</strong> Zielsprache während ihrer Berufsausbildung<br />
in der Schule zu ermöglichen.<br />
Um die angestrebten Ziele in der Praxis des Unterrichts realisierbar zu machen, werden die Möglichkeiten<br />
der Begegnungspädagogik umfangreich auszuschöpfen sein. Schülerinnenaustausch ist<br />
eine weitere Maßnahme, die den Erwerb der Nachbarschaftssprache fördern soll. Partnerschaftsschulen<br />
in Regionen bzw. Ländern mit den entsprechenden Zielsprachen sind auszuwählen. Ein<br />
gegenseitiger Besuchs- <strong>und</strong> Arbeitsplan ist zu erstellen. Vorzusehen sind gemeinsame Projekte <strong>und</strong><br />
Projektpräsentationen.<br />
Nachbearbeitungsbedarf gibt es bei der Kontinuität der Volksgruppensprache zwischen Primar-<br />
<strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>arstufe I <strong>und</strong> II sowie bei der Einführung eines Regional- bzw. Mehrsprachenkonzepts<br />
für das gesamte B<strong>und</strong>esgebiet.<br />
Zu elaborieren sind außerdem der Modus des Begegnungslernens sowie die methodisch-didaktische<br />
Umsetzung des Projektlernens <strong>und</strong> des Schülerinnenaustauschs.<br />
11 Die AG geht in ihren Empfehlungen zur Verbesserung des <strong>Bildung</strong>sangebots in den Volksgruppensprachen vom<br />
gr<strong>und</strong>legenden Erfordernis aus, dass anlässlich der beabsichtigten Reform des österreichischen Volksgruppenrechts<br />
die Rechte für alle autochthonen Volksgruppen gleichermaßen weiterentwickelt werden. Dazu zählt u. a.<br />
auch die Forderung des Art. VII-Kulturvereins für die Steiermark bezüglich des muttersprachlichen Unterrichts<br />
für steirische SlowenInnen. Vgl. hierzu auch Beilagenband S. 90.
Maßnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen ⎢21<br />
Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation des<br />
Minderheitenschulwesens im Burgenland <strong>und</strong> in <strong>Kärnten</strong><br />
Edith Mühlgaszner<br />
Auf dem Weg zur mehrsprachigen Region Burgenland<br />
Ausgangslage für die Ausführungen sind folgende Quellen:<br />
■■<br />
Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland<br />
■■<br />
Curricula der Päd. <strong>Hochschule</strong> Burgenland: Lehrgang Kroatisch/Ungarisch<br />
■■<br />
Entschließung des Bgld. Landtages vom 27. Jänner 2005<br />
Der <strong>Bildung</strong>sbereich <strong>und</strong> die sprachliche Ausbildung sind die wesentliche Basis für den Erhalt von<br />
Volksgruppen einerseits <strong>und</strong> für die Schaffung der Gr<strong>und</strong>lage für eine mehrsprachige Gesellschaft<br />
andererseits.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich muss die garantierte Zugangsmöglichkeit zum Erlernen der Volksgruppensprachen<br />
für alle vom Kindergarten bis zur Matura sowie eine qualitative Ausbildung von zweisprachigen<br />
Pädagogen/Pädagoginnen gegeben sein. Dazu bedarf es folgender Maßnahmen.<br />
1. Novellierung des Minderheiten-Schulgesetzes für das Burgenland bzw. der<br />
Eröffnungs- <strong>und</strong> Teilungszahlenverordnung<br />
Im Wesentlichen bietet das Gesetz eine brauchbare Gr<strong>und</strong>lage für die konkrete Situation im Burgenland.<br />
In der Praxis zeigt sich dennoch ein Nachbesserungsbedarf. Betreffend die organisatorischen<br />
Rahmenbedingungen sind terminliche Festsetzungen für Ab- <strong>und</strong> Anmeldungen notwendig.<br />
Der Übergang von der Primarstufe zur Sek<strong>und</strong>arstufe I ist gekennzeichnet durch einen<br />
Systembruch – die automatische Zweisprachigkeit des Angebotes in der Primarstufe sollte gesetzlich<br />
weiterführend garantiert sein.<br />
Von entscheidender Bedeutung für ein kontinuierliches Angebot des zweisprachigen Unterrichts<br />
<strong>und</strong> des gezielten Sprachunterrichts ist ein durchgängiges gleiches System des Angebotes vom Kindergarten<br />
bis zur Matura. Die Regelung im Bgld. Kinderbetreuungsgesetz bietet sowohl für das autochthone<br />
Siedlungsgebiet als auch für das gesamte B<strong>und</strong>esland eine f<strong>und</strong>ierte Basis. Die Eröffnung<br />
der Möglichkeit zum <strong>Sprache</strong>nlernen in der Primarstufe unterstützt das steigende Interesse an den<br />
Volksgruppensprachen. Diese Chance sollte in der Fortsetzung der Sek<strong>und</strong>arstufe I <strong>und</strong> II durch<br />
ein adäquates Weiterführen der Zweisprachigkeitsangebote garantiert sein. Dies bedeutet auch die<br />
Notwendigkeit der Anpassung der Eröffnungs- <strong>und</strong> Teilungszahlen aller Schularten bis hin zu Einrichtungen<br />
der Ausbildung von Pädagogen/Pädagoginnen für den Vorschul- <strong>und</strong> Schulbereich.<br />
2. Verstärkte Initiativen an den Nahtstellen<br />
Zur Unterstützung der kontinuierlichen Entwicklung <strong>und</strong> Festigung der Sprachkompetenz wäre<br />
eine verstärkte Förderung von Austausch <strong>und</strong> Kontakten zwischen Pädagogen/Pädagoginnen des<br />
Vorschulbereiches <strong>und</strong> der Primarstufe sowie Primarstufe <strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>arstufe I bzw. Sek<strong>und</strong>arstufe<br />
I <strong>und</strong> II wünschenswert. Dies betrifft vor allem auch die Fragestellung des Umgangs mit Heterogenität<br />
in Bezug auf die Sprachkenntnisse der Kinder.
22 ⎢ Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit<br />
3. Wissenschaftliche Begleitung <strong>und</strong> Evaluierung <strong>und</strong> Vernetzung<br />
Im Sinne der Qualitätssicherung ist eine ständige fachliche Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung unumgänglich.<br />
Dies betrifft sowohl die Ausbildung als auch die Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung. Dafür<br />
bedarf es eines Gesamtkonzeptes, um von der punktuellen projektbezogenen wissenschaftlichen<br />
Begleitung zur kontinuierlichen <strong>und</strong> konzeptiven inhaltlichen Form zu gelangen. Die periodische<br />
Evaluierung der gesetzten Maßnahmen garantiert die Weiterentwicklung <strong>und</strong> Innovation in der<br />
Methodik <strong>und</strong> Didaktik. Die thematische Ausrichtung muss sowohl Studenten/Studentinnen als<br />
auch im Dienst stehende LehrerInnen erfassen. Dabei sind Maßnahmen wie Erfahrungsaustausch<br />
durch gemeinsame Veranstaltungen <strong>und</strong> Hospitationen sowie Vernetzung mit Unterstützung der<br />
Plattform des <strong>Bildung</strong>sservers Burgenland ein adäquates <strong>und</strong> brauchbares Mittel. Die Vernetzung<br />
bietet sich auch mit Pädagogen/Pädagoginnen anderer <strong>Sprache</strong>n <strong>und</strong> benachbarter Regionen an.
Maßnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen ⎢23<br />
Sabine Sandrieser<br />
Minderheitenschulwesen in <strong>Kärnten</strong><br />
1. Vorschläge für die Reform des Minderheiten-Schulgesetzes für <strong>Kärnten</strong><br />
Basis des Minderheiten-Schulgesetzes für <strong>Kärnten</strong> bilden die Bestimmungen des B<strong>und</strong>esgesetzes<br />
vom 19. März 1959, BGBl. Nr. 101.<br />
Eine Modifikation des Minderheiten-Schulgesetzes für <strong>Kärnten</strong> sollte angestrebt werden, da es<br />
einige Passagen <strong>und</strong> Begrifflichkeiten enthält, die durch <strong>Bildung</strong>sreformen in Österreich aber auch<br />
durch gesellschaftliche Entwicklungen sowie <strong>Bildung</strong>serwartungen längst überholt sind.<br />
Es bedarf der Verankerung gesetzlicher Bestimmungen, die eine kontinuierliche<br />
zwei- <strong>und</strong> mehrsprachige Ausbildung vom Kindergarten bis zur Matura gewähren.<br />
Die vorschulische Erziehung sowie die Nachmittagsbetreuung sind landesgesetzlich geregelt. Es ist<br />
anzustreben, dass der Gr<strong>und</strong>satz der Zweisprachigkeit in <strong>Bildung</strong>s 12 - <strong>und</strong> Erziehungseinrichtungen<br />
(Kindergarten, Hort) gewahrt bleibt <strong>und</strong> in den Kompetenzbestimmungen festgehalten wird.<br />
Weiters soll eine Bestimmung geschaffen werden, die die Möglichkeit des zweisprachigen Unterrichts<br />
bzw. die Führung zweisprachiger Klassen auf der Sek<strong>und</strong>arstufe I <strong>und</strong> in Polytechnischen<br />
Schulen ermöglicht.<br />
Adaptiert sollte auch jener Paragraph werden, der die Anmeldung zum zweisprachigen Unterricht<br />
bestimmt.<br />
Statt der derzeitigen Anmeldemöglichkeit, die eine explizite Anmeldung nur für den zweisprachigen<br />
Unterricht vorsieht, sollte nunmehr die Wahl zwischen ein- <strong>und</strong> zweisprachigem Unterricht<br />
vorgesehen werden. Weiters sollte die Anmeldung bis zum Ende der Pflichtschulzeit Gültigkeit<br />
haben. 13<br />
Ferner wäre anzustreben, dass gr<strong>und</strong>sätzlich jeder Schüler/jede Schülerin im Geltungsbereich des<br />
Minderheiten-Schulgesetzes den zweisprachigen Unterricht besucht, wobei die Möglichkeit zur<br />
Abmeldung bestehen sollte.<br />
Neu geschaffen sollte eine Bestimmung zur Durchführung von Schulversuchen werden, die die<br />
Erprobung von neuen <strong>Bildung</strong>skonzepten, die zur Mehrsprachigkeit führen, zulässt.<br />
Notwendig wäre auch die Einführung jener Bestimmung, die die Schülerhöchstzahl am BG/BRG<br />
für Slowenen sowie an zweisprachigen Pflichtschulen der Sek<strong>und</strong>arstufe I als auch an zweisprachigen<br />
berufsbildenden mittleren <strong>und</strong> höheren Schulen festlegt. Eine niedrigere Schülerhöchstzahl<br />
wird mit den abweichenden pädagogischen Erfordernissen (sprachliche Heterogenität) begründet.<br />
12 Sollte auch den Religionsunterricht mit einschließen.<br />
13 Dazu wird seitens Abt. 6 des Amtes der Kärntner Landesregierung angemerkt: „Die Vorschläge stellen die ExpertInnenmeinung<br />
von VertreterInnen des Landesschulrates dar <strong>und</strong> spiegeln nicht die offizielle Meinung des<br />
Landes <strong>Kärnten</strong> wider.“
24 ⎢ Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit<br />
Weiters wäre anzustreben eine Bestimmung zu schaffen, die es ermöglicht, dass auch an Pflichtschulen<br />
außerhalb des Geltungsbereiches des Minderheiten-Schulgesetzes sowie an allgemein bildenden<br />
höheren Schulen als auch an sonstigen mittleren <strong>und</strong> höheren berufsbildenden Schulen<br />
nach Maßgabe des Bedarfs (ab 5 Anmeldungen) Slowenischunterricht angeboten wird (Sicherung<br />
der Ressourcen).<br />
Entsprechend den Bestimmungen für die Heranbildung von Lehrern <strong>und</strong> Lehrerinnen an zweisprachigen<br />
Schulen wäre es unerlässlich, die Heranbildung von zweisprachigen Kindergartenpädagoginnen<br />
<strong>und</strong> -pädagogen gesetzlich zu regeln.<br />
Um Differenzen bei Direktorenbesetzungen an zweisprachigen Schulen zu vermeiden, wäre es ratsam,<br />
die slowenische Sprachkompetenz des Schulleiters als zusätzliches Erfordernis im Minderheiten-Schulgesetz<br />
zu verankern.<br />
Des Weiteren besteht auch ein Adaptierungsbedarf jener Bestimmung, die die Angelegenheiten<br />
der Schulaufsicht regelt.<br />
2. Vorschläge zur Verbesserung des zweisprachigen <strong>Bildung</strong>swesens in <strong>Kärnten</strong><br />
■■<br />
Lehrplan: Getrennte Beurteilung für Deutsch <strong>und</strong> Slowenisch<br />
Die sprachliche Struktur der zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen<br />
hat sich stark gewandelt. Unter der Gegebenheit, dass nur ein geringer Teil der Schüler<br />
<strong>und</strong> Schülerinnen ihre Kenntnisse in deutscher <strong>und</strong> slowenischer <strong>Sprache</strong> aus einem natürlichen<br />
Sprach- <strong>und</strong> Handlungskontext mitbringen, ist die derzeit gesetzlich verankerte gemeinsame Beurteilung<br />
für Deutsch <strong>und</strong> Slowenisch nicht zufriedenstellend <strong>und</strong> keineswegs nachvollziehbar.<br />
Damit den Schülern <strong>und</strong> Schülerinnen sowie den Eltern ein differenzierter Einblick in die Sprachlernfähigkeit<br />
<strong>und</strong> in den sprachlichen Entwicklungsprozess gewährt wird, sollte die Leistungsbeurteilung<br />
für Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben getrennt werden in Deutsch, Lesen, Schreiben<br />
<strong>und</strong> Slowenisch, Lesen, Schreiben.<br />
■■<br />
<strong>Bildung</strong>sstandards bzw. Kompetenzbeschreibungen<br />
Es bedarf einer Entwicklung von Standards für zweisprachige Schulen bzw. von Kompetenzbeschreibungen,<br />
die definieren sollen, welche Ziele ein Kind mit <strong>und</strong> ohne Vorkenntnisse in Deutsch<br />
<strong>und</strong> Slowenisch am Ende der 4. bzw. der 8. Schulstufe erreichen sollte.
Maßnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen ⎢25<br />
Georg Gombos<br />
Dreisprachig vom Kindergarten bis zur Matura<br />
Das Konzept des Alpen-Adria-<strong>Bildung</strong>sverb<strong>und</strong>es als ein Beispiel für mögliche<br />
Entwicklungen im Minderheitenschulwesen <strong>und</strong> für die Entwicklung von<br />
Regionalsprachenkonzepten 14,15<br />
Stand: 10.8.2010<br />
A. Konzept<br />
1. Vision, Ziel<br />
Der Alpen-Adria-<strong>Bildung</strong>sverb<strong>und</strong> (AABV) geht von der Vision aus, dass das Gebiet des so genannten<br />
Dreiländerecks, bestehend aus Teilen von <strong>Kärnten</strong>, Kranj in Slowenien <strong>und</strong> Friaul-Julisch<br />
Venetien langfristig in wirtschaftlicher, kultureller <strong>und</strong> bildungsmäßiger Hinsicht stärker zusammenwachsen<br />
wird <strong>und</strong> seinen Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohnern verbesserte Lebenschancen durch<br />
mehr grenzüberschreitende Kooperationen bieten wird.<br />
Um diese Vision langfristig in die Tat umzusetzen setzt sich der AABV zum Ziel, ein grenzüberschreitendes,<br />
mehrsprachiges <strong>Bildung</strong>sangebot vom Kindergarten bis zur Matura im Dreiländereck<br />
Österreich-Slowenien-Italien zu entwickeln. Dies wird als wesentlicher Beitrag zur Weiterentwicklung<br />
der Europäischen Union, zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit <strong>und</strong> Regionalentwicklung<br />
<strong>und</strong> zur Entwicklung mehrsprachiger Kompetenzen in diesem Gebiet gesehen.<br />
Das Gebiet zeichnet sich durch das einzigartige Zusammentreffen dreier <strong>Sprache</strong>n <strong>und</strong> Kulturen<br />
(vier, wenn man das Friulanische mitberücksichtigt) aus, die aus drei gänzlich unterschiedlichen<br />
Sprachfamilien stammen: Deutsch (germanische <strong>Sprache</strong>n), Slowenisch (slawische <strong>Sprache</strong>n) <strong>und</strong><br />
Italienisch sowie Friulanisch (romanische <strong>Sprache</strong>n). D.h. dass mit dem Erwerb dieser <strong>Sprache</strong>n<br />
ein wesentlich erleichterter Zugang zu den weiteren <strong>Sprache</strong>n der drei Sprachfamilien gegeben ist.<br />
Dieses <strong>Bildung</strong>sangebot versteht sich aber auch als eine Entwicklung von Humanressourcen in<br />
einem strukturschwachen Gebiet <strong>und</strong> stellt damit einen Beitrag zur Regionalentwicklung dar.<br />
2. Ist-Zustand (Sommer 2010) <strong>und</strong> Ausbaupläne<br />
Derzeit (Sommer 2010) existiert ein seit 2006 (Entwicklung ab 2005) funktionierender Alpen-Adria-Kindergartenverb<strong>und</strong><br />
mit dem Namen „Drei Hände – Tri roke – Tre mani“, bei dem einmal die<br />
14 Mitwirkende Österreich: Christine Siegel-Kaiser (Initiatorin, Projektkoordinatorin), Bgm. Müller (Gemeinde Nötsch), Kindergarten<br />
Nötsch (Elfriede Wallner, Sabrina Kugi u.a.), VS Nötsch (Christa Sovdat <strong>und</strong> Lehrerinnen), Projekt dreitritre : BG<br />
St. Martin Villach (Roswitha Errath, Heimo Senger u.a.), PH-Klagenfurt (Ferdinand Stefan, Gabi Khan-Svik), Universität<br />
Klagenfurt (Georg Gombos), LSR für <strong>Kärnten</strong><br />
Mitwirkende Slowenien: Vrtec pri osnovni šoli in osnovna šola Josipa Vandota, Kranjska Gora (Cvetka Pavločič, Franja Krevzel<br />
u.a.); dreitritre: Gimnazija Jesenice<br />
Mitwirkende Italien: Istituto Omnicomprensive Tarvisio (Antonio Pasquariello u.a.), Regione Autonoma Friuli Venezia<br />
Giulia –Direzione Centrale Istruzione, Formazione, Cultura<br />
15 Das hier vorgestellte Modell befindet sich in Entwicklung. Eine erste Sitzung mit den <strong>Bildung</strong>sbehörden der drei Länder hat<br />
stattgef<strong>und</strong>en, bei dem sich alle zu einer Weiterführung des Projektes <strong>und</strong> zur Kooperation bekannt haben. Weitere Gespräche<br />
sind terminisiert. Derzeit läuft der <strong>Bildung</strong>sverb<strong>und</strong> außerhalb des Minderheitenschulwesens (Nötsch/Čajna liegt im<br />
Geltungsgebiet), eine Überführung bedürfte gesetzlicher Änderungen (3. <strong>Sprache</strong>, Anteile der <strong>Sprache</strong>).
26 ⎢ Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit<br />
Woche eine Kindergartenpädagogin (KP) aus dem Nachbarland kommt <strong>und</strong> mit den Kindern in<br />
der jeweiligen <strong>Sprache</strong> arbeitet. Auf diese Weise erfahren die Kinder die beiden Nachbarsprachen<br />
jede Woche. Die Teilnehmerzahlen sind:<br />
Ort<br />
Österreich<br />
Nötsch<br />
Slowenien Kranjska<br />
Gora/Rateče<br />
Italien<br />
Camporosso<br />
Jahr, Gruppen/Teilnehmende Kinder<br />
2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11<br />
1/ 14 2/ 32 2/ 41 3/ 57 3/ 59<br />
1/ 21 2/ 41 2/ 36 2/ 36 2/ 34<br />
1/ 8 1/ 15 1/ 18 1/ 26 1/ 21<br />
Seit dem Schuljahr 2009/10 werden die drei <strong>Sprache</strong>n auch im Alpen-Adria-Schulverb<strong>und</strong> auf<br />
Volksschulebene in der ersten Klasse angeboten. In den folgenden Schuljahren soll dieses Angebot<br />
weiter ausgebaut werden, sodass (aus österreichischer Sicht) in den vier Volksschuljahren das Sprachangebot<br />
durch grenzüberschreitenden LehrerInnenaustausch gegeben ist.<br />
Schulen<br />
2009/10<br />
1. Klasse<br />
2010/11<br />
1. Klasse / 2. Klasse<br />
VS Nötsch im Gailtal (A) 18 16 / 17<br />
Osnovna šola Josipa Vandota,<br />
29<br />
Kranjska gora<br />
Scuola elementare, Tarvisio<br />
(Camporosso)<br />
8 8<br />
Im Bereich der Sek<strong>und</strong>arstufe arbeiten das Gymnasium Villach St. Martin, das Gimnazija Jesenice,<br />
die Osnovna Sola Kranjska Gora sowie das Istituto Omnicomprensivo „Ingeborg Bachmann“ di<br />
Tarvisio gemeinsam mit weiteren Partnern an einer Entwicklung eines dreisprachigen, grenzüberschreitenden<br />
<strong>Bildung</strong>sangebotes für die Sek<strong>und</strong>arstufe bis zur Matura mit dem Namen dreitretri.<br />
Dazu wurde ein Interreg IV-Projekt eingereicht <strong>und</strong> bewilligt.<br />
Kooperationspartner auf Hauptschulebene (in Italien <strong>und</strong> Slowenien gibt es eine Gesamtschule)<br />
werden noch gesucht, erste Kontakte mit der Neuen Mittelschule Nötsch haben stattgef<strong>und</strong>en.<br />
Parallel zu diesen Entwicklungen wird ein Alpen-Adria-Elternverb<strong>und</strong> angestrebt. Erste Aktivitäten<br />
im Sommersemester 2010 finden im Rahmen eines Slowenisch- <strong>und</strong> Italienischkurses statt.<br />
Um die Zusammenarbeit in allen Bereichen koordinieren zu können, finden regelmäßige Vernetzungstreffen<br />
aller Beteiligten statt.
Maßnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen ⎢27<br />
das projekt „alpen-adria-bildungsverb<strong>und</strong>“.<br />
Dreisprachig vom Kindergarten bis zur Matura<br />
Alpen-Adria <strong>Bildung</strong>sverb<strong>und</strong><br />
Nötsch – Tarvisio – Kranjska<br />
gora/Jesenice<br />
Alpen-Adria-<br />
Kindergartenverb<strong>und</strong><br />
Weiterentwicklung <strong>und</strong><br />
Qualitäts-Sicherung der<br />
bestehenden Kooperation<br />
der drei Kindergärten aus<br />
den drei Ländern<br />
Alpen-Adria-<br />
Schulverb<strong>und</strong><br />
Aufbau einer Kooperation der<br />
(Volks-)Schulen – Austausch<br />
der LehrerInnen zur<br />
dreisprachigen Ausbildung<br />
der SchülerInnen<br />
Kooperation mit der<br />
Hauptschule Nötsch<br />
(angestrebt)<br />
Kooperation mit dreitretri<br />
Gymnasium St.Martin/Villach<br />
– Tarvisio - Jesenice<br />
Alpen-Adria-<br />
Elternverb<strong>und</strong><br />
Entwicklung einer Plattform<br />
der Eltern bzw. Erwachsenen<br />
für gemeinsame <strong>Bildung</strong>saktivitäten<br />
<strong>und</strong> kulturellen<br />
Austausch<br />
3. Die Säulen des Projektes<br />
Das Projekt fußt auf Begründungen („F<strong>und</strong>ament“) sowie Zielen <strong>und</strong> Prinzipien („Säulen“).<br />
Dreisprachig<br />
vom Kindergarten bis zur Matura<br />
Nachhaltiger <strong>Sprache</strong>rwerb<br />
Curriculumentwicklung<br />
Grenzüberschreitende<br />
Kooperation im Dreiländereck<br />
Errichtung eines Netzwerkes<br />
Begleitforschung, Evaluation<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
1. Beitrag zur europäischen Entwicklung:<br />
„Vereint in Verschiedenheit“, „Muttersprache + 2“<br />
2. Beitrag zur wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Regionalentwicklung<br />
2. Entwicklung von Modellen mehrsprachiger <strong>Bildung</strong><br />
3. Der Mensch ist potenziell mehrsprachig.<br />
3.1 Gesellschaftliche, institutionelle <strong>und</strong> individuelle Begründungen<br />
3.1.1 Ein Beitrag zur europäischen Entwicklung<br />
Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Mehrsprachigkeit ihrer Bürgerinnen <strong>und</strong><br />
Bürger zu fördern. Dies geschieht durch eine Reihe von Entschließungen <strong>und</strong> Maßnahmen. U.a.
28 ⎢ Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit<br />
wurde 2002 das Ziel, „Muttersprache plus zwei weitere <strong>Sprache</strong>n“ festgelegt 16 . Seit 2004 gibt es<br />
einen eigenen Kommissar (derzeit eine Kommissarin), der bzw. die für die Mehrsprachigkeit zuständig<br />
ist. Es gibt eine Reihe von Aktions- <strong>und</strong> Förderplänen – z. B. fand 2001 das Europäische<br />
Jahr der <strong>Sprache</strong>n statt, es gab einen ersten <strong>und</strong> einen zweiten Aktionsplan (2004-2006, 2007-2013),<br />
welche finanzielle Mittel zur Förderung der Mehrsprachigkeit vorsehen. Die Fördermaßnahmen<br />
zielen neben der Förderung der Nationalsprache <strong>und</strong> der Lingua franca Englisch auf die Förderung<br />
von Minderheiten- <strong>und</strong> Nachbarsprachen. Die zentralen Botschaften sind:<br />
■■<br />
Nur eine lingua franca zu können, genügt nicht.<br />
■■<br />
Muttersprache plus zwei weitere <strong>Sprache</strong>n für jeden Bürger/jede Bürgerin.<br />
■■<br />
Lebenslanges <strong>Sprache</strong>nlernen.<br />
■■<br />
Sinnvolle kommunikative Kompetenz als Ziel (nicht unbedingt auf native speaker Ebene 17 ).<br />
In diesem Sinne ist der Alpen-Adria-<strong>Bildung</strong>sverb<strong>und</strong> wegweisend für eine regionale Mehrsprachigkeitsförderung,<br />
der insbesondere die in der Region (als Minderheiten- <strong>und</strong> Nachbarsprachen)<br />
existierenden <strong>Sprache</strong>n fördert (Englisch ist in den jeweiligen Schulsystemen bereits verpflichtend<br />
<strong>und</strong> langfristig verankert).<br />
3.1.2 Beitrag zur Regionalentwicklung<br />
Das beschriebene Gebiet im Dreiländereck zeichnet sich durch einen besonderen sprachlichkulturellen<br />
Reichtum, sprachliche Heterogenität <strong>und</strong> wirtschaftliche Strukturschwäche aus. Die<br />
W<strong>und</strong>en der sehr wechselvollen Geschichte in diesem Gebiet sind weitgehend verheilt, die durch<br />
die Europäische Union gegebenen politischen Rahmenbedingungen können als sehr favorabel für<br />
eine verbesserte wirtschaftliche <strong>und</strong> kulturelle Zusammenarbeit bezeichnet werden. Ohne Zweifel<br />
kann eine Erziehung zu nachhaltiger Mehrsprachigkeit <strong>und</strong> Offenheit in diesem Gebiet wesentlich<br />
dazu beitragen, dass bisher vorhandene (Sprach-)Barrieren in Zukunft leichter abgebaut werden<br />
können <strong>und</strong> eine gemeinsame grenzüberschreitende Regionalentwicklung möglich wird.<br />
3.1.3 Die Förderung von Mehrsprachigkeit ist institutionell möglich<br />
Es gibt weltweit Modelle, die zeigen, dass es in <strong>Bildung</strong>sinstitutionen (vom Kindergarten bis zur<br />
Oberstufe) möglich ist, nicht nur mehrere <strong>Sprache</strong>n anzubieten, sondern auch in mehreren <strong>Sprache</strong>n<br />
zu unterrichten (CLIL – content and language integrated learning), ohne dass dabei die Kompetenz<br />
in der Nationalsprache beeinträchtigt würde 18 . Es bedarf allerdings der Entwicklung von<br />
standortspezifischen <strong>und</strong> maßgeschneiderten Modellen vor Ort.<br />
16 Die Europäische Union hat sich seit 2002 darauf festgelegt, die individuelle Mehrsprachigkeit in ihren Mitgliedsländern<br />
derart zu fördern, „bis alle Bürger/innen zusätzlich zu ihrer Muttersprache über praktische Kenntnisse in mindestens zwei<br />
weiteren <strong>Sprache</strong>n verfügen“. [KOM (2005) 596, S. 4] Denn – so steht es in den Schlussfolgerungen: „Ohne Mehrsprachigkeit<br />
kann die Europäische Union nicht so funktionieren, wie sie sollte.“ [KOM (2005) 596, S. 17].<br />
17 Vgl. http://www.elccel.org/docs/chavez_multilingualism_policy_lllp_06_1.ppt#344,5,Key messages:<br />
18 Hier sei nur ein Zitat von Jim Cummins angeführt, der auf mehrere Studien verweist: “H<strong>und</strong>reds of studies carried out in<br />
many regions of the world over the past 50 years provide a solid empirical basis supporting the legitimacy of bilingual education<br />
as an educational option for both majority and minority students (see August & Shanahan, 2006; Cummins, 1999, 2001;<br />
Genesee, Lindholm-Leary, Sa<strong>und</strong>ers, & Christian, 2006; May, Hill, & Tiakiwai, 2004). The data also suggest that longer-term<br />
programs (such as dual-language and developmental (maintenance) programs in the United States) are superior to quick-exit<br />
transitional programs.” (Cummins 2007, S. 10)
Maßnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen ⎢29<br />
3.1.4 Der Mensch als potenziell mehrsprachiges Wesen<br />
Es gibt zahlreiche Forschungen, die belegen, dass der Mensch ein potenziell mehrsprachiges Wesen<br />
ist <strong>und</strong> bereits von klein an in der Lage ist, mehr als nur eine <strong>Sprache</strong> zu lernen. Es gibt auch Studien,<br />
die belegen, dass eine langfristige <strong>und</strong> qualitativ gute Förderung in zwei oder mehr <strong>Sprache</strong>n<br />
für den Einzelnen kognitive Vorteile bringt 19 . Weiters ist erwiesen, dass der Erwerb von zwei oder<br />
mehreren <strong>Sprache</strong>n die Beherrschung der Nationalsprache nicht behindert, sondern fördert.<br />
4. Ziele<br />
a. Weitestgehend dreisprachiges <strong>Bildung</strong>sangebot, nachhaltiger <strong>Sprache</strong>rwerb, Curriculumentwicklung,<br />
pädagogische Orientierungen<br />
Die bestehenden dreisprachigen <strong>Bildung</strong>sangebote im Kindergarten <strong>und</strong> in der Volksschule,<br />
sowie die geplanten im Bereich der Sek<strong>und</strong>arstufe sollen schrittweise weitestgehend dreisprachig<br />
ausgebaut werden. Dies bedeutet eine wesentliche Ausweitung des derzeitigen Angebots, speziell in<br />
der Volksschule bzw. im Gymnasium. Dies kann bis zu einem Drittel-Modell (ein Drittel Deutsch,<br />
ein Drittel Slowenisch, ein Drittel Italienisch) gehen. Dabei können Erfahrungen aus anderen Regionen,<br />
wie z. B. in Südtirol bei den Ladinern, genutzt werden. Es wird ein nachhaltiger <strong>Sprache</strong>rwerb<br />
in dem Sinne angestrebt, dass sich die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler mit Offenheit, Sensibilität<br />
<strong>und</strong> Sicherheit funktional, aktiv <strong>und</strong> kommunikativ in Alltagssituationen <strong>und</strong> in Fachthemenbezogenen<br />
Situationen in den drei <strong>Sprache</strong>n bewegen können. Dafür wird es nötig sein, für die<br />
entsprechenden <strong>Bildung</strong>sinstitutionen eigene Curricula zu entwickeln. Erste Vorarbeiten liegen<br />
vor (Mai 2010 – siehe Teil B).<br />
Die (sprach-)pädagogische Arbeit orientiert sich an zentralen Gr<strong>und</strong>sätzen einer auf den Ressourcen<br />
der Lernenden aufbauenden, ihr Selbstvertrauen <strong>und</strong> ihre Selbständigkeit entwickelnden<br />
Pädagogik, welche das Vorwissen der Lernenden miteinbezieht, Kommunikation <strong>und</strong> Sprachbewusstsein<br />
fördert. Die Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen verstehen sich als Anbieter von Lernsituationen<br />
<strong>und</strong> als konstruktive Begleiterinnen <strong>und</strong> Begleiter des Lernprozesses der Lernenden.<br />
b. Grenzüberschreitende Kooperation im Dreiländereck<br />
Der AAKV zielt auf die grenzüberschreitende Kooperation der drei Länder Österreich, Slowenien<br />
<strong>und</strong> Italien, ist also prinzipiell trilateral ausgerichtet. Darüber hinaus wird Wert auf den grenzüberschreitenden<br />
Austausch der Lehrkräfte gelegt, sodass immer „native speaker“ zum Einsatz<br />
kommen.<br />
c. Errichtung eines Netzwerkes, „gemeinsame Schule“<br />
Es wird die Errichtung eines Netzwerkes von <strong>Bildung</strong>sinstitutionen vom Kindergarten bis zum<br />
Gymnasium zwischen den drei beteiligten Ländern angestrebt. Dieses Netzwerk soll für die Koordination<br />
<strong>und</strong> Administration des AABV zuständig sein <strong>und</strong> sollte von den Schulbehörden <strong>und</strong><br />
Schulen der beteiligten Partner beschickt werden. Die Errichtung einer gemeinsamen administrativen<br />
Einheit („gemeinsame Schule“) könnte helfen, die institutionskulturellen, gesetzlichen <strong>und</strong><br />
bürokratischen Hürden – die ja je Land ganz unterschiedlich sind – zu überwinden. Darüber hinaus<br />
sollen Vertreter aus der Wirtschaft, aus dem kulturellen Leben <strong>und</strong> aus den regionalen Gebietskörperschaften<br />
in die Netzwerkarbeit mit eingeb<strong>und</strong>en werden.<br />
19 Hier seien die Arbeiten von Ellen Bialystok erwähnt.
30 ⎢ Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit<br />
d. Begleitforschung, Evaluation<br />
Der Aufbau von mehrsprachigen <strong>Bildung</strong>sgängen soll durch Begleitforschung unterstützt <strong>und</strong><br />
durch Evaluation abgesichert werden. Derzeit liegt ein erster Fragebogen für die Kindergärten <strong>und</strong><br />
Volksschulen vor. Die Kooperation mit entsprechenden Institutionen soll weiter ausgebaut werden<br />
(Universitäten, <strong>Pädagogische</strong> <strong>Hochschule</strong>).<br />
e. Öffentlichkeitsarbeit<br />
Ein wesentliches Ziel <strong>und</strong> ein wesentliches Prinzip des Alpen-Adria-<strong>Bildung</strong>sverb<strong>und</strong>es ist die<br />
Öffentlichkeitsarbeit. Bereits bis jetzt wurden zahlreiche Informationsveranstaltungen für Eltern<br />
durchgeführt, eines von drei projektierten Fachsymposien (November 2009 in Nötsch mit 140<br />
TeilnehmerInnen, bis 2011 sind die Mittel für zwei weitere Symposien gesichert) durchgeführt. Es<br />
sind zahlreiche Interviews <strong>und</strong> Artikel in den Medien erschienen.
Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung ⎢31<br />
Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
Ferdinand Stefan – Magdalena Angerer-Pitschko<br />
Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
1. Ausgangslage<br />
Ausgangslage für die Ausführungen sind folgende Quellen:<br />
■■<br />
Hochschulgesetz 2005 20<br />
■■<br />
Konzept für die Einrichtung regionaler <strong>Pädagogische</strong>r Zentren für Volksgruppensprachen 21<br />
2. Allgemeines<br />
2.1 Im Unterschied zur LehrerInnenaus- <strong>und</strong> –fortbildung, welche mit einiger Wahrscheinlichkeit<br />
auch in Zukunft an unterschiedlichen Institutionen angesiedelt sein wird 22 , kann<br />
Forschung gegenwärtig <strong>und</strong> zukünftig mit weniger bürokratischen oder administrativen<br />
Hindernissen in Kooperation zwischen verschiedenen Institutionen oder zwischen Einzelpersonen<br />
aus diesen Institutionen konzipiert <strong>und</strong> durchgeführt werden.<br />
2.2 Die Auswahl der Forschungsschwerpunkte im Hinblick auf Volksgruppenfragen wird stark<br />
davon abhängen, auf welchen Ebenen Forschung organisiert <strong>und</strong> an welchen Institutionen<br />
diese verankert sein werden. Unter der Annahme, dass die Päda go gischen Zentren für<br />
Volksgruppensprachen auch für Forschungs fragen zuständig sind, werden die Forschungsschwerpunkte<br />
primär in den Bereichen der Sprachlehr- <strong>und</strong> Sprachlernforschung ange siedelt<br />
sein, die ohnehin interdisziplinär/integrativ ausgerichtet sind <strong>und</strong> linguistische, pädagogische,<br />
soziologische, psychologische <strong>und</strong> didaktische Perspektiven mit einschließen. Das<br />
heißt, dass For schungs fragen <strong>und</strong> –prozesse prinzipiell für Methoden unterschied licher Referenzwissenschaften<br />
offen sind, die bei Bedarf auch auf Fragestellungen ausgeweitet werden<br />
können, die nicht mit dem unmittelbaren Sprachunterricht selbst, sondern mit dem Erst<strong>und</strong><br />
Zweitsprachenerwerb bzw. mit Sprachaneignungs- <strong>und</strong> Sprach lernzuwachskontexten im<br />
weiteren Sinn zu tun haben. Dies ist vor allem für Volksgruppensprachen häufiger relevant<br />
als für das Erlernen klassischer Fremdsprachen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich viele<br />
Fragestellungen erst in den konkreten Unterrichts situationen ergeben. Die Ergebnisse solcher<br />
Forschungsschwer punkte sollten sich nach Möglichkeit nicht in der Scientific Community<br />
verflüchtigen, sondern vielmehr zurück in den Unter richt geführt werden. Der Ansatz ist<br />
empirisch, d.h. Einsichten <strong>und</strong> Hypothesen müssen sich aus dem Unterricht bzw. dem Unterrichtskontext<br />
selbst ergeben.<br />
2.3 Im Rahmen von Forschung sollte institutionsübergreifend, regional, national <strong>und</strong> international kooperiert.<br />
Die Forschungsschwerpunkte bilden das jeweilige Profil der <strong>Pädagogische</strong>n Zentren für<br />
20 http://www.jusline.at/Hochschulgesetz_2005_(HschG).html<br />
21 Siehe Angerer-Pitschko/ Stefan: Konzept für die Einrichtung regionaler <strong>Pädagogische</strong>r Zentren für Volksgruppensprachen,<br />
S. 58 f.<br />
22 Siehe http://lehrerinnenbildung.at/wp-uploads/2010/03/endbericht_der_expertinnengruppe_la_neu.pdf, S. 71
32 ⎢ Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
Volksgruppensprachen ab. Diese sind auch für die Lukrierung eventuell notwendiger Drittmittel<br />
zuständig.<br />
3. Schwerpunkte<br />
In den Bereichen der Forschung <strong>und</strong> Entwicklung 23 werden daher folgen de Schwerpunkte empfohlen:<br />
3.1 Schwerpunkte – Forschung:<br />
■■<br />
Auseinandersetzung mit gr<strong>und</strong>legenden Forschungsaspekten zwei sprachiger Erziehung <strong>und</strong><br />
<strong>Bildung</strong> auf regionaler, nationaler <strong>und</strong> internationaler Ebene<br />
■■<br />
Empirische Untersuchungen qualitativer <strong>und</strong> quantitativer Art zum Status quo des zweisprachigen<br />
Unterrichts mit Blick auf unter schied liche Variablen:<br />
––<br />
Methodik <strong>und</strong> Methoden (inklusive Sozialformen, Arbeits- <strong>und</strong> Übungs formen, Umgang<br />
mit Fehlern, Individualisierung <strong>und</strong> Differen zierung, Leistungsmessung etc.)<br />
––<br />
Einstellungen/Haltungen von Lehrenden<br />
––<br />
Interaktion <strong>und</strong> Kommunikation im Unterricht (Interaktions- <strong>und</strong> Diskursanalysen)<br />
––<br />
Einstellungen/Haltungen der Eltern<br />
––<br />
Einstellung/Haltungen der SchülerInnen<br />
––<br />
Analyse der Sprachaneignungskontexte/sprachenpolitische Rah men bedingungen vor Ort<br />
(Verwendung der Zweitsprache im Alltag, Prestige der Zweitsprache, ...) <strong>und</strong> deren Auswirkungen<br />
auf den Sprachlehr- <strong>und</strong> Sprachlernprozess<br />
■■<br />
Forschende <strong>und</strong> evaluierende Begleitung unterschiedlicher Formen der Immersion<br />
■■<br />
Frühkindliche Bilingualismus <strong>und</strong> mehrsprachiger Unterricht im Kin der garten<br />
■■<br />
Forschende <strong>und</strong> evaluierende Begleitung von Projektlernen<br />
■■<br />
Entwicklung, Erprobung, Implementierung, Evaluation <strong>und</strong> Revision von schul- bzw. adressatenspezifischen<br />
Curricula<br />
■■<br />
Weiterführung <strong>und</strong> Ausbau curricularer Begleitforschungen<br />
■■<br />
Konzeption <strong>und</strong> Umsetzung von Aktionsforschungsprojekten<br />
■■<br />
Auswirkungen aktueller Entwicklungen in den Bereichen GERS, Bil dungs standards <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>nportfolio<br />
■■<br />
Regionalspezifische Forschungsprojekte zu spezifischen Problem stellungen <strong>und</strong> Herausforderungen<br />
■■<br />
Auseinandersetzung mit Diversitäts- <strong>und</strong> Normalitätskonzepte<br />
■■<br />
Feldforschung<br />
3.2 Schwerpunkte – Entwicklung:<br />
■■<br />
Entwicklung <strong>und</strong> Veröffentlichung von Good-Practice-Beispielen<br />
■■<br />
Entwicklung <strong>und</strong> Veröffentlichung von didaktischen <strong>und</strong> organisato rischen Modellen für den<br />
bilingualen <strong>und</strong> mehrsprachigen Unter richt<br />
■■<br />
Konzeption <strong>und</strong> Durchführung von Schulentwicklungsprojekten unter Einbeziehung der Eltern<br />
sowie der jeweiligen Kommunen vor Ort<br />
■■<br />
Entwicklung <strong>und</strong> Veröffentlichung zeitgemäßer Unterrichts mate rialien für unterschiedliche<br />
23 Vgl. Wakounig: Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen als Ausgangspunkt für Reformen, November 2010, S. 34 ff.
Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung ⎢33<br />
Kontexte (bezogen auf die unterschied lichen Organisationsformen zweisprachigen Unterrichts)<br />
<strong>und</strong> Zielgruppen<br />
■■<br />
Einrichtung von Sprachwerkstätten in <strong>Kärnten</strong>, wie sie im Burgen land bereits existieren<br />
■■<br />
Erarbeitung von Regionalsprachenkonzepten 24<br />
■■<br />
Entwicklung zeitgemäßer <strong>und</strong> nachhaltiger Fortbildungskonzepte mit spezifischen Schwerpunkten<br />
(z.B. Mehrsprachendidaktik, Im mer sion/ CLIL, Language Awareness, Interkulturelle<br />
<strong>Bildung</strong>, Um gang mit Diversität <strong>und</strong> Heterogenität)<br />
■■<br />
Entwickeln, Begleiten <strong>und</strong> Durchführen von Peer-Reviews 25 , um das Bemühen schulischer<br />
Qualitätsentwicklung <strong>und</strong> Qualitätssicherung zu unterstützen<br />
■■<br />
Entwicklung <strong>und</strong> Implementierung von Konzepten <strong>und</strong> Instru mentarien zur Einschätzung von<br />
Sprachkompetenzen:<br />
––<br />
Entwicklung von zielgruppen- <strong>und</strong> kontextspezifischen Kompe tenz beschreibungen als Orientierungshilfen<br />
für Lehrer/innen <strong>und</strong> Lehrer<br />
––<br />
Leistungsbeurteilung im zweisprachigen Unterricht (z.B. Lehr ziel kataloge, Pensenbücher<br />
etc.)<br />
––<br />
Europäisches <strong>Sprache</strong>nportfolio für Volksgruppensprachen<br />
––<br />
Standards für die Volksgruppensprachen<br />
24 Vgl. etwa: Das <strong>Sprache</strong>nkonzept für die deutschen Kindergärten <strong>und</strong> Schulen in Südtirol, Hrsg. Deutsches Schulamt <strong>und</strong><br />
<strong>Pädagogische</strong>s Institut, Bozen 2004<br />
25 Vgl. Evaluationsbericht: Peer-Review – Wird an der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Kärnten</strong> wirksam <strong>und</strong> nachhaltig gelernt?<br />
(Unveröffentlichter Evaluationsbericht); Hrsg.: Peer-Review Team der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> Burgenland. Eisenstadt,<br />
Oktober 2010
34 ⎢ Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
Wladimir Wakounig<br />
Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen als Ausgangspunkt<br />
für Reformen<br />
Ausgangspunkt für Reformen im Minderheitenschulwesen sollte die Charta für Regional- <strong>und</strong><br />
Minderheitensprachen (1992) sein.<br />
■■<br />
Die Charta ist ein internationales Dokument, das Mitgliedstaaten des Europarates verpflichtet,<br />
entsprechende politische <strong>und</strong> bildungspolitische Maßnahmen zu setzen, um <strong>Sprache</strong>n auf verschiedenen<br />
Ebenen zu fördern <strong>und</strong> zu erhalten.<br />
■■<br />
Dazu gehören auch entsprechende schulpolitische Maßnahmen, wie z. B. Reformen.<br />
■■<br />
Die Charta ist im Kontext aller anderer europäischer <strong>Bildung</strong>svisionen zu sehen (wie z. B. Förderung<br />
der Zwei- <strong>und</strong> Mehrsprachigkeit).<br />
■■<br />
Mit der Charta ist die öffentliche Verantwortung für die Förderung von Minderheitensprachen<br />
angesprochen.<br />
■■<br />
Öffentliches Wahrnehmen dieser Verantwortung bedeutet, den Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen<br />
öffentliche Funktion zu geben.<br />
■■<br />
Entsprechend der Charta sollen sich Schulen <strong>und</strong> andere Erziehungs- <strong>und</strong> <strong>Bildung</strong>sinstitutionen<br />
um ein lernfre<strong>und</strong>liches <strong>und</strong> sprachenfre<strong>und</strong>liches Klima bemühen, das lebenslanges <strong>Sprache</strong>nlernen<br />
ermöglicht <strong>und</strong> unterstützt.<br />
■■<br />
■ ■<br />
■■<br />
■■<br />
■■<br />
Die bildungspolitischen <strong>und</strong> schulpraktischen Intentionen der Charta sollen bei Reformen des<br />
Minderheitenschulwesens berücksichtigt <strong>und</strong> implementiert werden. Folgendes ist anzustreben:<br />
■■<br />
Erprobung verschiedener Ansätze bilingualer Erziehung, deren Ziel es ist, mit innovativen didaktischen<br />
Modellen der Zweisprachigkeit zur Mehrsprachigkeit zu gelangen (Zweisprachigkeit<br />
ist keine Sackgasse!).<br />
■■<br />
Die didaktische Modernisierung geht in Richtung Stärkung <strong>und</strong> Stützung der gesellschaftlich<br />
schwächeren <strong>Sprache</strong>n – wie etwa durch immersive Modelle, zeitliche Ausdehnung des Unterrichts<br />
in Minderheitensprachen etc..<br />
Didaktische Modernisierung hat die Förderung der Schriftlichkeit <strong>und</strong> Mündlichkeit in beiden<br />
<strong>Sprache</strong>n zum Ziel.<br />
„Transfer“ erfolgreicher bilingualer Modelle aus anderen zwei- <strong>und</strong> mehrsprachigen Regionen<br />
Europas, die vergleichbare strukturelle <strong>und</strong> gesellschaftlich-politische Rahmenbedingungen<br />
aufweisen (bspw. immersiver Unterricht in Graubünden, partielle Immersion im Elsass).<br />
Umsetzung immersiver Modelle (Klassenebene, Schulebene) von der Elementarstufe bis zum<br />
Ende der Sek<strong>und</strong>arstufe II.<br />
Entwickeln <strong>und</strong> Erproben (Pilotierung, Schulversuch) von zweisprachigen Modellen, die auf<br />
den ersten beiden Schulstufen eine totale Immersion in Slowenisch vorsehen.<br />
Implementierung zweisprachiger Modelle, die einerseits Erhalt <strong>und</strong> Förderung der Minderheitensprachen<br />
<strong>und</strong> andrerseits Bereicherung der Sprach(en)kompetenz (Gemeinsamer Europäischer<br />
Referenzrahmen) durch Minderheitensprachen zum Ziel haben.
Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung ⎢35<br />
Didaktik <strong>und</strong> Methodik des zweisprachigen Unterrichts<br />
Im zweisprachigen Unterricht sollen Kinder in beiden <strong>Sprache</strong>n so unterrichtet werden, dass einerseits<br />
die mitgebrachte/n <strong>Sprache</strong>/n altersgerecht weiterentwickelt wird /werden, andrerseits die<br />
Zweitsprache mündlich <strong>und</strong> sicher so erworben wird, so dass nach der Volksschule ein Übertritt in<br />
eine weiterführende zweisprachige Ausbildung auf der Sek<strong>und</strong>arstufe I möglich ist.<br />
Wesentliche Ziele sind:<br />
■■<br />
individuelle Bilingualität <strong>und</strong> Biliteralität<br />
■■<br />
Interkulturalität<br />
■■<br />
Entwicklung alltagssprachlicher Kompetenzen (BICS)<br />
■■<br />
Entwicklung schulsprachlicher Kompetenzen<br />
Zweisprachiger Unterricht in allen Fächern, Förderung der Sprachbildung in allen Fächern. Der<br />
Sachunterricht ist das „pädagogische Herzstück“ (Kielhöfer 2004, 169) in der zweisprachigen Erziehung<br />
<strong>und</strong> <strong>Bildung</strong>. Im zweisprachigen Unterricht sollen Curricula so erfüllt werden, dass den<br />
Kindern Sichtwechsel <strong>und</strong> Vergleiche ermöglicht werden <strong>und</strong> dass sie auch emotionale <strong>und</strong> kognitive<br />
Auseinandersetzungen mit Differenz <strong>und</strong> Heterogenität erlauben. Der Anfangsunterricht stellt<br />
den kommunikativen <strong>und</strong> interaktiven Aspekt ins Zentrum der pädagogischen Praxis. Begreifen,<br />
dass Sprechen <strong>und</strong> Handeln zusammengehören bzw. sich beide gegenseitig unterstützen. Ein<br />
zweisprachiger Unterricht soll integriertes Sprachhandeln sein, d.h. <strong>Sprache</strong> wird nachvollziehbar<br />
gelernt, indem sie in sinnvollen Kontexten eingesetzt <strong>und</strong> gebraucht wird.<br />
Unterrichtsorganisation:<br />
Ausdehnung von Lern- <strong>und</strong> Arbeitszeiten in den Minderheitensprachen (partielle Immersion: tageweise,<br />
wochenweise etc.), damit Spielen, Experimentieren <strong>und</strong> Erproben in den <strong>Sprache</strong>n möglich<br />
ist. Verkürzte Zeiten erzeugen Druck <strong>und</strong> lassen keine Kreativität zu. <strong>Sprache</strong>nwechsel beruht<br />
auf einer für die Schüler/innen nachvollziehbaren Ordnung (räumlich, zeitlich, Puppen oder Farben<br />
als Sprachorientierungen, Person bzw. Team etc.), Organisation eines „Werkstattunterrichts“<br />
(unterstützt von Lehrerteams).<br />
Methodische <strong>und</strong> didaktische Aspekte:<br />
■■<br />
Förderung der Sprachproduktion <strong>und</strong> -rezeption<br />
■■<br />
vielfältiges Angebot von Sprechanlässen in beiden <strong>Sprache</strong>n, vor allem in der Minderheitensprache<br />
■■<br />
Red<strong>und</strong>anz als Methode<br />
■■<br />
Einsatz von Mimik <strong>und</strong> Gestik<br />
■■<br />
Unterstützung des Gesprochenen durch nonverbale Kommunikation<br />
■■<br />
Anpassung der <strong>Sprache</strong> <strong>und</strong> des Sprachtempos an Kinder bzw. ihr Sprachverständnis Vielfältige<br />
sprachliche Interaktionen (Rollenspiele, Tanzspiele, lebensweltliche Dialoge) Partner- <strong>und</strong><br />
Gruppenaktivitäten<br />
■ ■ „Offener Unterricht“ mit selbständigen Arbeitsformen<br />
■ ■ „Stationenlernen“ mit Sprachspielen <strong>und</strong> Aufforderung zur Sprachproduktion<br />
■■<br />
Visualisierung <strong>und</strong> Vergegenständlichung von Begriffen <strong>und</strong> Themen (durch Filme, Bilder, Realia)<br />
■■<br />
Erarbeiten <strong>und</strong> Entwickeln sprachlicher Mittel (wie Wortlisten, Bild-Wort-Karteien)
36 ⎢ Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
■■<br />
■■<br />
■■<br />
■■<br />
■■<br />
■■<br />
■■<br />
Vermitteln von Verstehens- <strong>und</strong> Erschließungsstrategien (speziell beim Lesen anspruchsvollerer<br />
Texte)<br />
Förderung der Textproduktion (Aufschreiben kurzer Dialoge, Bildbeschreibungen, Texte für<br />
Rollenspiele)<br />
Methoden zur Förderung der Sprachbewusstheit <strong>und</strong> des Sprachvergleichs (z. B. Entdecken von<br />
grammatischen <strong>und</strong> semantischen Ähnlichkeiten <strong>und</strong> Unterschieden zwischen den <strong>Sprache</strong>n)<br />
Beispiele für Sprachbetrachtung<br />
Einsatz von Medien (DVD, Audiokassetten), um verschiedene Fähigkeiten/Kompetenzen zu<br />
fördern (z. B. Hörverstehen)<br />
Ermuntern zum Experimentieren <strong>und</strong> Ausprobieren<br />
In-der-<strong>Sprache</strong>- Bleiben (Lehrer/innen als sprachliche Vorbilder bzw. Leitbilder)<br />
Beurteilungspraxis: Getrennte Beurteilung <strong>und</strong> schriftliche Benotung<br />
Getrennte Beurteilung von beiden <strong>Sprache</strong>n (Slowenisch, Lesen, Schreiben <strong>und</strong> Deutsch, Lesen<br />
Schreiben) muss ins Regelschulwesen übernommen werden. Die derzeitige Praxis einer gemeinsamen<br />
Note für Deutsch <strong>und</strong> Slowenisch (Lesen, Schreiben) widerspricht allen pädagogischen Überlegungen,<br />
erbrachte Leistungen nachvollziehbar zu machen.<br />
Für Kinder, die zum zweisprachigen Unterricht angemeldet sind, haben die beiden <strong>Sprache</strong>n<br />
zum Teil völlig unterschiedliche Bedeutungen: Für einige sind Slowenisch <strong>und</strong> Deutsch Erstsprachen,<br />
für einige ist Slowenisch Erstsprache <strong>und</strong> Deutsch Zweitsprache, für den Großteil ist Slowenisch<br />
Zweitsprache <strong>und</strong> Deutsch Erstsprache, für einige sind Slowenisch <strong>und</strong> Deutsch Zweitsprachen.<br />
Allein dieser unterschiedliche sprachbiographische Hintergr<strong>und</strong> von Schüler/innen muss bei<br />
der Beurteilung entsprechend berücksichtigt werden.<br />
Auf den ersten beiden Schulstufen sollten nur schriftliche Beurteilungen an die Erziehungsberechtigten<br />
weitergegeben werden: Sprachliche Leistungen <strong>und</strong> sprachliche Fortschritte sollen in verbaler<br />
Form gewürdigt werden; differenzierte Rückmeldungen geben Einblick in den (sprachlichen)<br />
Entwicklungsstand der Kinder.<br />
Lehrer/innen/bildung<br />
■■<br />
Angebote bzw. Lehrgang für immersiven Unterricht<br />
■■<br />
Angebote für integriertes Sprachhandeln (Integrierte Sprachdidaktik)<br />
■■<br />
Vernetzungslernen (<strong>Bildung</strong> von Netzwerken mit innovativen, internationalen, bilingualen<br />
Modellen)<br />
■■<br />
Weiterentwicklung sprachlicher Kompetenzen (mindestens 1-2 verpflichtende Semester in Slowenien)<br />
■■<br />
Angebot theaterpädagogischer Seminare (Förderung der nonverbalen Kommunikation, Umgang<br />
mit Mimik <strong>und</strong> Gestik)<br />
■■<br />
Vernetzung von Schulen, die verschiedene Varianten des immersiven Unterrichts erproben bzw.<br />
praktizieren<br />
■■<br />
Begleitende Fortbildung
Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung ⎢37<br />
Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
■■<br />
Errichtung eines interdisziplinären Zentrums, welches das Sprachverhalten <strong>und</strong> die <strong>Sprache</strong>ntwicklung<br />
von zwei- <strong>und</strong> mehrsprachigen Kindern in verschiedensten Formen des Minderschulwesens<br />
langfristig erforscht<br />
■■<br />
Entwicklung von Instrumentarien, Unterlagen <strong>und</strong> Verfahren, mit denen es möglich ist, die<br />
<strong>Sprache</strong>ntwicklung „zwei- <strong>und</strong> mehrsprachiger Kinder“ zu beschreiben<br />
■■<br />
Langzeitstudien über zwei- <strong>und</strong> mehrsprachige Kinder<br />
■■<br />
Erprobung <strong>und</strong> Erforschung von Modellen totaler Immersion
38 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />
Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong><br />
Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong><br />
Pädagogen<br />
Lucija Ogorevc-Feinig<br />
VorschulpädagogInnenaus-, VorschulpädagogInnenfort- <strong>und</strong><br />
VorschulpädagogInnenweiterbildung 26<br />
Dieser Bereich bedarf einer gesamten neuen gesetzlichen Regelung.<br />
Ausbildung, Fortbildung <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
Die bisherige Ausbildung der Kindergartenpädagoginnen ist verbesserungswürdig, die zweisprachige<br />
Fortbildung wird von privater Seite organisiert <strong>und</strong> eine zweisprachige Weiterbildung existiert<br />
noch nicht (SonderkindergärtnerInnen <strong>und</strong> HorterzieherInnen).<br />
Gewünscht wird eine Lehrplanänderung <strong>und</strong> die Etablierung einer Abteilung für frühkindliche<br />
Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit an der Bakip Klagenfurt/Celovec, wo Slowenisch als Zusatzausbildung<br />
(St<strong>und</strong>enausmaß wie Englisch, 12 St<strong>und</strong>en) angeboten werden sollte. Vorgesehen für SchülerInnen,<br />
die aus dem Gegenstand Slowenisch Volksgruppensprache als Pflichtgegenstand mündlich<br />
oder schriftlich diplomieren wollen. Voraussetzung dafür wären gute Slowenischkenntnisse. Eine<br />
Innovation wäre auch ein immersiver Pädagogik- <strong>und</strong> Didaktikunterricht in slowenischer <strong>Sprache</strong><br />
(St<strong>und</strong>enausmaß von insgesamt 4 St<strong>und</strong>en).<br />
Darüber hinaus diese Abteilung auch ihren Teil zur interkulturellen Erziehung an der Bakip<br />
beitragen <strong>und</strong> würde zum Beispiel Slowenisch für alle Lernende anbieten.<br />
Die Aufgabenbereiche der Abteilung für frühkindliche Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit würden weiters<br />
umfassen – neben der fachlichen <strong>und</strong> menschlichen Betreuung der zweisprachigen SchülerInnen<br />
(im Sinne von VertrauenslehrerIn) – Organisation, Durchführung <strong>und</strong> Evaluation der Praxis<br />
in den zwei- <strong>und</strong> mehrsprachigen Kindergärten in <strong>Kärnten</strong>, das Auslandspraktikum in Slowenien<br />
sowie die Früherziehungs- sowie Hortpraxis der zweisprachigen AnwärterInnen. Die angehenden<br />
zweisprachigen PädagogInnen müssten einen bestimmten Praxisanteil (mindestens 50 %) in zwei<strong>und</strong><br />
mehrsprachigen Kindergärten in Österreich sowie mindestens ein Blockpraktikum in Slowenien<br />
absolvieren, eine zweisprachige PraxislehrerIn müsste die Praxisbetreuung übernehmen.<br />
Weiters würde diese Abteilung die Auslandsaufenthalte unserer AustauschschülerInnen in Slowenien<br />
sowie anderen Staaten betreuen <strong>und</strong> Stipendien für besonders lernbereite KandidatInnen<br />
lukrieren.<br />
In Anbetracht dessen, dass eine tertiäre Ausbildung auch der VorschulpädagogInnen vorbereitet<br />
26 Hier exemplarisch für <strong>Kärnten</strong> erörtert (Anm. d. Redaktionsteams).
Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢39<br />
wird, sollte der gesamte Bereich der VorschulpädagogInnen parallel zur LehrerInnenaus-, LehrerInnenfort-<br />
<strong>und</strong> LehrerInnenweiterbildung entwickelt <strong>und</strong> geregelt werden.<br />
Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der zweisprachigen<br />
Elementarbildung (Krippen, Tagesmütter, Kindergruppen <strong>und</strong> Kindergärten)<br />
Einführung einer flächendeckenden zweisprachigen Elementarbildung im Gebiet des Minderheiten-Schulgesetzes<br />
für <strong>Kärnten</strong> – in enger Kooperation mit dem bereits bestehenden Angebot. Es<br />
müsste außerdem ermöglicht werden, auch außerhalb des Geltungsbereiches – bei Bedarf – solche<br />
öffentlichen zweisprachigen Einrichtungen zu ermöglichen.<br />
Weiters müsste eine Kindergartenaufsicht – InspektorIn mit slowenischer Sprachkompetenz –<br />
für zweisprachige Kindergärten neu eingerichtet werden. Eben diese Person könnte auch mit der<br />
Aufsicht der gesamten zweisprachigen Elementarbildung betraut werden.<br />
Es bedarf auch einer Entwicklung von Standards bzw. Kompetenzbeschreibungen für zweisprachige<br />
Kindergärten.<br />
Das Kindergartengesetz müsste adaptiert werden.
40 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />
Ferdinand Stefan – Magdalena Angerer-Pitschko<br />
LehrerInnenausbildung <strong>und</strong> LehrerInnenfortbildung an<br />
<strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong>n<br />
Status quo, aktuelle Entwicklungen <strong>und</strong> mögliche Zukunftsperspektiven<br />
1. Vorbemerkung<br />
Die konkrete organisatorische <strong>und</strong> inhaltliche Gestaltung der zukünftigen LehrerInnenbildung<br />
ist derzeit noch nicht absehbar. Im vorliegenden End bericht der ministeriumsübergreifenden ExpertInnengruppe<br />
zur LehrerInnenbildung NEU 27 vom März 2010 ist als Zeitperspektive ein etwa<br />
vierjähriger Umsetzungsplan vorgesehen. Auf Seite 71 heißt es darüber hinaus: „Eine Konzentration<br />
des gesamten Ausbildungsspektrums für pädagogische Berufe, auch für LehrerInnenbildung<br />
auf einer der bestehenden Institutionen, erscheint weder qualitativ zielführend, noch operational<br />
umsetzbar.“ Daher scheint es zum jetzigen Zeitpunkt sinn voll, den Status quo <strong>und</strong> mögliche Zukunftsperspektiven<br />
in der Aus- <strong>und</strong> Fortbildung von LehrerInnen für <strong>Pädagogische</strong> <strong>Hochschule</strong>n<br />
<strong>und</strong> Universitäten getrennt darzustellen.<br />
2. Ausgangslage <strong>und</strong> Quellen<br />
■■<br />
Hochschulgesetz 28<br />
■■<br />
Curricula für die Ausbildung von Zweisprachigen LehrerInnen an der PH-Burgenland <strong>und</strong> an<br />
der PH-<strong>Kärnten</strong> sowie von Team lehrer Innen an der PH-<strong>Kärnten</strong> 29<br />
■■<br />
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für <strong>Sprache</strong>n 30<br />
■■<br />
Sprach- <strong>und</strong> Sprachunterrichtspolitik in Österreich – Länderprofil<br />
■ ■ (LEPP-Bericht) 31<br />
■■<br />
Europäisches <strong>Sprache</strong>nportfolio 32<br />
■■<br />
EPOSTL – European Portfolio of Student Teachers for Languages 33<br />
■■<br />
LehrerInnenbildung NEU. Die Zukunft der pädagogischen Berufe. Die Empfehlungen der ExpertInnengruppe.<br />
27 http://lehrerinnenbildung.at/wp-uploads/2010/03/endbericht_der_expertinnengruppe_la_neu.pdf<br />
28 http://www.jusline.at/Hochschulgesetz_2005_(HschG).html<br />
29 http://www.ph-burgenland.at/Kroatisch.130.0.html<br />
http://www.ph-burgenland.at/Ungarisch.129.0.html<br />
http://www.ph-kaernten.ac.at/organisation/institutezentren/mehrsprachigkeit/lehrgaenge/<br />
30 http://www.goethe.de/z/50/commeuro/deindex.htm<br />
31 http://www.oesz.at/download/publikationen/Themenreihe_4.pdf<br />
32 http://www.oesz.at/<br />
33 http://archive.ecml.at/mtp2/fte/pdf/C3_Epostl_E.pdf
Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢41<br />
3. Ausbildung<br />
3.1. Konzeption, Implementierung <strong>und</strong> Evaluation neuer Curricula<br />
Im Bereich der Ausbildung wurden in den letzten Jahren sowohl an der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong><br />
Burgenland als auch an der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Kärnten</strong> neue Curricula für die Ausbildung<br />
zweisprachiger LehrerInnen konzipiert. Die Curricula sind derzeit in der Phase der Implementierung,<br />
wobei sie in <strong>Kärnten</strong> von einer Expert/innengruppe eva luierend begleitet werden. Diese Form<br />
der begleitenden Evaluation ist ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung <strong>und</strong> sollte fortgesetzt<br />
sowie auf alle neu konzipierten Curricula ausgeweitet werden. Dies gilt im Besonderen für das zwischen<br />
der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Kärnten</strong> <strong>und</strong> der Alpen-Adria-Universität gemeinsam entwickelte<br />
Curriculum für Slowenisch auf der Sek<strong>und</strong>arstufe I. Für den Bereich der Hauptschulen <strong>und</strong><br />
der Neuen Mittelschulen wird es in den nächsten Jahren einen verstärkten Bedarf an zweisprachigen<br />
LehrerInnen geben. Daher besteht die Notwendigkeit, verstärkte „Werbung“ zur Rekrutierung geeigneter<br />
Studierender – vor allem im Sek<strong>und</strong>arbereich I <strong>und</strong> II – durchzuführen <strong>und</strong>/oder bereits im<br />
Dienst stehende KollegInnen für dieses zusätzliche Lehramt zu motivieren.<br />
Zweisprachige LehrerInnen <strong>und</strong> TeamlehrerInnen (in <strong>Kärnten</strong>) sollten gemeinsam ausgebildet<br />
werden, damit bereits im Studium wichtige Aspekte der Teamarbeit erfahrbar werden.<br />
3.2 Didaktik <strong>und</strong> Methodik in der Ausbildung<br />
Im methodisch-didaktischen Bereich der Ausbildung sollten neue Ent wicklungen auf internationaler<br />
Ebene möglichst rasch aufgegriffen <strong>und</strong> umgesetzt werden:<br />
■■<br />
ESP – Europäisches <strong>Sprache</strong>nportfolio<br />
■■<br />
EPOSTL – European Portfolio of Student Teachers for Languages, ein didaktisches Portfolio für<br />
SprachlehrerInnen<br />
■■<br />
Mehrsprachendidaktik<br />
■■<br />
Language Awareness 34<br />
■■<br />
Interkulturelle Reflexion 35<br />
Dasselbe gilt für innovative Entwicklungen <strong>und</strong> Projekte auf nationaler <strong>und</strong> regionaler Ebene:<br />
■■<br />
verstärkter Immersionsunterricht<br />
■■<br />
grenzüberschreitende Kooperationen <strong>und</strong> Initiativen<br />
■■<br />
Mehrsprachendidaktik 36<br />
■■<br />
die Funktion von Zweit- <strong>und</strong> Fremdsprachen als Brückensprachen<br />
■■<br />
Feldforschung im Bereich interkultureller <strong>Bildung</strong><br />
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der konkreten Umsetzung innovativer Methodiken <strong>und</strong> Didaktiken.<br />
Neben den bekannten didaktischen Zu gangs weisen sollten die Studierenden auch die<br />
Vielfalt alternativer metho discher Zugänge zum <strong>Sprache</strong>nlernen kennenlernen (Suggesto pädie,<br />
Fremdsprachenwachstum, Psychodramaturgie Linguistique, Tan dem, Total Physical Response,<br />
Gemeinschaftssprachlernen). Das könnte helfen, von der Illusion Abschied zu nehmen, dass es<br />
34 z.B. die Praxisreihe KIESEL am ÖSZ Graz – http://www.oesz.at/sub_main.php?page=bereich.php?bereich=8-tree=24<br />
35 Die beiden folgenden Dokumente sind Reflexionsinstrumentarien für interkulturelle Erfahrungen:<br />
http://www.oesz.at/download/publikationen/cromo_29_08_2007_gemeinsam.pdf<br />
http://www.coe.int/t/dg4/linguistic/autobiogrweb_EN.asp<br />
36 Siehe ein entsprechendes Projekt des Europarats: http://carap.ecml.at/
42 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />
die eine einzige gültige Methode für alle geben könne, sondern dass man eine Vielfalt von Methoden<br />
gut beherrschen muss, um allen Lernertypen gerecht zu werden. Durch das Erlernen einer<br />
linguistisch „entfernten“ <strong>Sprache</strong> (Arabisch, Türkisch, Mandarin) sollten angehende LehrerInnen<br />
für <strong>Sprache</strong>rwerbsprozesse sensibilisiert werden, indem sie diese „am eigenen Leib“ erfahren <strong>und</strong><br />
darüber angeleitet reflektieren. Dadurch ergäbe sich für sie auch die Chance, aus der dichotomen<br />
„Zwickmühle“ zwischen Mehr- <strong>und</strong> Minderheitensprache herauszutreten <strong>und</strong> über den Tellerrand<br />
der eigenen linguistischen folie à deux mit den dauernden kon frontativen Sprachtrutz- <strong>und</strong> -bewahrbewegungen<br />
hinausblicken ler nen.<br />
4. Fortbildung<br />
4.1 Derzeitiges Fortbildungsangebot<br />
Die Mehrzahl der bestehenden Angebote im Bereich der Fortbildung sind derzeit Einzelveranstaltungen<br />
in Form von halb- oder ganztägigen Ver anstaltungen. 37<br />
Für bereits im Dienst stehende Teamlehrer/innen, welche noch keine Zusatzausbildung für diesen<br />
Tätigkeitsbereich haben, wurde 2010 ein neues Lehrgangscurriculum konzipiert, das auf die<br />
spezifischen Erforder nisse <strong>und</strong> Voraussetzungen dieser Zielgruppe abgestimmt ist.<br />
Im Bereich der Fortbildung wird bereits derzeit recht erfolgreich ver sucht, mit ReferentInnen<br />
aus Slowenien dem Bereich der Sach-/Fach sprachen stärkeres Gewicht zu verleihen.<br />
Im Jänner 2011 beginnt ein längerfristiges <strong>und</strong> nachhaltiges Fortbil dungs projekt, in dessen<br />
Rahmen ein feststehendes Team von Lehrer Innen innovative organisatorische <strong>und</strong> inhaltliche Unterrichtsmodelle<br />
an ihren jeweiligen Schulen erproben <strong>und</strong> dabei von ExpertInnen betreut <strong>und</strong><br />
beraten werden.<br />
4.2 Zukunftskonzepte<br />
Im Bereich der Fortbildung soll das Schwergewicht stärker im Bereich nachhaltiger <strong>und</strong> längerfristiger<br />
Fortbildungskonzepte liegen. Vor allem muss mit Schulen auf der Ebene der Schulentwicklung<br />
gearbeitet werden, wobei die sehr komplexe Situation von „Wünschen <strong>und</strong> An sprüchen<br />
der Eltern, Beziehungen zwischen zweisprachigen LehrerInnen <strong>und</strong> TeamlehrerInnen <strong>und</strong> dem<br />
Stellenwert der zweiten <strong>Sprache</strong> in der Gemeinde/in der Umgebung“ unter Begleitung von Expert/innen<br />
syste matisch reflektiert <strong>und</strong> bearbeitet werden sollten.<br />
In eine ähnliche Richtung könnte auch ein nationales Fortbildungsprojekt mit folgendem Konzept<br />
gehen:<br />
a. Ein überregionales Planungsteam erarbeitet ein langfristiges <strong>und</strong> nachhaltiges Konzept für<br />
ein mehrjähriges Fortbildungsprojekt mit Lehrer/innen aus allen Volksgruppen<br />
b. Einmal pro Semester findet ein einwöchiges gemeinsames Seminar statt, in welchem die TeilnehmerInnen<br />
mit innovativen didaktisch-methodischen <strong>und</strong> organisatorischen Konzepten<br />
vertraut gemacht werden.<br />
c. Diese Konzepte werden von den TeilnehmerInnen für ihren jewei ligen Kontext modifiziert<br />
<strong>und</strong> in der Unterrichtsrealität erprobt.<br />
d. In regelmäßigen Abständen treffen sich LehrerInnen mit Betreuer Innen auf regionaler Ebene<br />
<strong>und</strong> tauschen ihre Erfahrungen aus.<br />
37 Siehe Fortbildungskatalog der PH-<strong>Kärnten</strong> –<br />
http://www.ph-kaernten.ac.at/fileadmin/_fortbildung/fbkatalog201011.pdf<br />
<strong>und</strong> Fortbildung an der PH-Burgenland – http://www.ph-burgenland.at/Fort_<strong>und</strong>_Weiterbildung.118.0.html
Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢43<br />
Einen zweiten Schwerpunkt soll die Fortbildung von bereits im Dienst stehenden LehrerInnen in<br />
Richtung Immersionskonzepte in Zusammen hang mit Feldforschungsaspekten bilden. Zur Erweiterung<br />
des fachdidak tischen Horizonts werden Exkursionen an Schulen empfohlen, in denen<br />
innovative Konzepte bereits Teil des Unterrichtsalltags sind: Schulen mit Immersionsunterricht<br />
in Österreich, mehrsprachige Schulen im Grenz gebiet zwischen Slowenien <strong>und</strong> Italien (z.B Koper,<br />
Triest), ladinische Schulen in Südtirol sowie rätoromanische Schulen in der Schweiz. Vor aussetzung<br />
für erfolgreichen Immersionsunterricht bildet eine systematische Fortbildung in sprach licher<br />
Hinsicht, vor allem die Verbesserung der Sach-/Fachsprach kom pe tenz.<br />
Für die Aufrechterhaltung <strong>und</strong> Verbesserung sprachlicher Kompetenzen sollten ein- oder<br />
mehrwöchige Sprachkurse für LehrerInnen im In- <strong>und</strong> Ausland angeboten werden.<br />
Als dritter Schwerpunkt sollten grenzüberschreitende Fortbildungs ver anstaltungen mit LehrerInnen<br />
der Nachbarsprachen forciert sowie bereits bestehende grenzüberschreitender Projekte<br />
durch spezifische Lehrer Innenfortbildung unterstützt werden. Dabei sollte dem Aspekt des interkulturellen<br />
Lernens zentrale Bedeutung zukommen 38 . Für grenz über schreitende LehrerInnenfortbildung<br />
müssten allerdings ent spre chende institutionalisierte Rahmenbedingungen in Bezug auf<br />
Reise bewegungen, Dienstfreistellungen, gemeinsame Finanzierung etc. ge schaffen werden.<br />
Langfristig sollten vor allem auch die LehrerInnen der Nachbarsprachen (wobei es in den ersten<br />
Jahren primär um Aspekte von language awareness gehen sollte) mit neuen Ansätzen von genuiner<br />
Mehr sprachendidaktik im Sinne verstärkter Kooperation zwischen den <strong>Sprache</strong>n lehrerInnen <strong>und</strong><br />
den entsprechenden Konzepten des Europarats vertraut gemacht werden.<br />
Zur Verbesserung der derzeit fehlenden Kontinuität zwischen Primar- <strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>arstufe sind<br />
gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen mit LehrerInnen beider Schularten anzubieten.<br />
38 Vgl. CROMO, ein mehrjähriges trilaterales interkulturelles Projekt zwischen Slowenien, Friaul-Julisch-Venezien <strong>und</strong> <strong>Kärnten</strong><br />
– http://www.ph-kaernten.ac.at/organisation/institutezentren/mehrsprachigkeit/aktuelles/
44 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />
Ursula Doleschal<br />
Universitäre LehrerInnenausbildung, -weiterbildung,<br />
Unterrichtsmaterialien, Curriculum für die bestehenden<br />
Ausbildungsfächer Bosnisch/Kroatisch/Serbisch 39 , Slowenisch,<br />
Slowakisch, Tschechisch, Ungarisch <strong>und</strong> für Romanes<br />
I. LehrerInnenausbildung<br />
Die Frage der LehrerInnenausbildung für die AHS bzw. Sek<strong>und</strong>arstufe I <strong>und</strong> II im Bereich<br />
B/K/S, Slowenisch, Slowakisch, Tschechisch, Ungarisch hat zwei Facetten:<br />
1) Unterrichtsfach „Slowenisch“ <strong>und</strong> „B/K/S“, Slowakisch, Tschechisch sowie „Ungarisch<br />
2) Befähigung zum Fachunterricht in der jeweiligen <strong>Sprache</strong> für alle anderen Fächer<br />
ad 1) Unterrichtsfach „Slowenisch“ <strong>und</strong> „B/K/S“, Slowakisch, Tschechisch sowie „Ungarisch“ 40<br />
Das Lehramtsstudium für das „Unterrichtsfach Slowenisch“ wird an drei (Klagenfurt, Graz,<br />
Wien), für das „ Unterrichtsfach B/K/S“ an zwei Universitäten (Graz, Wien) <strong>und</strong> für das „Unterrichtsfach<br />
Slowakisch“, „Unterrichtsfach Tschechisch“, „ Unterrichtsfach Ungarisch“ an einer österreichischen<br />
Universität (Wien) angeboten. Eine (traditionelle) Besonderheit dieser Studiengänge<br />
im österreichischen Ausbildungssystem ist darin zu sehen, dass sie in ihrem fachlichen Teil in<br />
vielem mit den entsprechenden Bachelor- <strong>und</strong>/oder Masterstudiengängen für die jeweilige <strong>Sprache</strong><br />
(also etwa Slawistik, Bohemistik, Slowenistik etc.) zusammenfallen. Das heißt, ein Großteil der<br />
Lehrveranstaltungen, die im Lehramtsstudium zu absolvieren sind, sind in erster Linie für das<br />
Bachelor- bzw. Masterstudium gedacht <strong>und</strong> entwickelt worden. Dies trifft insbesondere auf die<br />
Sprachkurse zu, die vom Erwerb einer Fremdsprache ausgehen, aber auch auf die Fachvorlesungen<br />
<strong>und</strong> -seminare, die oftmals auf Deutsch abgehalten werden.<br />
a. Sprachliche Voraussetzungen der Studierenden:<br />
Beschreibung der derzeitigen Situation<br />
Was das Einstiegsniveau für die Sprachkompetenz der Studierenden betrifft, so wird für die slawistischen<br />
Lehramtsstudien an den Universitäten in Graz <strong>und</strong> Klagenfurt das Kompetenzniveau<br />
B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für <strong>Sprache</strong>n (in der Folge abgekürzt als<br />
GERS 41 ) gefordert. An der Universität Wien kann hingegen jedes slawistische Lehramtsstudium<br />
ohne Vorkenntnisse begonnen werden. Für das Unterrichtsfach Ungarisch wieder werden Sprach-<br />
39 In der Folge abgekürzt mit B/K/S.<br />
40 Die Curricula der Studien sind unter folgenden WWW-Adressen zu finden (Zugriff 10.10.2010):<br />
Klagenfurt: http://www.uni-klu.ac.at/studabt/downloads/kuwi_04W_la.pdf, Graz: https://online.uni-graz.at/kfu_online/<br />
wbMitteilungsblaetter.display?pNr=197305, Wien: http://slawistik.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_slawistik/<br />
Downloads/Studienplan_LA_ab_WS_2010.pdf, http://finno-ugristik.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/abt_finno-ugristik/lehramt.pdf<br />
41 S. http://www.coe.int/t/dg4/linguistic/CADRE_EN.asp (Zugriff: 28.11.2010).
Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢45<br />
kenntnisse vorausgesetzt, die in einem nicht anrechenbaren Gr<strong>und</strong>kurs (2 Semester à 6 SWS) erworben<br />
werden können.<br />
Ein Auslandssemester wird in allen Curricula empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Die Lehre<br />
wird teilweise in der jeweiligen <strong>Sprache</strong> abgehalten, aber nicht durchgehend. Dieser Umstand ist einerseits<br />
den fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen, die wissenschaftliche Inhalte für mehrere Sprachstudien<br />
vermitteln, geschuldet, andererseits ist es eine Folge der erwähnten Überschneidung mit dem<br />
Bachelor- oder Master-Studium, das die Studierenden in der Regel ohne Vorkenntnisse beginnen <strong>und</strong><br />
worin sie daher sprachlich weniger fortgeschritten sein müssen als die Lehramtsstudierenden.<br />
Gewünschte Veränderungen:<br />
Notwendig ist für die Ausbildung von LehrerInnen an den AHS in <strong>Kärnten</strong> <strong>und</strong> im Burgenland<br />
die Betonung des Erwerbs verschiedener sprachlicher Varietäten, zumindest passives Verständnis<br />
von Dialekten <strong>und</strong> stark umgangssprachlichen Formen, nach Möglichkeit auch aktive Aneignung<br />
eines informellen Registers (wenn dies nicht von Haus aus gegeben ist).<br />
Die Volksgruppensprachen sind an den zweisprachigen AHS <strong>und</strong> BHS Unterrichtssprache <strong>und</strong><br />
als Sprachgegenstand Muttersprache (bzw. Zweitsprache). Daher müssen alle LehrerInnen, insbesondere<br />
aber die SprachlehrerInnen, über eine muttersprachliche bzw. zweitsprachliche Kompetenz<br />
verfügen. Im Unterschied zur Beherrschung einer Fremdsprache genügt dafür die Beherrschung<br />
der Standardsprache nicht, denn die Kommunikation in einer Mutter- oder Zweitsprache<br />
bedeutet unter anderem das automatische Wechseln der Sprechweise (Varietät oder Register) je<br />
nach sozialer Rolle oder Sprechsituation. 42 Da die Volksgruppensprachen als Unterrichtsfach vermehrt<br />
von Personen gewählt werden, für die die jeweilige <strong>Sprache</strong> eine Fremdsprache ist oder die<br />
in ihrer Lebenswelt keine oder wenig Möglichkeit zur natürlichen Kommunikation haben, muss<br />
auf diesen Punkt besonders Rücksicht genommen werden.<br />
Lösungsmöglichkeiten:<br />
■■<br />
Unmittelbar umsetzbar: Spezielle Sprachkursangebote im Studium, Coaching, verpflichtendes<br />
Auslandssemester: Um ein entsprechendes Angebot erstellen zu können, muss ein Modell<br />
erstellt werden, was – bei entsprechender zweckgeb<strong>und</strong>ener Finanzierung der Universitäten in<br />
diesem Bereich – kurzfristig realisierbar wäre.<br />
■■<br />
Nachbearbeitungsbedarf: Reform des Lehramtsstudiums (Gesetzgebung) <strong>und</strong> zwar in Zusammenarbeit<br />
zwischen Universität (Stärken in Sprachausbildung) <strong>und</strong> <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong>n<br />
(Stärken in Didaktik).<br />
b. Fachdidaktik<br />
Beschreibung der derzeitigen Situation<br />
In allen Curricula für die Lehramtsstudien für B/K/S, Slowenisch, Slowakisch, Tschechisch <strong>und</strong><br />
42 Die Beherrschung dieses Wechsels in der Volksgruppensprache ist für die sprachliche Autorität <strong>und</strong> Vorbildwirkung der<br />
LehrerInnen gegenüber den SchülerInnen unabdingbar <strong>und</strong> auch eine Voraussetzung für die natürliche mehrsprachige<br />
Kommunikation der LehrerInnen außerhalb des Unterrichts. Die positive Wirkung einer solchen Sprachkompetenz <strong>und</strong><br />
Kommunikation hat sich in dem kürzlich im Auftrag des BMUKK durchgeführten Forschungsprojekts „Jeder Tag <strong>Sprache</strong>“<br />
gezeigt.
46 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />
Ungarisch macht das Fach „Fachdidaktik“ einen wesentlichen Bestandteil aus. Dabei fällt Folgendes<br />
auf: In den Beschreibungen der Inhalte des Faches „Fachdidaktik“ werden bei Slowenisch<br />
<strong>und</strong> B/K/S sowie Slowakisch, Tschechisch einerseits die Termini „Fremdsprachendidaktik“ <strong>und</strong><br />
andererseits in manchen Fällen „Zweitsprachendidaktik“ bzw. „Zweitspracherwerb“ erwähnt. Im<br />
Curriculum für Ungarisch wird im Rahmen der Fachdidaktik auch auf die Bedeutung des Unterrichts<br />
für den „kulturellen Fortbestand <strong>und</strong> die Wahrung der Volksgruppenidentität der Ungarn<br />
in Österreich“ hingewiesen. Das heißt aber, dass die Möglichkeit, eine der betroffenen <strong>Sprache</strong>n als<br />
Volksgruppensprache zu unterrichten, in den Curricula zu wenig zur Geltung kommt.<br />
Es stellt sich daher die Frage, wie man den unterschiedlichen Anforderungen, die LehrerInnen<br />
der Volksgruppensprachen an den AHS <strong>und</strong> BHS zu bewältigen haben, im Studium gerecht werden<br />
kann. Wenn etwa das Unterrichtsfach Slowenisch in einer Kärntner zweisprachigen Schule<br />
unterrichtet werden soll, so ist Slowenisch nicht in erster Linie Fremdsprache – kann aber auch das<br />
sein. Dasselbe gilt mutatis mutandis für Kroatisch ebenso wie für Tschechisch <strong>und</strong> Slowakisch <strong>und</strong><br />
Ungarisch.<br />
Gewünschte Veränderungen/Unmittelbar umsetzbar:<br />
Notwendig ist daher eine Berücksichtigung der Didaktik des B/K/S, Slowenischen, Slowakischen,<br />
Tschechischen <strong>und</strong> Ungarischen als Erst- <strong>und</strong> Zweitsprache im fachdidaktischen Teil der Ausbildung,<br />
wie dies in der Germanistik im Rahmen der Ausbildung für Deutsch als Fremdsprache<br />
(DaF) bzw. als Zweitsprache (DaZ) bereits geschieht 43 , <strong>und</strong> die Vermittlung der Notwendigkeit<br />
einer Integration dieser Didaktiken in heterogenen LernerInnengruppen bzw. Klassen.<br />
Lösungsmöglichkeiten (alle unmittelbar umsetzbar):<br />
■■<br />
Spezielle Didaktiklehrangebote im Studium (für die Lehramtsstudien Unterrichtsfach B/K/S,<br />
Slowenisch, Slowakisch, Tschechisch, Ungarisch)<br />
■■<br />
Reform des Lehramtsstudiums (Gesetzgebung): dringend angesagt <strong>und</strong> zwar in Zusammenarbeit<br />
zwischen Universität (Stärken in Sprachausbildung) <strong>und</strong> PH (Stärken in Didaktik)<br />
■■<br />
Schulen müssten Anstellungserfordernisse für die jeweils ausgeschriebenen Stellen formulieren<br />
(je nachdem, ob die <strong>Sprache</strong> als Muttersprache oder als Fremdsprache gelehrt werden soll).<br />
■■<br />
Einrichtung von dezentralen Zentren für Forschung <strong>und</strong> Entwicklung im Bereich autochthoner<br />
Volksgruppen 44<br />
43 Man vergleiche das Curriculum der Univ. Wien: „Einsicht in gesellschaftliche <strong>und</strong> individuelle Aspekte der Mehrsprachigkeit<br />
<strong>und</strong> ihre Bedeutung für den Fremdsprachenunterricht“, „Einblick in die sprachenrechtliche <strong>und</strong> -politische Situation in<br />
Österreich“ oder das Curriculum für den Lehrgang zweisprachiger Unterricht an Volksschulen der PH <strong>Kärnten</strong>: „Bilinguale/<br />
multilinguale Erziehungsmodelle […]; Interkulturelle Sprachbildung; Sprachdiagnostik <strong>und</strong> Sprachförderung, Individualisierung<br />
<strong>und</strong> Differenzierung; Dokumentation <strong>und</strong> Bewertung sprachlicher Fähigkeiten (GERS); Aspekte der sprachlichen<br />
Qualitätsentwicklung <strong>und</strong> Qualitätssicherung; Umgang mit sprachlichen Interferenzen“ usw.)<br />
44 Diese Zentren sollen einerseits die Lage der autochthonen Volksgruppen beforschen <strong>und</strong> entsprechende anwendungsorientierte<br />
Projekte für die Didaktik durchführen. Sie sollten in weiterer Folge die Fähigkeit des zweisprachigen Unterrichts,<br />
weitere anderssprachige SchülerInnen mit verwandten <strong>Sprache</strong>n als Erstsprache zu integrieren, prüfen. Das vom BMUKK<br />
geförderte Forschungsprojekt „Jeder Tag <strong>Sprache</strong>“ hat gezeigt, dass etwa eine zweisprachige slowenisch-deutsche Volksschule<br />
in <strong>Kärnten</strong> eine sehr gute Möglichkeit bietet, Kinder mit bosnischer, kroatischer oder serbischer Muttersprache sowohl zum<br />
Slowenischen als auch zum Deutschen hinzuführen <strong>und</strong> sie zudem sozial zu integrieren, weil sie hier „nicht als Ausländer<br />
behandelt“ werden.
Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢47<br />
ad 2) Befähigung zum Fachunterricht in der Volksgruppensprache für alle anderen Fächer<br />
Alle Unterrichtsfächer, die an AHS <strong>und</strong> BHS unterrichtet werden (z.B. Deutsch, Mathematik, Physik,<br />
Chemie, Geographie <strong>und</strong> Wirtschaftsk<strong>und</strong>e, Musikerziehung, Bewegung <strong>und</strong> Sport) können an<br />
vielen österreichischen Universitäten studiert werden. Diese Studien werden jedoch ausschließlich<br />
in deutscher <strong>Sprache</strong> angeboten. Zukünftige LehrerInnen an Schulen mit einer anderen Unterrichtssprache<br />
(d.h., einer Volksgruppensprache) haben während des Studiums daher keine Möglichkeit,<br />
mit den Lehrenden <strong>und</strong> StudienkollegInnen in ihrem Fach <strong>und</strong> über ihr Fach in der betreffenden<br />
<strong>Sprache</strong> zu kommunizieren bzw. das Fach auch teilweise in dieser <strong>Sprache</strong> zu studieren.<br />
Beschreibung der derzeitigen Situation<br />
Sprachliche Voraussetzungen der LehrerInnen:<br />
FachlehrerInnen an AHS erwerben, wenn sie ihr Lehramtsstudium in Österreich absolvieren, die<br />
Fachsprache ihres Faches auf Deutsch (teilweise auch auf Englisch). Die Vermittlung des Faches in<br />
der jeweiligen <strong>Sprache</strong> erfordert aber nicht nur (wie bereits oben argumentiert) die sehr gute Beherrschung<br />
der Allgemeinsprache, sondern auch die entsprechende Beherrschung der spezifischen<br />
Fachterminologie <strong>und</strong> der fachlichen Ausdrucksweisen, mit anderen Worten – der Fachsprache.<br />
Um in einer Fachsprache sicher zu sein, bedarf es der dauernden fachlichen Kommunikation <strong>und</strong><br />
Auseinandersetzung. Diese Möglichkeit ist in Österreich für die Volksgruppensprachen nicht gegeben.<br />
Hinzu kommt das Problem der Schulbücher, die selten in der betroffenen <strong>Sprache</strong> vorliegen<br />
bzw. geeignet oder approbiert sind. Es gibt von wenigen Ausnahmen abgesehen keine österreichischen<br />
Schulbücher in den Volksgruppensprachen (außer natürlich für den Sprachunterricht). 45 Die<br />
Verwendung von in den jeweiligen Nachbarländern entstandenen Schulbüchern ist sowohl aus<br />
inhaltlichen als auch aus rechtlichen Gründen schwierig.<br />
Gewünschte Veränderungen:<br />
Notwendig ist es daher, von den Sprachinstituten der Universitäten oder vom evt. gegebenen <strong>Sprache</strong>nzentrum<br />
aus ein Angebot (als freie oder geb<strong>und</strong>ene Wahlfächer) für Studierende zu erstellen,<br />
die am BG/BRG für Slowenen oder im dreisprachigen Gymnasium Oberwart oder an einer zweisprachigen<br />
AHS bzw. BHS unterrichten wollen, <strong>und</strong> zwar für:<br />
■■<br />
allgemeine Wissenschaftssprache bzw. akademische <strong>Sprache</strong> (Erwerb aller vier sprachlichen<br />
■■<br />
Fertigkeiten in der Wissenschaftssprache: Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben)<br />
Fachsprache B/K/S, Slowenisch, Slowakisch, Tschechisch oder Ungarisch als Unterrichtssprache<br />
(z.B. spezielle Angebote für naturwissenschaftliche Fächer, geisteswissenschaftliche Fächer<br />
usw.)<br />
Dieses Programm soll studienbegeleitend <strong>und</strong> aufbauend über die verschiedenen Studienjahre absolviert<br />
werden können.<br />
45 In der vom BMUKK veröffentlichten Liste von Schulbüchern für die AHS, die über die Schulbuchaktion 2008/09 bestellt werden<br />
konnten (http://www.bmukk.gv.at/medienpool/15780/0809_sbl_1000_1100.pdf, Zugriff 4.11.2010), finden sich Lehrbücher<br />
für die Unterrichtsfächer Kroatisch, Slowenisch <strong>und</strong> Ungarisch in der jeweiligen <strong>Sprache</strong>, sowie für Religion (auf<br />
Kroatisch <strong>und</strong> Slowenisch) <strong>und</strong> für Geschichte, Physik <strong>und</strong> Musikerziehung (auf Slowenisch), weiterhin ein zweisprachiges<br />
Schulbuch zu Geschichte- <strong>und</strong> Sozialk<strong>und</strong>e (auf Bosnisch/Kroatisch <strong>und</strong> Serbisch). Das bedeutet, dass lediglich einzelne<br />
Fächer durch Schulbücher in nur zwei der Volksgruppensprachen (mit jeweils einem Lehrbuch) abgedeckt sind. Englischsprachige<br />
Unterrichtsmaterialien stehen hingegen für die Fächer Biologie <strong>und</strong> Umweltk<strong>und</strong>e, Chemie, Geographie <strong>und</strong><br />
Wirtschaftsk<strong>und</strong>e, Geschichte <strong>und</strong> Sozialk<strong>und</strong>e, Mathematik <strong>und</strong> Physik für Schulen mit englischer Unterrichtssprache zur<br />
Verfügung.
48 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />
Lösungsmöglichkeiten:<br />
■■<br />
Unmittelbar umsetzbar: Spezielle Sprachkursangebote im Studium, Coaching, Förderung eines<br />
Auslandssemesters: Dafür müsste ein Ausbildungsmodell <strong>und</strong> Angebot (evt. universitätsübergreifend)<br />
entwickelt werden, das zudem gesondert finanziert werden muss.<br />
■■<br />
Einrichtung von Zentren für Forschung <strong>und</strong> Entwicklung im Bereich autochthoner Volksgruppen<br />
(auch im Hinblick auf Integration) (Nachbearbeitungsbedarf)<br />
II. LehrerInnenweiterbildung<br />
Die LehrerInnenweiterbildung sollte nach den Vorschlägen der ExpertInnengruppe 46 nicht mehr<br />
schulartenspezifisch angeboten werden. Folgende Weiterbildungsangebote, die die Universitäten<br />
anbieten könnten, wenden sich auf Gr<strong>und</strong> der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Trennung AHS<strong>und</strong><br />
Pflichtschulbereich) dennoch in erster Linie an FachlehrerInnen der AHS:<br />
Beschreibung der derzeitigen Situation<br />
Sowohl die Sprach- als auch die FachlehrerInnen in den Volksgruppensprachen haben kaum die<br />
Möglichkeit, ihre <strong>Sprache</strong> außerhalb der Schulsituation auf dem einschlägigen Niveau anzuwenden.<br />
Dies gilt insbesondere für die Fachsprache, aber auch die Allgemeinsprache ist bei den Volksgruppensprachen<br />
nicht ausreichend im alltäglichen Gebrauch, um eine entsprechend hohe Kompetenz<br />
zu gewährleisten.<br />
Gewünschte Veränderungen<br />
Daher sollten beide Gruppen von LehrerInnen regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen,<br />
die speziell für diese Gruppe erstellt werden.<br />
Diese Weiterbildungsveranstaltungen sollen die LehrerInnen bei der Aneignung <strong>und</strong> didaktischen<br />
Umsetzung der Fachsprache ihres jeweiligen Faches unterstützen. Folgende Kurse können<br />
von den Universitäten angeboten werden:<br />
■■<br />
■■<br />
allgemeine Wissenschaftssprache bzw. akademische <strong>Sprache</strong> (Erwerb aller 4 Fertigkeiten)<br />
Volksgruppensprache als Unterrichtssprache im Fachunterricht (Integration von Theorie <strong>und</strong><br />
Praxis). Es handelt sich hier nicht um einen reinen Sprachkurs, sondern vielmehr um eine Form<br />
des gemeinsamen Erarbeites der für die Schulpraxis notwendigen sprachlichen Mittel in Wort<br />
<strong>und</strong> Schrift. Es kann dabei auch um das Festlegen eines Mindeststandards gehen.<br />
Andere Angebote können von der Universität interdisziplinär (Pädagogik, Slawistik, Finno-Ugristik,<br />
Unterrichts- <strong>und</strong> Schulentwicklung) mitgestaltet werden (wobei auch die Expertise etwa des<br />
Zentrums für Slowenisch als Fremd- <strong>und</strong> Zweitsprache der Univ. Ljubljana <strong>und</strong> ähnlicher Institutionen<br />
in den Nachbarländern herangezogen werden muss). Die Universität versteht sich dabei nicht<br />
als Vermittlerin von Gelehrsamkeit, sondern als (Aktions-)Forscherin <strong>und</strong> Begleiterin:<br />
Berufsbegleitende, längerfristige Seminare bzw. Werkstätten oder Coachings:<br />
■■<br />
Erhaltung <strong>und</strong> Förderung der allgemeinen Sprachkompetenz von zweisprachigen LehrerInnen:<br />
Bei diesem Seminar soll es v.a. auch um die Wichtigkeit verschiedener Register bzw. Varietäten<br />
(Dialekt, informelle Umgangssprache) gehen<br />
46 LehrerInnenbildung NEU. Die Zukunft der pädagogischen Berufe. Die Empfehlungen der ExpertInnengruppe. Endbericht<br />
März 2010, Wien: BMUKK, BMWF.
Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢49<br />
■■<br />
■■<br />
■■<br />
Erstellung von Lehrmitteln: gemeinsame Konzipierung <strong>und</strong> Durchführung mit Beratung aus<br />
Theorie <strong>und</strong> Praxis (Frage der sprachlichen Angemessenheit, Korrektheit, Progression usw.)<br />
Didaktikwerkstätten: die LehrerInnen begleitendes Seminar, wo TeilnehmerInnen bestimmte<br />
Forschungsaufgaben bezüglich ihres eigenen Unterrichts verfolgen <strong>und</strong> Wünsche bezüglich<br />
theoretischen Inputs an die SeminarleiterInnen äußern können<br />
Schreiben <strong>und</strong> Reflektieren: kreatives <strong>und</strong> fachbezogenes Schreiben zur Reflexion der eigenen<br />
Unterrichtspraxis in der Volksgruppensprache (analog zu LehrerInnenfortbildungsseminaren<br />
im Rahmen des IMST-Projekts, http://imst.uni-klu.ac.at/. In diesen Seminaren <strong>und</strong> Projekten<br />
müssen die LehrerInnen selbst Reflexionsarbeiten verfassen <strong>und</strong> werden dabei von den LehrgangsleiterInnen<br />
unterstützt. Siehe auch das dazu in Zusammenarbeit mit dem SchreibCenter<br />
der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt entstandene Booklet „Starke Texte schreiben“ https://<br />
www.imst.ac.at/starke_texte_schreiben)<br />
Nicht zuletzt ist auch fachlicher Input in Form von Vorträgen oder Kursen über neueste Forschungen<br />
<strong>und</strong> Erkenntnisse eine Aufgabe der Universitäten, etwa zu den Themen:<br />
■■<br />
Interkulturalität<br />
■■<br />
Mehrsprachigkeit<br />
■■<br />
Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen des <strong>Sprache</strong>nlernens<br />
■■<br />
<strong>Sprache</strong>npolitik<br />
■■<br />
<strong>Sprache</strong>nrechte usw.<br />
Lösungsmöglichkeiten im Rahmen der Weiterbildung:<br />
■■<br />
Förderung <strong>und</strong> Implementierung eines Weiterbildungsprogramms für LehrerInnen<br />
Unmittelbar umsetzbar<br />
■■<br />
Einrichtung von Zentren für Forschung <strong>und</strong> Entwicklung im Bereich autochthoner Volksgruppen<br />
(auch im Hinblick auf Integration)<br />
■■<br />
Nachbearbeitungsbedarf<br />
III. Schulbücher <strong>und</strong> Lehrmaterialien<br />
Beschreibung der derzeitigen Situation<br />
Schulbücher <strong>und</strong> Lehrmaterialien sind ein spezielles Problem im Rahmen der zweisprachigen<br />
Schule. Hinzu kommt das Problem der Schulbücher, die selten in der betroffenen <strong>Sprache</strong> vorliegen<br />
bzw. geeignet oder approbiert sind. Wie in I.2 dargestellt gibt es kaum österreichische Schulbücher<br />
in den Volksgruppensprachen (außer für den Sprachunterricht). Dies erschwert den zweisprachigen<br />
FachlehrerInnen den Unterricht <strong>und</strong> benachteiligt sie gegenüber FachlehrerInnen, die auf<br />
Deutsch unterrichten (Gleichheitsgr<strong>und</strong>satz).<br />
Nicht unterschätzt werden darf außerdem das Prestige, das eine <strong>Sprache</strong> erfährt, wenn ein<br />
Schulbuch in ihr gedruckt <strong>und</strong> verwendet wird.<br />
Gewünschte Veränderungen <strong>und</strong> Lösungsmöglichkeiten/Unmittelbar umsetzbar:<br />
Daher sollte die Verwendung <strong>und</strong> vor allem die Erstellung von Schulbüchern in den Volksgruppensprachen<br />
gefördert <strong>und</strong> erleichtert werden (rechtlich <strong>und</strong> finanziell). Zweisprachige LehrerInnen<br />
müssen besonders ermutigt werden, Lehrbücher zu schreiben.<br />
Die LehrerInnenverbände <strong>und</strong> einzelne LehrerInnen haben eine Reihe von Unterrichtsmateri-
50 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />
alien ausgearbeitet, die teilweise elektronisch zur Verfügung stehen (vgl. z.B. http://www.sova.at/).<br />
Die Publikation solcher Materialien in Form von gedruckten Lehrbüchern ist aufwendig <strong>und</strong> teuer,<br />
aber dringend notwendig, um den Volksgruppensprachen das gleiche Gewicht zu verleihen wie<br />
dem Deutschen (vgl. Art. 7 der Europäischen Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen: “In<br />
respect of regional or minority languages, within the territories in which such languages are used<br />
and according to the situation of each language, the Parties shall base their policies, legislation and<br />
practice on the following objectives and principles: §1 a the recognition of the regional or minority<br />
languages as an expression of cultural wealth” <strong>und</strong> insbesondere f: “the provision of appropriate<br />
forms and means for the teaching and study of regional or minority languages at all appropriate<br />
stages”.)<br />
IV. Romanes<br />
Beschreibung der derzeitigen Situation<br />
Es gibt bisher keinerlei Ausbildung für LehrerInnen an AHS <strong>und</strong> BHS.<br />
■■<br />
Gewünschte Veränderungen <strong>und</strong> Lösungsmöglichkeiten/Nachbearbeitungsbedarf<br />
Eine solche Ausbildung sollte ermöglicht werden – nach dem ungarischen oder ex-jugoslawischen<br />
Vorbild oder in Zusammenarbeit mit den dortigen Ausbildungsgängen. Vielleicht positiver<br />
formuliert: Eine Erhebung des Status quo ist unbedingt erforderlich, weil der Stand der<br />
Ausarbeitungen nicht bekannt ist.<br />
Weitere Maßnahmen in anderen Bereichen<br />
I. Prestige<br />
Beschreibung der derzeitigen Situation<br />
Bei diesem Punkt beziehe ich mich hauptsächlich auf die Situation in <strong>Kärnten</strong>. Meines Erachtens<br />
sind jedoch die Einstellungen zu den anderen Volksgruppensprachen in Österreich mutatis<br />
mutandis vergleichbar.<br />
In <strong>Kärnten</strong> hat die negative Einstellung zum Slowenischen eine Tradition, die weit ins 19. Jh.<br />
zurückreicht, so wie die negative Einstellung zu den slawischen <strong>Sprache</strong>n in Österreich generell<br />
Tradition hat. Diese Tradition wurde im zwanzigsten Jahrh<strong>und</strong>ert durch die Identifizierung der in<br />
Österreich gesprochenen Minderheitensprachen (die in den benachbarten sozialistischen Ländern<br />
offizielle <strong>Sprache</strong>n waren) mit dem allgemein abgelehnten Kommunismus in einer neuen Spielart<br />
fortgesetzt. Seit der Wende <strong>und</strong> dem EU-Beitritt der fraglichen Länder hat sich das Prestige der<br />
betroffenen <strong>Sprache</strong>n zwar erhöht, was jedoch hauptsächlich mit wirtschaftlichen Faktoren verb<strong>und</strong>en<br />
ist.<br />
Obwohl also z. B. die slowenische <strong>Sprache</strong> als <strong>Sprache</strong> des unabhängigen Nachbarlandes <strong>und</strong><br />
EU-Mitgliedsstaates Slowenien in den letzten zwei Jahrzehnten bei der Kärntner Bevölkerung an<br />
Prestige gewonnen hat, ist das Slowenische als <strong>Sprache</strong> in <strong>Kärnten</strong> nach wie vor verpönt. Das zeigt<br />
sich nicht nur an den Äußerungen verschiedener Kärntner PolitikerInnen bezüglich der Ortstafelfrage,<br />
die unter anderem auch die Meinung eines großen Teils der Kärntner Bevölkerung vertreten.<br />
Auch in Interviews zum Thema „Slowenisch in <strong>Kärnten</strong>“, die im Rahmen von Diplomarbeiten<br />
erhoben wurden, zeigt sich die Einstellung zum Slowenischen als Umgangssprache in <strong>Kärnten</strong> als<br />
negativ (vgl. z.B. Kert-Wakounig 2010, Kap. 7 <strong>und</strong> Polainer 2009, Anhang). 47 Außerdem ist über<br />
47 Kert-Wakounig, Sonja. 2010. Dvojezični napisi na Koroškem – Od pogroma do konference o konsenzu Opis in ocena dogod-
Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢51<br />
die Volksgruppen in der Bevölkerung generell wenig bekannt (sogar deren Existenz selbst oftmals<br />
nicht).<br />
Gewünschte Veränderungen:<br />
Hebung des Prestiges durch Verstärkung der Präsenz im öffentlichen Raum <strong>und</strong> durch Bekanntmachung<br />
von Fakten über die Volksgruppen: Alle SchulabgängerInnen sollten wissen, welche offiziell<br />
anerkannten Volksgruppen es in Österreich gibt <strong>und</strong> warum sie als solche anerkannt sind.<br />
Lösungsmöglichkeiten/Unmittelbar umsetzbar:<br />
■■<br />
gesetzlichen Stärkungen der Volksgruppensprachen, vor allem in den Medien, insbesondere<br />
Fernsehen: Vgl. die Möglichkeiten der Europäischen Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen<br />
(Art. 11, § 1 a-g bezieht sich auf die Einrichtung von Fernsehen <strong>und</strong> Radio in den<br />
Volksgruppensprachen. Österreich hat hier die am wenigsten verbindlichen Punkte ausgewählt,<br />
nämlich 1 b ii; c ii; d; e i; f ii; Paragraph 2, worin nur die Ermöglichung <strong>und</strong> teilweise die Förderung<br />
der entsprechenden Medien garantiert sind. Notwendig für die Erhaltung der <strong>Sprache</strong>n<br />
<strong>und</strong> die Hebung ihres Prestiges wären aber wenigstens §1 a iii <strong>und</strong> f i sowie auch g, die die Finanzierung<br />
sicherstellen <strong>und</strong> die Ausbildung von JournalistInnen fördern).<br />
■■<br />
Schulbücher in den Volksgruppensprachen<br />
■■<br />
Offizielle Materialien in den Volksgruppensprachen drucken bzw. im Internet veröffentlichen<br />
(z. B. auch die Lehrpläne für die Unterrichtsfächer B/K/S, Slowenisch, Slowakisch, Tschechisch,<br />
Ungarisch): Das erfordert einerseits die Finanzierung von professionellen Übersetzungen, andererseits<br />
die Bereitstellung der entsprechenden Medien bzw. Webspace.<br />
■■<br />
Informationskampagne in- <strong>und</strong> außerhalb der Schulen: Finanzierung <strong>und</strong> offizielle Durchführung<br />
von Seiten des BKA bzw. BMUKK (unmittelbar umzusetzen)<br />
■■<br />
Verpflichtende Aufnahme der entsprechenden Inhalte in Schulbücher aller Schulstufen (tw. unmittelbar<br />
umsetzbar, tw. Nachbearbeitungsbedarf)<br />
Nachbearbeitungsbedarf:<br />
■■<br />
alle gesetzlichen Stärkungen der Volksgruppensprachen: Es wäre z.B. im Sinne der Europäischen<br />
Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen (http://www.coe.int/t/dg4/education/<br />
minlang/textcharter/default_en.asp) die Förderung der jeweiligen <strong>Sprache</strong> nicht nur zu gestatten<br />
<strong>und</strong> Bedingungen dafür zu schaffen, sondern diese Förderung auch von Seiten des Staates<br />
aktiv zu betreiben, d.h., die jeweils „stärkeren“ Paragraphen zu ratifizieren bzw. entsprechende<br />
gesetzliche Vorkehrungen zu treffen im Sinne von z.B. Art. 10 §1 a i, ii, b, §3 48 „Administrative<br />
authorities and public services“, wo es um die Sicherstellung zweisprachiger Behörden <strong>und</strong> die<br />
Publikation offizieller Dokumente in den Minderheitensprachen geht, ebenso Art. 11 §1 f, g, 12<br />
§1 e, f im Bereich Medien. Vor allem muss die Finanzierung gesichert sein (in der Republik Slowenien<br />
ist die Finanzierung der Volksgruppen z.B. in der Verfassung festgeschrieben).<br />
kov od leta 1972 do 2007. Empirična raziskava. Diplomarbeit, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt; Polainer, Katrin. 2009.<br />
Slowenisch in <strong>Kärnten</strong> –Eine Betrachtung von <strong>Sprache</strong>instellungen auf Basis problemzentrierter Interviews. Diplomarbeit,<br />
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.<br />
48 „Public services“ wie Post <strong>und</strong> Bahn fallen seit der Privatisierung der Staatsbetriebe nicht mehr unter das Volksgruppengesetz,<br />
vgl. Hainscho, Christian. 2008. Slowenisch als Amtssprache in <strong>Kärnten</strong>. Diplomarbeit, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.
52 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />
II. Verpflichtendes Kindergartenjahr<br />
Beschreibung der derzeitigen Situation<br />
Kinder aus zweisprachigen Familien haben keine Möglichkeit, die Volksgruppensprache außerhalb<br />
der Familie zu verwenden, <strong>und</strong> Kinder ohne Vorkenntnisse besuchen den zweisprachigen<br />
Volksschulunterricht. Wie wir kürzlich in einem Forschungsprojekt festgestellt haben, können sich<br />
Kinder mit Vorkenntnissen aus dem Kindergarten auch nach einem halben Jahr Schule kommunikativ<br />
viel besser bewegen als solche ohne Vorkenntnisse.<br />
Gewünschte Veränderungen<br />
Verbesserung der Sprachfertigkeiten<br />
Die Ermöglichung <strong>und</strong> Förderung der vorschulischen Erziehung in einer Regional- oder Minderheitensprache<br />
ist ein Punkt der Europäischen Charta (Art. 8 §1 a). Dass dieser Punkt sehr sinnvoll<br />
ist, zeigt unter anderem das Ergebnis des 2010 mit Förderung des BMUKK durchgeführten<br />
Projekts „Jeder Tag <strong>Sprache</strong>“. In diesem Projekt wurde eine zweisprachige Schule in Klagenfurt<br />
untersucht, dabei wurde unter anderem eine Unterrichtsbeobachtung durchgeführt. Es hat sich herausgestellt,<br />
dass Kinder mit Vorkenntnissen aus dem Kindergarten sich auch nach einem halben<br />
Jahr Schule kommunikativ viel besser bewegen können als solche ohne Vorkenntnisse.<br />
Lösungsmöglichkeiten/Nachbearbeitungsbedarf (wegen der Zuständigkeit):<br />
Gesetzliche <strong>und</strong> finanzielle Ermöglichung des verpflichtenden Kindergartenjahres in den Volksgruppensprachen.<br />
III. Verbesserung <strong>und</strong> Erweiterung des zweisprachigen Unterrichts<br />
1) Zweisprachige Volksschule<br />
Beschreibung der derzeitigen Situation<br />
Der zweisprachige Unterricht wird in der Volksschule durch die Rahmenbedingungen dem Anspruch<br />
des 50:50 nicht gerecht. Dieser unbefriedigende Zustand hat verschiedene Gründe, die generell<br />
durch die historisch gegebene Ablehnung der Minderheitensprachen in Österreich (vgl. z.<br />
B. De Cillia, Domej, Wakounig, Feinig...) verursacht sind. Insbesondere bedeutet das, dass sowohl<br />
Eltern als auch SchulleiterInnen direkt oder indirekt Druck auf die zweisprachigen LehrerInnen<br />
ausüben, wenn diese der Volksgruppensprache „zu viel“ Raum geben. Es besteht die Sorge, dass die<br />
Eltern die Kinder wieder vom zweisprachigen Unterricht abmelden, „wenn zu viel verlangt wird“<br />
bzw. „das Deutsche zu kurz kommt“. Eltern (vor allem solche, die selbst nicht zweisprachig sind)<br />
wieder geben in Interviews zu erkennen, dass sie keine hohen Erwartungen an den <strong>Sprache</strong>rwerb<br />
ihrer Kinder im zweisprachigen Unterricht haben, die Kinder eher in „die <strong>Sprache</strong> hinein schnuppern“<br />
sollen. 49 Das führt zu einer Art Selbstbeschränkung im zweisprachigen Unterricht. Hinzu<br />
kommt die unterschiedliche Kompetenz der Volksschulkinder, da immer mehr Kinder ohne oder<br />
nur mit geringen Vorkenntnissen in der Volksgruppensprache zum zweisprachigen Unterricht angemeldet<br />
werden <strong>und</strong> die LehrerInnen mit dieser Situation umgehen müssen, ohne dabei in der<br />
Regel die nötige fachliche <strong>und</strong> moralische Unterstützung zu bekommen. Auch die Sprachkenntnis-<br />
49 Diese Erkenntnisse beruhen auf Interviews mit LehrerInnen <strong>und</strong> Eltern in <strong>Kärnten</strong>, können jedoch meines Erachtens in<br />
vielen Punkten auf die Situation im Burgenland übertragen werden.
Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢53<br />
se der LehrerInnen selbst sind heute nicht mehr immer muttersprachlich, was ebenso zur Bevorzugung<br />
der deutschen <strong>Sprache</strong> führt.<br />
Zu den Rahmenbedingungen zählt auch die häufige Nicht-Erkennbarkeit zweisprachiger Schulen<br />
als solche. Das heißt, der öffentliche Auftritt der Schule, vor allem die Außenansicht des Gebäudes,<br />
enthält keine Hinweise auf Zweisprachigkeit. Wenn beide <strong>Sprache</strong>n tatsächlich gleichermaßen verwendet<br />
werden sollen, muss dies auch in der schulischen Praxis selbst zum Ausdruck kommen. Es<br />
sollten also alle Aufschriften sowohl außen als auch innen in beiden <strong>Sprache</strong>n angeführt sein, bzw.<br />
sollten in Summe ein ausgewogenes Verhältnis der beiden <strong>Sprache</strong>n entstehen. 50 Dies gilt auch für<br />
die Kommunikation mit den Eltern <strong>und</strong> auf der Homepage.<br />
Eine besondere Schwierigkeit besteht in <strong>Kärnten</strong> in der Einhaltung der 50:50-Marke im Unterricht<br />
mit TeamlehrerInnen: Eine genaue Aufteilung der Unterrichtszeit sowie auch die Durchführung<br />
eines zeitbasierten Modells scheint nach Aussagen von LehrerInnen hier nicht möglich zu sein.<br />
Nicht zu vernachlässigen sind auch die gelegentlichen Anfeindungen zweisprachiger LehrerInnen<br />
durch ihre einsprachigen KollegInnen wegen ihrer vermeintlichen Privilegien.<br />
Gewünschte Veränderungen:<br />
Eine ausgewogene Verteilung von Deutsch <strong>und</strong> der Volksgruppensprache im Unterricht <strong>und</strong> in der<br />
Schule generell.<br />
Lösungsmöglichkeiten/Unmittelbar umsetzbar:<br />
Gesetzliche Verankerung der entsprechenden zweisprachigen Qualifikation von DirektorInnen<br />
von Schulen mit zweisprachigem Unterricht (kurzfristig). Der Nachweis der Befähigung zur Erteilung<br />
des Unterrichts auch in der slowenischen <strong>Sprache</strong> (zweisprachige Qualifikation) von SchulleiterInnen<br />
von Schulen mit zweisprachigem Unterricht ist in der Anlage zum LDG Artikel I Abs. 3<br />
zwar gesetzlich verankert, müsste allerdings im Gesetz noch deutlicher positioniert werden.<br />
■■<br />
■■<br />
■■<br />
Förderung von Modellen des zweisprachigen Unterrichts mit längeren Phasen in einer <strong>Sprache</strong>,<br />
z.B. durch Schulversuche sowie durch flankierende Maßnahmen (Werbekampagne bei den Eltern):<br />
erfordert gesetzliche Maßnahmen <strong>und</strong> Finanzierung<br />
Coaching <strong>und</strong> fachliche Unterstützung von zweisprachigen LehrerInnen (unmittelbar umsetzbar)<br />
Wissenschaftliche Untersuchung der Praxis des zweisprachigen Unterrichts <strong>und</strong> des TeamlehrerInnensystems<br />
(unmittelbar umsetzbar)<br />
2) Haupt- <strong>und</strong> Berufsschule<br />
Beschreibung der derzeitigen Situation<br />
In der Hauptschule <strong>und</strong> Berufsschule gibt es derzeit überhaupt keinen zweisprachigen Unterricht<br />
50 Dass dies möglich ist <strong>und</strong> positive Auswirkungen auf die Wahrnehmung der SchülerInnen hat, zeigte das Projekt „Jeder Tag<br />
<strong>Sprache</strong>“: In der untersuchten Schule sind die beiden <strong>Sprache</strong>n gleich stark vertreten, die Kinder empfinden diesen Zustand<br />
als Selbstverständlichkeit <strong>und</strong> haben auch keinerlei Vorurteile gegenüber diesen <strong>und</strong> weiteren <strong>Sprache</strong>n.
54 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />
Gewünschte Veränderungen:<br />
Der zweisprachige Unterricht sollte auch generell auf der Sek<strong>und</strong>arstufe I <strong>und</strong> II möglich sein. Wenn<br />
man die Erhaltung der Volksgruppensprache einerseits sowie eine regionale Zwei- oder Mehrsprachigkeit<br />
andererseits anstrebt, ist es unabdingbar, die Kommunikation in der Volksgruppensprache<br />
nicht auf ein paar Unterrichtsst<strong>und</strong>en zu beschränken, wie dies heute in der Hauptschule der<br />
Fall ist. Die Berufsschule sieht überhaupt keine sprachliche Weiterbildung oder Begleitung vor<br />
(trotz Unterzeichnung des Art. 8 § 1 d iv der Europäischen Charta, der vorsieht, dass berufsbildender<br />
Unterricht in der Volksgruppensprache ermöglicht wird, wenn es eine ausreichende Zahl<br />
von SchülerInnen dafür gibt). Das Angebot der Hauptschule wird wegen der Geringfügigkeit auch<br />
kaum angenommen: Während etwa in <strong>Kärnten</strong> in den letzten Jahren ca. 4000 Kinder zum zweisprachigen<br />
Unterricht in der Volksschule angemeldet waren, besuchen in den Hauptschulen nur<br />
etwa 300 den Slowenischunterricht. Das Gymnasium für Slowenen hingegen, wo Slowenisch Unterrichtssprache<br />
ist, hat etwa 500 SchülerInnen. Dieses Faktum weist auf die größere Attraktivität<br />
dieses Modells hin.<br />
Lösungsmöglichkeiten/Nachbearbeitungsbedarf:<br />
■■<br />
Veränderung der Minderheiten-Schulgesetze<br />
■■<br />
In der Folge wären auch verstärkt Maßnahmen in der LehrerInnenaus-, LehrerInnenfort- <strong>und</strong><br />
LehrerInnenweiterbildung erforderlich.<br />
IV. Rahmengesetz<br />
Beschreibung der derzeitigen Situation<br />
Die Gesetzgebung für die einzelnen Volksgruppen ist unterschiedlich.<br />
Gewünschte Veränderungen:<br />
Alle anerkannten Volksgruppen sollten die gleichen Rechte haben (Gleichheitsgr<strong>und</strong>satz).<br />
Lösungsmöglichkeiten/Nachbearbeitungsbedarf:<br />
Ein Rahmengesetz für alle Volksgruppenfragen (inklusive Schulwesen) sollte formuliert <strong>und</strong> beschlossen<br />
werden (mittelfristig). Es ist nicht logisch <strong>und</strong> widerspricht m. E. dem Gleichheitsgr<strong>und</strong>satz,<br />
dass anerkannte Volksgruppen über unterschiedliche Rechte <strong>und</strong> insbesondere unterschiedliche<br />
Möglichkeiten der Ausübung dieser Rechte verfügen. Insbesondere ist in einem modernen<br />
Staat die territoriale Geb<strong>und</strong>enheit dieser Rechte nicht mehr sinnvoll. Das Rahmengesetz sollte<br />
daher unter anderem Bedingungen schaffen, die die Volksgruppen nicht nur in ihrem in den derzeitigen<br />
Gesetzen definierten Lebensraum schützen, sondern auf dem gesamten Staatsgebiet. Das<br />
heißt z.B., dass zweisprachige Schulen bzw. zweisprachiger Unterricht auch außerhalb der offiziellen<br />
zweisprachigen Gebiete garantiert werden sollten (vgl. auch Art. 8 §2 der Europäischen Charta<br />
für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen, den Österreich unterschrieben hat <strong>und</strong> welcher vorsieht,<br />
dass – bei entsprechender zahlenmäßiger Stärke – Ausbildung in der Volksgruppensprache auch<br />
außerhalb der autochthonen Siedlungsgebiete ermöglicht <strong>und</strong> gefördert werden soll).
Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢55<br />
Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
1. Ausgangslage<br />
Ausgangslage für die Ausführungen sind folgende Quellen:<br />
■■<br />
Hochschulgesetz 2005 51<br />
■■<br />
Konzept für die Einrichtung regionaler <strong>Pädagogische</strong>r Zentren für Volksgruppensprachen 52<br />
2. Allgemeines<br />
Im Unterschied zur LehrerInnenaus- <strong>und</strong> –fortbildung, welche mit einiger Wahrscheinlichkeit<br />
auch in Zukunft an unterschiedlichen Institutionen angesiedelt sein wird 53 , kann Forschung gegenwärtig<br />
<strong>und</strong> zukünftig mit weniger bürokratischen oder administrativen Hindernissen in Kooperation<br />
zwischen verschiedenen Institutionen oder zwischen Einzelpersonen aus diesen Institutionen<br />
konzipiert <strong>und</strong> durchgeführt werden.<br />
Die Auswahl der Forschungsschwerpunkte im Hinblick auf Volksgruppenfragen wird stark davon<br />
abhängen, auf welchen Ebenen Forschung organisiert <strong>und</strong> an welchen Institutionen diese verankert<br />
sein werden. Unter der Annahme, dass die Päda go gischen Zentren für Volksgruppensprachen<br />
auch für Forschungs fragen zuständig sind, werden die Forschungs schwerpunkte primär in den<br />
Bereichen der Sprachlehr- <strong>und</strong> Sprachlernforschung ange siedelt sein, die ohnehin interdisziplinär/<br />
integrativ ausgerichtet sind <strong>und</strong> linguistische, pädagogische, soziologische, psychologische <strong>und</strong> didaktische<br />
Perspektiven mit einschließen. Das heißt, dass For schungs fragen <strong>und</strong> –prozesse prinzipiell<br />
für Methoden unterschied licher Referenzwissenschaften offen sind, die bei Bedarf auch auf<br />
Fragestellungen ausgeweitet werden können, die nicht mit dem unmittelbaren Sprachunterricht<br />
selbst, sondern mit dem Erst- <strong>und</strong> Zweitsprachenerwerb bzw. mit Sprachaneignungs- <strong>und</strong> Sprachlernzuwachskontexten<br />
im weiteren Sinn zu tun haben. Dies ist vor allem für Volksgruppensprachen<br />
häufiger relevant als für das Erlernen klassischer Fremdsprachen. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass sich viele Fragestellungen erst in den konkreten Unterrichts situationen ergeben. Die<br />
Ergebnisse solcher Forschungsschwer punkte sollten sich nach Möglichkeit nicht in der Scientific<br />
Community verflüchtigen, sondern vielmehr zurück in den Unter richt geführt werden. Der Ansatz<br />
ist empirisch, d.h. Einsichten <strong>und</strong> Hypothesen müssen sich aus dem Unterricht bzw. dem<br />
Unter richtskontext selbst ergeben.<br />
Im Rahmen der Forschung sollte institutionsübergreifend, regional, national <strong>und</strong> international<br />
kooperiert werden. Die Forschungsschwerpunkte bilden das jeweilige Profil der <strong>Pädagogische</strong>n<br />
Zentren für Volksgruppensprachen ab. Diese sind auch für die Lukrierung eventuell notwendiger<br />
Drittmittel zuständig.<br />
51 http://www.jusline.at/Hochschulgesetz_2005_(HschG).html<br />
52 Siehe Angerer-Pitschko/ Stefan: Einrichtung regionaler <strong>Pädagogische</strong>r Zentren für Volksgruppensprachen, S. 58 f.<br />
53 Siehe http://lehrerinnenbildung.at/wp-uploads/2010/03/endbericht_der_expertinnengruppe_la_neu.pdf, S. 71
56 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />
3. Schwerpunkte<br />
In den Bereichen der Forschung <strong>und</strong> Entwicklung 54 werden daher folgen de Schwerpunkte empfohlen:<br />
3.1 Schwerpunkte – Forschung:<br />
■■<br />
Auseinandersetzung mit gr<strong>und</strong>legenden Forschungsaspekten zwei sprachiger Erziehung <strong>und</strong><br />
<strong>Bildung</strong> auf regionaler, nationaler <strong>und</strong> internationaler Ebene<br />
■■<br />
Empirische Untersuchungen qualitativer <strong>und</strong> quantitativer Art zum Status quo des zweisprachigen<br />
Unterrichts mit Blick auf unter schied liche Variablen:<br />
––<br />
Methodik <strong>und</strong> Methoden (inklusive Sozialformen, Arbeits- <strong>und</strong> Übungs formen, Umgang<br />
mit Fehlern, Individualisierung <strong>und</strong> Differen zierung, Leistungsmessung etc.)<br />
––<br />
Einstellungen/Haltungen von Lehrenden<br />
––<br />
Interaktion <strong>und</strong> Kommunikation im Unterricht (Interaktions- <strong>und</strong> Diskursanalysen)<br />
––<br />
Einstellungen/Haltungen der Eltern<br />
––<br />
Einstellung/Haltungen der SchülerInnen<br />
––<br />
Analyse der Sprachaneignungskontexte/sprachenpolitische Rah men bedingungen vor Ort<br />
(Verwendung der Zweitsprache im Alltag, Prestige der Zweitsprache, ...) <strong>und</strong> deren Auswirkungen<br />
auf den Sprachlehr- <strong>und</strong> Sprachlernprozess<br />
■■<br />
Forschende <strong>und</strong> evaluierende Begleitung unterschiedlicher Formen der Immersion<br />
■■<br />
Frühkindliche Bilingualismus <strong>und</strong> Mehrsprachigkeit im Kin der garten<br />
■■<br />
Forschende <strong>und</strong> evaluierende Begleitung von Projektlernen<br />
■■<br />
Entwicklung, Erprobung, Implementierung, Evaluation <strong>und</strong> Revision von schul- bzw. adressatenspezifischen<br />
Curricula<br />
■■<br />
Weiterführung <strong>und</strong> Ausbau curricularer Begleitforschungen<br />
■■<br />
Konzeption <strong>und</strong> Umsetzung von Aktionsforschungsprojekten<br />
■■<br />
Auswirkungen aktueller Entwicklungen in den Bereichen GERS, Bil dungs standards <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>nportfolio<br />
■■<br />
Regionalspezifische Forschungsprojekte zu spezifischen Problem stellungen <strong>und</strong> Herausforderungen<br />
■■<br />
Auseinandersetzung mit Diversitäts- <strong>und</strong> Normalitätskonzepten<br />
■■<br />
Feldforschung<br />
3.2 Schwerpunkte – Entwicklung:<br />
■■<br />
Entwicklung <strong>und</strong> Veröffentlichung von Good-Practice-Beispielen<br />
■■<br />
Entwicklung <strong>und</strong> Veröffentlichung von didaktischen <strong>und</strong> organisato rischen Modellen für den<br />
bilingualen <strong>und</strong> mehrsprachigen Unter richt<br />
■■<br />
Konzeption <strong>und</strong> Durchführung von Schulentwicklungsprojekten unter Einbeziehung der Eltern<br />
sowie der jeweiligen Kommunen vor Ort<br />
■■<br />
Entwicklung <strong>und</strong> Veröffentlichung zeitgemäßer Unterrichts mate rialien für unterschiedliche<br />
Kontexte (bezogen auf die unterschied lichen Organisationsformen zweisprachigen Unterrichts)<br />
■■<br />
<strong>und</strong> Zielgruppen<br />
Einrichtung von Sprachwerkstätten in <strong>Kärnten</strong>, wie sie im Burgen land bereits existieren<br />
54 Vgl. Wakounig: Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen als Ausgangspunkt für Reformen, November 2010, S. 34 ff.
Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢57<br />
■■<br />
Erarbeitung von Regionalsprachenkonzepten 55<br />
■■<br />
Entwicklung zeitgemäßer <strong>und</strong> nachhaltiger Fortbildungskonzepte mit spezifischen Schwerpunkten<br />
(z.B. Mehrsprachendidaktik, Im mer sion/ CLIL, Language Awareness, Interkulturelle<br />
<strong>Bildung</strong>, Um gang mit Diversität <strong>und</strong> Heterogenität)<br />
■■<br />
Entwickeln, Begleiten <strong>und</strong> Durchführen von Peer-Reviews 56 , um das Bemühen schulischer<br />
Qualitätsentwicklung <strong>und</strong> Qualitätssicherung zu unterstützen<br />
■■<br />
Entwicklung <strong>und</strong> Implementierung von Konzepten <strong>und</strong> Instru mentarien zur Einschätzung von<br />
Sprachkompetenzen<br />
■■<br />
Entwicklung von zielgruppen- <strong>und</strong> kontextspezifischen Kompe tenz beschreibungen als Orientierungshilfen<br />
für Lehrer/innen <strong>und</strong> Lehrer<br />
■■<br />
Leistungsbeurteilung im zweisprachigen Unterricht (z.B. Lehr ziel kataloge, Pensenbücher etc.)<br />
■■<br />
Europäisches <strong>Sprache</strong>nportfolio für Volksgruppensprachen<br />
■■<br />
Standards für die Volksgruppensprachen<br />
55 Vgl. etwa: Das <strong>Sprache</strong>nkonzept für die deutschen Kindergärten <strong>und</strong> Schulen in Südtirol, Hrsg. Deutsches Schulamt <strong>und</strong><br />
<strong>Pädagogische</strong>s Institut, Bozen 2004.<br />
56 Vgl. Evaluationsbericht: Peer-Review – Wird an der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Kärnten</strong> wirksam <strong>und</strong> nachhaltig gelernt?<br />
(Unveröffentlichter Evaluationsbericht); Hrsg.: Peer-Review Team der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> Burgenland. Eisenstadt,<br />
Oktober 2010.
58 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />
Ferdinand Stefan – Magdalena Angerer-Pitschko<br />
Einrichtung regionaler <strong>Pädagogische</strong>r Zentren für<br />
Volksgruppensprachen<br />
1. Begründungen für die Einrichtung <strong>Pädagogische</strong>r Zentren<br />
Die derzeitige Situation der Volksgruppensprachen stellt im Hinblick auf Schule <strong>und</strong> Sprachunterricht<br />
hochkomplexe Herausforderungen auf unter schiedlichen Ebenen <strong>und</strong> in unterschiedlichen<br />
Bereichen:<br />
1. auf der Ebene der Schulorganisation,<br />
2. im Hinblick auf didaktische Methoden <strong>und</strong> Modelle,<br />
3. im Bereich von Schulentwicklung <strong>und</strong> Elternarbeit,<br />
4. auf der Ebene der Lehrer/innenaus-, -fort- <strong>und</strong> –weiterbildung,<br />
5. auf dem Gebiet der Forschung,<br />
6. im Bereich der Materialentwicklung sowie der Öffentlichkeits arbeit (weitere Aspekte siehe<br />
auch lit 2.).<br />
Die Aufgaben- <strong>und</strong> Zuständigkeitsbereiche von Zentren, die diesen An forderungen gerecht werden<br />
wollen, gehen daher über jene reiner Fach didaktikzentren hinaus. Eine Konzentration auf<br />
primär fachdi dakti sche Aufgabengebiete würde also Faktoren, die für den Erfolg des Zweit sprachunterrichts<br />
ebenso entscheidend sind, zu wenig berücksichtigen.<br />
2. Aufgabenbereiche <strong>und</strong> Schwerpunkte der <strong>Pädagogische</strong>n Zentren 57<br />
Folgende Bereiche <strong>und</strong> Schwerpunkte bilden die Kernaufgaben der Zen tren:<br />
1. Auseinandersetzung mit gr<strong>und</strong>legenden Aspekten zweispra chiger Er ziehung <strong>und</strong> <strong>Bildung</strong><br />
auf regionaler, nationaler <strong>und</strong> internationa ler Ebene<br />
2. Erarbeitung von kontextspezifischen Regionalsprachen kon zepten<br />
3. Entwicklung von didaktischen <strong>und</strong> organisatorischen Modellen für den bilingualen <strong>und</strong><br />
mehrsprachigen Unterricht<br />
4. Professionelle (Weiter-)Entwicklung <strong>und</strong> Evaluierung der Curricula im Bereich der Aus<strong>und</strong><br />
Fortbildung von Kindergartenpädagog/innen <strong>und</strong> Lehrer/innen.<br />
5. Entwicklung zeitgemäßer Unterrichtsmaterialien für unter schied li che Kontexte <strong>und</strong> Zielgruppen<br />
6. Einrichtung von Sprachwerkstätten, wie sie im Burgenland bereits existieren, <strong>und</strong> Ausstattung<br />
derselben mit zusätzlichen Ressourcen<br />
7. Entwicklung von Good-Practice-Beispielen<br />
8. Supervision <strong>und</strong> Coaching von Schulentwicklungsprojekten<br />
9. Entwicklung zeitgemäßer <strong>und</strong> nachhaltiger Fortbildungs kon zepte mit spezifischen Schwerpunkten<br />
(z.B. Immersion/CLIL, Language Awareness, Interkulturelle <strong>Bildung</strong>)<br />
10. Regionalspezifische Forschungsprojekte<br />
57 Vgl. Wakounig: Arbeitspapier: Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen als Ausgangspunkt für Reformen, November<br />
2010 sowie Anhang S. 000.
Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢59<br />
11. Curriculare Begleitforschung<br />
12. Entwicklung <strong>und</strong> Implementierung von Konzepten <strong>und</strong> Instru men ta rien zur Einschätzung<br />
von Sprachkompetenzen<br />
13. Entwicklung von zielgruppen- <strong>und</strong> kontextspezifischen Kompe tenzbeschreibungen als Orientierungshilfen<br />
für Lehrer/in nen <strong>und</strong> Lehrer<br />
14. Leistungsbeurteilung im zweisprachigen Unterricht (z.B. Lehr ziel kataloge, Pensenbücher<br />
etc.)<br />
15. Europäisches <strong>Sprache</strong>nportfolio für Volksgruppensprachen<br />
16. Standards für die Volksgruppensprachen<br />
17. Organisation von Tagungen/Symposien<br />
18. Konzeption <strong>und</strong> Durchführung von Schulentwicklungsprojekten un ter Einbeziehung der<br />
Eltern sowie der jeweiligen Kommune vor Ort<br />
19. Analyse <strong>und</strong> Diskussion von Gemeinsamkeiten <strong>und</strong> Unter schieden in den <strong>Bildung</strong>skonzepten<br />
der autochthonen Volks gruppen auf eu ropäischer Ebene unter Berücksichtigung<br />
regional-spezifischer Schwerpunkte<br />
20. Konzeption <strong>und</strong> Administration von EU-Projekten als Träger orga nisa tionen <strong>und</strong> Teilnahme<br />
an Projekten als Partnerin stitutionen<br />
21. Die Ausbildung der PädagogInnen im Bereich der Volksgruppen spra chen ist derzeit primär<br />
an drei Institutionen an gesiedelt: an den <strong>Bildung</strong>sanstalten für Kindergartenpädagogik, an<br />
den Pädago gischen <strong>Hochschule</strong>n <strong>und</strong> an den Universitäten. Die Kooperation zwischen diesen<br />
Institutionen ist derzeit erst in Ansät zen ent wickelt, daher sind die Ausbildungsgänge wenig<br />
koordiniert oder aufeinander abgestimmt. Aufgabe der <strong>Pädagogische</strong>n Zentren wäre es, den<br />
Rahmen für eine syste matische Kooperation zwischen diesen Institutionen zu schaffen.<br />
3. Mögliche Organisationsstruktur von <strong>Pädagogische</strong>n Zentren für<br />
Volksgruppensprachen:<br />
■■<br />
Die Zentren werden an den Landesschulräten eingerichtet <strong>und</strong> kooperieren eng mit den jeweiligen<br />
Abteilungen der Schulbehörden für die Volksgruppensprachen.<br />
■■<br />
Die Zentren kooperieren über dies eng mit den <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong>n vor Ort.<br />
■■<br />
Auf B<strong>und</strong>esebene ist die Stabsstelle für das österreichische Minderheitenschulwesen beim B<strong>und</strong>esministerium<br />
für Unterricht, Kunst <strong>und</strong> Kultur Ansprechpartner.<br />
■■<br />
Die Leitung der jeweiligen Zentren obliegt einem/r Zentrumslei ter/in.<br />
■■<br />
Jedes Zentrum ist mit einer Sekretariatsstelle ausgestattet.<br />
■■<br />
Neben der Leitung sind Planstellen in entsprechendem Ausmaß ein zurichten.<br />
■■<br />
Den Mitarbeiter/innen werden entsprechende Büroräume <strong>und</strong> Ar beitsplätze zur Verfügung gestellt.
60 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />
Weitere BegleitmaSSnahmen<br />
Zu diesem Thema finden sich in den einzelnen Sitzungsprotokollen bzw. in den von den einzelnen<br />
SitzungsteilnehmerInnen verfassten Unterlagen Vorschläge. Da bei den Beratungen jedoch<br />
der Fokus primär bei den <strong>Bildung</strong>seinrichtungen lag, wurde der außerschulische Bereich jedoch<br />
nur kursorisch behandelt. Einig war sich die AG darin, dass die Aufgabe der Förderung der Volksgruppensprachen<br />
von Kindergarten <strong>und</strong> Schule allein nicht erfolgreich bewältigt werden kann,<br />
sondern Unterstützung aus dem außerschulischen Bereich braucht. Eine Chance stellt der Ausbau<br />
der Tagesbetreuung dar.<br />
Ungemein wichtige Begleitmaßnahmen sind die Verwendung der Volksgruppensprache als<br />
Umgangssprache im öffentlichen Raum ohne Diskriminierung befürchten zu müssen <strong>und</strong> die<br />
Wertschätzung vorhandener Mehrsprachigkeit. Dazu ist die Unterstützung der Politik <strong>und</strong> die<br />
Präsenz der Volksgruppenthematik in den Medien wichtig, beides kann noch erheblich verbessert<br />
werden (zB Information in den Massenmedien über das zweisprachige Schulwesen; Thematisieren<br />
der Volksgruppen in den Schulbüchern durch entsprechende Richtlinien für die AutorInnen usw.).<br />
Wichtig ist auch die Förderung der Herausgabe von Fachbüchern in den Volksgruppensprachen.<br />
Das Interesse der Eltern an zweisprachiger Erziehung für ihre Kinder ist zu nützen, dementsprechend<br />
ist die Elternarbeit zu verstärken (zB <strong>Bildung</strong>sauftrag des ORF).<br />
Einschlägige Fachtagungen <strong>und</strong> die Partizipation an europäischen bzw. internationalen Entwicklungen<br />
können ebenfalls einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung der schulischen Arbeit<br />
leisten.
AG 1 „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“<br />
Schlussbericht<br />
der<br />
Arbeitsgruppe 1<br />
„<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“<br />
Beilagenband<br />
(Wien, im August 2011)
Inhaltsverzeichnis<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen....... 05<br />
Gesamte Rechtsvorschrift für Europäische Charta der Regional- oder<br />
Minderheitensprachen ........................................................ 05<br />
Gesamte Rechtsvorschrift für Schutz nationaler Minderheiten..................... 36<br />
Ursula Doleschal<br />
Zweisprachige <strong>Bildung</strong>sangebote <strong>und</strong> Gebrauch des Slowenischen in <strong>Kärnten</strong>:<br />
Einstellungen <strong>und</strong> Möglichkeiten............................................... 44<br />
Gedanken zur LehrerInnenausbildung, -weiterbildung, Unterrichtsmaterialien,<br />
Curriculum …................................................................ 46<br />
Dietmar Larcher<br />
Einsprachigkeit ist heilbar ..................................................... 48<br />
Was ist <strong>und</strong> wozu braucht man Immersion?...................................... 50<br />
Prinzipien mehrsprachiger Erziehung........................................... 54<br />
Tractatus multilinguistico-philosophicus........................................ 55<br />
Volksgruppensprachen in den Zeiten der Globalisierung – Einige Thesen........... 58<br />
Edith Mühlgaszner<br />
Wo drückt der Schuh?- Schwierigkeiten bei der Umsetzung in der/die Praxis........ 59<br />
Lucija Ogorevc-Feinig<br />
Der Weg zur zweisprachigen Kindergartenpädagogin/zum zweisprachigen<br />
Kindergartenpädagogen an der BAKIP Klagenfurt............................... 65<br />
Zweisprachig zur Diplom- <strong>und</strong> Reifeprüfung an der B<strong>und</strong>es-<strong>Bildung</strong>sanstalt<br />
für Kindergartenpädagogik in Klagenfurt/Celovec ............................... 67<br />
Österreichisches Volksgruppenzentrum<br />
Reform des Volksgruppenrechts; Arbeitsgruppe „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“; Tischvorlage<br />
1. Arbeitssitzung am 18. Mai 29010 ............................................. 69<br />
Sabine Sandrieser<br />
Reform des Volksgruppenrechts, 1. Sitzung der Arbeitsgruppe<br />
„<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“ am 18. 05. 2010; Zweisprachiges Schulwesen in <strong>Kärnten</strong>..... 73<br />
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen<br />
Kinderbetreuungsangebots <strong>und</strong> über die Einführung der verpflichtenden frühen<br />
sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie<br />
Schaffung eines b<strong>und</strong>esweiten vorschulischen <strong>Bildung</strong>splanes ..................... 77
04 ⎢ Inhaltsverzeichnis<br />
Reginald Vospernik<br />
Tischvorlage für die 1. Sitzung der Arbeitsgruppe <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong> im<br />
BKA Wien am 18. 5. 2010...................................................... 87<br />
Artikel-VII-Kulturverein für Steiermark – Pavelhaus<br />
Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungssituation für Slowenisch<br />
in der Steiermark ............................................................. 90<br />
Protokolle * .................................................................. 91<br />
Protokoll der ersten Sitzung, 18. Mai 2010......................................... 91<br />
Protokoll der zweiten Sitzung, 21. September 2010.................................. 94<br />
Protokoll der dritten Sitzung, 16. November 2010 .................................. 98<br />
Protokoll der Teil- bzw. Unterarbeitsgruppe „Mehrsprachigkeit“, 29. Juni 2010 ......... 102<br />
Protokoll der Teil- bzw. Unterarbeitsgruppe „Didaktik“, 1. Juli 2010 .................. 106<br />
Protokoll Teil-bzw. Unterarbeitsgruppen, 20. September 2010........................ 112<br />
Liste der Mitglieder der Arbeitsgruppe „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“ 119<br />
* Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde für die vorliegende Aufzählung die jeweilige Kurzform der Teil-bzw.<br />
Unterarbeitsgruppen gewählt, die von den einzelnen Protokollüberschriften abweichen kann, weil sie von unterschiedlichen<br />
Mitgliedern der AG verfasst worden sind. Aus Gründen der Authentizität wurde aber von einer<br />
Vereinheitlichung Abstand genommen (Anm. d. Redaktionsteams).
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢05<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements,<br />
Präsentationen<br />
Gesamte Rechtsvorschrift für Europäische Charta der Regional- oder<br />
Minderheitensprachen, Fassung vom 19.10.2010<br />
Langtitel<br />
(Übersetzung)<br />
EUROPÄISCHE CHARTA DER REGIONAL- ODER MINDERHEITENSPRACHEN<br />
(NR: GP XXI RV 437 AB 576 S. 69. BR: AB 6359 S. 677.)<br />
StF: BGBl. III Nr. 216/2001<br />
Staaten<br />
*Armenien III 80/2007 *Dänemark III 216/2001 *Deutschland III 216/2001, III 80/2007 *Finnland III<br />
216/2001 *Großbritannien III 216/2001, III 80/2007 *Kroatien III 216/2001 *Liechtenstein III 216/2001<br />
*Luxemburg III 80/2007 *Montenegro III 80/2007 *Niederlande III 216/2001 *Norwegen III 216/2001<br />
*Rumänien III 156/2008 *Schweden III 216/2001 *Schweiz III 216/2001 *Serbien III 80/2007 *Slowakei<br />
III 80/2007 *Slowenien III 216/2001, III 156/2008 *Spanien III 216/2001 *Tschechische R III 80/2007<br />
*Ukraine III 80/2007 *Ungarn 216/2001, III 156/2008 *Zypern III 80/2007<br />
Sonstige Textteile<br />
Der Nationalrat hat beschlossen:<br />
1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages: Europäische Charta der Regional- oder<br />
Minderheitensprachen samt Erklärungen wird genehmigt.<br />
2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch die Erlassung von Gesetzen zu<br />
erfüllen.<br />
Ratifikationstext<br />
(Übersetzung)<br />
Erklärungen<br />
Minderheitensprachen im Sinne der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen<br />
sind in der Republik Österreich das Burgenlandkroatische, das Slowenische, das Ungarische, das<br />
Tschechische, das Slowakische <strong>und</strong> das Romanes der österreichischen Volksgruppe der Roma. Die<br />
Republik Österreich bezeichnet gemäß Art. 3 Abs. 1 der Charta die nachfolgend genannten<br />
Minderheitensprachen, auf welche die nach Art. 2 Abs. 2 der Charta ausgewählten Bestimmungen nach<br />
Inkrafttreten der Charta in Österreich angewendet werden:<br />
Burgenlandkroatisch im burgenlandkroatischen Sprachgebiet im Burgenland:<br />
Art. 8 Abs. 1 lit. a ii, lit. b ii, lit. c iii, lit. d iv, lit. e iii, lit. f iii, lit. g, lit. h <strong>und</strong> i; Abs. 2. Art. 9 Abs. 1<br />
lit. a ii <strong>und</strong> iii, lit. b ii <strong>und</strong> iii, lit. c ii <strong>und</strong> iii, lit. d; Abs. 2 lit. a.<br />
Art. 10 Abs. 1 lit. a iii, lit. c; Abs. 2 lit. b <strong>und</strong> d; Abs. 4 lit. a; Abs. 5.<br />
Art. 11 Abs. 1 lit. b ii, lit. c ii, lit. d, lit. e i, lit. f ii;<br />
Abs. 2.<br />
Art. 12 Abs. 1 lit. a <strong>und</strong> d; Abs. 2; Abs. 3.<br />
Art. 13 Abs. 1 lit. d.<br />
Art. 14 lit. b.<br />
Slowenisch im slowenischen Sprachgebiet in <strong>Kärnten</strong>:<br />
Art. 8 Abs. 1 lit. a iv, lit. b ii, lit. c iii, lit. d iv, lit. e iii, lit. f iii, lit. g, lit. h <strong>und</strong> i; Abs. 2. Art. 9<br />
Abs. 1 lit. a ii <strong>und</strong> iii, lit. b ii <strong>und</strong> iii, lit. c ii <strong>und</strong> iii; lit. d; Abs. 2 lit. a.<br />
www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 31
06 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
Art. 10 Abs. 1 lit. a iii, lit. c; Abs. 2 lit. b <strong>und</strong> d; Abs. 4 lit. a; Abs. 5.<br />
Art. 11 Abs. 1 lit. b ii, lit. c ii, lit. d, lit. e i, lit. f ii; Abs. 2.<br />
Art. 12 Abs. 1 lit. a, lit. d, lit. f; Abs. 2; Abs. 3.<br />
Art. 13 Abs. 1 lit. d.<br />
Art. 14 lit. b.<br />
Ungarisch im ungarischen Sprachgebiet im Land Burgenland:<br />
Art. 8 Abs. 1 lit. a ii, lit. b ii, lit. c iii, lit. d iv, lit. e iii, lit. f iii, lit. g, lit. h <strong>und</strong> i; Abs. 2. Art. 9 Abs. 1<br />
lit. a ii <strong>und</strong> iii, lit. b ii <strong>und</strong> iii, lit. c ii <strong>und</strong> iii, lit. d; Abs. 2 lit. a.<br />
Abs. 2.<br />
Art. 10 Abs. 1 lit. a iii, lit. c; Abs. 2 lit. b, lit. d; Abs. 4 lit. a; Abs. 5<br />
Art. 11 Abs. 1 lit. b ii, lit. c ii, lit. d, lit. e i, lit. f ii;<br />
Art. 12 Abs. 1 lit. a <strong>und</strong> d; Abs. 2; Abs. 3.<br />
Art. 13 Abs. 1 lit. d.<br />
Art. 14 lit. b.<br />
Die gesonderte Bezeichnung dieser Bestimmungen für das Gebiet einzelner B<strong>und</strong>esländer entspricht<br />
dem b<strong>und</strong>esstaatlichen Aufbau der Republik Österreich <strong>und</strong> berücksichtigt die Gegebenheiten der<br />
<strong>Sprache</strong> im betreffenden Land.<br />
Auf die Minderheitensprachen Burgenlandkroatisch, Tschechisch, Slowakisch, Slowenisch,<br />
Ungarisch <strong>und</strong> Romanes der österreichischen Volksgruppe der Roma wird Teil II der Europäischen<br />
Charta der Regional- oder Minderheitensprachen nach deren Inkrafttreten für die Republik Österreich<br />
entsprechend dieser Erklärung angewendet. Hinsichtlich dieser <strong>Sprache</strong>n werden daher die im Artikel 7<br />
der Charta genannten Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Das österreichische Recht <strong>und</strong> die<br />
bestehende Verwaltungspraxis erfüllen damit gleichzeitig einzelne Bestimmungen aus Teil III der Charta:<br />
Für Tschechisch im Land Wien:<br />
Art. 8 Abs. 1 lit. a iv.<br />
Art. 11 Abs. 1 lit. d, lit. f ii; Abs. 2.<br />
Art. 12 Abs. 1 lit. a, lit. d; Abs. 3.<br />
Art. 14 lit. b.<br />
Für Slowakisch im Land Wien:<br />
Art. 8 Abs. 1 lit. a iv.<br />
Art. 11 Abs. 1 lit. d, lit. f ii; Abs. 2.<br />
Art. 12 Abs. 1 lit. a <strong>und</strong> d; Abs. 3.<br />
Art. 14 lit. b.<br />
Für Romanes im Land Burgenland:<br />
Art. 8 Abs. 1 lit. f iii.<br />
Art. 11 Abs. 1 lit. b ii, lit. d, lit. f ii.<br />
Art. 12 Abs. 1 lit. a <strong>und</strong> d; Abs. 3.<br />
Art. 14 lit. b.<br />
Slowenisch im Land Steiermark:<br />
Art. 8 Abs. 1 lit. a iv, lit. e iii, lit. f iii.<br />
Art. 11 Abs. 1 lit. d, lit. e i, lit. f ii; Abs. 2.<br />
Art. 12 Abs. 1 lit. a <strong>und</strong> d; Abs. 2; Abs. 3.<br />
www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 31
B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢07<br />
Art. 13 Abs. 1 lit. d.<br />
Art. 14 lit. b.<br />
Für Ungarisch im Land Wien:<br />
Art. 8 Abs. 1 lit. a iv, lit. e iii, lit. f iii.<br />
Art. 11 Abs. 1 lit. d, lit. e i, lit. f ii.<br />
Art. 12 Abs. 1 lit. a, lit. d; Abs. 2; Abs. 3.<br />
Art. 13 Abs. 1 lit. d.<br />
Art. 14 lit. b.<br />
Die gesonderte Bezeichnung dieser Bestimmungen für das Gebiet einzelner B<strong>und</strong>esländer entspricht<br />
dem b<strong>und</strong>esstaatlichen Staatsaufbau der Republik Österreich <strong>und</strong> berücksichtigt die Gegebenheiten der<br />
<strong>Sprache</strong> im betreffenden Land. Die Ausgestaltung der Implementierung der oben genannten<br />
Bestimmungen aus Teil III der Charta durch rechtliche Regelungen <strong>und</strong> Verwaltungshandeln unter<br />
Beachtung der in Artikel 7 der Charta genannten Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze liegt entsprechend der<br />
innerstaatlichen Kompetenzverteilung jeweils in der Entscheidung des B<strong>und</strong>es oder des zuständigen<br />
Landes.<br />
Die vom B<strong>und</strong>espräsidenten unterzeichnete <strong>und</strong> vom B<strong>und</strong>eskanzler gegengezeichnete<br />
Ratifikationsurk<strong>und</strong>e wurde am 28. Juni 2001 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt; die Charta<br />
tritt gemäß ihrem Art. 19 Abs. 2 für Österreich mit 1. Oktober 2001 in Kraft.<br />
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten die Charta ratifiziert:<br />
Dänemark, Deutschland, Finnland, Kroatien, Liechtenstein, Niederlande (für das Königreich in<br />
Europa), Norwegen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn, Vereinigtes Königreich.<br />
Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurk<strong>und</strong>e haben nachstehende Staaten Erklärungen<br />
abgegeben:<br />
Dänemark:<br />
In Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 sowie mit Art. 3 Abs. 1 der Charta erklärt Dänemark, dass es<br />
die folgenden Bestimmungen von Teil III der Charta auf die deutsche Minderheitensprache in Südjütland<br />
anwenden wird:<br />
Art. 8, Abs. 1 a iii; b iv, c iii/iv, d iii; e ii, f ii, g; h; i;<br />
Abs. 2;<br />
Art. 9, Abs. 1 b iii; c iii; Abs. 2 a/b/c;<br />
Art. 10, Abs. 1 a v; Abs. 4 c; Abs. 5;<br />
Art. 11, Abs. 1 b i/ii, c i/ii; d, e i, f ii; g, Abs. 2;<br />
Art. 12, Abs. 1 a; b; d; e; f; g; Abs. 2; Abs. 3;<br />
Art. 13, Abs. 1 a; c; d; Abs. 2 c;<br />
Art. 14, a; b.<br />
Die dänische Regierung ist der Auffassung, dass Art. 9 Abs. 1 (b) iii <strong>und</strong> 1 (c) iii nicht ausschließt,<br />
dass das nationale Verfahrensrecht Bestimmungen enthalten kann, auf Gr<strong>und</strong> derer bei Vorlage von<br />
Dokumenten in einer ausländischen <strong>Sprache</strong> vor einem Gericht gr<strong>und</strong>sätzlich eine Übersetzung<br />
mitgeliefert werden muss.<br />
Das dänische Königreich umfasst Dänemark, die Färöer Inseln <strong>und</strong> Grönland.<br />
www.ris.bka.gv.at Seite 3 von 31
08 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
§ 11 des Gesetzes Nr. 137 vom 23. März 1948 über die Selbstverwaltung der Färöer Inseln besagt, dass<br />
„Färöisch als Hauptsprache anerkannt wird, dass aber Dänisch gut <strong>und</strong> sorgfältig erlernt werden muss <strong>und</strong><br />
dass Dänisch ebenso wie Färöisch in öffentlichen Belangen verwendet werden kann“. Auf Gr<strong>und</strong> des<br />
besagten Gesetzes genießt die färöische <strong>Sprache</strong> ein hohes Maß an Schutz, weshalb die Bestimmungen<br />
der Charta auf die färöische <strong>Sprache</strong> keine Anwendung finden, siehe Art. 4 Abs. 2 der Charta. Aus<br />
diesem Gr<strong>und</strong> beabsichtigt die dänische Regierung nicht, regelmäßige Berichte gemäß Art. 15 der Charta<br />
mit Bezug auf die färöische <strong>Sprache</strong> zu übermitteln.<br />
Die Ratifikation der Charta durch Dänemark hat keinerlei präjudizierende Auswirkung auf das<br />
Ergebnis der Verhandlungen über den zukünftigen Status der Färöer Inseln.<br />
Paragraph 9 des Gesetzes Nr. 577 vom 29. November 1978 über die grönländische Selbstverwaltung<br />
besagt, dass:<br />
„(1) Grönländisch die Hauptsprache ist, dass jedoch Dänisch gründlich unterrichtet werden muss.<br />
(2) jede der beiden <strong>Sprache</strong>n für offizielle Zwecke verwendet werden kann.“<br />
Auf Gr<strong>und</strong> des genannten Gesetzes genießt die grönländische <strong>Sprache</strong> ein hohes Maß an Schutz,<br />
weshalb die Bestimmungen der Charta auf die grönländische <strong>Sprache</strong> keine Anwendung finden, siehe<br />
Art. 4 Abs. 2 der Charta. Aus diesem Gr<strong>und</strong> beabsichtigt die dänische Regierung nicht, regelmäßige<br />
Berichte gemäß Art. 15 der Charta mit Bezug auf die grönländische <strong>Sprache</strong> zu übermitteln.<br />
Deutschland:<br />
Minderheitensprachen im Sinne der Charta sind in Deutschland das Dänische, das Obersorbische,<br />
das Niedersorbische, das Nordfriesische, das Saterfriesische <strong>und</strong> das Romanes der deutschen Sinti <strong>und</strong><br />
Roma; Regionalsprache im Sinne der Charta ist in Deutschland das Niederdeutsche.<br />
Gemäß Art. 3 Abs. 1 der Charta bezeichnet Deutschland die Regional- oder Minderheitensprachen,<br />
auf welche die nach Art. 2 Abs. 2 der Charta ausgewählten Bestimmungen nach In-Kraft-Treten der<br />
Charta in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland angewendet werden:<br />
Dänisch im dänischen Sprachgebiet im Land Schleswig-Holstein:<br />
Art. 8 Abs. 1a iv; b iv; c iii/iv; d iii; e ii; f ii/iii; g; h; i;<br />
Abs. 2;<br />
Art. 9 Abs. 1b iii; c iii; Abs. 2a;<br />
Art. 10 Abs. 1a v; Abs. 4c; Abs. 5;<br />
Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; d; e ii; f ii; Abs. 2;<br />
Art. 12 Abs. 1c; d; e; f; g; Abs. 2; Abs. 3;<br />
Art. 13 Abs. 1a; c; d; Abs. 2c;<br />
Art. 14a; b.<br />
Obersorbisch im obersorbischen Sprachgebiet im Freistaat Sachsen:<br />
Art. 8 Abs. 1a iii; b iv; c iv; d iv; e ii; f iii; g; h; i; Abs. 2;<br />
Art. 9 Abs. 1a ii; a iii; b ii; b iii; c ii; c iii; d; Abs. 2a;<br />
Art. 10 Abs. 1a iv/v; Abs. 2a; b; g; Abs. 3b/c; Abs. 4c; Abs. 5;<br />
Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; d; e i; f ii; Abs. 2;<br />
Art. 12 Abs. 1a; b; c; d; e; f; g; h; Abs. 2; Abs. 3;<br />
Art. 13 Abs. 1a; c; d; Abs. 2c.<br />
Niedersorbisch im niedersorbischen Sprachgebiet im Land Brandenburg:<br />
www.ris.bka.gv.at Seite 4 von 31
B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢09<br />
Art. 14a.<br />
Art. 8 Abs. 1a iv; b iv; c iv; e iii; f iii; g; h; i;<br />
Art. 9 Abs. 1a ii; a iii; b iii; c iii; Abs. 2a;<br />
Art. 10 Abs. 1a iv/v; Abs. 2b; g; Abs. 3b/c; Abs. 4a; c; Abs. 5;<br />
Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; d; e i; Abs. 2;<br />
Art. 12 Abs. 1a; b; c; d; e; f; g; h; Abs. 2; Abs. 3;<br />
Art. 13 Abs. 1a; c; d.<br />
Nordfriesisch im nordfriesischen Sprachgebiet im Land Schleswig-Holstein:<br />
Art. 8 Abs. 1a iii/iv; b iv; c iv; e ii; f iii; g; h; i; Abs. 2;<br />
Art. 9 Abs. 1b iii; c iii; Abs. 2a;<br />
Art. 10 Abs. 1a v; Abs. 4c; Abs. 5;<br />
Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; d; e ii; f ii; Abs. 2;<br />
Art. 12 Abs. 1a; b; c; d; e; f; g; h; Abs. 2; Abs. 3;<br />
Art. 13 Abs. 1a; c; d;<br />
Saterfriesisch im saterfriesischen Sprachgebiet im Land<br />
Niedersachsen:<br />
Art. 8 Abs. 1a iv; e ii; f iii; g; i;<br />
Art. 9 Abs. 1b iii; c iii; Abs. 2a;<br />
Art. 10 Abs. 1a v; c; Abs. 2a; b; c; d; e; f; Abs. 4a; c; Abs. 5;<br />
Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; d; e ii; f ii; Abs. 2;<br />
Art. 12 Abs. 1a; b; c; d; e; f; g; Abs. 2; Abs. 3;<br />
Art. 13 Abs. 1a; c; d.<br />
Niederdeutsch in den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg,<br />
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen <strong>und</strong> Schleswig-Holstein:<br />
Verpflichtungen für Niederdeutsch im Gebiet der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie <strong>und</strong><br />
Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen <strong>und</strong> Schleswig-Holstein:<br />
Art. 8 Abs. 1a iv; e ii; g;<br />
Art. 9 Abs. 1b iii; c iii; Abs. 2a;<br />
Art. 10 Abs. 1a v; c; Abs. 2a; b; f;<br />
Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; d; e ii; f ii; Abs. 2;<br />
Art. 12 Abs. 1a; d; f; Abs. 3;<br />
Art. 13 Abs. 1a; c;<br />
dazu ergänzend:<br />
- in der Freien Hansestadt Bremen:<br />
Art. 8 Abs. 1b iii; c iii; f i; h;<br />
Art. 10 Abs. 2c; d; e;<br />
Art. 11 Abs. 1g;<br />
Art. 12 Abs. 1b; c; e; g;<br />
Art. 13 Abs. 2c;<br />
- in der Freien <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg:<br />
Art. 8 Abs. 1b iii; c iii; d iii; f ii; h; i;<br />
Art. 10 Abs. 2e; Abs. 4c;<br />
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10 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
Art. 11 Abs. 1g;<br />
Art. 12 Abs. 1g;<br />
Art. 13 Abs. 1d; Abs. 2c;<br />
- im Land Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Art. 8 Abs. 1b iii; c iii; d iii; h; i;<br />
Art. 10 Abs. 4c;<br />
Art. 12 Abs. 1b; c; e; h;<br />
Art. 13 Abs. 1d; Abs. 2c;<br />
- im Land Niedersachsen:<br />
Art. 8 Abs. 1f iii; i;<br />
Art. 10 Abs. 2c; d; e; Abs. 4a; c;<br />
Art. 12 Abs. 1b; c; e; g; Abs. 2;<br />
Art. 13 Abs. 1d;<br />
Art. 14a; b;<br />
- im Land Schleswig-Holstein:<br />
Art. 8 Abs. 1b iii; c iii; f iii; h; i; Abs. 2;<br />
Art. 10 Abs. 4c;<br />
Art. 12 Abs. 1b; c; g;<br />
Art. 13 Abs. 1d; Abs. 2c.<br />
Die gesonderte Bezeichnung dieser Bestimmungen für das Gebiet einzelner Länder entspricht dem<br />
föderalen Staatsaufbau der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> berücksichtigt die Gegebenheiten der<br />
<strong>Sprache</strong> im betreffenden Land.<br />
Die <strong>Sprache</strong> Romanes der deutschen Sinti <strong>und</strong> Roma im Gebiet der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong><br />
die <strong>Sprache</strong> Niederdeutsch im Gebiet der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt<br />
werden gemäß Teil II der Charta geschützt.<br />
Auf die Minderheitensprache Romanes der deutschen Sinti <strong>und</strong> Roma im Gebiet der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland <strong>und</strong> die Regionalsprache Niederdeutsch im Gebiet der Länder Brandenburg, Nordrhein-<br />
Westfalen <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt wird Teil II der Charta nach deren In-Kraft-Treten in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland entsprechend der Erklärung der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland vom 23. Januar 1998<br />
angewendet. Hinsichtlich dieser <strong>Sprache</strong>n werden daher die im Art. 7 der Charta genannten Ziele <strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>sätze zugr<strong>und</strong>e gelegt. Das deutsche Recht <strong>und</strong> die bestehende Verwaltungspraxis erfüllen damit<br />
gleichzeitig einzelne Bestimmungen aus Teil III der Charta:<br />
Für Romanes:<br />
für das Gebiet der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland:<br />
Art. 8 Abs. 1f iii; g; h;<br />
Art. 9 Abs. 1b iii; c iii; Abs. 2a;<br />
Art. 10 Abs. 5;<br />
Art. 11 Abs. 1d; e ii; f ii; g; Abs. 2;<br />
Art. 12 Abs. 1g; Abs. 3;<br />
Art. 13 Abs. 1a; c; d;<br />
Art. 14a;<br />
dazu ergänzend:<br />
- im Land Baden-Württemberg:<br />
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B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢11<br />
Art. 8 Abs. 1a iv, 1e iii<br />
Art. 10 Abs. 4c;<br />
Art. 12 Abs. 1a, 1d; f; Abs. 2;<br />
- im Land Berlin:<br />
Art. 8 Abs. 1a i/ii; b i/ii/iii/iv; e i/ii/iii; i; Abs. 2;<br />
Art. 11 Abs. 1b i/ii; c ii; e i/ii;<br />
Art. 12 Abs. 1a; d; f;<br />
- in der Freien <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg:<br />
Art. 8 Abs. 1b iv; c iv;<br />
Art. 11 Abs. 1b ii; c ii;<br />
Art. 12 Abs. 1a; d; f;<br />
- im Land Hessen:<br />
Art. 8 Abs. 1a iii/iv; b iv; c iv; d iv; e iii; i; Abs. 2;<br />
Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; e i;<br />
Art. 12 Abs. 1a; d; f; Abs. 2;<br />
- im Land Nordrhein-Westfalen:<br />
Art. 8 Abs. 1 e iii; Abs. 2;<br />
Art. 12 Abs. 1a; d; f; Abs. 2;<br />
- im Land Niedersachsen:<br />
Art. 12 Abs. 1a; d; f;<br />
- im Land Rheinland-Pfalz:<br />
Art. 8 Abs. 1a iv; e iii;<br />
Art. 11 Abs. 1c ii;<br />
Art. 12 Abs. 1a; d; f;<br />
- im Land Schleswig-Holstein:<br />
Art. 10 Abs. 1a v; Abs. 2b; Abs. 4c;<br />
Art. 11 Abs. 1b ii; c ii;<br />
Art. 12 Abs. 1a; d; f; Abs. 2.<br />
Für Niederdeutsch:<br />
- im Land Brandenburg:<br />
Art. 8 Abs. 1a iv; b iv; c iv; f iii; g;<br />
Art. 9 Abs. 2a;<br />
Art. 10 Abs. 2b; Abs. 3c;<br />
Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; d; e ii; f ii; Abs. 2;<br />
Art. 12 Abs. 1a; f; g;<br />
- im Land Nordrhein-Westfalen:<br />
Art. 8 Abs. 1e iii; g; h; Abs. 2;<br />
Art. 9 Abs. 1b iii; c iii; Abs. 2a;<br />
Art. 11 Abs. 1d; Abs. 2;<br />
Art. 12 Abs. 1a; d; e; f; g; h; Abs. 2;<br />
Art. 13 Abs. 1a; c; d;<br />
- im Land Sachsen-Anhalt:<br />
Art. 8 Abs. 1a iv; b iv; c iv; g; h;<br />
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12 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
Art. 9 Abs. 2a;<br />
Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; e ii; Abs. 2;<br />
Art. 12 Abs. 1a; f; g; h.<br />
Die gesonderte Bezeichnung dieser Bestimmungen für das Gebiet einzelner Länder entspricht dem<br />
föderalen Staatsaufbau der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> berücksichtigt die Gegebenheiten der<br />
<strong>Sprache</strong> im betreffenden Land.<br />
Die Ausgestaltung der Implementierung der oben genannten Bestimmungen aus Teil III der Charta<br />
durch rechtliche Regelungen <strong>und</strong> Verwaltungshandeln unter Beachtung der in Art. 7 der Charta<br />
genannten Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze liegt entsprechend der innerstaatlichen Kompetenzordnung jeweils in der<br />
Entscheidung des B<strong>und</strong>es oder des zuständigen Landes. Einzelheiten werden im deutschen<br />
Vertragsgesetzverfahren in der Denkschrift zur Charta dargestellt.<br />
Finnland:<br />
Finnland erklärt in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 <strong>und</strong> Art. 3 Abs. 1, dass es im Hinblick auf<br />
Saamisch, das eine Regional- oder Minderheitensprache in Finnland ist, die folgenden Bestimmungen<br />
von<br />
Teil III der Charta zur Anwendung bringt:<br />
In Art. 8:<br />
Abs. 1, a (i), b (i), c (i), d (ii), e (ii), f (ii), g, h, i; Abs. 2.<br />
In Art. 9:<br />
Abs. 1, a (ii), a (iii), a (iv), b (ii), b (iii), c (ii),<br />
c (iii), d;<br />
Abs. 2, a;<br />
Abs. 3.<br />
In Art. 10:<br />
Abs. 1, a (iii), b, c;<br />
Abs. 2, a, b, c, d, e, f, g;<br />
Abs. 3, b;<br />
Abs. 4, a, b;<br />
Abs. 5.<br />
In Art. 11:<br />
Abs. 1, a (iii), b (i), c (ii), d, e (i), f (ii);<br />
Abs. 2;<br />
Abs. 3.<br />
In Art. 12:<br />
Abs. 1, a, b, c, d, e, f, g, h;<br />
Abs. 2;<br />
Abs. 3.<br />
In Art. 13:<br />
Abs. 1, a, c, d;<br />
Abs. 2, b, c.<br />
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B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢13<br />
In Art. 14:<br />
Abs. a;<br />
Abs. b.<br />
Finnland erklärt in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 <strong>und</strong> Art. 3 Abs. 1, dass es im Hinblick auf<br />
das Schwedische als die weniger gebräuchliche Amtssprache in Finnland die folgenden Bestimmungen<br />
von<br />
Teil III der Charta zur Anwendung bringt:<br />
In Art. 8:<br />
Abs. 1, a (i), b (i), c (i), d (i), e (i), f (i), g, h, i; Abs. 2.<br />
In Art. 9:<br />
Abs. 1, a (i), a (ii), a (iii), a (iv), b (i), b (ii), b (iii),<br />
c (i), c (ii), c (iii), d;<br />
Abs. 2, a;<br />
Abs. 3.<br />
In Art. 10:<br />
Abs. 1, a (i), b, c;<br />
Abs. 2, a, b, c, d, e, f, g;<br />
Abs. 3, a Abs. 4, a, b;<br />
Abs. 5.<br />
In Art. 11:<br />
Abs. 1, a (iii), b (i), c (ii), d, e (i), f (ii);<br />
Abs. 2;<br />
Abs. 3.<br />
In Art. 12:<br />
Abs. 1, a, b, c, d, e, f, g, h;<br />
Abs. 2;<br />
Abs. 3.<br />
In Art. 13:<br />
Abs. 1, a, c, d;<br />
Abs. 2, a, b, c, d, e.<br />
In Art. 14:<br />
Abs. a;<br />
Abs. b.<br />
Finnland erklärt unter Hinweis auf Art. 7 Abs. 5, dass es sich verpflichtet, die in den Absätzen 1 bis<br />
4 des besagten Artikels angeführten Gr<strong>und</strong>sätze sinngemäß auf das Romanes <strong>und</strong> die anderen nicht<br />
territorial geb<strong>und</strong>enen <strong>Sprache</strong>n in Finnland anzuwenden.<br />
Kroatien:<br />
Kroatien erklärt gemäß Art. 21 der Charta, dass für Kroatien Art. 7 Abs. 5 der Charta keine<br />
Anwendung findet.<br />
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14 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
Kroatien erklärt in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 <strong>und</strong> Art. 3 Abs. 1 der Charta, dass es im<br />
Hinblick auf die italienische, serbische, ungarische, tschechische, slowakische, ruthenische <strong>und</strong><br />
ukrainische <strong>Sprache</strong> die folgenden Absätze der Charta zur Anwendung bringen wird:<br />
In Art. 8:<br />
Abs. 1, lit. a iii, b iv, c iv, d iv, e ii, f ii, g, h;<br />
In Art. 9:<br />
Abs. 1, lit. a ii, a iv, b ii, b iii, c ii, c iii, d;<br />
Abs. 2, lit. a.<br />
In Art. 10:<br />
Abs. 1, lit. a iii, a iv, b, c;<br />
Abs. 2, lit. a, b, c, d, g;<br />
Abs. 3, lit. a, b, c;<br />
Abs. 5.<br />
In Art. 11:<br />
Abs. 1, lit. a iii, d, e ii;<br />
Abs. 2;<br />
Abs. 3.<br />
In Art. 12:<br />
Abs. 1, lit. a, f, g.<br />
In Art. 13:<br />
Abs. 1, lit. a, b, c.<br />
Art. 14.<br />
Kroatien erklärt bezüglich Art. 1 Absatz b der Charta, dass sich nach der kroatischen Gesetzgebung<br />
die Bezeichnung „Gebiet, in dem die Regional- oder Minderheitensprache gebraucht wird“ auf diejenigen<br />
geographischen Gebiete bezieht, in denen der offizielle Gebrauch der Minderheitensprache in<br />
Übereinstimmung mit Art. 12 der Verfassung der Republik Kroatien sowie mit den Art. 7 <strong>und</strong> 8 des<br />
Verfassungsgesetzes über die Menschenrechte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten <strong>und</strong> die Rechte der nationalen <strong>und</strong><br />
ethnischen Gruppen oder Minderheiten in der Republik Kroatien durch die von den Organen der örtlichen<br />
Selbstverwaltung erlassenen Verordnungen vorgesehen ist.<br />
Liechtenstein:<br />
Liechtenstein erklärt in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 sowie mit Art. 3 Abs. 1 der Charta vom<br />
5. November 1992, dass es auf dem Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtenstein zum Zeitpunkt der<br />
Ratifikation keine Regional- oder Minderheitensprachen im Sinne der Charta gibt.<br />
Niederlande:<br />
Die Niederlande erklären in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 <strong>und</strong> mit Art. 3 Abs. 1 der Charta,<br />
dass es im Hinblick auf die friesische <strong>Sprache</strong> in der Provinz Friesland die folgenden Bestimmungen von<br />
Teil III der Charta zur Anwendung bringt:<br />
In Art. 8:<br />
Abs. 1, a (ii), b (ii), c (iii), e (ii), f (i), g, h, i; Abs. 2.<br />
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B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢15<br />
In Art. 9:<br />
Abs. 1, a (ii), a (iii), b (iii), c (ii), c (iii);<br />
Abs. 2, b.<br />
In Art. 10:<br />
Abs. 1, a (v), c;<br />
Abs. 2, a, b, c, d, e, f, g;<br />
Abs. 4, a, c;<br />
Abs. 5.<br />
In Art. 11:<br />
Abs. 1, a (iii), b (ii), c (ii), f (ii);<br />
Abs. 2.<br />
In Art. 12:<br />
Abs. 1, a, b, d, e, f, g, h;<br />
Abs. 2;<br />
Abs. 3.<br />
In Art. 13:<br />
Abs. 1, a, c, d;<br />
Abs. 2, b, c.<br />
In Art. 14:<br />
Abs. a;<br />
Abs. b.<br />
Die Niederlande erklären weiters, dass die in Teil II der Charta aufgezählten Gr<strong>und</strong>sätze im Hinblick<br />
auf die in den Niederlanden gebrauchten niedersächsischen <strong>Sprache</strong>n, sowie in Übereinstimmung mit<br />
Art. 7 Abs. 5 auf Jiddisch <strong>und</strong> Romanes (Romani chib) zur Anwendung kommen.<br />
Ferner haben die Niederlande am 19. März 1997 in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 1 <strong>und</strong> mit<br />
Art. 3 Abs. 1 der Charta erklärt, dass die in Teil II der Charta angeführten Gr<strong>und</strong>sätze auf die in den<br />
Niederlanden gebrauchte limburgische <strong>Sprache</strong> angewendet werden.<br />
Norwegen:<br />
Wir verpflichten uns, die in den Teilen I, II, IV <strong>und</strong> V der Charta enthaltenen Bestimmungen sowie<br />
in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 die in den folgenden Artikeln, Absätzen <strong>und</strong> Buchstaben von Teil<br />
III enthaltenen Bestimmungen anzuwenden:<br />
In Art. 8:<br />
Abs. 1, a (iii), b (iv), c (iv), d (iv), e (ii), f (ii), g, h, i; Abs. 2.<br />
In Art. 9:<br />
Abs. 1, a (i-iv), b (i-iii), d;<br />
Abs. 2, a;<br />
Abs. 3.<br />
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16 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
In Art. 10:<br />
Abs. 1, a (iii), b, c;<br />
Abs. 2, a, b, c, d, e, f, g;<br />
Abs. 3, b;<br />
Abs. 4, a;<br />
Abs. 5.<br />
In Art. 11:<br />
Abs. 1, a (iii), b (i), c (ii), e (i), f (ii), g;<br />
Abs. 2.<br />
In Art. 12:<br />
Abs. 1, a, d, e, f, g, h;<br />
Abs. 2;<br />
Abs. 3.<br />
In Art. 13:<br />
Abs. 2, c, e.<br />
In Art. 14:<br />
b.<br />
Die oben angeführten Absätze <strong>und</strong> Buchstaben werden gemäß Art. 3 Abs. 1 auf die saamische<br />
<strong>Sprache</strong> angewendet.<br />
Schweden:<br />
Saamisch, Finnisch <strong>und</strong> Meänkieli (Tornedal-Finnisch) sind Regional- oder Minderheitensprachen in<br />
Schweden. Die Verpflichtungen Schwedens gemäß Art. 2 Abs. 2 hinsichtlich dieser <strong>Sprache</strong>n werden im<br />
Anhang beschrieben.<br />
Romanes (Romani chib) <strong>und</strong> Jiddisch gelten mit der Anwendung der Charta in Schweden als nicht<br />
territorial geb<strong>und</strong>ene Minderheitensprachen.<br />
Anhang:<br />
Umfang der schwedischen Verpflichtungen in Übereinstimmung mit Teil III der Charta.<br />
Die folgenden Absätze <strong>und</strong> Buchstaben des Art. 8 werden auf Saamisch, Finnisch <strong>und</strong> Meänkieli<br />
angewendet:<br />
8.1.a.iii<br />
8.1.b.iv<br />
8.1.c.iv<br />
8.1.d.iv<br />
8.1.e.iii<br />
8.1.f.iii<br />
8.1.g<br />
8.1.h<br />
8.1.i<br />
8.2.<br />
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B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢17<br />
Die folgenden Absätze <strong>und</strong> Buchstaben des Art. 9 werden auf Saamisch, Finnisch <strong>und</strong> Meänkieli<br />
angewendet:<br />
9.1.a.ii<br />
9.1.a.iii<br />
9.1.a.iv<br />
9.1.b.ii<br />
9.1.b.iii<br />
9.1.c.ii<br />
9.1.c.iii<br />
9.1.d<br />
9.2<br />
9.3.<br />
Die folgenden Absätze <strong>und</strong> Buchstaben des Art. 10 werden auf Saamisch, Finnisch <strong>und</strong> Meänkieli<br />
angewendet:<br />
10.1.a.iii<br />
10.1.a.v<br />
10.1.c.<br />
10.2.b.<br />
10.2.c.<br />
10.2.d.<br />
10.2.g.<br />
10.4.a.<br />
10.5.<br />
Die folgenden Absätze <strong>und</strong> Buchstaben des Art. 11 werden auf Saamisch, Finnisch <strong>und</strong> Meänkieli<br />
angewendet:<br />
11.1.a.iii<br />
11.1.d<br />
11.1.e.i<br />
11.1.f.ii<br />
11.2.<br />
Außerdem wird Art. 11.1.c.i auf Finnisch angewendet.<br />
Die folgenden Absätze <strong>und</strong> Buchstaben des Art. 12 werden auf Saamisch, Finnisch <strong>und</strong> Meänkieli<br />
angewendet:<br />
12.1.a<br />
12.1.b<br />
12.1.d<br />
12.1.f<br />
12.1.g<br />
12.2.<br />
Außerdem werden die Bestimmungen von Art. 12.1.e auf Sami, sowie von Art. 12.1.c <strong>und</strong> 12.1.h auf<br />
Finnisch <strong>und</strong> Saamisch angewendet.<br />
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18 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
13.1.a.<br />
Die folgenden Absätze des Art. 13 werden auf Saamisch, Finnisch <strong>und</strong> Meänkieli angewendet:<br />
Die folgenden Absätze des Art. 14 werden auf Saamisch, Finnisch <strong>und</strong> Meänkieli angewendet:<br />
14. a<br />
14. b.<br />
Das heißt, dass insgesamt 45 Absätze oder Buchstaben in Teil III der Charta auf Saamisch <strong>und</strong><br />
Finnisch sowie 42 Absätze oder Buchstaben auf Meänkieli angewendet werden.<br />
Schweiz:<br />
Die Schweiz erklärt in Übereinstimmung mit Art. 3 Abs. 1 der Charta, dass in der Schweiz<br />
Romansch <strong>und</strong> Italienisch die weniger gebräuchlichen Amtssprachen sind, auf welche die folgenden in<br />
Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 der Charta ausgewählten Absätze angewendet werden:<br />
a. Romansh<br />
Art. 8: (<strong>Bildung</strong>)<br />
Abs. 1, a (iv), b (i), c (iii), d (iii), e (ii), f (iii), g, h, i.<br />
Art. 9 (Justizbehörden)<br />
Abs. 1, a (ii), a (iii), b (ii), b (iii), c (ii);<br />
Abs. 2, a;<br />
Abs. 3.<br />
Art. 10 (Verwaltungsbehörden <strong>und</strong> öffentliche Dienstleistungsbetriebe)<br />
Abs. 1, a (i), b, c;<br />
Abs. 2, a, b, c, d, e, f, g;<br />
Abs. 3, b;<br />
Abs. 4, a, c;<br />
Abs. 5.<br />
Art. 11 (Medien)<br />
Abs. 1, a (iii), b (i), c (ii), e (i), f (i);<br />
Abs. 3.<br />
Art. 12 (Kulturelle Tätigkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen)<br />
Abs. 1, a, b, c, e, f, g, h;<br />
Abs. 2;<br />
Abs. 3.<br />
Art. 13 (Wirtschaft <strong>und</strong> soziales Leben)<br />
Abs. 1, d;<br />
Abs. 2, b.<br />
Art. 14 (Grenzüberschreitender Austausch)<br />
a;<br />
b.<br />
b. Italian<br />
Art. 8 (<strong>Bildung</strong>)<br />
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B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢19<br />
Abs. 1, a (i), a (iv), b (i), c (i), c (ii), d (i), d (iii), e (ii),<br />
f (i), f (iii), g, h, i.<br />
Art. 9 (Justizbehörden)<br />
Abs. 1, a (i), a (ii), a (iii), b (i), b (ii), b (iii), c (i),<br />
c (ii), d;<br />
Abs. 2, a;<br />
Abs. 3.<br />
Art. 10 (Verwaltungsbehörden <strong>und</strong> öffentliche Dienstleistungsbetriebe)<br />
Abs. 1, a (i), b, c;<br />
Abs. 2, a, b, c, d, e, f, g;<br />
Abs. 3, a, b;<br />
Abs. 4, a, b, c;<br />
Abs. 5.<br />
Art. 11 (Medien)<br />
Abs. 1, a (i), e (i), g;<br />
Abs. 2;<br />
Abs. 3.<br />
Art. 12 (Kulturelle Tätigkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen)<br />
Abs. 1, a, b, c, d, e, f, g, h;<br />
Abs. 2;<br />
Abs. 3.<br />
Art. 13 (Wirtschaftliches <strong>und</strong> soziales Leben)<br />
Abs. 1, d;<br />
Abs. 2, b.<br />
a;<br />
Art. 14 (Grenzüberschreitender Austausch)<br />
b.<br />
Slowenien:<br />
In Übereinstimmung mit Art. 7 Abs. 5 der Charta wird Slowenien die Bestimmungen von Art. 7,<br />
Abs. 1 bis 4 sinngemäß auch auf das Romanes anwenden.<br />
Slowenien erklärt, dass Italienisch <strong>und</strong> Ungarisch auf dem Hoheitsgebiet der Republik Slowenien als<br />
Regional- oder Minderheitensprachen im Sinne der Charta gelten. In Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2<br />
der Charta wird Slowenien im Hinblick auf diese beiden <strong>Sprache</strong>n die folgenden Bestimmungen von Teil<br />
III der Charta zur Anwendung bringen:<br />
Art. 8:<br />
Abs. 1, a (i, ii, iii), c (i, ii, iii), d (i, ii, iii), e (iii),<br />
f (iii), g, h, i;<br />
Abs. 2.<br />
Art. 9:<br />
Abs. 1, a, b, c, d;<br />
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20 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
Abs. 2, a, b c.<br />
Art. 10:<br />
Abs. 1;<br />
Abs. 2;<br />
Abs. 3;<br />
Abs. 4;<br />
Abs. 5.<br />
Art. 11:<br />
Abs. 1, a (i), e (i);<br />
Abs. 2;<br />
Abs. 3.<br />
Art. 12:<br />
Abs. 1, a, d, e, f;<br />
Abs. 2;<br />
Abs. 3.<br />
Art. 13:<br />
Abs. 1;<br />
Abs. 2.<br />
Art. 14:<br />
Abs. a;<br />
Abs. b.<br />
Spanien:<br />
Spanien erklärt, dass für die Zwecke der genannten Artikel diejenigen <strong>Sprache</strong>n als Regional- oder<br />
Minderheitensprachen gelten, die gemäß den Autonomiestatuten der autonomen Gebiete des<br />
Baskenlandes, Kataloniens, der balearischen Inseln, Galiziens, Valenzias <strong>und</strong> Navarras als Amtssprachen<br />
anerkannt sind.<br />
Desgleichen erklärt Spanien auch, dass die <strong>Sprache</strong>n, die durch die Autonomiestatute in den<br />
Gebieten, in denen sie herkömmlicherweise gesprochen werden, geschützt sind, ebenfalls als Regionaloder<br />
Minderheitensprachen gelten.<br />
Die folgenden Bestimmungen von Teil III der Charta werden auf die im ersten Absatz angeführten<br />
<strong>Sprache</strong>n angewendet:<br />
Art. 8:<br />
Abs. 1 a(i), b(i), c(i), d(i), e(iii), f(i), g, h, i; Abs. 2.<br />
Art. 9:<br />
Abs. 1, a(i), a(ii), a(iii), a(iv), b(i), b(ii), b(iii), c(i),<br />
c(ii), c(iii), d;<br />
Abs. 2, a;<br />
Abs. 3.<br />
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B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢21<br />
Art. 10:<br />
Abs. 1, a(i), b, c;<br />
Abs. 2, a, b c, d, e, f, g;<br />
Abs. 3, a, b;<br />
Abs. 4, a, b, c;<br />
Abs. 5.<br />
Art. 11:<br />
Abs. 1, a(i), b(i), c(i), d, e(i), f(ii), g;<br />
Abs. 2;<br />
Abs. 3.<br />
Art. 12:<br />
Abs. 1, a, b, c, d, e, f, g, h;<br />
Abs. 2;<br />
Abs. 3.<br />
Art. 13:<br />
Abs. 1, a, b, c, d;<br />
Abs. 2, a, b, c, d, e.<br />
Art. 14:<br />
a;<br />
b.<br />
Alle Bestimmungen von Teil III der Charta, die gemäß den in Art. 7 festgelegten Zielen <strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>sätzen sinnvollerweise anzuwenden sind, werden auf die im zweiten Absatz angeführten <strong>Sprache</strong>n<br />
angewendet.<br />
Ungarn:<br />
Ungarn erklärt in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 <strong>und</strong> Art. 3, dass es im Hinblick auf die<br />
kroatische, deutsche, rumänische, serbische, slowakische <strong>und</strong> slowenische <strong>Sprache</strong> die folgenden<br />
Bestimmungen von Teil III der Charta zur Anwendung bringt:<br />
In Art. 8:<br />
Abs. 1, a (iv), b (iv), c (iv), d (iv), e (iii), f (iii), g, h, i; Abs. 2.<br />
In Art. 9:<br />
Abs. 1, a (ii), a (iii), a (iv), b (ii), b (iii), c (ii), c (iii); Abs. 2, a, b, c.<br />
In Art. 10:<br />
Abs. 1, a (v), c;<br />
Abs. 2, b, e, f, g;<br />
Abs. 3, c;<br />
Abs. 4, a, c;<br />
Abs. 5.<br />
In Art. 11:<br />
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22 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
Abs. 1, a (iii), b (ii), c (ii), e (i), f (i), g;<br />
Abs. 3.<br />
In Art. 12:<br />
Abs. 1, a, b, c, f, g;<br />
Abs. 2;<br />
Abs. 3.<br />
In Art. 13:<br />
Abs. 1, a.<br />
In Art. 14:<br />
Abs. a;<br />
Abs. b.<br />
Vereinigtes Königreich:<br />
Das Vereinigte Königreich erklärt, dass die Charta auf das britische Festland <strong>und</strong> Nordirland<br />
Anwendung findet.<br />
a) Das Vereinigte Königreich erklärt gemäß Art. 2 Abs. 2 <strong>und</strong> Art. 3 Abs. 1 der Charta, dass es die<br />
folgenden Bestimmungen für die Zwecke von Teil III der Charta auf Walisisch, Schottisch-<br />
Gälisch <strong>und</strong> Irisch anwenden wird.<br />
Walisisch - 52 Absätze.<br />
Art. 8: <strong>Bildung</strong><br />
Abs. 1a (i) 1b (i) 1c (i) 1d(iv) 1e (iii) 1f (ii) 1g 1h 1i;<br />
Total: 9.<br />
Art. 9: Justizbehörden<br />
Abs. 1a (ii) 1a (iii) 1b (ii) 1b (iii) 1c (ii) 1c (iii) 1d 2b;<br />
Total: 8.<br />
Art. 10: Verwaltungsbehörden <strong>und</strong> öffentliche Dienstleistungsbetriebe Abs. 1a (i) 1b 1c 2a 2b 2c 2d 2e 2f<br />
2g 3a 4a 4b 5;<br />
Total: 14.<br />
Art. 11: Medien<br />
Abs. 1a (i) 1d 1e (i) 1f (ii) 2 3;<br />
Total: 6.<br />
Art. 12: Kulturelle Tätigkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen<br />
Abs. 1a 1b 1c 1d 1e 1f 1g 1h 2 3;<br />
Total: 10.<br />
Art. 13: Wirtschaftliches <strong>und</strong> soziales Leben<br />
Abs. 1a 1c 2b 2c 2e;<br />
Total: 5.<br />
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B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢23<br />
Schottisch-Gälisch - 39 Absätze<br />
Art. 8: <strong>Bildung</strong><br />
Abs. 1a (i) 1b (i) 1c (i) 1d(iv) 1e (iii) 1f (iii) 1g 1h 1i 2;<br />
Total: 10.<br />
Art. 9: Justizbehörden<br />
Abs. 1b (iii);<br />
Total: 1.<br />
Art. 10: Verwaltungsbehörden <strong>und</strong> öffentliche Dienstleistungsbetriebe<br />
Abs. 1c 2a 2b 2d 2e 2f 2g 5;<br />
Total: 8.<br />
Art. 11: Medien<br />
Abs. 1a (ii) 1b (ii) 1c (ii) 1d 1e (ii) 1f (ii) 1g 2;<br />
Total: 8.<br />
Art. 12: Kulturelle Tätigkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen<br />
Abs. 1a 1d 1e 1f 1g 1h 2 3;<br />
Total: 8.<br />
Art. 13: Wirtschaftliches <strong>und</strong> soziales Leben<br />
Abs. 1a 1c;<br />
Total: 2.<br />
Art. 14: Grenzüberschreitender Austausch<br />
Abs. a b;<br />
Total: 2.<br />
Irisch - 30 Absätze, in denen auf Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich der dezentralen Verwaltung<br />
in Nordirland Bezug genommen wird<br />
Art. 8: <strong>Bildung</strong><br />
Abs. 1a (iii) 1b (iv) 1c (iv) 1d(iv) 1e (iii) 1f (ii) 1g 1h;<br />
Total: 8.<br />
Art. 9: Justizbehörden<br />
Abs. 3;<br />
Total: 1.<br />
Art. 10: Verwaltungsbehörden <strong>und</strong> öffentliche Dienstleistungsbetriebe<br />
Abs. 1a (iv) 1c 2b 2e 2f 2g 3c 4a 5;<br />
Total: 9.<br />
Art. 11: Medien<br />
Abs. 1d 1e (i) 1f (ii) 1g;<br />
Total: 4.<br />
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24 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
Art. 12: Kulturelle Tätigkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen<br />
Abs. 1a 1d 1e 1f 1h 2 3;<br />
Total: 7.<br />
Art. 13: Wirtschaftliches <strong>und</strong> soziales Leben<br />
Abs. 1d;<br />
Total: 1.<br />
Irisch - 6 Absätze, in denen auf Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung des<br />
Vereinigten Königreichs in Nordirland Bezug genommen wird<br />
Art. 8: <strong>Bildung</strong><br />
Abs. 2;<br />
Total: 1.<br />
Art. 11: Medien<br />
Abs. 1a (iii) 1b (ii) 2;<br />
Total: 3.<br />
Art. 14: Grenzüberschreitender Austausch<br />
Abs. a b;<br />
Total: 2. (Insgesamt 36 Absätze)<br />
b) Das Vereinigte Königreich erklärt in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 1 der Charta seine<br />
Anerkennung, dass Schottisch <strong>und</strong> Ulster-Schottisch der Definition von Regional- oder<br />
Minderheitensprachen für die Zwecke von Teil II der Charta entsprechen.<br />
Präambel/Promulgationsklausel<br />
Präambel<br />
Die Mitgliedstaaten des Europarats, die diese Charta unterzeichnen, in der Erwägung, daß es das Ziel<br />
des Europarats ist, eine engere<br />
Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen, um insbesondere die Ideale <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze, die<br />
ihr gemeinsames Erbe bilden, zu wahren <strong>und</strong> zu fördern;<br />
in der Erwägung, daß der Schutz der geschichtlich gewachsenen Regional- oder Minderheitensprachen<br />
Europas, von denen einige allmählich zu verschwinden drohen, zur Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung der<br />
Traditionen <strong>und</strong> des kulturellen Reichtums Europas beiträgt;<br />
in der Erwägung, daß das Recht, im privaten Bereich <strong>und</strong> im öffentlichen Leben eine Regional- oder<br />
Minderheitensprache zu gebrauchen, ein unveräußerliches Recht in Übereinstimmung mit den im<br />
Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche <strong>und</strong> politische Rechte *1) enthaltenen<br />
Gr<strong>und</strong>sätzen darstellt <strong>und</strong> dem Geist der Konvention des Europarats zum Schutze der Menschenrechte<br />
<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten *2) entspricht;<br />
eingedenk der im Rahmen der KSZE geleisteten Arbeit <strong>und</strong> insbesondere der Schlußakte von Helsinki<br />
von 1975 <strong>und</strong> des Dokuments des Kopenhagener Treffens von 1990;<br />
unter Betonung des Wertes der interkulturellen Beziehungen <strong>und</strong> der Mehrsprachigkeit sowie in der<br />
Erwägung, daß der Schutz <strong>und</strong> die Förderung der Regional- oder Minderheitensprachen sich nicht<br />
nachteilig auf die Amtssprachen <strong>und</strong> die Notwendigkeit, sie zu erlernen, auswirken sollte;<br />
in dem Bewußtsein, daß der Schutz <strong>und</strong> die Stärkung der Regional- oder Minderheitensprachen in den<br />
verschiedenen Ländern <strong>und</strong> Regionen Europas einen wichtigen Beitrag zum Aufbau eines Europas<br />
darstellen, das auf den Gr<strong>und</strong>sätzen der Demokratie <strong>und</strong> der kulturellen Vielfalt im Rahmen der<br />
nationalen Souveränität <strong>und</strong> der territorialen Unversehrtheit beruht;<br />
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B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢25<br />
unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse <strong>und</strong> der geschichtlich gewachsenen Traditionen in<br />
den verschiedenen Regionen der Staaten Europas,<br />
sind wie folgt übereingekommen:<br />
____________________________________________________________________<br />
*1) K<strong>und</strong>gemacht in BGBl. Nr. 591/1978<br />
*2) K<strong>und</strong>gemacht in BGBl. Nr. 210/1958<br />
Text<br />
Teil I - Allgemeine Bestimmungen<br />
Artikel 1<br />
Begriffsbestimmungen<br />
Im Sinne dieser Charta:<br />
a) bezeichnet der Ausdruck “Regional- oder Minderheitensprachen” <strong>Sprache</strong>n,<br />
i) die herkömmlicherweise in einem bestimmten Gebiet eines Staates von Angehörigen dieses<br />
Staates gebraucht werden, die eine Gruppe bilden, deren Zahl kleiner ist als die der übrigen<br />
Bevölkerung des Staates, <strong>und</strong><br />
ii) die sich von der (den) Staatssprache(n) unterscheiden;<br />
er umfaßt weder Dialekte der Staatssprache(n) noch die <strong>Sprache</strong>n von Zuwanderern;<br />
b) bezeichnet der Ausdruck “Gebiet, in dem die Regional- oder Minderheitensprache gebraucht<br />
wird”, das geographische Gebiet, in dem die betreffende <strong>Sprache</strong> das Ausdrucksmittel einer Zahl<br />
von Menschen ist, welche die Übernahme der in dieser Charta vorgesehenen verschiedenen<br />
Schutz- <strong>und</strong> Förderungsmaßnahmen rechtfertigt;<br />
c) bezeichnet der Ausdruck “nicht territorial geb<strong>und</strong>ene <strong>Sprache</strong>n” von Angehörigen des Staates<br />
gebrauchte <strong>Sprache</strong>n, die sich von der (den) von der übrigen Bevölkerung des Staates<br />
gebrauchten <strong>Sprache</strong>(n) unterscheiden, jedoch keinem bestimmten Gebiet innerhalb des<br />
betreffenden Staates zugeordnet werden können, obwohl sie herkömmlicherweise im<br />
Hoheitsgebiet dieses Staates gebraucht werden.<br />
Artikel 2<br />
Verpflichtungen<br />
(1) Jede Vertragspartei verpflichtet sich, Teil II auf alle in ihrem Hoheitsgebiet gebrauchten<br />
Regional- oder Minderheitensprachen anzuwenden, die der Begriffsbestimmung in Artikel 1 entsprechen.<br />
(2) In bezug auf jede nach Artikel 3 im Zeitpunkt der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung<br />
bezeichnete <strong>Sprache</strong> verpflichtet sich jede Vertragspartei, mindestens fünf<strong>und</strong>dreißig aus Teil III<br />
ausgewählte Absätze oder Buchstaben anzuwenden, darunter mindestens je drei aus den Artikeln 8 <strong>und</strong><br />
12 <strong>und</strong> je einen aus den Artikeln 9, 10, 11 <strong>und</strong> 13.<br />
Artikel 3<br />
Einzelheiten der Durchführung<br />
(1) Jeder Vertragsstaat bezeichnet in seiner Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurk<strong>und</strong>e<br />
jede Regional- oder Minderheitensprache oder in seinem gesamten Hoheitsgebiet oder einem Teil<br />
desselben weniger verbreitete Staatssprache, auf welche die nach Artikel 2 Absatz 2 ausgewählten<br />
Bestimmungen angewendet werden.<br />
(2) Jede Vertragspartei kann jederzeit danach dem Generalsekretär notifizieren, daß sie die<br />
Verpflichtungen übernimmt, die sich aus anderen Bestimmungen der Charta ergeben, die sie nicht bereits<br />
in ihrer Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurk<strong>und</strong>e bezeichnet hat, oder daß sie Absatz 1 auf<br />
andere Regional- oder Minderheitensprachen oder in ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder einem Teil<br />
desselben weniger verbreitete andere Staatssprachen anwenden wird.<br />
(3) Die nach Absatz 2 eingegangenen Verpflichtungen gelten als untrennbarer Teil der Ratifikation,<br />
Annahme oder Genehmigung <strong>und</strong> haben vom Tag ihrer Notifikation an dieselbe Wirkung.<br />
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26 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
Artikel 4<br />
Bestehende Schutzregelungen<br />
(1) Die Bestimmungen dieser Charta sind nicht als Beschränkung oder Beeinträchtigung von<br />
Rechten auszulegen, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet sind.<br />
(2) Diese Charta läßt in einer Vertragspartei bereits bestehende oder in einschlägigen zwei- oder<br />
mehrseitigen Übereinkünften vorgesehene günstigere Bestimmungen über den Status der Regional- oder<br />
Minderheitensprachen oder die Rechtsstellung der Personen, die Minderheiten angehören, unberührt.<br />
Artikel 5<br />
Bestehende Verpflichtungen<br />
Die Bestimmungen dieser Charta sind nicht so auszulegen, als gewährten sie das Recht, irgendeine<br />
Tätigkeit auszuüben oder irgendeine Handlung vorzunehmen, die gegen die Ziele der Charta der<br />
Vereinten Nationen oder sonstige völkerrechtliche Verpflichtungen einschließlich des Gr<strong>und</strong>satzes der<br />
Souveränität <strong>und</strong> territorialen Unversehrtheit der Staaten verstößt.<br />
Artikel 6<br />
Information<br />
Die Vertragsparteien verpflichten sich, dafür zu sorgen, daß die betroffenen Behörden,<br />
Organisationen <strong>und</strong> Personen über die in dieser Charta festgelegten Rechte <strong>und</strong> Pflichten informiert<br />
werden.<br />
Teil II - Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze in Übereinstimmung mit Artikel 2<br />
Absatz 1<br />
Artikel 7<br />
Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze<br />
(1) Hinsichtlich der Regional- oder Minderheitensprachen legen die Vertragsparteien in den<br />
Gebieten, in denen solche <strong>Sprache</strong>n gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder<br />
<strong>Sprache</strong> ihrer Politik, Gesetzgebung <strong>und</strong> Praxis folgende Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zugr<strong>und</strong>e:<br />
a) die Anerkennung der Regional- oder Minderheitensprachen als Ausdruck des kulturellen<br />
Reichtums;<br />
b) die Achtung des geographischen Gebiets jeder Regional- oder Minderheitensprache, um<br />
sicherzustellen, daß bestehende oder neue Verwaltungsgliederungen die Förderung der<br />
betreffenden Regional- oder Minderheitensprache nicht behindern;<br />
c) die Notwendigkeit entschlossenen Vorgehens zur Förderung von Regional- oder<br />
Minderheitensprachen, um diese zu schützen;<br />
d) die Erleichterung des Gebrauchs von Regional- oder Minderheitensprachen in Wort <strong>und</strong> Schrift<br />
im öffentlichen Leben <strong>und</strong> im privaten Bereich <strong>und</strong>/oder die Ermutigung zu einem solchen<br />
Gebrauch;<br />
e) die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung von Verbindungen in den von dieser Charta erfaßten Bereichen<br />
zwischen Gruppen, die eine Regional- oder Minderheitensprache gebrauchen, <strong>und</strong> anderen<br />
Gruppen in diesem Staat mit einer in derselben oder ähnlicher Form gebrauchten <strong>Sprache</strong> sowie<br />
das Herstellen kultureller Beziehungen zu anderen Gruppen in dem Staat, die andere <strong>Sprache</strong>n<br />
gebrauchen;<br />
f) die Bereitstellung geeigneter Formen <strong>und</strong> Mittel für das Lehren <strong>und</strong> Lernen von Regional- oder<br />
Minderheitensprachen auf allen geeigneten Stufen;<br />
g) die Bereitstellung von Einrichtungen, die es Personen, die eine Regional- oder<br />
Minderheitensprache nicht sprechen, aber in dem Gebiet leben, in dem sie gebraucht wird,<br />
ermöglichen, sie zu erlernen, wenn sie dies wünschen;<br />
h) die Förderung des Studiums <strong>und</strong> der Forschung im Bereich der Regional- oder<br />
Minderheitensprachen an Universitäten oder in gleichwertigen Einrichtungen;<br />
i) die Förderung geeigneter Formen des grenzüberschreitenden Austausches in den von dieser<br />
Charta erfaßten Bereichen für Regional- oder Minderheitensprachen, die in zwei oder mehr<br />
Staaten in derselben oder ähnlicher Form gebraucht werden.<br />
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B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢27<br />
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sofern dies noch nicht geschehen ist, jede<br />
ungerechtfertigte Unterscheidung, Ausschließung, Einschränkung oder Bevorzugung zu beseitigen, die<br />
den Gebrauch einer Regional- oder Minderheitensprache betrifft <strong>und</strong> darauf ausgerichtet ist, die Erhaltung<br />
oder Entwicklung einer Regional- oder Minderheitensprache zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Das<br />
Ergreifen besonderer Maßnahmen zugunsten der Regional- oder Minderheitensprachen, welche die<br />
Gleichstellung zwischen den Sprechern dieser <strong>Sprache</strong>n <strong>und</strong> der übrigen Bevölkerung fördern sollen oder<br />
welche ihre besondere Lage gebührend berücksichtigen, gilt nicht als diskriminierende Handlung<br />
gegenüber den Sprechern weiter verbreiteter <strong>Sprache</strong>n.<br />
(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, durch geeignete Maßnahmen das gegenseitige<br />
Verständnis zwischen allen Sprachgruppen des Landes zu fördern, indem sie insbesondere Achtung,<br />
Verständnis <strong>und</strong> Toleranz gegenüber den Regional- oder Minderheitensprachen in die Ziele der in ihren<br />
Ländern vermittelten <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Ausbildung einbeziehen <strong>und</strong> indem sie die Massenmedien ermutigen,<br />
dasselbe Ziel zu verfolgen.<br />
(4) Bei der Festlegung ihrer Politik in bezug auf Regional- oder Minderheitensprachen<br />
berücksichtigen die Vertragsparteien die von den Gruppen, die solche <strong>Sprache</strong>n gebrauchen, geäußerten<br />
Bedürfnisse <strong>und</strong> Wünsche. Sie werden ermutigt, erforderlichenfalls Gremien zur Beratung der Behörden<br />
in allen Angelegenheiten der Regional- oder Minderheitensprachen einzusetzen.<br />
(5) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Gr<strong>und</strong>sätze<br />
sinngemäß auf nicht territorial geb<strong>und</strong>ene <strong>Sprache</strong>n anzuwenden. Jedoch werden hinsichtlich dieser<br />
<strong>Sprache</strong>n Art <strong>und</strong> Umfang der Maßnahmen, die getroffen werden, um dieser Charta Wirksamkeit zu<br />
verleihen, flexibel festgelegt, wobei die Bedürfnisse <strong>und</strong> Wünsche der Gruppen, die diese <strong>Sprache</strong>n<br />
gebrauchen, berücksichtigt <strong>und</strong> ihre Traditionen <strong>und</strong> Eigenarten geachtet werden.<br />
Teil III - Maßnahmen zur Förderung des Gebrauchs von Regional- oder Minderheitensprachen im<br />
öffentlichen Leben im Einklang mit den<br />
nach Artikel 2 Absatz 2 eingegangenen Verpflichtungen<br />
Artikel 8<br />
<strong>Bildung</strong><br />
(1) Im Bereich der <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Erziehung verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in<br />
dem solche <strong>Sprache</strong>n gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder dieser <strong>Sprache</strong>n <strong>und</strong><br />
unbeschadet des Unterrichts der Staatssprache(n)<br />
a) i) die vorschulische Erziehung in den betreffenden Regional- oder<br />
Minderheitensprachen anzubieten oder<br />
ii) einen erheblichen Teil der vorschulischen Erziehung in den betreffenden Regional- oder<br />
Minderheitensprachen anzubieten oder<br />
iii) eine der unter den Ziffern i <strong>und</strong> ii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen<br />
Schüler anzuwenden, deren Familien dies verlangen, wenn die Zahl der Schüler als genügend<br />
groß angesehen wird, oder<br />
iv) falls die staatlichen Stellen keine unmittelbare Zuständigkeit im Bereich der vorschulischen<br />
Erziehung haben, die Anwendung der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zu<br />
begünstigen <strong>und</strong>/oder dazu zu ermutigen;<br />
b) i) den Gr<strong>und</strong>schulunterricht in den betreffenden Regional- oder<br />
Minderheitensprachen anzubieten oder<br />
ii) einen erheblichen Teil des Gr<strong>und</strong>schulunterrichts in den betreffenden Regional- oder<br />
Minderheitensprachen anzubieten oder<br />
iii) innerhalb des Gr<strong>und</strong>schulunterrichts den Unterricht der betreffenden Regional- oder<br />
Minderheitensprachen als integrierenden Teil des Lehrplans vorzusehen oder<br />
iv) eine der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen Schüler<br />
anzuwenden, deren Familien dies verlangen, wenn die Zahl der Schüler als genügend groß<br />
angesehen wird;<br />
c) i) den Unterricht im Sek<strong>und</strong>arbereich in den betreffenden Regional- oder<br />
Minderheitensprachen anzubieten oder<br />
ii) einen erheblichen Teil des Unterrichts im Sek<strong>und</strong>arbereich in den betreffenden Regional- oder<br />
Minderheitensprachen anzubieten oder<br />
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28 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
iii) innerhalb des Unterrichts im Sek<strong>und</strong>arbereich den Unterricht der betreffenden Regional- oder<br />
Minderheitensprachen als integrierenden Teil des Lehrplans vorzusehen oder<br />
iv) eine der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen Schüler<br />
anzuwenden, die oder - wo dies in Betracht kommt - deren Familien dies wünschen, wenn<br />
deren Zahl als genügend groß angesehen wird;<br />
d) i) die technische <strong>und</strong> berufliche <strong>Bildung</strong> in den betreffenden Regional- oder<br />
Minderheitensprachen anzubieten oder<br />
ii) einen erheblichen Teil der technischen <strong>und</strong> beruflichen <strong>Bildung</strong> in den betreffenden Regionaloder<br />
Minderheitensprachen anzubieten oder<br />
iii) innerhalb der technischen <strong>und</strong> beruflichen <strong>Bildung</strong> den Unterricht der betreffenden Regionaloder<br />
Minderheitensprachen als integrierenden Teil des Lehrplans vorzusehen oder<br />
iv) eine der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen Schüler<br />
anzuwenden, die oder - wo dies in Betracht kommt - deren Familien dies wünschen, wenn<br />
deren Zahl als genügend groß angesehen wird;<br />
e) i) an Universitäten <strong>und</strong> anderen <strong>Hochschule</strong>n Unterricht in den Regional- oder<br />
Minderheitensprachen anzubieten oder<br />
ii) Möglichkeiten für das Studium dieser <strong>Sprache</strong>n als Studienfächer an Universitäten <strong>und</strong><br />
anderen <strong>Hochschule</strong>n anzubieten oder<br />
iii) falls wegen der Rolle des Staates in bezug auf <strong>Hochschule</strong>inrichtungen die Ziffern i <strong>und</strong> ii<br />
nicht angewendet werden können, dazu zu ermutigen <strong>und</strong>/oder zuzulassen, daß an Universitäten<br />
<strong>und</strong> anderen <strong>Hochschule</strong>n Unterricht in den Regional- oder Minderheitensprachen oder<br />
Möglichkeiten zum Studium dieser <strong>Sprache</strong>n als Studienfächer angeboten werden;<br />
f) i) dafür zu sorgen, daß in der Erwachsenen- <strong>und</strong> Weiterbildung Kurse angeboten<br />
werden, die überwiegend oder ganz in den Regional- oder Minderheitensprachen<br />
durchgeführt werden, oder<br />
ii) solche <strong>Sprache</strong>n als Fächer der Erwachsenen- <strong>und</strong> Weiterbildung anzubieten oder<br />
iii) falls die staatlichen Stellen keine unmittelbare Zuständigkeit im Bereich der<br />
Erwachsenenbildung haben, das Angebot solcher <strong>Sprache</strong>n als Fächer der Erwachsenen- <strong>und</strong><br />
Weiterbildung zu begünstigen <strong>und</strong>/oder dazu zu ermutigen;<br />
g) für den Unterricht der Geschichte <strong>und</strong> Kultur, die in der Regional- oder Minderheitensprache<br />
ihren Ausdruck finden, zu sorgen;<br />
h) für die Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung der Lehrer zu sorgen, die zur Durchführung derjenigen<br />
Bestimmungen der Buchstaben a bis g erforderlich sind, welche die Vertragspartei angenommen<br />
hat;<br />
i) ein oder mehrere Aufsichtsorgane einzusetzen, welche die zur Einführung oder zum Ausbau des<br />
Unterrichts der Regional- oder Minderheitensprachen getroffenen Maßnahmen <strong>und</strong> die dabei<br />
erzielten Fortschritte überwachen <strong>und</strong> darüber regelmäßig Berichte verfassen, die veröffentlicht<br />
werden.<br />
(2) Im Bereich der <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Erziehung verpflichten sich die Vertragsparteien in bezug auf andere<br />
Gebiete als diejenigen, in denen die Regional- oder Minderheitensprachen herkömmlicherweise gebraucht<br />
werden, Unterricht der Regional- oder Minderheitensprache oder Unterricht in dieser <strong>Sprache</strong> auf allen<br />
geeigneten <strong>Bildung</strong>sstufen zuzulassen, zu ermutigen oder ihn anzubieten, wenn die Zahl der Sprecher<br />
einer Regional- oder Minderheitensprache dies rechtfertigt.<br />
Artikel 9<br />
Justizbehörden<br />
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, in bezug auf diejenigen Gerichtsbezirke, in denen die<br />
Zahl der Einwohner, welche die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, die nachstehenden<br />
Maßnahmen rechtfertigt, unter Berücksichtigung der Situation jeder dieser <strong>Sprache</strong>n <strong>und</strong> unter der<br />
Bedingung, daß die Inanspruchnahme der durch diesen Absatz gebotenen Möglichkeiten nach Auffassung<br />
des Richters eine ordentliche Rechtspflege nicht behindert:<br />
a) in Strafverfahren:<br />
i) dafür zu sorgen, daß die Gerichte auf Antrag einer der Parteien das Verfahren in den Regionaloder<br />
Minderheitensprachen durchführen, <strong>und</strong>/oder<br />
ii) sicherzustellen, daß der Angeklagte das Recht hat, seine Regional- oder Minderheitensprache<br />
zu gebrauchen, <strong>und</strong>/oder<br />
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B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢29<br />
iii) dafür zur sorgen, daß Anträge <strong>und</strong> Beweismittel, gleichviel ob schriftlich oder mündlich,<br />
nicht allein aus dem Gr<strong>und</strong> als unzulässig angesehen werden, weil sie in einer Regional- oder<br />
Minderheitensprache abgefaßt sind, <strong>und</strong>/oder<br />
iv) auf Verlangen Schriftstücke, die mit Gerichtsverfahren zusammenhängen, in der betreffenden<br />
Regional- oder Minderheitensprache abzufassen,<br />
wenn nötig durch Inanspruchnahme von Dolmetschern <strong>und</strong> Übersetzungen, wodurch den<br />
Betroffenen keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen;<br />
b) in zivilrechtlichen Verfahren:<br />
i) dafür zu sorgen, daß die Gerichte auf Antrag einer der Parteien das Verfahren in den Regionaloder<br />
Minderheitensprachen durchführen, <strong>und</strong>/oder<br />
ii) zuzulassen, daß eine Prozeßpartei, wenn sie persönlich vor Gericht erscheinen muß, ihre<br />
Regional- oder Minderheitensprache gebrauchen kann, ohne daß ihr dadurch zusätzliche<br />
Kosten entstehen, <strong>und</strong>/oder<br />
iii) zuzulassen, daß Urk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Beweismittel in den Regional- oder Minderheitensprachen<br />
vorgelegt werden,<br />
wenn nötig durch Inanspruchnahme von Dolmetschern <strong>und</strong> Übersetzungen;<br />
c) in Verfahren vor Gerichten für Verwaltungssachen:<br />
i) dafür zu sorgen, daß die Gerichte auf Antrag einer der Parteien das Verfahren in den Regionaloder<br />
Minderheitensprachen durchführen, <strong>und</strong>/oder<br />
ii) zuzulassen, daß eine Prozeßpartei, wenn sie persönlich vor Gericht erscheinen muß, ihre<br />
Regional- oder Minderheitensprache gebrauchen kann, ohne daß ihr dadurch zusätzliche<br />
Kosten entstehen, <strong>und</strong>/oder<br />
iii) zuzulassen, daß Urk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Beweismittel in den Regional- oder Minderheitensprachen<br />
vorgelegt werden,<br />
wenn nötig durch Inanspruchnahme von Dolmetschern <strong>und</strong> Übersetzungen;<br />
d) dafür zu sorgen, daß den Betroffenen durch die Anwendung des Buchstabens b Ziffern i <strong>und</strong> iii<br />
<strong>und</strong> des Buchstabens c Ziffern i <strong>und</strong> iii sowie durch eine notwendige Inanspruchnahme von<br />
Dolmetschern <strong>und</strong> Übersetzungen keine zusätzlichen Kosten entstehen.<br />
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich:<br />
a) die Rechtsgültigkeit von im Inland abgefaßten Rechtsurk<strong>und</strong>en nicht allein aus dem Gr<strong>und</strong> zu<br />
verneinen, weil sie in einer Regional- oder Minderheitensprache abgefaßt sind, oder<br />
b) die Rechtsgültigkeit von im Inland abgefaßten Rechtsurk<strong>und</strong>en im Verhältnis zwischen den<br />
Parteien nicht allein aus dem Gr<strong>und</strong> zu verneinen, weil die Urk<strong>und</strong>en in einer Regional- oder<br />
Minderheitensprache abgefaßt sind, <strong>und</strong> vorzusehen, daß sie gegen beteiligte Dritte, die diese<br />
<strong>Sprache</strong>n nicht gebrauchen, unter der Bedingung verwendet werden können, daß ihnen der Inhalt<br />
der Urk<strong>und</strong>en von der (den) Person(en), welche die Urk<strong>und</strong>en verwendet (verwenden), zur<br />
Kenntnis gebracht worden ist, oder<br />
c) die Rechtsgültigkeit von im Inland abgefaßten Rechtsurk<strong>und</strong>en im Verhältnis zwischen den<br />
Parteien nicht allein aus dem Gr<strong>und</strong> zu verneinen, weil die Urk<strong>und</strong>en in einer Regional- oder<br />
Minderheitensprache abgefaßt sind.<br />
(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die wichtigsten Gesetzestexte des Staates sowie<br />
diejenigen, welche sich besonders auf Personen beziehen, die diese <strong>Sprache</strong>n gebrauchen, in den<br />
Regional- oder Minderheitensprachen zur Verfügung zu stellen, sofern sie nicht anderweitig verfügbar<br />
sind.<br />
Artikel 10<br />
Verwaltungsbehörden <strong>und</strong> öffentliche Dienstleistungsbetriebe<br />
(1) Innerhalb der Verwaltungsbezirke des Staates, in denen die Zahl der Einwohner, die Regionaloder<br />
Minderheitensprachen gebrauchen, die nachstehenden Maßnahmen rechtfertigt, <strong>und</strong> unter<br />
Berücksichtigung der Situation jeder <strong>Sprache</strong> verpflichten sich die Vertragsparteien, im Rahmen des<br />
Zumutbaren:<br />
a) i) sicherzustellen, daß die Verwaltungsbehörden die Regional- oder<br />
Minderheitensprachen gebrauchen, oder<br />
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30 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
ii) sicherzustellen, daß diejenigen ihrer Bediensteten, die unmittelbaren Kontakt zur Bevölkerung<br />
haben, die Regional- oder Minderheitensprachen in ihrem Umgang mit Personen gebrauchen,<br />
die sich in diesen <strong>Sprache</strong>n an sie wenden, oder<br />
iii) sicherzustellen, daß Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, in<br />
diesen <strong>Sprache</strong>n mündliche oder schriftliche Anträge stellen <strong>und</strong> eine Antwort erhalten können,<br />
oder<br />
iv) sicherzustellen, daß Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, in diesen<br />
<strong>Sprache</strong>n mündliche oder schriftliche Anträge stellen können, oder<br />
v) sicherzustellen, daß Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, in diesen<br />
<strong>Sprache</strong>n abgefaßte Urk<strong>und</strong>en rechtsgültig vorlegen können;<br />
b) allgemein verwendete Verwaltungsbestimmungen <strong>und</strong> -formulare für die Bevölkerung in den<br />
Regional- oder Minderheitensprachen oder zweisprachig zur Verfügung zu stellen;<br />
c) zuzulassen, daß die Verwaltungsbehörden Schriftstücke in einer Regional- oder<br />
Minderheitensprache abfassen.<br />
(2) In bezug auf die örtlichen <strong>und</strong> regionalen Behörden, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich die<br />
Zahl der Einwohner, welche die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, die nachstehenden<br />
Maßnahmen rechtfertigt, verpflichten sich die Vertragsparteien, folgendes zuzulassen <strong>und</strong>/oder dazu zu<br />
ermutigen:<br />
a) den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen innerhalb der regionalen oder örtlichen<br />
Behörde;<br />
b) die Möglichkeit, daß Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, mündliche<br />
oder schriftliche Anträge in diesen <strong>Sprache</strong>n stellen;<br />
c) die Veröffentlichung der amtlichen Schriftstücke der regionalen Behörden durch diese auch in<br />
den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen;<br />
d) die Veröffentlichung der amtlichen Schriftstücke der örtlichen Behörden durch diese auch in den<br />
betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen;<br />
e) den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch die regionalen Behörden in deren<br />
Ratsversammlungen, ohne jedoch den Gebrauch der Staatssprache(n) auszuschließen;<br />
f) den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch die örtlichen Behörden in deren<br />
Ratsversammlungen, ohne jedoch den Gebrauch der Staatssprache(n) auszuschließen;<br />
g) den Gebrauch oder die Annahme der herkömmlichen <strong>und</strong> korrekten Formen von Ortsnamen in<br />
Regional- oder Minderheitensprachen, wenn nötig in Verbindung mit dem Namen in der (den)<br />
Staatssprache(n).<br />
(3) In bezug auf die öffentlichen Dienstleistungen, die von den Verwaltungsbehörden selbst oder in<br />
deren Auftrag erbracht werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem Regionaloder<br />
Minderheitensprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder <strong>Sprache</strong> <strong>und</strong> im<br />
Rahmen des Zumutbaren:<br />
a) sicherzustellen, daß die Regional- oder Minderheitensprachen bei der Erbringung der<br />
Dienstleistung gebraucht werden, oder<br />
b) zuzulassen, daß Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, in diesen<br />
<strong>Sprache</strong>n einen Antrag stellen <strong>und</strong> eine Antwort erhalten, oder<br />
c) zuzulassen, daß Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, in diesen<br />
<strong>Sprache</strong>n einen Antrag stellen.<br />
(4) Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu treffen,<br />
um die von ihnen angenommenen Bestimmungen der Absätze 1, 2 <strong>und</strong> 3 in Kraft zu setzen:<br />
a) Übersetzen oder Dolmetschen je nach Bedarf;<br />
b) Einstellung <strong>und</strong>, soweit erforderlich, Ausbildung der benötigten Beamten <strong>und</strong> sonstigen<br />
Angehörigen des öffentlichen Dienstes;<br />
c) nach Möglichkeit Erfüllung der Wünsche von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die über<br />
Kenntnisse in einer Regional- oder Minderheitensprache verfügen, in dem Gebiet eingesetzt zu<br />
werden, in dem diese <strong>Sprache</strong> gebraucht wird.<br />
(5) Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Gebrauch oder die Annahme von Familiennamen in<br />
den Regional- oder Minderheitensprachen auf Antrag der Betroffenen zuzulassen.<br />
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B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢31<br />
Artikel 11<br />
Medien<br />
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die Sprecher von Regional- oder<br />
Minderheitensprachen in den Gebieten, in denen diese <strong>Sprache</strong>n gebraucht werden, unter<br />
Berücksichtigung der Situation jeder <strong>Sprache</strong> <strong>und</strong> in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen in<br />
diesem Bereich unmittelbar oder mittelbar Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluß haben, unter Achtung<br />
des Gr<strong>und</strong>satzes der Unabhängigkeit <strong>und</strong> Autonomie der Medien folgende Maßnahmen zu treffen:<br />
a) soweit Hörfunk <strong>und</strong> Fernsehen eine öffentliche Aufgabe erfüllen:<br />
i) die Einrichtung mindestens eines Hörfunksenders <strong>und</strong> eines Fernsehkanals in den Regional- oder<br />
Minderheitensprachen sicherzustellen oder<br />
ii) zur Einrichtung mindestens eines Hörfunksenders <strong>und</strong> eines Fernsehkanals in den Regionaloder<br />
Minderheitensprachen zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern oder<br />
iii) angemessene Vorkehrungen dafür zu treffen, daß R<strong>und</strong>funkveranstalter Sendungen in den<br />
Regional- oder Minderheitensprachen anbieten;<br />
b) i) zur Einrichtung mindestens eines Hörfunksenders in den Regional- oder<br />
Minderheitensprachen zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern oder<br />
ii) zur regelmäßigen Ausstrahlung von Hörfunksendungen in den Regional- oder<br />
Minderheitensprachen zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern;<br />
c) i) zur Einrichtung mindestens eines Fernsehkanals in den Regional- oder<br />
Minderheitensprachen zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern oder<br />
ii) zur regelmäßigen Ausstrahlung von Fernsehsendungen in den Regional- oder<br />
Minderheitensprachen zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern;<br />
d) zur Produktion <strong>und</strong> Verbreitung von Audio- <strong>und</strong> audiovisuellen Werken in den Regional- oder<br />
Minderheitensprachen zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern;<br />
e) i) zur Schaffung <strong>und</strong>/oder Erhaltung mindestens einer Zeitung in den Regionaloder<br />
Minderheitensprachen zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern oder<br />
ii) zur regelmäßigen Veröffentlichung von Zeitungsartikeln in den Regional- oder<br />
Minderheitensprachen zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern;<br />
f) i) die zusätzlichen Kosten derjenigen Medien zu decken, die Regional- oder<br />
Minderheitensprachen gebrauchen, wenn das Recht eine finanzielle Hilfe für die<br />
Medien allgemein vorsieht, oder<br />
ii) die bestehenden Maßnahmen finanzieller Hilfe auf audiovisuelle Produktionen in Regionaloder<br />
Minderheitensprachen zu erstrecken;<br />
g) die Ausbildung von Journalisten <strong>und</strong> anderem Personal für Medien zu unterstützen, die Regionaloder<br />
Minderheitensprachen gebrauchen.<br />
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, den freien direkten Empfang von Hörfunk- <strong>und</strong><br />
Fernsehsendungen aus Nachbarländern in einer <strong>Sprache</strong> zu gewährleisten, die in derselben oder ähnlicher<br />
Form wie die Regional- oder Minderheitensprache gebraucht wird, <strong>und</strong> die Weiterverbreitung von<br />
Hörfunk- <strong>und</strong> Fernsehsendungen aus Nachbarländern in einer solchen <strong>Sprache</strong> nicht zu behindern. Sie<br />
verpflichten sich ferner, sicherzustellen, daß die Freiheit der Meinungsäußerung <strong>und</strong> die freie Verbreitung<br />
von Informationen in den Printmedien in einer <strong>Sprache</strong>, die in derselben oder ähnlicher Form wie die<br />
Regional- oder Minderheitensprache gebraucht wird, keiner Einschränkung unterworfen werden. Da die<br />
Ausübung der erwähnten Freiheiten Pflichten <strong>und</strong> Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten,<br />
vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen<br />
unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit,<br />
der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung <strong>und</strong><br />
der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> der Moral, des Schutzes des guten Rufes<br />
oder der Rechte anderer unentbehrlich sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu<br />
verhindern oder das Ansehen <strong>und</strong> die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.<br />
(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sicherzustellen, daß die Interessen der Sprecher von<br />
Regional- oder Minderheitensprachen innerhalb etwaiger im Einklang mit dem Gesetz geschaffener<br />
Gremien, die für die Gewährleistung von Freiheit <strong>und</strong> Pluralismus der Medien verantwortlich sind,<br />
vertreten oder berücksichtigt werden.<br />
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32 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
Artikel 12<br />
Kulturelle Tätigkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen<br />
(1) In bezug auf kulturelle Einrichtungen <strong>und</strong> Tätigkeiten - insbesondere Bibliotheken, Videotheken,<br />
Kulturzentren, Museen, Archive, Akademien, Theater <strong>und</strong> Kinos sowie literarische Werke <strong>und</strong><br />
Filmproduktionen, volkstümliche Formen des kulturellen Ausdrucks, Festspiele <strong>und</strong> die Kulturindustrien,<br />
einschließlich unter anderem des Einsatzes neuer Technologien - verpflichten sich die Vertragsparteien,<br />
in dem Gebiet, in dem solche <strong>Sprache</strong>n gebraucht werden, in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen<br />
in diesem Bereich Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluß haben:<br />
a) zu den Regional- oder Minderheitensprachen eigenen Formen des Ausdrucks <strong>und</strong> der Initiative<br />
zu ermutigen sowie die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten zu den in diesen <strong>Sprache</strong>n<br />
geschaffenen Werken zu fördern;<br />
b) die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten zu den in Regional- oder Minderheitensprachen<br />
geschaffenen Werken in anderen <strong>Sprache</strong>n zu fördern, indem sie Tätigkeiten auf dem Gebiet der<br />
Übersetzung, Synchronisation, Nachsynchronisation <strong>und</strong> Untertitelung unterstützen <strong>und</strong><br />
ausbauen;<br />
c) in Regional- oder Minderheitensprachen den Zugang zu Werken zu fördern, die in anderen<br />
<strong>Sprache</strong>n geschaffen worden sind, indem sie Tätigkeiten auf dem Gebiet der Übersetzung,<br />
Synchronisation, Nachsynchronisation <strong>und</strong> Untertitelung unterstützen <strong>und</strong> ausbauen;<br />
d) sicherzustellen, daß die für die Veranstaltung oder Unterstützung kultureller Tätigkeiten<br />
verschiedener Art verantwortlichen Gremien bei den Unternehmungen, die sie ins Leben rufen<br />
oder unterstützen, in angemessener Weise dafür sorgen, daß die Kenntnis <strong>und</strong> der Gebrauch von<br />
Regional- oder Minderheitensprachen sowie Regional- oder Minderheitenkulturen berücksichtigt<br />
werden;<br />
e) Maßnahmen zu fördern, um sicherzustellen, daß die für die Veranstaltung oder Unterstützung<br />
kultureller Tätigkeiten verantwortlichen Gremien über Personal verfügen, das die betreffende<br />
Regional- oder Minderheitensprache sowie die <strong>Sprache</strong>(n) der übrigen Bevölkerung beherrscht;<br />
f) zur unmittelbaren Mitwirkung von Vertretern der Sprecher einer bestimmten Regional- oder<br />
Minderheitensprache bei der Bereitstellung von Einrichtungen <strong>und</strong> der Planung kultureller<br />
Tätigkeiten zu ermutigen;<br />
g) zur Schaffung eines oder mehrerer Gremien, die für die Sammlung, Aufbewahrung <strong>und</strong><br />
Aufführung oder Veröffentlichung von in den Regional- oder Minderheitensprachen<br />
geschaffenen Werken verantwortlich sind, zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern;<br />
h) wenn nötig Übersetzungs- <strong>und</strong> Terminologieforschungsdienste zu schaffen <strong>und</strong>/oder zu fördern<br />
<strong>und</strong> zu finanzieren, insbesondere im Hinblick auf die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung geeigneter<br />
Terminologie in jeder Regional- oder Minderheitensprache für die Bereiche Verwaltung, Handel,<br />
Wirtschaft, Gesellschaft, Technik oder Recht.<br />
(2) In bezug auf andere Gebiete als diejenigen, in denen die Regional- oder Minderheitensprachen<br />
herkömmlicherweise gebraucht werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, wenn die Zahl der<br />
Sprecher einer Regional- oder Minderheitensprache dies rechtfertigt, geeignete kulturelle Tätigkeiten <strong>und</strong><br />
Einrichtungen in Übereinstimmung mit Absatz 1 zuzulassen, dazu zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie vorzusehen.<br />
(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei der Verfolgung ihrer Kulturpolitik im Ausland<br />
Regional- oder Minderheitensprachen <strong>und</strong> die in ihnen zum Ausdruck kommenden Kulturen angemessen<br />
zu berücksichtigen.<br />
Artikel 13<br />
Wirtschaftliches <strong>und</strong> soziales Leben<br />
(1) In bezug auf wirtschaftliche <strong>und</strong> soziale Tätigkeiten verpflichten sich die Vertragsparteien, im<br />
ganzen Land:<br />
a) aus ihrem Recht jede Bestimmung zu entfernen, die den Gebrauch von Regional- oder<br />
Minderheitensprachen in Urk<strong>und</strong>en betreffend das wirtschaftliche oder soziale Leben,<br />
insbesondere Arbeitsverträge, sowie in technischen Schriftstücken wie Gebrauchsanweisungen<br />
für Erzeugnisse oder Anlagen ungerechtfertigt verbietet oder einschränkt;<br />
b) die Aufnahme von Klauseln, die den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen<br />
ausschließen oder einschränken, in innerbetriebliche Vorschriften <strong>und</strong> Privaturk<strong>und</strong>en zumindest<br />
zwischen Personen, die dieselbe <strong>Sprache</strong> gebrauchen, zu verbieten;<br />
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B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢33<br />
c) Praktiken entgegenzutreten, die den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen im<br />
Zusammenhang mit wirtschaftlichen oder sozialen Tätigkeiten behindern sollen;<br />
d) den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch andere als die unter den<br />
Buchstaben a bis c genannten Mittel zu erleichtern <strong>und</strong>/oder dazu zu ermutigen.<br />
(2) In Bezug auf wirtschaftliche <strong>und</strong> soziale Tätigkeiten verpflichten sich die Vertragsparteien,<br />
insoweit die staatlichen Stellen zuständig sind, in dem Gebiet, in dem die Regional- oder<br />
Minderheitensprachen gebraucht werden, im Rahmen des Zumutbaren:<br />
a) in ihre Finanz- <strong>und</strong> Bankvorschriften Bestimmungen aufzunehmen, die im Wege von Verfahren,<br />
welche mit den Handelsbräuchen vereinbar sind, den Gebrauch von Regional- oder<br />
Minderheitensprachen beim Ausstellen von Zahlungsanweisungen (Schecks, Wechseln usw.)<br />
oder sonstigen Finanzdokumenten ermöglichen, oder, wo dies in Betracht kommt, die<br />
Durchführung solcher Bestimmungen sicherzustellen;<br />
b) in den ihrer unmittelbaren Kontrolle unterstehenden Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialbereichen<br />
(öffentlicher Sektor) Maßnahmen zur Förderung des Gebrauchs von Regional- oder<br />
Minderheitensprachen zu ergreifen;<br />
c) sicherzustellen, daß soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altersheime <strong>und</strong> Heime die<br />
Möglichkeit bieten, Sprecher einer Regional- oder Minderheitensprache, die auf Gr<strong>und</strong> von<br />
Krankheit, Alter oder aus anderen Gründen der Betreuung bedürfen, in deren eigener <strong>Sprache</strong><br />
aufzunehmen <strong>und</strong> zu behandeln;<br />
d) durch geeignete Mittel sicherzustellen, daß Sicherheitsvorschriften auch in Regional- oder<br />
Minderheitensprachen zugänglich sind;<br />
e) dafür zu sorgen, daß Informationen der zuständigen staatlichen Stellen über die Rechte der<br />
Verbraucher in Regional- oder Minderheitensprachen erhältlich sind.<br />
Artikel 14<br />
Grenzüberschreitender Austausch<br />
Die Vertragsparteien verpflichten sich:<br />
a) bestehende zwei- <strong>und</strong> mehrseitige Übereinkünfte anzuwenden, die sie mit den Staaten verbinden,<br />
in denen dieselbe <strong>Sprache</strong> in derselben oder ähnlicher Form gebraucht wird, oder sich, wenn<br />
nötig, um den Abschluß solcher Übereinkünfte zu bemühen, um dadurch Kontakte zwischen den<br />
Sprechern derselben <strong>Sprache</strong> in den betreffenden Staaten in den Bereichen Kultur, <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong><br />
Erziehung, Information, berufliche <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Weiterbildung zu fördern;<br />
b) zugunsten von Regional- oder Minderheitensprachen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit,<br />
insbesondere zwischen regionalen oder örtlichen Behörden, zu erleichtern <strong>und</strong> zu fördern, in<br />
deren örtlichem Zuständigkeitsbereich dieselbe <strong>Sprache</strong> in derselben oder ähnlicher Form<br />
gebraucht wird.<br />
Teil IV - Anwendung der Charta<br />
Artikel 15<br />
Regelmäßige Berichte<br />
(1) Die Vertragsparteien legen dem Generalsekretär des Europarats in einer vom Ministerkomitee zu<br />
bestimmenden Form in regelmäßigen Abständen einen Bericht über ihre in Übereinstimmung mit Teil II<br />
dieser Charta verfolgte Politik <strong>und</strong> über die in Anwendung der von ihnen angenommenen Bestimmungen<br />
des Teiles III getroffenen Maßnahmen vor. Der erste Bericht wird innerhalb des Jahres vorgelegt, das auf<br />
das Inkrafttreten der Charta für die betreffende Vertragspartei folgt, die weiteren Berichte in Abständen<br />
von drei Jahren nach Vorlage des ersten Berichts.<br />
(2) Die Vertragsparteien veröffentlichen ihre Berichte.<br />
Artikel 16<br />
Prüfung der Berichte<br />
(1) Die dem Generalsekretär des Europarats nach Artikel 15 vorgelegten Berichte werden von einem<br />
nach Artikel 17 eingesetzten Sachverständigenausschuß geprüft.<br />
(2) In einer Vertragspartei rechtmäßig gegründete Organisationen oder Vereinigungen können den<br />
Sachverständigenausschuß auf Fragen aufmerksam machen, die sich auf die von der betreffenden<br />
Vertragspartei nach Teil III dieser Charta eingegangenen Verpflichtungen beziehen. Nach Konsultation<br />
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34 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
der betroffenen Vertragspartei kann der Sachverständigenausschuß diese Informationen bei der<br />
Ausarbeitung des in Absatz 3 genannten Berichts berücksichtigen. Diese Organisationen oder<br />
Vereinigungen können außerdem Erklärungen zu der von einer Vertragspartei in Übereinstimmung mit<br />
Teil II verfolgten Politik vorlegen.<br />
(3) Auf der Gr<strong>und</strong>lage der in Absatz 1 genannten Berichte <strong>und</strong> der in Absatz 2 erwähnten<br />
Informationen arbeitet der Sachverständigenausschuß einen Bericht für das Ministerkomitee aus. Diesem<br />
Bericht werden die Stellungnahmen, um welche die Vertragsparteien ersucht wurden, beigefügt; er kann<br />
vom Ministerkomitee veröffentlicht werden.<br />
(4) Der in Absatz 3 genannte Bericht enthält insbesondere die Vorschläge des<br />
Sachverständigenausschusses an das Ministerkomitee für die Ausarbeitung von etwa erforderlichen<br />
Empfehlungen des Ministerkomitees an eine oder mehrere Vertragsparteien.<br />
(5) Der Generalsekretär des Europarats erstattet der Parlamentarischen Versammlung alle zwei Jahre<br />
ausführlich Bericht über die Anwendung der Charta.<br />
Artikel 17<br />
Sachverständigenausschuß<br />
(1) Der Sachverständigenausschuß besteht aus einem Mitglied je Vertragspartei, das vom<br />
Ministerkomitee aus einer Liste von durch die betreffende Vertragspartei vorgeschlagenen<br />
Persönlichkeiten von höchster Integrität <strong>und</strong> anerkannter Sachkenntnis in den durch die Charta erfaßten<br />
Angelegenheiten ausgewählt wird.<br />
(2) Die Mitglieder des Ausschusses werden für die Dauer von sechs Jahren ernannt;<br />
Wiederernennung ist zulässig. Kann ein Mitglied seine Amtszeit nicht beenden, so wird es nach dem in<br />
Absatz 1 festgelegten Verfahren ersetzt; das an seine Stelle tretende Mitglied vollendet die Amtszeit<br />
seines Vorgängers.<br />
(3) Der Sachverständigenausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung. Sein Sekretariat wird durch den<br />
Generalsekretär des Europarats versehen.<br />
Teil V - Schlußbestimmungen<br />
Artikel 18<br />
Diese Charta liegt für die Mitgliedstaaten des Europarats zur Unterzeichnung auf. Sie bedarf der<br />
Ratifikation, Annahme oder Genehmigung. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurk<strong>und</strong>en<br />
werden beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt.<br />
Artikel 19<br />
(1) Diese Charta tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei<br />
Monaten nach dem Tag folgt, an dem fünf Mitgliedstaaten des Europarats nach Artikel 18 ihre<br />
Zustimmung ausgedrückt haben, durch die Charta geb<strong>und</strong>en zu sein.<br />
(2) Für jeden Mitgliedstaat, der später seine Zustimmung ausdrückt, durch die Charta geb<strong>und</strong>en zu<br />
sein, tritt sie am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach<br />
Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurk<strong>und</strong>e folgt.<br />
Artikel 20<br />
(1) Nach Inkrafttreten dieser Charta kann das Ministerkomitee des Europarats jeden<br />
Nichtmitgliedstaat des Europarats einladen, der Charta beizutreten.<br />
(2) Für jeden beitretenden Staat tritt die Charta am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen<br />
Zeitabschnitt von drei Monaten nach Hinterlegung der Beitrittsurk<strong>und</strong>e beim Generalsekretär des<br />
Europarats folgt.<br />
Artikel 21<br />
(1) Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-,<br />
Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurk<strong>und</strong>e einen oder mehrere Vorbehalte zu Artikel 7 Absätze 2<br />
bis 5 anbringen. Weitere Vorbehalte sind nicht zulässig.<br />
(2) Jeder Vertragsstaat, der einen Vorbehalt nach Absatz 1 angebracht hat, kann ihn durch eine an<br />
den Generalsekretär des Europarats gerichtete Notifikation ganz oder teilweise zurücknehmen. Die<br />
Rücknahme wird mit dem Eingang der Notifikation beim Generalsekretär wirksam.<br />
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B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢35<br />
Artikel 22<br />
(1) Jede Vertragspartei kann diese Charta jederzeit durch eine an den Generalsekretär des Europarats<br />
gerichtete Notifikation kündigen.<br />
(2) Die Kündigung wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von sechs<br />
Monaten nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär folgt.<br />
Artikel 23<br />
Der Generalsekretär des Europarats notifiziert den Mitgliedstaaten des Rates <strong>und</strong> jedem Staat, der<br />
dieser Charta beigetreten ist:<br />
a) jede Unterzeichnung;<br />
b) jede Hinterlegung einer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurk<strong>und</strong>e;<br />
c) jeden Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Charta nach den Artikeln 19 <strong>und</strong> 20;<br />
d) jede nach Artikel 3 Absatz 2 eingegangene Notifikation;<br />
e) jede andere Handlung, Notifikation oder Mitteilung im Zusammenhang mit dieser Charta.<br />
ZU URKUND dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten diese Charta<br />
unterschrieben.<br />
GESCHEHEN zu Straßburg am 5. November 1992 in englischer <strong>und</strong> französischer <strong>Sprache</strong>, wobei<br />
jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Europarats hinterlegt<br />
wird. Der Generalsekretär des Europarats übermittelt allen Mitgliedstaaten des Europarats <strong>und</strong> allen zum<br />
Beitritt zu dieser Charta eingeladenen Staaten beglaubigte Abschriften.<br />
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B<strong>und</strong>esrecht<br />
36 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
Gesamte Rechtsvorschrift für Schutz nationaler Minderheiten, Fassung vom 15.11.2010<br />
Langtitel<br />
(Übersetzung)<br />
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten<br />
(NR: GP XX RV 889 AB 1067 S. 110. BR: AB 5647 S. 637.)<br />
StF: BGBl. III Nr. 120/1998<br />
Staaten<br />
*Albanien III 106/2000 *Armenien III 77/1999 *Aserbaidschan III 149/2001 *Bosnien/Herzegowina III<br />
106/2000 *Bulgarien III 106/2000 *Dänemark III 120/1998 *Deutschland III 120/1998 *Estland III<br />
120/1998 *Finnland III 120/1998 *Großbritannien III 120/1998 *Irland III 106/2000 *Italien III 120/1998<br />
*Jugoslawien/BR III 149/2001 *Kroatien III 120/1998 *Liechtenstein III 120/1998 *Litauen III 106/2000<br />
*Malta III 120/1998 *Mazedonien III 120/1998 *Moldau III 120/1998 *Norwegen III 106/2000 *Polen<br />
III 149/2001 *Rumänien III 120/1998 *Russische F III 77/1999 *San Marino III 120/1998 *Schweden III<br />
106/2000 *Schweiz III 77/1999 *Slowakei III 120/1998 *Slowenien III 120/1998 *Spanien III 120/1998<br />
*Tschechische R III 120/1998 *Ukraine III 120/1998 *Ungarn III 120/1998 *Zypern III 120/1998<br />
Sonstige Textteile<br />
Der Nationalrat hat beschlossen:<br />
1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Erklärung wird genehmigt.<br />
2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu<br />
erfüllen.<br />
Ratifikationstext<br />
(Übersetzung)<br />
Erklärung<br />
Die Republik Österreich erklärt, daß für sie unter dem Begriff „nationale Minderheiten” im Sinne<br />
des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten die in Teilen des B<strong>und</strong>esgebietes<br />
wohnhaften <strong>und</strong> beheimateten, vom Anwendungsbereich des Volksgruppengesetzes, BGBl.<br />
Nr. 396/1976, erfaßten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache <strong>und</strong><br />
eigenem Volkstum zu verstehen sind.<br />
Die vom B<strong>und</strong>espräsidenten unterzeichnete <strong>und</strong> von B<strong>und</strong>eskanzler gegengezeichnete<br />
Ratifikationsurk<strong>und</strong>e wurde am 31. März 1998 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt; das<br />
Rahmenübereinkommen tritt gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 für Österreich mit 1. Juli 1998 in Kraft.<br />
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Rahmenübereinkommen<br />
ratifiziert: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Malta, die<br />
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Moldova, Rumänien, San Marino, Slowakei, Slowenien,<br />
Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich <strong>und</strong> Zypern.<br />
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurk<strong>und</strong>en haben nachstehende Staaten folgende<br />
Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben:<br />
Dänemark<br />
Dänemark erklärt, daß das Rahmenübereinkommen auf die deutsche Minderheit in Süd-Jütland des<br />
Königreichs Dänemark Anwendung findet.<br />
Deutschland<br />
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B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢37<br />
Das Rahmenübereinkommen enthält keine Definition des Begriffs der nationalen Minderheiten. Es<br />
ist deshalb Sache der einzelnen Vertragsstaaten zu bestimmen, auf welche Gruppen es nach der<br />
Ratifizierung Anwendung findet. Nationale Minderheiten in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland sind die<br />
Dänen deutscher Staatsangehörigkeit <strong>und</strong> die Angehörigen des sorbischen Volkes mit deutscher<br />
Staatsangehörigkeit. Das Rahmenübereinkommen wird auch auf die Angehörigen der traditionell in<br />
Deutschland heimischen Volksgruppen der Friesen deutscher Staatsangehörigkeit <strong>und</strong> der Sinti <strong>und</strong> Roma<br />
deutscher Staatsangehörigkeit angewendet.<br />
Estland<br />
Estland versteht unter dem Begriff „nationale Minderheiten”, der im Rahmenübereinkommen nicht<br />
definiert wird, folgendes: als „nationale Minderheit” werden diejenigen Bürger Estlands erachtet, die<br />
- im Gebiet von Estland ihren Wohnsitz haben,<br />
- langjährige, feste <strong>und</strong> dauerhafte Beziehungen mit Estland pflegen,<br />
- sich von Esten auf Gr<strong>und</strong> ihrer ethnischen, kulturellen, religiösen <strong>und</strong> sprachlichen Merkmale<br />
unterscheiden,<br />
- durch die Besorgnis motiviert sind, gemeinsam ihre kulturellen Traditionen, ihre Religion oder<br />
ihre <strong>Sprache</strong>, die die Basis ihrer gemeinsamen Identität darstellen, zu bewahren.<br />
Liechtenstein<br />
Liechtenstein erklärt, daß insbesondere die Art. 24 <strong>und</strong> 25 des Rahmenübereinkommens unter<br />
Berücksichtigung der Tatsache zu verstehen sind, daß es im Fürstentum Liechtenstein keine nationalen<br />
Minderheiten im Sinne des Rahmenübereinkommens gibt.<br />
Liechtenstein betrachtet seine Ratifikation des Rahmenübereinkommens als einen Akt der Solidarität<br />
im Hinblick auf die Ziele des Übereinkommens.<br />
Malta<br />
Malta behält sich das Recht vor, an die Bestimmungen des Art. 15 nicht geb<strong>und</strong>en zu sein, insoweit<br />
diese dazu berechtigen, entweder für die Wahl ins Parlament oder die Gemeinden zu stimmen oder zu<br />
kandidieren.<br />
Malta erklärt, daß insbesondere die Art. 24 <strong>und</strong> 25 des Rahmenübereinkommens unter<br />
Berücksichtigung der Tatsache zu verstehen sind, daß es in Malta keine nationalen Minderheiten im Sinne<br />
des Rahmenübereinkommens gibt.<br />
Malta betrachtet seine Ratifikation des Rahmenübereinkommens als einen Akt der Solidarität im<br />
Hinblick auf die Ziele des Übereinkommens.<br />
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien<br />
Die Republik Mazedonien erklärt:<br />
1. Der Begriff „nationale Minderheiten”, der im Rahmenübereinkommen verwendet wird, wird als<br />
identisch mit dem in der Verfassung <strong>und</strong> in den Gesetzen der Republik Mazedonien verwendeten<br />
Begriff „Nationalitäten”, erachtet.<br />
2. Die Bestimmungen des Rahmenübereinkommens finden auf die im Gebiet der Republik<br />
Mazedonien lebenden nationalen Minderheiten von Albanern, Türken, Walachen, Roma <strong>und</strong><br />
Serben Anwendung.<br />
Slowenien<br />
In Anbetracht, daß das Rahmenübereinkommen keine Definition des Begriffs der nationalen<br />
Minderheiten enthält <strong>und</strong> es daher Sache der einzelnen Vertragsstaaten ist, zu bestimmen, auf welche<br />
Gruppen es Anwendung findet, erklärt Slowenien gemäß seiner Verfassung <strong>und</strong> seinen Gesetzen, daß dies<br />
die beheimateten italienischen <strong>und</strong> ungarischen nationalen Minderheiten sind. Gemäß der Verfassung <strong>und</strong><br />
den Gesetzen Sloweniens findet das Rahmenübereinkommen auch auf die Mitglieder der Gemeinschaft<br />
der Roma, die in der Republik Slowenien leben, Anwendung.<br />
Präambel/Promulgationsklausel<br />
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38 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
Die Mitgliedstaaten des Europarates <strong>und</strong> die anderen Staaten, die dieses Rahmenübereinkommen<br />
unterzeichnen -<br />
in der Erwägung, daß es das Ziel des Europarates ist, eine engere Verbindung zwischen seinen<br />
Mitgliedern herbeizuführen, um die Ideale <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze, die ihr gemeinsames Erbe bilden, zu wahren<br />
<strong>und</strong> zu fördern;<br />
in der Erwägung, daß eines der Mittel zur Erreichung dieses Zieles in der Wahrung <strong>und</strong> in der<br />
Entwicklung der Menschenrechte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten besteht;<br />
in dem Wunsch, die Wiener Erklärung der Staats- <strong>und</strong> Regierungschefs der Mitgliedstaaten des<br />
Europarates vom 9. Oktober 1993 in die Tat umzusetzen;<br />
entschlossen, in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet das Bestehen nationaler Minderheiten zu schützen;<br />
in der Erwägung, daß die geschichtlichen Umwälzungen in Europa gezeigt haben, daß der Schutz<br />
nationaler Minderheiten für Stabilität, demokratische Sicherheit <strong>und</strong> Frieden auf diesem Kontinent<br />
wesentlich ist;<br />
in der Erwägung, daß eine pluralistische <strong>und</strong> wahrhaft demokratische Gesellschaft nicht die ethnische,<br />
kulturelle, sprachliche <strong>und</strong> religiöse Identität aller Angehörigen einer nationalen Minderheit achten,<br />
sondern auch geeignete Bedingungen schaffen sollte, die es ihnen ermöglichen, diese Identität zum<br />
Ausdruck zu bringen, zu bewahren <strong>und</strong> zu entwickeln;<br />
in der Erwägung, daß es notwendig ist, ein Klima der Toleranz <strong>und</strong> des Dialogs zu schaffen, damit sich<br />
die kulturelle Vielfalt für jede Gesellschaft als Quelle <strong>und</strong> Faktor nicht der Teilung, sondern der<br />
Bereicherung erweisen kann;<br />
in der Erwägung, daß die Entwicklung eines toleranten <strong>und</strong> blühenden Europas nicht allein von der<br />
Zusammenarbeit zwischen den Staaten abhängt, sondern auch der grenzüberschreitenden<br />
Zusammenarbeit zwischen lokalen <strong>und</strong> regionalen Gebietskörperschaften unter Achtung der Verfassung<br />
<strong>und</strong> der territorialen Unversehrtheit eines jeden Staates bedarf;<br />
im Hinblick auf die Konvention zum Schutze der Menschenrechte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten <strong>und</strong> der<br />
Protokolle dazu;<br />
im Hinblick auf die den Schutz nationaler Minderheiten betreffenden Verpflichtungen, die in<br />
Übereinkommen <strong>und</strong> Erklärungen der Vereinten Nationen <strong>und</strong> in den Dokumenten der Konferenz über<br />
Sicherheit <strong>und</strong> Zusammenarbeit in Europa, insbesondere dem Kopenhagener Dokument vom 29. Juni<br />
1990, enthalten sind;<br />
entschlossen, die zu achtenden Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> die sich aus ihnen ergebenden Verpflichtungen<br />
festzulegen, um in den Mitgliedstaaten <strong>und</strong> in den anderen Staaten, die Vertragsparteien dieser<br />
Übereinkunft werden, den wirksamen Schutz nationaler Minderheiten sowie der Rechte <strong>und</strong> Freiheiten<br />
der Angehörigen dieser Minderheiten unter Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der territorialen<br />
Unversehrtheit <strong>und</strong> der nationalen Souveränität der Staaten zu gewährleisten;<br />
gewillt, die in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten Gr<strong>und</strong>sätze mittels innerstaatlicher<br />
Rechtsvorschriften <strong>und</strong> geeigneter Regierungspolitik zu verwirklichen -<br />
sind wie folgt übereingekommen:<br />
Text<br />
Abschnitt I<br />
Artikel 1<br />
Der Schutz nationaler Minderheiten <strong>und</strong> der Rechte <strong>und</strong> Freiheiten von Angehörigen dieser<br />
Minderheiten ist Bestandteil des internationalen Schutzes der Menschenrechte <strong>und</strong> stellt als solcher einen<br />
Bereich internationaler Zusammenarbeit dar.<br />
Artikel 2<br />
Dieses Rahmenübereinkommen ist nach Treu <strong>und</strong> Glauben, im Geist der Verständigung <strong>und</strong><br />
Toleranz <strong>und</strong> in Übereinstimmung mit den Gr<strong>und</strong>sätzen guter Nachbarschaft, fre<strong>und</strong>schaftlicher<br />
Beziehungen <strong>und</strong> der Zusammenarbeit zwischen den Staaten anzuwenden.<br />
www.ris.bka.gv.at Seite 3 von 8
B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢39<br />
Artikel 3<br />
(1) Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie<br />
als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit<br />
dieser Entscheidung verb<strong>und</strong>enen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.<br />
(2) Angehörige nationaler Minderheiten können die Rechte <strong>und</strong> Freiheiten, die sich aus den in<br />
diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten Gr<strong>und</strong>sätzen ergeben, einzeln sowie in Gemeinschaft mit<br />
anderen ausüben <strong>und</strong> genießen.<br />
Abschnitt II<br />
Artikel 4<br />
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeder Person, die einer nationalen Minderheit angehört,<br />
das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz <strong>und</strong> auf gleichen Schutz durch das Gesetz zu gewährleisten. In<br />
dieser Hinsicht ist jede Diskriminierung aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit<br />
verboten.<br />
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, erforderlichenfalls angemessene Maßnahmen zu<br />
ergreifen, um in allen Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen, politischen <strong>und</strong> kulturellen Lebens die<br />
vollständige <strong>und</strong> tatsächliche Gleichheit zwischen den Angehörigen einer nationalen Minderheit <strong>und</strong> den<br />
Angehörigen der Mehrheit zu fördern. In dieser Hinsicht berücksichtigen sie in gebührender Weise die<br />
besonderen Bedingungen der Angehörigen nationaler Minderheiten.<br />
(3) Die in Übereinstimmung mit Absatz 2 ergriffenen Maßnahmen werden nicht als Diskriminierung<br />
angesehen.<br />
Artikel 5<br />
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Bedingungen zu fördern, die es Angehörigen<br />
nationaler Minderheiten ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen <strong>und</strong> weiterzuentwickeln <strong>und</strong> die<br />
wesentlichen Bestandteile ihrer Identität, nämlich ihre Religion, ihre <strong>Sprache</strong>, ihre Traditionen <strong>und</strong> ihr<br />
kulturelles Erbe, zu bewahren.<br />
(2) Unbeschadet der Maßnahmen, die im Rahmen ihrer allgemeinen Integrationspolitik getroffen<br />
werden, sehen die Vertragsparteien von Zielsetzungen oder Praktiken ab, die auf die Assimilierung von<br />
Angehörigen nationaler Minderheiten gegen deren Willen gerichtet sind, <strong>und</strong> schützen diese Personen vor<br />
jeder auf eine solche Assimilierung gerichteten Maßnahme.<br />
Artikel 6<br />
(1) Die Vertragsparteien fördern den Geist der Toleranz <strong>und</strong> des interkulturellen Dialogs <strong>und</strong> treffen<br />
wirksame Maßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Achtung <strong>und</strong> des gegenseitigen Verständnisses<br />
sowie der Zusammenarbeit zwischen allen in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Menschen unabhängig von<br />
deren ethnischer, kultureller, sprachlicher oder religiöser Identität, <strong>und</strong> zwar insbesondere in den<br />
Bereichen <strong>Bildung</strong>, Kultur <strong>und</strong> Medien.<br />
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen zu<br />
schützen, die wegen ihrer ethnischen, kulturellen, sprachlichen oder religiösen Identität<br />
diskriminierenden, feindseligen oder gewalttätigen Handlungen oder der Androhung solcher Handlungen<br />
ausgesetzt sein können.<br />
Artikel 7<br />
Die Vertragsparteien stellen sicher, daß das Recht aller Angehörigen einer nationalen Minderheit,<br />
sich friedlich zu versammeln <strong>und</strong> sich frei zusammenzuschließen, sowie ihr Anspruch auf freie<br />
Meinungsäußerung <strong>und</strong> auf Gedanken-, Gewissens- <strong>und</strong> Religionsfreiheit geachtet werden.<br />
Artikel 8<br />
Die Vertragsparteien verpflichten sich anzuerkennen, daß jede Person, die einer nationalen<br />
Minderheit angehört, das Recht hat, ihre Religion oder Weltanschauung zu bek<strong>und</strong>en sowie religiöse<br />
Einrichtungen, Organisationen <strong>und</strong> Vereinigungen zu gründen.<br />
Artikel 9<br />
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich anzuerkennen, daß das Recht jeder Person, die einer<br />
nationalen Minderheit angehört, auf freie Meinungsäußerung, die Freiheit der Meinung <strong>und</strong> die Freiheit<br />
zum Empfang <strong>und</strong> zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen in der Minderheitensprache ohne Eigriffe<br />
öffentlicher Stellen <strong>und</strong> ohne Rücksicht auf Landesgrenzen einschließt. Die Vertragsparteien stellen im<br />
Rahmen ihrer Rechtsordnung sicher, daß Angehörige einer nationalen Minderheit in bezug auf ihren<br />
Zugang zu den Medien nicht diskriminiert werden.<br />
www.ris.bka.gv.at Seite 4 von 8
40 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
(2) Absatz 1 schließt nicht aus, daß die Vertragsparteien Hörfunk-, Fernseh- oder<br />
Lichtspielunternehmen einem Genehmigungsverfahren ohne Diskriminierung <strong>und</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
objektiver Kriterien unterwerfen.<br />
(3) Die Vertragsparteien hindern Angehörige nationaler Minderheiten nicht daran, Printmedien zu<br />
schaffen <strong>und</strong> zu nutzen. Innerhalb des gesetzlichen Rahmen für Hörfunk <strong>und</strong> Fernsehen stellen sie soweit<br />
wie möglich <strong>und</strong> unter Berücksichtigung des Absatzes 1 sicher, daß Angehörigen nationaler Minderheiten<br />
die Möglichkeit gewährt wird, eigene Medien zu schaffen <strong>und</strong> zu nutzen.<br />
(4) Die Vertragsparteien ergreifen im Rahmen ihrer Rechtsordnung angemessene Maßnahmen, um<br />
Angehörigen nationaler Minderheiten den Zugang zu den Medien zu erleichtern sowie Toleranz zu<br />
fördern <strong>und</strong> kulturellen Pluralismus zu ermöglichen.<br />
Artikel 10<br />
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich anzuerkennen, daß jede Person, die einer nationalen<br />
Minderheit angehört, das Recht hat, ihre Minderheitensprache privat <strong>und</strong> in der Öffentlichkeit mündlich<br />
<strong>und</strong> schriftlich frei <strong>und</strong> ungehindert zu gebrauchen.<br />
(2) In Gebieten, die von Angehörigen nationaler Minderheiten traditionell oder in beträchtlicher Zahl<br />
bewohnt werden, bemühen sich die Vertragsparteien, sofern die Angehörigen dieser Minderheiten dies<br />
verlangen <strong>und</strong> dieses Anliegen einem tatsächlichen Bedarf entspricht, soweit wie möglich die<br />
Voraussetzungen dafür sicherzustellen, daß im Verkehr zwischen den Angehörigen dieser Minderheiten<br />
<strong>und</strong> den Verwaltungsbehörden die Minderheitensprache gebraucht werden kann.<br />
(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, das Recht jeder Person, die einer nationalen Minderheit<br />
angehört, zu gewährleisten, in möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen <strong>Sprache</strong> über die Gründe<br />
ihrer Festnahme <strong>und</strong> über die Art <strong>und</strong> den Gr<strong>und</strong> der gegen sie erhobenen Beschuldigung in Kenntnis<br />
gesetzt zu werden sowie sich in dieser <strong>Sprache</strong>, erforderlichenfalls unter unentgeltlicher Beiziehung eines<br />
Dolmetschers, zu verteidigen.<br />
Artikel 11<br />
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich anzuerkennen, daß jede Person, die einer nationalen<br />
Minderheit angehört, das Recht hat, ihren Familiennamen (Vaternamen) <strong>und</strong> ihre Vornamen in der<br />
Minderheitensprache zu führen, sowie das Recht auf amtliche Anerkennung dieser Namen, wie dies nach<br />
der Rechtsordnung der jeweiligen Vertragspartei vorgesehen ist.<br />
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich anzuerkennen, daß jede Person, die einer nationalen<br />
Minderheit angehört, das Recht hat, für die Öffentlichkeit sichtbar Schilder, Aufschriften <strong>und</strong> Inschriften<br />
sowie andere Mitteilungen privater Art in ihrer Minderheitensprache anzubringen.<br />
(3) In Gebieten, die traditionell von einer beträchtlichen Zahl von Angehörigen einer nationalen<br />
Minderheit bewohnt werden, bemühen sich die Vertragsparteien im Rahmen ihrer Rechtsordnung,<br />
einschließlich eventueller Übereinkünfte mit anderen Staaten, <strong>und</strong> unter Berücksichtigung ihrer<br />
besonderen Gegebenheiten, traditionelle Ortsnamen, Straßennamen <strong>und</strong> andere für die Öffentlichkeit<br />
bestimmte topographische Hinweise auch in der Minderheitensprache anzubringen, wenn dafür<br />
ausreichende Nachfrage besteht.<br />
Artikel 12<br />
(1) Die Vertragsparteien treffen erforderlichenfalls Maßnahmen auf dem Gebiet der <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> der<br />
Forschung, um die Kenntnis der Kultur, Geschichte, <strong>Sprache</strong> <strong>und</strong> Religion ihrer nationalen Minderheiten<br />
wie auch der Mehrheit zu fördern.<br />
(2) In diesem Zusammenhang stellen die Vertragsparteien unter anderem angemessene<br />
Möglichkeiten für die Lehrerausbildung <strong>und</strong> den Zugang zu Lehrbüchern bereit <strong>und</strong> erleichtern Kontakte<br />
unter Schülern <strong>und</strong> Lehrern aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen.<br />
(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Chancengleichheit von Angehörigen nationaler<br />
Minderheiten beim Zugang zu allen <strong>Bildung</strong>sstufen zu fördern.<br />
Artikel 13<br />
(1) Im Rahmen ihres jeweiligen <strong>Bildung</strong>ssystems erkennen die Vertragsparteien an, daß Angehörige<br />
einer nationalen Minderheit das Recht haben, eigene private <strong>Bildung</strong>s- <strong>und</strong> Ausbildungseinrichtungen zu<br />
gründen <strong>und</strong> zu betreiben.<br />
(2) Die Ausübung dieses Rechts bringt für die Vertragsparteien keine finanziellen Verpflichtungen<br />
mit sich.<br />
www.ris.bka.gv.at Seite 5 von 8
B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢41<br />
Artikel 14<br />
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich anzuerkennen, daß jede Person, die einer nationalen<br />
Minderheit angehört, das Recht hat, ihre Minderheitensprache zu erlernen.<br />
(2) In Gebieten, die von Angehörigen nationaler Minderheiten traditionell oder in beträchtlicher Zahl<br />
bewohnt werden, bemühen sich die Vertragsparteien, wenn ausreichende Nachfrage besteht, soweit wie<br />
möglich <strong>und</strong> im Rahmen ihres <strong>Bildung</strong>ssystems sicherzustellen, daß Angehörige dieser Minderheiten<br />
angemessene Möglichkeiten haben, die Minderheitensprache zu erlernen oder in dieser <strong>Sprache</strong><br />
unterrichtet zu werden.<br />
(3) Absatz 2 wird angewendet, ohne daß dadurch das Erlernen der Staatssprache oder der Unterricht<br />
in dieser <strong>Sprache</strong> berührt wird.<br />
Artikel 15<br />
Die Vertragsparteien schaffen die notwendigen Voraussetzungen für die wirksame Teilnahme von<br />
Angehörigen nationaler Minderheiten am kulturellen, sozialen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Leben <strong>und</strong> an<br />
öffentlichen Angelegenheiten, insbesondere denjenigen, die sie betreffen.<br />
Artikel 16<br />
Die Vertragsparteien sehen von Maßnahmen ab, die das Bevölkerungsverhältnis in von Angehörigen<br />
nationaler Minderheiten bewohnten Gebieten verändern <strong>und</strong> darauf gerichtet sind, die Rechte <strong>und</strong><br />
Freiheiten einzuschränken, die sich aus den in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten<br />
Gr<strong>und</strong>sätzen ergeben.<br />
Artikel 17<br />
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, nicht in das Recht von Angehörigen nationaler<br />
Minderheiten einzugreifen, ungehindert <strong>und</strong> friedlich Kontakte über Grenzen hinweg zu Personen<br />
herzustellen <strong>und</strong> zu pflegen, die sich rechtmäßig in anderen Staaten aufhalten, insbesondere zu Personen<br />
mit derselben ethnischen, kulturellen, sprachlichen oder religiösen Identität oder mit demselben<br />
kulturellen Erbe.<br />
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, nicht in das Recht von Angehörigen nationaler<br />
Minderheiten auf Teilnahme an der Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen sowohl auf nationaler als<br />
auch auf internationaler Ebene einzugreifen.<br />
Artikel 18<br />
(1) Die Vertragsparteien bemühen sich, erforderlichenfalls zwei- <strong>und</strong> mehrseitige Übereinkünfte mit<br />
anderen Staaten, insbesondere Nachbarstaaten, zu schließen, um den Schutz von Angehörigen der<br />
betroffenen nationalen Minderheiten sicherzustellen.<br />
(2) Gegebenenfalls treffen die Vertragsparteien Maßnahmen zur Förderung der<br />
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.<br />
Artikel 19<br />
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten<br />
Gr<strong>und</strong>sätze zu achten <strong>und</strong> zu verwirklichen <strong>und</strong> dabei Beschränkungen, Einschränkungen oder<br />
Abweichungen, soweit solche erforderlich sind, nur insoweit vorzunehmen, als sie in völkerrechtlichen<br />
Übereinkünften, insbesondere der Konvention zum Schutze der Menschenrechte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten <strong>und</strong><br />
den Protokollen dazu, vorgesehen <strong>und</strong> für die sich aus den genannten Gr<strong>und</strong>sätzen ergebenden Rechte<br />
<strong>und</strong> Freiheiten von Belang sind.<br />
Abschnitt III<br />
Artikel 20<br />
Bei der Ausübung der Rechte <strong>und</strong> Freiheiten, die sich aus den in diesem Rahmenübereinkommen<br />
niedergelegten Gr<strong>und</strong>sätzen ergeben, haben Angehörige einer nationalen Minderheit die innerstaatlichen<br />
Rechtsvorschriften <strong>und</strong> die Rechte anderer, insbesondere diejenigen von Angehörigen der Mehrheit oder<br />
anderer nationaler Minderheiten, zu achten.<br />
Artikel 21<br />
Die Bestimmungen dieses Rahmenübereinkommens sind nicht so auszulegen, als gewährten sie das<br />
Recht, irgendeine Tätigkeit auszuüben oder irgendeine Handlung vorzunehmen, die den wesentlichen<br />
Gr<strong>und</strong>sätzen des Völkerrechts, insbesondere der souveränen Gleichheit, der territorialen Unversehrtheit<br />
<strong>und</strong> der politischen Unabhängigkeit der Staaten, zuwiderläuft.<br />
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42 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
B<strong>und</strong>esrecht<br />
Artikel 22<br />
Die Bestimmungen dieses Rahmenübereinkommens sind nicht als Beschränkung oder Minderung<br />
der Menschenrechte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten auszulegen, die nach den Gesetzen einer Vertragspartei oder<br />
nach einer anderen Übereinkunft, deren Vertragspartei sie ist, gewährleistet sind.<br />
Artikel 23<br />
Die Rechte <strong>und</strong> Freiheiten, die sich aus den in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten<br />
Gr<strong>und</strong>sätzen ergeben, sind, soweit sie Gegenstand einer entsprechenden Bestimmung in der Konvention<br />
zum Schutze der Menschenrechte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten oder den Protokollen dazu sind, in<br />
Übereinstimmung mit diesen zu verstehen.<br />
Abschnitt IV<br />
Artikel 24<br />
(1) Das Ministerkomitee des Europarats überwacht die Durchführung dieses<br />
Rahmenübereinkommens durch die Vertragsparteien.<br />
(2) Vertragsparteien, die nicht Mitglieder des Europarats sind, nehmen am<br />
Durchführungsmechanismus in einer noch zu bestimmenden Art <strong>und</strong> Weise teil.<br />
Artikel 25<br />
(1) Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Rahmenübereinkommens für eine Vertragspartei<br />
übermittelt diese dem Generalsekretär des Europarats vollständige Informationen über die<br />
Gesetzgebungsmaßnahmen <strong>und</strong> andere Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung der in diesem<br />
Rahmenübereinkommen niedergelegten Gr<strong>und</strong>sätze getroffen hat.<br />
(2) Danach übermittelt jede Vertragspartei dem Generalsekretär regelmäßig <strong>und</strong> sooft das<br />
Ministerkomitee dies verlangt jede weitere Information, die für die Durchführung dieses<br />
Rahmenübereinkommens von Belang ist.<br />
(3) Der Generalsekretär leitet die nach diesem Artikel übermittelten Informationen an das<br />
Ministerkomitee weiter.<br />
Artikel 26<br />
(1) Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Maßnahmen, die von den Vertragsparteien zur<br />
Verwirklichung der in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten Gr<strong>und</strong>sätze getroffen wurden, wird<br />
das Ministerkomitee von einem beratenden Ausschuß unterstützt, dessen Mitglieder anerkanntes<br />
Fachwissen auf dem Gebiet des Schutzes nationaler Minderheiten besitzen.<br />
(2) Die Zusammensetzung dieses beratenden Ausschusses <strong>und</strong> sein Verfahren werden vom<br />
Ministerkomitee innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Rahmenübereinkommens festgelegt.<br />
Abschnitt V<br />
Artikel 27<br />
Dieses Rahmenübereinkommen liegt für die Mitgliedstaaten des Europarats zur Unterzeichnung auf.<br />
Bis zum Tag des Inkrafttretens liegt das Übereinkommen auch für jeden anderen vom Ministerkomitee<br />
dazu eingeladenen Staat zur Unterzeichnung auf. Es bedarf der Ratifikation, Annahme oder<br />
Genehmigung. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurk<strong>und</strong>en werden beim Generalsekretär<br />
des Europarates hinterlegt.<br />
Artikel 28<br />
(1) Dieses Rahmenübereinkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen<br />
Zeitabschnitt von drei Monaten nach dem Tag folgt, an dem zwölf Mitgliedstaaten des Europarats nach<br />
Artikel 27 ihre Zustimmung ausgedrückt haben, durch das Übereinkommen geb<strong>und</strong>en zu sein.<br />
(2) Für jeden Mitgliedstaat, der später seine Zustimmung ausdrückt, durch das<br />
Rahmenübereinkommen geb<strong>und</strong>en zu sein, tritt es am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen<br />
Zeitabschnitt von drei Monaten nach Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder<br />
Genehmigungsurk<strong>und</strong>e folgt.<br />
Artikel 29<br />
(1) Nach Inkrafttreten dieses Rahmenübereinkommens <strong>und</strong> nach Konsultation der Vertragsstaaten<br />
kann das Ministerkomitee des Europarats durch einen mit der in Artikel 20 Buchstabe d der Satzung des<br />
Europarats vorgesehenen Mehrheit gefaßten Beschluß jeden Nichtmitgliedstaat des Europarats, der nach<br />
Artikel 27 eingeladen wurde, zu unterzeichnen, dies aber noch nicht getan hat, <strong>und</strong> jeden anderen<br />
Nichtmitgliedstaat einladen, dem Übereinkommen beizutreten.<br />
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B<strong>und</strong>esrecht<br />
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢43<br />
(2) Für jeden beitretenden Staat tritt das Rahmenübereinkommen am ersten Tag des Monats in Kraft,<br />
der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Hinterlegung der Beitrittsurk<strong>und</strong>e beim<br />
Generalsekretär des Europarats folgt.<br />
Artikel 30<br />
(1) Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-,<br />
Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurk<strong>und</strong>e einzelne oder mehrere Hoheitsgebiete, deren<br />
internationale Beziehungen er wahrnimmt, bezeichnen, auf die dieses Rahmenübereinkommen<br />
Anwendung findet.<br />
(2) Jeder Staat kann jederzeit danach durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete<br />
Erklärung die Anwendung dieses Rahmenübereinkommens auf jedes weitere in der Erklärung<br />
bezeichnete Hoheitsgebiet erstrecken. Das Rahmenübereinkommen tritt für dieses Hoheitsgebiet am<br />
ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Eingang der Erklärung<br />
beim Generalsekretär folgt.<br />
(3) Jede nach den Absätzen 1 <strong>und</strong> 2 abgegebene Erklärung kann in bezug auf jedes darin bezeichnete<br />
Hoheitsgebiet durch eine an den Generalsekretär gerichtete Notifikation zurückgenommen werden. Die<br />
Rücknahme wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach<br />
Eingang der Notifikation beim Generalsekretär folgt.<br />
Artikel 31<br />
(1) Jede Vertragspartei kann dieses Rahmenübereinkommen jederzeit durch eine an den<br />
Generalsekretär des Europarats gerichtete Notifikation kündigen.<br />
(2) Die Kündigung wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von sechs<br />
Monaten nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär folgt.<br />
Artikel 32<br />
Der Generalsekretär des Europarats notifiziert den Mitgliedstaaten des Rates, anderen<br />
Unterzeichnerstaaten <strong>und</strong> jedem Staat, der diesem Rahmenübereinkommen beigetreten ist,<br />
a) jede Unterzeichnung;<br />
b) jede Hinterlegung einer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurk<strong>und</strong>e;<br />
c) jeden Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Rahmenübereinkommens nach den Artikeln 28, 29 <strong>und</strong><br />
30;<br />
d) jede andere Handlung, Notifikation oder Mitteilung im Zusammenhang mit diesem<br />
Rahmenübereinkommen.<br />
ZU URKUND dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses<br />
Rahmenübereinkommen unterschrieben.<br />
GESCHEHEN zu Straßburg am 1. Februar 1995 in englischer <strong>und</strong> französischer <strong>Sprache</strong>, wobei<br />
jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Europarats hinterlegt<br />
wird. Der Generalsekretär des Europarats übermittelt allen Mitgliedstaaten des Europarats <strong>und</strong> allen zur<br />
Unterzeichnung dieses Rahmenübereinkommens oder zum Beitritt dazu eingeladenen Staaten beglaubigte<br />
Abschriften.<br />
www.ris.bka.gv.at Seite 8 von 8
44 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢45
46 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
Ursula Doleschal<br />
<br />
Institut für Slawistik<br />
Gedanken zu LehrerInnenausbildung, -weiterbildung, Unterrichtsmaterialien,<br />
Curriculum, erweiterbar <strong>und</strong> von der AG zu ergänzen<br />
Input 20.-21.09.2010, AG "<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>"<br />
I. Die Frage der LehrerInnenausbildung für die AHS bzw. Sek<strong>und</strong>arstufe 1 <strong>und</strong> 2 im Bereich Slowenisch hat<br />
zwei Facetten:<br />
1) Unterrichtsfach "Slowenisch"<br />
2) Befähigung zum Fachunterricht in slowenischer <strong>Sprache</strong> für alle anderen Fächer<br />
ad 1) Unterrichtsfach "Slowenisch"<br />
Das Studium "Unterrichtsfach Slowenisch" wird an 3 österreichischen Universitäten angeboten (Graz,<br />
Klagenfurt, Wien) <strong>und</strong> fällt in seinem fachlichen Teil in vielem mit den Bachelorstudiengängen zusammen.<br />
Sprachliche Voraussetzungen der Studierenden:<br />
Einstiegsniveau ist in Graz <strong>und</strong> Klagenfurt B2 des GERS (wie in PH <strong>Kärnten</strong>), in Wien kann jedes slawistische<br />
LA-Studium ohne Vorkenntnisse begonnen werden.<br />
Ein Auslandssemester wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Das Slowenisch-Studium wird<br />
teilweise in slowenischer <strong>Sprache</strong> abgehalten, in Klagenfurt noch am meisten, aber auch nicht durchgehend<br />
(wegen fächerübergreifender LVs für mehrere Sprachstudien).<br />
Notwendig ist für die Ausbildung von SlowenischlehrerInnen an den AHS in <strong>Kärnten</strong> eine stärkere<br />
Betonung des Erwerbs verschiedener sprachlicher Varietäten, zumindest passives Verständnis von Dialekten <strong>und</strong><br />
stark umgangssprachlichen Formen, nach Möglichkeit auch aktive Aneignung eines informellen Registers, wenn<br />
nicht von Haus aus gegeben.<br />
Fachdidaktik<br />
In den Beschreibungen der Inhalte des Faches "Fachdidaktik" wird Fremdsprachendidaktik <strong>und</strong> evt. noch<br />
Zweitsprachendidaktik bzw. Zweitspracherwerb erwähnt.<br />
Die Frage ist – wovon gehen wir aus? Wovon können <strong>und</strong> wovon wollen wir ausgehen? Wenn das<br />
Unterrichtsfach Slowenisch in einer Kärntner zweisprachigen Schule unterrichtet werden soll, so ist Slowenisch<br />
nicht in erster Linie Fremdsprache – (aber auch).<br />
Notwendig ist daher eine Berücksichtigung der Didaktik des Slowenischen als Erst- <strong>und</strong> Zweitsprache<br />
im fachdidaktischen Teil der Ausbildung 1 , <strong>und</strong> die Vermittlung der Notwendigkeit einer Integration dieser<br />
Didaktiken in heterogenen LernerInnengruppen bzw. Klassen.<br />
ad 2) Befähigung zum Fachunterricht in slowenischer <strong>Sprache</strong> für alle anderen Fächer<br />
Unterrichtsfächer können an vielen österreichischen Universitäten studiert werden.<br />
Sprachliche Voraussetzungen der LehrerInnen:<br />
FachlehrerInnen an AHS erwerben, wenn sie ihr LA-Studium in Österreich absolvieren, die Fachsprache ihres<br />
Faches auf Deutsch (heute evt. auch teilweise auf Englisch). Die Vermittlung des Faches in slowenischer<br />
<strong>Sprache</strong> erfordert aber nicht nur die sehr gute Beherrschung der Allgemeinsprache sondern eben auch der<br />
spezifischen Fachterminologie <strong>und</strong> der fachlichen Ausdrucksweisen, mit anderen Worten – der Fachsprache. Um<br />
in einer Fachsprache sicher zu sein, bedarf es der dauernden fachlichen Kommunikation <strong>und</strong><br />
Auseinandersetzung. Dies ist in Österreich für die slowenische <strong>Sprache</strong> nicht gegeben. Hinzu kommt das<br />
Problem der Schulbücher, die selten auf Slowenisch vorliegen bzw. geeignet oder approbiert sind.<br />
Notwendig ist es daher, ein Angebot (freie oder geb<strong>und</strong>ene Wahlfächer) für Studierende zu erstellen,<br />
die am BG/BRG für Slowenen oder einer zweisprachigen AHS unterrichten wollen, <strong>und</strong> zwar für:<br />
• allgemeine Wissenschaftssprache bzw. akademische <strong>Sprache</strong> (Erwerb aller 4 Fertigkeiten)<br />
1 (ähnlich wie in der DAF/DAZ-Ausbildung der Univ. Wien, ewa: "Einsicht in gesellschaftliche <strong>und</strong> individuelle<br />
Aspekte der Mehrsprachigkeit <strong>und</strong> ihre Bedeutung für den Fremdsprachenunterricht", "Einblick in die<br />
sprachenrechtliche <strong>und</strong> -politische Situation in Österreich" oder wie im Lehrgang zweisprachiger Unterricht an<br />
Volksschulen der PH <strong>Kärnten</strong>: "Bilinguale/multilinguale Erziehungsmodelle (Immersion/ Submersion, one <br />
person ‐ one language, etc.); Interkulturelle Sprachbildung; Sprachdiagnostik <strong>und</strong> Sprachförderung, <br />
Individualisierung <strong>und</strong> Differenzierung; Dokumentation <strong>und</strong> Bewertung sprachlicher Fähigkeiten (GERS); <br />
Aspekte der sprachlichen Qualitätsentwicklung <strong>und</strong> Qualitätssicherung; Umgang mit sprachlichen <br />
Interferenzen" usw.)<br />
20.21.09.2010 1
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢47<br />
Ursula Doleschal<br />
<br />
Institut für Slawistik<br />
• Fachsprache bzw. Slowenisch als Unterrichtssprache (z.B. für naturwissenschaftliche Fächer,<br />
geisteswissenschaftliche Fächer usw.)<br />
II. Die LehrerInnenweiterbildung sollte nach den Vorschlägen der ExpertInnengruppe 2 nicht mehr<br />
schulartenspezifisch angeboten werden.<br />
Folgende Weiterbildungsangebote wenden sich auf Gr<strong>und</strong> der Rahmenbedingungen dennoch in erster Linie an<br />
FachlehrerInnen der AHS:<br />
• allgemeine Wissenschaftssprache bzw. akademische <strong>Sprache</strong> (Erwerb aller 4 Fertigkeiten)<br />
• Slowenisch als Unterrichtssprache im Fachunterricht (Integration von Theorie <strong>und</strong> Praxis, kein reiner<br />
Sprachkurs, gemeinsames Erarbeiten der für die Schulpraxis notwendigen sprachlichen Mittel in Wort<br />
<strong>und</strong> Schrift, Festlegen eines Mindeststandards)<br />
Andere Angebote könnten von der Universität (Pädagogik, Slawistik, Unterrichts- <strong>und</strong> Schulentwicklung)<br />
mitgestaltet werden (wobei auch die Expertise des Zentrums für Slowenisch als Fremd- <strong>und</strong> Zweitsprache der<br />
Univ. Ljubljana herangezogen werden muss). Die Universität versteht sich dabei nicht als Vermittlerin von<br />
Gelehrsamkeit, sondern als (Aktions-)Forscherin <strong>und</strong> Begleiterin:<br />
Berufsbegleitende, längerfristige Seminare bzw. Werkstätten oder Coachings:<br />
• Erhaltung <strong>und</strong> Förderung der allgemeinen Sprachkompetenz von zweisprachigen LehrerInnen (v.a.<br />
auch Wichtigkeit verschiedener Register bzw. Lekte)<br />
• Erstellung von Lehrmitteln: gemeinsame Konzipierung <strong>und</strong> Durchführung mit Beratung aus Theorie<br />
<strong>und</strong> Praxis (Frage der sprachlichen Angemessenheit, Korrektheit, Progression usw.)<br />
• Didaktikwerkstätten: die LehrerInnen begleitendes Seminar, wo TeilnehmerInnen bestimmte<br />
Forschungsaufgaben bezüglich ihres eigenen Unterrichts verfolgen <strong>und</strong> Wünsche bezüglich<br />
theoretischen Inputs an die SeminarleiterInnen äußern können<br />
• Schreiben <strong>und</strong> Reflektieren: kreatives <strong>und</strong> fachbezogenes Schreiben zur Reflexion der eigenen<br />
Unterrichtspraxis in slowenischer <strong>Sprache</strong> (analog zu LehrerInnenfortbildungsseminaren im Rahmen<br />
des IMST-Projekts)<br />
Nicht zuletzt ist auch fachlicher Input in Form von Vorträgen oder Kursen über neueste Forschungen <strong>und</strong><br />
Erkenntnisse eine mögliche Aufgabe der Universität, etwa zu den Themen:<br />
• Interkulturalität,<br />
• Mehrsprachigkeit,<br />
• Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen des <strong>Sprache</strong>nlernens,<br />
• <strong>Sprache</strong>npolitik,<br />
• <strong>Sprache</strong>nrechte<br />
• usw.<br />
III. Schulbücher <strong>und</strong> Lehrmaterialien sind ein eigenes Problem. Nicht unterschätzt werden darf das Prestige,<br />
das eine <strong>Sprache</strong> erfährt, wenn ein Schulbuch in ihr gedruckt <strong>und</strong> verwendet wird. Daher sollte die Verwendung<br />
slowenischer Schulbücher gefördert <strong>und</strong> erleichtert werden (rechtlich <strong>und</strong> finanziell).<br />
2 LehrerInnenbildung NEU. Die Zukunft der pädagogischen Berufe. Die Empfehlungen der ExpertInnengruppe.<br />
Endbericht März 2010, Wien: BMUK, BMWF.<br />
20.21.09.2010 2
48 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢49
50 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
Was ist <strong>und</strong> wozu braucht man IMMERSION?<br />
Kurze Präsentation einer sehr wirksamen Art der Sprachvermittlung<br />
nebst einem Anhang für Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>innen gründlicher<br />
Basisinformationen<br />
zusammengestellt <strong>und</strong> präsentiert von Dietmar Larcher<br />
Definition:<br />
Von Immersionsunterricht spricht man, wenn die Lehre in allen oder mehreren<br />
Fächern in einer Zweit- oder Fremdsprache erfolgt.<br />
Der Sprachunterricht als Immersion ist also gar keine Methode. Es handelt sich<br />
dabei vielmehr um ein Organisationsprinzip von Unterricht.<br />
Der Unterschied zur von mir beobachteten Praxis an zweisprachigen Schulen im<br />
Burgenland <strong>und</strong> in <strong>Kärnten</strong> besteht darin, dass während des Immersionsunterrichts<br />
ganz konsequent nur in der Zielsprache gelehrt <strong>und</strong> gelernt wird.<br />
Die gängige Praxis (nicht an allen, wohl aber an den meisten von mir beobachteten<br />
zweisprachigen Schulen) besteht im ständigen Übersetzen: Ein Satz Slowenisch/Kroatisch/Ungarisch,<br />
dann sofort derselbe Satz auf Deutsch. Manchmal ist<br />
dieses Übersetzen bei Lehrpersonen so automatisiert, dass der Übersetzmechanismus<br />
oft schon nach einem Halbsatz einsetzt. Als Zuhörer wird man dabei<br />
nervös. Ich habe an mir selbst beobachtet, wie ich mit der Zeit die zweite <strong>Sprache</strong><br />
einfach ausblendete, nicht mehr hinhörte, <strong>und</strong> nur mehr die deutschen Sätze<br />
wahrnahm.<br />
Prinzipien des kanadischen Immersionsunterrichts:<br />
In Kanada, dem Musterland der Immersionsdidaktik, richtet sich Immersion nach<br />
folgenden Prinzipien:<br />
- Mindestens 50% des Lehrplans wird in der Zweitsprache unterrichtet.<br />
- Die Förderung der Erstsprache geschieht parallel dazu.<br />
- Fachlich sehr kompetente Lehrpersonen, die aber auch in der jeweiligen Zielsprache<br />
zu Hause sind (sei es dass die Zielsprache ihre Erstsprache ist, sei es,<br />
dass sie perfekt zweisprachig sind oder die Zielsprache auf muttersprachlichem<br />
Niveau beherrschen), bilden die personelle Voraussetzung für den Erfolg.<br />
- Diese Lehrpersonen haben eine gründliche Vorbereitung für das Unterrichten<br />
im Immersionsunterricht erfahren.<br />
- Sie halten sich strikt an den Gr<strong>und</strong>satz: Eine Lehrperson, eine <strong>Sprache</strong>.<br />
- Der Unterricht unterliegt einer strengen Qualitätskontrolle.<br />
- Die Teilnahme am Immersionsunterricht darf nur freiwillig erfolgen.<br />
Was leistet Immersion?<br />
Meine Beobachtungen an Immersionsschulen (z.B. Lycée Français, The American<br />
International School in Vienna, Schulen in Ladinien, Luxemburg, Libanon) <strong>und</strong> in<br />
Immersionsklassen (z.B. Deutsch an der Schule der Marcelline in Bozen) haben<br />
mir gezeigt, dass Sprachvermittlung dann besonders gut funktioniert, wenn
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢51<br />
Was ist <strong>und</strong> wozu braucht man IMMERSION? - 2 -<br />
nicht die <strong>Sprache</strong> selbst, sondern die Sache im Vordergr<strong>und</strong> steht (“How to do<br />
things with words”, wie der Titel des berühmten Buches von John L. AUSTIN<br />
lautet). Das heißt, dass die Einübung in die <strong>Sprache</strong> dann besonders effizient ist,<br />
wenn sie unbewusst oder halbbewusst erfolgt. Rudolf Messner formulierte diese<br />
Erkenntnis einst in einem Referat so: “<strong>Sprache</strong> lernt man dann am besten, wenn<br />
man vergisst, dass man spricht.”<br />
“Wissenschaftlich ist erwiesen, dass bei Immersion die neue <strong>Sprache</strong> weit erfolgreicher<br />
als bei der traditionellen lehrgangsorientierten Methode gelernt wird;<br />
dass die Muttersprache nicht leidet, sondern eher noch profitiert; daß das Sachwissen<br />
nicht defizitär bleibt, sondern sich oft noch besser als im Regelunterricht<br />
entwickelt; <strong>und</strong> dass der frühe Erwerb einer weiteren <strong>Sprache</strong> die kognitive Entwicklung<br />
der Kinder nicht gefährdet, sondern längerfristig eher fördert.<br />
Immersion gilt derzeit als die mit Abstand erfolgreichste Methode, Fremdsprachen<br />
in der Schule zu vermitteln. Die Methode wird seit vielen Jahren in zahlreichen<br />
Ländern Europas <strong>und</strong> anderswo eingesetzt.” (zitiert nach Henning WODE:<br />
Immersionsunterricht. Im Internet abrufbar unter http://ikarus.zfim.uni-kiel.de/<br />
daten/anglist/linguist/docs/ger/texte/Norderstedt.pdf)<br />
Geschichte des Immersionsunterrichts<br />
Immersion wurde nicht von Sprachlehrern oder gar Sprachtheoretikern erf<strong>und</strong>en,<br />
sondern von Eltern mit praktischem Hausverstand. Englischsprachige Bewohner<br />
von St. Lambert, einer Vorstadt von Montreal, dieser zweisprachigen<br />
Metropole im Osten Kanadas, merkten in den sechziger Jahren des vorigen Jahrh<strong>und</strong>erts<br />
mit Sorge, dass ihre Kinder viel zu wenig Französisch konnten, um<br />
später einmal in der Provinz Quebec sozial <strong>und</strong> ökonomisch mithalten zu können.<br />
Vor allem aber konnten sie sich nicht mit ihren französischsprachigen Nachbarkindern<br />
unterhalten. Sie bildeten eine Elterngruppe <strong>und</strong> suchten Rat <strong>und</strong> Unterstützung<br />
von der berühmten McGill University. Die einzigen, der ihnen wirklich<br />
Hilfe versprach, waren nicht Linguisten oder Sprachdidaktiker, sondern ein Psychologe,<br />
nämlich Wallace E. Lambert, <strong>und</strong> ein Neurologe namens Wilder Penfield.<br />
Gemeinsam mit den engagierten Eltern entwickelten sie ein Projekt für einen<br />
ganz anderen Sprachunterricht, bei dem <strong>Sprache</strong> quasi als erwünschter Nebeneffekt<br />
gelernt werden sollte. Der eigentliche Vorgang des Sprachlernens sollte<br />
unbewusst erfolgen. Die Konzentration sollte auf Fachinhalte gelegt werden.<br />
Niemand glaubte an den Erfolg dieses Projekts. Es ging nämlich davon aus, dass<br />
englischsprachige Kinder vom ersten Schultag an in französischer <strong>Sprache</strong> alphabetisiert<br />
werden sollten. Die Schulbehörden mussten durch die Eltern gezwungen<br />
werden, die Erprobung zu genehmigen. Aber auch die Wissenschaftler,<br />
vor allem die Linguisten <strong>und</strong> die Sprachdidaktiker, blieben extrem skeptisch bis<br />
ablehnend. Doch nachdem sehr genaue Evaluationsergebnisse vorlagen, die den<br />
Erfolg <strong>und</strong> die nachhaltige Wirkung dieses Konzepts belegten, setzte bei ihnen<br />
ein großes Umdenken ein <strong>und</strong> auch in der pädagogischen Praxis gab es einen<br />
starken Trend zur Einrichtung von Immersionsklassen, längst nicht nur in Kanada,<br />
sondern weltweit.
52 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
Was ist <strong>und</strong> wozu braucht man IMMERSION? - 3 -<br />
Dabei ist Immersion eine Uraltmethode, die schon von den Griechen <strong>und</strong> Römern<br />
gepflogen wurde. Sie hatte aber auch in unseren Regionen eine große Tradition.<br />
Bis weit in das vergangene Jahrh<strong>und</strong>ert hinein haben Bauern in Grenzregionen,<br />
im Burgenland zum Beispiel, im Sommer den <strong>Sprache</strong>ntausch betrieben. Das<br />
heißt, dass sie ihre Kinder für ein paar Monate mit denen einer anderssprachigen<br />
Bauernfamilie tauschten. Die Kinder lebten <strong>und</strong> arbeiteten mit der Familie <strong>und</strong><br />
lernten ganz nebenbei, als höchst erwünschte Nebenwirkung, die <strong>Sprache</strong>, aber<br />
auch die Kultur der Nachbarn. Und die Ladiner, diese pragmatischen Bergbauern<br />
in den Dolomitentälern, von denen ich bereits gesprochen habe, praktizieren<br />
dieses Immersionsmodell sogar an ihren Schulen schon sehr viel länger als die<br />
Kanadier. Aber dass es heute den eleganten Namen Immersion trägt, wissen sie<br />
erst seit kurzer Zeit, seit beflissene Forscher aus ganz Europa dorthin kommen,<br />
um sich die Praxis der Immersion anzuschauen.<br />
Das Immersionsmodell lässt viel Raum für das Finden <strong>und</strong> Entdecken von geeigneten<br />
Methoden. Ein halbwegs begabter Tyrann von einem Lehrer, der in<br />
seinem Unterricht Angst <strong>und</strong> Schrecken verbreitet, wird es schaffen, trotz dieses<br />
Modells grandiosen Misserfolg mit dem Immersionsunterricht zu erleiden. Aber<br />
LehrerInnen, die mit Sensibilität <strong>und</strong> Feingefühl für die ihnen anvertrauten Kinder,<br />
mit Takt <strong>und</strong> Taktik ans Werk gehen, haben hier einen idealen Rahmen: Er<br />
macht es ihnen möglich, die Kinder mit einer Vielfalt von Methoden des Sprachlernens<br />
in Kontakt zu bringen, während sie die Aufmerksamkeit auf inhaltliche<br />
Gegebenheiten eine Faches lenken.<br />
Die Kinder selbst werden ganz unterschiedlich auf diese Methoden reagieren.<br />
Keinesfalls einheitlich, keinesfalls wird sich DIE beste Methode herauskristallisieren.<br />
Aber wenn die Sprachvermittler, also die KindergärtnerInnen <strong>und</strong> LehrerInnen,<br />
ganz bestimmte Prinzipien beachten, stehen die Chancen gut, dass das<br />
Modell ein Erfolg wird.<br />
Zusatzlektüre für eifrige LeserInnen:<br />
Texte liegen bei!<br />
Cummins, J. (1998). Immersion education for the millennium: What have we<br />
learned from 30 years of research on second language immersion? In M. R. Childs<br />
& R. M. Bostwick (Eds.) Learning through two languages: Research and practice.<br />
Second Katoh Gakuen International Symposium on Immersion and Bilingual<br />
Education. (pp. 34-47). Katoh Gakuen, Japan.<br />
Merrill Swain, M. and Lapkin, S. (1998): Interaction and Second Language Learning:<br />
Two Adolescent French Immersion Students Working Together. The Modern<br />
Language Journal, Vol. 82, No. 3, Special Issue: The Role of Input and<br />
Interaction in Second Language Acquisition (Autumn, 1998), pp. 320-337.<br />
Ulrich Ramer (2001):Handreichungen zur bilingualen Erziehung. Porto Alegre:<br />
edicione*s*ur. 2. Auflage.
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢53<br />
Was ist <strong>und</strong> wozu braucht man IMMERSION? - 4 -<br />
MacIntyre, P. (2008): Immersion Education in Canada: Stability and Change.<br />
Presented in Graz, Austria, Sept 24, 2008, at the European Centre for Modern<br />
Languages.<br />
Möller, C./Wode. H. (2008): Immersion <strong>und</strong> bilingualer Unterricht im Elementarbereich.<br />
2. Fachkonferenz „Frühkindliche Mehrsprachigkeit: Option auf einen<br />
erfolgversprechenden Berufs- <strong>und</strong> Lebensweg“. Pasewalk, 15. Mai 2008.<br />
Kersten, K./ Fischer, U./Burmeister, P./Lommel, A.: Immersion in der Gr<strong>und</strong>schule.<br />
Ein Leitfaden. Early Language and Intercultural Acquisition Studies<br />
EU-gefördertes multilaterales Comenius-Projekt. 2009. www.elias.bilikita.org<br />
(Entnommen am 06.08.2010)
54 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
PRINZIPIEN MEHRSPRACHIGER ERZIEHUNG<br />
Dietmar Larcher<br />
(1) Erfolgreiche zweisprachige Erziehung muss eine ganz spezielle Sprachphilosophie<br />
verfolgen. Pragmalinguistische Sprachtheorien sind für die Sprachvermittlung nützlicher<br />
als philologische oder klassisch linguistische, denn sie sehen <strong>Sprache</strong> als einen in ständiger<br />
Bewegung befindlichen Prozess zwischen sprechenden Menschen, nicht als ein von<br />
Menschen losgelöstes Regel- <strong>und</strong> Zeichensystem. Das ermöglicht einen Unterricht, der<br />
den Erfahrungen <strong>und</strong> Fähigkeiten der Kinder weit mehr entspricht.<br />
(2) <strong>Sprache</strong> ist letztlich NICHT LEHRBAR! <strong>Sprache</strong> ist - dem Psychoanalytiker Lacan<br />
zufolge - ein Geschenk. Es muss jemanden geben, der oder die den Kindern seine/ihre<br />
eigene <strong>Sprache</strong> schenken will. Selbstverständlich muss die/der Lernende selbst dazu<br />
beitragen, sich dieses Geschenk anzueignen. Das kann mühevoll sein. Doch jeder Zwang<br />
schadet. Denn <strong>Sprache</strong> lässt sich nicht aufzwingen!<br />
(3) <strong>Sprache</strong>n sind Ausdruck von unterschiedlichen Lebensformen, wie Wittgenstein sagt.<br />
Man lernt sie am besten, indem man die Lebensformen nachinszeniert, in denen sie<br />
gesprochen werden.<br />
Das heißt ganz konkret, dass die Vermittlung einer <strong>Sprache</strong> als Erlernen von Lebensformen<br />
konzipiert werden muss. Das Erlernen von Sprachformen ist wichtig, aber<br />
nachgeordnet.<br />
(4) Es ist nicht Aufgabe von LehrerInnen, wie Schutzengel darüber zu wachen, dass die<br />
Kinder beim Sprachlernen von Richtigkeit zu Richtigkeit voranschreiten <strong>und</strong> niemals vom<br />
Weg der Tugend, d.h. vom Weg der korrekten Sprachverwendung in den Sumpf der<br />
sprachlichen Improvisation abgleiten. Im Gegenteil: Sie sollten dazu ermutigen, auch<br />
Fehler zu riskieren.<br />
(5) Selbstverständlich muss man Sprachformen (= Morphologie, Grammatik, Syntax)<br />
lernen, kennen, können, automatisieren, aber die Priorität liegt auf dem Erleben der<br />
<strong>Sprache</strong> in der lebendigen Interaktion. Die abstrakten Regeln der Sprachstruktur sind<br />
wichtig. Aber sie kommen danach: “Primum vivere, deinde philosophare”. Auf den Unterricht<br />
übertragen: Zuerst die <strong>Sprache</strong> erleben, mit der <strong>Sprache</strong> handeln lernen, dann erst<br />
ihre Gesetze studieren!
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56 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen
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58 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
Dietmar Larcher<br />
Volksgruppensprachen in den Zeiten der Globalisierung<br />
Einige Thesen<br />
1. In Zeiten der Globalisierung wird Mehrsprachigkeit die wichtigste Kompetenz,<br />
die ein Mensch braucht, um sich in der neuen Welt zurecht zu finden <strong>und</strong> in der<br />
neuen Arbeitswelt unterzukommen.<br />
2. Angehörige von kleineren Volksgruppen haben in dieser Hinsicht einen<br />
enormen Vorteil vor der Mehrheitsbevölkerung, weil sie von klein an<br />
gewohnt sind, in mehr als einer <strong>Sprache</strong> zu sprechen, zu denken <strong>und</strong> zu<br />
handeln.<br />
3. Die nationalpolitische Verherrlichung der einen <strong>und</strong> überragenden Muttersprache<br />
ist passé. Die quasi-religiöse Glorifizierung der Muttersprache ebenso. Das gilt<br />
auch für die Volksgruppen <strong>und</strong> ihre <strong>Sprache</strong>n.<br />
4.Mit anderen Worten: <strong>Sprache</strong> als Mitgliedsausweis ist längst nicht mehr so<br />
wichtig wie vor 50 oder 100 Jahren. <strong>Sprache</strong> ist vielmehr ein Lebensmittel, das der<br />
Kommunikation dient.<br />
5. Sprachliche Reinheit ist nicht das Gebot der St<strong>und</strong>e. Wichtiger ist sprachliche<br />
Flexibilität.<br />
6. Sprachliche Interferenzen werden nicht mehr als Ausdruck schlechter Sprachbeherrschung<br />
verstanden, sondern als Beweis sprachlicher Flexibilität.<br />
7. Die Arbeits- <strong>und</strong> Lebensverhältnisse in der globalisierten Welt produzieren neue<br />
Sprachmischungen. Diese sind nicht Zeichen eines Kulturverfalls, sondern sprachlicher<br />
Entwicklung.<br />
8. Für jede Sprachdidaktik, selbstverständlich auch für die Didaktik der Volksgruppensprachen,<br />
ergeben sich daraus einige Konsequenzen:<br />
Noch wichtiger als die Vermittlung von Normen der Standardsprache ist die<br />
Vermittlung kommunikativer Kompetenz.<br />
Noch wichtiger als die Vermittlung sprachlicher Identität ist die Vermittlung<br />
von sprachlichen Kompetenzen, mit deren Hilfe sich die Lernenden selbst<br />
eine Identität aufbauen können.<br />
Wichtiger als die sprachliche Korrektheit in einer einzigen <strong>Sprache</strong> ist die<br />
sprachliche Flexibilität in mehreren <strong>Sprache</strong>n - die Fähigkeit, mit <strong>Sprache</strong><br />
kreativ umzugehen, sich verständlich zu machen, auch wenn man eine<br />
<strong>Sprache</strong> nur sehr unvollkommen beherrscht.
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66 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢67<br />
BAKIP KLAGENFURT/CELOVEC DER ZUKUNFT<br />
Ausgearbeitet von Mag. Lucija Ogorevc-Feinig, im September 2010<br />
Status quo<br />
Zweisprachig zur Diplom- <strong>und</strong> Reifeprüfung an der<br />
B<strong>und</strong>es-<strong>Bildung</strong>sanstalt für Kindergartenpädagogik<br />
in Klagenfurt/Celovec<br />
Lehrplanänderung 2003/04: Slowenisch als Freigegenstand wurde abgelöst<br />
durch Slowenisch Volksgruppensprache - als Pflichtgegenstand (anstatt Englisch)<br />
Nach dem an <strong>und</strong> für sich sehr begrüßenswerten Schritt im Rahmen der letzten<br />
Lehrplanänderung im Schuljahr 2003/04, im Zuge welcher der Freigegenstand<br />
Slowenisch zum Pflichtgegenstand Volksgrupppensprache Slowenisch etabliert<br />
wurde - hat sich diese Änderung letztendlich als <strong>und</strong>urchführbar erwiesen:<br />
Slowenisch anstatt Englisch- ohne Möglichkeit Englisch als Freigegenstand zu lernen<br />
- ist im Europa von heute nicht vertretbar - <strong>und</strong> es wurde außerdem von Eltern <strong>und</strong><br />
SchülerInnen mehrheitlich abgelehnt.<br />
Slowenisch Volksgruppensprache wird nach wie vor als Freigegenstand unterrichtet.<br />
Darüber hinaus bietet die Bakip Klagenfurt/Celovec auch Slowenisch als<br />
Fremdsprache an - für all jene SchülerInnen, die Slowenisch von der Pike auf<br />
erlernen wollen bzw. in diese <strong>Sprache</strong> hineinschnuppern wollen - im Sinne vom<br />
interkulturellen Lernen (Language Awareness). Der Pferdefuß daran ist jedoch,<br />
dass die muttersprachlichen sowie nichtmuttersprachlichen SchülerInnen meistens<br />
gemeinsam unterrichtet werden (teils wegen der niedrigen Anzahl der Lernenden,<br />
teils wegen St<strong>und</strong>enkürzungen, weil es sich letztendlich schulorganisatorisch nur<br />
um einen Freigegenstand handelt).<br />
Die Vision ...<br />
Etablierung einer Abteilung für frühkindliche Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit an der Bakip<br />
Klagenfurt/Celovec, wo Slowenisch als Zusatzausbildung (St<strong>und</strong>enausmaß wie Englisch)<br />
angeboten wird. Vorgesehen für SchülerInnen, die aus dem Gegenstand Slowenisch<br />
Volksgruppensprache als Pflichtgegenstand mündlich oder schriftlich diplomieren wollen.<br />
Voraussetzung dafür sind gute Slowenischkenntnisse.<br />
Eine Innovation ist auch ein immersiver Pädagogik- <strong>und</strong> Didaktikunterricht in<br />
slowenischer <strong>Sprache</strong> (St<strong>und</strong>enausmaß von insgesamt 4 St<strong>und</strong>en).<br />
Darüber hinaus tragen auch wir unseren Teil zur interkulturellen Erziehung an der Bakip<br />
bei <strong>und</strong> bieten zum Beispiel Slowenisch für alle Lernende an.
68 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
BAKIP KLAGENFURT/CELOVEC DER ZUKUNFT<br />
Ausgearbeit von Mag. Lucija Ogorevc-Feinig, im September 2010<br />
...die Vision<br />
Zweisprachig zur Diplom- <strong>und</strong> Reifeprüfung an der<br />
B<strong>und</strong>es-<strong>Bildung</strong>sanstalt für Kindergartenpädagogik<br />
in Klagenfurt/Celovec<br />
Die Aufgabenbereiche der Abteilung für frühkindliche Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit<br />
umfasst weiters - neben der fachlichen <strong>und</strong> menschlichen Betreuung der zweisprachigen<br />
SchülerInnen (im Sinne von VertrauenslehrerIn): Organisation, Durchführung <strong>und</strong><br />
Evaluation der Praxis in den zwei- <strong>und</strong> mehrsprachigen Kindergärten in <strong>Kärnten</strong>, das<br />
Auslandspraktikum in Slowenien, sowie die Früherziehungs- sowie Hortpraxis der<br />
zweisprachigen AnwärterInnen.<br />
Die angehenden zweisprachigen PädagogInnen absolvieren einen bestimmten<br />
Praxisanteil (mindestens 50 %) in zwei- <strong>und</strong> mehrsprachigen Kindergärten in Österreich<br />
sowie mindestens ein Blockpraktikum in Slowenien.<br />
Weiters betreuen wir professionell die Auslandsaufenthalte unserer<br />
AustauschschülerInnen in Slowenien <strong>und</strong> lukrieren Stipendien für besonders lernbereite<br />
KandidatInnen.<br />
Die bereits bestehenden langjährigen Kontakte mit unserer Partnerschule Vzgojiteljska<br />
šola Ljubljana sowie unserem Parnterkindergarten Ledina im Zentrum der slowenischen<br />
Hauptstadt pflegen wir auch in Zukunft <strong>und</strong> führen die gemeinsamen Projekte<br />
erfolgreich fort.<br />
Ziel<br />
Das Ziel sind weltoffenene, sprachlich gewandte, flexible, best qualifizierte <strong>und</strong><br />
zertifizierte zweisprachige KindergartenpädagogInnen.<br />
Herausforderungen<br />
• Lehrplanänderung ist notwendig<br />
• Finanzierung des Mehraufwandes <strong>und</strong> die Genehmigung von Kleinstgrupppen (mitunter<br />
einE, zwei oder drei entsprechende KandidatInnen pro Jahrgang)<br />
• Bewusstseinsarbeit in Schule <strong>und</strong> Umfeld. Zum Beispiel die Akzeptanz von<br />
Zweisprachigkeit, vom immersiven Unterricht, der Auslandspraktika <strong>und</strong><br />
Auslandssemester<br />
• Praxisbetreuung müsste auf Slowenien ausgeweitet werden<br />
• Zusatzausbildung zweisprachige FrüherzieherIn <strong>und</strong>/oderplö HorterzieherIn muss<br />
eingeführt werden
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢69
70 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢71
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88 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen
Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢89
90 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />
Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungssituation für Slowenisch in der<br />
Steiermark<br />
Obwohl laut Staatsvertrag im Land Steiermark die Möglichkeit in Slowenisch als Muttersprache unterrichtet zu<br />
werden gegeben sein sollte, hat man von Landesseite keinerlei Initiativen gesetzt um das Slowenische zu fördern<br />
bzw. an den Schulen anzubieten. (Ausgenommen der muttersprachliche Unterricht in Graz.) Seit Mitte der<br />
1980er Jahre, Anfang der 1990er Jahre ist ein zunehmendes Interesse an Slowenisch zu verzeichnen. Engagierten<br />
LehrerInnen ist es zu verdanken, dass Slowenisch an den Schulen im Grenzbereich seinen Stellenwert bekommen<br />
hat. Auch zahlreiche gemeinsame Aktivitäten mit Partnerschulen wurden iniziiert. Einen Zwischenstand ist im Signal<br />
2008/09 im Artikel „Region der Vielfalt“ nachzulesen:<br />
http://www.pavelhaus.at/upload/media/signal/signal08_09_1.pdf<br />
Die Ausbildung zum/zur Slowenischlehrer/Slowenischlehrerin erfolgt derzeit nur auf der Universität Graz. Das<br />
Pavelhaus bietet seit drei Jahren eintägige Fortbildungen für SlowenischlehrerInnen an <strong>und</strong> lädt dazu kompetente<br />
Vortragende aus anderen slowenischen Minderheiten bzw. aus Slowenien ein.<br />
Im Slowenischunterricht werden teilweise Schulbücher aus <strong>Kärnten</strong>, teilweise aus Slowenien verwendet. Die Kosten<br />
dafür sind hoch.<br />
Für eine Verbesserung des Slowenischen als Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprache wären folgende Maßnahmen<br />
notwendig:<br />
Bereich Kindergarten<br />
- Slowenisch als Schwerpunktsetzung an der BAKIP Mureck<br />
- Förderung der Kindergärten mit Slowenischschwerpunkt, slowenischen Partner-Kindergärten <strong>und</strong><br />
slowenischen Kindern<br />
- Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung der Kindergärtnerinnen<br />
Bereich Schule<br />
- Schwerpunktsetzungen: Slowenisch ab der 1. Klasse VS als Pflichtgegenstand<br />
- Kontinuierliche Fortsetzung des Slowenischunterrichts bis zur 4. HS<br />
- Pro Bezirk (RA/LB/DL) die Möglichkeit schaffen, an einer höheren Schule den Slowenischunterricht<br />
fortführen zu können<br />
- Angebot/Förderung des Slowenischunterrichts an Berufsschulen, höheren Schulstufen erhöhen<br />
- Auch sollte es möglich sein bereits ab 5 Anmeldungen an AHS, mittleren <strong>und</strong> höheren berufsbildenden<br />
Schulen sowie Schulen außerhalb des Geltungsbereiches den Slowenischunterricht durchführen zu<br />
können.<br />
LehrerInnenausbildung<br />
- Ausbildungsmöglichkeiten für SlowenischlehrerInnen im Pflichtschulbereich schaffen<br />
- Weiterbildungsmöglichkeiten für bestehende SlowenischlehrerInnen<br />
Allgemein:<br />
- die Europäische Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen gilt auch für die Steiermark <strong>und</strong> sollte<br />
auch umgesetzt werden<br />
- Aufnahme der Steiermark (inklusive Graz) in das Minderheitenschulgesetz<br />
- Förderung der Zwei-/Mehrsprachigkeit auch außerhalb des Geltungsbereiches des<br />
Minderheitenschulgesetzes<br />
- Förderung von grenzüberschreitenden Schulpartnerschaften<br />
- Förderung des muttersprachlichen Unterrichts
Protokolle ⎢91<br />
Protokolle<br />
1 <br />
<br />
AG <strong>Bildung</strong> – <strong>Sprache</strong> <br />
(Protokollentwurf) <br />
Gesamtarbeitsgruppe <br />
Ort: Wien, Minoritenplatz 2, großer Vortragssaal <br />
Zeit: Dienstag, 18. Mai 2010 <br />
Beginn: 12:15 <br />
Ende: 17:30 <br />
<br />
Anwesend: siehe Anwesenheitsliste <br />
<br />
I. Der Auftrag des BKA an die Gruppe <br />
MinR Sporrer begrüßt die Anwesenden, dankt für die erarbeiteten <br />
Tischvorlagen 1 <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Strukturierung der Inhalte; <br />
der Vorschlag des Volksgruppenzentrums sollte ab Herbst 2010 in AG 3 <br />
diskutiert werden. <br />
Es sei ein ambitionierter Auftrag an die AG, von der jedoch nicht <br />
gesetzliche Vorschläge erwartet werden; es sollten Expertise <strong>und</strong> <br />
Wissen zur Verfügung gestellt werden. E es gehe um ein modernes <br />
Verständnis des Miteinander <strong>und</strong> die Zugänglichkeit der <br />
Mehrsprachigkeit: Was kann die <strong>Bildung</strong>spolitik, was können die <br />
Organisationen dazu beitragen; ‚Synergien entdecken; Sprachpolitik; <br />
Verbesserungsvorschläge. <br />
<br />
<br />
Inputs 1 zu den einzelnen Themenfeldern wie <br />
• Ein‐ <strong>und</strong> Mehrsprachigkeit gab es von Univ. Prof. Dr. Dietmar Larcher, <br />
• Vorschläge zur didaktischen Modernisierung des zweisprachigen <br />
Schulwesens sowie zu Didaktik <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>nprestige von Univ. Prof. <br />
Dr. Ursula Doleschal; <br />
<br />
1 Alle angeführten Dokumente <strong>und</strong> Tischvorlagen finden sich auf der elektronischen Plattform <br />
ProjectCare/Dokumente zur Sitzung am 18. 5. 2010. <br />
92 ⎢ Protokolle<br />
2 <br />
• Zum Minderheitenschulwesen im Burgenland von LSI Mag. Edith <br />
Mühlgaszner, MAS; <br />
• Vorschläge für die Reform des Minderheitenschulwesens in <strong>Kärnten</strong> <br />
von Sabine Sandrieser, m. d. F. a. LSI b.; <br />
• zu den Julius‐Kugy‐Klassen am BG <strong>und</strong> BRG für Slowenen von HR Dr. <br />
Reginald Vospernik <br />
<br />
Diese Tischvorlagen wurden referiert bzw. erläutert <strong>und</strong> anschließend <br />
diskutiert. Themen wie Sprachstandsfeststellung <strong>und</strong> Fragen der <br />
Evaluation wurden angesprochen. Einzelne TeilnehmerInnen plädierten <br />
dafür, <strong>Sprache</strong> <strong>und</strong> Identität voneinander trennen, aber über beide zu <br />
sprechen. Schule könne zur Identität nichts beitragen. Wichtig sei, eine <br />
nachhaltige Sprachförderung sicherzustellen <strong>und</strong> ein Regionalangebot <br />
zu machen. Die prinzipielle Frage, ethnozentristisches <strong>Bildung</strong>ssystem <br />
oder <strong>Sprache</strong>nangebot in der Region, das für alle offen sei, wurde <br />
diskutiert. Lösungen für die Volksgruppensprachen über das <br />
Burgenland <strong>und</strong> <strong>Kärnten</strong> hinaus seien gefragt, aber nicht unbedingt in <br />
der Form einer gesetzlichen Regelung. Beim Schulverein Komensky <br />
denke man an eine Stiftungslösung mit Beteiligung durch B<strong>und</strong>, Land <br />
usw. ähnlich der Stiftung des Theresianums. Könnte auch als <br />
Sprachangebot an die Mehrheitsbevölkerung verstanden werden. <br />
Möglichkeiten der Mehrsprachigkeit, also nicht nur die <br />
Zweisprachigkeit, vom Kindergarten an, wurden angesprochen <strong>und</strong> <br />
Modelle der Immersion <strong>und</strong> der language awareness angeführt. Zur <br />
Ausbildung der KindergartenpädagogInnen in <strong>Kärnten</strong> wurde <br />
angemerkt, dass seit 2004/05 im Freigegenstandsbereich Englisch oder <br />
Slowenisch gewählt werde könne <strong>und</strong> dass die Regelung des <br />
Burgenlandes anzustreben sei. Es sollte Slowenisch als <br />
Pflichtgegenstand i. S. einer Zusatzausbildung geben. Problem sei die <br />
Ressourcenfrage. <br />
Dem Erhalt der <strong>Sprache</strong>nvielfalt stehe häufig Pessimismus gegenüber. In <br />
einer kleineren Studie sollten Aspekte wie Einstellungen <strong>und</strong> Haltungen <br />
sowie die Inanspruchnahme der Angebote untersucht werden. Die <br />
unterschiedliche Kenntnis der Volksgruppensprachen der Kinder stelle <br />
ein methodisch‐didaktisches Problem dar. Das Minderheitenschulwesen <br />
werde von den Eltern zwar als ein attraktives <strong>Bildung</strong>sangebot <br />
angesehen <strong>und</strong> deshalb gewählt, die Erwartungen beim Lernerfolg seien <br />
jedoch eher gering. Es sei kein Anliegen, Slowenisch als Umgangssprache <br />
zu sprechen. Slowenisch werde wie eine Fremdsprache gesehen. Zur <br />
Förderung der Sprachkenntnisse seien flankierende Maßnahmen nötig <br />
<strong>und</strong> ein Konzept der sprachlichen Vielfalt. Was könne getan werden, <br />
dass zB Slowenisch als Umgangssprache akzeptiert werde? Was ist das <br />
Ziel der Eltern, die offensichtlich über die Ziele des Sprachunterrichts
Protokolle ⎢93<br />
3 <br />
nur wenig vertraut sind? Ihnen genüge oft, überspitzt formuliert, ein <br />
„Hineinhören“ in die <strong>Sprache</strong>. Was müsse zum Prestige der <br />
Volksgruppensprachen getan werden, um als Umgangssprachen <br />
akzeptiert zu werden. Verwendung als Umgangssprache derzeit kein <br />
Anliegen. Ideen sollen eingebracht werden, aber nicht als Vorwurf. Am <br />
Ende der Tätigkeit der AG sollten identitätsstiftende Maßnahmen stehen <br />
(zB für die Medien; Persönlichkeiten in Wirtschaft, Wissenschaft <strong>und</strong> <br />
Politik). <br />
<br />
II. Festlegen der Themenschwerpunkte <strong>und</strong> Arbeitsweisen sowie <br />
Erstellen eines Zeitplans <br />
Anhand des Themenkatalogs wurden die einzelnen Themen sowie ein <br />
Zeitplan mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten festgelegt. Alle <br />
Dokumente sollten auf die Projektplattform gestellt, die unterschiedlichen <br />
Arbeitsunterlagen abgeglichen <strong>und</strong> in Plenarsitzungen bzw. in Sitzungen <br />
von Teilarbeitsgruppen diskutiert werden. Texte sollten durch einzelne <br />
Arbeitsgruppenmitglieder erstellt <strong>und</strong> entsprechend diskutiert werden;…) <br />
<br />
4. Allfälliges <br />
Nächster Termin der Unter‐AG „Mehrsprachigkeit“: 29. 06. 2010: <br />
Nächster Termin der Unter‐AG „Didaktik <strong>und</strong> Prestige“: 29. 06. 2010: <br />
Nächster Termin der gesamten AG: 21. 09. 2010. <br />
<br />
Willi Wolf (Schriftführer) <br />
94 ⎢ Protokolle<br />
1 <br />
AG <strong>Bildung</strong> – <strong>Sprache</strong> <br />
<br />
Gesamtarbeitsgruppe <br />
Ort: Wien, Minoritenplatz 2, großer Vortragssaal <br />
Zeit: Dienstag, 21. September 2010 <br />
Beginn: 11:00 Uhr <br />
Ende: 16:15 Uhr <br />
<br />
Anmerkung zum Protokoll: <br />
• Die Statements der Expertinnen <strong>und</strong> Experten werden auf die Plattform Project‐Care <br />
gestellt. <br />
• Die einzelnen Diskussionsbeiträge sind der Übersichtlichkeit halber durch <br />
Aufzählungszeichen (‐) voneinander getrennt <strong>und</strong>, wie in den letzten Protokollen, <br />
nicht namentlich ausgewiesen. Falls wichtige Inhalte fehlen, bitte diese im Protokoll <br />
selbst zu ergänzen. <br />
<br />
Anwesend: siehe Anwesenheitsliste <br />
<br />
I. Präsentation der Tagesordnung <strong>und</strong> des Tagungsablaufs <br />
<br />
II. Informationen zur Arbeitsweise der einzelnen Arbeitsgruppen <strong>und</strong> <br />
die entsprechenden Termine (ARGE‐Treffen, Deadlines, Plattform <br />
Project‐Care) <br />
<br />
III. Durchsicht der letzten Resümeeprotokolle <br />
a) Teil‐AG Mehrsprachigkeit – 29.6.2010 <br />
b) Teil‐AG Didaktik, Prestige; Mehrsprachigkeit im öffentlichen Raum – 1.7.2010 <br />
c) Kommentare <strong>und</strong> erläuternde Erklärungen <br />
<br />
IV. Inputs <strong>und</strong> Präsentationen <br />
<br />
1. Larcher: Magnet oder Museum <br />
a) Präsentation: Lesephase, da Larcher aus ges<strong>und</strong>heitlichen Gründen absagen <br />
musste – siehe auch Handout auf Project‐Care <br />
b) Diskussion, Fragen, Anmerkungen, Ergänzungen: <br />
‐ Für Ungarisch gäbe es Möglichkeiten für Partnerschulen/‐klassen <br />
‐ Auch für Romanes gäbe es Partnerschulen (Pécs) <br />
‐ Spezifische Mehrsprachigkeitsdidaktik sollte verankert werden (nicht nur 1 + 1) <br />
‐ Metasprachliche Kompetenzen sollten berücksichtigt werden (Transfer zwischen <br />
den <strong>Sprache</strong>n, Arbeit mit dem Wörterbuch) <br />
‐ Nicht nur Sprachlehrer/innen, sondern auch Fachlehrer/innen sollten in der <br />
Fortbildung berücksichtigt werden <br />
‐ Neben pädagogischen Schwerpunkten sollten auch linguistische Gr<strong>und</strong>lagen <br />
berücksichtigt werden <br />
‐ Ad Romanes: auch in Györ gäbe es Partnerschulen für Romanes <br />
‐ Unter „language awareness“ sollte auch Kroatisch (<strong>und</strong> im Süden Slowenisch) <br />
dazugenommen werden
Protokolle ⎢95<br />
2 <br />
‐ „Language awareness“ ist eine Gr<strong>und</strong>haltung beim Erlernen von <strong>Sprache</strong>n, <br />
braucht nicht als eigenes Fach angeboten werden (wohl aber in der <br />
Lehrer/innenaus‐ <strong>und</strong> Fortbildung) <br />
‐ ad Lehrer/innenfortbildung: Verbesserung des Angebots in der <br />
Lehrer/innenfortbildung (z.B. österreichweite Tagungen wie etwa die CEBS‐<br />
Tagungen) <br />
‐ Teilnahme an Sprachwettbewerben auf regionaler <strong>und</strong> nationaler Ebene <br />
‐ Language Awareness auch für einsprachige Lehrer/innen <br />
‐ Idee der zweisprachigen Schulen als „Magnetschulen“ problematisch – geht von <br />
der Idee einer gemeinsamen Schule weg <br />
‐ Attraktivität sollte über den Bereich „Minderheitensprachen“ hinaus gehen; auch <br />
eine Frage der Begrifflichkeit, die überdacht werden müsste; <br />
Mehrsprachigkeitskonzept <strong>und</strong> Regionalsprachenkonzepte müssten über das <br />
Bestehende hinaus gehen. <br />
‐ AHS‐Unterstufe müsste gleich behandelt werden wie der Hauptschulbereich, da <br />
es sonst Schwierigkeiten mit Anmeldezahlen gibt <br />
‐ „im selben Ausmaß wie bisher“ – problematisch für Ungarisch in Wien – <br />
allgemeine Formulierung sollte den Kontext <strong>und</strong> die derzeitige Situation aller <br />
Volksgruppen berücksichtigen <br />
<br />
2. Didaktische Aspekte <br />
<br />
2.1. Wakounig ‐ Vorschläge zur didaktischen Modernisierung <br />
Präsentation: Siehe Handout auf Project‐Care <br />
Diskussion: <br />
‐ Problem der Immersion in gemischten Klassen (mit nicht angemeldeten <br />
Schüler/innen) <br />
<br />
2.2. Angerer‐Pitschko – Lehrer/innenausbildung im Pflichtschulbereich <br />
Präsentation: Siehe Handout auf Project‐Care <br />
<br />
2.3. Stefan – Lehrer/innenfortbildung <br />
Präsentation: Siehe Handout auf Project‐Care <br />
<br />
2.4. Doleschal – Lehrer/innenausbildung für die AHS <strong>und</strong> BHS <br />
Präsentation: Siehe Handout auf Project‐Care <br />
<br />
Gemeinsame Diskussion zu 2.2., 2.3. <strong>und</strong> 2.4.: <br />
‐ Der Bereich der Lehrlinge darf nicht vergessen werden <br />
‐ Eingangsvoraussetzung B2 kann an der PH‐<strong>Kärnten</strong> auch durch internationale <br />
Zertifikate nachgewiesen werden <br />
‐ Ein wichtiges Gr<strong>und</strong>satzpapier ist die Europäische Rahmenkonvention zum <br />
Schutz nationaler Minderheiten; Unterzeichner werden aufgefordert, <br />
Minderheitensprachen zu Pflichtsprachen zu machen; Minderheitensprachen <br />
sind in Österreich Brückensprachen zu Migrationssprachen <strong>und</strong> vice versa <br />
(Kroatisch, Serbisch, Bosnisch); sollte adäquat berücksichtigt werden <br />
‐ Strukturierter Sprachwechsel an den Schulen sollte fix verankert <strong>und</strong> die <br />
spezifische Form an den Schulen entschieden werden <br />
‐ Sprachausmaß ist derzeit bereits gesetzlich fix verankert (50:50); spezifische <br />
Durchführungsform sollte nicht zu stark reglementiert werden
96 ⎢ Protokolle<br />
3 <br />
‐ Organisationsmodelle sollten nicht stärker als derzeit reglementiert werden, da <br />
die Voraussetzungen vor Ort sehr unterschiedlich sind <br />
‐ Längere Sprachphasen sollten gefördert, aber die Organisationsform den Schulen <br />
nicht im Detail vorgeschrieben werden <br />
<br />
3. Schulbücher <br />
Vorgaben für Autor/innen <strong>und</strong> Mitglieder der Gutachter‐/Approbationskommission – <br />
Aspekte der Volksgruppen sollten berücksichtigt werden; muss nur entsprechend <br />
formuliert werden <br />
<br />
4. Ogorevc‐Feinig ‐ Vorschulische Erziehung <br />
Präsentation: Siehe Handout auf der Plattform Project‐Care <br />
Diskussion: <br />
‐ In <strong>Kärnten</strong> schüttet das Land für private Kindergärten doppelte Finanzen aus <br />
<br />
5. Forschung <strong>und</strong> Entwicklung <br />
<br />
5.1. Stefan – Aufgabenbereiche <strong>und</strong> Schwerpunkte eines <strong>Pädagogische</strong>n Zentrums <br />
für Volksgruppensprachen <br />
Präsentation: siehe Powerpoint auf der Plattform Project‐Care <br />
Diskussion: <br />
‐ <strong>Sprache</strong>nportfolio: Südtirol hat ein eigenes <strong>Sprache</strong>nportfolio – Anlehnung? <br />
<strong>Sprache</strong>nportfolio funktioniert im Gr<strong>und</strong>schulbereich besser, weil nur eine <br />
Lehrperson. Wichtig, wenn alle an der Schule beteiligt sind. <br />
‐ <strong>Sprache</strong>nportfolio: Neuer Typus, der die Mehrsprachigkeit einer Region <br />
symbolisiert. Erst‐ <strong>und</strong> Zweitsprache mitdenken! <br />
‐ Erste Idee: Erfassung der lebensweltlichen Mehrsprachigkeit. Portfolio soll dies <br />
erfassen. An Uni Wien Lehrstuhl DaZ: Kompetenzzentrum für Sprachdiagnostik. <br />
Israel: Sprachstandfeststellungen im mehrsprachigen Bereich – <br />
metakommunikative Fähigkeiten, auf die Bezug genommen wird. <br />
‐ Idee gefällt sehr gut: Wien (Ungarn) Idee für die Ungarn in Wien mitdenken. <br />
Situation der <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>rwerb bei Erwachsenen mitdenken. <br />
<br />
5.2. Doleschal ‐ Forschung <strong>und</strong> Entwicklung aus der Sicht der Universität <br />
Präsentation: siehe Handout auf der Plattform Project‐Care <br />
Diskussion: <br />
‐ Gleichwertige Position aller Volksgruppen muss gewährleistet werden <br />
‐ Frage der örtlichen Verankerung eines solchen Zentrums <br />
‐ Wichtig, dass alle Regionen mitgedacht werden. <br />
<br />
6. Minderheitenschulwesen <br />
<br />
6.1 Mühlgaszner: <br />
Problembereiche im Burgenland <strong>und</strong> jeweilige Lösungsvorschläge <br />
Siehe Handout auf der Plattform Project‐Care <br />
<br />
6.2. Sandrieser: <br />
Zentrale Aspekte des zweisprachigen Unterrichts in <strong>Kärnten</strong> <br />
Siehe Handout auf der Plattform Project‐Care <br />
Protokolle ⎢97<br />
4 <br />
Diskussion: <br />
‐ Ad steigende Anmeldezahlen in <strong>Kärnten</strong>: Je klarer der Rahmen beschrieben ist, <br />
desto besser können sich Eltern auf die Situation einstellen <br />
‐ Keine Abmeldungen im Burgenland <br />
‐ Ad Argument „deutschsprachige Schüler/innen sind benachteiligt“ – dieses <br />
Argument hört man in den letzten Jahren kaum noch – dies wirkt sich auch auf <br />
die Anmeldezahlen aus <br />
<br />
V. Themenfelder, Kernfragen <strong>und</strong> Prioritäten; Auswahl der <br />
Quellentexte <br />
(Liste der Themenfelder etc. siehe Powerpoint‐Handout in der Sitzung bzw. <br />
Powerpoint auf der Plattform Project‐Care) <br />
<br />
Diskussion: <br />
‐ Frage zum Minderheitenschulwesen: Die bisher vorgebrachten Anliegen <strong>und</strong> <br />
Vorschläge der Arbeitsgruppe liegen bereits im Ministerium auf. Ändert sich am <br />
Status der Überlegungen etwas durch die Tatsache, dass sie im Rahmen dieser <br />
Arbeitsgruppe vorgetragen werden? Eigentlich finden sich darin keine wirklich <br />
neuen Vorschläge, keine gr<strong>und</strong>legend neuen Anliegen <br />
‐ Im Regierungsübereinkommen ist die Reform des Volksgruppengesetzes <br />
vorgesehen – Arbeitsgruppe scheint auf einem guten Weg <br />
‐ Wie können die Anliegen der Arbeitsgruppe transportiert werden? <br />
‐ Anliegen sind nach wie vor aktuell, müssten schnell umgesetzt werden, da in 5 <br />
bis 10 Jahren die Sprachgruppen möglicherweise gar nicht mehr existieren <br />
‐ Gemeinsames Minderheitenschulgesetz wäre wünschenswert; es muss aber <br />
schnell reagiert werden; Bereitschaft zur Erarbeitung eines gemeinsamen <br />
Volksgruppengesetzes ist seitens der Arbeitsgruppe sicher gegeben <br />
‐ Gibt es Widersprüche zwischen den Ergebnissen der ARGE <strong>und</strong> dem, was bereits <br />
vorliegt? <br />
‐ Antwort: kein Widerspruch; Frage ist nur, ob sich der Status dieser Forderungen <br />
geändert hat? <br />
‐ Für <strong>Kärnten</strong>: in den letzten Jahren gab es keine Vorschläge, vieles wurde erst im <br />
Zuge dieser Arbeitsgruppe entwickelt <br />
<br />
VI. Arbeitsweise: <br />
Entwurf durch ein Redaktionsteam (kurze <strong>und</strong> prägnante Texte mit Verweisen zu <br />
längeren Texten bzw. Anlagen) <br />
<br />
Rekrutierung des Redaktionsteams: <br />
Domej (50%), Angerer‐Pitschko, Stefan, Oberhofer (50%), Doleschal (51%), eventuell <br />
Larcher <br />
Zeitlicher Rahmen: 1 Woche vor dem 16. November müsste der Text fertig sein; Mitte <br />
Oktober müssten Texte ausgesandt werden; Feinschliff am 16. November <br />
<br />
F.d.R.d.A. <br />
<br />
Mag. Ferdinand Stefan <br />
(Schriftführer) <br />
<br />
Klagenfurt/Celovec, am 24. Sept. 2010
98 ⎢ Protokolle<br />
PROTOKOLL<br />
3. Sitzung der AG <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong><br />
(Gesamtgruppe)<br />
Ort: Wien, Hohenstaufengasse 3<br />
1. Stock, Großer Vortragssaal Zimmer 128<br />
Zeit: Dienstag, 16. November 2010, 11.00 bis 16,30 Uhr<br />
1. Eröffnung<br />
Frau Dr. Christa Achleitner eröffnet die Sitzung <strong>und</strong> begrüßt die Anwesenden.<br />
Herr Dr. Wilhelm Wolf erklärt die Tagesordnung. Diese wird von den Anwesenden<br />
angenommen.<br />
2. Annahme des Protokolls der Sitzung vom 21. September 2010<br />
Das Protokoll wird nach einer kurzen Diskussion angenommen.<br />
3. Diskussion <strong>und</strong> Ergänzung des vorläufigen Schlussberichtes (Stand vom 12.11.2010)<br />
Herr Wolf erklärt die Struktur des Berichts. Der Bericht ist ein Expertenbericht, ergeht an das<br />
B<strong>und</strong>eskanzleramt, dort werden bestimmte Themen noch einmal herausgefiltert, die das BKA<br />
umsetzen möchte. Die Umsetzung ist eine politische. Anzustreben ist ein Schlussbericht, der<br />
überwiegend von allen Teilnehmer/innen der AG getragen wird. Bei bestimmten Themen ist<br />
ein Minderheitenvotum möglich. Der Bericht soll Ende des Jahres fertig sein.<br />
Frau Achleitner weist hin, dass Maßnahmen <strong>und</strong> Instanzen, die zuständig sind, genannt<br />
werden sollen.<br />
Im Folgenden soll auf einzelne Punkte des vorläufigen Berichts hingewiesen werden:<br />
I. Vorbemerkung:<br />
- Zielsetzungen S. 1: Durchgehendes Sprachbildungsprinzip: Sprachbildung vom<br />
Kindergarten bis zur Sek<strong>und</strong>arstufe II – das soll bereits in der Zielsetzung (S. 1) klar<br />
zum Ausdruck kommen. Ebenso ist es notwendig, die Kindergartenpädagogik in<br />
Österreich auf ein universitäres Ausbildungsniveau (tertiäre Ausbildung) zu heben.<br />
(Gombos formuliert dazu einige Forderungen; einzufügen nach dem ersten Absatz S.<br />
1)<br />
- Arbeitsweisen S. 2:<br />
Zur Arbeitsgruppe gehören: Dietmar Larcher, Theodor Domej, Magdalena Angerer-<br />
Pitschko, Ferdinand Stefan, Fritz Oberhofer, Ursula Doleschal, Edith Mühlgaszner,<br />
Gerhard Münster <strong>und</strong> Wilhelm Wolf.<br />
II. Maßnahmen – Raster:<br />
- Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit S. 3:<br />
Fragen des Niveaustufen nach GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für<br />
<strong>Sprache</strong>n): Domej gibt zu bedenken, dass die Kompetenzstufen den<br />
Fremdsprachenunterricht betreffen, nicht aber den Erstsprachenunterricht.<br />
1
Protokolle ⎢99<br />
Das Regionalsprachkonzept ist auf S. 3 unter „Maßnahmen zur Verbesserung der<br />
Organisation …“ zu erwähnen <strong>und</strong> auszuführen.<br />
Ebenso soll die Berücksichtigung der Zweisprachigkeit im Religionsunterricht unter<br />
„Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation …“ S. 3 erwähnt werden.<br />
Branko Lenart (Artikell VII-Kulturverein für Steiermark): Steirische Slowenen haben<br />
Recht auf muttersprachlichen Unterricht, das soll auch im Bericht berücksichtigt<br />
werden; bei Kap II, Europäische Perspektiven (S. 3)<br />
- LehrerInnenaus-, fort- <strong>und</strong> –weiterbildung; S. 4<br />
Gefordert wird eine verstärkte Didaktik (einzelner Unterrichtsgegenstände) in den<br />
Volksgruppensprachen.<br />
Bei diesem Themenbereich sind Querweise auf die Unterlagen von Doleschal,<br />
Angerer-Pischko <strong>und</strong> Stefan sowie Wakounig (III. Anhang/Dokumente) notwendig.<br />
- Forschung <strong>und</strong> Entwicklung; S. 4<br />
Der erste Satz soll lauten: „Erarbeitung von Regionalsprachenkonzepten, Forschung<br />
<strong>und</strong> wissenschaftliche begründete Weiterentwicklung zweisprachiger Methodik <strong>und</strong><br />
Didaktik wird als wesentliche Forschungs- <strong>und</strong> Entwicklungsaufgabe gesehen.“<br />
Notwendig sind größere Forschungen, die Vergleiche von Sprachkompetenzen bei<br />
unterschiedlichen bilingualen Modellen durchführen (Doleschal).<br />
Larcher wird gebeten, zum Begriff des tertium comparationis (S. 5) im<br />
Zusammenhang mit Vergleichsforschung bei zwei- <strong>und</strong> mehrsprachigen<br />
<strong>Bildung</strong>sprozessen einiges zu formulieren.<br />
- Weitere Begleitmaßnahmen; S. 5<br />
Es wird auf die Bedeutung des sozialen <strong>und</strong> familiären Umfeldes für die Zwei- <strong>und</strong><br />
Mehrsprachigkeit hingewiesen. Schule ist nicht imstande, ohne Mitwirkung der<br />
familiären Unterstützung die <strong>Bildung</strong> in Volksgruppensprachen zu leisten.<br />
III. Anhang/Dokumente/Beilagen<br />
- 1. Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit S. 6<br />
Im dualen Ausbildungssystem ist es unbedingt notwendig, die zweisprachige<br />
Ausbildung zu verankern <strong>und</strong> zu ermöglichen, sowie die entsprechenden<br />
Zielsetzungen aus dem Minderheitenschulwesen zu adaptieren. Eine solche<br />
Maßnahme erfordert auch die zunehmende Bedeutung grenzübergreifender<br />
wirtschaftlicher <strong>und</strong> beruflicher Kooperationen. (Hinzufügen vor dem letzten Absatz<br />
S. 6)<br />
- Beitrag: Mühlgaszner – Minderheitenschulwesen Burgenland S. 8 f<br />
3 Bereiche notwendig:<br />
a) Novellierungsbedarf – Anpassung an das Ktnr Minderheitenschulwesen; ein<br />
Schulgesetz: vom Kindergarten bis zur Matura.<br />
2
100 ⎢ Protokolle<br />
b) Verstärkte Initiativen an Nahtstellen; mehr Kommunikation zwischen LehrerInnen<br />
verschiedener Schultypen über Sprachbildung <strong>und</strong> Sprachprozesse bei SchülerInnen;<br />
Entwicklung eines Instrumentariums für Sprachverhalten von SchülerInnen.<br />
c) Wissenschaftliche Begleitung <strong>und</strong> Evaluierung sowie Vernetzung von innovativen<br />
Modellen zweisprachigen Unterrichts.<br />
- Beitrag: Sandrieser: Minderheitenschulwesen <strong>Kärnten</strong> S. 10<br />
Siehe dazu Unterlage „Reform des Minderheiten-Schulgesetzes für <strong>Kärnten</strong>“<br />
Bezüglich der Anmeldemöglichkeit ist Frau Sandrieser für eine moderate Form – es<br />
soll sowohl zum einsprachigen als auch zum zweisprachigen Unterricht angemeldet<br />
werden. Nicht unbedingt die Abmeldemöglichkeit (siehe Burgenland).<br />
Herr Münster bezweifelt die Berücksichtigung des politischen Kalküls bei moderaten<br />
Formen.<br />
Wolf – die zweisprachige Qualifikation für die SchulleiterInnen soll im Bericht an<br />
prominenter Stelle verankert werden.<br />
Ogorevc-Feinig – die Aufsicht für die KindergärtnerInnen soll ebenfalls zweisprachig<br />
qualifiziert sein.<br />
Gombos – das Konzept von „Tri roke – Drei Hände – Tre mani“ soll als Ergänzung<br />
hinzugefügt werden.<br />
- Beitrag: Stefan: LehrerInnenaus- <strong>und</strong> –fortbildung; S. 12<br />
Sie dazu Unterlage von Angerer-Pitschko <strong>und</strong> Stefan „LehrerInnenausbildung <strong>und</strong><br />
LehrerInnenfortbildung an <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong>n“<br />
Curricula für zweisprachige Ausbildung werden an der PH <strong>Kärnten</strong> wissenschaftlich<br />
begleitet <strong>und</strong> bei Bedarf verändert.<br />
Didaktische <strong>und</strong> methodische Vorschlägen sollen mit dem Papier von Wakounig<br />
abgestimmt werden.<br />
In der Ausbildung fehlt die fachsprachliche Ausbildung für Slowenisch/Deutsch.<br />
In Bgld <strong>und</strong> Ktn soll die Ausbildung auch in Volksgruppensprachen stattfinden. Frage<br />
der gesetzlichen Verankerung.<br />
Lehrerfortbildung soll zunehmend grenzüberschreitend angeboten werden (siehe<br />
CROMO-Initiative).<br />
Pflicht zur Lehrerfortbildung – Umsetzung: § 51, 2 (Lehrerpflichten).<br />
- Beitrag: Doleschal: Siehe dazu Unterlage „Universitäre LehrerInnenausbildung“; S. 13ff<br />
Bei Fortbildung mit anderen Vorschlägen akkordieren.<br />
Abzuklären sind Kostenschätzungen bei Fortbildungsmaßnahmen.<br />
Notwendig ist, gute Schulbücher zu entwickeln. Attraktive Schulbücher sind Ausdruck<br />
des <strong>Sprache</strong>nprestiges.<br />
Förderung der Ausbildung von LehrerInnen in den Volksgruppensprachen als<br />
Fachsprachen.<br />
Herausgabe von Fachbüchern in Volksgruppensprachen (finanzielles Problem, weil<br />
kleine Auflagen!).<br />
- Beitrag: Stefan: Forschung <strong>und</strong> Entwicklung, S. 20 bzw. 24-27<br />
Sie dazu Unterlagen Angerer-Pitschko <strong>und</strong> Stefan „Einrichtung regionaler<br />
pädagogischer Zentren für Volksgruppensprachen“ <strong>und</strong> „Forschung <strong>und</strong> Entwicklung“<br />
Plädiert für den Begriff „Interdisziplinäres Zentrum“ (ähnlich wie im Papier von<br />
Wakounig)<br />
3
Protokolle ⎢101<br />
Im Bereich Forschung <strong>und</strong> Entwicklung ist Erforschung von Volksgruppensprachen<br />
notwendig. Dies ist ein anderer Zugang als in der traditionellen<br />
Fremdsprachenforschung.<br />
Forschungsergebnisse sollen in die Weiterentwicklung des zweisprachigen Unterrichts<br />
rückfließen.<br />
Abgleichen mit Vorschlägen anderer KollegInnen in der AG.<br />
- Beitrag: Wakounig: Forschung <strong>und</strong> Entwicklung sowie Didaktik; S. 21-23<br />
Siehe dazu Unterlage Wakounig „Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen“<br />
Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen (1992) soll Gr<strong>und</strong>lage für Reformen<br />
im Minderheitenschulwesen sein.<br />
Notwendigkeit der Ausdehnung von Unterrichtszeiten in Volksgruppensprachen.<br />
Erprobung verschiedener Modelle von Immersion (frühe, totale, partielle).<br />
Begleitung <strong>und</strong> Erforschung immersiver Modelle.<br />
Ausbildung von LehrerInnen für immersive Modelle.<br />
Gesetzliche Änderung: Getrennte Beurteilung von Sprachleistungen.<br />
Einführung verbaler Beurteilungen auf den ersten beiden Schulstufen.<br />
Berücksichtigung zeitgemäßer didaktischer <strong>und</strong> methodischer Aspekte.<br />
Langzeitstudien über zwei- <strong>und</strong> mehrsprachige Kinder.<br />
- Beitrag: Oberhofer: Text bzw. Unterlage wird nachgeliefert<br />
Volksgruppenangehörige haben in Wien weniger Rechte als etwa in <strong>Kärnten</strong> oder<br />
Burgenland. Das betrifft besonders die schulische Ausbildung in den<br />
Volksgruppensprachen.<br />
In Wien etwa 40.000 ungarisch sprechende Personen. Schulische Ausbildung fehlt.<br />
Plädiert für ein einheitliches Volksgruppenschulgesetz.<br />
Für Wien <strong>und</strong> Umgebung sollte ein schulisches Regionalsprachenkonzept umgesetzt<br />
werden. Damit könnten mehrere <strong>Sprache</strong>n berücksichtigt werden.<br />
4. Weitere Vorgangsweise<br />
Bis zum 30. November 2010 können zu bestimmten Punkten im vorläufigen Schlussbericht<br />
Ergänzungen <strong>und</strong> Zusätze gemacht werden. Anschließend wird von der Redaktionsgruppe der<br />
endgültige Maßnahmenkatalog bzw. Bericht erstellt.<br />
5. Allfälliges – entfällt.<br />
Für das Protokoll:<br />
Dr. Vladimir Wakounig<br />
Klagenfurt/Celovec, 26.11.2010<br />
4
102 ⎢ Protokolle<br />
1<br />
AG <strong>Bildung</strong> -<strong>Sprache</strong><br />
Teil-AG Mehrsprachigkeit: 29.06.2010<br />
Resümeeprotokoll<br />
Anwesend: s. beiliegende Liste<br />
1. Einleitend wird festgestellt <strong>und</strong> bedauert, dass es mit der elektronischen Terminfindung<br />
vereinzelt Probleme gegeben hat. Die Teil-AG Mehrsprachigkeit wurde<br />
nicht, wie ursprünglich geplant, geteilt (im öffentlichen Raum, in <strong>Bildung</strong>seinrichtungen)<br />
- Gr<strong>und</strong>: geringe TN-Zahl bei der ersten Teilgruppe. Eine weitere<br />
Informationsschleife bei der Terminerfassung wird künftig "eingebaut".<br />
Für die Teilgruppen sind Ergebnisprotokolle vorgesehen - die Form könnte auch<br />
für den Maßnahmenkatalog herangezogen werden, die Protokollführung übernimmt<br />
für diese Sitzung der Vorsitzende. Zum geplanten Sitzungsablauf wird<br />
eine Powerpointpräsentation angeboten <strong>und</strong> von den TN angenommen (s. Anhang).<br />
2. Projectcare - kurze Einführung zum Gebrauch der Plattform durch Claudia<br />
Koch, BMUKK, Abt. I/1. Damit soll eine Informationsmöglichkeit geboten werden.<br />
3. Organisatorisches <strong>und</strong> Ergebnissicherung<br />
Ergebnisse sollen anhand von Inputs wie Tischvorlagen, bei denen Kernfragen<br />
bzw. Prioritäten herausgearbeitet werden, in folgendem Vorschlag zur Gliederung<br />
im Maßnahmenkatalog festgehalten:<br />
− Beschreiben der derzeitigen Situation (Ist-Stand)<br />
− Beschreiben der gewünschten Veränderungen<br />
− Mögliche Lösungsansätze<br />
Welche Ergebnisse sind möglich?<br />
− Beiträge zur Veränderung des Volksgruppengesetzes<br />
− Beiträge zu Veränderungen der Minderheitenschulgesetze (?)
Protokolle ⎢103<br />
2<br />
− (darüber hinaus gehende) Empfehlungen<br />
Nächster Termin der Gesamtgruppe:<br />
20.09.2010, 11:00 - 16:30<br />
4. Kernfragen/Prioritäten<br />
Die AutorInnen skizzieren noch einmal kurz ihre Tischvorlage <strong>und</strong> setzen Prioritäten<br />
bzw. nennen die Kernprobleme.<br />
• Edith Mühlgaszner (geht vom Entschließungsantrag des Burgenländischen<br />
Landtags von 2005 aus <strong>und</strong> erwähnt die bereits erfolgten Verbesserungen<br />
im Pflichtschulgesetz bei den Teilungszahlen).<br />
Auf unterschiedliche Eröffnungszahlen im AHS-Bereich wird hingewiesen.<br />
• Notendruck auf der vierten Schulstufe; nach 1. Schularbeit erfolgt Abmeldung,<br />
wenn schlechte Note - Abhilfe: Abmelderegelung wie beim Religionsunterricht.<br />
Wahrung der Kontinuität vom Kindergarten bis zur Universität.<br />
LehrerInnenausbildung <strong>und</strong> BAKIP<br />
• Info auch an die Uni<br />
Zulassungsbedingungen bei der Zentralmatura: Englisch <strong>und</strong> Minderheitensprache<br />
können künftig nicht mehr gegeneinander getauscht werden. In der<br />
Teil-AG dazu keine einheitliche Meinung.<br />
• Beim Lehramt für die AHS erscheint es wichtig, dass im Zeugnis auch die<br />
Befähigung, einen bestimmten Unterrichtsgegenstand auch in der Minderheitensprache<br />
unterrichten zu können, vermerkt wird. Bedarf derzeit der persönlichen<br />
Initiative. Im Kreis der TN nur ein diesbezüglicher Fall bekannt. In<br />
den übrigen Fällen stellt die Schulleitung die Befähigung fest!<br />
• Die Zweisprachigkeit auch im Kindergarten nicht eindeutig geregelt. Günstige<br />
Rahmenbedingungen für Mehrsprachigkeit sollen geschaffen werden.
104 ⎢ Protokolle<br />
3<br />
Bezüglich der Sprachkompetenz erscheint der GERS hilfreich. Die Wichtigkeit<br />
der Elternarbeit wird betont.<br />
Sabine Sandrieser<br />
Notwendigkeit zwei- <strong>und</strong> mehrsprachiger Unterrichtskonzepte für die<br />
Sek<strong>und</strong>arstufe I<br />
• <strong>Bildung</strong>sstandards (BIST) bzw. Kompetenzbeschreibungen in der ersten<br />
bzw. zweiten <strong>Sprache</strong>n erforderlich - Aufgabe für die Didaktikgruppe.<br />
• Getrennte Beurteilung für Deutsch, Lesen, Schreiben <strong>und</strong> Slowenisch, Lesen,<br />
Schreiben<br />
• LehrerInnenbildung<br />
verpflichtender Auslandsaufenthalt, auch für Kindergartenpädagoginnen -Lösung<br />
müsste wegen der Finanzierung gef<strong>und</strong>en werden, z.B bilaterale Abkommen!<br />
- Wurde deshalb im Curriculum abgelehnt (PH Ktn.) Ausbildung für<br />
Sek. I wird in Ktn. mit Uni durchgeführt, Werbebroschüre geht an die Schulen.<br />
• 2-sprachige HS-Klassen: s. Beispiel Burgenland<br />
Auch die Frage 2-sprachiger Zeugnisse erscheint wichtig, in HS in Ktn. noch<br />
nicht, wird von Eltern allerdings verlangt.<br />
• Fachdidaktikzentrum für Volksgruppensprachen<br />
Adaptierung des Minderheiten-Schulgesetzes<br />
Sek. II, PTS, berufsbildende Schulen; im vorschulischen Bereich. Für die<br />
Tagesbetreuung stehen seitens des B<strong>und</strong>es 5 WE zur Verfügung, die im B<br />
auch zweisprachig genützt werden, in Ktn. nicht (auch Ressourcenfrage)<br />
• Von Frau Dir. Hanzl wird ein kurzer Überblick über die Komenskyschule geboten:<br />
Sprachkontinuität vom Kindergarten bis zur Matura; Tschechisch,<br />
Slowakisch <strong>und</strong> Ungarisch - um Balance bemüht; Einsatz von Natives.<br />
Orientierung am Konzept bilingualer Schulen in Wien
4<br />
Protokolle ⎢105<br />
5. Der Titel AG <strong>Bildung</strong> - <strong>Sprache</strong> wird auszuleuchten versucht, ohne eine lange<br />
Debatte über die Definition des <strong>Bildung</strong>sbegriffes zu führen. <strong>Bildung</strong> ist jedenfalls<br />
mehr als <strong>Sprache</strong>. Von AG 2 wird der Begriff " interkulturelle Kompetenz"<br />
aufgenommen <strong>und</strong> diskutiert. Kritisch wird der Begriff "interkulturell" gesehen,<br />
letztlich geht es nach Meinung der Gruppe um intrapersonale Kompetenzen.<br />
• Ideal: interkulturelle Gesellschaft; Weg dorthin über "nicht gegeneinander" -<br />
miteinander - zum Füreinander!<br />
• Präsenz der Volksgruppensprachen in den Medien - (Sprachregelung erforderlich:<br />
Verwendung des Begriffs Minderheitensprache vs. Volksgruppensprache,<br />
Anm. Protokollführer)<br />
• Die <strong>Sprache</strong>n der Volksgruppen werden unter den Gesichtspunkten Engführung<br />
vs. Öffnung diskutiert <strong>und</strong> für Öffnung bzw. gegebenenfalls gelegentlich<br />
auch ersteres wichtig - bedarf noch weiterer Klärung.<br />
Mehrsprachigkeit im öffentlichen Raum wenig präsent; auf Radiobeispiel<br />
wird verwiesen (eigener Sender - immer wiederkehrende Sequenzen); Synchronisation<br />
werden bei englischsprachigen Kindersendungen als unnötig<br />
angesehen, weil sie sprachunterstützend wirken könnten (Beispiel Skandinavien)<br />
…<br />
• Mehrsprachigkeit in <strong>Bildung</strong>seinrichtungen: Hinweis auf Erkenntnis des VfGH<br />
zum Elementarunterricht auf der vierten Schulstufe in Ktn. - für Mehrsprachigkeit<br />
<strong>und</strong> nicht auf einsprachige Klassen abgestellt.<br />
W. Wolf<br />
Schriftführer
106 ⎢ Protokolle<br />
1<br />
AG <strong>Bildung</strong> – <strong>Sprache</strong><br />
Teil – AG: Didaktik, Prestige; Mehrsprachigkeit im öffentlichen -Raum:<br />
Wien, 1.7.2010<br />
Protokoll<br />
Anwesend: siehe beiliegende Liste<br />
1. Organisatorisches<br />
Da es bei der elektronischen Terminfindung mit „Doodle“ vereinzelt Probleme gegeben hat,<br />
wird das Programm von Frau Claudia Koch, BMUKK Abt. I/1, den Mitgliedern der<br />
Teil-AG präsentiert <strong>und</strong> erläutert. Anschließend wird in den Gebrauch der Plattform<br />
"projectcare" eingeführt, die eine elektronische Informationsmöglichkeit mit den wesentlichen<br />
Dokumenten bzw. Texten für diese AG darstellt.<br />
Die vorgeschlagene TO wird angenommen.<br />
2. Ergebnissicherung<br />
Ergebnisse sollen anhand von Inputs wie Tischvorlagen, bei denen Kernfragen bzw. Prioritäten<br />
herausgearbeitet wurden, in einem Maßnahmenkatalog festgehalten werden.<br />
Vorschlag zur Gliederung<br />
− Beschreiben der derzeitigen Situation (Ist-Stand)<br />
− Beschreiben der gewünschten Veränderungen<br />
− Mögliche Lösungsansätze<br />
Welche Ergebnisse sind möglich?<br />
− Beiträge zur Veränderung des Volksgruppengesetzes<br />
− Beiträge zu Veränderungen der Minderheitenschulgesetze (?)<br />
− (darüber hinaus gehende) Empfehlungen<br />
3. Durcharbeiten der Tischvorlagen<br />
Zu den von den einzelnen Gruppenmitgliedern bereits erarbeiteten Tischvorlagen werden in<br />
der Folge Kernfragen bzw. Prioritäten herausgearbeitet:
Protokolle ⎢107<br />
2<br />
Didaktik <strong>und</strong> Mehrsprachigkeit<br />
• <br />
• Das Ziel müsse Mehrsprachigkeit sein.<br />
• Anstelle der Anmeldemöglichkeit in <strong>Kärnten</strong> wäre eine Abmeldemöglichkeit wie im<br />
Burgenland wünschenswert. Die Abmeldemöglichkeit sei politisch allerdings heikel<br />
<strong>und</strong> habe 1958/59 gegolten, davor war der Schulbesuch im Geltungsbereich obligatorisch,<br />
dann gab es den Anmelderlass unter Landeshauptmann Wedenig (22. 09. 1958).<br />
Diese Forderung müsse aktuell als Konsens formuliert werden können.<br />
Lösungsansätze<br />
Vorgeschlagen wird, dass die Abmeldemöglichkeit am Anfang als Pilotversuch<br />
gestartet werden könnte, um mehr Freiwilligkeit entstehen zu lassen.<br />
Insbesondere dort, wo bereits dreisprachige Kindergärten bestehen.<br />
Langsam Klimaveränderung in <strong>Kärnten</strong>; derzeit allerdings wahrscheinlich<br />
nicht durchsetzbar. Im Burgenland seit Jahren keine Abmeldung, sondern zB<br />
bei zu befürchtender schlechter Leistungsbeurteilung Abmeldung <strong>und</strong><br />
gleichzeitig Anmeldung zur unverbindlichen Übung. Aanaloge Regelungen<br />
wie beim Religionsunterricht sind wünschenswert. Über die<br />
Abmeldemöglichkeit sollte nachgedacht werden, was kurz-, mittel- bzw.<br />
langfristig realisierbar sein könnte.<br />
• In der Sek<strong>und</strong>arstufe I sollte das Angebot genauso wie in der Gr<strong>und</strong>schule sein, weil<br />
es sonst zu einer Infantilisierung der <strong>Sprache</strong> käme. Ein solcher "heimlicher" Lehrplan<br />
sei gefährlich.<br />
• Experimente der Mehrsprachigkeit: Schnupperlehre mit language awareness. Dazu ein<br />
konkretes Beispiel: die Volksschule Goldschlagstraße in Wien.<br />
• Möglichst viel Offenheit sei wünschenswert, denn die Dichotomie Mehrheit: Minderheit<br />
bewirke die Abwehrhaltung (Schutz der Muttersprache).<br />
• Sprachstandsfeststellung: Wo steht das Kind, wie ist die individuelle Förderung? – ein<br />
weiterer Problemkreis. Wünschenswert wären nach Ansicht einzelner AG-TN standardisierte<br />
Methoden zu dieser Sprachstandsfeststellung.
108 ⎢ Protokolle 3<br />
• Julius Kugy-Klassen<br />
In den Kugyklassen werden neben Slowenisch <strong>und</strong> Deutsch die Nachbarsprache<br />
Italienisch <strong>und</strong> die Staatssprachen die global dominierende <strong>Sprache</strong> Englisch erlernt.<br />
Beim <strong>Sprache</strong>nlernen werde auch Kultur vermittelt. Ein einwöchiges "Sprachbad"<br />
(gemeint ist das „Eintauchen“ in eine andere <strong>Sprache</strong> als totale Immersion) zu Beginn<br />
sei wünschenswert. Deutsch, Slowenisch <strong>und</strong> Italienisch werden im Immersionsverfahren<br />
gelehrt (=CLIL), Englisch als Fachunterricht. In den Kugyklassen konnte<br />
das Tandemprinzip (Lernpartnerschaft zwischen jeweils zwei SchülerInnen mit unterschiedlichen<br />
–Erstsprachen zum Zweck des <strong>Sprache</strong>ntausches) jedoch nicht verwirklicht<br />
werden, weil die ursprünglich angestrebte Mischung der Schülerpopuilation<br />
(Hälfte österreichisch, ein Viertel slowenisch, ein Viertel italienisch) längerfristig<br />
nicht in ausreichendem Ausmaß realisiert werden konnte, da nur eine kleine Zahl von<br />
Eltern aus Italien <strong>und</strong> Slowenien ihre 10-jährigen Kinder ins Ausland schicken wollte.<br />
In der gesamten Gymnasialzeit besteht die Möglichkeit zum Erwerb weiterer <strong>Sprache</strong>n:<br />
Französisch, Russsisch, Spanisch, Latein.<br />
Schwierigkeiten gebe es bei der Finanzierung des zusätzlichen <strong>Sprache</strong>nunterrichts.<br />
Die Prof. Busch <strong>und</strong> Gombos haben ein Projekt über Abgänger der Kugyklassen gemacht<br />
(Interviews), wie es Ihnen später ergangen ist. Ergebnisse werden im Herbst<br />
vorliegen.<br />
Die Schulgeldfreiheit müsse gewahrt bleiben, Geld für zusätzliche Sprachassistenzen<br />
könne z. B. durch Zuteilung zusätzlicher Werteinheiten aufgebracht werden. Denn<br />
Mehrsprachigkeiten gebe es nicht zum Nulltarif, didaktische Möglichkeiten Sprachbad<br />
bzw. Immersionsunterricht. Didaktik: Unsere Sprachvermittlung greife zu kurz.<br />
Resümierend ist zu den Kugyklassen festzustellen, dass es zu keinen Schulgeldzahlungen<br />
kommen dürfe, die rechtliche Basis dafür geschaffen werden müsse<br />
(Änderungen erforderlich) <strong>und</strong> zusätzliche Mittel (zB durch Zuteilung zusätzlicher<br />
Werteinheiten) dafür notwendig wären.<br />
• Das jahrelange Projekt der HAK Frauenkirchen mit Fertöd in Ungarn sei beispielgebend.<br />
Dabei pendeln LehrerInnen aus Ungarn nach Österreich <strong>und</strong> umgekehrt. Anregung<br />
zum Versuch mit einer gemischten „pannonischen“ Klasse.
Protokolle ⎢109<br />
4<br />
• Hospitationen zur Didaktik der zweiten <strong>Sprache</strong> als Fremdsprache <strong>und</strong> Unterrichtsinhalten<br />
Heterogenität in den Klassen im Burgenland keine Teamlehrerinnen in den<br />
Klassen; welche Hilfen dann? Wie den Lehrerinnen helfen? Fachdidaktikzentrum im<br />
Burgenland, Sprachwerkstatt; Zusammenarbeit; Anregungen sollten von dieser Gruppe<br />
ausgehen.<br />
• Implementationsstrategie<br />
Elterninteresse für <strong>Sprache</strong>n ist zu nützendes Potenzial. Drei oder vier <strong>Sprache</strong>n an<br />
zweisprachigen Schulen als unverbindliche Übungen - wäre Offenheit.<br />
• Schulversuche zur Mehrsprachigkeit können <strong>Sprache</strong> intensivieren,<br />
• Jahrelanger Wunsch der Elternverbände nach zeitgemäßen Au-pair-Modellen, dafür<br />
zwischenstaatliche Kooperationen nützen.<br />
• Erstsprache Kroatisch, als Nachbarschaftssprache Fremdsprache - in Lehrerinnenfortbildung<br />
große Herausforderung, mit dieser Mischung umgehen können. Sprachdiagnose:<br />
welches Können für AFB? - Konsequenzen für Lehreraus- <strong>und</strong> Lehrerfortbildung?<br />
Unterrichtsmaterialien, Curricula.<br />
Regionalsprachenkonzept vs Minderheitensprache<br />
• Elemente für ein Regionalsprachenkonzept statt eines Minderheitengesetzes.<br />
Regionalsprachenkonzept noch diffus,<br />
Rechtliche Aspekte: ZB Slowenisch als Fremdsprache lernen ist nicht Lernen von<br />
Slowenisch als Volksgruppensprache – Akzeptanz? Gangbarer Weg: Unterricht<br />
vielleicht bei Grenzgemeinden beginnen.<br />
Am Europäischen Fremdsprachenzentrum in Graz gibt es zwei Projekte, die für diesen<br />
Kontext relevant sein könnten:<br />
1. CARAP:A framework of reference for pluralistic approaches<br />
http://carap.ecml.at/<br />
2. EBP-ICI: Minority languages, collateral languages and bi-/plurilingual<br />
education<br />
http://ebp-ici.ecml.at/
110 ⎢ Protokolle 5<br />
Welche Länder führend bei der Mehrsprachigkeit? Was kann man abschauen?<br />
Wo in Europa gibt es ähnliche Probleme? zB Sorben.<br />
Nachbarschaftssprachendidaktik näher als Fremdsprachendidaktik – sollte genützt<br />
werden.<br />
Mehrsprachigkeit im öffentlichen Raum<br />
• Volksgruppensprachen sind nicht akzeptiert als <strong>Sprache</strong>n der Region, häufig spüre<br />
man geradezu Feindseligkeit.<br />
• Schon im Kindergarten sollten die Kinder ihre/die zweite <strong>Sprache</strong> hören, wenn nicht<br />
im Umfeld der Kinder (Beispiel aus dem Burgenland: Gemeinde bietet Volksgruppensprachen<br />
an; Beispiel mit rumänischer <strong>und</strong> kroatischer <strong>Sprache</strong> Kinder sollen auch in<br />
ihrer <strong>Sprache</strong> angesprochen werden.).<br />
• Zweisprachige Zeitungen <strong>und</strong> Zeugnisse in <strong>Kärnten</strong> wie zum Beispiel in Ungarn.<br />
• Es gibt wenig Angebote für Jugendliche. Für Schülerinnen der Sek<strong>und</strong>arstufe I Präsenz<br />
in den Medien auch Ansatzpunkt für Motivation.<br />
Thema Radio wurde in der anderen Teil-AG bereits am Dienstag besprochen <strong>und</strong> nur<br />
ergänzt: 24 St<strong>und</strong>en Ausstrahlung erschiene wünschenswert, internationale Beispiele<br />
für Kooperation finden. Insbesondere das Fernsehen (<strong>und</strong> zwar das österreichische<br />
Fernsehen) biete kein adäquates Programm in Slowenisch, genauer gesagt viel zu wenig<br />
(1/2 St<strong>und</strong>e am Sonntagnachmittag). Wenn hier regelmäßig etwas käme (z.B. fünf<br />
Minuten pro Tag bei B<strong>und</strong>esland heute) wäre das eine öffentlichkeitswirksame Maßnahme.<br />
• In welchen Gegenden, in denen zweisprachiges Umfeld fehlt, werden Volksgruppensprachen<br />
wie lebende Fremdsprache gesprochen? Kann fürs <strong>Sprache</strong>nlernen genutzt<br />
werden.<br />
Kinder werden zu Hause nicht unterstützt <strong>und</strong> Schule allein kann <strong>Sprache</strong>nlernen nicht<br />
leisten. Immersionsprojekte mit Prof. Larcher im Burgenland geplant.<br />
• Kindergartenmodell im Burgenland: zweisprachige Pädagoginnen, Assistenzen einsprachig.<br />
Im Norden verwenden Kinder nicht die <strong>Sprache</strong>; Kindersendungen wichtig;<br />
Motivation der Eltern positiv aufnehmen.<br />
• Lernen der <strong>Sprache</strong> als Gewinn/Gebrauchswert.
Protokolle 6 ⎢111<br />
Es bündelt sich in der Schule, was in der Gesellschaft schief läuft- auch Spiegel der Gesellschaft.<br />
Schule allein kann Sprachvermittlung nicht schaffen; bei Prestige noch viel zu tun;<br />
viele profitieren weit über die Grenze hinaus; Schule nicht als Allheilmittel; Zusammenarbeit<br />
mit den Nachbarn nötig.<br />
4. Erstellen eines Maßnahmenkatalogs<br />
• Beiträge zur Veränderung des Volksgruppengesetzes<br />
• Beiträge zu Veränderungen der Minderheitenschulgesetze (?)<br />
• (darüber hinaus gehende) Empfehlungen<br />
• Beschreiben der derzeitigen Situation<br />
• (Ist-Zustand)<br />
• Beschreiben der gewünschten Veränderungen<br />
• Lösungsmöglichkeiten<br />
5. Allfälliges<br />
Termine:<br />
Teil-AG „Didaktik, Prestige“, „Mehrsprachigkeit im öffentlichen Raum“<br />
20.09.2010, 11:00 – ca. 18:00; BKA<br />
Themen: Lehrerinnenaus- <strong>und</strong> Lehrerinnenfortbildung (Doleschal, Gombos)<br />
Konsequenzen für LehrerInnenausbildung <strong>und</strong> Weiterbildung,<br />
Leistungsbeurteilung <strong>Sprache</strong>, Erstellung von Unterrichtsmaterialien<br />
<strong>und</strong> Curriculum (AHS.<br />
Input: Studien (Doleschal, Gombos, Wakounig)<br />
Didaktik in der Lehrerinnenfortbildung (nur kommunikativ?)<br />
Immersion (Unterlagen werden von Prof. Larcher zur Verfügung<br />
gestellt)<br />
Gesamtgruppe: <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong><br />
21. 09. 2010: 11:00 – ca. 16:30; BKA
112 ⎢ Protokolle<br />
1 <br />
AG <strong>Bildung</strong> – <strong>Sprache</strong> <br />
<br />
Teil‐AG: <br />
Didaktik, Prestige; Mehrsprachigkeit im öffentlichen Raum <br />
Ort: Wien, B<strong>und</strong>eskanzleramt <br />
Zeit: Montag, 20. September 2010 <br />
Beginn: 11:00 Uhr <br />
Ende: 18:00 Uhr <br />
<br />
Anmerkung zum Protokoll: <br />
• Die Statements der Expertinnen <strong>und</strong> Experten sind, sofern kein Handout vorhanden <br />
war, stichwortartig festgehalten. Falls wichtige Inhalte fehlen, bitte diese im Protokoll <br />
selbst zu ergänzen. Dies gilt auch für die Diskussionsbeiträge. Personen werden ohne <br />
Titel <strong>und</strong> Vorname, d.h. nur mit Familiennamen genannt. <br />
• Die einzelnen Diskussionsbeiträge sind der Übersichtlichkeit halber durch Aufzählungszeichen (‐) voneinander getrennt <strong>und</strong>, wie in den letzten Protokollen, nicht namentlich ausgewiesen. <br />
<br />
Anwesend: siehe Anwesenheitsliste <br />
<br />
1. Präsentation der Tagesordnung <br />
<br />
2. Durchsicht des letzten Protokolls <br />
a) Änderungen zum Entwurfsprotokoll vom 20.8.2010 <br />
‐ Kugyklassen <br />
‐ HAK‐Frauenkirchen <br />
b) Einzelne Punkte müssten ergänzt werden: <br />
‐ <strong>Bildung</strong>spyramide abbauen <br />
‐ Regionalsprachenkonzept vs. Minderheitensprachen (Europarat <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>nkompetenzzentrum) <br />
c) Anmerkung Wakounig: Absatz zur „Anmeldung/Abmeldung“ in <strong>Kärnten</strong> nicht <br />
eindeutig; Abmeldemöglichkeit gab es nur ein Jahr (1958/59); Anmeldeverordnung ab 1959. <br />
<br />
3. Statements zur Didaktik <br />
<br />
3.1. Doleschal <br />
Präsentation: siehe Handout auf Projectcare <br />
Diskussion: <br />
‐ Gibt es unterschiedliche Voraussetzungen in den einzelnen Sprachstudien? (Slawistik, <br />
Anglistik, Romanistik?) Sollten sprachliche Eingangsvoraussetzungen vorausgesetzt <br />
werden oder erst für die Anstellung bestimmte Sprachniveaus verlangt werden? <br />
‐ Im Bereich der ungarischen Volksgruppe: Problematik von Studierendenzahlen, <br />
wenn Maturaniveau vorausgesetzt wird, da es dann kaum potentielle Studierende <br />
gibt; falls doch, nehmen diese eher ein Dolmetschstudium auf – wegen der höheren <br />
Jobchancen; trifft auch für Studierende an der Univ. Klagenfurt zu. <br />
‐ Für den Bereich Romanes: es gibt kein Universitätsstudium <strong>und</strong> keine Ausbildung <br />
von Lehrer/innen; müsste aber im neuen Volksgruppengesetz mitgedacht werden;
Protokolle ⎢113<br />
2 <br />
Änderungen im Volksgruppengesetz müssten auch für die nächsten Jahre Gültigkeit <br />
haben. Eventuell „Anleihen“ aus Ungarn/Pécs, wo bessere Voraussetzungen gegeben <br />
sind – Referenten, Kurse, Ausbildungen. <br />
‐ Möglichkeiten sollten auch für Quereinsteiger gegeben sein. <br />
‐ Wissensdefizit über die schulische Situation der jeweils anderen Volksgruppen in der <br />
Arbeitsgruppe (Wiener Ungarn / Kärntner Slowenen / Roma / Burgenlandkroaten) – <br />
Problem für ein gemeinsames Papier, da sehr unterschiedliche Voraussetzungen <strong>und</strong> <br />
Situationen gegeben sind. Ein wichtiges gemeinsames Ausgangspapier: Charta für Regional‐ <strong>und</strong> Minderheitensprachen. <br />
‐ An der PH‐<strong>Kärnten</strong> hat die Hinaufsetzung des sprachliches Anspruchsniveaus nicht <br />
zur Verminderung von Studierendenzahlen geführt; diese haben sich im Gegenteil erhöht. <br />
‐ Sach/‐Fachsprachenkenntnisse zu fördern wäre Aufgabe der Universität; könnte im <br />
Rahmen des Unterrichtspraktikums erfolgen – in Kooperation mit der Schule. <br />
<br />
3.2. Gombos <br />
Präsentation <br />
‐ Vorbemerkung zur Aus‐ <strong>und</strong> Fortbildung von Lehrer/innen: <br />
Alle Angebot sollte sowohl an Mitglieder der Volksgruppe als auch an Nichtvolksgruppenmitglieder gerichtet <strong>und</strong> nicht an die Identität der Personen geb<strong>und</strong>en sein. <br />
‐ Wichtige Voraussetzung für die Umsetzung der Konzepte: Institutionelle Verankerung von Forschung <strong>und</strong> Entwicklung in Form einer eigenen Institution für alle <br />
Volksgruppen; dort sollten auch Teile der Lehrer/innenfortbildung angesiedelt sein; <br />
die Fortbildung sollte in Richtung Schulentwicklung verändert werden. <br />
Zentrale Inhalte der Lehrer/innenausbildung: <br />
‐ Interkulturalität – Reflexion der eigenen Sprachlehrerfahrungen <strong>und</strong> der eigenen Haltungen/Einstellungen – Feldforschung in der Region <strong>und</strong> Feldforschung in anderen <br />
Regionen <br />
‐ <strong>Sprache</strong>n erleben (Zielsprachen) – Immersion als Erleben der <strong>Sprache</strong> – Ausbildung <br />
in der Zielsprache – Bereich der Roma: prekäre Ausbildungssituation in Österreich; <br />
daher mindestens 1 Jahr Auslandsaufenthalt in einem Gebiet, in dem die Zielsprache <br />
Mehrheitssprache ist <br />
‐ Didaktik – interaktiv, kommunikativ, Immersion, hohes Sprachniveau Voraussetzung <br />
<br />
Diskussion: <br />
‐ Verpflichtender einjähriger Auslandsaufenthalt wäre wichtig <br />
‐ Einsatz von Lehrer/innen <strong>und</strong> Lehrern aus dem Ausland (eventuell Austausch von <br />
Lehrer/innen) – Schüler/innen werden mit anderen Prosodien vertraut gemacht <br />
‐ Auslandsaufenthalt im Rahmen von Erasmusprogrammen <br />
‐ Austausch zwischen Slowenien <strong>und</strong> Italien ist derzeit besser geregelt als zwischen <br />
Slowenien <strong>und</strong> Österreich <br />
<br />
3.3. Wakounig <br />
Präsentation <br />
‐ Ausgangspunkt: Charta der Regional‐ <strong>und</strong> Minderheitensprachen – den dort verankerten Verpflichtungen sollte nachgekommen werden <br />
‐ Immersion: Anteile der Minderheitensprachen im Unterricht muss erhöht werden; <br />
der Output an Kenntnissen ist eher enttäuschend – damit hängen vermutlich auch die <br />
geringen Anmeldezahlen an der Sek<strong>und</strong>arstufe zusammen.
114 ⎢ Protokolle<br />
3 <br />
‐ Notwendig: Anderer organisatorischer <strong>und</strong> methodischer Zugang; weg vom <strong>Sprache</strong>nwechsel innerhalb einzelner St<strong>und</strong>en zu längerfristigen Sprachphasen <br />
‐ Mögliches Zukunftskonzept: Schulmodelle, in denen an den ersten beiden Schulstufen <br />
nur in der Minderheitensprache ausgebildet wird. <br />
‐ Problembereich: keine Weiterführung in den Hauptschulen <br />
‐ Schwierigkeit bei Immersionsmodellen: Lehrer/innen <strong>und</strong> Lehrer müssten auf unterschiedliche Weise dabei unterstützt werden, in der Zielsprache zu bleiben. <br />
‐ Partizipation an internationalen Entwicklungen <br />
‐ Fachtagungen auch in Österreich (wie etwa die pädagogische Fachtagung in Chur) <br />
‐ Wichtiger Bereich in der Lehrer/innenausbildung: <strong>Sprache</strong>rwerbstheorien <br />
‐ Inhalte müssen in der Zielsprache vermittelt werden <br />
‐ Fortbildung: Abstimmung der Ausbildung mit der Fortbildung <br />
‐ Notwendigkeit von Sprachkursen an den Schulen <br />
‐ Training von Mimik <strong>und</strong> Gestik <br />
<br />
Diskussion: <br />
‐ „Drama Techniques“ wären wichtig – <strong>Sprache</strong> entsteht zwischen den Menschen <br />
‐ Skepsis zum Vorschlag, die ersten zwei Jahre in einer <strong>Sprache</strong> zu unterrichten (ist vor <br />
Ort schwer umsetzbar) <br />
‐ Offene Frage: wie starr sollten im Gesetz Modelle festgeschrieben werden? Sind Zwischenmodelle denkbar? <br />
‐ Methodisch <strong>und</strong> organisatorisch sind neue Formen wichtig (allerdings ist mit Einwänden seitens der Eltern zu rechnen) <br />
‐ Ad Sprachkurse: Kooperation zwischen PHs <strong>und</strong> Universitäten wäre sinnvoll <br />
‐ Lehrer/innen im Immersionsunterricht müssen strukturell stärker unterstützt werden <br />
‐ An der PH sollten alle Studierende mit dem Bereich der Volksgruppensprache konfrontiert werden, viele Studierende wissen fast nichts über diesen Bereich <br />
‐ Widerstände der Eltern gegenüber neuen Modellen können relativiert werden <br />
‐ Es sollte nicht nur auf den 50:50‐Input geschaut werden, sondern auch auf den „Output“. Das heißt, können die Schüler/innen in den beiden <strong>Sprache</strong>n in etwa gleich viel? <br />
‐ Probleme im Kindergarten: KG ist Ländersache, Ausbildung ist nicht postsek<strong>und</strong>är <br />
‐ 50:50 Modell problematisch – Modelle sollten mit den Beteiligten entwickelt <strong>und</strong> weiterentwickelt werden <br />
<br />
3.4. Feinig <br />
Präsentation: siehe Handout auf Projectcare <br />
Diskussion: <br />
‐ Vergleich mit der Situation im Burgenland <strong>und</strong> mit Ungarisch in Wien (im Rahmen <br />
eines viersprachigen Kindergartens) <br />
‐ Problem der Ausbildung von Kindergärtner/innen <br />
‐ Interministerielle Arbeitsgruppe präsentiert im November das Konzept zur „Lehrer/innenbildung Neu“, in dem auch der Bereich der Kindergärten neu geregelt werden soll. <br />
‐ Intensivierung der Tagesbetreuung ist anzustreben <br />
‐ Gute Erfahrungen mit Auslandsaufenthalten der Schüler/innen <br />
<br />
3.5. Stefan <br />
Präsentation:
Protokolle ⎢115<br />
4 <br />
‐ Im Bereich der Ausbildung wurde von einer Expert/innengruppe (Universität Klagenfurt, Landesschulrat für <strong>Kärnten</strong>, <strong>Pädagogische</strong> <strong>Hochschule</strong>) ein neues Curriculum <br />
für zweisprachige Lehrer/innen <strong>und</strong> Teamlehrer/innen erarbeitet. Die Implementierung desselben wird von einer Evaluationsgruppe wissenschaftlich begleitet, <strong>und</strong> die <br />
Ergebnisse bilden die Gr<strong>und</strong>lage für eine Überarbeitung des Curriculums. <br />
‐ Für den Bereich der Sek<strong>und</strong>arstufe II wurde im Juli 2010 ein neues Curriculum fertig <br />
gestellt, das in Kooperation mit dem Institut für Slawistik an der Universität Klagenfurt konzipiert wurde. Auch der Lehrgang selbst wird in Kooperation zwischen <br />
PH <strong>und</strong> Universität angeboten <strong>und</strong> mit Lehrenden aus beiden Institutionen beschickt. <br />
‐ Für die bereits im Dienst stehenden Teamlehrer/innen, welche noch keine Zusatzausbildung für diesen Tätigkeitsbereich haben, beginnt im WS 2010 ein neu konzipierter Lehrgang, dessen Curriculum ebenfalls neu <strong>und</strong> auf die spezifischen Erfordernisse dieser Zielgruppe abgestimmt ist. <br />
‐ Im Bereich der Fortbildung wird derzeit verstärkt versucht, mit Referent/innen aus <br />
Slowenien dem Bereich der Sach‐/Fachsprachen stärkeres Gewicht zu verleihen. <br />
‐ Im November 2010 soll ein längerfristiges <strong>und</strong> nachhaltiges Fortbildungsprojekt gestartet werden, in dessen Rahmen ein feststehendes Team von Lehrer/innen innovative organisatorische <strong>und</strong> inhaltliche Unterrichtsmodelle an ihren jeweiligen Schulen <br />
erproben <strong>und</strong> dabei von Expert/innen betreut <strong>und</strong> beraten werden. <br />
‐ In eine ähnliche Richtung könnte auch ein nationales Fortbildungsprojekt mit folgendem Konzept gehen: <br />
a) Ein überregionales Planungsteam erarbeitet ein langfristiges <strong>und</strong> nachhaltiges <br />
Konzept für ein mehrjähriges Fortbildungsprojekt mit Lehrer/innen aus allen <br />
Volksgruppen <br />
b) Einmal pro Semester findet ein einwöchiges gemeinsames Seminar statt, in welchem die Teilnehmer/innen mit innovativen didaktisch‐methodischen <strong>und</strong> organisatorischen Konzepten vertraut gemacht werden. <br />
c) Diese Konzepte werden von den Teilnehmer/innen für ihren jeweiligen Kontext <br />
modifiziert <strong>und</strong> in der Unterrichtsrealität erprobt. <br />
d) In regelmäßigen Abständen treffen sich Lehrer/innen mit Betreuer/innen auf regionaler Ebene <strong>und</strong> tauschen ihre Erfahrungen aus. <br />
<br />
Diskussion: <br />
‐ Ein Problem der Umsetzung eines längerfristigen Fortbildungsprojekts könnte die <br />
notwendige Dienstfreistellung für Lehrer/innen über längere Zeiträume sein. <br />
‐ Für Ungarisch in Wien ist die Frage der Dienstfreistellung nicht relevant, da die Betroffenen nicht Lehrer/innen sind; dafür würde es eigene Regelungen brauchen. <br />
‐ Für das Burgenland kein Problem, könnte in der ersten Ferienwoche stattfinden. <br />
<br />
116 ⎢ Protokolle<br />
5 <br />
4. Erstellung eines Maßnahmenkatalogs <br />
‐ Beschreiben der derzeitigen Situation <br />
(Ist‐Zustand) <br />
‐ Beschreiben der gewünschten Veränderungen <br />
‐ Lösungsmöglichkeiten/Einschätzungen <br />
‐ Vorschlag richtet sich an ... <br />
<br />
Arbeitsweisen <br />
‐ Textentwürfe (in Einzelverantwortung; Autor/innenteam bzw. Redaktionsteam – <br />
Zeitplan) <br />
‐ Texte kursieren lassen – Stellungnahme <br />
‐ Redaktionsteam erstellt endgültige Fassung (allenfalls inklusive Minderheitenvotum) – bis zum Ende des Kalenderjahres <br />
<br />
Diskussion zum Maßnahmenkatalog <br />
‐ Beispiel: Abmeldemöglichkeit statt Anmeldeprinzip (z.B. in ausgewählten Gemeinden, in denen es etwa bereits entsprechende Voraussetzungen, z.B. Kindergärten gibt) <br />
‐ Vorschlag aus dem Konzeptpapier <strong>Kärnten</strong>: Eltern entscheiden sich bewusst für <br />
den ein‐ oder zweisprachigen Unterricht (z.B. im Burgenland: Eltern entscheiden, <br />
ob sie für ihre Kinder ein‐ oder zweisprachige Zeugnisse wollen) <br />
‐ Aufgabe der Redaktionsgruppe: Vorschläge auflisten (z.B. An‐ Abmeldung), kursieren <strong>und</strong> bewerten; kurzfristig – mittelfristig – langfristig; bis Ende des Kalenderjahres fertig stellen <br />
‐ Auch Vorschläge <strong>und</strong> Visionen sind notwendig, die sich nicht unbedingt an den <br />
gegenwärtigen Realitäten orientieren (von mehreren Arge‐Mitgliedern verstärkt); vielleicht nicht in den Kategorien kurz‐ mittel‐ <strong>und</strong> langfristig formulieren, da die Gefahr besteht, dass die langfristigen Vorschläge sofort ausgeschieden <br />
werden <br />
‐ Im Bereich der <strong>Bildung</strong>skonzepte sollte absolut visionär gedacht werden, aber in <br />
sensiblen Bereichen sollten mögliche gesellschaftliche Reaktionen doch mitbedacht werden <br />
‐ Soziodemographische Veränderungen müssen berücksichtigt werden, damit <br />
nicht mehr in den Kategorien der 50‐iger <strong>und</strong> 60‐iger Jahre gedacht wird <br />
‐ Ad An‐ Abmeldung: Möglichkeit eines Rahmengesetzes, das je nach Bedarf modifiziert werden kann <br />
‐ Ad organisatorische Machbarkeit: Schwierigkeit, für alle Volksgruppen einheitliche Formulierungen zu erarbeiten – dies sollte eher von den einzelnen Volksgruppen gemacht werden, dann können die Vorschläge zusammengeführt werden <br />
‐ Gegenargument: eher nicht in Untergruppen arbeiten, sondern als Gesamtgruppe <br />
ein Konzept erarbeiten, mit einer Gesamtlösung für alle Bereiche <br />
‐ Entgegnung: es existieren zwei Minderheitenschulgesetze, die nicht „nach unten <br />
nivelliert“ werden sollten, daher sollten die MH‐Schulgesetze (<strong>Kärnten</strong>, Burgenland, <strong>und</strong> eines für Wien) gesondert betrachtet werden <br />
‐ Notwendig wären einheitliche Vorschläge für alle Volksgruppen mit unterschiedlichen Durchführungsmöglichkeiten (etwa Verordnungen) für die einzelnen Kontexte
Protokolle ⎢117<br />
6 <br />
‐ Gr<strong>und</strong>rechtsebene vs. regionales Angebot (Regionalsprachenprinzip/regionales <br />
Mehrsprachenprinzip), da regionale Angebote nicht auf der Gr<strong>und</strong>rechtsebene <br />
angesiedelt sind <br />
‐ Gegenargument: das hängt von den Formulierungen ab, z.B. die Frage der Portabilität von Rechten müsste von der Strukturarbeitsgruppe gelöst werden <br />
‐ Gr<strong>und</strong>lage des Minderheitenrechts soll <strong>und</strong> darf nicht in Frage gestellt werden, <br />
aber die Angebote sollten auch für „Nichtmitglieder“ der Volksgruppe geöffnet <br />
werden, es geht nicht um einen „modischen Touch“ <strong>und</strong> lediglich um einen Austausch der Terminologie, sondern auch um die Berücksichtigung europäischer <br />
Entwicklungen (z.B. <strong>Sprache</strong>ncharta, LEPP‐Bericht für Österreich) <br />
‐ Die Minderheitenschulgesetze sollen auf keinen Fall außer Kraft gesetzt, sondern <br />
in Richtung Mehrsprachigkeit <strong>und</strong> Interkulturalität geöffnet werden <br />
<br />
5. Themenkatalog <br />
(Präsentation der bisherigen Ergebnisse am 21. Sepetember) <br />
<br />
1. Visionen zur Mehrsprachigkeit (Larcher) <br />
<br />
2. Didaktik <br />
• Vorschläge zur didaktischen Modernisierung (Wakunig) <br />
• Zu Didaktik <strong>und</strong> Prestige (Larcher) <br />
• Lehrer/innenaus‐, Fort‐ <strong>und</strong> Weiterbildung <br />
(Angerer‐Pitschko, Doleschal, Stefan) <br />
• Schulbücher <br />
<br />
3. Vorschulische Erziehung (Ogorevc‐Feinig) <br />
<br />
4. Forschung <strong>und</strong> Entwicklung <br />
• Einrichtung eines (fachdidaktischen/pädagogischen) Zentrums für Volksgruppen‐ <strong>und</strong> Regionalsprachen (Angerer‐Pitschko, Doleschal, Stefan) <br />
<br />
5. Minderheitenschulwesen (Mühlgaszner; Sandrieser) <br />
<br />
6. Begleitmaßnahmen <br />
• Mehrsprachigkeit im öffentlichen Raum, Medien, Öffentlichkeitsarbeit <br />
<br />
6. Allfälliges <br />
118 ⎢ Mitgliederliste
Mitgliederliste ⎢119<br />
Arbeitsgruppe 1 „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“<br />
(Stand: 30. September 2011)<br />
Angerer-Pitschko Magdalena, Mag., Dipl. Päd.<br />
<strong>Pädagogische</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Kärnten</strong><br />
Zentrum für Mehrsprachigkeit <strong>und</strong> Interkulturelle<br />
<strong>Bildung</strong><br />
Viktor Frankl <strong>Hochschule</strong><br />
Kaufmanngasse 8<br />
9020 Klagenfurt<br />
magdalena.angerer-pitschko@ph-kaernten.<br />
ac.at<br />
Bauer Michael, Mag.<br />
Fachexperte für Kulturförderung Österreichischer<br />
Volksgruppen<br />
B<strong>und</strong>esministerium für Unterricht, Kunst <strong>und</strong><br />
Kultur<br />
Minoritenplatz 5<br />
1014 Wien<br />
Michael.Bauer@bmukk.gv.at<br />
Blajs Jože, Mag.<br />
Slowenischer Schulverein<br />
Mikschallee 4<br />
9020 Klagenfurt<br />
office@mladinskidom.at<br />
Busch Brigitta, Dr. , Univ.-Prof.<br />
Universität Wien<br />
Institut für Sprachwissenschaft<br />
Berggasse 11<br />
1090 Wien<br />
brigitta.busch@univie.ac.at<br />
Doleschal Ursula , Dr., Univ.-Prof.<br />
Universität Klagenfurt<br />
Institut für Slawistik<br />
Universitätsstr. 65-67<br />
9020 Klagenfurt<br />
ursula.doleschal@uni-klu.ac.at<br />
Domej Theodor, Dr. , FI<br />
Landesschulrat für <strong>Kärnten</strong><br />
10. Oktober-Straße 24<br />
9010 Klagenfurt am Wörthersee<br />
theodor.domej@lsr-ktn.gv.at<br />
Fankhauser Rainer, Dr., MinR<br />
Leiter der Abteilung für Allgemeine Rechts<strong>und</strong><br />
Verwaltungsangelegenheiten B<strong>und</strong>esministerium<br />
für Unterricht, Kunst <strong>und</strong> Kultur<br />
Minoritenplatz 5<br />
1014 Wien<br />
Rainer.Fankhauser@bmukk.gv.at<br />
Gombos Georg, Dr., a.o. Univ.-Prof.<br />
Universität Klagenfurt<br />
Abteilung für Interkulturelle <strong>Bildung</strong><br />
Universitätsstraße 65-67<br />
9020 Klagenfurt<br />
Georg.gombos@uni-klu.ac.at<br />
Haberl Thomas, Mag.,<br />
Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />
Fachabteilung 6 B<br />
Stempfergasse 4<br />
8010 Graz<br />
thomas.haberl@stmk.gv.at<br />
Hagenhofer Marianne, Abgeordnete zum Nationalrat<br />
(SPÖ-Menschenrechts-, Minderheiten- <strong>und</strong><br />
Volksgruppensprecherin)<br />
marianne.hagenhofer@spoe.at<br />
im Vertretungsfall:<br />
Reichel Michaela, Mag.a<br />
m.reichel@ios.at
120 ⎢ Mitgliederliste<br />
Hanzl Karl, Ing.<br />
Vorsitzender tschechischer Volksgruppenbeirat<br />
Obmann des Schulvereins Komensky<br />
k.hanzl@schwechat.gv.at<br />
Vertretung:<br />
Hanzl Jana, Mag., Dir.<br />
direktion@komensky.at<br />
Huber Helena, Mag., Dir.<br />
dirorg@komensky.at<br />
Hollós Josef, Mag.<br />
Ungarisches Volksgruppenbeiratsmitglied<br />
Jugendreferent in der Gemeinde Wien<br />
josef.hollos@chello.at<br />
Hubmann Gerhild, Mag., MAS<br />
Leiterin der Abt 6 <strong>Bildung</strong>, Generationen <strong>und</strong><br />
Kultur<br />
Amt der Kärntner Landesregierung,<br />
gerhild.hubmann@ktn.gv.at<br />
Kofler Ludmilla, Mag.<br />
ARGE Kindergarten<br />
Mikschallee 4<br />
9020 Klagenfurt<br />
Kolter Janja<br />
Volksschullehrerin<br />
<strong>Pädagogische</strong>r Fachverband<br />
St. Veiter Ring 25 b/22<br />
9020 Klagenfurt<br />
Office@sova.at<br />
Kornfeind Angelika, Mag.<br />
Kroatische Volksgruppenangehörige<br />
Linke Wulkazeile 95<br />
7061 Trausdorf an der Wulka<br />
angelika@kornfeind.at<br />
Larcher Dietmar, Dr., Univ.-Prof.<br />
Ybbsstraße 6/2<br />
1020 Wien<br />
Dietmar.Larcher@gmail.com<br />
Leitner Birgit, Mag., Dr.<br />
Leiterin der Schulabteilung der Diözese Gurk-<br />
Klagenfurt<br />
Mariannengasse 2<br />
9020 Klagenfurt<br />
birgit.leitner@kath-kirche-kaernten.at<br />
Lenart Branko<br />
Art. VII Kulturverein für Steiermark<br />
Viktor-Kaplan-Gasse 25<br />
8045 Graz<br />
branko.lenart@yahoo.de<br />
Lesjak Stefan<br />
Volksschullehrer<br />
<strong>Pädagogische</strong>r Fachverband<br />
Narzissenweg 26<br />
9141 Eberndorf/Dobrla vas<br />
stelles@gmx.at<br />
Mandik Elena, Mag.<br />
Slowakische Volksgruppenangehörige<br />
Schulweg 8/5/4<br />
2340 Mödling<br />
elena.mandik@utanet.at<br />
Mühlgaszner Edith, Mag., MAS<br />
Landesschulinspektorin für das Minderheitenschulwesen<br />
<strong>und</strong> Mitglied des kroatischen<br />
Volksgruppenbeirates<br />
Landesschulrat für Burgenland<br />
Kernausteig 3<br />
7001 Eisenstadt<br />
Edith.mühlgaszner@lsr-bgld.gv.at<br />
Münster Gerhard, Dr., MinR<br />
Leiter der Abteilung Legistik - <strong>Bildung</strong><br />
B<strong>und</strong>esministerium für Unterricht, Kunst <strong>und</strong><br />
Kultur<br />
Minoritenplatz 5<br />
1014 Wien<br />
Gerhard.Münster@bmukk.gv.at
Mitgliederliste ⎢121<br />
Oberhofer Friedrich<br />
Ungarisches Volksgruppenbeiratsmitglied,<br />
Ggeschäftsführender Obmann des Ungarischen<br />
Schulvereins in Wien<br />
Fritz.oberhofer@csucs.at<br />
Ogorevc-Feinig Lucija, Mag.<br />
AHS - Lehrerin<br />
<strong>Pädagogische</strong>r Fachverband<br />
Suetschach/Sveče 151<br />
9181 Feistritz/Bistrica<br />
ogorevc_feinig@yahoo.de<br />
Olip Ivan, Mag.<br />
Religionsinspektor für APS im Geltungsbereich<br />
des Minderheitenschulwesens<br />
Kumeschgasse 16<br />
9150 Bleiburg/Pliberk<br />
ivan.olip@kath-kirche-kaernten.at<br />
Olip Nanti<br />
Vertreter der Einheitsliste (EL)<br />
Vizebgm. Zell, slowenischer Volksgruppenangehöriger<br />
9170 Zell<br />
Pfarre 104<br />
zell@ktn.gde.at<br />
Pinterits Manfred, Mag., BSI<br />
Stadtschulrat für Wien<br />
Gasgasse 8-10<br />
1150 Wien<br />
manfred.pinterits@ssr-wien.gv.at<br />
Pipp Marjan, Mag.<br />
Österreichisches Volksgruppenzentrum<br />
Teinfaltstraße 4<br />
1010 Wien<br />
Marjan.pipp@mohorjeva.at<br />
Pirker Jürgen, MMag.<br />
Karl-Franzens-Universität<br />
Institut für Österreichisches, Europäisches <strong>und</strong><br />
Vergleichendes Öffentliches Recht<br />
Universitätsstraße 15<br />
8010 Graz<br />
juergen.pirker@uni-graz.at<br />
Rodt Paul, Mag.<br />
Stv.-Vorsitzender des tschechischen Volksgruppenbeirats<br />
Minderheitsrat der Tschechen <strong>und</strong> Slowaken in<br />
Wien<br />
rodt@gmx.at<br />
Sandrieser Sabine, LSI 1<br />
Landesschulrat für <strong>Kärnten</strong><br />
Leiterin Abteilung VII-Minderheitenschulwesen<br />
10. Oktober-Straße 24<br />
9010 Klagenfurt am Wörthersee<br />
sabine.sandrieser@lsr-ktn.gv.at<br />
Sarközi Rudolf, Prof.<br />
Vorsitzender des Volksgruppenbeirates der<br />
Roma, Obmann des Kulturverein österreichischer<br />
Roma<br />
Dokumentations- <strong>und</strong> Informationszentrum<br />
Devrientgasse 1<br />
1190 Wien<br />
office@kv-roma.at<br />
Somogyi Attila, Mag.<br />
Ungarisches Volksgruppenbeiratsmitglied,<br />
Lehrer <strong>und</strong> Personalvertreter am Zweisprachigen<br />
BG Oberwart <strong>und</strong> geschäftsführender<br />
Vorsitzender der Volkshochschule der Burgenländischen<br />
Ungarn<br />
somogyi@gmx.net<br />
1 Mit der Funktion betraut.
122 ⎢ Mitgliederliste<br />
Stefan Ferdinand, Mag., Prof., OStR<br />
<strong>Pädagogische</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Kärnten</strong><br />
Viktor Frankl <strong>Hochschule</strong><br />
Zentrum für Mehrsprachigkeit <strong>und</strong> interkulturelle<br />
<strong>Bildung</strong><br />
Kaufmanngasse 8<br />
9020 Klagenfurt<br />
ferdinand.stefan@ph-kaernten.ac.at<br />
Sturm Marjan, Dr., MAS<br />
Vorsitzender des slowenischen Volksgruppenbeirates,<br />
Obmann des Zentralverbandes Slowenischer<br />
Organisationen in <strong>Kärnten</strong><br />
Tarviserstraße 16<br />
9020 Klagenfurt am Wörthersee<br />
marjan.sturm@slo.at<br />
Vospernik Reginald, Dr.<br />
langjähriger Direktor des B<strong>und</strong>esgymnasiums<br />
für Slowenen<br />
stv. Obmann der Gemeinschaft der Kärntner<br />
Slowenen <strong>und</strong> Sloweninnen<br />
Neuer Platz 7<br />
9020 Klagenfurt<br />
vospernik@aon.at<br />
Vukman-Artner Karin, Mag.<br />
Volksschuldirektorin an der zweisprachigen VS<br />
Hornstein, Lehrbeauftragte an der PH Burgenland<br />
Schulgasse 10<br />
7053 Hornstein<br />
Vs.hornstein@bildungsserver.com<br />
Wakounig Vladimir, Dr., a.o. Univ.-Prof.<br />
Universität Klagenfurt<br />
Abteilung für Interkulturelle <strong>Bildung</strong><br />
Universitätsstraße 65-67<br />
9020 Klagenfurt,<br />
Wladimir.wakounig@uni-klu.ac.at<br />
Wolf Wilhelm, Dr. MinR<br />
Leiter der Stabsstelle für das österreichische<br />
Minderheitenschulwesen<br />
B<strong>und</strong>esministerium für Unterricht, Kunst <strong>und</strong><br />
Kultur<br />
Vorsitzender der AG 1 „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“<br />
Minoritenplatz 5<br />
1014 Wien<br />
wilhelm.wolf@bmukk.gv.at