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Bildung und Sprache - Pädagogische Hochschule Kärnten

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AG 1 „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“<br />

Schlussbericht<br />

der<br />

Arbeitsgruppe 1<br />

„<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“<br />

(Wien, im August 2011)


Inhaltsverzeichnis<br />

Einleitung............................................................... 7<br />

Zielsetzungen ................................................................. 7<br />

Die Arbeitsgruppe „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

Sitzungstermine – Übersicht .................................................... 7<br />

Arbeitsweisen................................................................. 8<br />

Redaktionelle Hinweise......................................................... 9<br />

Raster: MaSSnahmenkatalog – Übersicht .............. 11<br />

MaSSnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen............................. 19<br />

Dietmar Larcher – Willi Wolf<br />

Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit............... 19<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation des Minderheitenschulwesens<br />

im Burgenland <strong>und</strong> in <strong>Kärnten</strong>........................... 21<br />

Edith Mühlgaszner<br />

Auf dem Weg zur mehrsprachigen Region Burgenland............... 21<br />

Sabine Sandrieser<br />

Minderheitenschulwesen in <strong>Kärnten</strong> ................................... 23<br />

Georg Gombos<br />

Dreisprachig vom Kindergarten bis zur Matura........................ 25<br />

Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung ............................ 31<br />

Ferdinand Stefan – Magdalena Angerer-Pitschko<br />

Forschung <strong>und</strong> Entwicklung............................................ 31<br />

Wladimir Wakounig<br />

Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen als Ausgangspunkt<br />

für Reformen............................................................. 34<br />

Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen<br />

<strong>und</strong> Pädagogen......................................................... 38<br />

Lucija Ogorevc-Feinig<br />

VorschulpädagogInnenaus-, VorschulpädagogInnenfort- <strong>und</strong><br />

VorschulpädagogInenweiterbildung.................................... 38


4 ⎢Inhaltsverzeichnis<br />

Ferdinand Stefan – Magdalena Angerer-Pitschko<br />

LehrerInnenausbildung <strong>und</strong> LehrerInnenfortbildung an<br />

<strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong>n........................................... 40<br />

Ursula Doleschal<br />

Universitäre LehrerInnenausbildung, -weiterbildung, Unterrichtsmaterialien,<br />

Curriculum für die bestehenden Ausbildungsfächer<br />

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Slowenisch, Slowakisch, Tschechisch,<br />

Ungarisch <strong>und</strong> Romanes................................................ 44<br />

Ferdinand Stefan – Magdalena Angerer-Pitschko<br />

Einrichtung regionaler <strong>Pädagogische</strong>r Zentren für<br />

Volksgruppensprachen.................................................. 58<br />

Weitere BegleitmaSSnahmen ................................ 60


Abkürzungsverzeichnis ⎢5<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

AABV<br />

AAKV<br />

AG<br />

AHS<br />

Ass. Prof.<br />

BAKIP<br />

BGBl.<br />

BG/BRG<br />

BHS<br />

B/K/S<br />

BSI<br />

B-VG<br />

CLIL<br />

DaF<br />

DaZ<br />

FI<br />

KOM<br />

KP<br />

LSI<br />

LSI mFb<br />

LSR<br />

MAS<br />

MinR<br />

ORR<br />

OStR<br />

PH<br />

SWS<br />

VS<br />

Alpen-Adria-<strong>Bildung</strong>s-Verb<strong>und</strong><br />

Alpen-Adria-Kooperations-Verb<strong>und</strong><br />

Arbeitsgruppe<br />

allgemein bildende höhere Schule/-n<br />

Assistenzprofessor/-in<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Kindergartenpädagogik<br />

B<strong>und</strong>esgesetzblatt<br />

B<strong>und</strong>esgymnasium/B<strong>und</strong>esrealgymnasium<br />

berufsbildende höhere Schule/-n<br />

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch<br />

Bezirksschulinspektor/-in<br />

B<strong>und</strong>es-Verfassungsgesetz<br />

content and integrated learning<br />

Deutsch als Fremdsprache<br />

Deutsch als Zweitsprache<br />

Fachinspektor/-in<br />

(europäische) Kommission<br />

Kindergarten/-pädagogin/-pädagoge<br />

Landesschulinspektor/-in<br />

mit der Funktion betraute Landesschulinspektorin<br />

Landesschulrat<br />

Master of Advanced Studies – Abschluss im tertiären Weiterbildungsbereich<br />

Ministerialrat<br />

Oberregierungs/-rat/-rätin<br />

Oberstudien/-rat/-rätin<br />

<strong>Pädagogische</strong> <strong>Hochschule</strong>/-n<br />

Semesterwochenst<strong>und</strong>e/-n<br />

Volksschule/-n


Einleitung ⎢7<br />

Einleitung<br />

Zielsetzungen<br />

Die geplante Reform des Volksgruppenrechts bedarf flankierender Maßnahmen.<br />

Die Arbeitsgruppe 1 zum Thema „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“ wurde vom B<strong>und</strong>eskanzleramt mit der<br />

Zielsetzung eingerichtet, ein modernes Verständnis des Miteinander <strong>und</strong> zeitgemäße Zugänge zur<br />

Mehrsprachigkeit zu erarbeiten. Es sollten Vorschläge <strong>und</strong> Konzepte dafür entwickelt werden, was<br />

die <strong>Bildung</strong>spolitik dazu leisten könne.<br />

Arbeitsgruppe 1 zeigt solche Maßnahmen auf <strong>und</strong> führt Möglichkeiten an, wie die bereits bestehende<br />

Kultur der Zweisprachigkeit gesichert, erweitert <strong>und</strong> in Richtung Mehrsprachigkeit ausgebaut<br />

werden kann. Es werden Maßnahmen vorgeschlagen <strong>und</strong> Empfehlungen abgegeben, wie Kinder<br />

befähigt werden können, in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu leben, welche Voraussetzungen<br />

in der Lehrerinnenaus-, Lehrerinnenfort- <strong>und</strong> Lehrerinnenweiterbildung dafür erforderlich sind<br />

<strong>und</strong> welche methodisch-didaktischen Herausforderungen existieren.<br />

Basis der angestrebten Weiterentwicklung des österreichischen <strong>Bildung</strong>swesens ist die zentrale<br />

Forderung bzw. Empfehlung der Arbeitsgruppe, die Staatssprache <strong>und</strong> die Volksgruppensprache<br />

vom Kindergarten bis zum Ende der Sek<strong>und</strong>arstufe II einschließlich der Erzieher- <strong>und</strong> Erzieherinnenbildung<br />

zu vermitteln bzw. in den <strong>Bildung</strong>seinrichtungen anzubieten.<br />

Darüber hinaus werden auch konkrete Anregungen zur Novellierung der bestehenden beiden<br />

Minderheiten-Schulgesetze für das Burgenland <strong>und</strong> für <strong>Kärnten</strong> gegeben.<br />

Die ausgearbeiteten Empfehlungen sind unmittelbar umsetzbar bzw. zu implementieren 1 .<br />

Die Arbeitsgruppe „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“<br />

Dieser Arbeitsgruppe 2 gehören Damen <strong>und</strong> Herren aus folgenden Bereichen an:<br />

VertreterInnen der einzelnen Volksgruppen, Politik, Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung, Lehrerinnenaus-,<br />

Lehrerinnenfort- <strong>und</strong> Lehrerinnenweiterbildung, Schulaufsicht, Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer<br />

sowie Beamte des B<strong>und</strong>esministeriums für Unterricht, Kunst <strong>und</strong> Kultur.<br />

Zu den Themen Mehrsprachigkeit sowie Didaktik <strong>und</strong> Prestige wurden zwei Teil- bzw. Unterarbeitsgruppen<br />

gebildet.<br />

Sitzungstermine – Übersicht<br />

Die Arbeitsgruppe trat zu insgesamt drei Plenarsitzungen, zwei Teil- bzw. Unterarbeitsgruppensitzungen<br />

sowie einer gemeinsamen Sitzung beider Teilgruppen zusammen.<br />

Terminübersicht:<br />

■■<br />

erste Sitzung 18. Mai 2010 (Plenum),<br />

■■<br />

zweite Sitzung am 21. September 2010 (Plenum),<br />

1 Siehe S. 11 ff.<br />

2 Vgl. hiezu Beilagenband S. 119 ff.


8 ⎢Einleitung<br />

■■<br />

Unterarbeitsgruppe „Mehrsprachigkeit“ am 29. Juni 2010<br />

■■<br />

Unterarbeitsgruppe „Didaktik“ am 1. Juli 2010<br />

■■<br />

gemeinsame Sitzung beider Unterarbeitsgruppen am 20. September 2010<br />

■■<br />

Sitzung des Redaktionsteams am 1. Oktober 2010<br />

■■<br />

Sitzung des Redaktionsteams am 9. November 2010<br />

■■<br />

Sitzung des Redaktionsteams am 21. Juni 2011<br />

■■<br />

Abschließende Sitzung am 16. November 2010 (Plenum)<br />

Arbeitsweisen<br />

Zu den im Maßnahmenkatalog (II) angeführten Themenbereichen haben einzelne Autoren bzw.<br />

Autorenteams die entsprechenden Kapitel (III) detailliert ausgearbeitet. Die Themen wurden in<br />

den Plenarsitzungen bzw. in den Sitzungen der Teil- bzw. Unterarbeitsgruppen präsentiert, diskutiert<br />

<strong>und</strong> gegebenenfalls überarbeitet, ehe sie in der Folge auf die Plattform ProjectCare 3 gestellt<br />

wurden.<br />

Das Redaktionsteam bildeten Univ.-Prof. Dr. Dietmar Larcher <strong>und</strong> der Vorsitzende der AG<br />

„<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“. Bei ihrer Arbeit wurden sie von Mag. Magdalena Angerer-Pitschko, Univ.-<br />

Prof. Dr. Brigitta Busch 4 , Univ. Prof. Dr. Vladimir Wakounig, Dr. Theodor Domej 5 , Prof. Mag.<br />

Ferdinand Stefan, Univ. Prof. Dr. Vladimir Wakounig <strong>und</strong> Univ.-Prof. Dr. Ursula Doleschal als<br />

korrespondierende Redaktionsmitglieder unterstützt.<br />

Das Redaktionsteam hat die vorgeschlagenen Maßnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen der Expertinnen<br />

<strong>und</strong> Experten zusammengefasst, die Texte zusammengestellt <strong>und</strong> einen Entwurf als Tischvorlage<br />

für die abschließende Plenarsitzung am 16. November 2010 vorbereitet.<br />

Dieser Entwurf wurde Kapitel für Kapitel von den Autorinnen <strong>und</strong> Autoren kommentiert, erläutert<br />

bzw. von den Anwesenden diskutiert. Die Texte wurden auf die Plattform gestellt <strong>und</strong> ein<br />

für zunächst zwei Wochen angesetztes Stellungnahmeverfahren folgte. Damit wurde den Teilnehmerinnen<br />

<strong>und</strong> Teilnehmern der Arbeitsgruppe die Gelegenheit geboten, zum vorgesehenen Gesamtbericht<br />

der Arbeitsgruppe auch schriftlich Stellung zu nehmen. Da auch nach der vorgesehenen<br />

Frist noch wertvolle Rückmeldungen eintrafen bzw. zugesagte Beiträge erst später vorgelegt<br />

wurden, hat sich der Redaktionsschluss verzögert.<br />

Der auf Gr<strong>und</strong> der Stellungnahmen überarbeitete <strong>und</strong> durch bislang ausstehende einzelne Beiträge<br />

nun ergänzte Bericht wurde aus Qualitätsgründen bzw. wegen der wünschenswerten Transparenz<br />

noch einmal allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe auch per Post Ende Juni 2011 zur Kenntnis<br />

gebracht <strong>und</strong> gleichzeitig auf die elektronische Plattform „Projectcare“ gestellt.<br />

Der Bericht<br />

Der Bericht besteht aus der Einleitung, einem Maßnahmenkatalog, der in übersichtlicher Form die<br />

von den Expertinnen <strong>und</strong> Experten ausführlicher dargestellten Maßnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

zusammenfasst <strong>und</strong> einem Beilagenband, der die bei den einzelnen Beratungen verwendeten Unterlagen<br />

sowie die Ergebnisprotokolle enthält.<br />

3 Diese elektronische Plattform für die Mitglieder der AG diente als Werkzeug zur Erleichterung der Kommunikation innerhalb<br />

der AG sowie zwischen den Teil-AG.<br />

4 Endredaktion ihres Beitrages.<br />

5 Als korrespondierendes Mitglied.


Einleitung ⎢9<br />

Redaktionelle Hinweise<br />

Die Repräsentantinnen <strong>und</strong> Repräsentanten des gesamten <strong>Bildung</strong>swesens (vom Kindergartenwesen<br />

bis zur Universität) sowie der Volksgruppen wurden in ihrer ExpertInnenrolle tätig <strong>und</strong> stellten<br />

ihre Expertise zur Verfügung. Dies trifft auch auf die in der AG mitwirkenden Beamtinnen<br />

<strong>und</strong> Beamten zu. Sie haben ihre Anregungen, Vorschläge <strong>und</strong> Empfehlungen für die Novellierung<br />

von Gesetzen, Verordnungen usw. bzw. für zu treffenden Maßnahmen etc. aus dieser Expertise heraus<br />

abgegeben <strong>und</strong> entsprechende Initiativen angeregt, die im vorliegenden Arbeitsbericht dokumentiert<br />

werden. Unmittelbarer Adressat dieses ExpertInnenberichts ist das B<strong>und</strong>eskanzleramt,<br />

auch wenn in der Folge andere Ressorts für deren Umsetzung zuständig sind.<br />

Es wird eine grobe Zuordnung bezüglich der unterschiedlichen Zuständigkeiten bei deren Realisierung<br />

getroffen <strong>und</strong> eine jeweils dementsprechende Einschätzung zu deren Realisierung abgegeben<br />

(s. Raster, S 11 ff.).<br />

Bei den Ausführungen zu „Europäischen Perspektiven der Mehrsprachigkeit“, den „Maßnahmen<br />

zur Verbesserung der Organisation des Minderheitenschulwesens“, der „Didaktik“, zu „Forschung<br />

<strong>und</strong> Entwicklung“, „Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung von PädagogInnen“ <strong>und</strong> den „Weiteren Begleitmaßnahmen“<br />

handelt es sich um Vorschläge <strong>und</strong> Empfehlungen, mit denen sich die AG in der<br />

Regel identifiziert.<br />

Dort, wo es jedoch keine h<strong>und</strong>ertprozentige Übereinstimmung gegeben hat, wird das entsprechend<br />

vermerkt.<br />

Um die Authentizität der einzelnen Texte, die, wie bereits bei den „Arbeitsweisen“ auf Seite 8 näher<br />

beschrieben wurde, von mehreren Autorinnen <strong>und</strong> Autoren verfasst worden sind, zu wahren, wurde<br />

deren Gliederung sowie allfälliges Hervorheben von Textpassagen usw. weitestgehend beibehalten<br />

<strong>und</strong> auch bei der Genderschreibung nicht vereinheitlicht. Zwangsläufig ergeben sich dadurch<br />

auch da <strong>und</strong> dort Red<strong>und</strong>anzen, um aber die Authentizität der Texte <strong>und</strong> deren innere Logik zu<br />

wahren, wurde beim Lektorieren der Texte nicht eingegriffen. Nur hinsichtlich des Layouts wurden<br />

die einzelnen Beiträge einander angeglichen.<br />

Zusammenfassung<br />

Kindergarten <strong>und</strong> Schule. Die Vermittlung der Staatssprache <strong>und</strong> der Volksgruppensprache vom<br />

Kindergarten bis zum Ende der Sek<strong>und</strong>arstufe II soll auf breiterer Basis erfolgen. Ein Regional<strong>und</strong><br />

Mehrsprachenkonzept für alle österreichischen Schulen außerhalb des Geltungsbereichs der<br />

Minderheiten-Schulgesetze soll erarbeitet <strong>und</strong> die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen<br />

sollen geschaffen werden. Die Entwicklung von Kompetenzbeschreibungen ist für die notwendigen<br />

individuellen Fördermaßnahmen der großteils sehr heterogenen SchülerInnengruppen erforderlich.<br />

Minderheiten-Schulgesetze. Die beiden Minderheiten-Schulgesetze für das Burgenland <strong>und</strong> für<br />

<strong>Kärnten</strong> sind zu aktualisieren <strong>und</strong> zu kompilieren.<br />

LehrerInneneinsatz. An Schulen, an denen zweisprachiger Unterricht erteilt wird, sollen Lehrerinnen<br />

<strong>und</strong> Lehrer eingesetzt werden, die über ein Lehramt für den zweisprachigen Unterricht<br />

verfügen bzw. als Teamlehrerinnen <strong>und</strong> Teamlehrer qualifiziert sind.


10 ⎢Einleitung<br />

Ausbildung der PädagogInnen. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist für die Ausbildung der PädagogInnen (einschließlich<br />

KindergartenpädagogInnen) hohe sprachliche Kompetenz erforderlich (zB sollte die<br />

Didaktik der Unterrichtsgegenstände in den Volksgruppensprachen gelehrt werden). Die aktive<br />

<strong>und</strong> passive Kenntnis von Sprachvarietäten in der Zielsprache ist Voraussetzung.<br />

Didaktik. Der Unterricht ist an den Prinzipien der kommunikativen Didaktik zu orientieren. Modelle<br />

der Immersion in der schulischen Praxis sollen gefördert werden. Beim Erlernen einer Volksgruppensprache<br />

können – anders als beim Erlernen einer Fremdsprache – die lokalen sprachlichen<br />

Ressourcen genützt werden. Dies gelingt insbesondere im Rahmen von Projekten <strong>und</strong> Kooperationen<br />

mit dem außerschulischen Bereich (zB Großeltern, Eltern, Vereine, Dorf, Stadtviertel, Wirtschaft).<br />

Die dafür notwendigen Voraussetzungen schafft eine moderne, als „Community Education“<br />

bezeichnete Pädagogik. Zum Erlangen, Erhalten <strong>und</strong> Fördern der Sprachkompetenz der<br />

Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer, die zweisprachig unterrichten, sind entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten<br />

vorzusehen.<br />

Forschung. Die Forschung zur <strong>und</strong> die wissenschaftlich begründete Weiterentwicklung der zweisprachigen<br />

Methodik <strong>und</strong> Didaktik werden als wesentliche Aufgaben angesehen. Studien zur<br />

Langzeitwirkung des zwei- <strong>und</strong> mehrsprachigen Unterrichts in Österreich sowie zur Didaktik des<br />

Drittspracherwerbs sind unabdingbar.<br />

Weitere Maßnahmen. Zur Förderung der Infrastruktur sollen außerschulische <strong>Bildung</strong>sorganisationen<br />

bzw. Erwachsenenbildungseinrichtungen wie v.a. die Volksgruppen-Volkshochschulen <strong>und</strong><br />

ähnliche Organisationen im Sinne des „lebenslangen Lernens“ in die Förderprogramme des B<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong> der Länder einbezogen werden.<br />

Dietmar Larcher<br />

Willi Wolf


Raster: Maßnahmenkatalog – Übersicht ⎢11<br />

Raster: MaSSnahmenkatalog 6 –<br />

Übersicht<br />

Der Raster soll eine rasche Orientierung bzw. einen Überblick über die vorgeschlagenen Maßnahmen,<br />

Empfehlungen <strong>und</strong> Anregungen der AG 1 bieten, für ein vertieftes Verständnis ist die Auseinandersetzung<br />

mit den einzelnen Kapiteln jedoch unerlässlich.<br />

Themen F<strong>und</strong>ament /<br />

Quellen<br />

Unmittelbar<br />

umsetzbar<br />

Nachbearbeitungsbedarf<br />

Zuständigkeit<br />

für die Umsetzung<br />

Beilagen 6<br />

Europäische<br />

Perspektiven<br />

der Mehrsprachigkeit<br />

Weißbuch,<br />

Charta, Rahmenvereinbarung<br />

Staatssprache<br />

<strong>und</strong> Volksgruppensprache<br />

mit Zielperspektive<br />

C2 (Sek<strong>und</strong>arstufe<br />

II)<br />

Nachbarschaftssprache<br />

mit Zielperspektive<br />

B 1<br />

(Sek<strong>und</strong>arstufe<br />

II)<br />

Englisch mit<br />

Zielperspektive<br />

B 2 (Sek<strong>und</strong>arstufe<br />

II)<br />

Kontinuität<br />

der Volksgruppensprache<br />

zwischen<br />

Kindergarten,<br />

Primar- sowie<br />

Sek<strong>und</strong>arstufe<br />

I <strong>und</strong> II (auch<br />

berufsbildende<br />

Pflichtschulen)<br />

Begegnungspädagogik<br />

Schüleraustausch<br />

Landtage im<br />

Burgenland<br />

<strong>und</strong> in <strong>Kärnten</strong><br />

BMUKK; BM-<br />

Fin<br />

bzw. NR<br />

Übertragung<br />

aller Regelungen<br />

auf<br />

Einrichtungen<br />

der Tagesbetreuung)<br />

6 Die angeführten Dokumente befinden sich im Beilagenband.


12 ⎢Raster: Maßnahmenkatalog – Übersicht<br />

Themen F<strong>und</strong>ament /<br />

Quellen<br />

Zur Verbesserung<br />

der<br />

Organisation<br />

des Minderheitenschulwesens<br />

Novellierung<br />

der Minderheiten-Schulgesetze<br />

für Burgenland<br />

<strong>und</strong><br />

für <strong>Kärnten</strong><br />

Unmittelbar<br />

umsetzbar<br />

So viel Gemeinsames<br />

für alle<br />

Volksgruppen<br />

wie möglich <strong>und</strong><br />

nur so viel Unterschiedliches<br />

wie<br />

unbedingt nötig<br />

Aktualisierung<br />

der Begrifflichkeiten<br />

Adaptierung<br />

Erleichterung<br />

des Zugangs bzw.<br />

Homogenisierung<br />

der Aufnahmemodalitäten<br />

im Minderheitenschulwesen<br />

i.S. von mehr Offenheit<br />

Übereinstimmung<br />

der Bestimmungen<br />

in<br />

den Minderheitenschulgesetzen<br />

<strong>und</strong> den<br />

Ausführungsgesetzen<br />

der<br />

Länder<br />

Nachbearbeitungsbedarf<br />

Zuständigkeit<br />

für die<br />

Umsetzung<br />

Beilagen<br />

Tischvorlage<br />

für 18.5.2010:<br />

Wo drückt der<br />

Schuh?<br />

Tischvorlage:<br />

Reformvorschläge<br />

für das<br />

Minderheiten-<br />

Schulgesetz für<br />

<strong>Kärnten</strong><br />

Lehrpläne für<br />

alle Schularten<br />

Bgld. Pflichtschulgesetz<br />

LGBl. 1995<br />

Kärntner Landesgesetz<br />

1959<br />

idgF<br />

Senkung der<br />

Klassenschülerhöchstzahl<br />

auf<br />

20 in der Sek I<br />

<strong>und</strong> II<br />

Verankerung der<br />

Ausbildung von<br />

zweisprachigen<br />

Kindergartenpädagoginnen<br />

im<br />

Minderheiten-<br />

Schulgesetz sowie<br />

deren Einsatz in<br />

zweisprachigen<br />

Kindergärten<br />

BMUKK<br />

<strong>und</strong> Länder


Raster: Maßnahmenkatalog – Übersicht ⎢13<br />

Themen<br />

F<strong>und</strong>ament<br />

/<br />

Quellen<br />

Unmittelbar<br />

umsetzbar<br />

Nachbearbeitungsbedarf<br />

Zuständigkeit<br />

f. d.<br />

Umsetzung<br />

Beilagen<br />

<strong>Kärnten</strong>:<br />

St<strong>und</strong>entafel<br />

– Zweisprachige<br />

Volksschulen<br />

Lehrplan;<br />

Zeugnisverordnung<br />

Trennung des Pflichtgegenstandes<br />

Deutsch,<br />

Slowenisch, Lesen,<br />

Schreiben* in Deutsch,<br />

Lesen, Schreiben <strong>und</strong><br />

Slowenisch, Lesen,<br />

Schreiben<br />

Tischvorlage:<br />

Zweisprachiges<br />

Schulwesen<br />

in<br />

<strong>Kärnten</strong><br />

Fördern der<br />

Mehrsprachigkeit<br />

auch<br />

außerhalb des<br />

Geltungsbereichs<br />

Fördern der Mehrsprachigkeit<br />

von außerhalb<br />

des Geltungsbereichs<br />

lebenden Angehörigen<br />

der Volksgruppen: Für<br />

sie sind analoge <strong>Bildung</strong>sangebote<br />

vorzusehen<br />

Kontinuität<br />

beim<br />

Übergang<br />

von der<br />

Sek<strong>und</strong>arstufe<br />

I zur<br />

Sek<strong>und</strong>arstufe<br />

II einschließlich<br />

d. berufsbildenden<br />

Pflichtschulen<br />

ist<br />

zu gewährleisten.<br />

BMUKK,<br />

BKA,<br />

BMFIN<br />

Didaktik<br />

Europäisches<br />

<strong>Sprache</strong>nportfolio<br />

Entwicklung einer<br />

Mehrsprachigkeitsdidaktik,<br />

die Wahrnehmen,<br />

Deuten <strong>und</strong><br />

Konstruieren von<br />

Wirklichkeit im Medium<br />

unterschiedlicher<br />

<strong>Sprache</strong>n nachvollziehbar<br />

macht.<br />

Dazu sind längere Phasen<br />

des Unterrichts in<br />

jeweils einer Zielsprache<br />

notwendig<br />

Erstellung<br />

von <strong>Sprache</strong>nportfolios<br />

für<br />

Volksgruppensprachen<br />

BMUKK<br />

* Im Burgenland bereits getrennt.


14 ⎢Raster: Maßnahmenkatalog – Übersicht<br />

Themen<br />

F<strong>und</strong>ament<br />

/<br />

Quellen<br />

Unmittelbar<br />

umsetzbar<br />

Nachbearbeitungsbedarf<br />

Zuständigkeit<br />

f. d.<br />

Umsetzung<br />

Beilagen<br />

Einbeziehen der Lebenswelt<br />

<strong>und</strong> Nützen<br />

des vorhandenen<br />

Sprachmilieus zur Förderung<br />

der Nachhaltigkeit<br />

des <strong>Sprache</strong>rwerbs.<br />

Schule<br />

Erforderlich sind:<br />

-Kompetenzbeschreibungen<br />

für<br />

Unterrichtssprache/n,<br />

Lebende Fremdsprachen<br />

BMUKK<br />

- Begründung <strong>und</strong> Förderung<br />

von grenzüberschreitenden<br />

Schulpartnerschaften<br />

- SchülerInnenaustausch<br />

zwischen Schulen<br />

mit unterschiedlichen<br />

Erstsprachen


Raster: Maßnahmenkatalog – Übersicht ⎢15<br />

Themen<br />

Forschung <strong>und</strong><br />

Entwicklung<br />

F<strong>und</strong>ament/<br />

Quellen<br />

EU-Dokumente<br />

<strong>Sprache</strong>rwerbstheorien<br />

für die<br />

speziellen Anforderungen<br />

der<br />

Mehrsprachigkeit<br />

Anbahnen <strong>und</strong><br />

Fördern von Kooperationen<br />

mit<br />

Instituten <strong>und</strong><br />

Universitäten<br />

anderer Volksgruppen<br />

auch<br />

in benachbarten<br />

Staaten<br />

Evaluierung der<br />

Curricula (wie<br />

in <strong>Kärnten</strong>)<br />

Unmittelbar umsetzbar<br />

Nachbearbeitungsbedarf<br />

Zuständigkeit<br />

f. d.<br />

Umsetzung<br />

BMUKK *<br />

Beilagen<br />

Projekte zur<br />

Erprobung von<br />

<strong>Sprache</strong>rwerbstheorien<br />

Tischvorlage<br />

Zweisprachiges<br />

Schulwesen<br />

in<br />

<strong>Kärnten</strong><br />

Konzeption <strong>und</strong><br />

Durchführung<br />

von Schulversuchen<br />

mit wissenschaftlicher<br />

Begleitung<br />

Vertraut werden<br />

mit Techniken<br />

des Softresearch<br />

zur Erk<strong>und</strong>ung<br />

der psychischen<br />

<strong>und</strong> sozialen Bedingungen<br />

von<br />

Mehrsprachigkeit<br />

in speziellen Kontexten<br />

* bzw. noch einzurichtendes überregionales Zentrum für die Didaktik der Volksgruppensprachen


16 ⎢Raster: Maßnahmenkatalog – Übersicht<br />

Themen F<strong>und</strong>ament /<br />

Quellen<br />

Aus-, Fort<strong>und</strong><br />

Weiterbildung<br />

von<br />

KindergartenpädagogInnen<br />

<strong>und</strong> LehrerInnen<br />

Gr<strong>und</strong>legende<br />

Kenntnisse von<br />

unterschiedlichen<br />

<strong>Sprache</strong>rwerbs<strong>und</strong><br />

Sprachdidaktiktheorien<br />

Vermittlung von<br />

Standardsprache<br />

<strong>und</strong> Sprachvarietäten,<br />

zumindest<br />

passives Verstehen<br />

von Dialekten<br />

in der jeweiligen<br />

Zielsprache<br />

Grenzüberschreitende<br />

Fortbildungen<br />

bzw. Weiterbildungen<br />

Vermitteln der<br />

Didaktik der<br />

Unterrichtsgegenstände<br />

in<br />

den Volksgruppensprachen<br />

Unmittelbar umsetzbar<br />

Nachbearbeitungsbedarf<br />

Zuständigkeit<br />

f. d.<br />

Umsetzung<br />

Universität,<br />

PH<br />

Beilagen<br />

Auslandsaufenthalte<br />

in der Aus-,<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

Vernetzung <strong>und</strong><br />

Erfahrungsaustausch<br />

von<br />

KindergartenpädagogInnen<br />

<strong>und</strong><br />

LehrerInnen<br />

Länder<br />

Vertrautmachen<br />

mit gruppenpädagogischen<br />

Maßnahmen,<br />

die der<br />

kommunikativen<br />

Sprachdidaktik<br />

förderlich sind.<br />

Sensibles <strong>und</strong> förderndes<br />

Korrekturhandeln<br />

PH


Raster: Maßnahmenkatalog – Übersicht ⎢17<br />

Themen F<strong>und</strong>ament /<br />

Quellen<br />

Unmittelbar umsetzbar<br />

Nachbearbeitungsbedarf<br />

Zuständigkeit<br />

f. d.<br />

Umsetzung<br />

Beilagen<br />

Aus-, Fort<strong>und</strong><br />

Weiterbildung<br />

von<br />

KindergartenpädagogInnen<br />

<strong>und</strong> LehrerInnen<br />

Selbstorganisation<br />

von lokaler Fortbildung<br />

Basisnahnahe<br />

Curriculumentwicklung<br />

als<br />

Fortbildung<br />

PH, Land,<br />

Schulbezirk<br />

PH, Land,<br />

Schulbezirk<br />

Eröffnung der<br />

Sprachangebote in<br />

den Volksgruppensprachen<br />

für<br />

Interessierte mit<br />

<strong>und</strong> ohne Vorkenntnisse<br />

an der<br />

PH <strong>und</strong> an der<br />

BAKIP<br />

Basisnahe Curriculumentwicklung<br />

als Fortbildung


18 ⎢Raster: Maßnahmenkatalog – Übersicht<br />

Themen F<strong>und</strong>ament /<br />

Quellen<br />

Weitere<br />

Begleitmaßnahmen<br />

SCHUG<br />

<strong>Bildung</strong>sRahmenPlan<br />

Verordnung<br />

<strong>Bildung</strong>sstandards<br />

im<br />

Schulwesen<br />

Hochschulgesetz<br />

Entwickeln von<br />

<strong>Bildung</strong>sstandards<br />

Erarbeitung von<br />

Regionalsprachenkonzepten<br />

Einrichtung<br />

eines Kompetenzzentrums<br />

für Fachdidaktik<br />

<strong>und</strong> Mehrsprachendidaktik<br />

mit<br />

Infrastruktur im<br />

Burgenland, in<br />

<strong>Kärnten</strong> <strong>und</strong> in<br />

Wien an PH/UNI<br />

bzw. BMUKK<br />

Erstellen von<br />

Kompetenzbeschreibungen<br />

für<br />

Volksgruppensprachen<br />

in den<br />

einzelnen Schularten<br />

Gemeinsame<br />

Organisation von<br />

Tagungen für<br />

mehrere Volksgruppen<br />

Grenzüberschreitende<br />

Lehrerfortbildungen<br />

Unterstützung<br />

der <strong>Bildung</strong> von<br />

Netzwerken <strong>und</strong><br />

Schulpartnerschaften<br />

Entwickeln von<br />

Lernzielkatalogen,<br />

Leistungsbeschreibungen,<br />

neuen Formen<br />

Sprachunterricht<br />

Unmittelbar umsetzbar<br />

Nachbearbeitungsbedarf<br />

Zuständigkeit<br />

f. d. Umsetzung<br />

BMUKK<br />

Beilagen<br />

Tischvorlage:<br />

Zweisprachiges<br />

Schulwesen in<br />

<strong>Kärnten</strong><br />

EU-Dokumente<br />

z.B. Plattform:<br />

<strong>Bildung</strong>sserver<br />

Burgenland<br />

Entwickeln von<br />

Instrumentarien<br />

für LehrerInnen<br />

<strong>und</strong> KindergartenpädagogInnen<br />

zur Messung von<br />

Sprachkompetenzen<br />

Installierung <strong>und</strong><br />

Nutzung von Internetplattformen<br />

für Austausch in<br />

päd. Fragen


Maßnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen ⎢19<br />

Massnahmen <strong>und</strong> empfehlungen<br />

Dietmar Larcher – Willi Wolf<br />

Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit<br />

Ausgangslage für die folgenden Überlegungen sind folgende Quellen:<br />

■■<br />

Schlussfolgerungen des Rates <strong>und</strong> der im Rat vereinigten Minister für <strong>Bildung</strong>swesen vom<br />

4. Juni 1984<br />

■■<br />

Entschließung des Rates vom 31. März 1995 betreffend die qualitative Verbesserung <strong>und</strong> Diversifizierung<br />

des Erwerbs von Fremdsprachenkenntnissen <strong>und</strong> des Fremdsprachenunterrichts in<br />

■■<br />

■■<br />

■■<br />

den <strong>Bildung</strong>ssystemen der Europäischen Union vom 12. August 1995<br />

Entschließung des Rates vom 16. Dezember 1997 über die frühzeitige Vermittlung der <strong>Sprache</strong>n<br />

der Europäischen Union<br />

Beschluss des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 17. Juli 2000 über das Europäische<br />

Jahr der <strong>Sprache</strong>n 2001<br />

Entschließung des Rates vom 14. Februar 2002 zur Förderung der <strong>Sprache</strong>nvielfalt <strong>und</strong> des<br />

Erwerbs von Sprachkenntnissen im Rahmen der Umsetzung der Ziele des Europäischen Jahres<br />

der <strong>Sprache</strong>n 2001<br />

■■<br />

Schlussfolgerungen des Rates zu dem Europäischen Indikator für <strong>Sprache</strong>nkompetenz<br />

■■<br />

Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zur Mehrsprachigkeit<br />

■■<br />

EURYDICE – Publikation „Schlüsselzahlen zum <strong>Sprache</strong>nlernen an den Schulen in Europa“,<br />

Ausgabe 2008<br />

■■<br />

Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung – KOM (2008)<br />

566<br />

■■<br />

Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten samt Erklärung, BGBl. III Nr.<br />

120/1998<br />

■■<br />

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, BGBl. III Nr. 216/2001 (Ratifizierung<br />

durch Österreich 7 ).<br />

Basis der angestrebten Weiterentwicklung ist die Vermittlung der Staatssprache <strong>und</strong> der Volksgruppensprache<br />

vom Kindergarten 8 bis zum Ende der Sek<strong>und</strong>arstufe II mit dem Ziel, die Kompetenzstufe<br />

C 2 9 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für <strong>Sprache</strong>n (GERS) 10 zu erreichen.<br />

7 Es wird empfohlen, die Erklärung Österreichs bezüglich Artikel 8 zu erweitern.<br />

8 Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass es für die <strong>Sprache</strong>ntwicklung der Kinder förderlich ist, wenn diese bereits<br />

im Kindergarten beginnt. Auf Gr<strong>und</strong> der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten ist daher die Zusammenarbeit<br />

Länder <strong>und</strong> B<strong>und</strong> unerlässlich.<br />

9 Es ist darauf hinzuweisen, dass einigen Mitgliedern die Kompetenzstufe C 2 als Ziel für die Volksgruppensprache(n)<br />

zu hoch erschien.<br />

10 Der GERS wurde allerdings für die Fremdsprachen, nicht jedoch für die Staatssprache(n) entwickelt, bietet aber<br />

nach Meinung der AG eine gute Orientierungsmöglichkeit.


20 ⎢ Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit<br />

Zusätzlich wird die Einführung von verbindlichem Unterricht in einer Nachbarschaftssprache<br />

der jeweiligen Volksgruppe 11 von der Primarstufe bis zum Ende der Sek<strong>und</strong>arstufe II empfohlen,<br />

wobei in der Primarstufe „language awareness“ (A 1), in der Sek<strong>und</strong>arstufe das Niveau A 2 <strong>und</strong> in<br />

der Sek<strong>und</strong>arstufe II Niveau B 1 anzustreben ist.<br />

Für das duale Ausbildungssystem sind die entsprechenden Adaptierungen durchzuführen, um<br />

Lehrlingen auch die Vermittlung der Staatssprache <strong>und</strong> Zielsprache während ihrer Berufsausbildung<br />

in der Schule zu ermöglichen.<br />

Um die angestrebten Ziele in der Praxis des Unterrichts realisierbar zu machen, werden die Möglichkeiten<br />

der Begegnungspädagogik umfangreich auszuschöpfen sein. Schülerinnenaustausch ist<br />

eine weitere Maßnahme, die den Erwerb der Nachbarschaftssprache fördern soll. Partnerschaftsschulen<br />

in Regionen bzw. Ländern mit den entsprechenden Zielsprachen sind auszuwählen. Ein<br />

gegenseitiger Besuchs- <strong>und</strong> Arbeitsplan ist zu erstellen. Vorzusehen sind gemeinsame Projekte <strong>und</strong><br />

Projektpräsentationen.<br />

Nachbearbeitungsbedarf gibt es bei der Kontinuität der Volksgruppensprache zwischen Primar-<br />

<strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>arstufe I <strong>und</strong> II sowie bei der Einführung eines Regional- bzw. Mehrsprachenkonzepts<br />

für das gesamte B<strong>und</strong>esgebiet.<br />

Zu elaborieren sind außerdem der Modus des Begegnungslernens sowie die methodisch-didaktische<br />

Umsetzung des Projektlernens <strong>und</strong> des Schülerinnenaustauschs.<br />

11 Die AG geht in ihren Empfehlungen zur Verbesserung des <strong>Bildung</strong>sangebots in den Volksgruppensprachen vom<br />

gr<strong>und</strong>legenden Erfordernis aus, dass anlässlich der beabsichtigten Reform des österreichischen Volksgruppenrechts<br />

die Rechte für alle autochthonen Volksgruppen gleichermaßen weiterentwickelt werden. Dazu zählt u. a.<br />

auch die Forderung des Art. VII-Kulturvereins für die Steiermark bezüglich des muttersprachlichen Unterrichts<br />

für steirische SlowenInnen. Vgl. hierzu auch Beilagenband S. 90.


Maßnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen ⎢21<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation des<br />

Minderheitenschulwesens im Burgenland <strong>und</strong> in <strong>Kärnten</strong><br />

Edith Mühlgaszner<br />

Auf dem Weg zur mehrsprachigen Region Burgenland<br />

Ausgangslage für die Ausführungen sind folgende Quellen:<br />

■■<br />

Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland<br />

■■<br />

Curricula der Päd. <strong>Hochschule</strong> Burgenland: Lehrgang Kroatisch/Ungarisch<br />

■■<br />

Entschließung des Bgld. Landtages vom 27. Jänner 2005<br />

Der <strong>Bildung</strong>sbereich <strong>und</strong> die sprachliche Ausbildung sind die wesentliche Basis für den Erhalt von<br />

Volksgruppen einerseits <strong>und</strong> für die Schaffung der Gr<strong>und</strong>lage für eine mehrsprachige Gesellschaft<br />

andererseits.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich muss die garantierte Zugangsmöglichkeit zum Erlernen der Volksgruppensprachen<br />

für alle vom Kindergarten bis zur Matura sowie eine qualitative Ausbildung von zweisprachigen<br />

Pädagogen/Pädagoginnen gegeben sein. Dazu bedarf es folgender Maßnahmen.<br />

1. Novellierung des Minderheiten-Schulgesetzes für das Burgenland bzw. der<br />

Eröffnungs- <strong>und</strong> Teilungszahlenverordnung<br />

Im Wesentlichen bietet das Gesetz eine brauchbare Gr<strong>und</strong>lage für die konkrete Situation im Burgenland.<br />

In der Praxis zeigt sich dennoch ein Nachbesserungsbedarf. Betreffend die organisatorischen<br />

Rahmenbedingungen sind terminliche Festsetzungen für Ab- <strong>und</strong> Anmeldungen notwendig.<br />

Der Übergang von der Primarstufe zur Sek<strong>und</strong>arstufe I ist gekennzeichnet durch einen<br />

Systembruch – die automatische Zweisprachigkeit des Angebotes in der Primarstufe sollte gesetzlich<br />

weiterführend garantiert sein.<br />

Von entscheidender Bedeutung für ein kontinuierliches Angebot des zweisprachigen Unterrichts<br />

<strong>und</strong> des gezielten Sprachunterrichts ist ein durchgängiges gleiches System des Angebotes vom Kindergarten<br />

bis zur Matura. Die Regelung im Bgld. Kinderbetreuungsgesetz bietet sowohl für das autochthone<br />

Siedlungsgebiet als auch für das gesamte B<strong>und</strong>esland eine f<strong>und</strong>ierte Basis. Die Eröffnung<br />

der Möglichkeit zum <strong>Sprache</strong>nlernen in der Primarstufe unterstützt das steigende Interesse an den<br />

Volksgruppensprachen. Diese Chance sollte in der Fortsetzung der Sek<strong>und</strong>arstufe I <strong>und</strong> II durch<br />

ein adäquates Weiterführen der Zweisprachigkeitsangebote garantiert sein. Dies bedeutet auch die<br />

Notwendigkeit der Anpassung der Eröffnungs- <strong>und</strong> Teilungszahlen aller Schularten bis hin zu Einrichtungen<br />

der Ausbildung von Pädagogen/Pädagoginnen für den Vorschul- <strong>und</strong> Schulbereich.<br />

2. Verstärkte Initiativen an den Nahtstellen<br />

Zur Unterstützung der kontinuierlichen Entwicklung <strong>und</strong> Festigung der Sprachkompetenz wäre<br />

eine verstärkte Förderung von Austausch <strong>und</strong> Kontakten zwischen Pädagogen/Pädagoginnen des<br />

Vorschulbereiches <strong>und</strong> der Primarstufe sowie Primarstufe <strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>arstufe I bzw. Sek<strong>und</strong>arstufe<br />

I <strong>und</strong> II wünschenswert. Dies betrifft vor allem auch die Fragestellung des Umgangs mit Heterogenität<br />

in Bezug auf die Sprachkenntnisse der Kinder.


22 ⎢ Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit<br />

3. Wissenschaftliche Begleitung <strong>und</strong> Evaluierung <strong>und</strong> Vernetzung<br />

Im Sinne der Qualitätssicherung ist eine ständige fachliche Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung unumgänglich.<br />

Dies betrifft sowohl die Ausbildung als auch die Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung. Dafür<br />

bedarf es eines Gesamtkonzeptes, um von der punktuellen projektbezogenen wissenschaftlichen<br />

Begleitung zur kontinuierlichen <strong>und</strong> konzeptiven inhaltlichen Form zu gelangen. Die periodische<br />

Evaluierung der gesetzten Maßnahmen garantiert die Weiterentwicklung <strong>und</strong> Innovation in der<br />

Methodik <strong>und</strong> Didaktik. Die thematische Ausrichtung muss sowohl Studenten/Studentinnen als<br />

auch im Dienst stehende LehrerInnen erfassen. Dabei sind Maßnahmen wie Erfahrungsaustausch<br />

durch gemeinsame Veranstaltungen <strong>und</strong> Hospitationen sowie Vernetzung mit Unterstützung der<br />

Plattform des <strong>Bildung</strong>sservers Burgenland ein adäquates <strong>und</strong> brauchbares Mittel. Die Vernetzung<br />

bietet sich auch mit Pädagogen/Pädagoginnen anderer <strong>Sprache</strong>n <strong>und</strong> benachbarter Regionen an.


Maßnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen ⎢23<br />

Sabine Sandrieser<br />

Minderheitenschulwesen in <strong>Kärnten</strong><br />

1. Vorschläge für die Reform des Minderheiten-Schulgesetzes für <strong>Kärnten</strong><br />

Basis des Minderheiten-Schulgesetzes für <strong>Kärnten</strong> bilden die Bestimmungen des B<strong>und</strong>esgesetzes<br />

vom 19. März 1959, BGBl. Nr. 101.<br />

Eine Modifikation des Minderheiten-Schulgesetzes für <strong>Kärnten</strong> sollte angestrebt werden, da es<br />

einige Passagen <strong>und</strong> Begrifflichkeiten enthält, die durch <strong>Bildung</strong>sreformen in Österreich aber auch<br />

durch gesellschaftliche Entwicklungen sowie <strong>Bildung</strong>serwartungen längst überholt sind.<br />

Es bedarf der Verankerung gesetzlicher Bestimmungen, die eine kontinuierliche<br />

zwei- <strong>und</strong> mehrsprachige Ausbildung vom Kindergarten bis zur Matura gewähren.<br />

Die vorschulische Erziehung sowie die Nachmittagsbetreuung sind landesgesetzlich geregelt. Es ist<br />

anzustreben, dass der Gr<strong>und</strong>satz der Zweisprachigkeit in <strong>Bildung</strong>s 12 - <strong>und</strong> Erziehungseinrichtungen<br />

(Kindergarten, Hort) gewahrt bleibt <strong>und</strong> in den Kompetenzbestimmungen festgehalten wird.<br />

Weiters soll eine Bestimmung geschaffen werden, die die Möglichkeit des zweisprachigen Unterrichts<br />

bzw. die Führung zweisprachiger Klassen auf der Sek<strong>und</strong>arstufe I <strong>und</strong> in Polytechnischen<br />

Schulen ermöglicht.<br />

Adaptiert sollte auch jener Paragraph werden, der die Anmeldung zum zweisprachigen Unterricht<br />

bestimmt.<br />

Statt der derzeitigen Anmeldemöglichkeit, die eine explizite Anmeldung nur für den zweisprachigen<br />

Unterricht vorsieht, sollte nunmehr die Wahl zwischen ein- <strong>und</strong> zweisprachigem Unterricht<br />

vorgesehen werden. Weiters sollte die Anmeldung bis zum Ende der Pflichtschulzeit Gültigkeit<br />

haben. 13<br />

Ferner wäre anzustreben, dass gr<strong>und</strong>sätzlich jeder Schüler/jede Schülerin im Geltungsbereich des<br />

Minderheiten-Schulgesetzes den zweisprachigen Unterricht besucht, wobei die Möglichkeit zur<br />

Abmeldung bestehen sollte.<br />

Neu geschaffen sollte eine Bestimmung zur Durchführung von Schulversuchen werden, die die<br />

Erprobung von neuen <strong>Bildung</strong>skonzepten, die zur Mehrsprachigkeit führen, zulässt.<br />

Notwendig wäre auch die Einführung jener Bestimmung, die die Schülerhöchstzahl am BG/BRG<br />

für Slowenen sowie an zweisprachigen Pflichtschulen der Sek<strong>und</strong>arstufe I als auch an zweisprachigen<br />

berufsbildenden mittleren <strong>und</strong> höheren Schulen festlegt. Eine niedrigere Schülerhöchstzahl<br />

wird mit den abweichenden pädagogischen Erfordernissen (sprachliche Heterogenität) begründet.<br />

12 Sollte auch den Religionsunterricht mit einschließen.<br />

13 Dazu wird seitens Abt. 6 des Amtes der Kärntner Landesregierung angemerkt: „Die Vorschläge stellen die ExpertInnenmeinung<br />

von VertreterInnen des Landesschulrates dar <strong>und</strong> spiegeln nicht die offizielle Meinung des<br />

Landes <strong>Kärnten</strong> wider.“


24 ⎢ Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit<br />

Weiters wäre anzustreben eine Bestimmung zu schaffen, die es ermöglicht, dass auch an Pflichtschulen<br />

außerhalb des Geltungsbereiches des Minderheiten-Schulgesetzes sowie an allgemein bildenden<br />

höheren Schulen als auch an sonstigen mittleren <strong>und</strong> höheren berufsbildenden Schulen<br />

nach Maßgabe des Bedarfs (ab 5 Anmeldungen) Slowenischunterricht angeboten wird (Sicherung<br />

der Ressourcen).<br />

Entsprechend den Bestimmungen für die Heranbildung von Lehrern <strong>und</strong> Lehrerinnen an zweisprachigen<br />

Schulen wäre es unerlässlich, die Heranbildung von zweisprachigen Kindergartenpädagoginnen<br />

<strong>und</strong> -pädagogen gesetzlich zu regeln.<br />

Um Differenzen bei Direktorenbesetzungen an zweisprachigen Schulen zu vermeiden, wäre es ratsam,<br />

die slowenische Sprachkompetenz des Schulleiters als zusätzliches Erfordernis im Minderheiten-Schulgesetz<br />

zu verankern.<br />

Des Weiteren besteht auch ein Adaptierungsbedarf jener Bestimmung, die die Angelegenheiten<br />

der Schulaufsicht regelt.<br />

2. Vorschläge zur Verbesserung des zweisprachigen <strong>Bildung</strong>swesens in <strong>Kärnten</strong><br />

■■<br />

Lehrplan: Getrennte Beurteilung für Deutsch <strong>und</strong> Slowenisch<br />

Die sprachliche Struktur der zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen<br />

hat sich stark gewandelt. Unter der Gegebenheit, dass nur ein geringer Teil der Schüler<br />

<strong>und</strong> Schülerinnen ihre Kenntnisse in deutscher <strong>und</strong> slowenischer <strong>Sprache</strong> aus einem natürlichen<br />

Sprach- <strong>und</strong> Handlungskontext mitbringen, ist die derzeit gesetzlich verankerte gemeinsame Beurteilung<br />

für Deutsch <strong>und</strong> Slowenisch nicht zufriedenstellend <strong>und</strong> keineswegs nachvollziehbar.<br />

Damit den Schülern <strong>und</strong> Schülerinnen sowie den Eltern ein differenzierter Einblick in die Sprachlernfähigkeit<br />

<strong>und</strong> in den sprachlichen Entwicklungsprozess gewährt wird, sollte die Leistungsbeurteilung<br />

für Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben getrennt werden in Deutsch, Lesen, Schreiben<br />

<strong>und</strong> Slowenisch, Lesen, Schreiben.<br />

■■<br />

<strong>Bildung</strong>sstandards bzw. Kompetenzbeschreibungen<br />

Es bedarf einer Entwicklung von Standards für zweisprachige Schulen bzw. von Kompetenzbeschreibungen,<br />

die definieren sollen, welche Ziele ein Kind mit <strong>und</strong> ohne Vorkenntnisse in Deutsch<br />

<strong>und</strong> Slowenisch am Ende der 4. bzw. der 8. Schulstufe erreichen sollte.


Maßnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen ⎢25<br />

Georg Gombos<br />

Dreisprachig vom Kindergarten bis zur Matura<br />

Das Konzept des Alpen-Adria-<strong>Bildung</strong>sverb<strong>und</strong>es als ein Beispiel für mögliche<br />

Entwicklungen im Minderheitenschulwesen <strong>und</strong> für die Entwicklung von<br />

Regionalsprachenkonzepten 14,15<br />

Stand: 10.8.2010<br />

A. Konzept<br />

1. Vision, Ziel<br />

Der Alpen-Adria-<strong>Bildung</strong>sverb<strong>und</strong> (AABV) geht von der Vision aus, dass das Gebiet des so genannten<br />

Dreiländerecks, bestehend aus Teilen von <strong>Kärnten</strong>, Kranj in Slowenien <strong>und</strong> Friaul-Julisch<br />

Venetien langfristig in wirtschaftlicher, kultureller <strong>und</strong> bildungsmäßiger Hinsicht stärker zusammenwachsen<br />

wird <strong>und</strong> seinen Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohnern verbesserte Lebenschancen durch<br />

mehr grenzüberschreitende Kooperationen bieten wird.<br />

Um diese Vision langfristig in die Tat umzusetzen setzt sich der AABV zum Ziel, ein grenzüberschreitendes,<br />

mehrsprachiges <strong>Bildung</strong>sangebot vom Kindergarten bis zur Matura im Dreiländereck<br />

Österreich-Slowenien-Italien zu entwickeln. Dies wird als wesentlicher Beitrag zur Weiterentwicklung<br />

der Europäischen Union, zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit <strong>und</strong> Regionalentwicklung<br />

<strong>und</strong> zur Entwicklung mehrsprachiger Kompetenzen in diesem Gebiet gesehen.<br />

Das Gebiet zeichnet sich durch das einzigartige Zusammentreffen dreier <strong>Sprache</strong>n <strong>und</strong> Kulturen<br />

(vier, wenn man das Friulanische mitberücksichtigt) aus, die aus drei gänzlich unterschiedlichen<br />

Sprachfamilien stammen: Deutsch (germanische <strong>Sprache</strong>n), Slowenisch (slawische <strong>Sprache</strong>n) <strong>und</strong><br />

Italienisch sowie Friulanisch (romanische <strong>Sprache</strong>n). D.h. dass mit dem Erwerb dieser <strong>Sprache</strong>n<br />

ein wesentlich erleichterter Zugang zu den weiteren <strong>Sprache</strong>n der drei Sprachfamilien gegeben ist.<br />

Dieses <strong>Bildung</strong>sangebot versteht sich aber auch als eine Entwicklung von Humanressourcen in<br />

einem strukturschwachen Gebiet <strong>und</strong> stellt damit einen Beitrag zur Regionalentwicklung dar.<br />

2. Ist-Zustand (Sommer 2010) <strong>und</strong> Ausbaupläne<br />

Derzeit (Sommer 2010) existiert ein seit 2006 (Entwicklung ab 2005) funktionierender Alpen-Adria-Kindergartenverb<strong>und</strong><br />

mit dem Namen „Drei Hände – Tri roke – Tre mani“, bei dem einmal die<br />

14 Mitwirkende Österreich: Christine Siegel-Kaiser (Initiatorin, Projektkoordinatorin), Bgm. Müller (Gemeinde Nötsch), Kindergarten<br />

Nötsch (Elfriede Wallner, Sabrina Kugi u.a.), VS Nötsch (Christa Sovdat <strong>und</strong> Lehrerinnen), Projekt dreitritre : BG<br />

St. Martin Villach (Roswitha Errath, Heimo Senger u.a.), PH-Klagenfurt (Ferdinand Stefan, Gabi Khan-Svik), Universität<br />

Klagenfurt (Georg Gombos), LSR für <strong>Kärnten</strong><br />

Mitwirkende Slowenien: Vrtec pri osnovni šoli in osnovna šola Josipa Vandota, Kranjska Gora (Cvetka Pavločič, Franja Krevzel<br />

u.a.); dreitritre: Gimnazija Jesenice<br />

Mitwirkende Italien: Istituto Omnicomprensive Tarvisio (Antonio Pasquariello u.a.), Regione Autonoma Friuli Venezia<br />

Giulia –Direzione Centrale Istruzione, Formazione, Cultura<br />

15 Das hier vorgestellte Modell befindet sich in Entwicklung. Eine erste Sitzung mit den <strong>Bildung</strong>sbehörden der drei Länder hat<br />

stattgef<strong>und</strong>en, bei dem sich alle zu einer Weiterführung des Projektes <strong>und</strong> zur Kooperation bekannt haben. Weitere Gespräche<br />

sind terminisiert. Derzeit läuft der <strong>Bildung</strong>sverb<strong>und</strong> außerhalb des Minderheitenschulwesens (Nötsch/Čajna liegt im<br />

Geltungsgebiet), eine Überführung bedürfte gesetzlicher Änderungen (3. <strong>Sprache</strong>, Anteile der <strong>Sprache</strong>).


26 ⎢ Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit<br />

Woche eine Kindergartenpädagogin (KP) aus dem Nachbarland kommt <strong>und</strong> mit den Kindern in<br />

der jeweiligen <strong>Sprache</strong> arbeitet. Auf diese Weise erfahren die Kinder die beiden Nachbarsprachen<br />

jede Woche. Die Teilnehmerzahlen sind:<br />

Ort<br />

Österreich<br />

Nötsch<br />

Slowenien Kranjska<br />

Gora/Rateče<br />

Italien<br />

Camporosso<br />

Jahr, Gruppen/Teilnehmende Kinder<br />

2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11<br />

1/ 14 2/ 32 2/ 41 3/ 57 3/ 59<br />

1/ 21 2/ 41 2/ 36 2/ 36 2/ 34<br />

1/ 8 1/ 15 1/ 18 1/ 26 1/ 21<br />

Seit dem Schuljahr 2009/10 werden die drei <strong>Sprache</strong>n auch im Alpen-Adria-Schulverb<strong>und</strong> auf<br />

Volksschulebene in der ersten Klasse angeboten. In den folgenden Schuljahren soll dieses Angebot<br />

weiter ausgebaut werden, sodass (aus österreichischer Sicht) in den vier Volksschuljahren das Sprachangebot<br />

durch grenzüberschreitenden LehrerInnenaustausch gegeben ist.<br />

Schulen<br />

2009/10<br />

1. Klasse<br />

2010/11<br />

1. Klasse / 2. Klasse<br />

VS Nötsch im Gailtal (A) 18 16 / 17<br />

Osnovna šola Josipa Vandota,<br />

29<br />

Kranjska gora<br />

Scuola elementare, Tarvisio<br />

(Camporosso)<br />

8 8<br />

Im Bereich der Sek<strong>und</strong>arstufe arbeiten das Gymnasium Villach St. Martin, das Gimnazija Jesenice,<br />

die Osnovna Sola Kranjska Gora sowie das Istituto Omnicomprensivo „Ingeborg Bachmann“ di<br />

Tarvisio gemeinsam mit weiteren Partnern an einer Entwicklung eines dreisprachigen, grenzüberschreitenden<br />

<strong>Bildung</strong>sangebotes für die Sek<strong>und</strong>arstufe bis zur Matura mit dem Namen dreitretri.<br />

Dazu wurde ein Interreg IV-Projekt eingereicht <strong>und</strong> bewilligt.<br />

Kooperationspartner auf Hauptschulebene (in Italien <strong>und</strong> Slowenien gibt es eine Gesamtschule)<br />

werden noch gesucht, erste Kontakte mit der Neuen Mittelschule Nötsch haben stattgef<strong>und</strong>en.<br />

Parallel zu diesen Entwicklungen wird ein Alpen-Adria-Elternverb<strong>und</strong> angestrebt. Erste Aktivitäten<br />

im Sommersemester 2010 finden im Rahmen eines Slowenisch- <strong>und</strong> Italienischkurses statt.<br />

Um die Zusammenarbeit in allen Bereichen koordinieren zu können, finden regelmäßige Vernetzungstreffen<br />

aller Beteiligten statt.


Maßnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen ⎢27<br />

das projekt „alpen-adria-bildungsverb<strong>und</strong>“.<br />

Dreisprachig vom Kindergarten bis zur Matura<br />

Alpen-Adria <strong>Bildung</strong>sverb<strong>und</strong><br />

Nötsch – Tarvisio – Kranjska<br />

gora/Jesenice<br />

Alpen-Adria-<br />

Kindergartenverb<strong>und</strong><br />

Weiterentwicklung <strong>und</strong><br />

Qualitäts-Sicherung der<br />

bestehenden Kooperation<br />

der drei Kindergärten aus<br />

den drei Ländern<br />

Alpen-Adria-<br />

Schulverb<strong>und</strong><br />

Aufbau einer Kooperation der<br />

(Volks-)Schulen – Austausch<br />

der LehrerInnen zur<br />

dreisprachigen Ausbildung<br />

der SchülerInnen<br />

Kooperation mit der<br />

Hauptschule Nötsch<br />

(angestrebt)<br />

Kooperation mit dreitretri<br />

Gymnasium St.Martin/Villach<br />

– Tarvisio - Jesenice<br />

Alpen-Adria-<br />

Elternverb<strong>und</strong><br />

Entwicklung einer Plattform<br />

der Eltern bzw. Erwachsenen<br />

für gemeinsame <strong>Bildung</strong>saktivitäten<br />

<strong>und</strong> kulturellen<br />

Austausch<br />

3. Die Säulen des Projektes<br />

Das Projekt fußt auf Begründungen („F<strong>und</strong>ament“) sowie Zielen <strong>und</strong> Prinzipien („Säulen“).<br />

Dreisprachig<br />

vom Kindergarten bis zur Matura<br />

Nachhaltiger <strong>Sprache</strong>rwerb<br />

Curriculumentwicklung<br />

Grenzüberschreitende<br />

Kooperation im Dreiländereck<br />

Errichtung eines Netzwerkes<br />

Begleitforschung, Evaluation<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

1. Beitrag zur europäischen Entwicklung:<br />

„Vereint in Verschiedenheit“, „Muttersprache + 2“<br />

2. Beitrag zur wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Regionalentwicklung<br />

2. Entwicklung von Modellen mehrsprachiger <strong>Bildung</strong><br />

3. Der Mensch ist potenziell mehrsprachig.<br />

3.1 Gesellschaftliche, institutionelle <strong>und</strong> individuelle Begründungen<br />

3.1.1 Ein Beitrag zur europäischen Entwicklung<br />

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Mehrsprachigkeit ihrer Bürgerinnen <strong>und</strong><br />

Bürger zu fördern. Dies geschieht durch eine Reihe von Entschließungen <strong>und</strong> Maßnahmen. U.a.


28 ⎢ Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit<br />

wurde 2002 das Ziel, „Muttersprache plus zwei weitere <strong>Sprache</strong>n“ festgelegt 16 . Seit 2004 gibt es<br />

einen eigenen Kommissar (derzeit eine Kommissarin), der bzw. die für die Mehrsprachigkeit zuständig<br />

ist. Es gibt eine Reihe von Aktions- <strong>und</strong> Förderplänen – z. B. fand 2001 das Europäische<br />

Jahr der <strong>Sprache</strong>n statt, es gab einen ersten <strong>und</strong> einen zweiten Aktionsplan (2004-2006, 2007-2013),<br />

welche finanzielle Mittel zur Förderung der Mehrsprachigkeit vorsehen. Die Fördermaßnahmen<br />

zielen neben der Förderung der Nationalsprache <strong>und</strong> der Lingua franca Englisch auf die Förderung<br />

von Minderheiten- <strong>und</strong> Nachbarsprachen. Die zentralen Botschaften sind:<br />

■■<br />

Nur eine lingua franca zu können, genügt nicht.<br />

■■<br />

Muttersprache plus zwei weitere <strong>Sprache</strong>n für jeden Bürger/jede Bürgerin.<br />

■■<br />

Lebenslanges <strong>Sprache</strong>nlernen.<br />

■■<br />

Sinnvolle kommunikative Kompetenz als Ziel (nicht unbedingt auf native speaker Ebene 17 ).<br />

In diesem Sinne ist der Alpen-Adria-<strong>Bildung</strong>sverb<strong>und</strong> wegweisend für eine regionale Mehrsprachigkeitsförderung,<br />

der insbesondere die in der Region (als Minderheiten- <strong>und</strong> Nachbarsprachen)<br />

existierenden <strong>Sprache</strong>n fördert (Englisch ist in den jeweiligen Schulsystemen bereits verpflichtend<br />

<strong>und</strong> langfristig verankert).<br />

3.1.2 Beitrag zur Regionalentwicklung<br />

Das beschriebene Gebiet im Dreiländereck zeichnet sich durch einen besonderen sprachlichkulturellen<br />

Reichtum, sprachliche Heterogenität <strong>und</strong> wirtschaftliche Strukturschwäche aus. Die<br />

W<strong>und</strong>en der sehr wechselvollen Geschichte in diesem Gebiet sind weitgehend verheilt, die durch<br />

die Europäische Union gegebenen politischen Rahmenbedingungen können als sehr favorabel für<br />

eine verbesserte wirtschaftliche <strong>und</strong> kulturelle Zusammenarbeit bezeichnet werden. Ohne Zweifel<br />

kann eine Erziehung zu nachhaltiger Mehrsprachigkeit <strong>und</strong> Offenheit in diesem Gebiet wesentlich<br />

dazu beitragen, dass bisher vorhandene (Sprach-)Barrieren in Zukunft leichter abgebaut werden<br />

können <strong>und</strong> eine gemeinsame grenzüberschreitende Regionalentwicklung möglich wird.<br />

3.1.3 Die Förderung von Mehrsprachigkeit ist institutionell möglich<br />

Es gibt weltweit Modelle, die zeigen, dass es in <strong>Bildung</strong>sinstitutionen (vom Kindergarten bis zur<br />

Oberstufe) möglich ist, nicht nur mehrere <strong>Sprache</strong>n anzubieten, sondern auch in mehreren <strong>Sprache</strong>n<br />

zu unterrichten (CLIL – content and language integrated learning), ohne dass dabei die Kompetenz<br />

in der Nationalsprache beeinträchtigt würde 18 . Es bedarf allerdings der Entwicklung von<br />

standortspezifischen <strong>und</strong> maßgeschneiderten Modellen vor Ort.<br />

16 Die Europäische Union hat sich seit 2002 darauf festgelegt, die individuelle Mehrsprachigkeit in ihren Mitgliedsländern<br />

derart zu fördern, „bis alle Bürger/innen zusätzlich zu ihrer Muttersprache über praktische Kenntnisse in mindestens zwei<br />

weiteren <strong>Sprache</strong>n verfügen“. [KOM (2005) 596, S. 4] Denn – so steht es in den Schlussfolgerungen: „Ohne Mehrsprachigkeit<br />

kann die Europäische Union nicht so funktionieren, wie sie sollte.“ [KOM (2005) 596, S. 17].<br />

17 Vgl. http://www.elccel.org/docs/chavez_multilingualism_policy_lllp_06_1.ppt#344,5,Key messages:<br />

18 Hier sei nur ein Zitat von Jim Cummins angeführt, der auf mehrere Studien verweist: “H<strong>und</strong>reds of studies carried out in<br />

many regions of the world over the past 50 years provide a solid empirical basis supporting the legitimacy of bilingual education<br />

as an educational option for both majority and minority students (see August & Shanahan, 2006; Cummins, 1999, 2001;<br />

Genesee, Lindholm-Leary, Sa<strong>und</strong>ers, & Christian, 2006; May, Hill, & Tiakiwai, 2004). The data also suggest that longer-term<br />

programs (such as dual-language and developmental (maintenance) programs in the United States) are superior to quick-exit<br />

transitional programs.” (Cummins 2007, S. 10)


Maßnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen ⎢29<br />

3.1.4 Der Mensch als potenziell mehrsprachiges Wesen<br />

Es gibt zahlreiche Forschungen, die belegen, dass der Mensch ein potenziell mehrsprachiges Wesen<br />

ist <strong>und</strong> bereits von klein an in der Lage ist, mehr als nur eine <strong>Sprache</strong> zu lernen. Es gibt auch Studien,<br />

die belegen, dass eine langfristige <strong>und</strong> qualitativ gute Förderung in zwei oder mehr <strong>Sprache</strong>n<br />

für den Einzelnen kognitive Vorteile bringt 19 . Weiters ist erwiesen, dass der Erwerb von zwei oder<br />

mehreren <strong>Sprache</strong>n die Beherrschung der Nationalsprache nicht behindert, sondern fördert.<br />

4. Ziele<br />

a. Weitestgehend dreisprachiges <strong>Bildung</strong>sangebot, nachhaltiger <strong>Sprache</strong>rwerb, Curriculumentwicklung,<br />

pädagogische Orientierungen<br />

Die bestehenden dreisprachigen <strong>Bildung</strong>sangebote im Kindergarten <strong>und</strong> in der Volksschule,<br />

sowie die geplanten im Bereich der Sek<strong>und</strong>arstufe sollen schrittweise weitestgehend dreisprachig<br />

ausgebaut werden. Dies bedeutet eine wesentliche Ausweitung des derzeitigen Angebots, speziell in<br />

der Volksschule bzw. im Gymnasium. Dies kann bis zu einem Drittel-Modell (ein Drittel Deutsch,<br />

ein Drittel Slowenisch, ein Drittel Italienisch) gehen. Dabei können Erfahrungen aus anderen Regionen,<br />

wie z. B. in Südtirol bei den Ladinern, genutzt werden. Es wird ein nachhaltiger <strong>Sprache</strong>rwerb<br />

in dem Sinne angestrebt, dass sich die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler mit Offenheit, Sensibilität<br />

<strong>und</strong> Sicherheit funktional, aktiv <strong>und</strong> kommunikativ in Alltagssituationen <strong>und</strong> in Fachthemenbezogenen<br />

Situationen in den drei <strong>Sprache</strong>n bewegen können. Dafür wird es nötig sein, für die<br />

entsprechenden <strong>Bildung</strong>sinstitutionen eigene Curricula zu entwickeln. Erste Vorarbeiten liegen<br />

vor (Mai 2010 – siehe Teil B).<br />

Die (sprach-)pädagogische Arbeit orientiert sich an zentralen Gr<strong>und</strong>sätzen einer auf den Ressourcen<br />

der Lernenden aufbauenden, ihr Selbstvertrauen <strong>und</strong> ihre Selbständigkeit entwickelnden<br />

Pädagogik, welche das Vorwissen der Lernenden miteinbezieht, Kommunikation <strong>und</strong> Sprachbewusstsein<br />

fördert. Die Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen verstehen sich als Anbieter von Lernsituationen<br />

<strong>und</strong> als konstruktive Begleiterinnen <strong>und</strong> Begleiter des Lernprozesses der Lernenden.<br />

b. Grenzüberschreitende Kooperation im Dreiländereck<br />

Der AAKV zielt auf die grenzüberschreitende Kooperation der drei Länder Österreich, Slowenien<br />

<strong>und</strong> Italien, ist also prinzipiell trilateral ausgerichtet. Darüber hinaus wird Wert auf den grenzüberschreitenden<br />

Austausch der Lehrkräfte gelegt, sodass immer „native speaker“ zum Einsatz<br />

kommen.<br />

c. Errichtung eines Netzwerkes, „gemeinsame Schule“<br />

Es wird die Errichtung eines Netzwerkes von <strong>Bildung</strong>sinstitutionen vom Kindergarten bis zum<br />

Gymnasium zwischen den drei beteiligten Ländern angestrebt. Dieses Netzwerk soll für die Koordination<br />

<strong>und</strong> Administration des AABV zuständig sein <strong>und</strong> sollte von den Schulbehörden <strong>und</strong><br />

Schulen der beteiligten Partner beschickt werden. Die Errichtung einer gemeinsamen administrativen<br />

Einheit („gemeinsame Schule“) könnte helfen, die institutionskulturellen, gesetzlichen <strong>und</strong><br />

bürokratischen Hürden – die ja je Land ganz unterschiedlich sind – zu überwinden. Darüber hinaus<br />

sollen Vertreter aus der Wirtschaft, aus dem kulturellen Leben <strong>und</strong> aus den regionalen Gebietskörperschaften<br />

in die Netzwerkarbeit mit eingeb<strong>und</strong>en werden.<br />

19 Hier seien die Arbeiten von Ellen Bialystok erwähnt.


30 ⎢ Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit<br />

d. Begleitforschung, Evaluation<br />

Der Aufbau von mehrsprachigen <strong>Bildung</strong>sgängen soll durch Begleitforschung unterstützt <strong>und</strong><br />

durch Evaluation abgesichert werden. Derzeit liegt ein erster Fragebogen für die Kindergärten <strong>und</strong><br />

Volksschulen vor. Die Kooperation mit entsprechenden Institutionen soll weiter ausgebaut werden<br />

(Universitäten, <strong>Pädagogische</strong> <strong>Hochschule</strong>).<br />

e. Öffentlichkeitsarbeit<br />

Ein wesentliches Ziel <strong>und</strong> ein wesentliches Prinzip des Alpen-Adria-<strong>Bildung</strong>sverb<strong>und</strong>es ist die<br />

Öffentlichkeitsarbeit. Bereits bis jetzt wurden zahlreiche Informationsveranstaltungen für Eltern<br />

durchgeführt, eines von drei projektierten Fachsymposien (November 2009 in Nötsch mit 140<br />

TeilnehmerInnen, bis 2011 sind die Mittel für zwei weitere Symposien gesichert) durchgeführt. Es<br />

sind zahlreiche Interviews <strong>und</strong> Artikel in den Medien erschienen.


Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung ⎢31<br />

Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

Ferdinand Stefan – Magdalena Angerer-Pitschko<br />

Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

1. Ausgangslage<br />

Ausgangslage für die Ausführungen sind folgende Quellen:<br />

■■<br />

Hochschulgesetz 2005 20<br />

■■<br />

Konzept für die Einrichtung regionaler <strong>Pädagogische</strong>r Zentren für Volksgruppensprachen 21<br />

2. Allgemeines<br />

2.1 Im Unterschied zur LehrerInnenaus- <strong>und</strong> –fortbildung, welche mit einiger Wahrscheinlichkeit<br />

auch in Zukunft an unterschiedlichen Institutionen angesiedelt sein wird 22 , kann<br />

Forschung gegenwärtig <strong>und</strong> zukünftig mit weniger bürokratischen oder administrativen<br />

Hindernissen in Kooperation zwischen verschiedenen Institutionen oder zwischen Einzelpersonen<br />

aus diesen Institutionen konzipiert <strong>und</strong> durchgeführt werden.<br />

2.2 Die Auswahl der Forschungsschwerpunkte im Hinblick auf Volksgruppenfragen wird stark<br />

davon abhängen, auf welchen Ebenen Forschung organisiert <strong>und</strong> an welchen Institutionen<br />

diese verankert sein werden. Unter der Annahme, dass die Päda go gischen Zentren für<br />

Volksgruppensprachen auch für Forschungs fragen zuständig sind, werden die Forschungsschwerpunkte<br />

primär in den Bereichen der Sprachlehr- <strong>und</strong> Sprachlernforschung ange siedelt<br />

sein, die ohnehin interdisziplinär/integrativ ausgerichtet sind <strong>und</strong> linguistische, pädagogische,<br />

soziologische, psychologische <strong>und</strong> didaktische Perspektiven mit einschließen. Das<br />

heißt, dass For schungs fragen <strong>und</strong> –prozesse prinzipiell für Methoden unterschied licher Referenzwissenschaften<br />

offen sind, die bei Bedarf auch auf Fragestellungen ausgeweitet werden<br />

können, die nicht mit dem unmittelbaren Sprachunterricht selbst, sondern mit dem Erst<strong>und</strong><br />

Zweitsprachenerwerb bzw. mit Sprachaneignungs- <strong>und</strong> Sprach lernzuwachskontexten im<br />

weiteren Sinn zu tun haben. Dies ist vor allem für Volksgruppensprachen häufiger relevant<br />

als für das Erlernen klassischer Fremdsprachen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich viele<br />

Fragestellungen erst in den konkreten Unterrichts situationen ergeben. Die Ergebnisse solcher<br />

Forschungsschwer punkte sollten sich nach Möglichkeit nicht in der Scientific Community<br />

verflüchtigen, sondern vielmehr zurück in den Unter richt geführt werden. Der Ansatz ist<br />

empirisch, d.h. Einsichten <strong>und</strong> Hypothesen müssen sich aus dem Unterricht bzw. dem Unterrichtskontext<br />

selbst ergeben.<br />

2.3 Im Rahmen von Forschung sollte institutionsübergreifend, regional, national <strong>und</strong> international kooperiert.<br />

Die Forschungsschwerpunkte bilden das jeweilige Profil der <strong>Pädagogische</strong>n Zentren für<br />

20 http://www.jusline.at/Hochschulgesetz_2005_(HschG).html<br />

21 Siehe Angerer-Pitschko/ Stefan: Konzept für die Einrichtung regionaler <strong>Pädagogische</strong>r Zentren für Volksgruppensprachen,<br />

S. 58 f.<br />

22 Siehe http://lehrerinnenbildung.at/wp-uploads/2010/03/endbericht_der_expertinnengruppe_la_neu.pdf, S. 71


32 ⎢ Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

Volksgruppensprachen ab. Diese sind auch für die Lukrierung eventuell notwendiger Drittmittel<br />

zuständig.<br />

3. Schwerpunkte<br />

In den Bereichen der Forschung <strong>und</strong> Entwicklung 23 werden daher folgen de Schwerpunkte empfohlen:<br />

3.1 Schwerpunkte – Forschung:<br />

■■<br />

Auseinandersetzung mit gr<strong>und</strong>legenden Forschungsaspekten zwei sprachiger Erziehung <strong>und</strong><br />

<strong>Bildung</strong> auf regionaler, nationaler <strong>und</strong> internationaler Ebene<br />

■■<br />

Empirische Untersuchungen qualitativer <strong>und</strong> quantitativer Art zum Status quo des zweisprachigen<br />

Unterrichts mit Blick auf unter schied liche Variablen:<br />

––<br />

Methodik <strong>und</strong> Methoden (inklusive Sozialformen, Arbeits- <strong>und</strong> Übungs formen, Umgang<br />

mit Fehlern, Individualisierung <strong>und</strong> Differen zierung, Leistungsmessung etc.)<br />

––<br />

Einstellungen/Haltungen von Lehrenden<br />

––<br />

Interaktion <strong>und</strong> Kommunikation im Unterricht (Interaktions- <strong>und</strong> Diskursanalysen)<br />

––<br />

Einstellungen/Haltungen der Eltern<br />

––<br />

Einstellung/Haltungen der SchülerInnen<br />

––<br />

Analyse der Sprachaneignungskontexte/sprachenpolitische Rah men bedingungen vor Ort<br />

(Verwendung der Zweitsprache im Alltag, Prestige der Zweitsprache, ...) <strong>und</strong> deren Auswirkungen<br />

auf den Sprachlehr- <strong>und</strong> Sprachlernprozess<br />

■■<br />

Forschende <strong>und</strong> evaluierende Begleitung unterschiedlicher Formen der Immersion<br />

■■<br />

Frühkindliche Bilingualismus <strong>und</strong> mehrsprachiger Unterricht im Kin der garten<br />

■■<br />

Forschende <strong>und</strong> evaluierende Begleitung von Projektlernen<br />

■■<br />

Entwicklung, Erprobung, Implementierung, Evaluation <strong>und</strong> Revision von schul- bzw. adressatenspezifischen<br />

Curricula<br />

■■<br />

Weiterführung <strong>und</strong> Ausbau curricularer Begleitforschungen<br />

■■<br />

Konzeption <strong>und</strong> Umsetzung von Aktionsforschungsprojekten<br />

■■<br />

Auswirkungen aktueller Entwicklungen in den Bereichen GERS, Bil dungs standards <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>nportfolio<br />

■■<br />

Regionalspezifische Forschungsprojekte zu spezifischen Problem stellungen <strong>und</strong> Herausforderungen<br />

■■<br />

Auseinandersetzung mit Diversitäts- <strong>und</strong> Normalitätskonzepte<br />

■■<br />

Feldforschung<br />

3.2 Schwerpunkte – Entwicklung:<br />

■■<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Veröffentlichung von Good-Practice-Beispielen<br />

■■<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Veröffentlichung von didaktischen <strong>und</strong> organisato rischen Modellen für den<br />

bilingualen <strong>und</strong> mehrsprachigen Unter richt<br />

■■<br />

Konzeption <strong>und</strong> Durchführung von Schulentwicklungsprojekten unter Einbeziehung der Eltern<br />

sowie der jeweiligen Kommunen vor Ort<br />

■■<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Veröffentlichung zeitgemäßer Unterrichts mate rialien für unterschiedliche<br />

23 Vgl. Wakounig: Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen als Ausgangspunkt für Reformen, November 2010, S. 34 ff.


Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung ⎢33<br />

Kontexte (bezogen auf die unterschied lichen Organisationsformen zweisprachigen Unterrichts)<br />

<strong>und</strong> Zielgruppen<br />

■■<br />

Einrichtung von Sprachwerkstätten in <strong>Kärnten</strong>, wie sie im Burgen land bereits existieren<br />

■■<br />

Erarbeitung von Regionalsprachenkonzepten 24<br />

■■<br />

Entwicklung zeitgemäßer <strong>und</strong> nachhaltiger Fortbildungskonzepte mit spezifischen Schwerpunkten<br />

(z.B. Mehrsprachendidaktik, Im mer sion/ CLIL, Language Awareness, Interkulturelle<br />

<strong>Bildung</strong>, Um gang mit Diversität <strong>und</strong> Heterogenität)<br />

■■<br />

Entwickeln, Begleiten <strong>und</strong> Durchführen von Peer-Reviews 25 , um das Bemühen schulischer<br />

Qualitätsentwicklung <strong>und</strong> Qualitätssicherung zu unterstützen<br />

■■<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Implementierung von Konzepten <strong>und</strong> Instru mentarien zur Einschätzung von<br />

Sprachkompetenzen:<br />

––<br />

Entwicklung von zielgruppen- <strong>und</strong> kontextspezifischen Kompe tenz beschreibungen als Orientierungshilfen<br />

für Lehrer/innen <strong>und</strong> Lehrer<br />

––<br />

Leistungsbeurteilung im zweisprachigen Unterricht (z.B. Lehr ziel kataloge, Pensenbücher<br />

etc.)<br />

––<br />

Europäisches <strong>Sprache</strong>nportfolio für Volksgruppensprachen<br />

––<br />

Standards für die Volksgruppensprachen<br />

24 Vgl. etwa: Das <strong>Sprache</strong>nkonzept für die deutschen Kindergärten <strong>und</strong> Schulen in Südtirol, Hrsg. Deutsches Schulamt <strong>und</strong><br />

<strong>Pädagogische</strong>s Institut, Bozen 2004<br />

25 Vgl. Evaluationsbericht: Peer-Review – Wird an der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Kärnten</strong> wirksam <strong>und</strong> nachhaltig gelernt?<br />

(Unveröffentlichter Evaluationsbericht); Hrsg.: Peer-Review Team der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> Burgenland. Eisenstadt,<br />

Oktober 2010


34 ⎢ Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

Wladimir Wakounig<br />

Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen als Ausgangspunkt<br />

für Reformen<br />

Ausgangspunkt für Reformen im Minderheitenschulwesen sollte die Charta für Regional- <strong>und</strong><br />

Minderheitensprachen (1992) sein.<br />

■■<br />

Die Charta ist ein internationales Dokument, das Mitgliedstaaten des Europarates verpflichtet,<br />

entsprechende politische <strong>und</strong> bildungspolitische Maßnahmen zu setzen, um <strong>Sprache</strong>n auf verschiedenen<br />

Ebenen zu fördern <strong>und</strong> zu erhalten.<br />

■■<br />

Dazu gehören auch entsprechende schulpolitische Maßnahmen, wie z. B. Reformen.<br />

■■<br />

Die Charta ist im Kontext aller anderer europäischer <strong>Bildung</strong>svisionen zu sehen (wie z. B. Förderung<br />

der Zwei- <strong>und</strong> Mehrsprachigkeit).<br />

■■<br />

Mit der Charta ist die öffentliche Verantwortung für die Förderung von Minderheitensprachen<br />

angesprochen.<br />

■■<br />

Öffentliches Wahrnehmen dieser Verantwortung bedeutet, den Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen<br />

öffentliche Funktion zu geben.<br />

■■<br />

Entsprechend der Charta sollen sich Schulen <strong>und</strong> andere Erziehungs- <strong>und</strong> <strong>Bildung</strong>sinstitutionen<br />

um ein lernfre<strong>und</strong>liches <strong>und</strong> sprachenfre<strong>und</strong>liches Klima bemühen, das lebenslanges <strong>Sprache</strong>nlernen<br />

ermöglicht <strong>und</strong> unterstützt.<br />

■■<br />

■ ■<br />

■■<br />

■■<br />

■■<br />

Die bildungspolitischen <strong>und</strong> schulpraktischen Intentionen der Charta sollen bei Reformen des<br />

Minderheitenschulwesens berücksichtigt <strong>und</strong> implementiert werden. Folgendes ist anzustreben:<br />

■■<br />

Erprobung verschiedener Ansätze bilingualer Erziehung, deren Ziel es ist, mit innovativen didaktischen<br />

Modellen der Zweisprachigkeit zur Mehrsprachigkeit zu gelangen (Zweisprachigkeit<br />

ist keine Sackgasse!).<br />

■■<br />

Die didaktische Modernisierung geht in Richtung Stärkung <strong>und</strong> Stützung der gesellschaftlich<br />

schwächeren <strong>Sprache</strong>n – wie etwa durch immersive Modelle, zeitliche Ausdehnung des Unterrichts<br />

in Minderheitensprachen etc..<br />

Didaktische Modernisierung hat die Förderung der Schriftlichkeit <strong>und</strong> Mündlichkeit in beiden<br />

<strong>Sprache</strong>n zum Ziel.<br />

„Transfer“ erfolgreicher bilingualer Modelle aus anderen zwei- <strong>und</strong> mehrsprachigen Regionen<br />

Europas, die vergleichbare strukturelle <strong>und</strong> gesellschaftlich-politische Rahmenbedingungen<br />

aufweisen (bspw. immersiver Unterricht in Graubünden, partielle Immersion im Elsass).<br />

Umsetzung immersiver Modelle (Klassenebene, Schulebene) von der Elementarstufe bis zum<br />

Ende der Sek<strong>und</strong>arstufe II.<br />

Entwickeln <strong>und</strong> Erproben (Pilotierung, Schulversuch) von zweisprachigen Modellen, die auf<br />

den ersten beiden Schulstufen eine totale Immersion in Slowenisch vorsehen.<br />

Implementierung zweisprachiger Modelle, die einerseits Erhalt <strong>und</strong> Förderung der Minderheitensprachen<br />

<strong>und</strong> andrerseits Bereicherung der Sprach(en)kompetenz (Gemeinsamer Europäischer<br />

Referenzrahmen) durch Minderheitensprachen zum Ziel haben.


Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung ⎢35<br />

Didaktik <strong>und</strong> Methodik des zweisprachigen Unterrichts<br />

Im zweisprachigen Unterricht sollen Kinder in beiden <strong>Sprache</strong>n so unterrichtet werden, dass einerseits<br />

die mitgebrachte/n <strong>Sprache</strong>/n altersgerecht weiterentwickelt wird /werden, andrerseits die<br />

Zweitsprache mündlich <strong>und</strong> sicher so erworben wird, so dass nach der Volksschule ein Übertritt in<br />

eine weiterführende zweisprachige Ausbildung auf der Sek<strong>und</strong>arstufe I möglich ist.<br />

Wesentliche Ziele sind:<br />

■■<br />

individuelle Bilingualität <strong>und</strong> Biliteralität<br />

■■<br />

Interkulturalität<br />

■■<br />

Entwicklung alltagssprachlicher Kompetenzen (BICS)<br />

■■<br />

Entwicklung schulsprachlicher Kompetenzen<br />

Zweisprachiger Unterricht in allen Fächern, Förderung der Sprachbildung in allen Fächern. Der<br />

Sachunterricht ist das „pädagogische Herzstück“ (Kielhöfer 2004, 169) in der zweisprachigen Erziehung<br />

<strong>und</strong> <strong>Bildung</strong>. Im zweisprachigen Unterricht sollen Curricula so erfüllt werden, dass den<br />

Kindern Sichtwechsel <strong>und</strong> Vergleiche ermöglicht werden <strong>und</strong> dass sie auch emotionale <strong>und</strong> kognitive<br />

Auseinandersetzungen mit Differenz <strong>und</strong> Heterogenität erlauben. Der Anfangsunterricht stellt<br />

den kommunikativen <strong>und</strong> interaktiven Aspekt ins Zentrum der pädagogischen Praxis. Begreifen,<br />

dass Sprechen <strong>und</strong> Handeln zusammengehören bzw. sich beide gegenseitig unterstützen. Ein<br />

zweisprachiger Unterricht soll integriertes Sprachhandeln sein, d.h. <strong>Sprache</strong> wird nachvollziehbar<br />

gelernt, indem sie in sinnvollen Kontexten eingesetzt <strong>und</strong> gebraucht wird.<br />

Unterrichtsorganisation:<br />

Ausdehnung von Lern- <strong>und</strong> Arbeitszeiten in den Minderheitensprachen (partielle Immersion: tageweise,<br />

wochenweise etc.), damit Spielen, Experimentieren <strong>und</strong> Erproben in den <strong>Sprache</strong>n möglich<br />

ist. Verkürzte Zeiten erzeugen Druck <strong>und</strong> lassen keine Kreativität zu. <strong>Sprache</strong>nwechsel beruht<br />

auf einer für die Schüler/innen nachvollziehbaren Ordnung (räumlich, zeitlich, Puppen oder Farben<br />

als Sprachorientierungen, Person bzw. Team etc.), Organisation eines „Werkstattunterrichts“<br />

(unterstützt von Lehrerteams).<br />

Methodische <strong>und</strong> didaktische Aspekte:<br />

■■<br />

Förderung der Sprachproduktion <strong>und</strong> -rezeption<br />

■■<br />

vielfältiges Angebot von Sprechanlässen in beiden <strong>Sprache</strong>n, vor allem in der Minderheitensprache<br />

■■<br />

Red<strong>und</strong>anz als Methode<br />

■■<br />

Einsatz von Mimik <strong>und</strong> Gestik<br />

■■<br />

Unterstützung des Gesprochenen durch nonverbale Kommunikation<br />

■■<br />

Anpassung der <strong>Sprache</strong> <strong>und</strong> des Sprachtempos an Kinder bzw. ihr Sprachverständnis Vielfältige<br />

sprachliche Interaktionen (Rollenspiele, Tanzspiele, lebensweltliche Dialoge) Partner- <strong>und</strong><br />

Gruppenaktivitäten<br />

■ ■ „Offener Unterricht“ mit selbständigen Arbeitsformen<br />

■ ■ „Stationenlernen“ mit Sprachspielen <strong>und</strong> Aufforderung zur Sprachproduktion<br />

■■<br />

Visualisierung <strong>und</strong> Vergegenständlichung von Begriffen <strong>und</strong> Themen (durch Filme, Bilder, Realia)<br />

■■<br />

Erarbeiten <strong>und</strong> Entwickeln sprachlicher Mittel (wie Wortlisten, Bild-Wort-Karteien)


36 ⎢ Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

■■<br />

■■<br />

■■<br />

■■<br />

■■<br />

■■<br />

■■<br />

Vermitteln von Verstehens- <strong>und</strong> Erschließungsstrategien (speziell beim Lesen anspruchsvollerer<br />

Texte)<br />

Förderung der Textproduktion (Aufschreiben kurzer Dialoge, Bildbeschreibungen, Texte für<br />

Rollenspiele)<br />

Methoden zur Förderung der Sprachbewusstheit <strong>und</strong> des Sprachvergleichs (z. B. Entdecken von<br />

grammatischen <strong>und</strong> semantischen Ähnlichkeiten <strong>und</strong> Unterschieden zwischen den <strong>Sprache</strong>n)<br />

Beispiele für Sprachbetrachtung<br />

Einsatz von Medien (DVD, Audiokassetten), um verschiedene Fähigkeiten/Kompetenzen zu<br />

fördern (z. B. Hörverstehen)<br />

Ermuntern zum Experimentieren <strong>und</strong> Ausprobieren<br />

In-der-<strong>Sprache</strong>- Bleiben (Lehrer/innen als sprachliche Vorbilder bzw. Leitbilder)<br />

Beurteilungspraxis: Getrennte Beurteilung <strong>und</strong> schriftliche Benotung<br />

Getrennte Beurteilung von beiden <strong>Sprache</strong>n (Slowenisch, Lesen, Schreiben <strong>und</strong> Deutsch, Lesen<br />

Schreiben) muss ins Regelschulwesen übernommen werden. Die derzeitige Praxis einer gemeinsamen<br />

Note für Deutsch <strong>und</strong> Slowenisch (Lesen, Schreiben) widerspricht allen pädagogischen Überlegungen,<br />

erbrachte Leistungen nachvollziehbar zu machen.<br />

Für Kinder, die zum zweisprachigen Unterricht angemeldet sind, haben die beiden <strong>Sprache</strong>n<br />

zum Teil völlig unterschiedliche Bedeutungen: Für einige sind Slowenisch <strong>und</strong> Deutsch Erstsprachen,<br />

für einige ist Slowenisch Erstsprache <strong>und</strong> Deutsch Zweitsprache, für den Großteil ist Slowenisch<br />

Zweitsprache <strong>und</strong> Deutsch Erstsprache, für einige sind Slowenisch <strong>und</strong> Deutsch Zweitsprachen.<br />

Allein dieser unterschiedliche sprachbiographische Hintergr<strong>und</strong> von Schüler/innen muss bei<br />

der Beurteilung entsprechend berücksichtigt werden.<br />

Auf den ersten beiden Schulstufen sollten nur schriftliche Beurteilungen an die Erziehungsberechtigten<br />

weitergegeben werden: Sprachliche Leistungen <strong>und</strong> sprachliche Fortschritte sollen in verbaler<br />

Form gewürdigt werden; differenzierte Rückmeldungen geben Einblick in den (sprachlichen)<br />

Entwicklungsstand der Kinder.<br />

Lehrer/innen/bildung<br />

■■<br />

Angebote bzw. Lehrgang für immersiven Unterricht<br />

■■<br />

Angebote für integriertes Sprachhandeln (Integrierte Sprachdidaktik)<br />

■■<br />

Vernetzungslernen (<strong>Bildung</strong> von Netzwerken mit innovativen, internationalen, bilingualen<br />

Modellen)<br />

■■<br />

Weiterentwicklung sprachlicher Kompetenzen (mindestens 1-2 verpflichtende Semester in Slowenien)<br />

■■<br />

Angebot theaterpädagogischer Seminare (Förderung der nonverbalen Kommunikation, Umgang<br />

mit Mimik <strong>und</strong> Gestik)<br />

■■<br />

Vernetzung von Schulen, die verschiedene Varianten des immersiven Unterrichts erproben bzw.<br />

praktizieren<br />

■■<br />

Begleitende Fortbildung


Didaktik, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung ⎢37<br />

Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

■■<br />

Errichtung eines interdisziplinären Zentrums, welches das Sprachverhalten <strong>und</strong> die <strong>Sprache</strong>ntwicklung<br />

von zwei- <strong>und</strong> mehrsprachigen Kindern in verschiedensten Formen des Minderschulwesens<br />

langfristig erforscht<br />

■■<br />

Entwicklung von Instrumentarien, Unterlagen <strong>und</strong> Verfahren, mit denen es möglich ist, die<br />

<strong>Sprache</strong>ntwicklung „zwei- <strong>und</strong> mehrsprachiger Kinder“ zu beschreiben<br />

■■<br />

Langzeitstudien über zwei- <strong>und</strong> mehrsprachige Kinder<br />

■■<br />

Erprobung <strong>und</strong> Erforschung von Modellen totaler Immersion


38 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />

Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong><br />

Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong><br />

Pädagogen<br />

Lucija Ogorevc-Feinig<br />

VorschulpädagogInnenaus-, VorschulpädagogInnenfort- <strong>und</strong><br />

VorschulpädagogInnenweiterbildung 26<br />

Dieser Bereich bedarf einer gesamten neuen gesetzlichen Regelung.<br />

Ausbildung, Fortbildung <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

Die bisherige Ausbildung der Kindergartenpädagoginnen ist verbesserungswürdig, die zweisprachige<br />

Fortbildung wird von privater Seite organisiert <strong>und</strong> eine zweisprachige Weiterbildung existiert<br />

noch nicht (SonderkindergärtnerInnen <strong>und</strong> HorterzieherInnen).<br />

Gewünscht wird eine Lehrplanänderung <strong>und</strong> die Etablierung einer Abteilung für frühkindliche<br />

Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit an der Bakip Klagenfurt/Celovec, wo Slowenisch als Zusatzausbildung<br />

(St<strong>und</strong>enausmaß wie Englisch, 12 St<strong>und</strong>en) angeboten werden sollte. Vorgesehen für SchülerInnen,<br />

die aus dem Gegenstand Slowenisch Volksgruppensprache als Pflichtgegenstand mündlich<br />

oder schriftlich diplomieren wollen. Voraussetzung dafür wären gute Slowenischkenntnisse. Eine<br />

Innovation wäre auch ein immersiver Pädagogik- <strong>und</strong> Didaktikunterricht in slowenischer <strong>Sprache</strong><br />

(St<strong>und</strong>enausmaß von insgesamt 4 St<strong>und</strong>en).<br />

Darüber hinaus diese Abteilung auch ihren Teil zur interkulturellen Erziehung an der Bakip<br />

beitragen <strong>und</strong> würde zum Beispiel Slowenisch für alle Lernende anbieten.<br />

Die Aufgabenbereiche der Abteilung für frühkindliche Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit würden weiters<br />

umfassen – neben der fachlichen <strong>und</strong> menschlichen Betreuung der zweisprachigen SchülerInnen<br />

(im Sinne von VertrauenslehrerIn) – Organisation, Durchführung <strong>und</strong> Evaluation der Praxis<br />

in den zwei- <strong>und</strong> mehrsprachigen Kindergärten in <strong>Kärnten</strong>, das Auslandspraktikum in Slowenien<br />

sowie die Früherziehungs- sowie Hortpraxis der zweisprachigen AnwärterInnen. Die angehenden<br />

zweisprachigen PädagogInnen müssten einen bestimmten Praxisanteil (mindestens 50 %) in zwei<strong>und</strong><br />

mehrsprachigen Kindergärten in Österreich sowie mindestens ein Blockpraktikum in Slowenien<br />

absolvieren, eine zweisprachige PraxislehrerIn müsste die Praxisbetreuung übernehmen.<br />

Weiters würde diese Abteilung die Auslandsaufenthalte unserer AustauschschülerInnen in Slowenien<br />

sowie anderen Staaten betreuen <strong>und</strong> Stipendien für besonders lernbereite KandidatInnen<br />

lukrieren.<br />

In Anbetracht dessen, dass eine tertiäre Ausbildung auch der VorschulpädagogInnen vorbereitet<br />

26 Hier exemplarisch für <strong>Kärnten</strong> erörtert (Anm. d. Redaktionsteams).


Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢39<br />

wird, sollte der gesamte Bereich der VorschulpädagogInnen parallel zur LehrerInnenaus-, LehrerInnenfort-<br />

<strong>und</strong> LehrerInnenweiterbildung entwickelt <strong>und</strong> geregelt werden.<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der zweisprachigen<br />

Elementarbildung (Krippen, Tagesmütter, Kindergruppen <strong>und</strong> Kindergärten)<br />

Einführung einer flächendeckenden zweisprachigen Elementarbildung im Gebiet des Minderheiten-Schulgesetzes<br />

für <strong>Kärnten</strong> – in enger Kooperation mit dem bereits bestehenden Angebot. Es<br />

müsste außerdem ermöglicht werden, auch außerhalb des Geltungsbereiches – bei Bedarf – solche<br />

öffentlichen zweisprachigen Einrichtungen zu ermöglichen.<br />

Weiters müsste eine Kindergartenaufsicht – InspektorIn mit slowenischer Sprachkompetenz –<br />

für zweisprachige Kindergärten neu eingerichtet werden. Eben diese Person könnte auch mit der<br />

Aufsicht der gesamten zweisprachigen Elementarbildung betraut werden.<br />

Es bedarf auch einer Entwicklung von Standards bzw. Kompetenzbeschreibungen für zweisprachige<br />

Kindergärten.<br />

Das Kindergartengesetz müsste adaptiert werden.


40 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />

Ferdinand Stefan – Magdalena Angerer-Pitschko<br />

LehrerInnenausbildung <strong>und</strong> LehrerInnenfortbildung an<br />

<strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong>n<br />

Status quo, aktuelle Entwicklungen <strong>und</strong> mögliche Zukunftsperspektiven<br />

1. Vorbemerkung<br />

Die konkrete organisatorische <strong>und</strong> inhaltliche Gestaltung der zukünftigen LehrerInnenbildung<br />

ist derzeit noch nicht absehbar. Im vorliegenden End bericht der ministeriumsübergreifenden ExpertInnengruppe<br />

zur LehrerInnenbildung NEU 27 vom März 2010 ist als Zeitperspektive ein etwa<br />

vierjähriger Umsetzungsplan vorgesehen. Auf Seite 71 heißt es darüber hinaus: „Eine Konzentration<br />

des gesamten Ausbildungsspektrums für pädagogische Berufe, auch für LehrerInnenbildung<br />

auf einer der bestehenden Institutionen, erscheint weder qualitativ zielführend, noch operational<br />

umsetzbar.“ Daher scheint es zum jetzigen Zeitpunkt sinn voll, den Status quo <strong>und</strong> mögliche Zukunftsperspektiven<br />

in der Aus- <strong>und</strong> Fortbildung von LehrerInnen für <strong>Pädagogische</strong> <strong>Hochschule</strong>n<br />

<strong>und</strong> Universitäten getrennt darzustellen.<br />

2. Ausgangslage <strong>und</strong> Quellen<br />

■■<br />

Hochschulgesetz 28<br />

■■<br />

Curricula für die Ausbildung von Zweisprachigen LehrerInnen an der PH-Burgenland <strong>und</strong> an<br />

der PH-<strong>Kärnten</strong> sowie von Team lehrer Innen an der PH-<strong>Kärnten</strong> 29<br />

■■<br />

Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für <strong>Sprache</strong>n 30<br />

■■<br />

Sprach- <strong>und</strong> Sprachunterrichtspolitik in Österreich – Länderprofil<br />

■ ■ (LEPP-Bericht) 31<br />

■■<br />

Europäisches <strong>Sprache</strong>nportfolio 32<br />

■■<br />

EPOSTL – European Portfolio of Student Teachers for Languages 33<br />

■■<br />

LehrerInnenbildung NEU. Die Zukunft der pädagogischen Berufe. Die Empfehlungen der ExpertInnengruppe.<br />

27 http://lehrerinnenbildung.at/wp-uploads/2010/03/endbericht_der_expertinnengruppe_la_neu.pdf<br />

28 http://www.jusline.at/Hochschulgesetz_2005_(HschG).html<br />

29 http://www.ph-burgenland.at/Kroatisch.130.0.html<br />

http://www.ph-burgenland.at/Ungarisch.129.0.html<br />

http://www.ph-kaernten.ac.at/organisation/institutezentren/mehrsprachigkeit/lehrgaenge/<br />

30 http://www.goethe.de/z/50/commeuro/deindex.htm<br />

31 http://www.oesz.at/download/publikationen/Themenreihe_4.pdf<br />

32 http://www.oesz.at/<br />

33 http://archive.ecml.at/mtp2/fte/pdf/C3_Epostl_E.pdf


Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢41<br />

3. Ausbildung<br />

3.1. Konzeption, Implementierung <strong>und</strong> Evaluation neuer Curricula<br />

Im Bereich der Ausbildung wurden in den letzten Jahren sowohl an der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong><br />

Burgenland als auch an der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Kärnten</strong> neue Curricula für die Ausbildung<br />

zweisprachiger LehrerInnen konzipiert. Die Curricula sind derzeit in der Phase der Implementierung,<br />

wobei sie in <strong>Kärnten</strong> von einer Expert/innengruppe eva luierend begleitet werden. Diese Form<br />

der begleitenden Evaluation ist ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung <strong>und</strong> sollte fortgesetzt<br />

sowie auf alle neu konzipierten Curricula ausgeweitet werden. Dies gilt im Besonderen für das zwischen<br />

der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Kärnten</strong> <strong>und</strong> der Alpen-Adria-Universität gemeinsam entwickelte<br />

Curriculum für Slowenisch auf der Sek<strong>und</strong>arstufe I. Für den Bereich der Hauptschulen <strong>und</strong><br />

der Neuen Mittelschulen wird es in den nächsten Jahren einen verstärkten Bedarf an zweisprachigen<br />

LehrerInnen geben. Daher besteht die Notwendigkeit, verstärkte „Werbung“ zur Rekrutierung geeigneter<br />

Studierender – vor allem im Sek<strong>und</strong>arbereich I <strong>und</strong> II – durchzuführen <strong>und</strong>/oder bereits im<br />

Dienst stehende KollegInnen für dieses zusätzliche Lehramt zu motivieren.<br />

Zweisprachige LehrerInnen <strong>und</strong> TeamlehrerInnen (in <strong>Kärnten</strong>) sollten gemeinsam ausgebildet<br />

werden, damit bereits im Studium wichtige Aspekte der Teamarbeit erfahrbar werden.<br />

3.2 Didaktik <strong>und</strong> Methodik in der Ausbildung<br />

Im methodisch-didaktischen Bereich der Ausbildung sollten neue Ent wicklungen auf internationaler<br />

Ebene möglichst rasch aufgegriffen <strong>und</strong> umgesetzt werden:<br />

■■<br />

ESP – Europäisches <strong>Sprache</strong>nportfolio<br />

■■<br />

EPOSTL – European Portfolio of Student Teachers for Languages, ein didaktisches Portfolio für<br />

SprachlehrerInnen<br />

■■<br />

Mehrsprachendidaktik<br />

■■<br />

Language Awareness 34<br />

■■<br />

Interkulturelle Reflexion 35<br />

Dasselbe gilt für innovative Entwicklungen <strong>und</strong> Projekte auf nationaler <strong>und</strong> regionaler Ebene:<br />

■■<br />

verstärkter Immersionsunterricht<br />

■■<br />

grenzüberschreitende Kooperationen <strong>und</strong> Initiativen<br />

■■<br />

Mehrsprachendidaktik 36<br />

■■<br />

die Funktion von Zweit- <strong>und</strong> Fremdsprachen als Brückensprachen<br />

■■<br />

Feldforschung im Bereich interkultureller <strong>Bildung</strong><br />

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der konkreten Umsetzung innovativer Methodiken <strong>und</strong> Didaktiken.<br />

Neben den bekannten didaktischen Zu gangs weisen sollten die Studierenden auch die<br />

Vielfalt alternativer metho discher Zugänge zum <strong>Sprache</strong>nlernen kennenlernen (Suggesto pädie,<br />

Fremdsprachenwachstum, Psychodramaturgie Linguistique, Tan dem, Total Physical Response,<br />

Gemeinschaftssprachlernen). Das könnte helfen, von der Illusion Abschied zu nehmen, dass es<br />

34 z.B. die Praxisreihe KIESEL am ÖSZ Graz – http://www.oesz.at/sub_main.php?page=bereich.php?bereich=8-tree=24<br />

35 Die beiden folgenden Dokumente sind Reflexionsinstrumentarien für interkulturelle Erfahrungen:<br />

http://www.oesz.at/download/publikationen/cromo_29_08_2007_gemeinsam.pdf<br />

http://www.coe.int/t/dg4/linguistic/autobiogrweb_EN.asp<br />

36 Siehe ein entsprechendes Projekt des Europarats: http://carap.ecml.at/


42 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />

die eine einzige gültige Methode für alle geben könne, sondern dass man eine Vielfalt von Methoden<br />

gut beherrschen muss, um allen Lernertypen gerecht zu werden. Durch das Erlernen einer<br />

linguistisch „entfernten“ <strong>Sprache</strong> (Arabisch, Türkisch, Mandarin) sollten angehende LehrerInnen<br />

für <strong>Sprache</strong>rwerbsprozesse sensibilisiert werden, indem sie diese „am eigenen Leib“ erfahren <strong>und</strong><br />

darüber angeleitet reflektieren. Dadurch ergäbe sich für sie auch die Chance, aus der dichotomen<br />

„Zwickmühle“ zwischen Mehr- <strong>und</strong> Minderheitensprache herauszutreten <strong>und</strong> über den Tellerrand<br />

der eigenen linguistischen folie à deux mit den dauernden kon frontativen Sprachtrutz- <strong>und</strong> -bewahrbewegungen<br />

hinausblicken ler nen.<br />

4. Fortbildung<br />

4.1 Derzeitiges Fortbildungsangebot<br />

Die Mehrzahl der bestehenden Angebote im Bereich der Fortbildung sind derzeit Einzelveranstaltungen<br />

in Form von halb- oder ganztägigen Ver anstaltungen. 37<br />

Für bereits im Dienst stehende Teamlehrer/innen, welche noch keine Zusatzausbildung für diesen<br />

Tätigkeitsbereich haben, wurde 2010 ein neues Lehrgangscurriculum konzipiert, das auf die<br />

spezifischen Erforder nisse <strong>und</strong> Voraussetzungen dieser Zielgruppe abgestimmt ist.<br />

Im Bereich der Fortbildung wird bereits derzeit recht erfolgreich ver sucht, mit ReferentInnen<br />

aus Slowenien dem Bereich der Sach-/Fach sprachen stärkeres Gewicht zu verleihen.<br />

Im Jänner 2011 beginnt ein längerfristiges <strong>und</strong> nachhaltiges Fortbil dungs projekt, in dessen<br />

Rahmen ein feststehendes Team von Lehrer Innen innovative organisatorische <strong>und</strong> inhaltliche Unterrichtsmodelle<br />

an ihren jeweiligen Schulen erproben <strong>und</strong> dabei von ExpertInnen betreut <strong>und</strong><br />

beraten werden.<br />

4.2 Zukunftskonzepte<br />

Im Bereich der Fortbildung soll das Schwergewicht stärker im Bereich nachhaltiger <strong>und</strong> längerfristiger<br />

Fortbildungskonzepte liegen. Vor allem muss mit Schulen auf der Ebene der Schulentwicklung<br />

gearbeitet werden, wobei die sehr komplexe Situation von „Wünschen <strong>und</strong> An sprüchen<br />

der Eltern, Beziehungen zwischen zweisprachigen LehrerInnen <strong>und</strong> TeamlehrerInnen <strong>und</strong> dem<br />

Stellenwert der zweiten <strong>Sprache</strong> in der Gemeinde/in der Umgebung“ unter Begleitung von Expert/innen<br />

syste matisch reflektiert <strong>und</strong> bearbeitet werden sollten.<br />

In eine ähnliche Richtung könnte auch ein nationales Fortbildungsprojekt mit folgendem Konzept<br />

gehen:<br />

a. Ein überregionales Planungsteam erarbeitet ein langfristiges <strong>und</strong> nachhaltiges Konzept für<br />

ein mehrjähriges Fortbildungsprojekt mit Lehrer/innen aus allen Volksgruppen<br />

b. Einmal pro Semester findet ein einwöchiges gemeinsames Seminar statt, in welchem die TeilnehmerInnen<br />

mit innovativen didaktisch-methodischen <strong>und</strong> organisatorischen Konzepten<br />

vertraut gemacht werden.<br />

c. Diese Konzepte werden von den TeilnehmerInnen für ihren jewei ligen Kontext modifiziert<br />

<strong>und</strong> in der Unterrichtsrealität erprobt.<br />

d. In regelmäßigen Abständen treffen sich LehrerInnen mit Betreuer Innen auf regionaler Ebene<br />

<strong>und</strong> tauschen ihre Erfahrungen aus.<br />

37 Siehe Fortbildungskatalog der PH-<strong>Kärnten</strong> –<br />

http://www.ph-kaernten.ac.at/fileadmin/_fortbildung/fbkatalog201011.pdf<br />

<strong>und</strong> Fortbildung an der PH-Burgenland – http://www.ph-burgenland.at/Fort_<strong>und</strong>_Weiterbildung.118.0.html


Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢43<br />

Einen zweiten Schwerpunkt soll die Fortbildung von bereits im Dienst stehenden LehrerInnen in<br />

Richtung Immersionskonzepte in Zusammen hang mit Feldforschungsaspekten bilden. Zur Erweiterung<br />

des fachdidak tischen Horizonts werden Exkursionen an Schulen empfohlen, in denen<br />

innovative Konzepte bereits Teil des Unterrichtsalltags sind: Schulen mit Immersionsunterricht<br />

in Österreich, mehrsprachige Schulen im Grenz gebiet zwischen Slowenien <strong>und</strong> Italien (z.B Koper,<br />

Triest), ladinische Schulen in Südtirol sowie rätoromanische Schulen in der Schweiz. Vor aussetzung<br />

für erfolgreichen Immersionsunterricht bildet eine systematische Fortbildung in sprach licher<br />

Hinsicht, vor allem die Verbesserung der Sach-/Fachsprach kom pe tenz.<br />

Für die Aufrechterhaltung <strong>und</strong> Verbesserung sprachlicher Kompetenzen sollten ein- oder<br />

mehrwöchige Sprachkurse für LehrerInnen im In- <strong>und</strong> Ausland angeboten werden.<br />

Als dritter Schwerpunkt sollten grenzüberschreitende Fortbildungs ver anstaltungen mit LehrerInnen<br />

der Nachbarsprachen forciert sowie bereits bestehende grenzüberschreitender Projekte<br />

durch spezifische Lehrer Innenfortbildung unterstützt werden. Dabei sollte dem Aspekt des interkulturellen<br />

Lernens zentrale Bedeutung zukommen 38 . Für grenz über schreitende LehrerInnenfortbildung<br />

müssten allerdings ent spre chende institutionalisierte Rahmenbedingungen in Bezug auf<br />

Reise bewegungen, Dienstfreistellungen, gemeinsame Finanzierung etc. ge schaffen werden.<br />

Langfristig sollten vor allem auch die LehrerInnen der Nachbarsprachen (wobei es in den ersten<br />

Jahren primär um Aspekte von language awareness gehen sollte) mit neuen Ansätzen von genuiner<br />

Mehr sprachendidaktik im Sinne verstärkter Kooperation zwischen den <strong>Sprache</strong>n lehrerInnen <strong>und</strong><br />

den entsprechenden Konzepten des Europarats vertraut gemacht werden.<br />

Zur Verbesserung der derzeit fehlenden Kontinuität zwischen Primar- <strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>arstufe sind<br />

gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen mit LehrerInnen beider Schularten anzubieten.<br />

38 Vgl. CROMO, ein mehrjähriges trilaterales interkulturelles Projekt zwischen Slowenien, Friaul-Julisch-Venezien <strong>und</strong> <strong>Kärnten</strong><br />

– http://www.ph-kaernten.ac.at/organisation/institutezentren/mehrsprachigkeit/aktuelles/


44 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />

Ursula Doleschal<br />

Universitäre LehrerInnenausbildung, -weiterbildung,<br />

Unterrichtsmaterialien, Curriculum für die bestehenden<br />

Ausbildungsfächer Bosnisch/Kroatisch/Serbisch 39 , Slowenisch,<br />

Slowakisch, Tschechisch, Ungarisch <strong>und</strong> für Romanes<br />

I. LehrerInnenausbildung<br />

Die Frage der LehrerInnenausbildung für die AHS bzw. Sek<strong>und</strong>arstufe I <strong>und</strong> II im Bereich<br />

B/K/S, Slowenisch, Slowakisch, Tschechisch, Ungarisch hat zwei Facetten:<br />

1) Unterrichtsfach „Slowenisch“ <strong>und</strong> „B/K/S“, Slowakisch, Tschechisch sowie „Ungarisch<br />

2) Befähigung zum Fachunterricht in der jeweiligen <strong>Sprache</strong> für alle anderen Fächer<br />

ad 1) Unterrichtsfach „Slowenisch“ <strong>und</strong> „B/K/S“, Slowakisch, Tschechisch sowie „Ungarisch“ 40<br />

Das Lehramtsstudium für das „Unterrichtsfach Slowenisch“ wird an drei (Klagenfurt, Graz,<br />

Wien), für das „ Unterrichtsfach B/K/S“ an zwei Universitäten (Graz, Wien) <strong>und</strong> für das „Unterrichtsfach<br />

Slowakisch“, „Unterrichtsfach Tschechisch“, „ Unterrichtsfach Ungarisch“ an einer österreichischen<br />

Universität (Wien) angeboten. Eine (traditionelle) Besonderheit dieser Studiengänge<br />

im österreichischen Ausbildungssystem ist darin zu sehen, dass sie in ihrem fachlichen Teil in<br />

vielem mit den entsprechenden Bachelor- <strong>und</strong>/oder Masterstudiengängen für die jeweilige <strong>Sprache</strong><br />

(also etwa Slawistik, Bohemistik, Slowenistik etc.) zusammenfallen. Das heißt, ein Großteil der<br />

Lehrveranstaltungen, die im Lehramtsstudium zu absolvieren sind, sind in erster Linie für das<br />

Bachelor- bzw. Masterstudium gedacht <strong>und</strong> entwickelt worden. Dies trifft insbesondere auf die<br />

Sprachkurse zu, die vom Erwerb einer Fremdsprache ausgehen, aber auch auf die Fachvorlesungen<br />

<strong>und</strong> -seminare, die oftmals auf Deutsch abgehalten werden.<br />

a. Sprachliche Voraussetzungen der Studierenden:<br />

Beschreibung der derzeitigen Situation<br />

Was das Einstiegsniveau für die Sprachkompetenz der Studierenden betrifft, so wird für die slawistischen<br />

Lehramtsstudien an den Universitäten in Graz <strong>und</strong> Klagenfurt das Kompetenzniveau<br />

B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für <strong>Sprache</strong>n (in der Folge abgekürzt als<br />

GERS 41 ) gefordert. An der Universität Wien kann hingegen jedes slawistische Lehramtsstudium<br />

ohne Vorkenntnisse begonnen werden. Für das Unterrichtsfach Ungarisch wieder werden Sprach-<br />

39 In der Folge abgekürzt mit B/K/S.<br />

40 Die Curricula der Studien sind unter folgenden WWW-Adressen zu finden (Zugriff 10.10.2010):<br />

Klagenfurt: http://www.uni-klu.ac.at/studabt/downloads/kuwi_04W_la.pdf, Graz: https://online.uni-graz.at/kfu_online/<br />

wbMitteilungsblaetter.display?pNr=197305, Wien: http://slawistik.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_slawistik/<br />

Downloads/Studienplan_LA_ab_WS_2010.pdf, http://finno-ugristik.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/abt_finno-ugristik/lehramt.pdf<br />

41 S. http://www.coe.int/t/dg4/linguistic/CADRE_EN.asp (Zugriff: 28.11.2010).


Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢45<br />

kenntnisse vorausgesetzt, die in einem nicht anrechenbaren Gr<strong>und</strong>kurs (2 Semester à 6 SWS) erworben<br />

werden können.<br />

Ein Auslandssemester wird in allen Curricula empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Die Lehre<br />

wird teilweise in der jeweiligen <strong>Sprache</strong> abgehalten, aber nicht durchgehend. Dieser Umstand ist einerseits<br />

den fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen, die wissenschaftliche Inhalte für mehrere Sprachstudien<br />

vermitteln, geschuldet, andererseits ist es eine Folge der erwähnten Überschneidung mit dem<br />

Bachelor- oder Master-Studium, das die Studierenden in der Regel ohne Vorkenntnisse beginnen <strong>und</strong><br />

worin sie daher sprachlich weniger fortgeschritten sein müssen als die Lehramtsstudierenden.<br />

Gewünschte Veränderungen:<br />

Notwendig ist für die Ausbildung von LehrerInnen an den AHS in <strong>Kärnten</strong> <strong>und</strong> im Burgenland<br />

die Betonung des Erwerbs verschiedener sprachlicher Varietäten, zumindest passives Verständnis<br />

von Dialekten <strong>und</strong> stark umgangssprachlichen Formen, nach Möglichkeit auch aktive Aneignung<br />

eines informellen Registers (wenn dies nicht von Haus aus gegeben ist).<br />

Die Volksgruppensprachen sind an den zweisprachigen AHS <strong>und</strong> BHS Unterrichtssprache <strong>und</strong><br />

als Sprachgegenstand Muttersprache (bzw. Zweitsprache). Daher müssen alle LehrerInnen, insbesondere<br />

aber die SprachlehrerInnen, über eine muttersprachliche bzw. zweitsprachliche Kompetenz<br />

verfügen. Im Unterschied zur Beherrschung einer Fremdsprache genügt dafür die Beherrschung<br />

der Standardsprache nicht, denn die Kommunikation in einer Mutter- oder Zweitsprache<br />

bedeutet unter anderem das automatische Wechseln der Sprechweise (Varietät oder Register) je<br />

nach sozialer Rolle oder Sprechsituation. 42 Da die Volksgruppensprachen als Unterrichtsfach vermehrt<br />

von Personen gewählt werden, für die die jeweilige <strong>Sprache</strong> eine Fremdsprache ist oder die<br />

in ihrer Lebenswelt keine oder wenig Möglichkeit zur natürlichen Kommunikation haben, muss<br />

auf diesen Punkt besonders Rücksicht genommen werden.<br />

Lösungsmöglichkeiten:<br />

■■<br />

Unmittelbar umsetzbar: Spezielle Sprachkursangebote im Studium, Coaching, verpflichtendes<br />

Auslandssemester: Um ein entsprechendes Angebot erstellen zu können, muss ein Modell<br />

erstellt werden, was – bei entsprechender zweckgeb<strong>und</strong>ener Finanzierung der Universitäten in<br />

diesem Bereich – kurzfristig realisierbar wäre.<br />

■■<br />

Nachbearbeitungsbedarf: Reform des Lehramtsstudiums (Gesetzgebung) <strong>und</strong> zwar in Zusammenarbeit<br />

zwischen Universität (Stärken in Sprachausbildung) <strong>und</strong> <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong>n<br />

(Stärken in Didaktik).<br />

b. Fachdidaktik<br />

Beschreibung der derzeitigen Situation<br />

In allen Curricula für die Lehramtsstudien für B/K/S, Slowenisch, Slowakisch, Tschechisch <strong>und</strong><br />

42 Die Beherrschung dieses Wechsels in der Volksgruppensprache ist für die sprachliche Autorität <strong>und</strong> Vorbildwirkung der<br />

LehrerInnen gegenüber den SchülerInnen unabdingbar <strong>und</strong> auch eine Voraussetzung für die natürliche mehrsprachige<br />

Kommunikation der LehrerInnen außerhalb des Unterrichts. Die positive Wirkung einer solchen Sprachkompetenz <strong>und</strong><br />

Kommunikation hat sich in dem kürzlich im Auftrag des BMUKK durchgeführten Forschungsprojekts „Jeder Tag <strong>Sprache</strong>“<br />

gezeigt.


46 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />

Ungarisch macht das Fach „Fachdidaktik“ einen wesentlichen Bestandteil aus. Dabei fällt Folgendes<br />

auf: In den Beschreibungen der Inhalte des Faches „Fachdidaktik“ werden bei Slowenisch<br />

<strong>und</strong> B/K/S sowie Slowakisch, Tschechisch einerseits die Termini „Fremdsprachendidaktik“ <strong>und</strong><br />

andererseits in manchen Fällen „Zweitsprachendidaktik“ bzw. „Zweitspracherwerb“ erwähnt. Im<br />

Curriculum für Ungarisch wird im Rahmen der Fachdidaktik auch auf die Bedeutung des Unterrichts<br />

für den „kulturellen Fortbestand <strong>und</strong> die Wahrung der Volksgruppenidentität der Ungarn<br />

in Österreich“ hingewiesen. Das heißt aber, dass die Möglichkeit, eine der betroffenen <strong>Sprache</strong>n als<br />

Volksgruppensprache zu unterrichten, in den Curricula zu wenig zur Geltung kommt.<br />

Es stellt sich daher die Frage, wie man den unterschiedlichen Anforderungen, die LehrerInnen<br />

der Volksgruppensprachen an den AHS <strong>und</strong> BHS zu bewältigen haben, im Studium gerecht werden<br />

kann. Wenn etwa das Unterrichtsfach Slowenisch in einer Kärntner zweisprachigen Schule<br />

unterrichtet werden soll, so ist Slowenisch nicht in erster Linie Fremdsprache – kann aber auch das<br />

sein. Dasselbe gilt mutatis mutandis für Kroatisch ebenso wie für Tschechisch <strong>und</strong> Slowakisch <strong>und</strong><br />

Ungarisch.<br />

Gewünschte Veränderungen/Unmittelbar umsetzbar:<br />

Notwendig ist daher eine Berücksichtigung der Didaktik des B/K/S, Slowenischen, Slowakischen,<br />

Tschechischen <strong>und</strong> Ungarischen als Erst- <strong>und</strong> Zweitsprache im fachdidaktischen Teil der Ausbildung,<br />

wie dies in der Germanistik im Rahmen der Ausbildung für Deutsch als Fremdsprache<br />

(DaF) bzw. als Zweitsprache (DaZ) bereits geschieht 43 , <strong>und</strong> die Vermittlung der Notwendigkeit<br />

einer Integration dieser Didaktiken in heterogenen LernerInnengruppen bzw. Klassen.<br />

Lösungsmöglichkeiten (alle unmittelbar umsetzbar):<br />

■■<br />

Spezielle Didaktiklehrangebote im Studium (für die Lehramtsstudien Unterrichtsfach B/K/S,<br />

Slowenisch, Slowakisch, Tschechisch, Ungarisch)<br />

■■<br />

Reform des Lehramtsstudiums (Gesetzgebung): dringend angesagt <strong>und</strong> zwar in Zusammenarbeit<br />

zwischen Universität (Stärken in Sprachausbildung) <strong>und</strong> PH (Stärken in Didaktik)<br />

■■<br />

Schulen müssten Anstellungserfordernisse für die jeweils ausgeschriebenen Stellen formulieren<br />

(je nachdem, ob die <strong>Sprache</strong> als Muttersprache oder als Fremdsprache gelehrt werden soll).<br />

■■<br />

Einrichtung von dezentralen Zentren für Forschung <strong>und</strong> Entwicklung im Bereich autochthoner<br />

Volksgruppen 44<br />

43 Man vergleiche das Curriculum der Univ. Wien: „Einsicht in gesellschaftliche <strong>und</strong> individuelle Aspekte der Mehrsprachigkeit<br />

<strong>und</strong> ihre Bedeutung für den Fremdsprachenunterricht“, „Einblick in die sprachenrechtliche <strong>und</strong> -politische Situation in<br />

Österreich“ oder das Curriculum für den Lehrgang zweisprachiger Unterricht an Volksschulen der PH <strong>Kärnten</strong>: „Bilinguale/<br />

multilinguale Erziehungsmodelle […]; Interkulturelle Sprachbildung; Sprachdiagnostik <strong>und</strong> Sprachförderung, Individualisierung<br />

<strong>und</strong> Differenzierung; Dokumentation <strong>und</strong> Bewertung sprachlicher Fähigkeiten (GERS); Aspekte der sprachlichen<br />

Qualitätsentwicklung <strong>und</strong> Qualitätssicherung; Umgang mit sprachlichen Interferenzen“ usw.)<br />

44 Diese Zentren sollen einerseits die Lage der autochthonen Volksgruppen beforschen <strong>und</strong> entsprechende anwendungsorientierte<br />

Projekte für die Didaktik durchführen. Sie sollten in weiterer Folge die Fähigkeit des zweisprachigen Unterrichts,<br />

weitere anderssprachige SchülerInnen mit verwandten <strong>Sprache</strong>n als Erstsprache zu integrieren, prüfen. Das vom BMUKK<br />

geförderte Forschungsprojekt „Jeder Tag <strong>Sprache</strong>“ hat gezeigt, dass etwa eine zweisprachige slowenisch-deutsche Volksschule<br />

in <strong>Kärnten</strong> eine sehr gute Möglichkeit bietet, Kinder mit bosnischer, kroatischer oder serbischer Muttersprache sowohl zum<br />

Slowenischen als auch zum Deutschen hinzuführen <strong>und</strong> sie zudem sozial zu integrieren, weil sie hier „nicht als Ausländer<br />

behandelt“ werden.


Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢47<br />

ad 2) Befähigung zum Fachunterricht in der Volksgruppensprache für alle anderen Fächer<br />

Alle Unterrichtsfächer, die an AHS <strong>und</strong> BHS unterrichtet werden (z.B. Deutsch, Mathematik, Physik,<br />

Chemie, Geographie <strong>und</strong> Wirtschaftsk<strong>und</strong>e, Musikerziehung, Bewegung <strong>und</strong> Sport) können an<br />

vielen österreichischen Universitäten studiert werden. Diese Studien werden jedoch ausschließlich<br />

in deutscher <strong>Sprache</strong> angeboten. Zukünftige LehrerInnen an Schulen mit einer anderen Unterrichtssprache<br />

(d.h., einer Volksgruppensprache) haben während des Studiums daher keine Möglichkeit,<br />

mit den Lehrenden <strong>und</strong> StudienkollegInnen in ihrem Fach <strong>und</strong> über ihr Fach in der betreffenden<br />

<strong>Sprache</strong> zu kommunizieren bzw. das Fach auch teilweise in dieser <strong>Sprache</strong> zu studieren.<br />

Beschreibung der derzeitigen Situation<br />

Sprachliche Voraussetzungen der LehrerInnen:<br />

FachlehrerInnen an AHS erwerben, wenn sie ihr Lehramtsstudium in Österreich absolvieren, die<br />

Fachsprache ihres Faches auf Deutsch (teilweise auch auf Englisch). Die Vermittlung des Faches in<br />

der jeweiligen <strong>Sprache</strong> erfordert aber nicht nur (wie bereits oben argumentiert) die sehr gute Beherrschung<br />

der Allgemeinsprache, sondern auch die entsprechende Beherrschung der spezifischen<br />

Fachterminologie <strong>und</strong> der fachlichen Ausdrucksweisen, mit anderen Worten – der Fachsprache.<br />

Um in einer Fachsprache sicher zu sein, bedarf es der dauernden fachlichen Kommunikation <strong>und</strong><br />

Auseinandersetzung. Diese Möglichkeit ist in Österreich für die Volksgruppensprachen nicht gegeben.<br />

Hinzu kommt das Problem der Schulbücher, die selten in der betroffenen <strong>Sprache</strong> vorliegen<br />

bzw. geeignet oder approbiert sind. Es gibt von wenigen Ausnahmen abgesehen keine österreichischen<br />

Schulbücher in den Volksgruppensprachen (außer natürlich für den Sprachunterricht). 45 Die<br />

Verwendung von in den jeweiligen Nachbarländern entstandenen Schulbüchern ist sowohl aus<br />

inhaltlichen als auch aus rechtlichen Gründen schwierig.<br />

Gewünschte Veränderungen:<br />

Notwendig ist es daher, von den Sprachinstituten der Universitäten oder vom evt. gegebenen <strong>Sprache</strong>nzentrum<br />

aus ein Angebot (als freie oder geb<strong>und</strong>ene Wahlfächer) für Studierende zu erstellen,<br />

die am BG/BRG für Slowenen oder im dreisprachigen Gymnasium Oberwart oder an einer zweisprachigen<br />

AHS bzw. BHS unterrichten wollen, <strong>und</strong> zwar für:<br />

■■<br />

allgemeine Wissenschaftssprache bzw. akademische <strong>Sprache</strong> (Erwerb aller vier sprachlichen<br />

■■<br />

Fertigkeiten in der Wissenschaftssprache: Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben)<br />

Fachsprache B/K/S, Slowenisch, Slowakisch, Tschechisch oder Ungarisch als Unterrichtssprache<br />

(z.B. spezielle Angebote für naturwissenschaftliche Fächer, geisteswissenschaftliche Fächer<br />

usw.)<br />

Dieses Programm soll studienbegeleitend <strong>und</strong> aufbauend über die verschiedenen Studienjahre absolviert<br />

werden können.<br />

45 In der vom BMUKK veröffentlichten Liste von Schulbüchern für die AHS, die über die Schulbuchaktion 2008/09 bestellt werden<br />

konnten (http://www.bmukk.gv.at/medienpool/15780/0809_sbl_1000_1100.pdf, Zugriff 4.11.2010), finden sich Lehrbücher<br />

für die Unterrichtsfächer Kroatisch, Slowenisch <strong>und</strong> Ungarisch in der jeweiligen <strong>Sprache</strong>, sowie für Religion (auf<br />

Kroatisch <strong>und</strong> Slowenisch) <strong>und</strong> für Geschichte, Physik <strong>und</strong> Musikerziehung (auf Slowenisch), weiterhin ein zweisprachiges<br />

Schulbuch zu Geschichte- <strong>und</strong> Sozialk<strong>und</strong>e (auf Bosnisch/Kroatisch <strong>und</strong> Serbisch). Das bedeutet, dass lediglich einzelne<br />

Fächer durch Schulbücher in nur zwei der Volksgruppensprachen (mit jeweils einem Lehrbuch) abgedeckt sind. Englischsprachige<br />

Unterrichtsmaterialien stehen hingegen für die Fächer Biologie <strong>und</strong> Umweltk<strong>und</strong>e, Chemie, Geographie <strong>und</strong><br />

Wirtschaftsk<strong>und</strong>e, Geschichte <strong>und</strong> Sozialk<strong>und</strong>e, Mathematik <strong>und</strong> Physik für Schulen mit englischer Unterrichtssprache zur<br />

Verfügung.


48 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />

Lösungsmöglichkeiten:<br />

■■<br />

Unmittelbar umsetzbar: Spezielle Sprachkursangebote im Studium, Coaching, Förderung eines<br />

Auslandssemesters: Dafür müsste ein Ausbildungsmodell <strong>und</strong> Angebot (evt. universitätsübergreifend)<br />

entwickelt werden, das zudem gesondert finanziert werden muss.<br />

■■<br />

Einrichtung von Zentren für Forschung <strong>und</strong> Entwicklung im Bereich autochthoner Volksgruppen<br />

(auch im Hinblick auf Integration) (Nachbearbeitungsbedarf)<br />

II. LehrerInnenweiterbildung<br />

Die LehrerInnenweiterbildung sollte nach den Vorschlägen der ExpertInnengruppe 46 nicht mehr<br />

schulartenspezifisch angeboten werden. Folgende Weiterbildungsangebote, die die Universitäten<br />

anbieten könnten, wenden sich auf Gr<strong>und</strong> der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Trennung AHS<strong>und</strong><br />

Pflichtschulbereich) dennoch in erster Linie an FachlehrerInnen der AHS:<br />

Beschreibung der derzeitigen Situation<br />

Sowohl die Sprach- als auch die FachlehrerInnen in den Volksgruppensprachen haben kaum die<br />

Möglichkeit, ihre <strong>Sprache</strong> außerhalb der Schulsituation auf dem einschlägigen Niveau anzuwenden.<br />

Dies gilt insbesondere für die Fachsprache, aber auch die Allgemeinsprache ist bei den Volksgruppensprachen<br />

nicht ausreichend im alltäglichen Gebrauch, um eine entsprechend hohe Kompetenz<br />

zu gewährleisten.<br />

Gewünschte Veränderungen<br />

Daher sollten beide Gruppen von LehrerInnen regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen,<br />

die speziell für diese Gruppe erstellt werden.<br />

Diese Weiterbildungsveranstaltungen sollen die LehrerInnen bei der Aneignung <strong>und</strong> didaktischen<br />

Umsetzung der Fachsprache ihres jeweiligen Faches unterstützen. Folgende Kurse können<br />

von den Universitäten angeboten werden:<br />

■■<br />

■■<br />

allgemeine Wissenschaftssprache bzw. akademische <strong>Sprache</strong> (Erwerb aller 4 Fertigkeiten)<br />

Volksgruppensprache als Unterrichtssprache im Fachunterricht (Integration von Theorie <strong>und</strong><br />

Praxis). Es handelt sich hier nicht um einen reinen Sprachkurs, sondern vielmehr um eine Form<br />

des gemeinsamen Erarbeites der für die Schulpraxis notwendigen sprachlichen Mittel in Wort<br />

<strong>und</strong> Schrift. Es kann dabei auch um das Festlegen eines Mindeststandards gehen.<br />

Andere Angebote können von der Universität interdisziplinär (Pädagogik, Slawistik, Finno-Ugristik,<br />

Unterrichts- <strong>und</strong> Schulentwicklung) mitgestaltet werden (wobei auch die Expertise etwa des<br />

Zentrums für Slowenisch als Fremd- <strong>und</strong> Zweitsprache der Univ. Ljubljana <strong>und</strong> ähnlicher Institutionen<br />

in den Nachbarländern herangezogen werden muss). Die Universität versteht sich dabei nicht<br />

als Vermittlerin von Gelehrsamkeit, sondern als (Aktions-)Forscherin <strong>und</strong> Begleiterin:<br />

Berufsbegleitende, längerfristige Seminare bzw. Werkstätten oder Coachings:<br />

■■<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Förderung der allgemeinen Sprachkompetenz von zweisprachigen LehrerInnen:<br />

Bei diesem Seminar soll es v.a. auch um die Wichtigkeit verschiedener Register bzw. Varietäten<br />

(Dialekt, informelle Umgangssprache) gehen<br />

46 LehrerInnenbildung NEU. Die Zukunft der pädagogischen Berufe. Die Empfehlungen der ExpertInnengruppe. Endbericht<br />

März 2010, Wien: BMUKK, BMWF.


Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢49<br />

■■<br />

■■<br />

■■<br />

Erstellung von Lehrmitteln: gemeinsame Konzipierung <strong>und</strong> Durchführung mit Beratung aus<br />

Theorie <strong>und</strong> Praxis (Frage der sprachlichen Angemessenheit, Korrektheit, Progression usw.)<br />

Didaktikwerkstätten: die LehrerInnen begleitendes Seminar, wo TeilnehmerInnen bestimmte<br />

Forschungsaufgaben bezüglich ihres eigenen Unterrichts verfolgen <strong>und</strong> Wünsche bezüglich<br />

theoretischen Inputs an die SeminarleiterInnen äußern können<br />

Schreiben <strong>und</strong> Reflektieren: kreatives <strong>und</strong> fachbezogenes Schreiben zur Reflexion der eigenen<br />

Unterrichtspraxis in der Volksgruppensprache (analog zu LehrerInnenfortbildungsseminaren<br />

im Rahmen des IMST-Projekts, http://imst.uni-klu.ac.at/. In diesen Seminaren <strong>und</strong> Projekten<br />

müssen die LehrerInnen selbst Reflexionsarbeiten verfassen <strong>und</strong> werden dabei von den LehrgangsleiterInnen<br />

unterstützt. Siehe auch das dazu in Zusammenarbeit mit dem SchreibCenter<br />

der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt entstandene Booklet „Starke Texte schreiben“ https://<br />

www.imst.ac.at/starke_texte_schreiben)<br />

Nicht zuletzt ist auch fachlicher Input in Form von Vorträgen oder Kursen über neueste Forschungen<br />

<strong>und</strong> Erkenntnisse eine Aufgabe der Universitäten, etwa zu den Themen:<br />

■■<br />

Interkulturalität<br />

■■<br />

Mehrsprachigkeit<br />

■■<br />

Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen des <strong>Sprache</strong>nlernens<br />

■■<br />

<strong>Sprache</strong>npolitik<br />

■■<br />

<strong>Sprache</strong>nrechte usw.<br />

Lösungsmöglichkeiten im Rahmen der Weiterbildung:<br />

■■<br />

Förderung <strong>und</strong> Implementierung eines Weiterbildungsprogramms für LehrerInnen<br />

Unmittelbar umsetzbar<br />

■■<br />

Einrichtung von Zentren für Forschung <strong>und</strong> Entwicklung im Bereich autochthoner Volksgruppen<br />

(auch im Hinblick auf Integration)<br />

■■<br />

Nachbearbeitungsbedarf<br />

III. Schulbücher <strong>und</strong> Lehrmaterialien<br />

Beschreibung der derzeitigen Situation<br />

Schulbücher <strong>und</strong> Lehrmaterialien sind ein spezielles Problem im Rahmen der zweisprachigen<br />

Schule. Hinzu kommt das Problem der Schulbücher, die selten in der betroffenen <strong>Sprache</strong> vorliegen<br />

bzw. geeignet oder approbiert sind. Wie in I.2 dargestellt gibt es kaum österreichische Schulbücher<br />

in den Volksgruppensprachen (außer für den Sprachunterricht). Dies erschwert den zweisprachigen<br />

FachlehrerInnen den Unterricht <strong>und</strong> benachteiligt sie gegenüber FachlehrerInnen, die auf<br />

Deutsch unterrichten (Gleichheitsgr<strong>und</strong>satz).<br />

Nicht unterschätzt werden darf außerdem das Prestige, das eine <strong>Sprache</strong> erfährt, wenn ein<br />

Schulbuch in ihr gedruckt <strong>und</strong> verwendet wird.<br />

Gewünschte Veränderungen <strong>und</strong> Lösungsmöglichkeiten/Unmittelbar umsetzbar:<br />

Daher sollte die Verwendung <strong>und</strong> vor allem die Erstellung von Schulbüchern in den Volksgruppensprachen<br />

gefördert <strong>und</strong> erleichtert werden (rechtlich <strong>und</strong> finanziell). Zweisprachige LehrerInnen<br />

müssen besonders ermutigt werden, Lehrbücher zu schreiben.<br />

Die LehrerInnenverbände <strong>und</strong> einzelne LehrerInnen haben eine Reihe von Unterrichtsmateri-


50 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />

alien ausgearbeitet, die teilweise elektronisch zur Verfügung stehen (vgl. z.B. http://www.sova.at/).<br />

Die Publikation solcher Materialien in Form von gedruckten Lehrbüchern ist aufwendig <strong>und</strong> teuer,<br />

aber dringend notwendig, um den Volksgruppensprachen das gleiche Gewicht zu verleihen wie<br />

dem Deutschen (vgl. Art. 7 der Europäischen Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen: “In<br />

respect of regional or minority languages, within the territories in which such languages are used<br />

and according to the situation of each language, the Parties shall base their policies, legislation and<br />

practice on the following objectives and principles: §1 a the recognition of the regional or minority<br />

languages as an expression of cultural wealth” <strong>und</strong> insbesondere f: “the provision of appropriate<br />

forms and means for the teaching and study of regional or minority languages at all appropriate<br />

stages”.)<br />

IV. Romanes<br />

Beschreibung der derzeitigen Situation<br />

Es gibt bisher keinerlei Ausbildung für LehrerInnen an AHS <strong>und</strong> BHS.<br />

■■<br />

Gewünschte Veränderungen <strong>und</strong> Lösungsmöglichkeiten/Nachbearbeitungsbedarf<br />

Eine solche Ausbildung sollte ermöglicht werden – nach dem ungarischen oder ex-jugoslawischen<br />

Vorbild oder in Zusammenarbeit mit den dortigen Ausbildungsgängen. Vielleicht positiver<br />

formuliert: Eine Erhebung des Status quo ist unbedingt erforderlich, weil der Stand der<br />

Ausarbeitungen nicht bekannt ist.<br />

Weitere Maßnahmen in anderen Bereichen<br />

I. Prestige<br />

Beschreibung der derzeitigen Situation<br />

Bei diesem Punkt beziehe ich mich hauptsächlich auf die Situation in <strong>Kärnten</strong>. Meines Erachtens<br />

sind jedoch die Einstellungen zu den anderen Volksgruppensprachen in Österreich mutatis<br />

mutandis vergleichbar.<br />

In <strong>Kärnten</strong> hat die negative Einstellung zum Slowenischen eine Tradition, die weit ins 19. Jh.<br />

zurückreicht, so wie die negative Einstellung zu den slawischen <strong>Sprache</strong>n in Österreich generell<br />

Tradition hat. Diese Tradition wurde im zwanzigsten Jahrh<strong>und</strong>ert durch die Identifizierung der in<br />

Österreich gesprochenen Minderheitensprachen (die in den benachbarten sozialistischen Ländern<br />

offizielle <strong>Sprache</strong>n waren) mit dem allgemein abgelehnten Kommunismus in einer neuen Spielart<br />

fortgesetzt. Seit der Wende <strong>und</strong> dem EU-Beitritt der fraglichen Länder hat sich das Prestige der<br />

betroffenen <strong>Sprache</strong>n zwar erhöht, was jedoch hauptsächlich mit wirtschaftlichen Faktoren verb<strong>und</strong>en<br />

ist.<br />

Obwohl also z. B. die slowenische <strong>Sprache</strong> als <strong>Sprache</strong> des unabhängigen Nachbarlandes <strong>und</strong><br />

EU-Mitgliedsstaates Slowenien in den letzten zwei Jahrzehnten bei der Kärntner Bevölkerung an<br />

Prestige gewonnen hat, ist das Slowenische als <strong>Sprache</strong> in <strong>Kärnten</strong> nach wie vor verpönt. Das zeigt<br />

sich nicht nur an den Äußerungen verschiedener Kärntner PolitikerInnen bezüglich der Ortstafelfrage,<br />

die unter anderem auch die Meinung eines großen Teils der Kärntner Bevölkerung vertreten.<br />

Auch in Interviews zum Thema „Slowenisch in <strong>Kärnten</strong>“, die im Rahmen von Diplomarbeiten<br />

erhoben wurden, zeigt sich die Einstellung zum Slowenischen als Umgangssprache in <strong>Kärnten</strong> als<br />

negativ (vgl. z.B. Kert-Wakounig 2010, Kap. 7 <strong>und</strong> Polainer 2009, Anhang). 47 Außerdem ist über<br />

47 Kert-Wakounig, Sonja. 2010. Dvojezični napisi na Koroškem – Od pogroma do konference o konsenzu Opis in ocena dogod-


Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢51<br />

die Volksgruppen in der Bevölkerung generell wenig bekannt (sogar deren Existenz selbst oftmals<br />

nicht).<br />

Gewünschte Veränderungen:<br />

Hebung des Prestiges durch Verstärkung der Präsenz im öffentlichen Raum <strong>und</strong> durch Bekanntmachung<br />

von Fakten über die Volksgruppen: Alle SchulabgängerInnen sollten wissen, welche offiziell<br />

anerkannten Volksgruppen es in Österreich gibt <strong>und</strong> warum sie als solche anerkannt sind.<br />

Lösungsmöglichkeiten/Unmittelbar umsetzbar:<br />

■■<br />

gesetzlichen Stärkungen der Volksgruppensprachen, vor allem in den Medien, insbesondere<br />

Fernsehen: Vgl. die Möglichkeiten der Europäischen Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen<br />

(Art. 11, § 1 a-g bezieht sich auf die Einrichtung von Fernsehen <strong>und</strong> Radio in den<br />

Volksgruppensprachen. Österreich hat hier die am wenigsten verbindlichen Punkte ausgewählt,<br />

nämlich 1 b ii; c ii; d; e i; f ii; Paragraph 2, worin nur die Ermöglichung <strong>und</strong> teilweise die Förderung<br />

der entsprechenden Medien garantiert sind. Notwendig für die Erhaltung der <strong>Sprache</strong>n<br />

<strong>und</strong> die Hebung ihres Prestiges wären aber wenigstens §1 a iii <strong>und</strong> f i sowie auch g, die die Finanzierung<br />

sicherstellen <strong>und</strong> die Ausbildung von JournalistInnen fördern).<br />

■■<br />

Schulbücher in den Volksgruppensprachen<br />

■■<br />

Offizielle Materialien in den Volksgruppensprachen drucken bzw. im Internet veröffentlichen<br />

(z. B. auch die Lehrpläne für die Unterrichtsfächer B/K/S, Slowenisch, Slowakisch, Tschechisch,<br />

Ungarisch): Das erfordert einerseits die Finanzierung von professionellen Übersetzungen, andererseits<br />

die Bereitstellung der entsprechenden Medien bzw. Webspace.<br />

■■<br />

Informationskampagne in- <strong>und</strong> außerhalb der Schulen: Finanzierung <strong>und</strong> offizielle Durchführung<br />

von Seiten des BKA bzw. BMUKK (unmittelbar umzusetzen)<br />

■■<br />

Verpflichtende Aufnahme der entsprechenden Inhalte in Schulbücher aller Schulstufen (tw. unmittelbar<br />

umsetzbar, tw. Nachbearbeitungsbedarf)<br />

Nachbearbeitungsbedarf:<br />

■■<br />

alle gesetzlichen Stärkungen der Volksgruppensprachen: Es wäre z.B. im Sinne der Europäischen<br />

Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen (http://www.coe.int/t/dg4/education/<br />

minlang/textcharter/default_en.asp) die Förderung der jeweiligen <strong>Sprache</strong> nicht nur zu gestatten<br />

<strong>und</strong> Bedingungen dafür zu schaffen, sondern diese Förderung auch von Seiten des Staates<br />

aktiv zu betreiben, d.h., die jeweils „stärkeren“ Paragraphen zu ratifizieren bzw. entsprechende<br />

gesetzliche Vorkehrungen zu treffen im Sinne von z.B. Art. 10 §1 a i, ii, b, §3 48 „Administrative<br />

authorities and public services“, wo es um die Sicherstellung zweisprachiger Behörden <strong>und</strong> die<br />

Publikation offizieller Dokumente in den Minderheitensprachen geht, ebenso Art. 11 §1 f, g, 12<br />

§1 e, f im Bereich Medien. Vor allem muss die Finanzierung gesichert sein (in der Republik Slowenien<br />

ist die Finanzierung der Volksgruppen z.B. in der Verfassung festgeschrieben).<br />

kov od leta 1972 do 2007. Empirična raziskava. Diplomarbeit, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt; Polainer, Katrin. 2009.<br />

Slowenisch in <strong>Kärnten</strong> –Eine Betrachtung von <strong>Sprache</strong>instellungen auf Basis problemzentrierter Interviews. Diplomarbeit,<br />

Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.<br />

48 „Public services“ wie Post <strong>und</strong> Bahn fallen seit der Privatisierung der Staatsbetriebe nicht mehr unter das Volksgruppengesetz,<br />

vgl. Hainscho, Christian. 2008. Slowenisch als Amtssprache in <strong>Kärnten</strong>. Diplomarbeit, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.


52 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />

II. Verpflichtendes Kindergartenjahr<br />

Beschreibung der derzeitigen Situation<br />

Kinder aus zweisprachigen Familien haben keine Möglichkeit, die Volksgruppensprache außerhalb<br />

der Familie zu verwenden, <strong>und</strong> Kinder ohne Vorkenntnisse besuchen den zweisprachigen<br />

Volksschulunterricht. Wie wir kürzlich in einem Forschungsprojekt festgestellt haben, können sich<br />

Kinder mit Vorkenntnissen aus dem Kindergarten auch nach einem halben Jahr Schule kommunikativ<br />

viel besser bewegen als solche ohne Vorkenntnisse.<br />

Gewünschte Veränderungen<br />

Verbesserung der Sprachfertigkeiten<br />

Die Ermöglichung <strong>und</strong> Förderung der vorschulischen Erziehung in einer Regional- oder Minderheitensprache<br />

ist ein Punkt der Europäischen Charta (Art. 8 §1 a). Dass dieser Punkt sehr sinnvoll<br />

ist, zeigt unter anderem das Ergebnis des 2010 mit Förderung des BMUKK durchgeführten<br />

Projekts „Jeder Tag <strong>Sprache</strong>“. In diesem Projekt wurde eine zweisprachige Schule in Klagenfurt<br />

untersucht, dabei wurde unter anderem eine Unterrichtsbeobachtung durchgeführt. Es hat sich herausgestellt,<br />

dass Kinder mit Vorkenntnissen aus dem Kindergarten sich auch nach einem halben<br />

Jahr Schule kommunikativ viel besser bewegen können als solche ohne Vorkenntnisse.<br />

Lösungsmöglichkeiten/Nachbearbeitungsbedarf (wegen der Zuständigkeit):<br />

Gesetzliche <strong>und</strong> finanzielle Ermöglichung des verpflichtenden Kindergartenjahres in den Volksgruppensprachen.<br />

III. Verbesserung <strong>und</strong> Erweiterung des zweisprachigen Unterrichts<br />

1) Zweisprachige Volksschule<br />

Beschreibung der derzeitigen Situation<br />

Der zweisprachige Unterricht wird in der Volksschule durch die Rahmenbedingungen dem Anspruch<br />

des 50:50 nicht gerecht. Dieser unbefriedigende Zustand hat verschiedene Gründe, die generell<br />

durch die historisch gegebene Ablehnung der Minderheitensprachen in Österreich (vgl. z.<br />

B. De Cillia, Domej, Wakounig, Feinig...) verursacht sind. Insbesondere bedeutet das, dass sowohl<br />

Eltern als auch SchulleiterInnen direkt oder indirekt Druck auf die zweisprachigen LehrerInnen<br />

ausüben, wenn diese der Volksgruppensprache „zu viel“ Raum geben. Es besteht die Sorge, dass die<br />

Eltern die Kinder wieder vom zweisprachigen Unterricht abmelden, „wenn zu viel verlangt wird“<br />

bzw. „das Deutsche zu kurz kommt“. Eltern (vor allem solche, die selbst nicht zweisprachig sind)<br />

wieder geben in Interviews zu erkennen, dass sie keine hohen Erwartungen an den <strong>Sprache</strong>rwerb<br />

ihrer Kinder im zweisprachigen Unterricht haben, die Kinder eher in „die <strong>Sprache</strong> hinein schnuppern“<br />

sollen. 49 Das führt zu einer Art Selbstbeschränkung im zweisprachigen Unterricht. Hinzu<br />

kommt die unterschiedliche Kompetenz der Volksschulkinder, da immer mehr Kinder ohne oder<br />

nur mit geringen Vorkenntnissen in der Volksgruppensprache zum zweisprachigen Unterricht angemeldet<br />

werden <strong>und</strong> die LehrerInnen mit dieser Situation umgehen müssen, ohne dabei in der<br />

Regel die nötige fachliche <strong>und</strong> moralische Unterstützung zu bekommen. Auch die Sprachkenntnis-<br />

49 Diese Erkenntnisse beruhen auf Interviews mit LehrerInnen <strong>und</strong> Eltern in <strong>Kärnten</strong>, können jedoch meines Erachtens in<br />

vielen Punkten auf die Situation im Burgenland übertragen werden.


Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢53<br />

se der LehrerInnen selbst sind heute nicht mehr immer muttersprachlich, was ebenso zur Bevorzugung<br />

der deutschen <strong>Sprache</strong> führt.<br />

Zu den Rahmenbedingungen zählt auch die häufige Nicht-Erkennbarkeit zweisprachiger Schulen<br />

als solche. Das heißt, der öffentliche Auftritt der Schule, vor allem die Außenansicht des Gebäudes,<br />

enthält keine Hinweise auf Zweisprachigkeit. Wenn beide <strong>Sprache</strong>n tatsächlich gleichermaßen verwendet<br />

werden sollen, muss dies auch in der schulischen Praxis selbst zum Ausdruck kommen. Es<br />

sollten also alle Aufschriften sowohl außen als auch innen in beiden <strong>Sprache</strong>n angeführt sein, bzw.<br />

sollten in Summe ein ausgewogenes Verhältnis der beiden <strong>Sprache</strong>n entstehen. 50 Dies gilt auch für<br />

die Kommunikation mit den Eltern <strong>und</strong> auf der Homepage.<br />

Eine besondere Schwierigkeit besteht in <strong>Kärnten</strong> in der Einhaltung der 50:50-Marke im Unterricht<br />

mit TeamlehrerInnen: Eine genaue Aufteilung der Unterrichtszeit sowie auch die Durchführung<br />

eines zeitbasierten Modells scheint nach Aussagen von LehrerInnen hier nicht möglich zu sein.<br />

Nicht zu vernachlässigen sind auch die gelegentlichen Anfeindungen zweisprachiger LehrerInnen<br />

durch ihre einsprachigen KollegInnen wegen ihrer vermeintlichen Privilegien.<br />

Gewünschte Veränderungen:<br />

Eine ausgewogene Verteilung von Deutsch <strong>und</strong> der Volksgruppensprache im Unterricht <strong>und</strong> in der<br />

Schule generell.<br />

Lösungsmöglichkeiten/Unmittelbar umsetzbar:<br />

Gesetzliche Verankerung der entsprechenden zweisprachigen Qualifikation von DirektorInnen<br />

von Schulen mit zweisprachigem Unterricht (kurzfristig). Der Nachweis der Befähigung zur Erteilung<br />

des Unterrichts auch in der slowenischen <strong>Sprache</strong> (zweisprachige Qualifikation) von SchulleiterInnen<br />

von Schulen mit zweisprachigem Unterricht ist in der Anlage zum LDG Artikel I Abs. 3<br />

zwar gesetzlich verankert, müsste allerdings im Gesetz noch deutlicher positioniert werden.<br />

■■<br />

■■<br />

■■<br />

Förderung von Modellen des zweisprachigen Unterrichts mit längeren Phasen in einer <strong>Sprache</strong>,<br />

z.B. durch Schulversuche sowie durch flankierende Maßnahmen (Werbekampagne bei den Eltern):<br />

erfordert gesetzliche Maßnahmen <strong>und</strong> Finanzierung<br />

Coaching <strong>und</strong> fachliche Unterstützung von zweisprachigen LehrerInnen (unmittelbar umsetzbar)<br />

Wissenschaftliche Untersuchung der Praxis des zweisprachigen Unterrichts <strong>und</strong> des TeamlehrerInnensystems<br />

(unmittelbar umsetzbar)<br />

2) Haupt- <strong>und</strong> Berufsschule<br />

Beschreibung der derzeitigen Situation<br />

In der Hauptschule <strong>und</strong> Berufsschule gibt es derzeit überhaupt keinen zweisprachigen Unterricht<br />

50 Dass dies möglich ist <strong>und</strong> positive Auswirkungen auf die Wahrnehmung der SchülerInnen hat, zeigte das Projekt „Jeder Tag<br />

<strong>Sprache</strong>“: In der untersuchten Schule sind die beiden <strong>Sprache</strong>n gleich stark vertreten, die Kinder empfinden diesen Zustand<br />

als Selbstverständlichkeit <strong>und</strong> haben auch keinerlei Vorurteile gegenüber diesen <strong>und</strong> weiteren <strong>Sprache</strong>n.


54 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />

Gewünschte Veränderungen:<br />

Der zweisprachige Unterricht sollte auch generell auf der Sek<strong>und</strong>arstufe I <strong>und</strong> II möglich sein. Wenn<br />

man die Erhaltung der Volksgruppensprache einerseits sowie eine regionale Zwei- oder Mehrsprachigkeit<br />

andererseits anstrebt, ist es unabdingbar, die Kommunikation in der Volksgruppensprache<br />

nicht auf ein paar Unterrichtsst<strong>und</strong>en zu beschränken, wie dies heute in der Hauptschule der<br />

Fall ist. Die Berufsschule sieht überhaupt keine sprachliche Weiterbildung oder Begleitung vor<br />

(trotz Unterzeichnung des Art. 8 § 1 d iv der Europäischen Charta, der vorsieht, dass berufsbildender<br />

Unterricht in der Volksgruppensprache ermöglicht wird, wenn es eine ausreichende Zahl<br />

von SchülerInnen dafür gibt). Das Angebot der Hauptschule wird wegen der Geringfügigkeit auch<br />

kaum angenommen: Während etwa in <strong>Kärnten</strong> in den letzten Jahren ca. 4000 Kinder zum zweisprachigen<br />

Unterricht in der Volksschule angemeldet waren, besuchen in den Hauptschulen nur<br />

etwa 300 den Slowenischunterricht. Das Gymnasium für Slowenen hingegen, wo Slowenisch Unterrichtssprache<br />

ist, hat etwa 500 SchülerInnen. Dieses Faktum weist auf die größere Attraktivität<br />

dieses Modells hin.<br />

Lösungsmöglichkeiten/Nachbearbeitungsbedarf:<br />

■■<br />

Veränderung der Minderheiten-Schulgesetze<br />

■■<br />

In der Folge wären auch verstärkt Maßnahmen in der LehrerInnenaus-, LehrerInnenfort- <strong>und</strong><br />

LehrerInnenweiterbildung erforderlich.<br />

IV. Rahmengesetz<br />

Beschreibung der derzeitigen Situation<br />

Die Gesetzgebung für die einzelnen Volksgruppen ist unterschiedlich.<br />

Gewünschte Veränderungen:<br />

Alle anerkannten Volksgruppen sollten die gleichen Rechte haben (Gleichheitsgr<strong>und</strong>satz).<br />

Lösungsmöglichkeiten/Nachbearbeitungsbedarf:<br />

Ein Rahmengesetz für alle Volksgruppenfragen (inklusive Schulwesen) sollte formuliert <strong>und</strong> beschlossen<br />

werden (mittelfristig). Es ist nicht logisch <strong>und</strong> widerspricht m. E. dem Gleichheitsgr<strong>und</strong>satz,<br />

dass anerkannte Volksgruppen über unterschiedliche Rechte <strong>und</strong> insbesondere unterschiedliche<br />

Möglichkeiten der Ausübung dieser Rechte verfügen. Insbesondere ist in einem modernen<br />

Staat die territoriale Geb<strong>und</strong>enheit dieser Rechte nicht mehr sinnvoll. Das Rahmengesetz sollte<br />

daher unter anderem Bedingungen schaffen, die die Volksgruppen nicht nur in ihrem in den derzeitigen<br />

Gesetzen definierten Lebensraum schützen, sondern auf dem gesamten Staatsgebiet. Das<br />

heißt z.B., dass zweisprachige Schulen bzw. zweisprachiger Unterricht auch außerhalb der offiziellen<br />

zweisprachigen Gebiete garantiert werden sollten (vgl. auch Art. 8 §2 der Europäischen Charta<br />

für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen, den Österreich unterschrieben hat <strong>und</strong> welcher vorsieht,<br />

dass – bei entsprechender zahlenmäßiger Stärke – Ausbildung in der Volksgruppensprache auch<br />

außerhalb der autochthonen Siedlungsgebiete ermöglicht <strong>und</strong> gefördert werden soll).


Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢55<br />

Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

1. Ausgangslage<br />

Ausgangslage für die Ausführungen sind folgende Quellen:<br />

■■<br />

Hochschulgesetz 2005 51<br />

■■<br />

Konzept für die Einrichtung regionaler <strong>Pädagogische</strong>r Zentren für Volksgruppensprachen 52<br />

2. Allgemeines<br />

Im Unterschied zur LehrerInnenaus- <strong>und</strong> –fortbildung, welche mit einiger Wahrscheinlichkeit<br />

auch in Zukunft an unterschiedlichen Institutionen angesiedelt sein wird 53 , kann Forschung gegenwärtig<br />

<strong>und</strong> zukünftig mit weniger bürokratischen oder administrativen Hindernissen in Kooperation<br />

zwischen verschiedenen Institutionen oder zwischen Einzelpersonen aus diesen Institutionen<br />

konzipiert <strong>und</strong> durchgeführt werden.<br />

Die Auswahl der Forschungsschwerpunkte im Hinblick auf Volksgruppenfragen wird stark davon<br />

abhängen, auf welchen Ebenen Forschung organisiert <strong>und</strong> an welchen Institutionen diese verankert<br />

sein werden. Unter der Annahme, dass die Päda go gischen Zentren für Volksgruppensprachen<br />

auch für Forschungs fragen zuständig sind, werden die Forschungs schwerpunkte primär in den<br />

Bereichen der Sprachlehr- <strong>und</strong> Sprachlernforschung ange siedelt sein, die ohnehin interdisziplinär/<br />

integrativ ausgerichtet sind <strong>und</strong> linguistische, pädagogische, soziologische, psychologische <strong>und</strong> didaktische<br />

Perspektiven mit einschließen. Das heißt, dass For schungs fragen <strong>und</strong> –prozesse prinzipiell<br />

für Methoden unterschied licher Referenzwissenschaften offen sind, die bei Bedarf auch auf<br />

Fragestellungen ausgeweitet werden können, die nicht mit dem unmittelbaren Sprachunterricht<br />

selbst, sondern mit dem Erst- <strong>und</strong> Zweitsprachenerwerb bzw. mit Sprachaneignungs- <strong>und</strong> Sprachlernzuwachskontexten<br />

im weiteren Sinn zu tun haben. Dies ist vor allem für Volksgruppensprachen<br />

häufiger relevant als für das Erlernen klassischer Fremdsprachen. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass sich viele Fragestellungen erst in den konkreten Unterrichts situationen ergeben. Die<br />

Ergebnisse solcher Forschungsschwer punkte sollten sich nach Möglichkeit nicht in der Scientific<br />

Community verflüchtigen, sondern vielmehr zurück in den Unter richt geführt werden. Der Ansatz<br />

ist empirisch, d.h. Einsichten <strong>und</strong> Hypothesen müssen sich aus dem Unterricht bzw. dem<br />

Unter richtskontext selbst ergeben.<br />

Im Rahmen der Forschung sollte institutionsübergreifend, regional, national <strong>und</strong> international<br />

kooperiert werden. Die Forschungsschwerpunkte bilden das jeweilige Profil der <strong>Pädagogische</strong>n<br />

Zentren für Volksgruppensprachen ab. Diese sind auch für die Lukrierung eventuell notwendiger<br />

Drittmittel zuständig.<br />

51 http://www.jusline.at/Hochschulgesetz_2005_(HschG).html<br />

52 Siehe Angerer-Pitschko/ Stefan: Einrichtung regionaler <strong>Pädagogische</strong>r Zentren für Volksgruppensprachen, S. 58 f.<br />

53 Siehe http://lehrerinnenbildung.at/wp-uploads/2010/03/endbericht_der_expertinnengruppe_la_neu.pdf, S. 71


56 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />

3. Schwerpunkte<br />

In den Bereichen der Forschung <strong>und</strong> Entwicklung 54 werden daher folgen de Schwerpunkte empfohlen:<br />

3.1 Schwerpunkte – Forschung:<br />

■■<br />

Auseinandersetzung mit gr<strong>und</strong>legenden Forschungsaspekten zwei sprachiger Erziehung <strong>und</strong><br />

<strong>Bildung</strong> auf regionaler, nationaler <strong>und</strong> internationaler Ebene<br />

■■<br />

Empirische Untersuchungen qualitativer <strong>und</strong> quantitativer Art zum Status quo des zweisprachigen<br />

Unterrichts mit Blick auf unter schied liche Variablen:<br />

––<br />

Methodik <strong>und</strong> Methoden (inklusive Sozialformen, Arbeits- <strong>und</strong> Übungs formen, Umgang<br />

mit Fehlern, Individualisierung <strong>und</strong> Differen zierung, Leistungsmessung etc.)<br />

––<br />

Einstellungen/Haltungen von Lehrenden<br />

––<br />

Interaktion <strong>und</strong> Kommunikation im Unterricht (Interaktions- <strong>und</strong> Diskursanalysen)<br />

––<br />

Einstellungen/Haltungen der Eltern<br />

––<br />

Einstellung/Haltungen der SchülerInnen<br />

––<br />

Analyse der Sprachaneignungskontexte/sprachenpolitische Rah men bedingungen vor Ort<br />

(Verwendung der Zweitsprache im Alltag, Prestige der Zweitsprache, ...) <strong>und</strong> deren Auswirkungen<br />

auf den Sprachlehr- <strong>und</strong> Sprachlernprozess<br />

■■<br />

Forschende <strong>und</strong> evaluierende Begleitung unterschiedlicher Formen der Immersion<br />

■■<br />

Frühkindliche Bilingualismus <strong>und</strong> Mehrsprachigkeit im Kin der garten<br />

■■<br />

Forschende <strong>und</strong> evaluierende Begleitung von Projektlernen<br />

■■<br />

Entwicklung, Erprobung, Implementierung, Evaluation <strong>und</strong> Revision von schul- bzw. adressatenspezifischen<br />

Curricula<br />

■■<br />

Weiterführung <strong>und</strong> Ausbau curricularer Begleitforschungen<br />

■■<br />

Konzeption <strong>und</strong> Umsetzung von Aktionsforschungsprojekten<br />

■■<br />

Auswirkungen aktueller Entwicklungen in den Bereichen GERS, Bil dungs standards <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>nportfolio<br />

■■<br />

Regionalspezifische Forschungsprojekte zu spezifischen Problem stellungen <strong>und</strong> Herausforderungen<br />

■■<br />

Auseinandersetzung mit Diversitäts- <strong>und</strong> Normalitätskonzepten<br />

■■<br />

Feldforschung<br />

3.2 Schwerpunkte – Entwicklung:<br />

■■<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Veröffentlichung von Good-Practice-Beispielen<br />

■■<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Veröffentlichung von didaktischen <strong>und</strong> organisato rischen Modellen für den<br />

bilingualen <strong>und</strong> mehrsprachigen Unter richt<br />

■■<br />

Konzeption <strong>und</strong> Durchführung von Schulentwicklungsprojekten unter Einbeziehung der Eltern<br />

sowie der jeweiligen Kommunen vor Ort<br />

■■<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Veröffentlichung zeitgemäßer Unterrichts mate rialien für unterschiedliche<br />

Kontexte (bezogen auf die unterschied lichen Organisationsformen zweisprachigen Unterrichts)<br />

■■<br />

<strong>und</strong> Zielgruppen<br />

Einrichtung von Sprachwerkstätten in <strong>Kärnten</strong>, wie sie im Burgen land bereits existieren<br />

54 Vgl. Wakounig: Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen als Ausgangspunkt für Reformen, November 2010, S. 34 ff.


Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢57<br />

■■<br />

Erarbeitung von Regionalsprachenkonzepten 55<br />

■■<br />

Entwicklung zeitgemäßer <strong>und</strong> nachhaltiger Fortbildungskonzepte mit spezifischen Schwerpunkten<br />

(z.B. Mehrsprachendidaktik, Im mer sion/ CLIL, Language Awareness, Interkulturelle<br />

<strong>Bildung</strong>, Um gang mit Diversität <strong>und</strong> Heterogenität)<br />

■■<br />

Entwickeln, Begleiten <strong>und</strong> Durchführen von Peer-Reviews 56 , um das Bemühen schulischer<br />

Qualitätsentwicklung <strong>und</strong> Qualitätssicherung zu unterstützen<br />

■■<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Implementierung von Konzepten <strong>und</strong> Instru mentarien zur Einschätzung von<br />

Sprachkompetenzen<br />

■■<br />

Entwicklung von zielgruppen- <strong>und</strong> kontextspezifischen Kompe tenz beschreibungen als Orientierungshilfen<br />

für Lehrer/innen <strong>und</strong> Lehrer<br />

■■<br />

Leistungsbeurteilung im zweisprachigen Unterricht (z.B. Lehr ziel kataloge, Pensenbücher etc.)<br />

■■<br />

Europäisches <strong>Sprache</strong>nportfolio für Volksgruppensprachen<br />

■■<br />

Standards für die Volksgruppensprachen<br />

55 Vgl. etwa: Das <strong>Sprache</strong>nkonzept für die deutschen Kindergärten <strong>und</strong> Schulen in Südtirol, Hrsg. Deutsches Schulamt <strong>und</strong><br />

<strong>Pädagogische</strong>s Institut, Bozen 2004.<br />

56 Vgl. Evaluationsbericht: Peer-Review – Wird an der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Kärnten</strong> wirksam <strong>und</strong> nachhaltig gelernt?<br />

(Unveröffentlichter Evaluationsbericht); Hrsg.: Peer-Review Team der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> Burgenland. Eisenstadt,<br />

Oktober 2010.


58 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />

Ferdinand Stefan – Magdalena Angerer-Pitschko<br />

Einrichtung regionaler <strong>Pädagogische</strong>r Zentren für<br />

Volksgruppensprachen<br />

1. Begründungen für die Einrichtung <strong>Pädagogische</strong>r Zentren<br />

Die derzeitige Situation der Volksgruppensprachen stellt im Hinblick auf Schule <strong>und</strong> Sprachunterricht<br />

hochkomplexe Herausforderungen auf unter schiedlichen Ebenen <strong>und</strong> in unterschiedlichen<br />

Bereichen:<br />

1. auf der Ebene der Schulorganisation,<br />

2. im Hinblick auf didaktische Methoden <strong>und</strong> Modelle,<br />

3. im Bereich von Schulentwicklung <strong>und</strong> Elternarbeit,<br />

4. auf der Ebene der Lehrer/innenaus-, -fort- <strong>und</strong> –weiterbildung,<br />

5. auf dem Gebiet der Forschung,<br />

6. im Bereich der Materialentwicklung sowie der Öffentlichkeits arbeit (weitere Aspekte siehe<br />

auch lit 2.).<br />

Die Aufgaben- <strong>und</strong> Zuständigkeitsbereiche von Zentren, die diesen An forderungen gerecht werden<br />

wollen, gehen daher über jene reiner Fach didaktikzentren hinaus. Eine Konzentration auf<br />

primär fachdi dakti sche Aufgabengebiete würde also Faktoren, die für den Erfolg des Zweit sprachunterrichts<br />

ebenso entscheidend sind, zu wenig berücksichtigen.<br />

2. Aufgabenbereiche <strong>und</strong> Schwerpunkte der <strong>Pädagogische</strong>n Zentren 57<br />

Folgende Bereiche <strong>und</strong> Schwerpunkte bilden die Kernaufgaben der Zen tren:<br />

1. Auseinandersetzung mit gr<strong>und</strong>legenden Aspekten zweispra chiger Er ziehung <strong>und</strong> <strong>Bildung</strong><br />

auf regionaler, nationaler <strong>und</strong> internationa ler Ebene<br />

2. Erarbeitung von kontextspezifischen Regionalsprachen kon zepten<br />

3. Entwicklung von didaktischen <strong>und</strong> organisatorischen Modellen für den bilingualen <strong>und</strong><br />

mehrsprachigen Unterricht<br />

4. Professionelle (Weiter-)Entwicklung <strong>und</strong> Evaluierung der Curricula im Bereich der Aus<strong>und</strong><br />

Fortbildung von Kindergartenpädagog/innen <strong>und</strong> Lehrer/innen.<br />

5. Entwicklung zeitgemäßer Unterrichtsmaterialien für unter schied li che Kontexte <strong>und</strong> Zielgruppen<br />

6. Einrichtung von Sprachwerkstätten, wie sie im Burgenland bereits existieren, <strong>und</strong> Ausstattung<br />

derselben mit zusätzlichen Ressourcen<br />

7. Entwicklung von Good-Practice-Beispielen<br />

8. Supervision <strong>und</strong> Coaching von Schulentwicklungsprojekten<br />

9. Entwicklung zeitgemäßer <strong>und</strong> nachhaltiger Fortbildungs kon zepte mit spezifischen Schwerpunkten<br />

(z.B. Immersion/CLIL, Language Awareness, Interkulturelle <strong>Bildung</strong>)<br />

10. Regionalspezifische Forschungsprojekte<br />

57 Vgl. Wakounig: Arbeitspapier: Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen als Ausgangspunkt für Reformen, November<br />

2010 sowie Anhang S. 000.


Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen ⎢59<br />

11. Curriculare Begleitforschung<br />

12. Entwicklung <strong>und</strong> Implementierung von Konzepten <strong>und</strong> Instru men ta rien zur Einschätzung<br />

von Sprachkompetenzen<br />

13. Entwicklung von zielgruppen- <strong>und</strong> kontextspezifischen Kompe tenzbeschreibungen als Orientierungshilfen<br />

für Lehrer/in nen <strong>und</strong> Lehrer<br />

14. Leistungsbeurteilung im zweisprachigen Unterricht (z.B. Lehr ziel kataloge, Pensenbücher<br />

etc.)<br />

15. Europäisches <strong>Sprache</strong>nportfolio für Volksgruppensprachen<br />

16. Standards für die Volksgruppensprachen<br />

17. Organisation von Tagungen/Symposien<br />

18. Konzeption <strong>und</strong> Durchführung von Schulentwicklungsprojekten un ter Einbeziehung der<br />

Eltern sowie der jeweiligen Kommune vor Ort<br />

19. Analyse <strong>und</strong> Diskussion von Gemeinsamkeiten <strong>und</strong> Unter schieden in den <strong>Bildung</strong>skonzepten<br />

der autochthonen Volks gruppen auf eu ropäischer Ebene unter Berücksichtigung<br />

regional-spezifischer Schwerpunkte<br />

20. Konzeption <strong>und</strong> Administration von EU-Projekten als Träger orga nisa tionen <strong>und</strong> Teilnahme<br />

an Projekten als Partnerin stitutionen<br />

21. Die Ausbildung der PädagogInnen im Bereich der Volksgruppen spra chen ist derzeit primär<br />

an drei Institutionen an gesiedelt: an den <strong>Bildung</strong>sanstalten für Kindergartenpädagogik, an<br />

den Pädago gischen <strong>Hochschule</strong>n <strong>und</strong> an den Universitäten. Die Kooperation zwischen diesen<br />

Institutionen ist derzeit erst in Ansät zen ent wickelt, daher sind die Ausbildungsgänge wenig<br />

koordiniert oder aufeinander abgestimmt. Aufgabe der <strong>Pädagogische</strong>n Zentren wäre es, den<br />

Rahmen für eine syste matische Kooperation zwischen diesen Institutionen zu schaffen.<br />

3. Mögliche Organisationsstruktur von <strong>Pädagogische</strong>n Zentren für<br />

Volksgruppensprachen:<br />

■■<br />

Die Zentren werden an den Landesschulräten eingerichtet <strong>und</strong> kooperieren eng mit den jeweiligen<br />

Abteilungen der Schulbehörden für die Volksgruppensprachen.<br />

■■<br />

Die Zentren kooperieren über dies eng mit den <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong>n vor Ort.<br />

■■<br />

Auf B<strong>und</strong>esebene ist die Stabsstelle für das österreichische Minderheitenschulwesen beim B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Unterricht, Kunst <strong>und</strong> Kultur Ansprechpartner.<br />

■■<br />

Die Leitung der jeweiligen Zentren obliegt einem/r Zentrumslei ter/in.<br />

■■<br />

Jedes Zentrum ist mit einer Sekretariatsstelle ausgestattet.<br />

■■<br />

Neben der Leitung sind Planstellen in entsprechendem Ausmaß ein zurichten.<br />

■■<br />

Den Mitarbeiter/innen werden entsprechende Büroräume <strong>und</strong> Ar beitsplätze zur Verfügung gestellt.


60 ⎢ Zur Ausbildung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen<br />

Weitere BegleitmaSSnahmen<br />

Zu diesem Thema finden sich in den einzelnen Sitzungsprotokollen bzw. in den von den einzelnen<br />

SitzungsteilnehmerInnen verfassten Unterlagen Vorschläge. Da bei den Beratungen jedoch<br />

der Fokus primär bei den <strong>Bildung</strong>seinrichtungen lag, wurde der außerschulische Bereich jedoch<br />

nur kursorisch behandelt. Einig war sich die AG darin, dass die Aufgabe der Förderung der Volksgruppensprachen<br />

von Kindergarten <strong>und</strong> Schule allein nicht erfolgreich bewältigt werden kann,<br />

sondern Unterstützung aus dem außerschulischen Bereich braucht. Eine Chance stellt der Ausbau<br />

der Tagesbetreuung dar.<br />

Ungemein wichtige Begleitmaßnahmen sind die Verwendung der Volksgruppensprache als<br />

Umgangssprache im öffentlichen Raum ohne Diskriminierung befürchten zu müssen <strong>und</strong> die<br />

Wertschätzung vorhandener Mehrsprachigkeit. Dazu ist die Unterstützung der Politik <strong>und</strong> die<br />

Präsenz der Volksgruppenthematik in den Medien wichtig, beides kann noch erheblich verbessert<br />

werden (zB Information in den Massenmedien über das zweisprachige Schulwesen; Thematisieren<br />

der Volksgruppen in den Schulbüchern durch entsprechende Richtlinien für die AutorInnen usw.).<br />

Wichtig ist auch die Förderung der Herausgabe von Fachbüchern in den Volksgruppensprachen.<br />

Das Interesse der Eltern an zweisprachiger Erziehung für ihre Kinder ist zu nützen, dementsprechend<br />

ist die Elternarbeit zu verstärken (zB <strong>Bildung</strong>sauftrag des ORF).<br />

Einschlägige Fachtagungen <strong>und</strong> die Partizipation an europäischen bzw. internationalen Entwicklungen<br />

können ebenfalls einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung der schulischen Arbeit<br />

leisten.


AG 1 „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“<br />

Schlussbericht<br />

der<br />

Arbeitsgruppe 1<br />

„<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“<br />

Beilagenband<br />

(Wien, im August 2011)


Inhaltsverzeichnis<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen....... 05<br />

Gesamte Rechtsvorschrift für Europäische Charta der Regional- oder<br />

Minderheitensprachen ........................................................ 05<br />

Gesamte Rechtsvorschrift für Schutz nationaler Minderheiten..................... 36<br />

Ursula Doleschal<br />

Zweisprachige <strong>Bildung</strong>sangebote <strong>und</strong> Gebrauch des Slowenischen in <strong>Kärnten</strong>:<br />

Einstellungen <strong>und</strong> Möglichkeiten............................................... 44<br />

Gedanken zur LehrerInnenausbildung, -weiterbildung, Unterrichtsmaterialien,<br />

Curriculum …................................................................ 46<br />

Dietmar Larcher<br />

Einsprachigkeit ist heilbar ..................................................... 48<br />

Was ist <strong>und</strong> wozu braucht man Immersion?...................................... 50<br />

Prinzipien mehrsprachiger Erziehung........................................... 54<br />

Tractatus multilinguistico-philosophicus........................................ 55<br />

Volksgruppensprachen in den Zeiten der Globalisierung – Einige Thesen........... 58<br />

Edith Mühlgaszner<br />

Wo drückt der Schuh?- Schwierigkeiten bei der Umsetzung in der/die Praxis........ 59<br />

Lucija Ogorevc-Feinig<br />

Der Weg zur zweisprachigen Kindergartenpädagogin/zum zweisprachigen<br />

Kindergartenpädagogen an der BAKIP Klagenfurt............................... 65<br />

Zweisprachig zur Diplom- <strong>und</strong> Reifeprüfung an der B<strong>und</strong>es-<strong>Bildung</strong>sanstalt<br />

für Kindergartenpädagogik in Klagenfurt/Celovec ............................... 67<br />

Österreichisches Volksgruppenzentrum<br />

Reform des Volksgruppenrechts; Arbeitsgruppe „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“; Tischvorlage<br />

1. Arbeitssitzung am 18. Mai 29010 ............................................. 69<br />

Sabine Sandrieser<br />

Reform des Volksgruppenrechts, 1. Sitzung der Arbeitsgruppe<br />

„<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“ am 18. 05. 2010; Zweisprachiges Schulwesen in <strong>Kärnten</strong>..... 73<br />

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen<br />

Kinderbetreuungsangebots <strong>und</strong> über die Einführung der verpflichtenden frühen<br />

sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie<br />

Schaffung eines b<strong>und</strong>esweiten vorschulischen <strong>Bildung</strong>splanes ..................... 77


04 ⎢ Inhaltsverzeichnis<br />

Reginald Vospernik<br />

Tischvorlage für die 1. Sitzung der Arbeitsgruppe <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong> im<br />

BKA Wien am 18. 5. 2010...................................................... 87<br />

Artikel-VII-Kulturverein für Steiermark – Pavelhaus<br />

Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungssituation für Slowenisch<br />

in der Steiermark ............................................................. 90<br />

Protokolle * .................................................................. 91<br />

Protokoll der ersten Sitzung, 18. Mai 2010......................................... 91<br />

Protokoll der zweiten Sitzung, 21. September 2010.................................. 94<br />

Protokoll der dritten Sitzung, 16. November 2010 .................................. 98<br />

Protokoll der Teil- bzw. Unterarbeitsgruppe „Mehrsprachigkeit“, 29. Juni 2010 ......... 102<br />

Protokoll der Teil- bzw. Unterarbeitsgruppe „Didaktik“, 1. Juli 2010 .................. 106<br />

Protokoll Teil-bzw. Unterarbeitsgruppen, 20. September 2010........................ 112<br />

Liste der Mitglieder der Arbeitsgruppe „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“ 119<br />

* Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde für die vorliegende Aufzählung die jeweilige Kurzform der Teil-bzw.<br />

Unterarbeitsgruppen gewählt, die von den einzelnen Protokollüberschriften abweichen kann, weil sie von unterschiedlichen<br />

Mitgliedern der AG verfasst worden sind. Aus Gründen der Authentizität wurde aber von einer<br />

Vereinheitlichung Abstand genommen (Anm. d. Redaktionsteams).


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢05<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements,<br />

Präsentationen<br />

Gesamte Rechtsvorschrift für Europäische Charta der Regional- oder<br />

Minderheitensprachen, Fassung vom 19.10.2010<br />

Langtitel<br />

(Übersetzung)<br />

EUROPÄISCHE CHARTA DER REGIONAL- ODER MINDERHEITENSPRACHEN<br />

(NR: GP XXI RV 437 AB 576 S. 69. BR: AB 6359 S. 677.)<br />

StF: BGBl. III Nr. 216/2001<br />

Staaten<br />

*Armenien III 80/2007 *Dänemark III 216/2001 *Deutschland III 216/2001, III 80/2007 *Finnland III<br />

216/2001 *Großbritannien III 216/2001, III 80/2007 *Kroatien III 216/2001 *Liechtenstein III 216/2001<br />

*Luxemburg III 80/2007 *Montenegro III 80/2007 *Niederlande III 216/2001 *Norwegen III 216/2001<br />

*Rumänien III 156/2008 *Schweden III 216/2001 *Schweiz III 216/2001 *Serbien III 80/2007 *Slowakei<br />

III 80/2007 *Slowenien III 216/2001, III 156/2008 *Spanien III 216/2001 *Tschechische R III 80/2007<br />

*Ukraine III 80/2007 *Ungarn 216/2001, III 156/2008 *Zypern III 80/2007<br />

Sonstige Textteile<br />

Der Nationalrat hat beschlossen:<br />

1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages: Europäische Charta der Regional- oder<br />

Minderheitensprachen samt Erklärungen wird genehmigt.<br />

2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch die Erlassung von Gesetzen zu<br />

erfüllen.<br />

Ratifikationstext<br />

(Übersetzung)<br />

Erklärungen<br />

Minderheitensprachen im Sinne der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen<br />

sind in der Republik Österreich das Burgenlandkroatische, das Slowenische, das Ungarische, das<br />

Tschechische, das Slowakische <strong>und</strong> das Romanes der österreichischen Volksgruppe der Roma. Die<br />

Republik Österreich bezeichnet gemäß Art. 3 Abs. 1 der Charta die nachfolgend genannten<br />

Minderheitensprachen, auf welche die nach Art. 2 Abs. 2 der Charta ausgewählten Bestimmungen nach<br />

Inkrafttreten der Charta in Österreich angewendet werden:<br />

Burgenlandkroatisch im burgenlandkroatischen Sprachgebiet im Burgenland:<br />

Art. 8 Abs. 1 lit. a ii, lit. b ii, lit. c iii, lit. d iv, lit. e iii, lit. f iii, lit. g, lit. h <strong>und</strong> i; Abs. 2. Art. 9 Abs. 1<br />

lit. a ii <strong>und</strong> iii, lit. b ii <strong>und</strong> iii, lit. c ii <strong>und</strong> iii, lit. d; Abs. 2 lit. a.<br />

Art. 10 Abs. 1 lit. a iii, lit. c; Abs. 2 lit. b <strong>und</strong> d; Abs. 4 lit. a; Abs. 5.<br />

Art. 11 Abs. 1 lit. b ii, lit. c ii, lit. d, lit. e i, lit. f ii;<br />

Abs. 2.<br />

Art. 12 Abs. 1 lit. a <strong>und</strong> d; Abs. 2; Abs. 3.<br />

Art. 13 Abs. 1 lit. d.<br />

Art. 14 lit. b.<br />

Slowenisch im slowenischen Sprachgebiet in <strong>Kärnten</strong>:<br />

Art. 8 Abs. 1 lit. a iv, lit. b ii, lit. c iii, lit. d iv, lit. e iii, lit. f iii, lit. g, lit. h <strong>und</strong> i; Abs. 2. Art. 9<br />

Abs. 1 lit. a ii <strong>und</strong> iii, lit. b ii <strong>und</strong> iii, lit. c ii <strong>und</strong> iii; lit. d; Abs. 2 lit. a.<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 31


06 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

Art. 10 Abs. 1 lit. a iii, lit. c; Abs. 2 lit. b <strong>und</strong> d; Abs. 4 lit. a; Abs. 5.<br />

Art. 11 Abs. 1 lit. b ii, lit. c ii, lit. d, lit. e i, lit. f ii; Abs. 2.<br />

Art. 12 Abs. 1 lit. a, lit. d, lit. f; Abs. 2; Abs. 3.<br />

Art. 13 Abs. 1 lit. d.<br />

Art. 14 lit. b.<br />

Ungarisch im ungarischen Sprachgebiet im Land Burgenland:<br />

Art. 8 Abs. 1 lit. a ii, lit. b ii, lit. c iii, lit. d iv, lit. e iii, lit. f iii, lit. g, lit. h <strong>und</strong> i; Abs. 2. Art. 9 Abs. 1<br />

lit. a ii <strong>und</strong> iii, lit. b ii <strong>und</strong> iii, lit. c ii <strong>und</strong> iii, lit. d; Abs. 2 lit. a.<br />

Abs. 2.<br />

Art. 10 Abs. 1 lit. a iii, lit. c; Abs. 2 lit. b, lit. d; Abs. 4 lit. a; Abs. 5<br />

Art. 11 Abs. 1 lit. b ii, lit. c ii, lit. d, lit. e i, lit. f ii;<br />

Art. 12 Abs. 1 lit. a <strong>und</strong> d; Abs. 2; Abs. 3.<br />

Art. 13 Abs. 1 lit. d.<br />

Art. 14 lit. b.<br />

Die gesonderte Bezeichnung dieser Bestimmungen für das Gebiet einzelner B<strong>und</strong>esländer entspricht<br />

dem b<strong>und</strong>esstaatlichen Aufbau der Republik Österreich <strong>und</strong> berücksichtigt die Gegebenheiten der<br />

<strong>Sprache</strong> im betreffenden Land.<br />

Auf die Minderheitensprachen Burgenlandkroatisch, Tschechisch, Slowakisch, Slowenisch,<br />

Ungarisch <strong>und</strong> Romanes der österreichischen Volksgruppe der Roma wird Teil II der Europäischen<br />

Charta der Regional- oder Minderheitensprachen nach deren Inkrafttreten für die Republik Österreich<br />

entsprechend dieser Erklärung angewendet. Hinsichtlich dieser <strong>Sprache</strong>n werden daher die im Artikel 7<br />

der Charta genannten Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Das österreichische Recht <strong>und</strong> die<br />

bestehende Verwaltungspraxis erfüllen damit gleichzeitig einzelne Bestimmungen aus Teil III der Charta:<br />

Für Tschechisch im Land Wien:<br />

Art. 8 Abs. 1 lit. a iv.<br />

Art. 11 Abs. 1 lit. d, lit. f ii; Abs. 2.<br />

Art. 12 Abs. 1 lit. a, lit. d; Abs. 3.<br />

Art. 14 lit. b.<br />

Für Slowakisch im Land Wien:<br />

Art. 8 Abs. 1 lit. a iv.<br />

Art. 11 Abs. 1 lit. d, lit. f ii; Abs. 2.<br />

Art. 12 Abs. 1 lit. a <strong>und</strong> d; Abs. 3.<br />

Art. 14 lit. b.<br />

Für Romanes im Land Burgenland:<br />

Art. 8 Abs. 1 lit. f iii.<br />

Art. 11 Abs. 1 lit. b ii, lit. d, lit. f ii.<br />

Art. 12 Abs. 1 lit. a <strong>und</strong> d; Abs. 3.<br />

Art. 14 lit. b.<br />

Slowenisch im Land Steiermark:<br />

Art. 8 Abs. 1 lit. a iv, lit. e iii, lit. f iii.<br />

Art. 11 Abs. 1 lit. d, lit. e i, lit. f ii; Abs. 2.<br />

Art. 12 Abs. 1 lit. a <strong>und</strong> d; Abs. 2; Abs. 3.<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 31


B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢07<br />

Art. 13 Abs. 1 lit. d.<br />

Art. 14 lit. b.<br />

Für Ungarisch im Land Wien:<br />

Art. 8 Abs. 1 lit. a iv, lit. e iii, lit. f iii.<br />

Art. 11 Abs. 1 lit. d, lit. e i, lit. f ii.<br />

Art. 12 Abs. 1 lit. a, lit. d; Abs. 2; Abs. 3.<br />

Art. 13 Abs. 1 lit. d.<br />

Art. 14 lit. b.<br />

Die gesonderte Bezeichnung dieser Bestimmungen für das Gebiet einzelner B<strong>und</strong>esländer entspricht<br />

dem b<strong>und</strong>esstaatlichen Staatsaufbau der Republik Österreich <strong>und</strong> berücksichtigt die Gegebenheiten der<br />

<strong>Sprache</strong> im betreffenden Land. Die Ausgestaltung der Implementierung der oben genannten<br />

Bestimmungen aus Teil III der Charta durch rechtliche Regelungen <strong>und</strong> Verwaltungshandeln unter<br />

Beachtung der in Artikel 7 der Charta genannten Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze liegt entsprechend der<br />

innerstaatlichen Kompetenzverteilung jeweils in der Entscheidung des B<strong>und</strong>es oder des zuständigen<br />

Landes.<br />

Die vom B<strong>und</strong>espräsidenten unterzeichnete <strong>und</strong> vom B<strong>und</strong>eskanzler gegengezeichnete<br />

Ratifikationsurk<strong>und</strong>e wurde am 28. Juni 2001 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt; die Charta<br />

tritt gemäß ihrem Art. 19 Abs. 2 für Österreich mit 1. Oktober 2001 in Kraft.<br />

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten die Charta ratifiziert:<br />

Dänemark, Deutschland, Finnland, Kroatien, Liechtenstein, Niederlande (für das Königreich in<br />

Europa), Norwegen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn, Vereinigtes Königreich.<br />

Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurk<strong>und</strong>e haben nachstehende Staaten Erklärungen<br />

abgegeben:<br />

Dänemark:<br />

In Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 sowie mit Art. 3 Abs. 1 der Charta erklärt Dänemark, dass es<br />

die folgenden Bestimmungen von Teil III der Charta auf die deutsche Minderheitensprache in Südjütland<br />

anwenden wird:<br />

Art. 8, Abs. 1 a iii; b iv, c iii/iv, d iii; e ii, f ii, g; h; i;<br />

Abs. 2;<br />

Art. 9, Abs. 1 b iii; c iii; Abs. 2 a/b/c;<br />

Art. 10, Abs. 1 a v; Abs. 4 c; Abs. 5;<br />

Art. 11, Abs. 1 b i/ii, c i/ii; d, e i, f ii; g, Abs. 2;<br />

Art. 12, Abs. 1 a; b; d; e; f; g; Abs. 2; Abs. 3;<br />

Art. 13, Abs. 1 a; c; d; Abs. 2 c;<br />

Art. 14, a; b.<br />

Die dänische Regierung ist der Auffassung, dass Art. 9 Abs. 1 (b) iii <strong>und</strong> 1 (c) iii nicht ausschließt,<br />

dass das nationale Verfahrensrecht Bestimmungen enthalten kann, auf Gr<strong>und</strong> derer bei Vorlage von<br />

Dokumenten in einer ausländischen <strong>Sprache</strong> vor einem Gericht gr<strong>und</strong>sätzlich eine Übersetzung<br />

mitgeliefert werden muss.<br />

Das dänische Königreich umfasst Dänemark, die Färöer Inseln <strong>und</strong> Grönland.<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 3 von 31


08 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

§ 11 des Gesetzes Nr. 137 vom 23. März 1948 über die Selbstverwaltung der Färöer Inseln besagt, dass<br />

„Färöisch als Hauptsprache anerkannt wird, dass aber Dänisch gut <strong>und</strong> sorgfältig erlernt werden muss <strong>und</strong><br />

dass Dänisch ebenso wie Färöisch in öffentlichen Belangen verwendet werden kann“. Auf Gr<strong>und</strong> des<br />

besagten Gesetzes genießt die färöische <strong>Sprache</strong> ein hohes Maß an Schutz, weshalb die Bestimmungen<br />

der Charta auf die färöische <strong>Sprache</strong> keine Anwendung finden, siehe Art. 4 Abs. 2 der Charta. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> beabsichtigt die dänische Regierung nicht, regelmäßige Berichte gemäß Art. 15 der Charta<br />

mit Bezug auf die färöische <strong>Sprache</strong> zu übermitteln.<br />

Die Ratifikation der Charta durch Dänemark hat keinerlei präjudizierende Auswirkung auf das<br />

Ergebnis der Verhandlungen über den zukünftigen Status der Färöer Inseln.<br />

Paragraph 9 des Gesetzes Nr. 577 vom 29. November 1978 über die grönländische Selbstverwaltung<br />

besagt, dass:<br />

„(1) Grönländisch die Hauptsprache ist, dass jedoch Dänisch gründlich unterrichtet werden muss.<br />

(2) jede der beiden <strong>Sprache</strong>n für offizielle Zwecke verwendet werden kann.“<br />

Auf Gr<strong>und</strong> des genannten Gesetzes genießt die grönländische <strong>Sprache</strong> ein hohes Maß an Schutz,<br />

weshalb die Bestimmungen der Charta auf die grönländische <strong>Sprache</strong> keine Anwendung finden, siehe<br />

Art. 4 Abs. 2 der Charta. Aus diesem Gr<strong>und</strong> beabsichtigt die dänische Regierung nicht, regelmäßige<br />

Berichte gemäß Art. 15 der Charta mit Bezug auf die grönländische <strong>Sprache</strong> zu übermitteln.<br />

Deutschland:<br />

Minderheitensprachen im Sinne der Charta sind in Deutschland das Dänische, das Obersorbische,<br />

das Niedersorbische, das Nordfriesische, das Saterfriesische <strong>und</strong> das Romanes der deutschen Sinti <strong>und</strong><br />

Roma; Regionalsprache im Sinne der Charta ist in Deutschland das Niederdeutsche.<br />

Gemäß Art. 3 Abs. 1 der Charta bezeichnet Deutschland die Regional- oder Minderheitensprachen,<br />

auf welche die nach Art. 2 Abs. 2 der Charta ausgewählten Bestimmungen nach In-Kraft-Treten der<br />

Charta in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland angewendet werden:<br />

Dänisch im dänischen Sprachgebiet im Land Schleswig-Holstein:<br />

Art. 8 Abs. 1a iv; b iv; c iii/iv; d iii; e ii; f ii/iii; g; h; i;<br />

Abs. 2;<br />

Art. 9 Abs. 1b iii; c iii; Abs. 2a;<br />

Art. 10 Abs. 1a v; Abs. 4c; Abs. 5;<br />

Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; d; e ii; f ii; Abs. 2;<br />

Art. 12 Abs. 1c; d; e; f; g; Abs. 2; Abs. 3;<br />

Art. 13 Abs. 1a; c; d; Abs. 2c;<br />

Art. 14a; b.<br />

Obersorbisch im obersorbischen Sprachgebiet im Freistaat Sachsen:<br />

Art. 8 Abs. 1a iii; b iv; c iv; d iv; e ii; f iii; g; h; i; Abs. 2;<br />

Art. 9 Abs. 1a ii; a iii; b ii; b iii; c ii; c iii; d; Abs. 2a;<br />

Art. 10 Abs. 1a iv/v; Abs. 2a; b; g; Abs. 3b/c; Abs. 4c; Abs. 5;<br />

Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; d; e i; f ii; Abs. 2;<br />

Art. 12 Abs. 1a; b; c; d; e; f; g; h; Abs. 2; Abs. 3;<br />

Art. 13 Abs. 1a; c; d; Abs. 2c.<br />

Niedersorbisch im niedersorbischen Sprachgebiet im Land Brandenburg:<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 4 von 31


B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢09<br />

Art. 14a.<br />

Art. 8 Abs. 1a iv; b iv; c iv; e iii; f iii; g; h; i;<br />

Art. 9 Abs. 1a ii; a iii; b iii; c iii; Abs. 2a;<br />

Art. 10 Abs. 1a iv/v; Abs. 2b; g; Abs. 3b/c; Abs. 4a; c; Abs. 5;<br />

Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; d; e i; Abs. 2;<br />

Art. 12 Abs. 1a; b; c; d; e; f; g; h; Abs. 2; Abs. 3;<br />

Art. 13 Abs. 1a; c; d.<br />

Nordfriesisch im nordfriesischen Sprachgebiet im Land Schleswig-Holstein:<br />

Art. 8 Abs. 1a iii/iv; b iv; c iv; e ii; f iii; g; h; i; Abs. 2;<br />

Art. 9 Abs. 1b iii; c iii; Abs. 2a;<br />

Art. 10 Abs. 1a v; Abs. 4c; Abs. 5;<br />

Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; d; e ii; f ii; Abs. 2;<br />

Art. 12 Abs. 1a; b; c; d; e; f; g; h; Abs. 2; Abs. 3;<br />

Art. 13 Abs. 1a; c; d;<br />

Saterfriesisch im saterfriesischen Sprachgebiet im Land<br />

Niedersachsen:<br />

Art. 8 Abs. 1a iv; e ii; f iii; g; i;<br />

Art. 9 Abs. 1b iii; c iii; Abs. 2a;<br />

Art. 10 Abs. 1a v; c; Abs. 2a; b; c; d; e; f; Abs. 4a; c; Abs. 5;<br />

Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; d; e ii; f ii; Abs. 2;<br />

Art. 12 Abs. 1a; b; c; d; e; f; g; Abs. 2; Abs. 3;<br />

Art. 13 Abs. 1a; c; d.<br />

Niederdeutsch in den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg,<br />

Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen <strong>und</strong> Schleswig-Holstein:<br />

Verpflichtungen für Niederdeutsch im Gebiet der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie <strong>und</strong><br />

Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen <strong>und</strong> Schleswig-Holstein:<br />

Art. 8 Abs. 1a iv; e ii; g;<br />

Art. 9 Abs. 1b iii; c iii; Abs. 2a;<br />

Art. 10 Abs. 1a v; c; Abs. 2a; b; f;<br />

Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; d; e ii; f ii; Abs. 2;<br />

Art. 12 Abs. 1a; d; f; Abs. 3;<br />

Art. 13 Abs. 1a; c;<br />

dazu ergänzend:<br />

- in der Freien Hansestadt Bremen:<br />

Art. 8 Abs. 1b iii; c iii; f i; h;<br />

Art. 10 Abs. 2c; d; e;<br />

Art. 11 Abs. 1g;<br />

Art. 12 Abs. 1b; c; e; g;<br />

Art. 13 Abs. 2c;<br />

- in der Freien <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg:<br />

Art. 8 Abs. 1b iii; c iii; d iii; f ii; h; i;<br />

Art. 10 Abs. 2e; Abs. 4c;<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 5 von 31


10 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

Art. 11 Abs. 1g;<br />

Art. 12 Abs. 1g;<br />

Art. 13 Abs. 1d; Abs. 2c;<br />

- im Land Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Art. 8 Abs. 1b iii; c iii; d iii; h; i;<br />

Art. 10 Abs. 4c;<br />

Art. 12 Abs. 1b; c; e; h;<br />

Art. 13 Abs. 1d; Abs. 2c;<br />

- im Land Niedersachsen:<br />

Art. 8 Abs. 1f iii; i;<br />

Art. 10 Abs. 2c; d; e; Abs. 4a; c;<br />

Art. 12 Abs. 1b; c; e; g; Abs. 2;<br />

Art. 13 Abs. 1d;<br />

Art. 14a; b;<br />

- im Land Schleswig-Holstein:<br />

Art. 8 Abs. 1b iii; c iii; f iii; h; i; Abs. 2;<br />

Art. 10 Abs. 4c;<br />

Art. 12 Abs. 1b; c; g;<br />

Art. 13 Abs. 1d; Abs. 2c.<br />

Die gesonderte Bezeichnung dieser Bestimmungen für das Gebiet einzelner Länder entspricht dem<br />

föderalen Staatsaufbau der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> berücksichtigt die Gegebenheiten der<br />

<strong>Sprache</strong> im betreffenden Land.<br />

Die <strong>Sprache</strong> Romanes der deutschen Sinti <strong>und</strong> Roma im Gebiet der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong><br />

die <strong>Sprache</strong> Niederdeutsch im Gebiet der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt<br />

werden gemäß Teil II der Charta geschützt.<br />

Auf die Minderheitensprache Romanes der deutschen Sinti <strong>und</strong> Roma im Gebiet der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland <strong>und</strong> die Regionalsprache Niederdeutsch im Gebiet der Länder Brandenburg, Nordrhein-<br />

Westfalen <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt wird Teil II der Charta nach deren In-Kraft-Treten in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland entsprechend der Erklärung der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland vom 23. Januar 1998<br />

angewendet. Hinsichtlich dieser <strong>Sprache</strong>n werden daher die im Art. 7 der Charta genannten Ziele <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>sätze zugr<strong>und</strong>e gelegt. Das deutsche Recht <strong>und</strong> die bestehende Verwaltungspraxis erfüllen damit<br />

gleichzeitig einzelne Bestimmungen aus Teil III der Charta:<br />

Für Romanes:<br />

für das Gebiet der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland:<br />

Art. 8 Abs. 1f iii; g; h;<br />

Art. 9 Abs. 1b iii; c iii; Abs. 2a;<br />

Art. 10 Abs. 5;<br />

Art. 11 Abs. 1d; e ii; f ii; g; Abs. 2;<br />

Art. 12 Abs. 1g; Abs. 3;<br />

Art. 13 Abs. 1a; c; d;<br />

Art. 14a;<br />

dazu ergänzend:<br />

- im Land Baden-Württemberg:<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 6 von 31


B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢11<br />

Art. 8 Abs. 1a iv, 1e iii<br />

Art. 10 Abs. 4c;<br />

Art. 12 Abs. 1a, 1d; f; Abs. 2;<br />

- im Land Berlin:<br />

Art. 8 Abs. 1a i/ii; b i/ii/iii/iv; e i/ii/iii; i; Abs. 2;<br />

Art. 11 Abs. 1b i/ii; c ii; e i/ii;<br />

Art. 12 Abs. 1a; d; f;<br />

- in der Freien <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg:<br />

Art. 8 Abs. 1b iv; c iv;<br />

Art. 11 Abs. 1b ii; c ii;<br />

Art. 12 Abs. 1a; d; f;<br />

- im Land Hessen:<br />

Art. 8 Abs. 1a iii/iv; b iv; c iv; d iv; e iii; i; Abs. 2;<br />

Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; e i;<br />

Art. 12 Abs. 1a; d; f; Abs. 2;<br />

- im Land Nordrhein-Westfalen:<br />

Art. 8 Abs. 1 e iii; Abs. 2;<br />

Art. 12 Abs. 1a; d; f; Abs. 2;<br />

- im Land Niedersachsen:<br />

Art. 12 Abs. 1a; d; f;<br />

- im Land Rheinland-Pfalz:<br />

Art. 8 Abs. 1a iv; e iii;<br />

Art. 11 Abs. 1c ii;<br />

Art. 12 Abs. 1a; d; f;<br />

- im Land Schleswig-Holstein:<br />

Art. 10 Abs. 1a v; Abs. 2b; Abs. 4c;<br />

Art. 11 Abs. 1b ii; c ii;<br />

Art. 12 Abs. 1a; d; f; Abs. 2.<br />

Für Niederdeutsch:<br />

- im Land Brandenburg:<br />

Art. 8 Abs. 1a iv; b iv; c iv; f iii; g;<br />

Art. 9 Abs. 2a;<br />

Art. 10 Abs. 2b; Abs. 3c;<br />

Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; d; e ii; f ii; Abs. 2;<br />

Art. 12 Abs. 1a; f; g;<br />

- im Land Nordrhein-Westfalen:<br />

Art. 8 Abs. 1e iii; g; h; Abs. 2;<br />

Art. 9 Abs. 1b iii; c iii; Abs. 2a;<br />

Art. 11 Abs. 1d; Abs. 2;<br />

Art. 12 Abs. 1a; d; e; f; g; h; Abs. 2;<br />

Art. 13 Abs. 1a; c; d;<br />

- im Land Sachsen-Anhalt:<br />

Art. 8 Abs. 1a iv; b iv; c iv; g; h;<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 7 von 31


12 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

Art. 9 Abs. 2a;<br />

Art. 11 Abs. 1b ii; c ii; e ii; Abs. 2;<br />

Art. 12 Abs. 1a; f; g; h.<br />

Die gesonderte Bezeichnung dieser Bestimmungen für das Gebiet einzelner Länder entspricht dem<br />

föderalen Staatsaufbau der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> berücksichtigt die Gegebenheiten der<br />

<strong>Sprache</strong> im betreffenden Land.<br />

Die Ausgestaltung der Implementierung der oben genannten Bestimmungen aus Teil III der Charta<br />

durch rechtliche Regelungen <strong>und</strong> Verwaltungshandeln unter Beachtung der in Art. 7 der Charta<br />

genannten Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze liegt entsprechend der innerstaatlichen Kompetenzordnung jeweils in der<br />

Entscheidung des B<strong>und</strong>es oder des zuständigen Landes. Einzelheiten werden im deutschen<br />

Vertragsgesetzverfahren in der Denkschrift zur Charta dargestellt.<br />

Finnland:<br />

Finnland erklärt in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 <strong>und</strong> Art. 3 Abs. 1, dass es im Hinblick auf<br />

Saamisch, das eine Regional- oder Minderheitensprache in Finnland ist, die folgenden Bestimmungen<br />

von<br />

Teil III der Charta zur Anwendung bringt:<br />

In Art. 8:<br />

Abs. 1, a (i), b (i), c (i), d (ii), e (ii), f (ii), g, h, i; Abs. 2.<br />

In Art. 9:<br />

Abs. 1, a (ii), a (iii), a (iv), b (ii), b (iii), c (ii),<br />

c (iii), d;<br />

Abs. 2, a;<br />

Abs. 3.<br />

In Art. 10:<br />

Abs. 1, a (iii), b, c;<br />

Abs. 2, a, b, c, d, e, f, g;<br />

Abs. 3, b;<br />

Abs. 4, a, b;<br />

Abs. 5.<br />

In Art. 11:<br />

Abs. 1, a (iii), b (i), c (ii), d, e (i), f (ii);<br />

Abs. 2;<br />

Abs. 3.<br />

In Art. 12:<br />

Abs. 1, a, b, c, d, e, f, g, h;<br />

Abs. 2;<br />

Abs. 3.<br />

In Art. 13:<br />

Abs. 1, a, c, d;<br />

Abs. 2, b, c.<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 8 von 31


B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢13<br />

In Art. 14:<br />

Abs. a;<br />

Abs. b.<br />

Finnland erklärt in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 <strong>und</strong> Art. 3 Abs. 1, dass es im Hinblick auf<br />

das Schwedische als die weniger gebräuchliche Amtssprache in Finnland die folgenden Bestimmungen<br />

von<br />

Teil III der Charta zur Anwendung bringt:<br />

In Art. 8:<br />

Abs. 1, a (i), b (i), c (i), d (i), e (i), f (i), g, h, i; Abs. 2.<br />

In Art. 9:<br />

Abs. 1, a (i), a (ii), a (iii), a (iv), b (i), b (ii), b (iii),<br />

c (i), c (ii), c (iii), d;<br />

Abs. 2, a;<br />

Abs. 3.<br />

In Art. 10:<br />

Abs. 1, a (i), b, c;<br />

Abs. 2, a, b, c, d, e, f, g;<br />

Abs. 3, a Abs. 4, a, b;<br />

Abs. 5.<br />

In Art. 11:<br />

Abs. 1, a (iii), b (i), c (ii), d, e (i), f (ii);<br />

Abs. 2;<br />

Abs. 3.<br />

In Art. 12:<br />

Abs. 1, a, b, c, d, e, f, g, h;<br />

Abs. 2;<br />

Abs. 3.<br />

In Art. 13:<br />

Abs. 1, a, c, d;<br />

Abs. 2, a, b, c, d, e.<br />

In Art. 14:<br />

Abs. a;<br />

Abs. b.<br />

Finnland erklärt unter Hinweis auf Art. 7 Abs. 5, dass es sich verpflichtet, die in den Absätzen 1 bis<br />

4 des besagten Artikels angeführten Gr<strong>und</strong>sätze sinngemäß auf das Romanes <strong>und</strong> die anderen nicht<br />

territorial geb<strong>und</strong>enen <strong>Sprache</strong>n in Finnland anzuwenden.<br />

Kroatien:<br />

Kroatien erklärt gemäß Art. 21 der Charta, dass für Kroatien Art. 7 Abs. 5 der Charta keine<br />

Anwendung findet.<br />

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14 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

Kroatien erklärt in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 <strong>und</strong> Art. 3 Abs. 1 der Charta, dass es im<br />

Hinblick auf die italienische, serbische, ungarische, tschechische, slowakische, ruthenische <strong>und</strong><br />

ukrainische <strong>Sprache</strong> die folgenden Absätze der Charta zur Anwendung bringen wird:<br />

In Art. 8:<br />

Abs. 1, lit. a iii, b iv, c iv, d iv, e ii, f ii, g, h;<br />

In Art. 9:<br />

Abs. 1, lit. a ii, a iv, b ii, b iii, c ii, c iii, d;<br />

Abs. 2, lit. a.<br />

In Art. 10:<br />

Abs. 1, lit. a iii, a iv, b, c;<br />

Abs. 2, lit. a, b, c, d, g;<br />

Abs. 3, lit. a, b, c;<br />

Abs. 5.<br />

In Art. 11:<br />

Abs. 1, lit. a iii, d, e ii;<br />

Abs. 2;<br />

Abs. 3.<br />

In Art. 12:<br />

Abs. 1, lit. a, f, g.<br />

In Art. 13:<br />

Abs. 1, lit. a, b, c.<br />

Art. 14.<br />

Kroatien erklärt bezüglich Art. 1 Absatz b der Charta, dass sich nach der kroatischen Gesetzgebung<br />

die Bezeichnung „Gebiet, in dem die Regional- oder Minderheitensprache gebraucht wird“ auf diejenigen<br />

geographischen Gebiete bezieht, in denen der offizielle Gebrauch der Minderheitensprache in<br />

Übereinstimmung mit Art. 12 der Verfassung der Republik Kroatien sowie mit den Art. 7 <strong>und</strong> 8 des<br />

Verfassungsgesetzes über die Menschenrechte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten <strong>und</strong> die Rechte der nationalen <strong>und</strong><br />

ethnischen Gruppen oder Minderheiten in der Republik Kroatien durch die von den Organen der örtlichen<br />

Selbstverwaltung erlassenen Verordnungen vorgesehen ist.<br />

Liechtenstein:<br />

Liechtenstein erklärt in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 sowie mit Art. 3 Abs. 1 der Charta vom<br />

5. November 1992, dass es auf dem Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtenstein zum Zeitpunkt der<br />

Ratifikation keine Regional- oder Minderheitensprachen im Sinne der Charta gibt.<br />

Niederlande:<br />

Die Niederlande erklären in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 <strong>und</strong> mit Art. 3 Abs. 1 der Charta,<br />

dass es im Hinblick auf die friesische <strong>Sprache</strong> in der Provinz Friesland die folgenden Bestimmungen von<br />

Teil III der Charta zur Anwendung bringt:<br />

In Art. 8:<br />

Abs. 1, a (ii), b (ii), c (iii), e (ii), f (i), g, h, i; Abs. 2.<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 10 von 31


B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢15<br />

In Art. 9:<br />

Abs. 1, a (ii), a (iii), b (iii), c (ii), c (iii);<br />

Abs. 2, b.<br />

In Art. 10:<br />

Abs. 1, a (v), c;<br />

Abs. 2, a, b, c, d, e, f, g;<br />

Abs. 4, a, c;<br />

Abs. 5.<br />

In Art. 11:<br />

Abs. 1, a (iii), b (ii), c (ii), f (ii);<br />

Abs. 2.<br />

In Art. 12:<br />

Abs. 1, a, b, d, e, f, g, h;<br />

Abs. 2;<br />

Abs. 3.<br />

In Art. 13:<br />

Abs. 1, a, c, d;<br />

Abs. 2, b, c.<br />

In Art. 14:<br />

Abs. a;<br />

Abs. b.<br />

Die Niederlande erklären weiters, dass die in Teil II der Charta aufgezählten Gr<strong>und</strong>sätze im Hinblick<br />

auf die in den Niederlanden gebrauchten niedersächsischen <strong>Sprache</strong>n, sowie in Übereinstimmung mit<br />

Art. 7 Abs. 5 auf Jiddisch <strong>und</strong> Romanes (Romani chib) zur Anwendung kommen.<br />

Ferner haben die Niederlande am 19. März 1997 in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 1 <strong>und</strong> mit<br />

Art. 3 Abs. 1 der Charta erklärt, dass die in Teil II der Charta angeführten Gr<strong>und</strong>sätze auf die in den<br />

Niederlanden gebrauchte limburgische <strong>Sprache</strong> angewendet werden.<br />

Norwegen:<br />

Wir verpflichten uns, die in den Teilen I, II, IV <strong>und</strong> V der Charta enthaltenen Bestimmungen sowie<br />

in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 die in den folgenden Artikeln, Absätzen <strong>und</strong> Buchstaben von Teil<br />

III enthaltenen Bestimmungen anzuwenden:<br />

In Art. 8:<br />

Abs. 1, a (iii), b (iv), c (iv), d (iv), e (ii), f (ii), g, h, i; Abs. 2.<br />

In Art. 9:<br />

Abs. 1, a (i-iv), b (i-iii), d;<br />

Abs. 2, a;<br />

Abs. 3.<br />

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16 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

In Art. 10:<br />

Abs. 1, a (iii), b, c;<br />

Abs. 2, a, b, c, d, e, f, g;<br />

Abs. 3, b;<br />

Abs. 4, a;<br />

Abs. 5.<br />

In Art. 11:<br />

Abs. 1, a (iii), b (i), c (ii), e (i), f (ii), g;<br />

Abs. 2.<br />

In Art. 12:<br />

Abs. 1, a, d, e, f, g, h;<br />

Abs. 2;<br />

Abs. 3.<br />

In Art. 13:<br />

Abs. 2, c, e.<br />

In Art. 14:<br />

b.<br />

Die oben angeführten Absätze <strong>und</strong> Buchstaben werden gemäß Art. 3 Abs. 1 auf die saamische<br />

<strong>Sprache</strong> angewendet.<br />

Schweden:<br />

Saamisch, Finnisch <strong>und</strong> Meänkieli (Tornedal-Finnisch) sind Regional- oder Minderheitensprachen in<br />

Schweden. Die Verpflichtungen Schwedens gemäß Art. 2 Abs. 2 hinsichtlich dieser <strong>Sprache</strong>n werden im<br />

Anhang beschrieben.<br />

Romanes (Romani chib) <strong>und</strong> Jiddisch gelten mit der Anwendung der Charta in Schweden als nicht<br />

territorial geb<strong>und</strong>ene Minderheitensprachen.<br />

Anhang:<br />

Umfang der schwedischen Verpflichtungen in Übereinstimmung mit Teil III der Charta.<br />

Die folgenden Absätze <strong>und</strong> Buchstaben des Art. 8 werden auf Saamisch, Finnisch <strong>und</strong> Meänkieli<br />

angewendet:<br />

8.1.a.iii<br />

8.1.b.iv<br />

8.1.c.iv<br />

8.1.d.iv<br />

8.1.e.iii<br />

8.1.f.iii<br />

8.1.g<br />

8.1.h<br />

8.1.i<br />

8.2.<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 12 von 31


B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢17<br />

Die folgenden Absätze <strong>und</strong> Buchstaben des Art. 9 werden auf Saamisch, Finnisch <strong>und</strong> Meänkieli<br />

angewendet:<br />

9.1.a.ii<br />

9.1.a.iii<br />

9.1.a.iv<br />

9.1.b.ii<br />

9.1.b.iii<br />

9.1.c.ii<br />

9.1.c.iii<br />

9.1.d<br />

9.2<br />

9.3.<br />

Die folgenden Absätze <strong>und</strong> Buchstaben des Art. 10 werden auf Saamisch, Finnisch <strong>und</strong> Meänkieli<br />

angewendet:<br />

10.1.a.iii<br />

10.1.a.v<br />

10.1.c.<br />

10.2.b.<br />

10.2.c.<br />

10.2.d.<br />

10.2.g.<br />

10.4.a.<br />

10.5.<br />

Die folgenden Absätze <strong>und</strong> Buchstaben des Art. 11 werden auf Saamisch, Finnisch <strong>und</strong> Meänkieli<br />

angewendet:<br />

11.1.a.iii<br />

11.1.d<br />

11.1.e.i<br />

11.1.f.ii<br />

11.2.<br />

Außerdem wird Art. 11.1.c.i auf Finnisch angewendet.<br />

Die folgenden Absätze <strong>und</strong> Buchstaben des Art. 12 werden auf Saamisch, Finnisch <strong>und</strong> Meänkieli<br />

angewendet:<br />

12.1.a<br />

12.1.b<br />

12.1.d<br />

12.1.f<br />

12.1.g<br />

12.2.<br />

Außerdem werden die Bestimmungen von Art. 12.1.e auf Sami, sowie von Art. 12.1.c <strong>und</strong> 12.1.h auf<br />

Finnisch <strong>und</strong> Saamisch angewendet.<br />

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18 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

13.1.a.<br />

Die folgenden Absätze des Art. 13 werden auf Saamisch, Finnisch <strong>und</strong> Meänkieli angewendet:<br />

Die folgenden Absätze des Art. 14 werden auf Saamisch, Finnisch <strong>und</strong> Meänkieli angewendet:<br />

14. a<br />

14. b.<br />

Das heißt, dass insgesamt 45 Absätze oder Buchstaben in Teil III der Charta auf Saamisch <strong>und</strong><br />

Finnisch sowie 42 Absätze oder Buchstaben auf Meänkieli angewendet werden.<br />

Schweiz:<br />

Die Schweiz erklärt in Übereinstimmung mit Art. 3 Abs. 1 der Charta, dass in der Schweiz<br />

Romansch <strong>und</strong> Italienisch die weniger gebräuchlichen Amtssprachen sind, auf welche die folgenden in<br />

Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 der Charta ausgewählten Absätze angewendet werden:<br />

a. Romansh<br />

Art. 8: (<strong>Bildung</strong>)<br />

Abs. 1, a (iv), b (i), c (iii), d (iii), e (ii), f (iii), g, h, i.<br />

Art. 9 (Justizbehörden)<br />

Abs. 1, a (ii), a (iii), b (ii), b (iii), c (ii);<br />

Abs. 2, a;<br />

Abs. 3.<br />

Art. 10 (Verwaltungsbehörden <strong>und</strong> öffentliche Dienstleistungsbetriebe)<br />

Abs. 1, a (i), b, c;<br />

Abs. 2, a, b, c, d, e, f, g;<br />

Abs. 3, b;<br />

Abs. 4, a, c;<br />

Abs. 5.<br />

Art. 11 (Medien)<br />

Abs. 1, a (iii), b (i), c (ii), e (i), f (i);<br />

Abs. 3.<br />

Art. 12 (Kulturelle Tätigkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen)<br />

Abs. 1, a, b, c, e, f, g, h;<br />

Abs. 2;<br />

Abs. 3.<br />

Art. 13 (Wirtschaft <strong>und</strong> soziales Leben)<br />

Abs. 1, d;<br />

Abs. 2, b.<br />

Art. 14 (Grenzüberschreitender Austausch)<br />

a;<br />

b.<br />

b. Italian<br />

Art. 8 (<strong>Bildung</strong>)<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 14 von 31


B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢19<br />

Abs. 1, a (i), a (iv), b (i), c (i), c (ii), d (i), d (iii), e (ii),<br />

f (i), f (iii), g, h, i.<br />

Art. 9 (Justizbehörden)<br />

Abs. 1, a (i), a (ii), a (iii), b (i), b (ii), b (iii), c (i),<br />

c (ii), d;<br />

Abs. 2, a;<br />

Abs. 3.<br />

Art. 10 (Verwaltungsbehörden <strong>und</strong> öffentliche Dienstleistungsbetriebe)<br />

Abs. 1, a (i), b, c;<br />

Abs. 2, a, b, c, d, e, f, g;<br />

Abs. 3, a, b;<br />

Abs. 4, a, b, c;<br />

Abs. 5.<br />

Art. 11 (Medien)<br />

Abs. 1, a (i), e (i), g;<br />

Abs. 2;<br />

Abs. 3.<br />

Art. 12 (Kulturelle Tätigkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen)<br />

Abs. 1, a, b, c, d, e, f, g, h;<br />

Abs. 2;<br />

Abs. 3.<br />

Art. 13 (Wirtschaftliches <strong>und</strong> soziales Leben)<br />

Abs. 1, d;<br />

Abs. 2, b.<br />

a;<br />

Art. 14 (Grenzüberschreitender Austausch)<br />

b.<br />

Slowenien:<br />

In Übereinstimmung mit Art. 7 Abs. 5 der Charta wird Slowenien die Bestimmungen von Art. 7,<br />

Abs. 1 bis 4 sinngemäß auch auf das Romanes anwenden.<br />

Slowenien erklärt, dass Italienisch <strong>und</strong> Ungarisch auf dem Hoheitsgebiet der Republik Slowenien als<br />

Regional- oder Minderheitensprachen im Sinne der Charta gelten. In Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2<br />

der Charta wird Slowenien im Hinblick auf diese beiden <strong>Sprache</strong>n die folgenden Bestimmungen von Teil<br />

III der Charta zur Anwendung bringen:<br />

Art. 8:<br />

Abs. 1, a (i, ii, iii), c (i, ii, iii), d (i, ii, iii), e (iii),<br />

f (iii), g, h, i;<br />

Abs. 2.<br />

Art. 9:<br />

Abs. 1, a, b, c, d;<br />

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20 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

Abs. 2, a, b c.<br />

Art. 10:<br />

Abs. 1;<br />

Abs. 2;<br />

Abs. 3;<br />

Abs. 4;<br />

Abs. 5.<br />

Art. 11:<br />

Abs. 1, a (i), e (i);<br />

Abs. 2;<br />

Abs. 3.<br />

Art. 12:<br />

Abs. 1, a, d, e, f;<br />

Abs. 2;<br />

Abs. 3.<br />

Art. 13:<br />

Abs. 1;<br />

Abs. 2.<br />

Art. 14:<br />

Abs. a;<br />

Abs. b.<br />

Spanien:<br />

Spanien erklärt, dass für die Zwecke der genannten Artikel diejenigen <strong>Sprache</strong>n als Regional- oder<br />

Minderheitensprachen gelten, die gemäß den Autonomiestatuten der autonomen Gebiete des<br />

Baskenlandes, Kataloniens, der balearischen Inseln, Galiziens, Valenzias <strong>und</strong> Navarras als Amtssprachen<br />

anerkannt sind.<br />

Desgleichen erklärt Spanien auch, dass die <strong>Sprache</strong>n, die durch die Autonomiestatute in den<br />

Gebieten, in denen sie herkömmlicherweise gesprochen werden, geschützt sind, ebenfalls als Regionaloder<br />

Minderheitensprachen gelten.<br />

Die folgenden Bestimmungen von Teil III der Charta werden auf die im ersten Absatz angeführten<br />

<strong>Sprache</strong>n angewendet:<br />

Art. 8:<br />

Abs. 1 a(i), b(i), c(i), d(i), e(iii), f(i), g, h, i; Abs. 2.<br />

Art. 9:<br />

Abs. 1, a(i), a(ii), a(iii), a(iv), b(i), b(ii), b(iii), c(i),<br />

c(ii), c(iii), d;<br />

Abs. 2, a;<br />

Abs. 3.<br />

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B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢21<br />

Art. 10:<br />

Abs. 1, a(i), b, c;<br />

Abs. 2, a, b c, d, e, f, g;<br />

Abs. 3, a, b;<br />

Abs. 4, a, b, c;<br />

Abs. 5.<br />

Art. 11:<br />

Abs. 1, a(i), b(i), c(i), d, e(i), f(ii), g;<br />

Abs. 2;<br />

Abs. 3.<br />

Art. 12:<br />

Abs. 1, a, b, c, d, e, f, g, h;<br />

Abs. 2;<br />

Abs. 3.<br />

Art. 13:<br />

Abs. 1, a, b, c, d;<br />

Abs. 2, a, b, c, d, e.<br />

Art. 14:<br />

a;<br />

b.<br />

Alle Bestimmungen von Teil III der Charta, die gemäß den in Art. 7 festgelegten Zielen <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>sätzen sinnvollerweise anzuwenden sind, werden auf die im zweiten Absatz angeführten <strong>Sprache</strong>n<br />

angewendet.<br />

Ungarn:<br />

Ungarn erklärt in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 <strong>und</strong> Art. 3, dass es im Hinblick auf die<br />

kroatische, deutsche, rumänische, serbische, slowakische <strong>und</strong> slowenische <strong>Sprache</strong> die folgenden<br />

Bestimmungen von Teil III der Charta zur Anwendung bringt:<br />

In Art. 8:<br />

Abs. 1, a (iv), b (iv), c (iv), d (iv), e (iii), f (iii), g, h, i; Abs. 2.<br />

In Art. 9:<br />

Abs. 1, a (ii), a (iii), a (iv), b (ii), b (iii), c (ii), c (iii); Abs. 2, a, b, c.<br />

In Art. 10:<br />

Abs. 1, a (v), c;<br />

Abs. 2, b, e, f, g;<br />

Abs. 3, c;<br />

Abs. 4, a, c;<br />

Abs. 5.<br />

In Art. 11:<br />

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22 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

Abs. 1, a (iii), b (ii), c (ii), e (i), f (i), g;<br />

Abs. 3.<br />

In Art. 12:<br />

Abs. 1, a, b, c, f, g;<br />

Abs. 2;<br />

Abs. 3.<br />

In Art. 13:<br />

Abs. 1, a.<br />

In Art. 14:<br />

Abs. a;<br />

Abs. b.<br />

Vereinigtes Königreich:<br />

Das Vereinigte Königreich erklärt, dass die Charta auf das britische Festland <strong>und</strong> Nordirland<br />

Anwendung findet.<br />

a) Das Vereinigte Königreich erklärt gemäß Art. 2 Abs. 2 <strong>und</strong> Art. 3 Abs. 1 der Charta, dass es die<br />

folgenden Bestimmungen für die Zwecke von Teil III der Charta auf Walisisch, Schottisch-<br />

Gälisch <strong>und</strong> Irisch anwenden wird.<br />

Walisisch - 52 Absätze.<br />

Art. 8: <strong>Bildung</strong><br />

Abs. 1a (i) 1b (i) 1c (i) 1d(iv) 1e (iii) 1f (ii) 1g 1h 1i;<br />

Total: 9.<br />

Art. 9: Justizbehörden<br />

Abs. 1a (ii) 1a (iii) 1b (ii) 1b (iii) 1c (ii) 1c (iii) 1d 2b;<br />

Total: 8.<br />

Art. 10: Verwaltungsbehörden <strong>und</strong> öffentliche Dienstleistungsbetriebe Abs. 1a (i) 1b 1c 2a 2b 2c 2d 2e 2f<br />

2g 3a 4a 4b 5;<br />

Total: 14.<br />

Art. 11: Medien<br />

Abs. 1a (i) 1d 1e (i) 1f (ii) 2 3;<br />

Total: 6.<br />

Art. 12: Kulturelle Tätigkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

Abs. 1a 1b 1c 1d 1e 1f 1g 1h 2 3;<br />

Total: 10.<br />

Art. 13: Wirtschaftliches <strong>und</strong> soziales Leben<br />

Abs. 1a 1c 2b 2c 2e;<br />

Total: 5.<br />

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B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢23<br />

Schottisch-Gälisch - 39 Absätze<br />

Art. 8: <strong>Bildung</strong><br />

Abs. 1a (i) 1b (i) 1c (i) 1d(iv) 1e (iii) 1f (iii) 1g 1h 1i 2;<br />

Total: 10.<br />

Art. 9: Justizbehörden<br />

Abs. 1b (iii);<br />

Total: 1.<br />

Art. 10: Verwaltungsbehörden <strong>und</strong> öffentliche Dienstleistungsbetriebe<br />

Abs. 1c 2a 2b 2d 2e 2f 2g 5;<br />

Total: 8.<br />

Art. 11: Medien<br />

Abs. 1a (ii) 1b (ii) 1c (ii) 1d 1e (ii) 1f (ii) 1g 2;<br />

Total: 8.<br />

Art. 12: Kulturelle Tätigkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

Abs. 1a 1d 1e 1f 1g 1h 2 3;<br />

Total: 8.<br />

Art. 13: Wirtschaftliches <strong>und</strong> soziales Leben<br />

Abs. 1a 1c;<br />

Total: 2.<br />

Art. 14: Grenzüberschreitender Austausch<br />

Abs. a b;<br />

Total: 2.<br />

Irisch - 30 Absätze, in denen auf Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich der dezentralen Verwaltung<br />

in Nordirland Bezug genommen wird<br />

Art. 8: <strong>Bildung</strong><br />

Abs. 1a (iii) 1b (iv) 1c (iv) 1d(iv) 1e (iii) 1f (ii) 1g 1h;<br />

Total: 8.<br />

Art. 9: Justizbehörden<br />

Abs. 3;<br />

Total: 1.<br />

Art. 10: Verwaltungsbehörden <strong>und</strong> öffentliche Dienstleistungsbetriebe<br />

Abs. 1a (iv) 1c 2b 2e 2f 2g 3c 4a 5;<br />

Total: 9.<br />

Art. 11: Medien<br />

Abs. 1d 1e (i) 1f (ii) 1g;<br />

Total: 4.<br />

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24 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

Art. 12: Kulturelle Tätigkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

Abs. 1a 1d 1e 1f 1h 2 3;<br />

Total: 7.<br />

Art. 13: Wirtschaftliches <strong>und</strong> soziales Leben<br />

Abs. 1d;<br />

Total: 1.<br />

Irisch - 6 Absätze, in denen auf Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung des<br />

Vereinigten Königreichs in Nordirland Bezug genommen wird<br />

Art. 8: <strong>Bildung</strong><br />

Abs. 2;<br />

Total: 1.<br />

Art. 11: Medien<br />

Abs. 1a (iii) 1b (ii) 2;<br />

Total: 3.<br />

Art. 14: Grenzüberschreitender Austausch<br />

Abs. a b;<br />

Total: 2. (Insgesamt 36 Absätze)<br />

b) Das Vereinigte Königreich erklärt in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 1 der Charta seine<br />

Anerkennung, dass Schottisch <strong>und</strong> Ulster-Schottisch der Definition von Regional- oder<br />

Minderheitensprachen für die Zwecke von Teil II der Charta entsprechen.<br />

Präambel/Promulgationsklausel<br />

Präambel<br />

Die Mitgliedstaaten des Europarats, die diese Charta unterzeichnen, in der Erwägung, daß es das Ziel<br />

des Europarats ist, eine engere<br />

Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen, um insbesondere die Ideale <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze, die<br />

ihr gemeinsames Erbe bilden, zu wahren <strong>und</strong> zu fördern;<br />

in der Erwägung, daß der Schutz der geschichtlich gewachsenen Regional- oder Minderheitensprachen<br />

Europas, von denen einige allmählich zu verschwinden drohen, zur Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung der<br />

Traditionen <strong>und</strong> des kulturellen Reichtums Europas beiträgt;<br />

in der Erwägung, daß das Recht, im privaten Bereich <strong>und</strong> im öffentlichen Leben eine Regional- oder<br />

Minderheitensprache zu gebrauchen, ein unveräußerliches Recht in Übereinstimmung mit den im<br />

Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche <strong>und</strong> politische Rechte *1) enthaltenen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen darstellt <strong>und</strong> dem Geist der Konvention des Europarats zum Schutze der Menschenrechte<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten *2) entspricht;<br />

eingedenk der im Rahmen der KSZE geleisteten Arbeit <strong>und</strong> insbesondere der Schlußakte von Helsinki<br />

von 1975 <strong>und</strong> des Dokuments des Kopenhagener Treffens von 1990;<br />

unter Betonung des Wertes der interkulturellen Beziehungen <strong>und</strong> der Mehrsprachigkeit sowie in der<br />

Erwägung, daß der Schutz <strong>und</strong> die Förderung der Regional- oder Minderheitensprachen sich nicht<br />

nachteilig auf die Amtssprachen <strong>und</strong> die Notwendigkeit, sie zu erlernen, auswirken sollte;<br />

in dem Bewußtsein, daß der Schutz <strong>und</strong> die Stärkung der Regional- oder Minderheitensprachen in den<br />

verschiedenen Ländern <strong>und</strong> Regionen Europas einen wichtigen Beitrag zum Aufbau eines Europas<br />

darstellen, das auf den Gr<strong>und</strong>sätzen der Demokratie <strong>und</strong> der kulturellen Vielfalt im Rahmen der<br />

nationalen Souveränität <strong>und</strong> der territorialen Unversehrtheit beruht;<br />

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B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢25<br />

unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse <strong>und</strong> der geschichtlich gewachsenen Traditionen in<br />

den verschiedenen Regionen der Staaten Europas,<br />

sind wie folgt übereingekommen:<br />

____________________________________________________________________<br />

*1) K<strong>und</strong>gemacht in BGBl. Nr. 591/1978<br />

*2) K<strong>und</strong>gemacht in BGBl. Nr. 210/1958<br />

Text<br />

Teil I - Allgemeine Bestimmungen<br />

Artikel 1<br />

Begriffsbestimmungen<br />

Im Sinne dieser Charta:<br />

a) bezeichnet der Ausdruck “Regional- oder Minderheitensprachen” <strong>Sprache</strong>n,<br />

i) die herkömmlicherweise in einem bestimmten Gebiet eines Staates von Angehörigen dieses<br />

Staates gebraucht werden, die eine Gruppe bilden, deren Zahl kleiner ist als die der übrigen<br />

Bevölkerung des Staates, <strong>und</strong><br />

ii) die sich von der (den) Staatssprache(n) unterscheiden;<br />

er umfaßt weder Dialekte der Staatssprache(n) noch die <strong>Sprache</strong>n von Zuwanderern;<br />

b) bezeichnet der Ausdruck “Gebiet, in dem die Regional- oder Minderheitensprache gebraucht<br />

wird”, das geographische Gebiet, in dem die betreffende <strong>Sprache</strong> das Ausdrucksmittel einer Zahl<br />

von Menschen ist, welche die Übernahme der in dieser Charta vorgesehenen verschiedenen<br />

Schutz- <strong>und</strong> Förderungsmaßnahmen rechtfertigt;<br />

c) bezeichnet der Ausdruck “nicht territorial geb<strong>und</strong>ene <strong>Sprache</strong>n” von Angehörigen des Staates<br />

gebrauchte <strong>Sprache</strong>n, die sich von der (den) von der übrigen Bevölkerung des Staates<br />

gebrauchten <strong>Sprache</strong>(n) unterscheiden, jedoch keinem bestimmten Gebiet innerhalb des<br />

betreffenden Staates zugeordnet werden können, obwohl sie herkömmlicherweise im<br />

Hoheitsgebiet dieses Staates gebraucht werden.<br />

Artikel 2<br />

Verpflichtungen<br />

(1) Jede Vertragspartei verpflichtet sich, Teil II auf alle in ihrem Hoheitsgebiet gebrauchten<br />

Regional- oder Minderheitensprachen anzuwenden, die der Begriffsbestimmung in Artikel 1 entsprechen.<br />

(2) In bezug auf jede nach Artikel 3 im Zeitpunkt der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung<br />

bezeichnete <strong>Sprache</strong> verpflichtet sich jede Vertragspartei, mindestens fünf<strong>und</strong>dreißig aus Teil III<br />

ausgewählte Absätze oder Buchstaben anzuwenden, darunter mindestens je drei aus den Artikeln 8 <strong>und</strong><br />

12 <strong>und</strong> je einen aus den Artikeln 9, 10, 11 <strong>und</strong> 13.<br />

Artikel 3<br />

Einzelheiten der Durchführung<br />

(1) Jeder Vertragsstaat bezeichnet in seiner Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurk<strong>und</strong>e<br />

jede Regional- oder Minderheitensprache oder in seinem gesamten Hoheitsgebiet oder einem Teil<br />

desselben weniger verbreitete Staatssprache, auf welche die nach Artikel 2 Absatz 2 ausgewählten<br />

Bestimmungen angewendet werden.<br />

(2) Jede Vertragspartei kann jederzeit danach dem Generalsekretär notifizieren, daß sie die<br />

Verpflichtungen übernimmt, die sich aus anderen Bestimmungen der Charta ergeben, die sie nicht bereits<br />

in ihrer Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurk<strong>und</strong>e bezeichnet hat, oder daß sie Absatz 1 auf<br />

andere Regional- oder Minderheitensprachen oder in ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder einem Teil<br />

desselben weniger verbreitete andere Staatssprachen anwenden wird.<br />

(3) Die nach Absatz 2 eingegangenen Verpflichtungen gelten als untrennbarer Teil der Ratifikation,<br />

Annahme oder Genehmigung <strong>und</strong> haben vom Tag ihrer Notifikation an dieselbe Wirkung.<br />

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26 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

Artikel 4<br />

Bestehende Schutzregelungen<br />

(1) Die Bestimmungen dieser Charta sind nicht als Beschränkung oder Beeinträchtigung von<br />

Rechten auszulegen, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet sind.<br />

(2) Diese Charta läßt in einer Vertragspartei bereits bestehende oder in einschlägigen zwei- oder<br />

mehrseitigen Übereinkünften vorgesehene günstigere Bestimmungen über den Status der Regional- oder<br />

Minderheitensprachen oder die Rechtsstellung der Personen, die Minderheiten angehören, unberührt.<br />

Artikel 5<br />

Bestehende Verpflichtungen<br />

Die Bestimmungen dieser Charta sind nicht so auszulegen, als gewährten sie das Recht, irgendeine<br />

Tätigkeit auszuüben oder irgendeine Handlung vorzunehmen, die gegen die Ziele der Charta der<br />

Vereinten Nationen oder sonstige völkerrechtliche Verpflichtungen einschließlich des Gr<strong>und</strong>satzes der<br />

Souveränität <strong>und</strong> territorialen Unversehrtheit der Staaten verstößt.<br />

Artikel 6<br />

Information<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, dafür zu sorgen, daß die betroffenen Behörden,<br />

Organisationen <strong>und</strong> Personen über die in dieser Charta festgelegten Rechte <strong>und</strong> Pflichten informiert<br />

werden.<br />

Teil II - Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze in Übereinstimmung mit Artikel 2<br />

Absatz 1<br />

Artikel 7<br />

Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze<br />

(1) Hinsichtlich der Regional- oder Minderheitensprachen legen die Vertragsparteien in den<br />

Gebieten, in denen solche <strong>Sprache</strong>n gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder<br />

<strong>Sprache</strong> ihrer Politik, Gesetzgebung <strong>und</strong> Praxis folgende Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zugr<strong>und</strong>e:<br />

a) die Anerkennung der Regional- oder Minderheitensprachen als Ausdruck des kulturellen<br />

Reichtums;<br />

b) die Achtung des geographischen Gebiets jeder Regional- oder Minderheitensprache, um<br />

sicherzustellen, daß bestehende oder neue Verwaltungsgliederungen die Förderung der<br />

betreffenden Regional- oder Minderheitensprache nicht behindern;<br />

c) die Notwendigkeit entschlossenen Vorgehens zur Förderung von Regional- oder<br />

Minderheitensprachen, um diese zu schützen;<br />

d) die Erleichterung des Gebrauchs von Regional- oder Minderheitensprachen in Wort <strong>und</strong> Schrift<br />

im öffentlichen Leben <strong>und</strong> im privaten Bereich <strong>und</strong>/oder die Ermutigung zu einem solchen<br />

Gebrauch;<br />

e) die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung von Verbindungen in den von dieser Charta erfaßten Bereichen<br />

zwischen Gruppen, die eine Regional- oder Minderheitensprache gebrauchen, <strong>und</strong> anderen<br />

Gruppen in diesem Staat mit einer in derselben oder ähnlicher Form gebrauchten <strong>Sprache</strong> sowie<br />

das Herstellen kultureller Beziehungen zu anderen Gruppen in dem Staat, die andere <strong>Sprache</strong>n<br />

gebrauchen;<br />

f) die Bereitstellung geeigneter Formen <strong>und</strong> Mittel für das Lehren <strong>und</strong> Lernen von Regional- oder<br />

Minderheitensprachen auf allen geeigneten Stufen;<br />

g) die Bereitstellung von Einrichtungen, die es Personen, die eine Regional- oder<br />

Minderheitensprache nicht sprechen, aber in dem Gebiet leben, in dem sie gebraucht wird,<br />

ermöglichen, sie zu erlernen, wenn sie dies wünschen;<br />

h) die Förderung des Studiums <strong>und</strong> der Forschung im Bereich der Regional- oder<br />

Minderheitensprachen an Universitäten oder in gleichwertigen Einrichtungen;<br />

i) die Förderung geeigneter Formen des grenzüberschreitenden Austausches in den von dieser<br />

Charta erfaßten Bereichen für Regional- oder Minderheitensprachen, die in zwei oder mehr<br />

Staaten in derselben oder ähnlicher Form gebraucht werden.<br />

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B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢27<br />

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sofern dies noch nicht geschehen ist, jede<br />

ungerechtfertigte Unterscheidung, Ausschließung, Einschränkung oder Bevorzugung zu beseitigen, die<br />

den Gebrauch einer Regional- oder Minderheitensprache betrifft <strong>und</strong> darauf ausgerichtet ist, die Erhaltung<br />

oder Entwicklung einer Regional- oder Minderheitensprache zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Das<br />

Ergreifen besonderer Maßnahmen zugunsten der Regional- oder Minderheitensprachen, welche die<br />

Gleichstellung zwischen den Sprechern dieser <strong>Sprache</strong>n <strong>und</strong> der übrigen Bevölkerung fördern sollen oder<br />

welche ihre besondere Lage gebührend berücksichtigen, gilt nicht als diskriminierende Handlung<br />

gegenüber den Sprechern weiter verbreiteter <strong>Sprache</strong>n.<br />

(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, durch geeignete Maßnahmen das gegenseitige<br />

Verständnis zwischen allen Sprachgruppen des Landes zu fördern, indem sie insbesondere Achtung,<br />

Verständnis <strong>und</strong> Toleranz gegenüber den Regional- oder Minderheitensprachen in die Ziele der in ihren<br />

Ländern vermittelten <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Ausbildung einbeziehen <strong>und</strong> indem sie die Massenmedien ermutigen,<br />

dasselbe Ziel zu verfolgen.<br />

(4) Bei der Festlegung ihrer Politik in bezug auf Regional- oder Minderheitensprachen<br />

berücksichtigen die Vertragsparteien die von den Gruppen, die solche <strong>Sprache</strong>n gebrauchen, geäußerten<br />

Bedürfnisse <strong>und</strong> Wünsche. Sie werden ermutigt, erforderlichenfalls Gremien zur Beratung der Behörden<br />

in allen Angelegenheiten der Regional- oder Minderheitensprachen einzusetzen.<br />

(5) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Gr<strong>und</strong>sätze<br />

sinngemäß auf nicht territorial geb<strong>und</strong>ene <strong>Sprache</strong>n anzuwenden. Jedoch werden hinsichtlich dieser<br />

<strong>Sprache</strong>n Art <strong>und</strong> Umfang der Maßnahmen, die getroffen werden, um dieser Charta Wirksamkeit zu<br />

verleihen, flexibel festgelegt, wobei die Bedürfnisse <strong>und</strong> Wünsche der Gruppen, die diese <strong>Sprache</strong>n<br />

gebrauchen, berücksichtigt <strong>und</strong> ihre Traditionen <strong>und</strong> Eigenarten geachtet werden.<br />

Teil III - Maßnahmen zur Förderung des Gebrauchs von Regional- oder Minderheitensprachen im<br />

öffentlichen Leben im Einklang mit den<br />

nach Artikel 2 Absatz 2 eingegangenen Verpflichtungen<br />

Artikel 8<br />

<strong>Bildung</strong><br />

(1) Im Bereich der <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Erziehung verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in<br />

dem solche <strong>Sprache</strong>n gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder dieser <strong>Sprache</strong>n <strong>und</strong><br />

unbeschadet des Unterrichts der Staatssprache(n)<br />

a) i) die vorschulische Erziehung in den betreffenden Regional- oder<br />

Minderheitensprachen anzubieten oder<br />

ii) einen erheblichen Teil der vorschulischen Erziehung in den betreffenden Regional- oder<br />

Minderheitensprachen anzubieten oder<br />

iii) eine der unter den Ziffern i <strong>und</strong> ii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen<br />

Schüler anzuwenden, deren Familien dies verlangen, wenn die Zahl der Schüler als genügend<br />

groß angesehen wird, oder<br />

iv) falls die staatlichen Stellen keine unmittelbare Zuständigkeit im Bereich der vorschulischen<br />

Erziehung haben, die Anwendung der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zu<br />

begünstigen <strong>und</strong>/oder dazu zu ermutigen;<br />

b) i) den Gr<strong>und</strong>schulunterricht in den betreffenden Regional- oder<br />

Minderheitensprachen anzubieten oder<br />

ii) einen erheblichen Teil des Gr<strong>und</strong>schulunterrichts in den betreffenden Regional- oder<br />

Minderheitensprachen anzubieten oder<br />

iii) innerhalb des Gr<strong>und</strong>schulunterrichts den Unterricht der betreffenden Regional- oder<br />

Minderheitensprachen als integrierenden Teil des Lehrplans vorzusehen oder<br />

iv) eine der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen Schüler<br />

anzuwenden, deren Familien dies verlangen, wenn die Zahl der Schüler als genügend groß<br />

angesehen wird;<br />

c) i) den Unterricht im Sek<strong>und</strong>arbereich in den betreffenden Regional- oder<br />

Minderheitensprachen anzubieten oder<br />

ii) einen erheblichen Teil des Unterrichts im Sek<strong>und</strong>arbereich in den betreffenden Regional- oder<br />

Minderheitensprachen anzubieten oder<br />

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28 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

iii) innerhalb des Unterrichts im Sek<strong>und</strong>arbereich den Unterricht der betreffenden Regional- oder<br />

Minderheitensprachen als integrierenden Teil des Lehrplans vorzusehen oder<br />

iv) eine der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen Schüler<br />

anzuwenden, die oder - wo dies in Betracht kommt - deren Familien dies wünschen, wenn<br />

deren Zahl als genügend groß angesehen wird;<br />

d) i) die technische <strong>und</strong> berufliche <strong>Bildung</strong> in den betreffenden Regional- oder<br />

Minderheitensprachen anzubieten oder<br />

ii) einen erheblichen Teil der technischen <strong>und</strong> beruflichen <strong>Bildung</strong> in den betreffenden Regionaloder<br />

Minderheitensprachen anzubieten oder<br />

iii) innerhalb der technischen <strong>und</strong> beruflichen <strong>Bildung</strong> den Unterricht der betreffenden Regionaloder<br />

Minderheitensprachen als integrierenden Teil des Lehrplans vorzusehen oder<br />

iv) eine der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen Schüler<br />

anzuwenden, die oder - wo dies in Betracht kommt - deren Familien dies wünschen, wenn<br />

deren Zahl als genügend groß angesehen wird;<br />

e) i) an Universitäten <strong>und</strong> anderen <strong>Hochschule</strong>n Unterricht in den Regional- oder<br />

Minderheitensprachen anzubieten oder<br />

ii) Möglichkeiten für das Studium dieser <strong>Sprache</strong>n als Studienfächer an Universitäten <strong>und</strong><br />

anderen <strong>Hochschule</strong>n anzubieten oder<br />

iii) falls wegen der Rolle des Staates in bezug auf <strong>Hochschule</strong>inrichtungen die Ziffern i <strong>und</strong> ii<br />

nicht angewendet werden können, dazu zu ermutigen <strong>und</strong>/oder zuzulassen, daß an Universitäten<br />

<strong>und</strong> anderen <strong>Hochschule</strong>n Unterricht in den Regional- oder Minderheitensprachen oder<br />

Möglichkeiten zum Studium dieser <strong>Sprache</strong>n als Studienfächer angeboten werden;<br />

f) i) dafür zu sorgen, daß in der Erwachsenen- <strong>und</strong> Weiterbildung Kurse angeboten<br />

werden, die überwiegend oder ganz in den Regional- oder Minderheitensprachen<br />

durchgeführt werden, oder<br />

ii) solche <strong>Sprache</strong>n als Fächer der Erwachsenen- <strong>und</strong> Weiterbildung anzubieten oder<br />

iii) falls die staatlichen Stellen keine unmittelbare Zuständigkeit im Bereich der<br />

Erwachsenenbildung haben, das Angebot solcher <strong>Sprache</strong>n als Fächer der Erwachsenen- <strong>und</strong><br />

Weiterbildung zu begünstigen <strong>und</strong>/oder dazu zu ermutigen;<br />

g) für den Unterricht der Geschichte <strong>und</strong> Kultur, die in der Regional- oder Minderheitensprache<br />

ihren Ausdruck finden, zu sorgen;<br />

h) für die Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung der Lehrer zu sorgen, die zur Durchführung derjenigen<br />

Bestimmungen der Buchstaben a bis g erforderlich sind, welche die Vertragspartei angenommen<br />

hat;<br />

i) ein oder mehrere Aufsichtsorgane einzusetzen, welche die zur Einführung oder zum Ausbau des<br />

Unterrichts der Regional- oder Minderheitensprachen getroffenen Maßnahmen <strong>und</strong> die dabei<br />

erzielten Fortschritte überwachen <strong>und</strong> darüber regelmäßig Berichte verfassen, die veröffentlicht<br />

werden.<br />

(2) Im Bereich der <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Erziehung verpflichten sich die Vertragsparteien in bezug auf andere<br />

Gebiete als diejenigen, in denen die Regional- oder Minderheitensprachen herkömmlicherweise gebraucht<br />

werden, Unterricht der Regional- oder Minderheitensprache oder Unterricht in dieser <strong>Sprache</strong> auf allen<br />

geeigneten <strong>Bildung</strong>sstufen zuzulassen, zu ermutigen oder ihn anzubieten, wenn die Zahl der Sprecher<br />

einer Regional- oder Minderheitensprache dies rechtfertigt.<br />

Artikel 9<br />

Justizbehörden<br />

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, in bezug auf diejenigen Gerichtsbezirke, in denen die<br />

Zahl der Einwohner, welche die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, die nachstehenden<br />

Maßnahmen rechtfertigt, unter Berücksichtigung der Situation jeder dieser <strong>Sprache</strong>n <strong>und</strong> unter der<br />

Bedingung, daß die Inanspruchnahme der durch diesen Absatz gebotenen Möglichkeiten nach Auffassung<br />

des Richters eine ordentliche Rechtspflege nicht behindert:<br />

a) in Strafverfahren:<br />

i) dafür zu sorgen, daß die Gerichte auf Antrag einer der Parteien das Verfahren in den Regionaloder<br />

Minderheitensprachen durchführen, <strong>und</strong>/oder<br />

ii) sicherzustellen, daß der Angeklagte das Recht hat, seine Regional- oder Minderheitensprache<br />

zu gebrauchen, <strong>und</strong>/oder<br />

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B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢29<br />

iii) dafür zur sorgen, daß Anträge <strong>und</strong> Beweismittel, gleichviel ob schriftlich oder mündlich,<br />

nicht allein aus dem Gr<strong>und</strong> als unzulässig angesehen werden, weil sie in einer Regional- oder<br />

Minderheitensprache abgefaßt sind, <strong>und</strong>/oder<br />

iv) auf Verlangen Schriftstücke, die mit Gerichtsverfahren zusammenhängen, in der betreffenden<br />

Regional- oder Minderheitensprache abzufassen,<br />

wenn nötig durch Inanspruchnahme von Dolmetschern <strong>und</strong> Übersetzungen, wodurch den<br />

Betroffenen keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen;<br />

b) in zivilrechtlichen Verfahren:<br />

i) dafür zu sorgen, daß die Gerichte auf Antrag einer der Parteien das Verfahren in den Regionaloder<br />

Minderheitensprachen durchführen, <strong>und</strong>/oder<br />

ii) zuzulassen, daß eine Prozeßpartei, wenn sie persönlich vor Gericht erscheinen muß, ihre<br />

Regional- oder Minderheitensprache gebrauchen kann, ohne daß ihr dadurch zusätzliche<br />

Kosten entstehen, <strong>und</strong>/oder<br />

iii) zuzulassen, daß Urk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Beweismittel in den Regional- oder Minderheitensprachen<br />

vorgelegt werden,<br />

wenn nötig durch Inanspruchnahme von Dolmetschern <strong>und</strong> Übersetzungen;<br />

c) in Verfahren vor Gerichten für Verwaltungssachen:<br />

i) dafür zu sorgen, daß die Gerichte auf Antrag einer der Parteien das Verfahren in den Regionaloder<br />

Minderheitensprachen durchführen, <strong>und</strong>/oder<br />

ii) zuzulassen, daß eine Prozeßpartei, wenn sie persönlich vor Gericht erscheinen muß, ihre<br />

Regional- oder Minderheitensprache gebrauchen kann, ohne daß ihr dadurch zusätzliche<br />

Kosten entstehen, <strong>und</strong>/oder<br />

iii) zuzulassen, daß Urk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Beweismittel in den Regional- oder Minderheitensprachen<br />

vorgelegt werden,<br />

wenn nötig durch Inanspruchnahme von Dolmetschern <strong>und</strong> Übersetzungen;<br />

d) dafür zu sorgen, daß den Betroffenen durch die Anwendung des Buchstabens b Ziffern i <strong>und</strong> iii<br />

<strong>und</strong> des Buchstabens c Ziffern i <strong>und</strong> iii sowie durch eine notwendige Inanspruchnahme von<br />

Dolmetschern <strong>und</strong> Übersetzungen keine zusätzlichen Kosten entstehen.<br />

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich:<br />

a) die Rechtsgültigkeit von im Inland abgefaßten Rechtsurk<strong>und</strong>en nicht allein aus dem Gr<strong>und</strong> zu<br />

verneinen, weil sie in einer Regional- oder Minderheitensprache abgefaßt sind, oder<br />

b) die Rechtsgültigkeit von im Inland abgefaßten Rechtsurk<strong>und</strong>en im Verhältnis zwischen den<br />

Parteien nicht allein aus dem Gr<strong>und</strong> zu verneinen, weil die Urk<strong>und</strong>en in einer Regional- oder<br />

Minderheitensprache abgefaßt sind, <strong>und</strong> vorzusehen, daß sie gegen beteiligte Dritte, die diese<br />

<strong>Sprache</strong>n nicht gebrauchen, unter der Bedingung verwendet werden können, daß ihnen der Inhalt<br />

der Urk<strong>und</strong>en von der (den) Person(en), welche die Urk<strong>und</strong>en verwendet (verwenden), zur<br />

Kenntnis gebracht worden ist, oder<br />

c) die Rechtsgültigkeit von im Inland abgefaßten Rechtsurk<strong>und</strong>en im Verhältnis zwischen den<br />

Parteien nicht allein aus dem Gr<strong>und</strong> zu verneinen, weil die Urk<strong>und</strong>en in einer Regional- oder<br />

Minderheitensprache abgefaßt sind.<br />

(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die wichtigsten Gesetzestexte des Staates sowie<br />

diejenigen, welche sich besonders auf Personen beziehen, die diese <strong>Sprache</strong>n gebrauchen, in den<br />

Regional- oder Minderheitensprachen zur Verfügung zu stellen, sofern sie nicht anderweitig verfügbar<br />

sind.<br />

Artikel 10<br />

Verwaltungsbehörden <strong>und</strong> öffentliche Dienstleistungsbetriebe<br />

(1) Innerhalb der Verwaltungsbezirke des Staates, in denen die Zahl der Einwohner, die Regionaloder<br />

Minderheitensprachen gebrauchen, die nachstehenden Maßnahmen rechtfertigt, <strong>und</strong> unter<br />

Berücksichtigung der Situation jeder <strong>Sprache</strong> verpflichten sich die Vertragsparteien, im Rahmen des<br />

Zumutbaren:<br />

a) i) sicherzustellen, daß die Verwaltungsbehörden die Regional- oder<br />

Minderheitensprachen gebrauchen, oder<br />

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30 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

ii) sicherzustellen, daß diejenigen ihrer Bediensteten, die unmittelbaren Kontakt zur Bevölkerung<br />

haben, die Regional- oder Minderheitensprachen in ihrem Umgang mit Personen gebrauchen,<br />

die sich in diesen <strong>Sprache</strong>n an sie wenden, oder<br />

iii) sicherzustellen, daß Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, in<br />

diesen <strong>Sprache</strong>n mündliche oder schriftliche Anträge stellen <strong>und</strong> eine Antwort erhalten können,<br />

oder<br />

iv) sicherzustellen, daß Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, in diesen<br />

<strong>Sprache</strong>n mündliche oder schriftliche Anträge stellen können, oder<br />

v) sicherzustellen, daß Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, in diesen<br />

<strong>Sprache</strong>n abgefaßte Urk<strong>und</strong>en rechtsgültig vorlegen können;<br />

b) allgemein verwendete Verwaltungsbestimmungen <strong>und</strong> -formulare für die Bevölkerung in den<br />

Regional- oder Minderheitensprachen oder zweisprachig zur Verfügung zu stellen;<br />

c) zuzulassen, daß die Verwaltungsbehörden Schriftstücke in einer Regional- oder<br />

Minderheitensprache abfassen.<br />

(2) In bezug auf die örtlichen <strong>und</strong> regionalen Behörden, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich die<br />

Zahl der Einwohner, welche die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, die nachstehenden<br />

Maßnahmen rechtfertigt, verpflichten sich die Vertragsparteien, folgendes zuzulassen <strong>und</strong>/oder dazu zu<br />

ermutigen:<br />

a) den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen innerhalb der regionalen oder örtlichen<br />

Behörde;<br />

b) die Möglichkeit, daß Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, mündliche<br />

oder schriftliche Anträge in diesen <strong>Sprache</strong>n stellen;<br />

c) die Veröffentlichung der amtlichen Schriftstücke der regionalen Behörden durch diese auch in<br />

den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen;<br />

d) die Veröffentlichung der amtlichen Schriftstücke der örtlichen Behörden durch diese auch in den<br />

betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen;<br />

e) den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch die regionalen Behörden in deren<br />

Ratsversammlungen, ohne jedoch den Gebrauch der Staatssprache(n) auszuschließen;<br />

f) den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch die örtlichen Behörden in deren<br />

Ratsversammlungen, ohne jedoch den Gebrauch der Staatssprache(n) auszuschließen;<br />

g) den Gebrauch oder die Annahme der herkömmlichen <strong>und</strong> korrekten Formen von Ortsnamen in<br />

Regional- oder Minderheitensprachen, wenn nötig in Verbindung mit dem Namen in der (den)<br />

Staatssprache(n).<br />

(3) In bezug auf die öffentlichen Dienstleistungen, die von den Verwaltungsbehörden selbst oder in<br />

deren Auftrag erbracht werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem Regionaloder<br />

Minderheitensprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder <strong>Sprache</strong> <strong>und</strong> im<br />

Rahmen des Zumutbaren:<br />

a) sicherzustellen, daß die Regional- oder Minderheitensprachen bei der Erbringung der<br />

Dienstleistung gebraucht werden, oder<br />

b) zuzulassen, daß Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, in diesen<br />

<strong>Sprache</strong>n einen Antrag stellen <strong>und</strong> eine Antwort erhalten, oder<br />

c) zuzulassen, daß Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, in diesen<br />

<strong>Sprache</strong>n einen Antrag stellen.<br />

(4) Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu treffen,<br />

um die von ihnen angenommenen Bestimmungen der Absätze 1, 2 <strong>und</strong> 3 in Kraft zu setzen:<br />

a) Übersetzen oder Dolmetschen je nach Bedarf;<br />

b) Einstellung <strong>und</strong>, soweit erforderlich, Ausbildung der benötigten Beamten <strong>und</strong> sonstigen<br />

Angehörigen des öffentlichen Dienstes;<br />

c) nach Möglichkeit Erfüllung der Wünsche von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die über<br />

Kenntnisse in einer Regional- oder Minderheitensprache verfügen, in dem Gebiet eingesetzt zu<br />

werden, in dem diese <strong>Sprache</strong> gebraucht wird.<br />

(5) Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Gebrauch oder die Annahme von Familiennamen in<br />

den Regional- oder Minderheitensprachen auf Antrag der Betroffenen zuzulassen.<br />

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B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢31<br />

Artikel 11<br />

Medien<br />

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die Sprecher von Regional- oder<br />

Minderheitensprachen in den Gebieten, in denen diese <strong>Sprache</strong>n gebraucht werden, unter<br />

Berücksichtigung der Situation jeder <strong>Sprache</strong> <strong>und</strong> in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen in<br />

diesem Bereich unmittelbar oder mittelbar Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluß haben, unter Achtung<br />

des Gr<strong>und</strong>satzes der Unabhängigkeit <strong>und</strong> Autonomie der Medien folgende Maßnahmen zu treffen:<br />

a) soweit Hörfunk <strong>und</strong> Fernsehen eine öffentliche Aufgabe erfüllen:<br />

i) die Einrichtung mindestens eines Hörfunksenders <strong>und</strong> eines Fernsehkanals in den Regional- oder<br />

Minderheitensprachen sicherzustellen oder<br />

ii) zur Einrichtung mindestens eines Hörfunksenders <strong>und</strong> eines Fernsehkanals in den Regionaloder<br />

Minderheitensprachen zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern oder<br />

iii) angemessene Vorkehrungen dafür zu treffen, daß R<strong>und</strong>funkveranstalter Sendungen in den<br />

Regional- oder Minderheitensprachen anbieten;<br />

b) i) zur Einrichtung mindestens eines Hörfunksenders in den Regional- oder<br />

Minderheitensprachen zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern oder<br />

ii) zur regelmäßigen Ausstrahlung von Hörfunksendungen in den Regional- oder<br />

Minderheitensprachen zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern;<br />

c) i) zur Einrichtung mindestens eines Fernsehkanals in den Regional- oder<br />

Minderheitensprachen zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern oder<br />

ii) zur regelmäßigen Ausstrahlung von Fernsehsendungen in den Regional- oder<br />

Minderheitensprachen zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern;<br />

d) zur Produktion <strong>und</strong> Verbreitung von Audio- <strong>und</strong> audiovisuellen Werken in den Regional- oder<br />

Minderheitensprachen zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern;<br />

e) i) zur Schaffung <strong>und</strong>/oder Erhaltung mindestens einer Zeitung in den Regionaloder<br />

Minderheitensprachen zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern oder<br />

ii) zur regelmäßigen Veröffentlichung von Zeitungsartikeln in den Regional- oder<br />

Minderheitensprachen zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern;<br />

f) i) die zusätzlichen Kosten derjenigen Medien zu decken, die Regional- oder<br />

Minderheitensprachen gebrauchen, wenn das Recht eine finanzielle Hilfe für die<br />

Medien allgemein vorsieht, oder<br />

ii) die bestehenden Maßnahmen finanzieller Hilfe auf audiovisuelle Produktionen in Regionaloder<br />

Minderheitensprachen zu erstrecken;<br />

g) die Ausbildung von Journalisten <strong>und</strong> anderem Personal für Medien zu unterstützen, die Regionaloder<br />

Minderheitensprachen gebrauchen.<br />

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, den freien direkten Empfang von Hörfunk- <strong>und</strong><br />

Fernsehsendungen aus Nachbarländern in einer <strong>Sprache</strong> zu gewährleisten, die in derselben oder ähnlicher<br />

Form wie die Regional- oder Minderheitensprache gebraucht wird, <strong>und</strong> die Weiterverbreitung von<br />

Hörfunk- <strong>und</strong> Fernsehsendungen aus Nachbarländern in einer solchen <strong>Sprache</strong> nicht zu behindern. Sie<br />

verpflichten sich ferner, sicherzustellen, daß die Freiheit der Meinungsäußerung <strong>und</strong> die freie Verbreitung<br />

von Informationen in den Printmedien in einer <strong>Sprache</strong>, die in derselben oder ähnlicher Form wie die<br />

Regional- oder Minderheitensprache gebraucht wird, keiner Einschränkung unterworfen werden. Da die<br />

Ausübung der erwähnten Freiheiten Pflichten <strong>und</strong> Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten,<br />

vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen<br />

unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit,<br />

der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung <strong>und</strong><br />

der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> der Moral, des Schutzes des guten Rufes<br />

oder der Rechte anderer unentbehrlich sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu<br />

verhindern oder das Ansehen <strong>und</strong> die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.<br />

(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sicherzustellen, daß die Interessen der Sprecher von<br />

Regional- oder Minderheitensprachen innerhalb etwaiger im Einklang mit dem Gesetz geschaffener<br />

Gremien, die für die Gewährleistung von Freiheit <strong>und</strong> Pluralismus der Medien verantwortlich sind,<br />

vertreten oder berücksichtigt werden.<br />

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32 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

Artikel 12<br />

Kulturelle Tätigkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

(1) In bezug auf kulturelle Einrichtungen <strong>und</strong> Tätigkeiten - insbesondere Bibliotheken, Videotheken,<br />

Kulturzentren, Museen, Archive, Akademien, Theater <strong>und</strong> Kinos sowie literarische Werke <strong>und</strong><br />

Filmproduktionen, volkstümliche Formen des kulturellen Ausdrucks, Festspiele <strong>und</strong> die Kulturindustrien,<br />

einschließlich unter anderem des Einsatzes neuer Technologien - verpflichten sich die Vertragsparteien,<br />

in dem Gebiet, in dem solche <strong>Sprache</strong>n gebraucht werden, in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen<br />

in diesem Bereich Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluß haben:<br />

a) zu den Regional- oder Minderheitensprachen eigenen Formen des Ausdrucks <strong>und</strong> der Initiative<br />

zu ermutigen sowie die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten zu den in diesen <strong>Sprache</strong>n<br />

geschaffenen Werken zu fördern;<br />

b) die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten zu den in Regional- oder Minderheitensprachen<br />

geschaffenen Werken in anderen <strong>Sprache</strong>n zu fördern, indem sie Tätigkeiten auf dem Gebiet der<br />

Übersetzung, Synchronisation, Nachsynchronisation <strong>und</strong> Untertitelung unterstützen <strong>und</strong><br />

ausbauen;<br />

c) in Regional- oder Minderheitensprachen den Zugang zu Werken zu fördern, die in anderen<br />

<strong>Sprache</strong>n geschaffen worden sind, indem sie Tätigkeiten auf dem Gebiet der Übersetzung,<br />

Synchronisation, Nachsynchronisation <strong>und</strong> Untertitelung unterstützen <strong>und</strong> ausbauen;<br />

d) sicherzustellen, daß die für die Veranstaltung oder Unterstützung kultureller Tätigkeiten<br />

verschiedener Art verantwortlichen Gremien bei den Unternehmungen, die sie ins Leben rufen<br />

oder unterstützen, in angemessener Weise dafür sorgen, daß die Kenntnis <strong>und</strong> der Gebrauch von<br />

Regional- oder Minderheitensprachen sowie Regional- oder Minderheitenkulturen berücksichtigt<br />

werden;<br />

e) Maßnahmen zu fördern, um sicherzustellen, daß die für die Veranstaltung oder Unterstützung<br />

kultureller Tätigkeiten verantwortlichen Gremien über Personal verfügen, das die betreffende<br />

Regional- oder Minderheitensprache sowie die <strong>Sprache</strong>(n) der übrigen Bevölkerung beherrscht;<br />

f) zur unmittelbaren Mitwirkung von Vertretern der Sprecher einer bestimmten Regional- oder<br />

Minderheitensprache bei der Bereitstellung von Einrichtungen <strong>und</strong> der Planung kultureller<br />

Tätigkeiten zu ermutigen;<br />

g) zur Schaffung eines oder mehrerer Gremien, die für die Sammlung, Aufbewahrung <strong>und</strong><br />

Aufführung oder Veröffentlichung von in den Regional- oder Minderheitensprachen<br />

geschaffenen Werken verantwortlich sind, zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie zu erleichtern;<br />

h) wenn nötig Übersetzungs- <strong>und</strong> Terminologieforschungsdienste zu schaffen <strong>und</strong>/oder zu fördern<br />

<strong>und</strong> zu finanzieren, insbesondere im Hinblick auf die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung geeigneter<br />

Terminologie in jeder Regional- oder Minderheitensprache für die Bereiche Verwaltung, Handel,<br />

Wirtschaft, Gesellschaft, Technik oder Recht.<br />

(2) In bezug auf andere Gebiete als diejenigen, in denen die Regional- oder Minderheitensprachen<br />

herkömmlicherweise gebraucht werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, wenn die Zahl der<br />

Sprecher einer Regional- oder Minderheitensprache dies rechtfertigt, geeignete kulturelle Tätigkeiten <strong>und</strong><br />

Einrichtungen in Übereinstimmung mit Absatz 1 zuzulassen, dazu zu ermutigen <strong>und</strong>/oder sie vorzusehen.<br />

(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei der Verfolgung ihrer Kulturpolitik im Ausland<br />

Regional- oder Minderheitensprachen <strong>und</strong> die in ihnen zum Ausdruck kommenden Kulturen angemessen<br />

zu berücksichtigen.<br />

Artikel 13<br />

Wirtschaftliches <strong>und</strong> soziales Leben<br />

(1) In bezug auf wirtschaftliche <strong>und</strong> soziale Tätigkeiten verpflichten sich die Vertragsparteien, im<br />

ganzen Land:<br />

a) aus ihrem Recht jede Bestimmung zu entfernen, die den Gebrauch von Regional- oder<br />

Minderheitensprachen in Urk<strong>und</strong>en betreffend das wirtschaftliche oder soziale Leben,<br />

insbesondere Arbeitsverträge, sowie in technischen Schriftstücken wie Gebrauchsanweisungen<br />

für Erzeugnisse oder Anlagen ungerechtfertigt verbietet oder einschränkt;<br />

b) die Aufnahme von Klauseln, die den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen<br />

ausschließen oder einschränken, in innerbetriebliche Vorschriften <strong>und</strong> Privaturk<strong>und</strong>en zumindest<br />

zwischen Personen, die dieselbe <strong>Sprache</strong> gebrauchen, zu verbieten;<br />

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B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢33<br />

c) Praktiken entgegenzutreten, die den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen im<br />

Zusammenhang mit wirtschaftlichen oder sozialen Tätigkeiten behindern sollen;<br />

d) den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch andere als die unter den<br />

Buchstaben a bis c genannten Mittel zu erleichtern <strong>und</strong>/oder dazu zu ermutigen.<br />

(2) In Bezug auf wirtschaftliche <strong>und</strong> soziale Tätigkeiten verpflichten sich die Vertragsparteien,<br />

insoweit die staatlichen Stellen zuständig sind, in dem Gebiet, in dem die Regional- oder<br />

Minderheitensprachen gebraucht werden, im Rahmen des Zumutbaren:<br />

a) in ihre Finanz- <strong>und</strong> Bankvorschriften Bestimmungen aufzunehmen, die im Wege von Verfahren,<br />

welche mit den Handelsbräuchen vereinbar sind, den Gebrauch von Regional- oder<br />

Minderheitensprachen beim Ausstellen von Zahlungsanweisungen (Schecks, Wechseln usw.)<br />

oder sonstigen Finanzdokumenten ermöglichen, oder, wo dies in Betracht kommt, die<br />

Durchführung solcher Bestimmungen sicherzustellen;<br />

b) in den ihrer unmittelbaren Kontrolle unterstehenden Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialbereichen<br />

(öffentlicher Sektor) Maßnahmen zur Förderung des Gebrauchs von Regional- oder<br />

Minderheitensprachen zu ergreifen;<br />

c) sicherzustellen, daß soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altersheime <strong>und</strong> Heime die<br />

Möglichkeit bieten, Sprecher einer Regional- oder Minderheitensprache, die auf Gr<strong>und</strong> von<br />

Krankheit, Alter oder aus anderen Gründen der Betreuung bedürfen, in deren eigener <strong>Sprache</strong><br />

aufzunehmen <strong>und</strong> zu behandeln;<br />

d) durch geeignete Mittel sicherzustellen, daß Sicherheitsvorschriften auch in Regional- oder<br />

Minderheitensprachen zugänglich sind;<br />

e) dafür zu sorgen, daß Informationen der zuständigen staatlichen Stellen über die Rechte der<br />

Verbraucher in Regional- oder Minderheitensprachen erhältlich sind.<br />

Artikel 14<br />

Grenzüberschreitender Austausch<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich:<br />

a) bestehende zwei- <strong>und</strong> mehrseitige Übereinkünfte anzuwenden, die sie mit den Staaten verbinden,<br />

in denen dieselbe <strong>Sprache</strong> in derselben oder ähnlicher Form gebraucht wird, oder sich, wenn<br />

nötig, um den Abschluß solcher Übereinkünfte zu bemühen, um dadurch Kontakte zwischen den<br />

Sprechern derselben <strong>Sprache</strong> in den betreffenden Staaten in den Bereichen Kultur, <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong><br />

Erziehung, Information, berufliche <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Weiterbildung zu fördern;<br />

b) zugunsten von Regional- oder Minderheitensprachen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit,<br />

insbesondere zwischen regionalen oder örtlichen Behörden, zu erleichtern <strong>und</strong> zu fördern, in<br />

deren örtlichem Zuständigkeitsbereich dieselbe <strong>Sprache</strong> in derselben oder ähnlicher Form<br />

gebraucht wird.<br />

Teil IV - Anwendung der Charta<br />

Artikel 15<br />

Regelmäßige Berichte<br />

(1) Die Vertragsparteien legen dem Generalsekretär des Europarats in einer vom Ministerkomitee zu<br />

bestimmenden Form in regelmäßigen Abständen einen Bericht über ihre in Übereinstimmung mit Teil II<br />

dieser Charta verfolgte Politik <strong>und</strong> über die in Anwendung der von ihnen angenommenen Bestimmungen<br />

des Teiles III getroffenen Maßnahmen vor. Der erste Bericht wird innerhalb des Jahres vorgelegt, das auf<br />

das Inkrafttreten der Charta für die betreffende Vertragspartei folgt, die weiteren Berichte in Abständen<br />

von drei Jahren nach Vorlage des ersten Berichts.<br />

(2) Die Vertragsparteien veröffentlichen ihre Berichte.<br />

Artikel 16<br />

Prüfung der Berichte<br />

(1) Die dem Generalsekretär des Europarats nach Artikel 15 vorgelegten Berichte werden von einem<br />

nach Artikel 17 eingesetzten Sachverständigenausschuß geprüft.<br />

(2) In einer Vertragspartei rechtmäßig gegründete Organisationen oder Vereinigungen können den<br />

Sachverständigenausschuß auf Fragen aufmerksam machen, die sich auf die von der betreffenden<br />

Vertragspartei nach Teil III dieser Charta eingegangenen Verpflichtungen beziehen. Nach Konsultation<br />

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34 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

der betroffenen Vertragspartei kann der Sachverständigenausschuß diese Informationen bei der<br />

Ausarbeitung des in Absatz 3 genannten Berichts berücksichtigen. Diese Organisationen oder<br />

Vereinigungen können außerdem Erklärungen zu der von einer Vertragspartei in Übereinstimmung mit<br />

Teil II verfolgten Politik vorlegen.<br />

(3) Auf der Gr<strong>und</strong>lage der in Absatz 1 genannten Berichte <strong>und</strong> der in Absatz 2 erwähnten<br />

Informationen arbeitet der Sachverständigenausschuß einen Bericht für das Ministerkomitee aus. Diesem<br />

Bericht werden die Stellungnahmen, um welche die Vertragsparteien ersucht wurden, beigefügt; er kann<br />

vom Ministerkomitee veröffentlicht werden.<br />

(4) Der in Absatz 3 genannte Bericht enthält insbesondere die Vorschläge des<br />

Sachverständigenausschusses an das Ministerkomitee für die Ausarbeitung von etwa erforderlichen<br />

Empfehlungen des Ministerkomitees an eine oder mehrere Vertragsparteien.<br />

(5) Der Generalsekretär des Europarats erstattet der Parlamentarischen Versammlung alle zwei Jahre<br />

ausführlich Bericht über die Anwendung der Charta.<br />

Artikel 17<br />

Sachverständigenausschuß<br />

(1) Der Sachverständigenausschuß besteht aus einem Mitglied je Vertragspartei, das vom<br />

Ministerkomitee aus einer Liste von durch die betreffende Vertragspartei vorgeschlagenen<br />

Persönlichkeiten von höchster Integrität <strong>und</strong> anerkannter Sachkenntnis in den durch die Charta erfaßten<br />

Angelegenheiten ausgewählt wird.<br />

(2) Die Mitglieder des Ausschusses werden für die Dauer von sechs Jahren ernannt;<br />

Wiederernennung ist zulässig. Kann ein Mitglied seine Amtszeit nicht beenden, so wird es nach dem in<br />

Absatz 1 festgelegten Verfahren ersetzt; das an seine Stelle tretende Mitglied vollendet die Amtszeit<br />

seines Vorgängers.<br />

(3) Der Sachverständigenausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung. Sein Sekretariat wird durch den<br />

Generalsekretär des Europarats versehen.<br />

Teil V - Schlußbestimmungen<br />

Artikel 18<br />

Diese Charta liegt für die Mitgliedstaaten des Europarats zur Unterzeichnung auf. Sie bedarf der<br />

Ratifikation, Annahme oder Genehmigung. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurk<strong>und</strong>en<br />

werden beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt.<br />

Artikel 19<br />

(1) Diese Charta tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei<br />

Monaten nach dem Tag folgt, an dem fünf Mitgliedstaaten des Europarats nach Artikel 18 ihre<br />

Zustimmung ausgedrückt haben, durch die Charta geb<strong>und</strong>en zu sein.<br />

(2) Für jeden Mitgliedstaat, der später seine Zustimmung ausdrückt, durch die Charta geb<strong>und</strong>en zu<br />

sein, tritt sie am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach<br />

Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurk<strong>und</strong>e folgt.<br />

Artikel 20<br />

(1) Nach Inkrafttreten dieser Charta kann das Ministerkomitee des Europarats jeden<br />

Nichtmitgliedstaat des Europarats einladen, der Charta beizutreten.<br />

(2) Für jeden beitretenden Staat tritt die Charta am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen<br />

Zeitabschnitt von drei Monaten nach Hinterlegung der Beitrittsurk<strong>und</strong>e beim Generalsekretär des<br />

Europarats folgt.<br />

Artikel 21<br />

(1) Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-,<br />

Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurk<strong>und</strong>e einen oder mehrere Vorbehalte zu Artikel 7 Absätze 2<br />

bis 5 anbringen. Weitere Vorbehalte sind nicht zulässig.<br />

(2) Jeder Vertragsstaat, der einen Vorbehalt nach Absatz 1 angebracht hat, kann ihn durch eine an<br />

den Generalsekretär des Europarats gerichtete Notifikation ganz oder teilweise zurücknehmen. Die<br />

Rücknahme wird mit dem Eingang der Notifikation beim Generalsekretär wirksam.<br />

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B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢35<br />

Artikel 22<br />

(1) Jede Vertragspartei kann diese Charta jederzeit durch eine an den Generalsekretär des Europarats<br />

gerichtete Notifikation kündigen.<br />

(2) Die Kündigung wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von sechs<br />

Monaten nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär folgt.<br />

Artikel 23<br />

Der Generalsekretär des Europarats notifiziert den Mitgliedstaaten des Rates <strong>und</strong> jedem Staat, der<br />

dieser Charta beigetreten ist:<br />

a) jede Unterzeichnung;<br />

b) jede Hinterlegung einer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurk<strong>und</strong>e;<br />

c) jeden Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Charta nach den Artikeln 19 <strong>und</strong> 20;<br />

d) jede nach Artikel 3 Absatz 2 eingegangene Notifikation;<br />

e) jede andere Handlung, Notifikation oder Mitteilung im Zusammenhang mit dieser Charta.<br />

ZU URKUND dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten diese Charta<br />

unterschrieben.<br />

GESCHEHEN zu Straßburg am 5. November 1992 in englischer <strong>und</strong> französischer <strong>Sprache</strong>, wobei<br />

jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Europarats hinterlegt<br />

wird. Der Generalsekretär des Europarats übermittelt allen Mitgliedstaaten des Europarats <strong>und</strong> allen zum<br />

Beitritt zu dieser Charta eingeladenen Staaten beglaubigte Abschriften.<br />

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B<strong>und</strong>esrecht<br />

36 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

Gesamte Rechtsvorschrift für Schutz nationaler Minderheiten, Fassung vom 15.11.2010<br />

Langtitel<br />

(Übersetzung)<br />

Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten<br />

(NR: GP XX RV 889 AB 1067 S. 110. BR: AB 5647 S. 637.)<br />

StF: BGBl. III Nr. 120/1998<br />

Staaten<br />

*Albanien III 106/2000 *Armenien III 77/1999 *Aserbaidschan III 149/2001 *Bosnien/Herzegowina III<br />

106/2000 *Bulgarien III 106/2000 *Dänemark III 120/1998 *Deutschland III 120/1998 *Estland III<br />

120/1998 *Finnland III 120/1998 *Großbritannien III 120/1998 *Irland III 106/2000 *Italien III 120/1998<br />

*Jugoslawien/BR III 149/2001 *Kroatien III 120/1998 *Liechtenstein III 120/1998 *Litauen III 106/2000<br />

*Malta III 120/1998 *Mazedonien III 120/1998 *Moldau III 120/1998 *Norwegen III 106/2000 *Polen<br />

III 149/2001 *Rumänien III 120/1998 *Russische F III 77/1999 *San Marino III 120/1998 *Schweden III<br />

106/2000 *Schweiz III 77/1999 *Slowakei III 120/1998 *Slowenien III 120/1998 *Spanien III 120/1998<br />

*Tschechische R III 120/1998 *Ukraine III 120/1998 *Ungarn III 120/1998 *Zypern III 120/1998<br />

Sonstige Textteile<br />

Der Nationalrat hat beschlossen:<br />

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Erklärung wird genehmigt.<br />

2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu<br />

erfüllen.<br />

Ratifikationstext<br />

(Übersetzung)<br />

Erklärung<br />

Die Republik Österreich erklärt, daß für sie unter dem Begriff „nationale Minderheiten” im Sinne<br />

des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten die in Teilen des B<strong>und</strong>esgebietes<br />

wohnhaften <strong>und</strong> beheimateten, vom Anwendungsbereich des Volksgruppengesetzes, BGBl.<br />

Nr. 396/1976, erfaßten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache <strong>und</strong><br />

eigenem Volkstum zu verstehen sind.<br />

Die vom B<strong>und</strong>espräsidenten unterzeichnete <strong>und</strong> von B<strong>und</strong>eskanzler gegengezeichnete<br />

Ratifikationsurk<strong>und</strong>e wurde am 31. März 1998 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt; das<br />

Rahmenübereinkommen tritt gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 für Österreich mit 1. Juli 1998 in Kraft.<br />

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Rahmenübereinkommen<br />

ratifiziert: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Malta, die<br />

ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Moldova, Rumänien, San Marino, Slowakei, Slowenien,<br />

Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich <strong>und</strong> Zypern.<br />

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurk<strong>und</strong>en haben nachstehende Staaten folgende<br />

Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben:<br />

Dänemark<br />

Dänemark erklärt, daß das Rahmenübereinkommen auf die deutsche Minderheit in Süd-Jütland des<br />

Königreichs Dänemark Anwendung findet.<br />

Deutschland<br />

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B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢37<br />

Das Rahmenübereinkommen enthält keine Definition des Begriffs der nationalen Minderheiten. Es<br />

ist deshalb Sache der einzelnen Vertragsstaaten zu bestimmen, auf welche Gruppen es nach der<br />

Ratifizierung Anwendung findet. Nationale Minderheiten in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland sind die<br />

Dänen deutscher Staatsangehörigkeit <strong>und</strong> die Angehörigen des sorbischen Volkes mit deutscher<br />

Staatsangehörigkeit. Das Rahmenübereinkommen wird auch auf die Angehörigen der traditionell in<br />

Deutschland heimischen Volksgruppen der Friesen deutscher Staatsangehörigkeit <strong>und</strong> der Sinti <strong>und</strong> Roma<br />

deutscher Staatsangehörigkeit angewendet.<br />

Estland<br />

Estland versteht unter dem Begriff „nationale Minderheiten”, der im Rahmenübereinkommen nicht<br />

definiert wird, folgendes: als „nationale Minderheit” werden diejenigen Bürger Estlands erachtet, die<br />

- im Gebiet von Estland ihren Wohnsitz haben,<br />

- langjährige, feste <strong>und</strong> dauerhafte Beziehungen mit Estland pflegen,<br />

- sich von Esten auf Gr<strong>und</strong> ihrer ethnischen, kulturellen, religiösen <strong>und</strong> sprachlichen Merkmale<br />

unterscheiden,<br />

- durch die Besorgnis motiviert sind, gemeinsam ihre kulturellen Traditionen, ihre Religion oder<br />

ihre <strong>Sprache</strong>, die die Basis ihrer gemeinsamen Identität darstellen, zu bewahren.<br />

Liechtenstein<br />

Liechtenstein erklärt, daß insbesondere die Art. 24 <strong>und</strong> 25 des Rahmenübereinkommens unter<br />

Berücksichtigung der Tatsache zu verstehen sind, daß es im Fürstentum Liechtenstein keine nationalen<br />

Minderheiten im Sinne des Rahmenübereinkommens gibt.<br />

Liechtenstein betrachtet seine Ratifikation des Rahmenübereinkommens als einen Akt der Solidarität<br />

im Hinblick auf die Ziele des Übereinkommens.<br />

Malta<br />

Malta behält sich das Recht vor, an die Bestimmungen des Art. 15 nicht geb<strong>und</strong>en zu sein, insoweit<br />

diese dazu berechtigen, entweder für die Wahl ins Parlament oder die Gemeinden zu stimmen oder zu<br />

kandidieren.<br />

Malta erklärt, daß insbesondere die Art. 24 <strong>und</strong> 25 des Rahmenübereinkommens unter<br />

Berücksichtigung der Tatsache zu verstehen sind, daß es in Malta keine nationalen Minderheiten im Sinne<br />

des Rahmenübereinkommens gibt.<br />

Malta betrachtet seine Ratifikation des Rahmenübereinkommens als einen Akt der Solidarität im<br />

Hinblick auf die Ziele des Übereinkommens.<br />

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien<br />

Die Republik Mazedonien erklärt:<br />

1. Der Begriff „nationale Minderheiten”, der im Rahmenübereinkommen verwendet wird, wird als<br />

identisch mit dem in der Verfassung <strong>und</strong> in den Gesetzen der Republik Mazedonien verwendeten<br />

Begriff „Nationalitäten”, erachtet.<br />

2. Die Bestimmungen des Rahmenübereinkommens finden auf die im Gebiet der Republik<br />

Mazedonien lebenden nationalen Minderheiten von Albanern, Türken, Walachen, Roma <strong>und</strong><br />

Serben Anwendung.<br />

Slowenien<br />

In Anbetracht, daß das Rahmenübereinkommen keine Definition des Begriffs der nationalen<br />

Minderheiten enthält <strong>und</strong> es daher Sache der einzelnen Vertragsstaaten ist, zu bestimmen, auf welche<br />

Gruppen es Anwendung findet, erklärt Slowenien gemäß seiner Verfassung <strong>und</strong> seinen Gesetzen, daß dies<br />

die beheimateten italienischen <strong>und</strong> ungarischen nationalen Minderheiten sind. Gemäß der Verfassung <strong>und</strong><br />

den Gesetzen Sloweniens findet das Rahmenübereinkommen auch auf die Mitglieder der Gemeinschaft<br />

der Roma, die in der Republik Slowenien leben, Anwendung.<br />

Präambel/Promulgationsklausel<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 8


38 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

Die Mitgliedstaaten des Europarates <strong>und</strong> die anderen Staaten, die dieses Rahmenübereinkommen<br />

unterzeichnen -<br />

in der Erwägung, daß es das Ziel des Europarates ist, eine engere Verbindung zwischen seinen<br />

Mitgliedern herbeizuführen, um die Ideale <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze, die ihr gemeinsames Erbe bilden, zu wahren<br />

<strong>und</strong> zu fördern;<br />

in der Erwägung, daß eines der Mittel zur Erreichung dieses Zieles in der Wahrung <strong>und</strong> in der<br />

Entwicklung der Menschenrechte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten besteht;<br />

in dem Wunsch, die Wiener Erklärung der Staats- <strong>und</strong> Regierungschefs der Mitgliedstaaten des<br />

Europarates vom 9. Oktober 1993 in die Tat umzusetzen;<br />

entschlossen, in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet das Bestehen nationaler Minderheiten zu schützen;<br />

in der Erwägung, daß die geschichtlichen Umwälzungen in Europa gezeigt haben, daß der Schutz<br />

nationaler Minderheiten für Stabilität, demokratische Sicherheit <strong>und</strong> Frieden auf diesem Kontinent<br />

wesentlich ist;<br />

in der Erwägung, daß eine pluralistische <strong>und</strong> wahrhaft demokratische Gesellschaft nicht die ethnische,<br />

kulturelle, sprachliche <strong>und</strong> religiöse Identität aller Angehörigen einer nationalen Minderheit achten,<br />

sondern auch geeignete Bedingungen schaffen sollte, die es ihnen ermöglichen, diese Identität zum<br />

Ausdruck zu bringen, zu bewahren <strong>und</strong> zu entwickeln;<br />

in der Erwägung, daß es notwendig ist, ein Klima der Toleranz <strong>und</strong> des Dialogs zu schaffen, damit sich<br />

die kulturelle Vielfalt für jede Gesellschaft als Quelle <strong>und</strong> Faktor nicht der Teilung, sondern der<br />

Bereicherung erweisen kann;<br />

in der Erwägung, daß die Entwicklung eines toleranten <strong>und</strong> blühenden Europas nicht allein von der<br />

Zusammenarbeit zwischen den Staaten abhängt, sondern auch der grenzüberschreitenden<br />

Zusammenarbeit zwischen lokalen <strong>und</strong> regionalen Gebietskörperschaften unter Achtung der Verfassung<br />

<strong>und</strong> der territorialen Unversehrtheit eines jeden Staates bedarf;<br />

im Hinblick auf die Konvention zum Schutze der Menschenrechte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten <strong>und</strong> der<br />

Protokolle dazu;<br />

im Hinblick auf die den Schutz nationaler Minderheiten betreffenden Verpflichtungen, die in<br />

Übereinkommen <strong>und</strong> Erklärungen der Vereinten Nationen <strong>und</strong> in den Dokumenten der Konferenz über<br />

Sicherheit <strong>und</strong> Zusammenarbeit in Europa, insbesondere dem Kopenhagener Dokument vom 29. Juni<br />

1990, enthalten sind;<br />

entschlossen, die zu achtenden Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> die sich aus ihnen ergebenden Verpflichtungen<br />

festzulegen, um in den Mitgliedstaaten <strong>und</strong> in den anderen Staaten, die Vertragsparteien dieser<br />

Übereinkunft werden, den wirksamen Schutz nationaler Minderheiten sowie der Rechte <strong>und</strong> Freiheiten<br />

der Angehörigen dieser Minderheiten unter Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der territorialen<br />

Unversehrtheit <strong>und</strong> der nationalen Souveränität der Staaten zu gewährleisten;<br />

gewillt, die in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten Gr<strong>und</strong>sätze mittels innerstaatlicher<br />

Rechtsvorschriften <strong>und</strong> geeigneter Regierungspolitik zu verwirklichen -<br />

sind wie folgt übereingekommen:<br />

Text<br />

Abschnitt I<br />

Artikel 1<br />

Der Schutz nationaler Minderheiten <strong>und</strong> der Rechte <strong>und</strong> Freiheiten von Angehörigen dieser<br />

Minderheiten ist Bestandteil des internationalen Schutzes der Menschenrechte <strong>und</strong> stellt als solcher einen<br />

Bereich internationaler Zusammenarbeit dar.<br />

Artikel 2<br />

Dieses Rahmenübereinkommen ist nach Treu <strong>und</strong> Glauben, im Geist der Verständigung <strong>und</strong><br />

Toleranz <strong>und</strong> in Übereinstimmung mit den Gr<strong>und</strong>sätzen guter Nachbarschaft, fre<strong>und</strong>schaftlicher<br />

Beziehungen <strong>und</strong> der Zusammenarbeit zwischen den Staaten anzuwenden.<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 3 von 8


B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢39<br />

Artikel 3<br />

(1) Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie<br />

als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit<br />

dieser Entscheidung verb<strong>und</strong>enen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.<br />

(2) Angehörige nationaler Minderheiten können die Rechte <strong>und</strong> Freiheiten, die sich aus den in<br />

diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten Gr<strong>und</strong>sätzen ergeben, einzeln sowie in Gemeinschaft mit<br />

anderen ausüben <strong>und</strong> genießen.<br />

Abschnitt II<br />

Artikel 4<br />

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeder Person, die einer nationalen Minderheit angehört,<br />

das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz <strong>und</strong> auf gleichen Schutz durch das Gesetz zu gewährleisten. In<br />

dieser Hinsicht ist jede Diskriminierung aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit<br />

verboten.<br />

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, erforderlichenfalls angemessene Maßnahmen zu<br />

ergreifen, um in allen Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen, politischen <strong>und</strong> kulturellen Lebens die<br />

vollständige <strong>und</strong> tatsächliche Gleichheit zwischen den Angehörigen einer nationalen Minderheit <strong>und</strong> den<br />

Angehörigen der Mehrheit zu fördern. In dieser Hinsicht berücksichtigen sie in gebührender Weise die<br />

besonderen Bedingungen der Angehörigen nationaler Minderheiten.<br />

(3) Die in Übereinstimmung mit Absatz 2 ergriffenen Maßnahmen werden nicht als Diskriminierung<br />

angesehen.<br />

Artikel 5<br />

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Bedingungen zu fördern, die es Angehörigen<br />

nationaler Minderheiten ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen <strong>und</strong> weiterzuentwickeln <strong>und</strong> die<br />

wesentlichen Bestandteile ihrer Identität, nämlich ihre Religion, ihre <strong>Sprache</strong>, ihre Traditionen <strong>und</strong> ihr<br />

kulturelles Erbe, zu bewahren.<br />

(2) Unbeschadet der Maßnahmen, die im Rahmen ihrer allgemeinen Integrationspolitik getroffen<br />

werden, sehen die Vertragsparteien von Zielsetzungen oder Praktiken ab, die auf die Assimilierung von<br />

Angehörigen nationaler Minderheiten gegen deren Willen gerichtet sind, <strong>und</strong> schützen diese Personen vor<br />

jeder auf eine solche Assimilierung gerichteten Maßnahme.<br />

Artikel 6<br />

(1) Die Vertragsparteien fördern den Geist der Toleranz <strong>und</strong> des interkulturellen Dialogs <strong>und</strong> treffen<br />

wirksame Maßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Achtung <strong>und</strong> des gegenseitigen Verständnisses<br />

sowie der Zusammenarbeit zwischen allen in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Menschen unabhängig von<br />

deren ethnischer, kultureller, sprachlicher oder religiöser Identität, <strong>und</strong> zwar insbesondere in den<br />

Bereichen <strong>Bildung</strong>, Kultur <strong>und</strong> Medien.<br />

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen zu<br />

schützen, die wegen ihrer ethnischen, kulturellen, sprachlichen oder religiösen Identität<br />

diskriminierenden, feindseligen oder gewalttätigen Handlungen oder der Androhung solcher Handlungen<br />

ausgesetzt sein können.<br />

Artikel 7<br />

Die Vertragsparteien stellen sicher, daß das Recht aller Angehörigen einer nationalen Minderheit,<br />

sich friedlich zu versammeln <strong>und</strong> sich frei zusammenzuschließen, sowie ihr Anspruch auf freie<br />

Meinungsäußerung <strong>und</strong> auf Gedanken-, Gewissens- <strong>und</strong> Religionsfreiheit geachtet werden.<br />

Artikel 8<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich anzuerkennen, daß jede Person, die einer nationalen<br />

Minderheit angehört, das Recht hat, ihre Religion oder Weltanschauung zu bek<strong>und</strong>en sowie religiöse<br />

Einrichtungen, Organisationen <strong>und</strong> Vereinigungen zu gründen.<br />

Artikel 9<br />

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich anzuerkennen, daß das Recht jeder Person, die einer<br />

nationalen Minderheit angehört, auf freie Meinungsäußerung, die Freiheit der Meinung <strong>und</strong> die Freiheit<br />

zum Empfang <strong>und</strong> zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen in der Minderheitensprache ohne Eigriffe<br />

öffentlicher Stellen <strong>und</strong> ohne Rücksicht auf Landesgrenzen einschließt. Die Vertragsparteien stellen im<br />

Rahmen ihrer Rechtsordnung sicher, daß Angehörige einer nationalen Minderheit in bezug auf ihren<br />

Zugang zu den Medien nicht diskriminiert werden.<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 4 von 8


40 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

(2) Absatz 1 schließt nicht aus, daß die Vertragsparteien Hörfunk-, Fernseh- oder<br />

Lichtspielunternehmen einem Genehmigungsverfahren ohne Diskriminierung <strong>und</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

objektiver Kriterien unterwerfen.<br />

(3) Die Vertragsparteien hindern Angehörige nationaler Minderheiten nicht daran, Printmedien zu<br />

schaffen <strong>und</strong> zu nutzen. Innerhalb des gesetzlichen Rahmen für Hörfunk <strong>und</strong> Fernsehen stellen sie soweit<br />

wie möglich <strong>und</strong> unter Berücksichtigung des Absatzes 1 sicher, daß Angehörigen nationaler Minderheiten<br />

die Möglichkeit gewährt wird, eigene Medien zu schaffen <strong>und</strong> zu nutzen.<br />

(4) Die Vertragsparteien ergreifen im Rahmen ihrer Rechtsordnung angemessene Maßnahmen, um<br />

Angehörigen nationaler Minderheiten den Zugang zu den Medien zu erleichtern sowie Toleranz zu<br />

fördern <strong>und</strong> kulturellen Pluralismus zu ermöglichen.<br />

Artikel 10<br />

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich anzuerkennen, daß jede Person, die einer nationalen<br />

Minderheit angehört, das Recht hat, ihre Minderheitensprache privat <strong>und</strong> in der Öffentlichkeit mündlich<br />

<strong>und</strong> schriftlich frei <strong>und</strong> ungehindert zu gebrauchen.<br />

(2) In Gebieten, die von Angehörigen nationaler Minderheiten traditionell oder in beträchtlicher Zahl<br />

bewohnt werden, bemühen sich die Vertragsparteien, sofern die Angehörigen dieser Minderheiten dies<br />

verlangen <strong>und</strong> dieses Anliegen einem tatsächlichen Bedarf entspricht, soweit wie möglich die<br />

Voraussetzungen dafür sicherzustellen, daß im Verkehr zwischen den Angehörigen dieser Minderheiten<br />

<strong>und</strong> den Verwaltungsbehörden die Minderheitensprache gebraucht werden kann.<br />

(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, das Recht jeder Person, die einer nationalen Minderheit<br />

angehört, zu gewährleisten, in möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen <strong>Sprache</strong> über die Gründe<br />

ihrer Festnahme <strong>und</strong> über die Art <strong>und</strong> den Gr<strong>und</strong> der gegen sie erhobenen Beschuldigung in Kenntnis<br />

gesetzt zu werden sowie sich in dieser <strong>Sprache</strong>, erforderlichenfalls unter unentgeltlicher Beiziehung eines<br />

Dolmetschers, zu verteidigen.<br />

Artikel 11<br />

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich anzuerkennen, daß jede Person, die einer nationalen<br />

Minderheit angehört, das Recht hat, ihren Familiennamen (Vaternamen) <strong>und</strong> ihre Vornamen in der<br />

Minderheitensprache zu führen, sowie das Recht auf amtliche Anerkennung dieser Namen, wie dies nach<br />

der Rechtsordnung der jeweiligen Vertragspartei vorgesehen ist.<br />

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich anzuerkennen, daß jede Person, die einer nationalen<br />

Minderheit angehört, das Recht hat, für die Öffentlichkeit sichtbar Schilder, Aufschriften <strong>und</strong> Inschriften<br />

sowie andere Mitteilungen privater Art in ihrer Minderheitensprache anzubringen.<br />

(3) In Gebieten, die traditionell von einer beträchtlichen Zahl von Angehörigen einer nationalen<br />

Minderheit bewohnt werden, bemühen sich die Vertragsparteien im Rahmen ihrer Rechtsordnung,<br />

einschließlich eventueller Übereinkünfte mit anderen Staaten, <strong>und</strong> unter Berücksichtigung ihrer<br />

besonderen Gegebenheiten, traditionelle Ortsnamen, Straßennamen <strong>und</strong> andere für die Öffentlichkeit<br />

bestimmte topographische Hinweise auch in der Minderheitensprache anzubringen, wenn dafür<br />

ausreichende Nachfrage besteht.<br />

Artikel 12<br />

(1) Die Vertragsparteien treffen erforderlichenfalls Maßnahmen auf dem Gebiet der <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> der<br />

Forschung, um die Kenntnis der Kultur, Geschichte, <strong>Sprache</strong> <strong>und</strong> Religion ihrer nationalen Minderheiten<br />

wie auch der Mehrheit zu fördern.<br />

(2) In diesem Zusammenhang stellen die Vertragsparteien unter anderem angemessene<br />

Möglichkeiten für die Lehrerausbildung <strong>und</strong> den Zugang zu Lehrbüchern bereit <strong>und</strong> erleichtern Kontakte<br />

unter Schülern <strong>und</strong> Lehrern aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen.<br />

(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Chancengleichheit von Angehörigen nationaler<br />

Minderheiten beim Zugang zu allen <strong>Bildung</strong>sstufen zu fördern.<br />

Artikel 13<br />

(1) Im Rahmen ihres jeweiligen <strong>Bildung</strong>ssystems erkennen die Vertragsparteien an, daß Angehörige<br />

einer nationalen Minderheit das Recht haben, eigene private <strong>Bildung</strong>s- <strong>und</strong> Ausbildungseinrichtungen zu<br />

gründen <strong>und</strong> zu betreiben.<br />

(2) Die Ausübung dieses Rechts bringt für die Vertragsparteien keine finanziellen Verpflichtungen<br />

mit sich.<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 5 von 8


B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢41<br />

Artikel 14<br />

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich anzuerkennen, daß jede Person, die einer nationalen<br />

Minderheit angehört, das Recht hat, ihre Minderheitensprache zu erlernen.<br />

(2) In Gebieten, die von Angehörigen nationaler Minderheiten traditionell oder in beträchtlicher Zahl<br />

bewohnt werden, bemühen sich die Vertragsparteien, wenn ausreichende Nachfrage besteht, soweit wie<br />

möglich <strong>und</strong> im Rahmen ihres <strong>Bildung</strong>ssystems sicherzustellen, daß Angehörige dieser Minderheiten<br />

angemessene Möglichkeiten haben, die Minderheitensprache zu erlernen oder in dieser <strong>Sprache</strong><br />

unterrichtet zu werden.<br />

(3) Absatz 2 wird angewendet, ohne daß dadurch das Erlernen der Staatssprache oder der Unterricht<br />

in dieser <strong>Sprache</strong> berührt wird.<br />

Artikel 15<br />

Die Vertragsparteien schaffen die notwendigen Voraussetzungen für die wirksame Teilnahme von<br />

Angehörigen nationaler Minderheiten am kulturellen, sozialen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Leben <strong>und</strong> an<br />

öffentlichen Angelegenheiten, insbesondere denjenigen, die sie betreffen.<br />

Artikel 16<br />

Die Vertragsparteien sehen von Maßnahmen ab, die das Bevölkerungsverhältnis in von Angehörigen<br />

nationaler Minderheiten bewohnten Gebieten verändern <strong>und</strong> darauf gerichtet sind, die Rechte <strong>und</strong><br />

Freiheiten einzuschränken, die sich aus den in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen ergeben.<br />

Artikel 17<br />

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, nicht in das Recht von Angehörigen nationaler<br />

Minderheiten einzugreifen, ungehindert <strong>und</strong> friedlich Kontakte über Grenzen hinweg zu Personen<br />

herzustellen <strong>und</strong> zu pflegen, die sich rechtmäßig in anderen Staaten aufhalten, insbesondere zu Personen<br />

mit derselben ethnischen, kulturellen, sprachlichen oder religiösen Identität oder mit demselben<br />

kulturellen Erbe.<br />

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, nicht in das Recht von Angehörigen nationaler<br />

Minderheiten auf Teilnahme an der Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen sowohl auf nationaler als<br />

auch auf internationaler Ebene einzugreifen.<br />

Artikel 18<br />

(1) Die Vertragsparteien bemühen sich, erforderlichenfalls zwei- <strong>und</strong> mehrseitige Übereinkünfte mit<br />

anderen Staaten, insbesondere Nachbarstaaten, zu schließen, um den Schutz von Angehörigen der<br />

betroffenen nationalen Minderheiten sicherzustellen.<br />

(2) Gegebenenfalls treffen die Vertragsparteien Maßnahmen zur Förderung der<br />

grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.<br />

Artikel 19<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten<br />

Gr<strong>und</strong>sätze zu achten <strong>und</strong> zu verwirklichen <strong>und</strong> dabei Beschränkungen, Einschränkungen oder<br />

Abweichungen, soweit solche erforderlich sind, nur insoweit vorzunehmen, als sie in völkerrechtlichen<br />

Übereinkünften, insbesondere der Konvention zum Schutze der Menschenrechte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten <strong>und</strong><br />

den Protokollen dazu, vorgesehen <strong>und</strong> für die sich aus den genannten Gr<strong>und</strong>sätzen ergebenden Rechte<br />

<strong>und</strong> Freiheiten von Belang sind.<br />

Abschnitt III<br />

Artikel 20<br />

Bei der Ausübung der Rechte <strong>und</strong> Freiheiten, die sich aus den in diesem Rahmenübereinkommen<br />

niedergelegten Gr<strong>und</strong>sätzen ergeben, haben Angehörige einer nationalen Minderheit die innerstaatlichen<br />

Rechtsvorschriften <strong>und</strong> die Rechte anderer, insbesondere diejenigen von Angehörigen der Mehrheit oder<br />

anderer nationaler Minderheiten, zu achten.<br />

Artikel 21<br />

Die Bestimmungen dieses Rahmenübereinkommens sind nicht so auszulegen, als gewährten sie das<br />

Recht, irgendeine Tätigkeit auszuüben oder irgendeine Handlung vorzunehmen, die den wesentlichen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen des Völkerrechts, insbesondere der souveränen Gleichheit, der territorialen Unversehrtheit<br />

<strong>und</strong> der politischen Unabhängigkeit der Staaten, zuwiderläuft.<br />

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42 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

B<strong>und</strong>esrecht<br />

Artikel 22<br />

Die Bestimmungen dieses Rahmenübereinkommens sind nicht als Beschränkung oder Minderung<br />

der Menschenrechte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten auszulegen, die nach den Gesetzen einer Vertragspartei oder<br />

nach einer anderen Übereinkunft, deren Vertragspartei sie ist, gewährleistet sind.<br />

Artikel 23<br />

Die Rechte <strong>und</strong> Freiheiten, die sich aus den in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen ergeben, sind, soweit sie Gegenstand einer entsprechenden Bestimmung in der Konvention<br />

zum Schutze der Menschenrechte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten oder den Protokollen dazu sind, in<br />

Übereinstimmung mit diesen zu verstehen.<br />

Abschnitt IV<br />

Artikel 24<br />

(1) Das Ministerkomitee des Europarats überwacht die Durchführung dieses<br />

Rahmenübereinkommens durch die Vertragsparteien.<br />

(2) Vertragsparteien, die nicht Mitglieder des Europarats sind, nehmen am<br />

Durchführungsmechanismus in einer noch zu bestimmenden Art <strong>und</strong> Weise teil.<br />

Artikel 25<br />

(1) Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Rahmenübereinkommens für eine Vertragspartei<br />

übermittelt diese dem Generalsekretär des Europarats vollständige Informationen über die<br />

Gesetzgebungsmaßnahmen <strong>und</strong> andere Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung der in diesem<br />

Rahmenübereinkommen niedergelegten Gr<strong>und</strong>sätze getroffen hat.<br />

(2) Danach übermittelt jede Vertragspartei dem Generalsekretär regelmäßig <strong>und</strong> sooft das<br />

Ministerkomitee dies verlangt jede weitere Information, die für die Durchführung dieses<br />

Rahmenübereinkommens von Belang ist.<br />

(3) Der Generalsekretär leitet die nach diesem Artikel übermittelten Informationen an das<br />

Ministerkomitee weiter.<br />

Artikel 26<br />

(1) Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Maßnahmen, die von den Vertragsparteien zur<br />

Verwirklichung der in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten Gr<strong>und</strong>sätze getroffen wurden, wird<br />

das Ministerkomitee von einem beratenden Ausschuß unterstützt, dessen Mitglieder anerkanntes<br />

Fachwissen auf dem Gebiet des Schutzes nationaler Minderheiten besitzen.<br />

(2) Die Zusammensetzung dieses beratenden Ausschusses <strong>und</strong> sein Verfahren werden vom<br />

Ministerkomitee innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Rahmenübereinkommens festgelegt.<br />

Abschnitt V<br />

Artikel 27<br />

Dieses Rahmenübereinkommen liegt für die Mitgliedstaaten des Europarats zur Unterzeichnung auf.<br />

Bis zum Tag des Inkrafttretens liegt das Übereinkommen auch für jeden anderen vom Ministerkomitee<br />

dazu eingeladenen Staat zur Unterzeichnung auf. Es bedarf der Ratifikation, Annahme oder<br />

Genehmigung. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurk<strong>und</strong>en werden beim Generalsekretär<br />

des Europarates hinterlegt.<br />

Artikel 28<br />

(1) Dieses Rahmenübereinkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen<br />

Zeitabschnitt von drei Monaten nach dem Tag folgt, an dem zwölf Mitgliedstaaten des Europarats nach<br />

Artikel 27 ihre Zustimmung ausgedrückt haben, durch das Übereinkommen geb<strong>und</strong>en zu sein.<br />

(2) Für jeden Mitgliedstaat, der später seine Zustimmung ausdrückt, durch das<br />

Rahmenübereinkommen geb<strong>und</strong>en zu sein, tritt es am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen<br />

Zeitabschnitt von drei Monaten nach Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder<br />

Genehmigungsurk<strong>und</strong>e folgt.<br />

Artikel 29<br />

(1) Nach Inkrafttreten dieses Rahmenübereinkommens <strong>und</strong> nach Konsultation der Vertragsstaaten<br />

kann das Ministerkomitee des Europarats durch einen mit der in Artikel 20 Buchstabe d der Satzung des<br />

Europarats vorgesehenen Mehrheit gefaßten Beschluß jeden Nichtmitgliedstaat des Europarats, der nach<br />

Artikel 27 eingeladen wurde, zu unterzeichnen, dies aber noch nicht getan hat, <strong>und</strong> jeden anderen<br />

Nichtmitgliedstaat einladen, dem Übereinkommen beizutreten.<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 7 von 8


B<strong>und</strong>esrecht<br />

Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢43<br />

(2) Für jeden beitretenden Staat tritt das Rahmenübereinkommen am ersten Tag des Monats in Kraft,<br />

der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Hinterlegung der Beitrittsurk<strong>und</strong>e beim<br />

Generalsekretär des Europarats folgt.<br />

Artikel 30<br />

(1) Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-,<br />

Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurk<strong>und</strong>e einzelne oder mehrere Hoheitsgebiete, deren<br />

internationale Beziehungen er wahrnimmt, bezeichnen, auf die dieses Rahmenübereinkommen<br />

Anwendung findet.<br />

(2) Jeder Staat kann jederzeit danach durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete<br />

Erklärung die Anwendung dieses Rahmenübereinkommens auf jedes weitere in der Erklärung<br />

bezeichnete Hoheitsgebiet erstrecken. Das Rahmenübereinkommen tritt für dieses Hoheitsgebiet am<br />

ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Eingang der Erklärung<br />

beim Generalsekretär folgt.<br />

(3) Jede nach den Absätzen 1 <strong>und</strong> 2 abgegebene Erklärung kann in bezug auf jedes darin bezeichnete<br />

Hoheitsgebiet durch eine an den Generalsekretär gerichtete Notifikation zurückgenommen werden. Die<br />

Rücknahme wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach<br />

Eingang der Notifikation beim Generalsekretär folgt.<br />

Artikel 31<br />

(1) Jede Vertragspartei kann dieses Rahmenübereinkommen jederzeit durch eine an den<br />

Generalsekretär des Europarats gerichtete Notifikation kündigen.<br />

(2) Die Kündigung wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von sechs<br />

Monaten nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär folgt.<br />

Artikel 32<br />

Der Generalsekretär des Europarats notifiziert den Mitgliedstaaten des Rates, anderen<br />

Unterzeichnerstaaten <strong>und</strong> jedem Staat, der diesem Rahmenübereinkommen beigetreten ist,<br />

a) jede Unterzeichnung;<br />

b) jede Hinterlegung einer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurk<strong>und</strong>e;<br />

c) jeden Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Rahmenübereinkommens nach den Artikeln 28, 29 <strong>und</strong><br />

30;<br />

d) jede andere Handlung, Notifikation oder Mitteilung im Zusammenhang mit diesem<br />

Rahmenübereinkommen.<br />

ZU URKUND dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses<br />

Rahmenübereinkommen unterschrieben.<br />

GESCHEHEN zu Straßburg am 1. Februar 1995 in englischer <strong>und</strong> französischer <strong>Sprache</strong>, wobei<br />

jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Europarats hinterlegt<br />

wird. Der Generalsekretär des Europarats übermittelt allen Mitgliedstaaten des Europarats <strong>und</strong> allen zur<br />

Unterzeichnung dieses Rahmenübereinkommens oder zum Beitritt dazu eingeladenen Staaten beglaubigte<br />

Abschriften.<br />

www.ris.bka.gv.at Seite 8 von 8


44 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢45


46 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

Ursula Doleschal<br />


<br />

Institut für Slawistik<br />

Gedanken zu LehrerInnenausbildung, -weiterbildung, Unterrichtsmaterialien,<br />

Curriculum, erweiterbar <strong>und</strong> von der AG zu ergänzen<br />

Input 20.-21.09.2010, AG "<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>"<br />

I. Die Frage der LehrerInnenausbildung für die AHS bzw. Sek<strong>und</strong>arstufe 1 <strong>und</strong> 2 im Bereich Slowenisch hat<br />

zwei Facetten:<br />

1) Unterrichtsfach "Slowenisch"<br />

2) Befähigung zum Fachunterricht in slowenischer <strong>Sprache</strong> für alle anderen Fächer<br />

ad 1) Unterrichtsfach "Slowenisch"<br />

Das Studium "Unterrichtsfach Slowenisch" wird an 3 österreichischen Universitäten angeboten (Graz,<br />

Klagenfurt, Wien) <strong>und</strong> fällt in seinem fachlichen Teil in vielem mit den Bachelorstudiengängen zusammen.<br />

Sprachliche Voraussetzungen der Studierenden:<br />

Einstiegsniveau ist in Graz <strong>und</strong> Klagenfurt B2 des GERS (wie in PH <strong>Kärnten</strong>), in Wien kann jedes slawistische<br />

LA-Studium ohne Vorkenntnisse begonnen werden.<br />

Ein Auslandssemester wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Das Slowenisch-Studium wird<br />

teilweise in slowenischer <strong>Sprache</strong> abgehalten, in Klagenfurt noch am meisten, aber auch nicht durchgehend<br />

(wegen fächerübergreifender LVs für mehrere Sprachstudien).<br />

Notwendig ist für die Ausbildung von SlowenischlehrerInnen an den AHS in <strong>Kärnten</strong> eine stärkere<br />

Betonung des Erwerbs verschiedener sprachlicher Varietäten, zumindest passives Verständnis von Dialekten <strong>und</strong><br />

stark umgangssprachlichen Formen, nach Möglichkeit auch aktive Aneignung eines informellen Registers, wenn<br />

nicht von Haus aus gegeben.<br />

Fachdidaktik<br />

In den Beschreibungen der Inhalte des Faches "Fachdidaktik" wird Fremdsprachendidaktik <strong>und</strong> evt. noch<br />

Zweitsprachendidaktik bzw. Zweitspracherwerb erwähnt.<br />

Die Frage ist – wovon gehen wir aus? Wovon können <strong>und</strong> wovon wollen wir ausgehen? Wenn das<br />

Unterrichtsfach Slowenisch in einer Kärntner zweisprachigen Schule unterrichtet werden soll, so ist Slowenisch<br />

nicht in erster Linie Fremdsprache – (aber auch).<br />

Notwendig ist daher eine Berücksichtigung der Didaktik des Slowenischen als Erst- <strong>und</strong> Zweitsprache<br />

im fachdidaktischen Teil der Ausbildung 1 , <strong>und</strong> die Vermittlung der Notwendigkeit einer Integration dieser<br />

Didaktiken in heterogenen LernerInnengruppen bzw. Klassen.<br />

ad 2) Befähigung zum Fachunterricht in slowenischer <strong>Sprache</strong> für alle anderen Fächer<br />

Unterrichtsfächer können an vielen österreichischen Universitäten studiert werden.<br />

Sprachliche Voraussetzungen der LehrerInnen:<br />

FachlehrerInnen an AHS erwerben, wenn sie ihr LA-Studium in Österreich absolvieren, die Fachsprache ihres<br />

Faches auf Deutsch (heute evt. auch teilweise auf Englisch). Die Vermittlung des Faches in slowenischer<br />

<strong>Sprache</strong> erfordert aber nicht nur die sehr gute Beherrschung der Allgemeinsprache sondern eben auch der<br />

spezifischen Fachterminologie <strong>und</strong> der fachlichen Ausdrucksweisen, mit anderen Worten – der Fachsprache. Um<br />

in einer Fachsprache sicher zu sein, bedarf es der dauernden fachlichen Kommunikation <strong>und</strong><br />

Auseinandersetzung. Dies ist in Österreich für die slowenische <strong>Sprache</strong> nicht gegeben. Hinzu kommt das<br />

Problem der Schulbücher, die selten auf Slowenisch vorliegen bzw. geeignet oder approbiert sind.<br />

Notwendig ist es daher, ein Angebot (freie oder geb<strong>und</strong>ene Wahlfächer) für Studierende zu erstellen,<br />

die am BG/BRG für Slowenen oder einer zweisprachigen AHS unterrichten wollen, <strong>und</strong> zwar für:<br />

• allgemeine Wissenschaftssprache bzw. akademische <strong>Sprache</strong> (Erwerb aller 4 Fertigkeiten)<br />

1 (ähnlich wie in der DAF/DAZ-Ausbildung der Univ. Wien, ewa: "Einsicht in gesellschaftliche <strong>und</strong> individuelle<br />

Aspekte der Mehrsprachigkeit <strong>und</strong> ihre Bedeutung für den Fremdsprachenunterricht", "Einblick in die<br />

sprachenrechtliche <strong>und</strong> -politische Situation in Österreich" oder wie im Lehrgang zweisprachiger Unterricht an<br />

Volksschulen der PH <strong>Kärnten</strong>: "Bilinguale/multilinguale
Erziehungsmodelle
(Immersion/
Submersion,
one
<br />

person
‐
one
language,
etc.);
Interkulturelle
Sprachbildung;
Sprachdiagnostik
<strong>und</strong>
Sprachförderung,
<br />

Individualisierung
<strong>und</strong>
Differenzierung;
Dokumentation
<strong>und</strong>
Bewertung
sprachlicher
Fähigkeiten
(GERS);
<br />

Aspekte
der
sprachlichen
Qualitätsentwicklung
<strong>und</strong>
Qualitätssicherung;
Umgang
mit
sprachlichen
<br />

Interferenzen"
usw.)<br />

20.21.09.2010 1


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢47<br />

Ursula Doleschal<br />


<br />

Institut für Slawistik<br />

• Fachsprache bzw. Slowenisch als Unterrichtssprache (z.B. für naturwissenschaftliche Fächer,<br />

geisteswissenschaftliche Fächer usw.)<br />

II. Die LehrerInnenweiterbildung sollte nach den Vorschlägen der ExpertInnengruppe 2 nicht mehr<br />

schulartenspezifisch angeboten werden.<br />

Folgende Weiterbildungsangebote wenden sich auf Gr<strong>und</strong> der Rahmenbedingungen dennoch in erster Linie an<br />

FachlehrerInnen der AHS:<br />

• allgemeine Wissenschaftssprache bzw. akademische <strong>Sprache</strong> (Erwerb aller 4 Fertigkeiten)<br />

• Slowenisch als Unterrichtssprache im Fachunterricht (Integration von Theorie <strong>und</strong> Praxis, kein reiner<br />

Sprachkurs, gemeinsames Erarbeiten der für die Schulpraxis notwendigen sprachlichen Mittel in Wort<br />

<strong>und</strong> Schrift, Festlegen eines Mindeststandards)<br />

Andere Angebote könnten von der Universität (Pädagogik, Slawistik, Unterrichts- <strong>und</strong> Schulentwicklung)<br />

mitgestaltet werden (wobei auch die Expertise des Zentrums für Slowenisch als Fremd- <strong>und</strong> Zweitsprache der<br />

Univ. Ljubljana herangezogen werden muss). Die Universität versteht sich dabei nicht als Vermittlerin von<br />

Gelehrsamkeit, sondern als (Aktions-)Forscherin <strong>und</strong> Begleiterin:<br />

Berufsbegleitende, längerfristige Seminare bzw. Werkstätten oder Coachings:<br />

• Erhaltung <strong>und</strong> Förderung der allgemeinen Sprachkompetenz von zweisprachigen LehrerInnen (v.a.<br />

auch Wichtigkeit verschiedener Register bzw. Lekte)<br />

• Erstellung von Lehrmitteln: gemeinsame Konzipierung <strong>und</strong> Durchführung mit Beratung aus Theorie<br />

<strong>und</strong> Praxis (Frage der sprachlichen Angemessenheit, Korrektheit, Progression usw.)<br />

• Didaktikwerkstätten: die LehrerInnen begleitendes Seminar, wo TeilnehmerInnen bestimmte<br />

Forschungsaufgaben bezüglich ihres eigenen Unterrichts verfolgen <strong>und</strong> Wünsche bezüglich<br />

theoretischen Inputs an die SeminarleiterInnen äußern können<br />

• Schreiben <strong>und</strong> Reflektieren: kreatives <strong>und</strong> fachbezogenes Schreiben zur Reflexion der eigenen<br />

Unterrichtspraxis in slowenischer <strong>Sprache</strong> (analog zu LehrerInnenfortbildungsseminaren im Rahmen<br />

des IMST-Projekts)<br />

Nicht zuletzt ist auch fachlicher Input in Form von Vorträgen oder Kursen über neueste Forschungen <strong>und</strong><br />

Erkenntnisse eine mögliche Aufgabe der Universität, etwa zu den Themen:<br />

• Interkulturalität,<br />

• Mehrsprachigkeit,<br />

• Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen des <strong>Sprache</strong>nlernens,<br />

• <strong>Sprache</strong>npolitik,<br />

• <strong>Sprache</strong>nrechte<br />

• usw.<br />

III. Schulbücher <strong>und</strong> Lehrmaterialien sind ein eigenes Problem. Nicht unterschätzt werden darf das Prestige,<br />

das eine <strong>Sprache</strong> erfährt, wenn ein Schulbuch in ihr gedruckt <strong>und</strong> verwendet wird. Daher sollte die Verwendung<br />

slowenischer Schulbücher gefördert <strong>und</strong> erleichtert werden (rechtlich <strong>und</strong> finanziell).<br />

2 LehrerInnenbildung NEU. Die Zukunft der pädagogischen Berufe. Die Empfehlungen der ExpertInnengruppe.<br />

Endbericht März 2010, Wien: BMUK, BMWF.<br />

20.21.09.2010 2


48 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢49


50 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

Was ist <strong>und</strong> wozu braucht man IMMERSION?<br />

Kurze Präsentation einer sehr wirksamen Art der Sprachvermittlung<br />

nebst einem Anhang für Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>innen gründlicher<br />

Basisinformationen<br />

zusammengestellt <strong>und</strong> präsentiert von Dietmar Larcher<br />

Definition:<br />

Von Immersionsunterricht spricht man, wenn die Lehre in allen oder mehreren<br />

Fächern in einer Zweit- oder Fremdsprache erfolgt.<br />

Der Sprachunterricht als Immersion ist also gar keine Methode. Es handelt sich<br />

dabei vielmehr um ein Organisationsprinzip von Unterricht.<br />

Der Unterschied zur von mir beobachteten Praxis an zweisprachigen Schulen im<br />

Burgenland <strong>und</strong> in <strong>Kärnten</strong> besteht darin, dass während des Immersionsunterrichts<br />

ganz konsequent nur in der Zielsprache gelehrt <strong>und</strong> gelernt wird.<br />

Die gängige Praxis (nicht an allen, wohl aber an den meisten von mir beobachteten<br />

zweisprachigen Schulen) besteht im ständigen Übersetzen: Ein Satz Slowenisch/Kroatisch/Ungarisch,<br />

dann sofort derselbe Satz auf Deutsch. Manchmal ist<br />

dieses Übersetzen bei Lehrpersonen so automatisiert, dass der Übersetzmechanismus<br />

oft schon nach einem Halbsatz einsetzt. Als Zuhörer wird man dabei<br />

nervös. Ich habe an mir selbst beobachtet, wie ich mit der Zeit die zweite <strong>Sprache</strong><br />

einfach ausblendete, nicht mehr hinhörte, <strong>und</strong> nur mehr die deutschen Sätze<br />

wahrnahm.<br />

Prinzipien des kanadischen Immersionsunterrichts:<br />

In Kanada, dem Musterland der Immersionsdidaktik, richtet sich Immersion nach<br />

folgenden Prinzipien:<br />

- Mindestens 50% des Lehrplans wird in der Zweitsprache unterrichtet.<br />

- Die Förderung der Erstsprache geschieht parallel dazu.<br />

- Fachlich sehr kompetente Lehrpersonen, die aber auch in der jeweiligen Zielsprache<br />

zu Hause sind (sei es dass die Zielsprache ihre Erstsprache ist, sei es,<br />

dass sie perfekt zweisprachig sind oder die Zielsprache auf muttersprachlichem<br />

Niveau beherrschen), bilden die personelle Voraussetzung für den Erfolg.<br />

- Diese Lehrpersonen haben eine gründliche Vorbereitung für das Unterrichten<br />

im Immersionsunterricht erfahren.<br />

- Sie halten sich strikt an den Gr<strong>und</strong>satz: Eine Lehrperson, eine <strong>Sprache</strong>.<br />

- Der Unterricht unterliegt einer strengen Qualitätskontrolle.<br />

- Die Teilnahme am Immersionsunterricht darf nur freiwillig erfolgen.<br />

Was leistet Immersion?<br />

Meine Beobachtungen an Immersionsschulen (z.B. Lycée Français, The American<br />

International School in Vienna, Schulen in Ladinien, Luxemburg, Libanon) <strong>und</strong> in<br />

Immersionsklassen (z.B. Deutsch an der Schule der Marcelline in Bozen) haben<br />

mir gezeigt, dass Sprachvermittlung dann besonders gut funktioniert, wenn


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢51<br />

Was ist <strong>und</strong> wozu braucht man IMMERSION? - 2 -<br />

nicht die <strong>Sprache</strong> selbst, sondern die Sache im Vordergr<strong>und</strong> steht (“How to do<br />

things with words”, wie der Titel des berühmten Buches von John L. AUSTIN<br />

lautet). Das heißt, dass die Einübung in die <strong>Sprache</strong> dann besonders effizient ist,<br />

wenn sie unbewusst oder halbbewusst erfolgt. Rudolf Messner formulierte diese<br />

Erkenntnis einst in einem Referat so: “<strong>Sprache</strong> lernt man dann am besten, wenn<br />

man vergisst, dass man spricht.”<br />

“Wissenschaftlich ist erwiesen, dass bei Immersion die neue <strong>Sprache</strong> weit erfolgreicher<br />

als bei der traditionellen lehrgangsorientierten Methode gelernt wird;<br />

dass die Muttersprache nicht leidet, sondern eher noch profitiert; daß das Sachwissen<br />

nicht defizitär bleibt, sondern sich oft noch besser als im Regelunterricht<br />

entwickelt; <strong>und</strong> dass der frühe Erwerb einer weiteren <strong>Sprache</strong> die kognitive Entwicklung<br />

der Kinder nicht gefährdet, sondern längerfristig eher fördert.<br />

Immersion gilt derzeit als die mit Abstand erfolgreichste Methode, Fremdsprachen<br />

in der Schule zu vermitteln. Die Methode wird seit vielen Jahren in zahlreichen<br />

Ländern Europas <strong>und</strong> anderswo eingesetzt.” (zitiert nach Henning WODE:<br />

Immersionsunterricht. Im Internet abrufbar unter http://ikarus.zfim.uni-kiel.de/<br />

daten/anglist/linguist/docs/ger/texte/Norderstedt.pdf)<br />

Geschichte des Immersionsunterrichts<br />

Immersion wurde nicht von Sprachlehrern oder gar Sprachtheoretikern erf<strong>und</strong>en,<br />

sondern von Eltern mit praktischem Hausverstand. Englischsprachige Bewohner<br />

von St. Lambert, einer Vorstadt von Montreal, dieser zweisprachigen<br />

Metropole im Osten Kanadas, merkten in den sechziger Jahren des vorigen Jahrh<strong>und</strong>erts<br />

mit Sorge, dass ihre Kinder viel zu wenig Französisch konnten, um<br />

später einmal in der Provinz Quebec sozial <strong>und</strong> ökonomisch mithalten zu können.<br />

Vor allem aber konnten sie sich nicht mit ihren französischsprachigen Nachbarkindern<br />

unterhalten. Sie bildeten eine Elterngruppe <strong>und</strong> suchten Rat <strong>und</strong> Unterstützung<br />

von der berühmten McGill University. Die einzigen, der ihnen wirklich<br />

Hilfe versprach, waren nicht Linguisten oder Sprachdidaktiker, sondern ein Psychologe,<br />

nämlich Wallace E. Lambert, <strong>und</strong> ein Neurologe namens Wilder Penfield.<br />

Gemeinsam mit den engagierten Eltern entwickelten sie ein Projekt für einen<br />

ganz anderen Sprachunterricht, bei dem <strong>Sprache</strong> quasi als erwünschter Nebeneffekt<br />

gelernt werden sollte. Der eigentliche Vorgang des Sprachlernens sollte<br />

unbewusst erfolgen. Die Konzentration sollte auf Fachinhalte gelegt werden.<br />

Niemand glaubte an den Erfolg dieses Projekts. Es ging nämlich davon aus, dass<br />

englischsprachige Kinder vom ersten Schultag an in französischer <strong>Sprache</strong> alphabetisiert<br />

werden sollten. Die Schulbehörden mussten durch die Eltern gezwungen<br />

werden, die Erprobung zu genehmigen. Aber auch die Wissenschaftler,<br />

vor allem die Linguisten <strong>und</strong> die Sprachdidaktiker, blieben extrem skeptisch bis<br />

ablehnend. Doch nachdem sehr genaue Evaluationsergebnisse vorlagen, die den<br />

Erfolg <strong>und</strong> die nachhaltige Wirkung dieses Konzepts belegten, setzte bei ihnen<br />

ein großes Umdenken ein <strong>und</strong> auch in der pädagogischen Praxis gab es einen<br />

starken Trend zur Einrichtung von Immersionsklassen, längst nicht nur in Kanada,<br />

sondern weltweit.


52 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

Was ist <strong>und</strong> wozu braucht man IMMERSION? - 3 -<br />

Dabei ist Immersion eine Uraltmethode, die schon von den Griechen <strong>und</strong> Römern<br />

gepflogen wurde. Sie hatte aber auch in unseren Regionen eine große Tradition.<br />

Bis weit in das vergangene Jahrh<strong>und</strong>ert hinein haben Bauern in Grenzregionen,<br />

im Burgenland zum Beispiel, im Sommer den <strong>Sprache</strong>ntausch betrieben. Das<br />

heißt, dass sie ihre Kinder für ein paar Monate mit denen einer anderssprachigen<br />

Bauernfamilie tauschten. Die Kinder lebten <strong>und</strong> arbeiteten mit der Familie <strong>und</strong><br />

lernten ganz nebenbei, als höchst erwünschte Nebenwirkung, die <strong>Sprache</strong>, aber<br />

auch die Kultur der Nachbarn. Und die Ladiner, diese pragmatischen Bergbauern<br />

in den Dolomitentälern, von denen ich bereits gesprochen habe, praktizieren<br />

dieses Immersionsmodell sogar an ihren Schulen schon sehr viel länger als die<br />

Kanadier. Aber dass es heute den eleganten Namen Immersion trägt, wissen sie<br />

erst seit kurzer Zeit, seit beflissene Forscher aus ganz Europa dorthin kommen,<br />

um sich die Praxis der Immersion anzuschauen.<br />

Das Immersionsmodell lässt viel Raum für das Finden <strong>und</strong> Entdecken von geeigneten<br />

Methoden. Ein halbwegs begabter Tyrann von einem Lehrer, der in<br />

seinem Unterricht Angst <strong>und</strong> Schrecken verbreitet, wird es schaffen, trotz dieses<br />

Modells grandiosen Misserfolg mit dem Immersionsunterricht zu erleiden. Aber<br />

LehrerInnen, die mit Sensibilität <strong>und</strong> Feingefühl für die ihnen anvertrauten Kinder,<br />

mit Takt <strong>und</strong> Taktik ans Werk gehen, haben hier einen idealen Rahmen: Er<br />

macht es ihnen möglich, die Kinder mit einer Vielfalt von Methoden des Sprachlernens<br />

in Kontakt zu bringen, während sie die Aufmerksamkeit auf inhaltliche<br />

Gegebenheiten eine Faches lenken.<br />

Die Kinder selbst werden ganz unterschiedlich auf diese Methoden reagieren.<br />

Keinesfalls einheitlich, keinesfalls wird sich DIE beste Methode herauskristallisieren.<br />

Aber wenn die Sprachvermittler, also die KindergärtnerInnen <strong>und</strong> LehrerInnen,<br />

ganz bestimmte Prinzipien beachten, stehen die Chancen gut, dass das<br />

Modell ein Erfolg wird.<br />

Zusatzlektüre für eifrige LeserInnen:<br />

Texte liegen bei!<br />

Cummins, J. (1998). Immersion education for the millennium: What have we<br />

learned from 30 years of research on second language immersion? In M. R. Childs<br />

& R. M. Bostwick (Eds.) Learning through two languages: Research and practice.<br />

Second Katoh Gakuen International Symposium on Immersion and Bilingual<br />

Education. (pp. 34-47). Katoh Gakuen, Japan.<br />

Merrill Swain, M. and Lapkin, S. (1998): Interaction and Second Language Learning:<br />

Two Adolescent French Immersion Students Working Together. The Modern<br />

Language Journal, Vol. 82, No. 3, Special Issue: The Role of Input and<br />

Interaction in Second Language Acquisition (Autumn, 1998), pp. 320-337.<br />

Ulrich Ramer (2001):Handreichungen zur bilingualen Erziehung. Porto Alegre:<br />

edicione*s*ur. 2. Auflage.


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢53<br />

Was ist <strong>und</strong> wozu braucht man IMMERSION? - 4 -<br />

MacIntyre, P. (2008): Immersion Education in Canada: Stability and Change.<br />

Presented in Graz, Austria, Sept 24, 2008, at the European Centre for Modern<br />

Languages.<br />

Möller, C./Wode. H. (2008): Immersion <strong>und</strong> bilingualer Unterricht im Elementarbereich.<br />

2. Fachkonferenz „Frühkindliche Mehrsprachigkeit: Option auf einen<br />

erfolgversprechenden Berufs- <strong>und</strong> Lebensweg“. Pasewalk, 15. Mai 2008.<br />

Kersten, K./ Fischer, U./Burmeister, P./Lommel, A.: Immersion in der Gr<strong>und</strong>schule.<br />

Ein Leitfaden. Early Language and Intercultural Acquisition Studies<br />

EU-gefördertes multilaterales Comenius-Projekt. 2009. www.elias.bilikita.org<br />

(Entnommen am 06.08.2010)


54 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

PRINZIPIEN MEHRSPRACHIGER ERZIEHUNG<br />

Dietmar Larcher<br />

(1) Erfolgreiche zweisprachige Erziehung muss eine ganz spezielle Sprachphilosophie<br />

verfolgen. Pragmalinguistische Sprachtheorien sind für die Sprachvermittlung nützlicher<br />

als philologische oder klassisch linguistische, denn sie sehen <strong>Sprache</strong> als einen in ständiger<br />

Bewegung befindlichen Prozess zwischen sprechenden Menschen, nicht als ein von<br />

Menschen losgelöstes Regel- <strong>und</strong> Zeichensystem. Das ermöglicht einen Unterricht, der<br />

den Erfahrungen <strong>und</strong> Fähigkeiten der Kinder weit mehr entspricht.<br />

(2) <strong>Sprache</strong> ist letztlich NICHT LEHRBAR! <strong>Sprache</strong> ist - dem Psychoanalytiker Lacan<br />

zufolge - ein Geschenk. Es muss jemanden geben, der oder die den Kindern seine/ihre<br />

eigene <strong>Sprache</strong> schenken will. Selbstverständlich muss die/der Lernende selbst dazu<br />

beitragen, sich dieses Geschenk anzueignen. Das kann mühevoll sein. Doch jeder Zwang<br />

schadet. Denn <strong>Sprache</strong> lässt sich nicht aufzwingen!<br />

(3) <strong>Sprache</strong>n sind Ausdruck von unterschiedlichen Lebensformen, wie Wittgenstein sagt.<br />

Man lernt sie am besten, indem man die Lebensformen nachinszeniert, in denen sie<br />

gesprochen werden.<br />

Das heißt ganz konkret, dass die Vermittlung einer <strong>Sprache</strong> als Erlernen von Lebensformen<br />

konzipiert werden muss. Das Erlernen von Sprachformen ist wichtig, aber<br />

nachgeordnet.<br />

(4) Es ist nicht Aufgabe von LehrerInnen, wie Schutzengel darüber zu wachen, dass die<br />

Kinder beim Sprachlernen von Richtigkeit zu Richtigkeit voranschreiten <strong>und</strong> niemals vom<br />

Weg der Tugend, d.h. vom Weg der korrekten Sprachverwendung in den Sumpf der<br />

sprachlichen Improvisation abgleiten. Im Gegenteil: Sie sollten dazu ermutigen, auch<br />

Fehler zu riskieren.<br />

(5) Selbstverständlich muss man Sprachformen (= Morphologie, Grammatik, Syntax)<br />

lernen, kennen, können, automatisieren, aber die Priorität liegt auf dem Erleben der<br />

<strong>Sprache</strong> in der lebendigen Interaktion. Die abstrakten Regeln der Sprachstruktur sind<br />

wichtig. Aber sie kommen danach: “Primum vivere, deinde philosophare”. Auf den Unterricht<br />

übertragen: Zuerst die <strong>Sprache</strong> erleben, mit der <strong>Sprache</strong> handeln lernen, dann erst<br />

ihre Gesetze studieren!


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢55


56 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen


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58 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

Dietmar Larcher<br />

Volksgruppensprachen in den Zeiten der Globalisierung<br />

Einige Thesen<br />

1. In Zeiten der Globalisierung wird Mehrsprachigkeit die wichtigste Kompetenz,<br />

die ein Mensch braucht, um sich in der neuen Welt zurecht zu finden <strong>und</strong> in der<br />

neuen Arbeitswelt unterzukommen.<br />

2. Angehörige von kleineren Volksgruppen haben in dieser Hinsicht einen<br />

enormen Vorteil vor der Mehrheitsbevölkerung, weil sie von klein an<br />

gewohnt sind, in mehr als einer <strong>Sprache</strong> zu sprechen, zu denken <strong>und</strong> zu<br />

handeln.<br />

3. Die nationalpolitische Verherrlichung der einen <strong>und</strong> überragenden Muttersprache<br />

ist passé. Die quasi-religiöse Glorifizierung der Muttersprache ebenso. Das gilt<br />

auch für die Volksgruppen <strong>und</strong> ihre <strong>Sprache</strong>n.<br />

4.Mit anderen Worten: <strong>Sprache</strong> als Mitgliedsausweis ist längst nicht mehr so<br />

wichtig wie vor 50 oder 100 Jahren. <strong>Sprache</strong> ist vielmehr ein Lebensmittel, das der<br />

Kommunikation dient.<br />

5. Sprachliche Reinheit ist nicht das Gebot der St<strong>und</strong>e. Wichtiger ist sprachliche<br />

Flexibilität.<br />

6. Sprachliche Interferenzen werden nicht mehr als Ausdruck schlechter Sprachbeherrschung<br />

verstanden, sondern als Beweis sprachlicher Flexibilität.<br />

7. Die Arbeits- <strong>und</strong> Lebensverhältnisse in der globalisierten Welt produzieren neue<br />

Sprachmischungen. Diese sind nicht Zeichen eines Kulturverfalls, sondern sprachlicher<br />

Entwicklung.<br />

8. Für jede Sprachdidaktik, selbstverständlich auch für die Didaktik der Volksgruppensprachen,<br />

ergeben sich daraus einige Konsequenzen:<br />

Noch wichtiger als die Vermittlung von Normen der Standardsprache ist die<br />

Vermittlung kommunikativer Kompetenz.<br />

Noch wichtiger als die Vermittlung sprachlicher Identität ist die Vermittlung<br />

von sprachlichen Kompetenzen, mit deren Hilfe sich die Lernenden selbst<br />

eine Identität aufbauen können.<br />

Wichtiger als die sprachliche Korrektheit in einer einzigen <strong>Sprache</strong> ist die<br />

sprachliche Flexibilität in mehreren <strong>Sprache</strong>n - die Fähigkeit, mit <strong>Sprache</strong><br />

kreativ umzugehen, sich verständlich zu machen, auch wenn man eine<br />

<strong>Sprache</strong> nur sehr unvollkommen beherrscht.


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Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢67<br />

BAKIP KLAGENFURT/CELOVEC DER ZUKUNFT<br />

Ausgearbeitet von Mag. Lucija Ogorevc-Feinig, im September 2010<br />

Status quo<br />

Zweisprachig zur Diplom- <strong>und</strong> Reifeprüfung an der<br />

B<strong>und</strong>es-<strong>Bildung</strong>sanstalt für Kindergartenpädagogik<br />

in Klagenfurt/Celovec<br />

Lehrplanänderung 2003/04: Slowenisch als Freigegenstand wurde abgelöst<br />

durch Slowenisch Volksgruppensprache - als Pflichtgegenstand (anstatt Englisch)<br />

Nach dem an <strong>und</strong> für sich sehr begrüßenswerten Schritt im Rahmen der letzten<br />

Lehrplanänderung im Schuljahr 2003/04, im Zuge welcher der Freigegenstand<br />

Slowenisch zum Pflichtgegenstand Volksgrupppensprache Slowenisch etabliert<br />

wurde - hat sich diese Änderung letztendlich als <strong>und</strong>urchführbar erwiesen:<br />

Slowenisch anstatt Englisch- ohne Möglichkeit Englisch als Freigegenstand zu lernen<br />

- ist im Europa von heute nicht vertretbar - <strong>und</strong> es wurde außerdem von Eltern <strong>und</strong><br />

SchülerInnen mehrheitlich abgelehnt.<br />

Slowenisch Volksgruppensprache wird nach wie vor als Freigegenstand unterrichtet.<br />

Darüber hinaus bietet die Bakip Klagenfurt/Celovec auch Slowenisch als<br />

Fremdsprache an - für all jene SchülerInnen, die Slowenisch von der Pike auf<br />

erlernen wollen bzw. in diese <strong>Sprache</strong> hineinschnuppern wollen - im Sinne vom<br />

interkulturellen Lernen (Language Awareness). Der Pferdefuß daran ist jedoch,<br />

dass die muttersprachlichen sowie nichtmuttersprachlichen SchülerInnen meistens<br />

gemeinsam unterrichtet werden (teils wegen der niedrigen Anzahl der Lernenden,<br />

teils wegen St<strong>und</strong>enkürzungen, weil es sich letztendlich schulorganisatorisch nur<br />

um einen Freigegenstand handelt).<br />

Die Vision ...<br />

Etablierung einer Abteilung für frühkindliche Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit an der Bakip<br />

Klagenfurt/Celovec, wo Slowenisch als Zusatzausbildung (St<strong>und</strong>enausmaß wie Englisch)<br />

angeboten wird. Vorgesehen für SchülerInnen, die aus dem Gegenstand Slowenisch<br />

Volksgruppensprache als Pflichtgegenstand mündlich oder schriftlich diplomieren wollen.<br />

Voraussetzung dafür sind gute Slowenischkenntnisse.<br />

Eine Innovation ist auch ein immersiver Pädagogik- <strong>und</strong> Didaktikunterricht in<br />

slowenischer <strong>Sprache</strong> (St<strong>und</strong>enausmaß von insgesamt 4 St<strong>und</strong>en).<br />

Darüber hinaus tragen auch wir unseren Teil zur interkulturellen Erziehung an der Bakip<br />

bei <strong>und</strong> bieten zum Beispiel Slowenisch für alle Lernende an.


68 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

BAKIP KLAGENFURT/CELOVEC DER ZUKUNFT<br />

Ausgearbeit von Mag. Lucija Ogorevc-Feinig, im September 2010<br />

...die Vision<br />

Zweisprachig zur Diplom- <strong>und</strong> Reifeprüfung an der<br />

B<strong>und</strong>es-<strong>Bildung</strong>sanstalt für Kindergartenpädagogik<br />

in Klagenfurt/Celovec<br />

Die Aufgabenbereiche der Abteilung für frühkindliche Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit<br />

umfasst weiters - neben der fachlichen <strong>und</strong> menschlichen Betreuung der zweisprachigen<br />

SchülerInnen (im Sinne von VertrauenslehrerIn): Organisation, Durchführung <strong>und</strong><br />

Evaluation der Praxis in den zwei- <strong>und</strong> mehrsprachigen Kindergärten in <strong>Kärnten</strong>, das<br />

Auslandspraktikum in Slowenien, sowie die Früherziehungs- sowie Hortpraxis der<br />

zweisprachigen AnwärterInnen.<br />

Die angehenden zweisprachigen PädagogInnen absolvieren einen bestimmten<br />

Praxisanteil (mindestens 50 %) in zwei- <strong>und</strong> mehrsprachigen Kindergärten in Österreich<br />

sowie mindestens ein Blockpraktikum in Slowenien.<br />

Weiters betreuen wir professionell die Auslandsaufenthalte unserer<br />

AustauschschülerInnen in Slowenien <strong>und</strong> lukrieren Stipendien für besonders lernbereite<br />

KandidatInnen.<br />

Die bereits bestehenden langjährigen Kontakte mit unserer Partnerschule Vzgojiteljska<br />

šola Ljubljana sowie unserem Parnterkindergarten Ledina im Zentrum der slowenischen<br />

Hauptstadt pflegen wir auch in Zukunft <strong>und</strong> führen die gemeinsamen Projekte<br />

erfolgreich fort.<br />

Ziel<br />

Das Ziel sind weltoffenene, sprachlich gewandte, flexible, best qualifizierte <strong>und</strong><br />

zertifizierte zweisprachige KindergartenpädagogInnen.<br />

Herausforderungen<br />

• Lehrplanänderung ist notwendig<br />

• Finanzierung des Mehraufwandes <strong>und</strong> die Genehmigung von Kleinstgrupppen (mitunter<br />

einE, zwei oder drei entsprechende KandidatInnen pro Jahrgang)<br />

• Bewusstseinsarbeit in Schule <strong>und</strong> Umfeld. Zum Beispiel die Akzeptanz von<br />

Zweisprachigkeit, vom immersiven Unterricht, der Auslandspraktika <strong>und</strong><br />

Auslandssemester<br />

• Praxisbetreuung müsste auf Slowenien ausgeweitet werden<br />

• Zusatzausbildung zweisprachige FrüherzieherIn <strong>und</strong>/oderplö HorterzieherIn muss<br />

eingeführt werden


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢69


70 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢71


72 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢73


74 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢75


76 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢77


78 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢79


80 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢81


82 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢83


84 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢85


86 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢87


88 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen


Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen ⎢89


90 ⎢ Dokumente, Tischvorlagen, Statements, Präsentationen<br />

Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungssituation für Slowenisch in der<br />

Steiermark<br />

Obwohl laut Staatsvertrag im Land Steiermark die Möglichkeit in Slowenisch als Muttersprache unterrichtet zu<br />

werden gegeben sein sollte, hat man von Landesseite keinerlei Initiativen gesetzt um das Slowenische zu fördern<br />

bzw. an den Schulen anzubieten. (Ausgenommen der muttersprachliche Unterricht in Graz.) Seit Mitte der<br />

1980er Jahre, Anfang der 1990er Jahre ist ein zunehmendes Interesse an Slowenisch zu verzeichnen. Engagierten<br />

LehrerInnen ist es zu verdanken, dass Slowenisch an den Schulen im Grenzbereich seinen Stellenwert bekommen<br />

hat. Auch zahlreiche gemeinsame Aktivitäten mit Partnerschulen wurden iniziiert. Einen Zwischenstand ist im Signal<br />

2008/09 im Artikel „Region der Vielfalt“ nachzulesen:<br />

http://www.pavelhaus.at/upload/media/signal/signal08_09_1.pdf<br />

Die Ausbildung zum/zur Slowenischlehrer/Slowenischlehrerin erfolgt derzeit nur auf der Universität Graz. Das<br />

Pavelhaus bietet seit drei Jahren eintägige Fortbildungen für SlowenischlehrerInnen an <strong>und</strong> lädt dazu kompetente<br />

Vortragende aus anderen slowenischen Minderheiten bzw. aus Slowenien ein.<br />

Im Slowenischunterricht werden teilweise Schulbücher aus <strong>Kärnten</strong>, teilweise aus Slowenien verwendet. Die Kosten<br />

dafür sind hoch.<br />

Für eine Verbesserung des Slowenischen als Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprache wären folgende Maßnahmen<br />

notwendig:<br />

Bereich Kindergarten<br />

- Slowenisch als Schwerpunktsetzung an der BAKIP Mureck<br />

- Förderung der Kindergärten mit Slowenischschwerpunkt, slowenischen Partner-Kindergärten <strong>und</strong><br />

slowenischen Kindern<br />

- Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung der Kindergärtnerinnen<br />

Bereich Schule<br />

- Schwerpunktsetzungen: Slowenisch ab der 1. Klasse VS als Pflichtgegenstand<br />

- Kontinuierliche Fortsetzung des Slowenischunterrichts bis zur 4. HS<br />

- Pro Bezirk (RA/LB/DL) die Möglichkeit schaffen, an einer höheren Schule den Slowenischunterricht<br />

fortführen zu können<br />

- Angebot/Förderung des Slowenischunterrichts an Berufsschulen, höheren Schulstufen erhöhen<br />

- Auch sollte es möglich sein bereits ab 5 Anmeldungen an AHS, mittleren <strong>und</strong> höheren berufsbildenden<br />

Schulen sowie Schulen außerhalb des Geltungsbereiches den Slowenischunterricht durchführen zu<br />

können.<br />

LehrerInnenausbildung<br />

- Ausbildungsmöglichkeiten für SlowenischlehrerInnen im Pflichtschulbereich schaffen<br />

- Weiterbildungsmöglichkeiten für bestehende SlowenischlehrerInnen<br />

Allgemein:<br />

- die Europäische Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen gilt auch für die Steiermark <strong>und</strong> sollte<br />

auch umgesetzt werden<br />

- Aufnahme der Steiermark (inklusive Graz) in das Minderheitenschulgesetz<br />

- Förderung der Zwei-/Mehrsprachigkeit auch außerhalb des Geltungsbereiches des<br />

Minderheitenschulgesetzes<br />

- Förderung von grenzüberschreitenden Schulpartnerschaften<br />

- Förderung des muttersprachlichen Unterrichts


Protokolle ⎢91<br />

Protokolle<br />


 1
<br />


<br />

AG
<strong>Bildung</strong>
–
<strong>Sprache</strong>
<br />

(Protokollentwurf)
<br />

Gesamtarbeitsgruppe
<br />

Ort:
Wien,
Minoritenplatz
2,
großer
Vortragssaal
<br />

Zeit:
Dienstag,
18.
Mai
2010

<br />

Beginn:
12:15
<br />

Ende:

17:30
<br />


<br />

Anwesend:
siehe
Anwesenheitsliste
<br />


<br />

I. Der
Auftrag
des
BKA
an
die
Gruppe
<br />

MinR
Sporrer
begrüßt
die
Anwesenden,
dankt
für
die
erarbeiteten
<br />

Tischvorlagen 1 
<strong>und</strong>
der
damit
verb<strong>und</strong>enen
Strukturierung
der
Inhalte;
<br />

der
Vorschlag
des
Volksgruppenzentrums
sollte
ab
Herbst
2010
in
AG
3
<br />

diskutiert
werden.

<br />

Es
sei
ein
ambitionierter
Auftrag
an
die
AG,
von
der
jedoch
nicht
<br />

gesetzliche
Vorschläge
erwartet
werden;
es
sollten
Expertise
<strong>und</strong>
<br />

Wissen
zur
Verfügung
gestellt
werden.
E
es
gehe
um
ein
modernes
<br />

Verständnis
des
Miteinander
<strong>und</strong>

die
Zugänglichkeit
der
<br />

Mehrsprachigkeit:
Was
kann
die
<strong>Bildung</strong>spolitik,
was
können
die
<br />

Organisationen
dazu
beitragen;
‚Synergien
entdecken;
Sprachpolitik;
<br />

Verbesserungsvorschläge.
<br />


<br />


<br />

Inputs 1 
zu
den
einzelnen
Themenfeldern
wie

<br />

• Ein‐
<strong>und</strong>
Mehrsprachigkeit
gab
es
von
Univ.
Prof.
Dr.
Dietmar
Larcher,
<br />

• Vorschläge
zur
didaktischen
Modernisierung
des
zweisprachigen
<br />

Schulwesens
sowie
zu
Didaktik
<strong>und</strong>
<strong>Sprache</strong>nprestige
von
Univ.
Prof.
<br />

Dr.
Ursula
Doleschal;
<br />





























































<br />

1 
Alle
angeführten
Dokumente
<strong>und</strong>
Tischvorlagen
finden
sich
auf
der
elektronischen
Plattform
<br />

ProjectCare/Dokumente
zur
Sitzung
am
18.
5.
2010.
<br />


92 ⎢ Protokolle<br />


 2
<br />

• Zum
Minderheitenschulwesen
im
Burgenland
von
LSI
Mag.
Edith
<br />

Mühlgaszner,
MAS;
<br />

• Vorschläge
für
die
Reform
des
Minderheitenschulwesens
in
<strong>Kärnten</strong>
<br />

von
Sabine
Sandrieser,
m.
d.
F.
a.
LSI
b.;
<br />

• zu
den
Julius‐Kugy‐Klassen
am
BG
<strong>und</strong>
BRG
für
Slowenen
von
HR
Dr.
<br />

Reginald
Vospernik
<br />


<br />

Diese
Tischvorlagen
wurden
referiert
bzw.
erläutert
<strong>und</strong>
anschließend
<br />

diskutiert.
Themen
wie
Sprachstandsfeststellung
<strong>und</strong>
Fragen
der
<br />

Evaluation
wurden
angesprochen.
Einzelne
TeilnehmerInnen
plädierten
<br />

dafür,
<strong>Sprache</strong>
<strong>und</strong>
Identität
voneinander
trennen,
aber
über
beide
zu
<br />

sprechen.
Schule
könne
zur
Identität
nichts
beitragen.
Wichtig
sei,
eine
<br />

nachhaltige
Sprachförderung
sicherzustellen
<strong>und</strong>
ein
Regionalangebot
<br />

zu
machen.
Die
prinzipielle
Frage,
ethnozentristisches
<strong>Bildung</strong>ssystem
<br />

oder
<strong>Sprache</strong>nangebot
in
der
Region,
das
für
alle
offen
sei,
wurde
<br />

diskutiert.
Lösungen
für
die
Volksgruppensprachen
über
das
<br />

Burgenland
<strong>und</strong>
<strong>Kärnten</strong>
hinaus
seien
gefragt,
aber
nicht
unbedingt
in
<br />

der
Form
einer
gesetzlichen
Regelung.
Beim
Schulverein
Komensky
<br />

denke
man
an
eine
Stiftungslösung
mit
Beteiligung
durch
B<strong>und</strong>,
Land
<br />

usw.
ähnlich
der
Stiftung
des
Theresianums.
Könnte
auch
als
<br />

Sprachangebot
an
die
Mehrheitsbevölkerung
verstanden
werden.
<br />

Möglichkeiten
der
Mehrsprachigkeit,
also
nicht
nur
die
<br />

Zweisprachigkeit,
vom
Kindergarten
an,
wurden
angesprochen
<strong>und</strong>
<br />

Modelle
der
Immersion
<strong>und</strong>
der
language
awareness
angeführt.
Zur
<br />

Ausbildung
der
KindergartenpädagogInnen
in
<strong>Kärnten</strong>
wurde
<br />

angemerkt,
dass
seit
2004/05
im
Freigegenstandsbereich
Englisch
oder
<br />

Slowenisch
gewählt
werde
könne
<strong>und</strong>
dass
die
Regelung
des
<br />

Burgenlandes
anzustreben
sei.
Es
sollte
Slowenisch
als
<br />

Pflichtgegenstand
i.
S.
einer
Zusatzausbildung
geben.
Problem
sei
die
<br />

Ressourcenfrage.
<br />

Dem
Erhalt
der
<strong>Sprache</strong>nvielfalt
stehe
häufig
Pessimismus
gegenüber.
In
<br />

einer
kleineren
Studie
sollten
Aspekte
wie
Einstellungen
<strong>und</strong>
Haltungen
<br />

sowie
die
Inanspruchnahme
der
Angebote
untersucht
werden.
Die
<br />

unterschiedliche
Kenntnis
der
Volksgruppensprachen
der
Kinder
stelle
<br />

ein
methodisch‐didaktisches
Problem
dar.
Das
Minderheitenschulwesen
<br />

werde
von
den
Eltern
zwar
als
ein
attraktives
<strong>Bildung</strong>sangebot
<br />

angesehen
<strong>und</strong>
deshalb
gewählt,
die
Erwartungen
beim
Lernerfolg
seien
<br />

jedoch
eher
gering.
Es
sei
kein
Anliegen,
Slowenisch
als
Umgangssprache
<br />

zu
sprechen.
Slowenisch
werde
wie
eine
Fremdsprache
gesehen.
Zur
<br />

Förderung
der
Sprachkenntnisse
seien
flankierende
Maßnahmen
nötig
<br />

<strong>und</strong>
ein
Konzept
der
sprachlichen
Vielfalt.
Was
könne
getan
werden,
<br />

dass
zB
Slowenisch
als
Umgangssprache
akzeptiert
werde?
Was
ist
das
<br />

Ziel
der
Eltern,
die
offensichtlich
über
die
Ziele
des
Sprachunterrichts



Protokolle ⎢93<br />


 3
<br />

nur
wenig
vertraut
sind?
Ihnen
genüge
oft,
überspitzt
formuliert,
ein
<br />

„Hineinhören“
in
die
<strong>Sprache</strong>.
Was
müsse
zum
Prestige
der
<br />

Volksgruppensprachen
getan
werden,
um
als
Umgangssprachen
<br />

akzeptiert
zu
werden.
Verwendung
als
Umgangssprache
derzeit
kein
<br />

Anliegen.
Ideen
sollen
eingebracht
werden,
aber
nicht
als
Vorwurf.
Am
<br />

Ende
der
Tätigkeit
der
AG
sollten
identitätsstiftende
Maßnahmen
stehen
<br />

(zB
für
die
Medien;
Persönlichkeiten
in
Wirtschaft,
Wissenschaft
<strong>und</strong>
<br />

Politik).
<br />


<br />

II. Festlegen
der
Themenschwerpunkte
<strong>und</strong>
Arbeitsweisen
sowie
<br />

Erstellen
eines
Zeitplans
<br />

Anhand
des
Themenkatalogs
wurden
die
einzelnen
Themen
sowie
ein
<br />

Zeitplan
mit
den
entsprechenden
Verantwortlichkeiten
festgelegt.
Alle
<br />

Dokumente
sollten
auf
die
Projektplattform
gestellt,
die
unterschiedlichen
<br />

Arbeitsunterlagen
abgeglichen
<strong>und</strong>
in
Plenarsitzungen
bzw.
in
Sitzungen
<br />

von
Teilarbeitsgruppen
diskutiert
werden.
Texte
sollten
durch
einzelne
<br />

Arbeitsgruppenmitglieder
erstellt
<strong>und</strong>
entsprechend
diskutiert
werden;…)
<br />


<br />

4.
Allfälliges
<br />

Nächster
Termin
der
Unter‐AG
„Mehrsprachigkeit“:
29.
06.
2010:

<br />

Nächster
Termin
der
Unter‐AG
„Didaktik
<strong>und</strong>
Prestige“:
29.
06.
2010:

<br />

Nächster
Termin
der
gesamten
AG:
21.
09.
2010.

<br />


<br />

Willi
Wolf
(Schriftführer)
<br />


94 ⎢ Protokolle<br />


 1
<br />

AG
<strong>Bildung</strong>
–
<strong>Sprache</strong>
<br />


<br />

Gesamtarbeitsgruppe
<br />

Ort:
Wien,
Minoritenplatz
2,
großer
Vortragssaal
<br />

Zeit:
Dienstag,
21.
September
2010

<br />

Beginn:
11:00
Uhr
<br />

Ende:
16:15
Uhr
<br />


<br />

Anmerkung
zum
Protokoll:

<br />

• Die
Statements
der
Expertinnen
<strong>und</strong>
Experten
werden
auf
die
Plattform
Project‐Care
<br />

gestellt.
<br />

• Die
einzelnen
Diskussionsbeiträge
sind
der
Übersichtlichkeit
halber
durch
<br />

Aufzählungszeichen
(‐)
voneinander
getrennt
<strong>und</strong>,
wie
in
den
letzten
Protokollen,
<br />

nicht
namentlich
ausgewiesen.
Falls
wichtige
Inhalte
fehlen,
bitte
diese
im
Protokoll
<br />

selbst
zu
ergänzen.

<br />


<br />

Anwesend:
siehe
Anwesenheitsliste
<br />


<br />

I. Präsentation
der
Tagesordnung
<strong>und</strong>
des
Tagungsablaufs
<br />


<br />

II. Informationen
zur
Arbeitsweise
der
einzelnen
Arbeitsgruppen
<strong>und</strong>
<br />

die
entsprechenden
Termine
(ARGE‐Treffen,
Deadlines,
Plattform
<br />

Project‐Care)
<br />


<br />

III. Durchsicht
der
letzten
Resümeeprotokolle
<br />

a) Teil‐AG
Mehrsprachigkeit
–
29.6.2010
<br />

b) Teil‐AG
Didaktik,
Prestige;
Mehrsprachigkeit
im
öffentlichen
Raum
–
1.7.2010
<br />

c) Kommentare
<strong>und</strong>
erläuternde
Erklärungen
<br />


<br />

IV. Inputs
<strong>und</strong>
Präsentationen
<br />


<br />

1. Larcher:
Magnet
oder
Museum
<br />

a) Präsentation:
Lesephase,
da
Larcher
aus
ges<strong>und</strong>heitlichen
Gründen
absagen
<br />

musste
–
siehe
auch
Handout
auf
Project‐Care
<br />

b) Diskussion,
Fragen,
Anmerkungen,
Ergänzungen:
<br />

‐ Für
Ungarisch
gäbe
es
Möglichkeiten
für
Partnerschulen/‐klassen
<br />

‐ Auch
für
Romanes
gäbe
es
Partnerschulen
(Pécs)
<br />

‐ Spezifische
Mehrsprachigkeitsdidaktik
sollte
verankert
werden
(nicht
nur
1
+
1)
<br />

‐ Metasprachliche
Kompetenzen
sollten
berücksichtigt
werden
(Transfer
zwischen
<br />

den
<strong>Sprache</strong>n,
Arbeit
mit
dem
Wörterbuch)
<br />

‐ Nicht
nur
Sprachlehrer/innen,
sondern
auch
Fachlehrer/innen
sollten
in
der
<br />

Fortbildung
berücksichtigt
werden
<br />

‐ Neben
pädagogischen
Schwerpunkten
sollten
auch
linguistische
Gr<strong>und</strong>lagen
<br />

berücksichtigt
werden
<br />

‐ Ad
Romanes:
auch
in
Györ
gäbe
es
Partnerschulen
für
Romanes
<br />

‐ Unter
„language
awareness“
sollte
auch
Kroatisch
(<strong>und</strong>
im
Süden
Slowenisch)
<br />

dazugenommen
werden



Protokolle ⎢95<br />


 2
<br />

‐ „Language
awareness“
ist
eine
Gr<strong>und</strong>haltung
beim
Erlernen
von
<strong>Sprache</strong>n,
<br />

braucht
nicht
als
eigenes
Fach
angeboten
werden
(wohl
aber
in
der
<br />

Lehrer/innenaus‐
<strong>und</strong>
Fortbildung)
<br />

‐ ad
Lehrer/innenfortbildung:
Verbesserung
des
Angebots
in
der
<br />

Lehrer/innenfortbildung
(z.B.
österreichweite
Tagungen
wie
etwa
die
CEBS‐<br />

Tagungen)
<br />

‐ Teilnahme
an
Sprachwettbewerben
auf
regionaler
<strong>und</strong>
nationaler
Ebene
<br />

‐ Language
Awareness
auch
für
einsprachige
Lehrer/innen
<br />

‐ Idee
der
zweisprachigen
Schulen
als
„Magnetschulen“
problematisch
–
geht
von
<br />

der
Idee
einer
gemeinsamen
Schule
weg
<br />

‐ Attraktivität
sollte
über
den
Bereich
„Minderheitensprachen“
hinaus
gehen;
auch
<br />

eine
Frage
der
Begrifflichkeit,
die
überdacht
werden
müsste;

<br />

Mehrsprachigkeitskonzept
<strong>und</strong>
Regionalsprachenkonzepte
müssten
über
das
<br />

Bestehende
hinaus
gehen.
<br />

‐ AHS‐Unterstufe
müsste
gleich
behandelt
werden
wie
der
Hauptschulbereich,
da
<br />

es
sonst
Schwierigkeiten
mit
Anmeldezahlen
gibt
<br />

‐ „im
selben
Ausmaß
wie
bisher“
–
problematisch
für
Ungarisch
in
Wien
–
<br />

allgemeine
Formulierung
sollte
den
Kontext
<strong>und</strong>
die
derzeitige
Situation
aller
<br />

Volksgruppen
berücksichtigen
<br />


<br />

2. Didaktische
Aspekte
<br />


<br />

2.1. 
Wakounig
‐
Vorschläge
zur
didaktischen
Modernisierung
<br />

Präsentation:
Siehe
Handout
auf
Project‐Care
<br />

Diskussion:
<br />

‐ Problem
der
Immersion
in
gemischten
Klassen
(mit
nicht
angemeldeten
<br />

Schüler/innen)
<br />


<br />

2.2. 
Angerer‐Pitschko
–
Lehrer/innenausbildung
im
Pflichtschulbereich
<br />

Präsentation:
Siehe
Handout
auf
Project‐Care
<br />


<br />

2.3. 
Stefan
–
Lehrer/innenfortbildung
<br />

Präsentation:
Siehe
Handout
auf
Project‐Care
<br />


<br />

2.4. 
Doleschal
–
Lehrer/innenausbildung
für
die
AHS
<strong>und</strong>
BHS
<br />

Präsentation:
Siehe
Handout
auf
Project‐Care
<br />


<br />

Gemeinsame
Diskussion
zu
2.2.,
2.3.
<strong>und</strong>
2.4.:
<br />

‐ Der
Bereich
der
Lehrlinge
darf
nicht
vergessen
werden
<br />

‐ Eingangsvoraussetzung
B2
kann
an
der
PH‐<strong>Kärnten</strong>
auch
durch
internationale
<br />

Zertifikate
nachgewiesen
werden
<br />

‐ Ein
wichtiges
Gr<strong>und</strong>satzpapier
ist
die
Europäische
Rahmenkonvention
zum
<br />

Schutz
nationaler
Minderheiten;
Unterzeichner
werden
aufgefordert,
<br />

Minderheitensprachen
zu
Pflichtsprachen
zu
machen;
Minderheitensprachen
<br />

sind
in
Österreich
Brückensprachen
zu
Migrationssprachen
<strong>und</strong>
vice
versa
<br />

(Kroatisch,
Serbisch,
Bosnisch);
sollte
adäquat
berücksichtigt
werden
<br />

‐ Strukturierter
Sprachwechsel
an
den
Schulen
sollte
fix
verankert
<strong>und</strong>
die
<br />

spezifische
Form
an
den
Schulen
entschieden
werden
<br />

‐ Sprachausmaß
ist
derzeit
bereits
gesetzlich
fix
verankert
(50:50);
spezifische
<br />

Durchführungsform
sollte
nicht
zu
stark
reglementiert
werden



96 ⎢ Protokolle<br />


 3
<br />

‐ Organisationsmodelle
sollten
nicht
stärker
als
derzeit
reglementiert
werden,
da
<br />

die
Voraussetzungen
vor
Ort
sehr
unterschiedlich
sind
<br />

‐ Längere
Sprachphasen
sollten
gefördert,
aber
die
Organisationsform
den
Schulen
<br />

nicht
im
Detail
vorgeschrieben
werden
<br />


<br />

3. Schulbücher
<br />

Vorgaben
für
Autor/innen
<strong>und</strong>
Mitglieder
der
Gutachter‐/Approbationskommission
–
<br />

Aspekte
der
Volksgruppen
sollten
berücksichtigt
werden;
muss
nur
entsprechend
<br />

formuliert
werden
<br />


<br />

4. Ogorevc‐Feinig
‐
Vorschulische
Erziehung

<br />

Präsentation:
Siehe
Handout
auf
der
Plattform
Project‐Care
<br />

Diskussion:
<br />

‐ In
<strong>Kärnten</strong>
schüttet
das
Land
für
private
Kindergärten
doppelte
Finanzen
aus
<br />


<br />

5. Forschung
<strong>und</strong>
Entwicklung
<br />


<br />

5.1.
Stefan
–
Aufgabenbereiche
<strong>und</strong>
Schwerpunkte
eines
<strong>Pädagogische</strong>n
Zentrums
<br />

für
Volksgruppensprachen

<br />

Präsentation:
siehe
Powerpoint
auf
der
Plattform
Project‐Care
<br />

Diskussion:
<br />

‐ <strong>Sprache</strong>nportfolio:
Südtirol
hat
ein
eigenes
<strong>Sprache</strong>nportfolio
–
Anlehnung?
<br />

<strong>Sprache</strong>nportfolio
funktioniert
im
Gr<strong>und</strong>schulbereich
besser,
weil
nur
eine
<br />

Lehrperson.
Wichtig,
wenn
alle
an
der
Schule
beteiligt
sind.
<br />

‐ <strong>Sprache</strong>nportfolio:
Neuer
Typus,
der
die
Mehrsprachigkeit
einer
Region
<br />

symbolisiert.
Erst‐
<strong>und</strong>
Zweitsprache
mitdenken!

<br />

‐ Erste
Idee:
Erfassung
der
lebensweltlichen
Mehrsprachigkeit.
Portfolio
soll
dies
<br />

erfassen.
An
Uni
Wien
Lehrstuhl
DaZ:
Kompetenzzentrum
für
Sprachdiagnostik.
<br />

Israel:
Sprachstandfeststellungen
im
mehrsprachigen
Bereich
–
<br />

metakommunikative
Fähigkeiten,
auf
die
Bezug
genommen
wird.
<br />

‐ Idee
gefällt
sehr
gut:
Wien
(Ungarn)
Idee
für
die
Ungarn
in
Wien
mitdenken.
<br />

Situation
der
<strong>und</strong>
<strong>Sprache</strong>rwerb
bei
Erwachsenen
mitdenken.
<br />


<br />

5.2.
Doleschal
‐
Forschung
<strong>und</strong>
Entwicklung
aus
der
Sicht
der
Universität
<br />

Präsentation:
siehe
Handout
auf
der
Plattform
Project‐Care
<br />

Diskussion:
<br />

‐ Gleichwertige
Position
aller
Volksgruppen
muss
gewährleistet
werden

<br />

‐ Frage
der
örtlichen
Verankerung
eines
solchen
Zentrums


<br />

‐ Wichtig,
dass
alle
Regionen
mitgedacht
werden.
<br />


<br />

6. Minderheitenschulwesen
<br />


<br />

6.1
Mühlgaszner:

<br />

Problembereiche
im
Burgenland
<strong>und</strong>
jeweilige
Lösungsvorschläge
<br />

Siehe
Handout
auf
der
Plattform
Project‐Care
<br />


<br />

6.2.
Sandrieser:

<br />

Zentrale
Aspekte
des
zweisprachigen
Unterrichts
in
<strong>Kärnten</strong>
<br />

Siehe
Handout
auf
der
Plattform
Project‐Care
<br />


Protokolle ⎢97<br />


 4
<br />

Diskussion:
<br />

‐ Ad
steigende
Anmeldezahlen
in
<strong>Kärnten</strong>:
Je
klarer
der
Rahmen
beschrieben
ist,
<br />

desto
besser
können
sich
Eltern
auf
die
Situation
einstellen

<br />

‐ Keine
Abmeldungen
im
Burgenland
<br />

‐ Ad
Argument
„deutschsprachige
Schüler/innen
sind
benachteiligt“
–
dieses
<br />

Argument
hört
man
in
den
letzten
Jahren
kaum
noch
–
dies
wirkt
sich
auch
auf
<br />

die
Anmeldezahlen
aus
<br />


<br />

V. Themenfelder,
Kernfragen
<strong>und</strong>
Prioritäten;
Auswahl
der
<br />

Quellentexte
<br />

(Liste
der
Themenfelder
etc.
siehe
Powerpoint‐Handout
in
der
Sitzung
bzw.
<br />

Powerpoint
auf
der
Plattform
Project‐Care)

<br />


<br />

Diskussion:
<br />

‐ Frage
zum
Minderheitenschulwesen:
Die
bisher
vorgebrachten
Anliegen
<strong>und</strong>
<br />

Vorschläge
der
Arbeitsgruppe
liegen
bereits
im
Ministerium
auf.
Ändert
sich
am
<br />

Status
der
Überlegungen
etwas
durch
die
Tatsache,
dass

sie
im
Rahmen
dieser
<br />

Arbeitsgruppe
vorgetragen
werden?
Eigentlich
finden
sich
darin
keine
wirklich
<br />

neuen
Vorschläge,
keine
gr<strong>und</strong>legend
neuen
Anliegen
<br />

‐ Im
Regierungsübereinkommen
ist
die
Reform
des
Volksgruppengesetzes
<br />

vorgesehen
–
Arbeitsgruppe
scheint
auf
einem
guten
Weg
<br />

‐ Wie
können
die
Anliegen
der
Arbeitsgruppe
transportiert
werden?
<br />

‐ Anliegen
sind
nach
wie
vor
aktuell,
müssten
schnell
umgesetzt
werden,
da
in
5
<br />

bis
10
Jahren
die
Sprachgruppen
möglicherweise
gar
nicht
mehr
existieren
<br />

‐ Gemeinsames
Minderheitenschulgesetz
wäre
wünschenswert;
es
muss
aber
<br />

schnell
reagiert
werden;
Bereitschaft
zur
Erarbeitung
eines
gemeinsamen
<br />

Volksgruppengesetzes
ist
seitens
der
Arbeitsgruppe
sicher
gegeben
<br />

‐ Gibt
es
Widersprüche
zwischen
den
Ergebnissen
der
ARGE
<strong>und</strong>
dem,
was
bereits
<br />

vorliegt?
<br />

‐ Antwort:
kein
Widerspruch;
Frage
ist
nur,
ob
sich
der
Status
dieser
Forderungen
<br />

geändert
hat?
<br />

‐ Für
<strong>Kärnten</strong>:
in
den
letzten
Jahren
gab
es
keine
Vorschläge,
vieles
wurde
erst
im
<br />

Zuge
dieser
Arbeitsgruppe
entwickelt
<br />


<br />

VI. 
Arbeitsweise:
<br />

Entwurf
durch
ein
Redaktionsteam
(kurze
<strong>und</strong>
prägnante
Texte
mit
Verweisen
zu
<br />

längeren
Texten
bzw.
Anlagen)
<br />


<br />

Rekrutierung
des
Redaktionsteams:
<br />

Domej
(50%),
Angerer‐Pitschko,
Stefan,
Oberhofer
(50%),
Doleschal
(51%),
eventuell
<br />

Larcher
<br />

Zeitlicher
Rahmen:
1
Woche
vor
dem
16.
November
müsste
der
Text
fertig
sein;
Mitte
<br />

Oktober
müssten
Texte
ausgesandt
werden;
Feinschliff
am
16.
November
<br />


<br />

F.d.R.d.A.
<br />


<br />

Mag.
Ferdinand
Stefan
<br />

(Schriftführer)
<br />


<br />

Klagenfurt/Celovec,
am
24.
Sept.
2010




98 ⎢ Protokolle<br />

PROTOKOLL<br />

3. Sitzung der AG <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong><br />

(Gesamtgruppe)<br />

Ort: Wien, Hohenstaufengasse 3<br />

1. Stock, Großer Vortragssaal Zimmer 128<br />

Zeit: Dienstag, 16. November 2010, 11.00 bis 16,30 Uhr<br />

1. Eröffnung<br />

Frau Dr. Christa Achleitner eröffnet die Sitzung <strong>und</strong> begrüßt die Anwesenden.<br />

Herr Dr. Wilhelm Wolf erklärt die Tagesordnung. Diese wird von den Anwesenden<br />

angenommen.<br />

2. Annahme des Protokolls der Sitzung vom 21. September 2010<br />

Das Protokoll wird nach einer kurzen Diskussion angenommen.<br />

3. Diskussion <strong>und</strong> Ergänzung des vorläufigen Schlussberichtes (Stand vom 12.11.2010)<br />

Herr Wolf erklärt die Struktur des Berichts. Der Bericht ist ein Expertenbericht, ergeht an das<br />

B<strong>und</strong>eskanzleramt, dort werden bestimmte Themen noch einmal herausgefiltert, die das BKA<br />

umsetzen möchte. Die Umsetzung ist eine politische. Anzustreben ist ein Schlussbericht, der<br />

überwiegend von allen Teilnehmer/innen der AG getragen wird. Bei bestimmten Themen ist<br />

ein Minderheitenvotum möglich. Der Bericht soll Ende des Jahres fertig sein.<br />

Frau Achleitner weist hin, dass Maßnahmen <strong>und</strong> Instanzen, die zuständig sind, genannt<br />

werden sollen.<br />

Im Folgenden soll auf einzelne Punkte des vorläufigen Berichts hingewiesen werden:<br />

I. Vorbemerkung:<br />

- Zielsetzungen S. 1: Durchgehendes Sprachbildungsprinzip: Sprachbildung vom<br />

Kindergarten bis zur Sek<strong>und</strong>arstufe II – das soll bereits in der Zielsetzung (S. 1) klar<br />

zum Ausdruck kommen. Ebenso ist es notwendig, die Kindergartenpädagogik in<br />

Österreich auf ein universitäres Ausbildungsniveau (tertiäre Ausbildung) zu heben.<br />

(Gombos formuliert dazu einige Forderungen; einzufügen nach dem ersten Absatz S.<br />

1)<br />

- Arbeitsweisen S. 2:<br />

Zur Arbeitsgruppe gehören: Dietmar Larcher, Theodor Domej, Magdalena Angerer-<br />

Pitschko, Ferdinand Stefan, Fritz Oberhofer, Ursula Doleschal, Edith Mühlgaszner,<br />

Gerhard Münster <strong>und</strong> Wilhelm Wolf.<br />

II. Maßnahmen – Raster:<br />

- Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit S. 3:<br />

Fragen des Niveaustufen nach GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für<br />

<strong>Sprache</strong>n): Domej gibt zu bedenken, dass die Kompetenzstufen den<br />

Fremdsprachenunterricht betreffen, nicht aber den Erstsprachenunterricht.<br />

1


Protokolle ⎢99<br />

Das Regionalsprachkonzept ist auf S. 3 unter „Maßnahmen zur Verbesserung der<br />

Organisation …“ zu erwähnen <strong>und</strong> auszuführen.<br />

Ebenso soll die Berücksichtigung der Zweisprachigkeit im Religionsunterricht unter<br />

„Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation …“ S. 3 erwähnt werden.<br />

Branko Lenart (Artikell VII-Kulturverein für Steiermark): Steirische Slowenen haben<br />

Recht auf muttersprachlichen Unterricht, das soll auch im Bericht berücksichtigt<br />

werden; bei Kap II, Europäische Perspektiven (S. 3)<br />

- LehrerInnenaus-, fort- <strong>und</strong> –weiterbildung; S. 4<br />

Gefordert wird eine verstärkte Didaktik (einzelner Unterrichtsgegenstände) in den<br />

Volksgruppensprachen.<br />

Bei diesem Themenbereich sind Querweise auf die Unterlagen von Doleschal,<br />

Angerer-Pischko <strong>und</strong> Stefan sowie Wakounig (III. Anhang/Dokumente) notwendig.<br />

- Forschung <strong>und</strong> Entwicklung; S. 4<br />

Der erste Satz soll lauten: „Erarbeitung von Regionalsprachenkonzepten, Forschung<br />

<strong>und</strong> wissenschaftliche begründete Weiterentwicklung zweisprachiger Methodik <strong>und</strong><br />

Didaktik wird als wesentliche Forschungs- <strong>und</strong> Entwicklungsaufgabe gesehen.“<br />

Notwendig sind größere Forschungen, die Vergleiche von Sprachkompetenzen bei<br />

unterschiedlichen bilingualen Modellen durchführen (Doleschal).<br />

Larcher wird gebeten, zum Begriff des tertium comparationis (S. 5) im<br />

Zusammenhang mit Vergleichsforschung bei zwei- <strong>und</strong> mehrsprachigen<br />

<strong>Bildung</strong>sprozessen einiges zu formulieren.<br />

- Weitere Begleitmaßnahmen; S. 5<br />

Es wird auf die Bedeutung des sozialen <strong>und</strong> familiären Umfeldes für die Zwei- <strong>und</strong><br />

Mehrsprachigkeit hingewiesen. Schule ist nicht imstande, ohne Mitwirkung der<br />

familiären Unterstützung die <strong>Bildung</strong> in Volksgruppensprachen zu leisten.<br />

III. Anhang/Dokumente/Beilagen<br />

- 1. Europäische Perspektiven der Mehrsprachigkeit S. 6<br />

Im dualen Ausbildungssystem ist es unbedingt notwendig, die zweisprachige<br />

Ausbildung zu verankern <strong>und</strong> zu ermöglichen, sowie die entsprechenden<br />

Zielsetzungen aus dem Minderheitenschulwesen zu adaptieren. Eine solche<br />

Maßnahme erfordert auch die zunehmende Bedeutung grenzübergreifender<br />

wirtschaftlicher <strong>und</strong> beruflicher Kooperationen. (Hinzufügen vor dem letzten Absatz<br />

S. 6)<br />

- Beitrag: Mühlgaszner – Minderheitenschulwesen Burgenland S. 8 f<br />

3 Bereiche notwendig:<br />

a) Novellierungsbedarf – Anpassung an das Ktnr Minderheitenschulwesen; ein<br />

Schulgesetz: vom Kindergarten bis zur Matura.<br />

2


100 ⎢ Protokolle<br />

b) Verstärkte Initiativen an Nahtstellen; mehr Kommunikation zwischen LehrerInnen<br />

verschiedener Schultypen über Sprachbildung <strong>und</strong> Sprachprozesse bei SchülerInnen;<br />

Entwicklung eines Instrumentariums für Sprachverhalten von SchülerInnen.<br />

c) Wissenschaftliche Begleitung <strong>und</strong> Evaluierung sowie Vernetzung von innovativen<br />

Modellen zweisprachigen Unterrichts.<br />

- Beitrag: Sandrieser: Minderheitenschulwesen <strong>Kärnten</strong> S. 10<br />

Siehe dazu Unterlage „Reform des Minderheiten-Schulgesetzes für <strong>Kärnten</strong>“<br />

Bezüglich der Anmeldemöglichkeit ist Frau Sandrieser für eine moderate Form – es<br />

soll sowohl zum einsprachigen als auch zum zweisprachigen Unterricht angemeldet<br />

werden. Nicht unbedingt die Abmeldemöglichkeit (siehe Burgenland).<br />

Herr Münster bezweifelt die Berücksichtigung des politischen Kalküls bei moderaten<br />

Formen.<br />

Wolf – die zweisprachige Qualifikation für die SchulleiterInnen soll im Bericht an<br />

prominenter Stelle verankert werden.<br />

Ogorevc-Feinig – die Aufsicht für die KindergärtnerInnen soll ebenfalls zweisprachig<br />

qualifiziert sein.<br />

Gombos – das Konzept von „Tri roke – Drei Hände – Tre mani“ soll als Ergänzung<br />

hinzugefügt werden.<br />

- Beitrag: Stefan: LehrerInnenaus- <strong>und</strong> –fortbildung; S. 12<br />

Sie dazu Unterlage von Angerer-Pitschko <strong>und</strong> Stefan „LehrerInnenausbildung <strong>und</strong><br />

LehrerInnenfortbildung an <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong>n“<br />

Curricula für zweisprachige Ausbildung werden an der PH <strong>Kärnten</strong> wissenschaftlich<br />

begleitet <strong>und</strong> bei Bedarf verändert.<br />

Didaktische <strong>und</strong> methodische Vorschlägen sollen mit dem Papier von Wakounig<br />

abgestimmt werden.<br />

In der Ausbildung fehlt die fachsprachliche Ausbildung für Slowenisch/Deutsch.<br />

In Bgld <strong>und</strong> Ktn soll die Ausbildung auch in Volksgruppensprachen stattfinden. Frage<br />

der gesetzlichen Verankerung.<br />

Lehrerfortbildung soll zunehmend grenzüberschreitend angeboten werden (siehe<br />

CROMO-Initiative).<br />

Pflicht zur Lehrerfortbildung – Umsetzung: § 51, 2 (Lehrerpflichten).<br />

- Beitrag: Doleschal: Siehe dazu Unterlage „Universitäre LehrerInnenausbildung“; S. 13ff<br />

Bei Fortbildung mit anderen Vorschlägen akkordieren.<br />

Abzuklären sind Kostenschätzungen bei Fortbildungsmaßnahmen.<br />

Notwendig ist, gute Schulbücher zu entwickeln. Attraktive Schulbücher sind Ausdruck<br />

des <strong>Sprache</strong>nprestiges.<br />

Förderung der Ausbildung von LehrerInnen in den Volksgruppensprachen als<br />

Fachsprachen.<br />

Herausgabe von Fachbüchern in Volksgruppensprachen (finanzielles Problem, weil<br />

kleine Auflagen!).<br />

- Beitrag: Stefan: Forschung <strong>und</strong> Entwicklung, S. 20 bzw. 24-27<br />

Sie dazu Unterlagen Angerer-Pitschko <strong>und</strong> Stefan „Einrichtung regionaler<br />

pädagogischer Zentren für Volksgruppensprachen“ <strong>und</strong> „Forschung <strong>und</strong> Entwicklung“<br />

Plädiert für den Begriff „Interdisziplinäres Zentrum“ (ähnlich wie im Papier von<br />

Wakounig)<br />

3


Protokolle ⎢101<br />

Im Bereich Forschung <strong>und</strong> Entwicklung ist Erforschung von Volksgruppensprachen<br />

notwendig. Dies ist ein anderer Zugang als in der traditionellen<br />

Fremdsprachenforschung.<br />

Forschungsergebnisse sollen in die Weiterentwicklung des zweisprachigen Unterrichts<br />

rückfließen.<br />

Abgleichen mit Vorschlägen anderer KollegInnen in der AG.<br />

- Beitrag: Wakounig: Forschung <strong>und</strong> Entwicklung sowie Didaktik; S. 21-23<br />

Siehe dazu Unterlage Wakounig „Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen“<br />

Charta für Regional- <strong>und</strong> Minderheitensprachen (1992) soll Gr<strong>und</strong>lage für Reformen<br />

im Minderheitenschulwesen sein.<br />

Notwendigkeit der Ausdehnung von Unterrichtszeiten in Volksgruppensprachen.<br />

Erprobung verschiedener Modelle von Immersion (frühe, totale, partielle).<br />

Begleitung <strong>und</strong> Erforschung immersiver Modelle.<br />

Ausbildung von LehrerInnen für immersive Modelle.<br />

Gesetzliche Änderung: Getrennte Beurteilung von Sprachleistungen.<br />

Einführung verbaler Beurteilungen auf den ersten beiden Schulstufen.<br />

Berücksichtigung zeitgemäßer didaktischer <strong>und</strong> methodischer Aspekte.<br />

Langzeitstudien über zwei- <strong>und</strong> mehrsprachige Kinder.<br />

- Beitrag: Oberhofer: Text bzw. Unterlage wird nachgeliefert<br />

Volksgruppenangehörige haben in Wien weniger Rechte als etwa in <strong>Kärnten</strong> oder<br />

Burgenland. Das betrifft besonders die schulische Ausbildung in den<br />

Volksgruppensprachen.<br />

In Wien etwa 40.000 ungarisch sprechende Personen. Schulische Ausbildung fehlt.<br />

Plädiert für ein einheitliches Volksgruppenschulgesetz.<br />

Für Wien <strong>und</strong> Umgebung sollte ein schulisches Regionalsprachenkonzept umgesetzt<br />

werden. Damit könnten mehrere <strong>Sprache</strong>n berücksichtigt werden.<br />

4. Weitere Vorgangsweise<br />

Bis zum 30. November 2010 können zu bestimmten Punkten im vorläufigen Schlussbericht<br />

Ergänzungen <strong>und</strong> Zusätze gemacht werden. Anschließend wird von der Redaktionsgruppe der<br />

endgültige Maßnahmenkatalog bzw. Bericht erstellt.<br />

5. Allfälliges – entfällt.<br />

Für das Protokoll:<br />

Dr. Vladimir Wakounig<br />

Klagenfurt/Celovec, 26.11.2010<br />

4


102 ⎢ Protokolle<br />

1<br />

AG <strong>Bildung</strong> -<strong>Sprache</strong><br />

Teil-AG Mehrsprachigkeit: 29.06.2010<br />

Resümeeprotokoll<br />

Anwesend: s. beiliegende Liste<br />

1. Einleitend wird festgestellt <strong>und</strong> bedauert, dass es mit der elektronischen Terminfindung<br />

vereinzelt Probleme gegeben hat. Die Teil-AG Mehrsprachigkeit wurde<br />

nicht, wie ursprünglich geplant, geteilt (im öffentlichen Raum, in <strong>Bildung</strong>seinrichtungen)<br />

- Gr<strong>und</strong>: geringe TN-Zahl bei der ersten Teilgruppe. Eine weitere<br />

Informationsschleife bei der Terminerfassung wird künftig "eingebaut".<br />

Für die Teilgruppen sind Ergebnisprotokolle vorgesehen - die Form könnte auch<br />

für den Maßnahmenkatalog herangezogen werden, die Protokollführung übernimmt<br />

für diese Sitzung der Vorsitzende. Zum geplanten Sitzungsablauf wird<br />

eine Powerpointpräsentation angeboten <strong>und</strong> von den TN angenommen (s. Anhang).<br />

2. Projectcare - kurze Einführung zum Gebrauch der Plattform durch Claudia<br />

Koch, BMUKK, Abt. I/1. Damit soll eine Informationsmöglichkeit geboten werden.<br />

3. Organisatorisches <strong>und</strong> Ergebnissicherung<br />

Ergebnisse sollen anhand von Inputs wie Tischvorlagen, bei denen Kernfragen<br />

bzw. Prioritäten herausgearbeitet werden, in folgendem Vorschlag zur Gliederung<br />

im Maßnahmenkatalog festgehalten:<br />

− Beschreiben der derzeitigen Situation (Ist-Stand)<br />

− Beschreiben der gewünschten Veränderungen<br />

− Mögliche Lösungsansätze<br />

Welche Ergebnisse sind möglich?<br />

− Beiträge zur Veränderung des Volksgruppengesetzes<br />

− Beiträge zu Veränderungen der Minderheitenschulgesetze (?)


Protokolle ⎢103<br />

2<br />

− (darüber hinaus gehende) Empfehlungen<br />

Nächster Termin der Gesamtgruppe:<br />

20.09.2010, 11:00 - 16:30<br />

4. Kernfragen/Prioritäten<br />

Die AutorInnen skizzieren noch einmal kurz ihre Tischvorlage <strong>und</strong> setzen Prioritäten<br />

bzw. nennen die Kernprobleme.<br />

• Edith Mühlgaszner (geht vom Entschließungsantrag des Burgenländischen<br />

Landtags von 2005 aus <strong>und</strong> erwähnt die bereits erfolgten Verbesserungen<br />

im Pflichtschulgesetz bei den Teilungszahlen).<br />

Auf unterschiedliche Eröffnungszahlen im AHS-Bereich wird hingewiesen.<br />

• Notendruck auf der vierten Schulstufe; nach 1. Schularbeit erfolgt Abmeldung,<br />

wenn schlechte Note - Abhilfe: Abmelderegelung wie beim Religionsunterricht.<br />

Wahrung der Kontinuität vom Kindergarten bis zur Universität.<br />

LehrerInnenausbildung <strong>und</strong> BAKIP<br />

• Info auch an die Uni<br />

Zulassungsbedingungen bei der Zentralmatura: Englisch <strong>und</strong> Minderheitensprache<br />

können künftig nicht mehr gegeneinander getauscht werden. In der<br />

Teil-AG dazu keine einheitliche Meinung.<br />

• Beim Lehramt für die AHS erscheint es wichtig, dass im Zeugnis auch die<br />

Befähigung, einen bestimmten Unterrichtsgegenstand auch in der Minderheitensprache<br />

unterrichten zu können, vermerkt wird. Bedarf derzeit der persönlichen<br />

Initiative. Im Kreis der TN nur ein diesbezüglicher Fall bekannt. In<br />

den übrigen Fällen stellt die Schulleitung die Befähigung fest!<br />

• Die Zweisprachigkeit auch im Kindergarten nicht eindeutig geregelt. Günstige<br />

Rahmenbedingungen für Mehrsprachigkeit sollen geschaffen werden.


104 ⎢ Protokolle<br />

3<br />

Bezüglich der Sprachkompetenz erscheint der GERS hilfreich. Die Wichtigkeit<br />

der Elternarbeit wird betont.<br />

Sabine Sandrieser<br />

Notwendigkeit zwei- <strong>und</strong> mehrsprachiger Unterrichtskonzepte für die<br />

Sek<strong>und</strong>arstufe I<br />

• <strong>Bildung</strong>sstandards (BIST) bzw. Kompetenzbeschreibungen in der ersten<br />

bzw. zweiten <strong>Sprache</strong>n erforderlich - Aufgabe für die Didaktikgruppe.<br />

• Getrennte Beurteilung für Deutsch, Lesen, Schreiben <strong>und</strong> Slowenisch, Lesen,<br />

Schreiben<br />

• LehrerInnenbildung<br />

verpflichtender Auslandsaufenthalt, auch für Kindergartenpädagoginnen -Lösung<br />

müsste wegen der Finanzierung gef<strong>und</strong>en werden, z.B bilaterale Abkommen!<br />

- Wurde deshalb im Curriculum abgelehnt (PH Ktn.) Ausbildung für<br />

Sek. I wird in Ktn. mit Uni durchgeführt, Werbebroschüre geht an die Schulen.<br />

• 2-sprachige HS-Klassen: s. Beispiel Burgenland<br />

Auch die Frage 2-sprachiger Zeugnisse erscheint wichtig, in HS in Ktn. noch<br />

nicht, wird von Eltern allerdings verlangt.<br />

• Fachdidaktikzentrum für Volksgruppensprachen<br />

Adaptierung des Minderheiten-Schulgesetzes<br />

Sek. II, PTS, berufsbildende Schulen; im vorschulischen Bereich. Für die<br />

Tagesbetreuung stehen seitens des B<strong>und</strong>es 5 WE zur Verfügung, die im B<br />

auch zweisprachig genützt werden, in Ktn. nicht (auch Ressourcenfrage)<br />

• Von Frau Dir. Hanzl wird ein kurzer Überblick über die Komenskyschule geboten:<br />

Sprachkontinuität vom Kindergarten bis zur Matura; Tschechisch,<br />

Slowakisch <strong>und</strong> Ungarisch - um Balance bemüht; Einsatz von Natives.<br />

Orientierung am Konzept bilingualer Schulen in Wien


4<br />

Protokolle ⎢105<br />

5. Der Titel AG <strong>Bildung</strong> - <strong>Sprache</strong> wird auszuleuchten versucht, ohne eine lange<br />

Debatte über die Definition des <strong>Bildung</strong>sbegriffes zu führen. <strong>Bildung</strong> ist jedenfalls<br />

mehr als <strong>Sprache</strong>. Von AG 2 wird der Begriff " interkulturelle Kompetenz"<br />

aufgenommen <strong>und</strong> diskutiert. Kritisch wird der Begriff "interkulturell" gesehen,<br />

letztlich geht es nach Meinung der Gruppe um intrapersonale Kompetenzen.<br />

• Ideal: interkulturelle Gesellschaft; Weg dorthin über "nicht gegeneinander" -<br />

miteinander - zum Füreinander!<br />

• Präsenz der Volksgruppensprachen in den Medien - (Sprachregelung erforderlich:<br />

Verwendung des Begriffs Minderheitensprache vs. Volksgruppensprache,<br />

Anm. Protokollführer)<br />

• Die <strong>Sprache</strong>n der Volksgruppen werden unter den Gesichtspunkten Engführung<br />

vs. Öffnung diskutiert <strong>und</strong> für Öffnung bzw. gegebenenfalls gelegentlich<br />

auch ersteres wichtig - bedarf noch weiterer Klärung.<br />

Mehrsprachigkeit im öffentlichen Raum wenig präsent; auf Radiobeispiel<br />

wird verwiesen (eigener Sender - immer wiederkehrende Sequenzen); Synchronisation<br />

werden bei englischsprachigen Kindersendungen als unnötig<br />

angesehen, weil sie sprachunterstützend wirken könnten (Beispiel Skandinavien)<br />

…<br />

• Mehrsprachigkeit in <strong>Bildung</strong>seinrichtungen: Hinweis auf Erkenntnis des VfGH<br />

zum Elementarunterricht auf der vierten Schulstufe in Ktn. - für Mehrsprachigkeit<br />

<strong>und</strong> nicht auf einsprachige Klassen abgestellt.<br />

W. Wolf<br />

Schriftführer


106 ⎢ Protokolle<br />

1<br />

AG <strong>Bildung</strong> – <strong>Sprache</strong><br />

Teil – AG: Didaktik, Prestige; Mehrsprachigkeit im öffentlichen -Raum:<br />

Wien, 1.7.2010<br />

Protokoll<br />

Anwesend: siehe beiliegende Liste<br />

1. Organisatorisches<br />

Da es bei der elektronischen Terminfindung mit „Doodle“ vereinzelt Probleme gegeben hat,<br />

wird das Programm von Frau Claudia Koch, BMUKK Abt. I/1, den Mitgliedern der<br />

Teil-AG präsentiert <strong>und</strong> erläutert. Anschließend wird in den Gebrauch der Plattform<br />

"projectcare" eingeführt, die eine elektronische Informationsmöglichkeit mit den wesentlichen<br />

Dokumenten bzw. Texten für diese AG darstellt.<br />

Die vorgeschlagene TO wird angenommen.<br />

2. Ergebnissicherung<br />

Ergebnisse sollen anhand von Inputs wie Tischvorlagen, bei denen Kernfragen bzw. Prioritäten<br />

herausgearbeitet wurden, in einem Maßnahmenkatalog festgehalten werden.<br />

Vorschlag zur Gliederung<br />

− Beschreiben der derzeitigen Situation (Ist-Stand)<br />

− Beschreiben der gewünschten Veränderungen<br />

− Mögliche Lösungsansätze<br />

Welche Ergebnisse sind möglich?<br />

− Beiträge zur Veränderung des Volksgruppengesetzes<br />

− Beiträge zu Veränderungen der Minderheitenschulgesetze (?)<br />

− (darüber hinaus gehende) Empfehlungen<br />

3. Durcharbeiten der Tischvorlagen<br />

Zu den von den einzelnen Gruppenmitgliedern bereits erarbeiteten Tischvorlagen werden in<br />

der Folge Kernfragen bzw. Prioritäten herausgearbeitet:


Protokolle ⎢107<br />

2<br />

Didaktik <strong>und</strong> Mehrsprachigkeit<br />

• <br />

• Das Ziel müsse Mehrsprachigkeit sein.<br />

• Anstelle der Anmeldemöglichkeit in <strong>Kärnten</strong> wäre eine Abmeldemöglichkeit wie im<br />

Burgenland wünschenswert. Die Abmeldemöglichkeit sei politisch allerdings heikel<br />

<strong>und</strong> habe 1958/59 gegolten, davor war der Schulbesuch im Geltungsbereich obligatorisch,<br />

dann gab es den Anmelderlass unter Landeshauptmann Wedenig (22. 09. 1958).<br />

Diese Forderung müsse aktuell als Konsens formuliert werden können.<br />

Lösungsansätze<br />

Vorgeschlagen wird, dass die Abmeldemöglichkeit am Anfang als Pilotversuch<br />

gestartet werden könnte, um mehr Freiwilligkeit entstehen zu lassen.<br />

Insbesondere dort, wo bereits dreisprachige Kindergärten bestehen.<br />

Langsam Klimaveränderung in <strong>Kärnten</strong>; derzeit allerdings wahrscheinlich<br />

nicht durchsetzbar. Im Burgenland seit Jahren keine Abmeldung, sondern zB<br />

bei zu befürchtender schlechter Leistungsbeurteilung Abmeldung <strong>und</strong><br />

gleichzeitig Anmeldung zur unverbindlichen Übung. Aanaloge Regelungen<br />

wie beim Religionsunterricht sind wünschenswert. Über die<br />

Abmeldemöglichkeit sollte nachgedacht werden, was kurz-, mittel- bzw.<br />

langfristig realisierbar sein könnte.<br />

• In der Sek<strong>und</strong>arstufe I sollte das Angebot genauso wie in der Gr<strong>und</strong>schule sein, weil<br />

es sonst zu einer Infantilisierung der <strong>Sprache</strong> käme. Ein solcher "heimlicher" Lehrplan<br />

sei gefährlich.<br />

• Experimente der Mehrsprachigkeit: Schnupperlehre mit language awareness. Dazu ein<br />

konkretes Beispiel: die Volksschule Goldschlagstraße in Wien.<br />

• Möglichst viel Offenheit sei wünschenswert, denn die Dichotomie Mehrheit: Minderheit<br />

bewirke die Abwehrhaltung (Schutz der Muttersprache).<br />

• Sprachstandsfeststellung: Wo steht das Kind, wie ist die individuelle Förderung? – ein<br />

weiterer Problemkreis. Wünschenswert wären nach Ansicht einzelner AG-TN standardisierte<br />

Methoden zu dieser Sprachstandsfeststellung.


108 ⎢ Protokolle 3<br />

• Julius Kugy-Klassen<br />

In den Kugyklassen werden neben Slowenisch <strong>und</strong> Deutsch die Nachbarsprache<br />

Italienisch <strong>und</strong> die Staatssprachen die global dominierende <strong>Sprache</strong> Englisch erlernt.<br />

Beim <strong>Sprache</strong>nlernen werde auch Kultur vermittelt. Ein einwöchiges "Sprachbad"<br />

(gemeint ist das „Eintauchen“ in eine andere <strong>Sprache</strong> als totale Immersion) zu Beginn<br />

sei wünschenswert. Deutsch, Slowenisch <strong>und</strong> Italienisch werden im Immersionsverfahren<br />

gelehrt (=CLIL), Englisch als Fachunterricht. In den Kugyklassen konnte<br />

das Tandemprinzip (Lernpartnerschaft zwischen jeweils zwei SchülerInnen mit unterschiedlichen<br />

–Erstsprachen zum Zweck des <strong>Sprache</strong>ntausches) jedoch nicht verwirklicht<br />

werden, weil die ursprünglich angestrebte Mischung der Schülerpopuilation<br />

(Hälfte österreichisch, ein Viertel slowenisch, ein Viertel italienisch) längerfristig<br />

nicht in ausreichendem Ausmaß realisiert werden konnte, da nur eine kleine Zahl von<br />

Eltern aus Italien <strong>und</strong> Slowenien ihre 10-jährigen Kinder ins Ausland schicken wollte.<br />

In der gesamten Gymnasialzeit besteht die Möglichkeit zum Erwerb weiterer <strong>Sprache</strong>n:<br />

Französisch, Russsisch, Spanisch, Latein.<br />

Schwierigkeiten gebe es bei der Finanzierung des zusätzlichen <strong>Sprache</strong>nunterrichts.<br />

Die Prof. Busch <strong>und</strong> Gombos haben ein Projekt über Abgänger der Kugyklassen gemacht<br />

(Interviews), wie es Ihnen später ergangen ist. Ergebnisse werden im Herbst<br />

vorliegen.<br />

Die Schulgeldfreiheit müsse gewahrt bleiben, Geld für zusätzliche Sprachassistenzen<br />

könne z. B. durch Zuteilung zusätzlicher Werteinheiten aufgebracht werden. Denn<br />

Mehrsprachigkeiten gebe es nicht zum Nulltarif, didaktische Möglichkeiten Sprachbad<br />

bzw. Immersionsunterricht. Didaktik: Unsere Sprachvermittlung greife zu kurz.<br />

Resümierend ist zu den Kugyklassen festzustellen, dass es zu keinen Schulgeldzahlungen<br />

kommen dürfe, die rechtliche Basis dafür geschaffen werden müsse<br />

(Änderungen erforderlich) <strong>und</strong> zusätzliche Mittel (zB durch Zuteilung zusätzlicher<br />

Werteinheiten) dafür notwendig wären.<br />

• Das jahrelange Projekt der HAK Frauenkirchen mit Fertöd in Ungarn sei beispielgebend.<br />

Dabei pendeln LehrerInnen aus Ungarn nach Österreich <strong>und</strong> umgekehrt. Anregung<br />

zum Versuch mit einer gemischten „pannonischen“ Klasse.


Protokolle ⎢109<br />

4<br />

• Hospitationen zur Didaktik der zweiten <strong>Sprache</strong> als Fremdsprache <strong>und</strong> Unterrichtsinhalten<br />

Heterogenität in den Klassen im Burgenland keine Teamlehrerinnen in den<br />

Klassen; welche Hilfen dann? Wie den Lehrerinnen helfen? Fachdidaktikzentrum im<br />

Burgenland, Sprachwerkstatt; Zusammenarbeit; Anregungen sollten von dieser Gruppe<br />

ausgehen.<br />

• Implementationsstrategie<br />

Elterninteresse für <strong>Sprache</strong>n ist zu nützendes Potenzial. Drei oder vier <strong>Sprache</strong>n an<br />

zweisprachigen Schulen als unverbindliche Übungen - wäre Offenheit.<br />

• Schulversuche zur Mehrsprachigkeit können <strong>Sprache</strong> intensivieren,<br />

• Jahrelanger Wunsch der Elternverbände nach zeitgemäßen Au-pair-Modellen, dafür<br />

zwischenstaatliche Kooperationen nützen.<br />

• Erstsprache Kroatisch, als Nachbarschaftssprache Fremdsprache - in Lehrerinnenfortbildung<br />

große Herausforderung, mit dieser Mischung umgehen können. Sprachdiagnose:<br />

welches Können für AFB? - Konsequenzen für Lehreraus- <strong>und</strong> Lehrerfortbildung?<br />

Unterrichtsmaterialien, Curricula.<br />

Regionalsprachenkonzept vs Minderheitensprache<br />

• Elemente für ein Regionalsprachenkonzept statt eines Minderheitengesetzes.<br />

Regionalsprachenkonzept noch diffus,<br />

Rechtliche Aspekte: ZB Slowenisch als Fremdsprache lernen ist nicht Lernen von<br />

Slowenisch als Volksgruppensprache – Akzeptanz? Gangbarer Weg: Unterricht<br />

vielleicht bei Grenzgemeinden beginnen.<br />

Am Europäischen Fremdsprachenzentrum in Graz gibt es zwei Projekte, die für diesen<br />

Kontext relevant sein könnten:<br />

1. CARAP:A framework of reference for pluralistic approaches<br />

http://carap.ecml.at/<br />

2. EBP-ICI: Minority languages, collateral languages and bi-/plurilingual<br />

education<br />

http://ebp-ici.ecml.at/


110 ⎢ Protokolle 5<br />

Welche Länder führend bei der Mehrsprachigkeit? Was kann man abschauen?<br />

Wo in Europa gibt es ähnliche Probleme? zB Sorben.<br />

Nachbarschaftssprachendidaktik näher als Fremdsprachendidaktik – sollte genützt<br />

werden.<br />

Mehrsprachigkeit im öffentlichen Raum<br />

• Volksgruppensprachen sind nicht akzeptiert als <strong>Sprache</strong>n der Region, häufig spüre<br />

man geradezu Feindseligkeit.<br />

• Schon im Kindergarten sollten die Kinder ihre/die zweite <strong>Sprache</strong> hören, wenn nicht<br />

im Umfeld der Kinder (Beispiel aus dem Burgenland: Gemeinde bietet Volksgruppensprachen<br />

an; Beispiel mit rumänischer <strong>und</strong> kroatischer <strong>Sprache</strong> Kinder sollen auch in<br />

ihrer <strong>Sprache</strong> angesprochen werden.).<br />

• Zweisprachige Zeitungen <strong>und</strong> Zeugnisse in <strong>Kärnten</strong> wie zum Beispiel in Ungarn.<br />

• Es gibt wenig Angebote für Jugendliche. Für Schülerinnen der Sek<strong>und</strong>arstufe I Präsenz<br />

in den Medien auch Ansatzpunkt für Motivation.<br />

Thema Radio wurde in der anderen Teil-AG bereits am Dienstag besprochen <strong>und</strong> nur<br />

ergänzt: 24 St<strong>und</strong>en Ausstrahlung erschiene wünschenswert, internationale Beispiele<br />

für Kooperation finden. Insbesondere das Fernsehen (<strong>und</strong> zwar das österreichische<br />

Fernsehen) biete kein adäquates Programm in Slowenisch, genauer gesagt viel zu wenig<br />

(1/2 St<strong>und</strong>e am Sonntagnachmittag). Wenn hier regelmäßig etwas käme (z.B. fünf<br />

Minuten pro Tag bei B<strong>und</strong>esland heute) wäre das eine öffentlichkeitswirksame Maßnahme.<br />

• In welchen Gegenden, in denen zweisprachiges Umfeld fehlt, werden Volksgruppensprachen<br />

wie lebende Fremdsprache gesprochen? Kann fürs <strong>Sprache</strong>nlernen genutzt<br />

werden.<br />

Kinder werden zu Hause nicht unterstützt <strong>und</strong> Schule allein kann <strong>Sprache</strong>nlernen nicht<br />

leisten. Immersionsprojekte mit Prof. Larcher im Burgenland geplant.<br />

• Kindergartenmodell im Burgenland: zweisprachige Pädagoginnen, Assistenzen einsprachig.<br />

Im Norden verwenden Kinder nicht die <strong>Sprache</strong>; Kindersendungen wichtig;<br />

Motivation der Eltern positiv aufnehmen.<br />

• Lernen der <strong>Sprache</strong> als Gewinn/Gebrauchswert.


Protokolle 6 ⎢111<br />

Es bündelt sich in der Schule, was in der Gesellschaft schief läuft- auch Spiegel der Gesellschaft.<br />

Schule allein kann Sprachvermittlung nicht schaffen; bei Prestige noch viel zu tun;<br />

viele profitieren weit über die Grenze hinaus; Schule nicht als Allheilmittel; Zusammenarbeit<br />

mit den Nachbarn nötig.<br />

4. Erstellen eines Maßnahmenkatalogs<br />

• Beiträge zur Veränderung des Volksgruppengesetzes<br />

• Beiträge zu Veränderungen der Minderheitenschulgesetze (?)<br />

• (darüber hinaus gehende) Empfehlungen<br />

• Beschreiben der derzeitigen Situation<br />

• (Ist-Zustand)<br />

• Beschreiben der gewünschten Veränderungen<br />

• Lösungsmöglichkeiten<br />

5. Allfälliges<br />

Termine:<br />

Teil-AG „Didaktik, Prestige“, „Mehrsprachigkeit im öffentlichen Raum“<br />

20.09.2010, 11:00 – ca. 18:00; BKA<br />

Themen: Lehrerinnenaus- <strong>und</strong> Lehrerinnenfortbildung (Doleschal, Gombos)<br />

Konsequenzen für LehrerInnenausbildung <strong>und</strong> Weiterbildung,<br />

Leistungsbeurteilung <strong>Sprache</strong>, Erstellung von Unterrichtsmaterialien<br />

<strong>und</strong> Curriculum (AHS.<br />

Input: Studien (Doleschal, Gombos, Wakounig)<br />

Didaktik in der Lehrerinnenfortbildung (nur kommunikativ?)<br />

Immersion (Unterlagen werden von Prof. Larcher zur Verfügung<br />

gestellt)<br />

Gesamtgruppe: <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong><br />

21. 09. 2010: 11:00 – ca. 16:30; BKA


112 ⎢ Protokolle<br />


 1
<br />

AG
<strong>Bildung</strong>
–
<strong>Sprache</strong>
<br />


<br />

Teil‐AG:

<br />

Didaktik,
Prestige;
Mehrsprachigkeit
im
öffentlichen
Raum
<br />

Ort:
Wien,
B<strong>und</strong>eskanzleramt
<br />

Zeit:
Montag,
20.
September
2010

<br />

Beginn:
11:00
Uhr
<br />

Ende:
18:00
Uhr
<br />


<br />

Anmerkung
zum
Protokoll:

<br />

• Die
Statements
der
Expertinnen
<strong>und</strong>
Experten
sind,
sofern
kein
Handout
vorhanden
<br />

war,
stichwortartig
festgehalten.
Falls
wichtige
Inhalte
fehlen,
bitte
diese
im
Protokoll
<br />

selbst
zu
ergänzen.
Dies
gilt
auch
für
die
Diskussionsbeiträge.
Personen
werden
ohne
<br />

Titel
<strong>und</strong>
Vorname,
d.h.
nur
mit
Familiennamen
genannt.
<br />

• Die
einzelnen
Diskussionsbeiträge
sind
der
Übersichtlichkeit
halber
durch
Aufzählungszeichen
(‐)
voneinander
getrennt
<strong>und</strong>,
wie
in
den
letzten
Protokollen,
nicht
namentlich
ausgewiesen.

<br />


<br />

Anwesend:
siehe
Anwesenheitsliste
<br />


<br />

1. Präsentation
der
Tagesordnung

<br />


<br />

2. Durchsicht
des
letzten
Protokolls
<br />

a) Änderungen
zum
Entwurfsprotokoll
vom
20.8.2010
<br />

‐ Kugyklassen
<br />

‐ HAK‐Frauenkirchen
<br />

b) Einzelne
Punkte
müssten
ergänzt
werden:
<br />

‐ <strong>Bildung</strong>spyramide
abbauen
<br />

‐ Regionalsprachenkonzept
vs.
Minderheitensprachen
(Europarat
<strong>und</strong>
<strong>Sprache</strong>nkompetenzzentrum)
<br />

c) Anmerkung
Wakounig:
Absatz
zur
„Anmeldung/Abmeldung“
in
<strong>Kärnten</strong>
nicht
<br />

eindeutig;
Abmeldemöglichkeit
gab
es
nur
ein
Jahr
(1958/59);
Anmeldeverordnung
ab
1959.
<br />


<br />

3. Statements
zur
Didaktik
<br />


<br />

3.1. Doleschal

<br />

Präsentation:
siehe
Handout
auf
Projectcare
<br />

Diskussion:
<br />

‐ Gibt
es
unterschiedliche
Voraussetzungen
in
den
einzelnen
Sprachstudien?
(Slawistik,
<br />

Anglistik,
Romanistik?)
Sollten
sprachliche
Eingangsvoraussetzungen
vorausgesetzt
<br />

werden
oder
erst
für
die
Anstellung
bestimmte
Sprachniveaus
verlangt
werden?

<br />

‐ Im
Bereich
der
ungarischen
Volksgruppe:
Problematik
von
Studierendenzahlen,
<br />

wenn
Maturaniveau
vorausgesetzt
wird,
da
es
dann
kaum
potentielle
Studierende
<br />

gibt;
falls
doch,
nehmen
diese
eher
ein
Dolmetschstudium
auf
–
wegen
der
höheren
<br />

Jobchancen;
trifft
auch
für
Studierende
an
der
Univ.
Klagenfurt
zu.

<br />

‐ Für
den
Bereich
Romanes:
es
gibt
kein
Universitätsstudium
<strong>und</strong>
keine
Ausbildung
<br />

von
Lehrer/innen;
müsste
aber
im
neuen
Volksgruppengesetz
mitgedacht
werden;



Protokolle ⎢113<br />


 2
<br />

Änderungen
im
Volksgruppengesetz
müssten
auch
für
die
nächsten
Jahre
Gültigkeit
<br />

haben.
Eventuell
„Anleihen“
aus
Ungarn/Pécs,
wo
bessere
Voraussetzungen
gegeben
<br />

sind
–
Referenten,
Kurse,
Ausbildungen.

<br />

‐ Möglichkeiten
sollten
auch
für
Quereinsteiger
gegeben
sein.

<br />

‐ Wissensdefizit
über
die
schulische
Situation
der
jeweils
anderen
Volksgruppen
in
der
<br />

Arbeitsgruppe
(Wiener
Ungarn
/
Kärntner
Slowenen
/
Roma
/
Burgenlandkroaten)
–
<br />

Problem
für
ein
gemeinsames
Papier,
da
sehr
unterschiedliche
Voraussetzungen
<strong>und</strong>
<br />

Situationen
gegeben
sind.
Ein
wichtiges
gemeinsames
Ausgangspapier:
Charta
für
Regional‐
<strong>und</strong>
Minderheitensprachen.

<br />

‐ An
der
PH‐<strong>Kärnten</strong>
hat
die
Hinaufsetzung
des
sprachliches
Anspruchsniveaus
nicht
<br />

zur
Verminderung
von
Studierendenzahlen
geführt;
diese
haben
sich
im
Gegenteil
erhöht.
<br />

‐ Sach/‐Fachsprachenkenntnisse
zu
fördern
wäre
Aufgabe
der
Universität;
könnte
im
<br />

Rahmen
des
Unterrichtspraktikums
erfolgen
–
in
Kooperation
mit
der
Schule.

<br />


<br />

3.2. Gombos
<br />

Präsentation
<br />

‐ Vorbemerkung
zur
Aus‐
<strong>und</strong>
Fortbildung
von
Lehrer/innen:

<br />

Alle
Angebot
sollte
sowohl
an
Mitglieder
der
Volksgruppe
als
auch
an
Nichtvolksgruppenmitglieder
gerichtet
<strong>und</strong>
nicht
an
die
Identität
der
Personen
geb<strong>und</strong>en
sein.

<br />

‐ Wichtige
Voraussetzung
für
die
Umsetzung
der
Konzepte:
Institutionelle
Verankerung
von
Forschung
<strong>und</strong>
Entwicklung
in
Form
einer
eigenen
Institution
für
alle
<br />

Volksgruppen;
dort
sollten
auch
Teile
der
Lehrer/innenfortbildung
angesiedelt
sein;
<br />

die
Fortbildung
sollte
in
Richtung
Schulentwicklung
verändert
werden.
<br />

Zentrale
Inhalte
der
Lehrer/innenausbildung:

<br />

‐ Interkulturalität
–
Reflexion
der
eigenen
Sprachlehrerfahrungen
<strong>und</strong>
der
eigenen
Haltungen/Einstellungen
–
Feldforschung
in
der
Region
<strong>und</strong>
Feldforschung
in
anderen
<br />

Regionen
<br />

‐ <strong>Sprache</strong>n
erleben
(Zielsprachen)
–
Immersion
als
Erleben
der
<strong>Sprache</strong>
–
Ausbildung
<br />

in
der
Zielsprache
–
Bereich
der
Roma:
prekäre
Ausbildungssituation
in
Österreich;
<br />

daher
mindestens
1
Jahr
Auslandsaufenthalt
in
einem
Gebiet,
in
dem
die
Zielsprache
<br />

Mehrheitssprache
ist


<br />

‐ Didaktik
–
interaktiv,
kommunikativ,
Immersion,
hohes
Sprachniveau
Voraussetzung
<br />


<br />

Diskussion:
<br />

‐ Verpflichtender
einjähriger
Auslandsaufenthalt
wäre
wichtig
<br />

‐ Einsatz
von
Lehrer/innen
<strong>und</strong>
Lehrern
aus
dem
Ausland
(eventuell
Austausch
von
<br />

Lehrer/innen)
–
Schüler/innen
werden
mit
anderen
Prosodien
vertraut
gemacht
<br />

‐ Auslandsaufenthalt
im
Rahmen
von
Erasmusprogrammen

<br />

‐ Austausch
zwischen
Slowenien
<strong>und</strong>
Italien
ist
derzeit
besser
geregelt
als
zwischen
<br />

Slowenien
<strong>und</strong>
Österreich
<br />


<br />

3.3. Wakounig
<br />

Präsentation
<br />

‐ Ausgangspunkt:
Charta
der
Regional‐
<strong>und</strong>
Minderheitensprachen
–
den
dort
verankerten
Verpflichtungen
sollte
nachgekommen
werden
<br />

‐ Immersion:
Anteile
der
Minderheitensprachen
im
Unterricht
muss
erhöht
werden;
<br />

der
Output
an
Kenntnissen
ist
eher
enttäuschend
–
damit
hängen
vermutlich
auch
die
<br />

geringen
Anmeldezahlen
an
der
Sek<strong>und</strong>arstufe
zusammen.



114 ⎢ Protokolle<br />


 3
<br />

‐ Notwendig:
Anderer
organisatorischer
<strong>und</strong>
methodischer
Zugang;
weg
vom
<strong>Sprache</strong>nwechsel
innerhalb
einzelner
St<strong>und</strong>en
zu
längerfristigen
Sprachphasen
<br />

‐ Mögliches
Zukunftskonzept:
Schulmodelle,
in
denen
an
den
ersten
beiden
Schulstufen
<br />

nur
in
der
Minderheitensprache
ausgebildet
wird.

<br />

‐ Problembereich:
keine
Weiterführung
in
den
Hauptschulen
<br />

‐ Schwierigkeit
bei
Immersionsmodellen:
Lehrer/innen
<strong>und</strong>
Lehrer
müssten
auf
unterschiedliche
Weise
dabei
unterstützt
werden,
in
der
Zielsprache
zu
bleiben.

<br />

‐ Partizipation
an
internationalen
Entwicklungen
<br />

‐ Fachtagungen
auch
in
Österreich
(wie
etwa
die
pädagogische
Fachtagung
in
Chur)
<br />

‐ Wichtiger
Bereich
in
der
Lehrer/innenausbildung:
<strong>Sprache</strong>rwerbstheorien
<br />

‐ Inhalte
müssen
in
der
Zielsprache
vermittelt
werden
<br />

‐ Fortbildung:
Abstimmung
der
Ausbildung
mit
der
Fortbildung
<br />

‐ Notwendigkeit
von
Sprachkursen
an
den
Schulen
<br />

‐ Training
von
Mimik
<strong>und</strong>
Gestik
<br />


<br />

Diskussion:
<br />

‐ „Drama
Techniques“
wären
wichtig
–
<strong>Sprache</strong>
entsteht
zwischen
den
Menschen
<br />

‐ Skepsis
zum
Vorschlag,
die
ersten
zwei
Jahre
in
einer
<strong>Sprache</strong>
zu
unterrichten
(ist
vor
<br />

Ort
schwer
umsetzbar)

<br />

‐ Offene
Frage:
wie
starr
sollten
im
Gesetz
Modelle
festgeschrieben
werden?
Sind
Zwischenmodelle
denkbar?
<br />

‐ Methodisch
<strong>und</strong>
organisatorisch
sind
neue
Formen
wichtig
(allerdings
ist
mit
Einwänden
seitens
der
Eltern
zu
rechnen)

<br />

‐ Ad
Sprachkurse:
Kooperation
zwischen
PHs
<strong>und</strong>
Universitäten
wäre
sinnvoll
<br />

‐ Lehrer/innen
im
Immersionsunterricht
müssen
strukturell
stärker
unterstützt
werden
<br />

‐ An
der
PH
sollten
alle
Studierende
mit
dem
Bereich
der
Volksgruppensprache
konfrontiert
werden,
viele
Studierende
wissen
fast
nichts
über
diesen
Bereich
<br />

‐ Widerstände
der
Eltern
gegenüber
neuen
Modellen
können
relativiert
werden
<br />

‐ Es
sollte
nicht
nur
auf
den
50:50‐Input
geschaut
werden,
sondern
auch
auf
den
„Output“.
Das
heißt,
können
die
Schüler/innen
in
den
beiden
<strong>Sprache</strong>n
in
etwa
gleich
viel?
<br />

‐ Probleme
im
Kindergarten:
KG
ist
Ländersache,
Ausbildung
ist
nicht
postsek<strong>und</strong>är
<br />

‐ 50:50
Modell
problematisch
–
Modelle
sollten
mit
den
Beteiligten
entwickelt
<strong>und</strong>
weiterentwickelt
werden
<br />


<br />

3.4. Feinig
<br />

Präsentation:
siehe
Handout
auf
Projectcare
<br />

Diskussion:

<br />

‐ Vergleich
mit
der
Situation
im
Burgenland
<strong>und</strong>
mit
Ungarisch
in
Wien
(im
Rahmen
<br />

eines
viersprachigen
Kindergartens)
<br />

‐ Problem
der
Ausbildung
von
Kindergärtner/innen
<br />

‐ Interministerielle
Arbeitsgruppe
präsentiert
im
November
das
Konzept
zur
„Lehrer/innenbildung
Neu“,
in
dem
auch
der
Bereich
der
Kindergärten
neu
geregelt
werden
soll.
<br />

‐ Intensivierung
der
Tagesbetreuung
ist
anzustreben
<br />

‐ Gute
Erfahrungen
mit
Auslandsaufenthalten
der
Schüler/innen
<br />


<br />

3.5. Stefan
<br />

Präsentation:



Protokolle ⎢115<br />


 4
<br />

‐ Im
Bereich
der
Ausbildung
wurde
von
einer
Expert/innengruppe
(Universität
Klagenfurt,
Landesschulrat
für
<strong>Kärnten</strong>,
<strong>Pädagogische</strong>
<strong>Hochschule</strong>)
ein
neues
Curriculum
<br />

für
zweisprachige
Lehrer/innen
<strong>und</strong>
Teamlehrer/innen
erarbeitet.
Die
Implementierung
desselben
wird
von
einer
Evaluationsgruppe
wissenschaftlich
begleitet,
<strong>und</strong>
die
<br />

Ergebnisse
bilden
die
Gr<strong>und</strong>lage
für
eine
Überarbeitung
des
Curriculums.
<br />

‐ Für
den
Bereich
der
Sek<strong>und</strong>arstufe
II
wurde
im
Juli
2010
ein
neues
Curriculum
fertig
<br />

gestellt,
das
in
Kooperation
mit
dem
Institut
für
Slawistik
an
der
Universität
Klagenfurt
konzipiert
wurde.
Auch

der
Lehrgang
selbst
wird
in
Kooperation
zwischen
<br />

PH
<strong>und</strong>
Universität
angeboten
<strong>und</strong>
mit
Lehrenden
aus
beiden
Institutionen
beschickt.

<br />

‐ Für
die
bereits
im
Dienst
stehenden
Teamlehrer/innen,
welche
noch
keine
Zusatzausbildung
für
diesen
Tätigkeitsbereich
haben,
beginnt
im
WS
2010
ein
neu
konzipierter
Lehrgang,
dessen
Curriculum
ebenfalls
neu
<strong>und</strong>
auf
die
spezifischen
Erfordernisse
dieser
Zielgruppe
abgestimmt
ist.

<br />

‐ Im
Bereich
der
Fortbildung
wird
derzeit
verstärkt
versucht,
mit
Referent/innen
aus
<br />

Slowenien
dem
Bereich
der
Sach‐/Fachsprachen
stärkeres
Gewicht
zu
verleihen.

<br />

‐ Im
November
2010
soll
ein
längerfristiges
<strong>und</strong>
nachhaltiges
Fortbildungsprojekt
gestartet
werden,
in
dessen
Rahmen
ein
feststehendes
Team
von
Lehrer/innen
innovative
organisatorische
<strong>und</strong>
inhaltliche
Unterrichtsmodelle
an
ihren
jeweiligen
Schulen
<br />

erproben
<strong>und</strong>
dabei
von
Expert/innen
betreut
<strong>und</strong>
beraten
werden.

<br />

‐ In
eine
ähnliche
Richtung
könnte
auch
ein
nationales
Fortbildungsprojekt
mit
folgendem
Konzept
gehen:
<br />

a) Ein
überregionales
Planungsteam
erarbeitet
ein
langfristiges
<strong>und</strong>
nachhaltiges
<br />

Konzept
für
ein
mehrjähriges
Fortbildungsprojekt
mit
Lehrer/innen
aus
allen
<br />

Volksgruppen
<br />

b) 
Einmal
pro
Semester
findet
ein
einwöchiges
gemeinsames
Seminar
statt,
in
welchem
die
Teilnehmer/innen
mit

innovativen
didaktisch‐methodischen
<strong>und</strong>
organisatorischen
Konzepten
vertraut
gemacht
werden.
<br />

c) Diese
Konzepte
werden
von
den
Teilnehmer/innen
für
ihren
jeweiligen
Kontext
<br />

modifiziert
<strong>und</strong>
in
der
Unterrichtsrealität
erprobt.

<br />

d) In
regelmäßigen
Abständen
treffen
sich
Lehrer/innen
mit
Betreuer/innen
auf
regionaler
Ebene
<strong>und</strong>
tauschen
ihre
Erfahrungen
aus.
<br />


<br />

Diskussion:
<br />

‐ Ein
Problem
der
Umsetzung
eines
längerfristigen
Fortbildungsprojekts
könnte
die
<br />

notwendige
Dienstfreistellung
für
Lehrer/innen
über
längere
Zeiträume
sein.

<br />

‐ Für
Ungarisch
in
Wien
ist
die
Frage
der
Dienstfreistellung
nicht
relevant,
da
die
Betroffenen
nicht
Lehrer/innen
sind;
dafür
würde
es
eigene
Regelungen
brauchen.
<br />

‐ Für
das
Burgenland
kein
Problem,
könnte
in
der
ersten
Ferienwoche
stattfinden.

<br />


<br />


116 ⎢ Protokolle<br />


 5
<br />

4. Erstellung
eines
Maßnahmenkatalogs
<br />

‐ Beschreiben
der
derzeitigen
Situation
<br />

(Ist‐Zustand)
<br />

‐ Beschreiben
der
gewünschten
Veränderungen

<br />

‐ Lösungsmöglichkeiten/Einschätzungen
<br />

‐ Vorschlag
richtet
sich
an
...
<br />


<br />

Arbeitsweisen
<br />

‐ Textentwürfe
(in
Einzelverantwortung;
Autor/innenteam
bzw.
Redaktionsteam
–
<br />

Zeitplan)
<br />

‐ Texte
kursieren
lassen
–
Stellungnahme
<br />

‐ Redaktionsteam
erstellt
endgültige
Fassung
(allenfalls
inklusive
Minderheitenvotum)
–
bis
zum
Ende
des
Kalenderjahres
<br />


<br />

Diskussion
zum
Maßnahmenkatalog
<br />

‐ Beispiel:
Abmeldemöglichkeit
statt
Anmeldeprinzip
(z.B.
in
ausgewählten
Gemeinden,
in
denen
es
etwa
bereits
entsprechende
Voraussetzungen,
z.B.
Kindergärten
gibt)

<br />

‐ Vorschlag
aus
dem
Konzeptpapier
<strong>Kärnten</strong>:
Eltern
entscheiden
sich
bewusst
für
<br />

den
ein‐
oder
zweisprachigen
Unterricht
(z.B.
im
Burgenland:
Eltern
entscheiden,
<br />

ob
sie
für
ihre
Kinder
ein‐
oder
zweisprachige
Zeugnisse
wollen)
<br />

‐ Aufgabe
der
Redaktionsgruppe:
Vorschläge
auflisten
(z.B.
An‐
Abmeldung),
kursieren
<strong>und</strong>
bewerten;
kurzfristig
–
mittelfristig
–
langfristig;
bis
Ende
des
Kalenderjahres
fertig
stellen
<br />

‐ Auch
Vorschläge
<strong>und</strong>
Visionen
sind
notwendig,
die
sich
nicht
unbedingt
an
den
<br />

gegenwärtigen
Realitäten
orientieren
(von
mehreren
Arge‐Mitgliedern
verstärkt);
vielleicht
nicht
in
den
Kategorien
kurz‐
mittel‐
<strong>und</strong>
langfristig
formulieren,
da
die
Gefahr
besteht,
dass
die
langfristigen
Vorschläge
sofort
ausgeschieden
<br />

werden
<br />

‐ Im
Bereich
der
<strong>Bildung</strong>skonzepte
sollte
absolut
visionär
gedacht
werden,
aber
in
<br />

sensiblen
Bereichen
sollten
mögliche
gesellschaftliche
Reaktionen
doch
mitbedacht
werden
<br />

‐ Soziodemographische
Veränderungen
müssen
berücksichtigt
werden,
damit
<br />

nicht
mehr
in
den
Kategorien
der
50‐iger
<strong>und</strong>
60‐iger
Jahre
gedacht
wird
<br />

‐ Ad
An‐
Abmeldung:
Möglichkeit
eines
Rahmengesetzes,
das
je
nach
Bedarf
modifiziert
werden
kann
<br />

‐ Ad
organisatorische
Machbarkeit:
Schwierigkeit,
für
alle
Volksgruppen
einheitliche
Formulierungen
zu
erarbeiten
–
dies
sollte
eher
von
den
einzelnen
Volksgruppen
gemacht
werden,
dann
können
die
Vorschläge
zusammengeführt
werden
<br />

‐ Gegenargument:
eher
nicht
in
Untergruppen
arbeiten,
sondern
als
Gesamtgruppe
<br />

ein
Konzept
erarbeiten,
mit
einer
Gesamtlösung
für
alle
Bereiche
<br />

‐ Entgegnung:
es
existieren
zwei
Minderheitenschulgesetze,
die
nicht
„nach
unten
<br />

nivelliert“
werden
sollten,
daher
sollten
die
MH‐Schulgesetze
(<strong>Kärnten</strong>,
Burgenland,
<strong>und</strong>
eines
für
Wien)
gesondert
betrachtet
werden
<br />

‐ Notwendig
wären
einheitliche
Vorschläge
für
alle
Volksgruppen
mit
unterschiedlichen
Durchführungsmöglichkeiten
(etwa
Verordnungen)
für
die
einzelnen
Kontexte



Protokolle ⎢117<br />


 6
<br />

‐ Gr<strong>und</strong>rechtsebene
vs.
regionales
Angebot
(Regionalsprachenprinzip/regionales
<br />

Mehrsprachenprinzip),
da
regionale
Angebote
nicht
auf
der
Gr<strong>und</strong>rechtsebene
<br />

angesiedelt
sind
<br />

‐ Gegenargument:
das
hängt
von
den
Formulierungen
ab,
z.B.
die
Frage
der
Portabilität
von
Rechten
müsste
von
der
Strukturarbeitsgruppe
gelöst
werden
<br />

‐ Gr<strong>und</strong>lage
des
Minderheitenrechts
soll
<strong>und</strong>
darf
nicht
in
Frage
gestellt
werden,
<br />

aber
die
Angebote
sollten
auch
für
„Nichtmitglieder“
der
Volksgruppe
geöffnet
<br />

werden,
es
geht
nicht
um
einen
„modischen
Touch“
<strong>und</strong>
lediglich
um
einen
Austausch
der
Terminologie,
sondern
auch
um
die
Berücksichtigung
europäischer
<br />

Entwicklungen
(z.B.
<strong>Sprache</strong>ncharta,
LEPP‐Bericht
für
Österreich)
<br />

‐ Die
Minderheitenschulgesetze
sollen
auf
keinen
Fall
außer
Kraft
gesetzt,
sondern
<br />

in
Richtung
Mehrsprachigkeit
<strong>und</strong>
Interkulturalität
geöffnet
werden

<br />


<br />

5. Themenkatalog
<br />

(Präsentation
der
bisherigen
Ergebnisse
am
21.
Sepetember)
<br />


<br />

1. Visionen
zur
Mehrsprachigkeit
(Larcher)
<br />


<br />

2. Didaktik
<br />

• Vorschläge
zur
didaktischen
Modernisierung
(Wakunig)

<br />

• Zu
Didaktik
<strong>und</strong>
Prestige
(Larcher)
<br />

• Lehrer/innenaus‐,
Fort‐
<strong>und</strong>
Weiterbildung

<br />

(Angerer‐Pitschko,
Doleschal,
Stefan)
<br />

• Schulbücher

<br />


<br />

3. Vorschulische
Erziehung
(Ogorevc‐Feinig)
<br />


<br />

4. Forschung
<strong>und</strong>
Entwicklung
<br />

• Einrichtung
eines
(fachdidaktischen/pädagogischen)
Zentrums
für
Volksgruppen‐
<strong>und</strong>
Regionalsprachen
(Angerer‐Pitschko,
Doleschal,
Stefan)
<br />


<br />

5. Minderheitenschulwesen
(Mühlgaszner;
Sandrieser)

<br />


<br />

6. Begleitmaßnahmen
<br />

• Mehrsprachigkeit
im
öffentlichen
Raum,
Medien,
Öffentlichkeitsarbeit
<br />


<br />

6. Allfälliges
<br />


118 ⎢ Mitgliederliste


Mitgliederliste ⎢119<br />

Arbeitsgruppe 1 „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“<br />

(Stand: 30. September 2011)<br />

Angerer-Pitschko Magdalena, Mag., Dipl. Päd.<br />

<strong>Pädagogische</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Kärnten</strong><br />

Zentrum für Mehrsprachigkeit <strong>und</strong> Interkulturelle<br />

<strong>Bildung</strong><br />

Viktor Frankl <strong>Hochschule</strong><br />

Kaufmanngasse 8<br />

9020 Klagenfurt<br />

magdalena.angerer-pitschko@ph-kaernten.<br />

ac.at<br />

Bauer Michael, Mag.<br />

Fachexperte für Kulturförderung Österreichischer<br />

Volksgruppen<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Unterricht, Kunst <strong>und</strong><br />

Kultur<br />

Minoritenplatz 5<br />

1014 Wien<br />

Michael.Bauer@bmukk.gv.at<br />

Blajs Jože, Mag.<br />

Slowenischer Schulverein<br />

Mikschallee 4<br />

9020 Klagenfurt<br />

office@mladinskidom.at<br />

Busch Brigitta, Dr. , Univ.-Prof.<br />

Universität Wien<br />

Institut für Sprachwissenschaft<br />

Berggasse 11<br />

1090 Wien<br />

brigitta.busch@univie.ac.at<br />

Doleschal Ursula , Dr., Univ.-Prof.<br />

Universität Klagenfurt<br />

Institut für Slawistik<br />

Universitätsstr. 65-67<br />

9020 Klagenfurt<br />

ursula.doleschal@uni-klu.ac.at<br />

Domej Theodor, Dr. , FI<br />

Landesschulrat für <strong>Kärnten</strong><br />

10. Oktober-Straße 24<br />

9010 Klagenfurt am Wörthersee<br />

theodor.domej@lsr-ktn.gv.at<br />

Fankhauser Rainer, Dr., MinR<br />

Leiter der Abteilung für Allgemeine Rechts<strong>und</strong><br />

Verwaltungsangelegenheiten B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Unterricht, Kunst <strong>und</strong> Kultur<br />

Minoritenplatz 5<br />

1014 Wien<br />

Rainer.Fankhauser@bmukk.gv.at<br />

Gombos Georg, Dr., a.o. Univ.-Prof.<br />

Universität Klagenfurt<br />

Abteilung für Interkulturelle <strong>Bildung</strong><br />

Universitätsstraße 65-67<br />

9020 Klagenfurt<br />

Georg.gombos@uni-klu.ac.at<br />

Haberl Thomas, Mag.,<br />

Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />

Fachabteilung 6 B<br />

Stempfergasse 4<br />

8010 Graz<br />

thomas.haberl@stmk.gv.at<br />

Hagenhofer Marianne, Abgeordnete zum Nationalrat<br />

(SPÖ-Menschenrechts-, Minderheiten- <strong>und</strong><br />

Volksgruppensprecherin)<br />

marianne.hagenhofer@spoe.at<br />

im Vertretungsfall:<br />

Reichel Michaela, Mag.a<br />

m.reichel@ios.at


120 ⎢ Mitgliederliste<br />

Hanzl Karl, Ing.<br />

Vorsitzender tschechischer Volksgruppenbeirat<br />

Obmann des Schulvereins Komensky<br />

k.hanzl@schwechat.gv.at<br />

Vertretung:<br />

Hanzl Jana, Mag., Dir.<br />

direktion@komensky.at<br />

Huber Helena, Mag., Dir.<br />

dirorg@komensky.at<br />

Hollós Josef, Mag.<br />

Ungarisches Volksgruppenbeiratsmitglied<br />

Jugendreferent in der Gemeinde Wien<br />

josef.hollos@chello.at<br />

Hubmann Gerhild, Mag., MAS<br />

Leiterin der Abt 6 <strong>Bildung</strong>, Generationen <strong>und</strong><br />

Kultur<br />

Amt der Kärntner Landesregierung,<br />

gerhild.hubmann@ktn.gv.at<br />

Kofler Ludmilla, Mag.<br />

ARGE Kindergarten<br />

Mikschallee 4<br />

9020 Klagenfurt<br />

Kolter Janja<br />

Volksschullehrerin<br />

<strong>Pädagogische</strong>r Fachverband<br />

St. Veiter Ring 25 b/22<br />

9020 Klagenfurt<br />

Office@sova.at<br />

Kornfeind Angelika, Mag.<br />

Kroatische Volksgruppenangehörige<br />

Linke Wulkazeile 95<br />

7061 Trausdorf an der Wulka<br />

angelika@kornfeind.at<br />

Larcher Dietmar, Dr., Univ.-Prof.<br />

Ybbsstraße 6/2<br />

1020 Wien<br />

Dietmar.Larcher@gmail.com<br />

Leitner Birgit, Mag., Dr.<br />

Leiterin der Schulabteilung der Diözese Gurk-<br />

Klagenfurt<br />

Mariannengasse 2<br />

9020 Klagenfurt<br />

birgit.leitner@kath-kirche-kaernten.at<br />

Lenart Branko<br />

Art. VII Kulturverein für Steiermark<br />

Viktor-Kaplan-Gasse 25<br />

8045 Graz<br />

branko.lenart@yahoo.de<br />

Lesjak Stefan<br />

Volksschullehrer<br />

<strong>Pädagogische</strong>r Fachverband<br />

Narzissenweg 26<br />

9141 Eberndorf/Dobrla vas<br />

stelles@gmx.at<br />

Mandik Elena, Mag.<br />

Slowakische Volksgruppenangehörige<br />

Schulweg 8/5/4<br />

2340 Mödling<br />

elena.mandik@utanet.at<br />

Mühlgaszner Edith, Mag., MAS<br />

Landesschulinspektorin für das Minderheitenschulwesen<br />

<strong>und</strong> Mitglied des kroatischen<br />

Volksgruppenbeirates<br />

Landesschulrat für Burgenland<br />

Kernausteig 3<br />

7001 Eisenstadt<br />

Edith.mühlgaszner@lsr-bgld.gv.at<br />

Münster Gerhard, Dr., MinR<br />

Leiter der Abteilung Legistik - <strong>Bildung</strong><br />

B<strong>und</strong>esministerium für Unterricht, Kunst <strong>und</strong><br />

Kultur<br />

Minoritenplatz 5<br />

1014 Wien<br />

Gerhard.Münster@bmukk.gv.at


Mitgliederliste ⎢121<br />

Oberhofer Friedrich<br />

Ungarisches Volksgruppenbeiratsmitglied,<br />

Ggeschäftsführender Obmann des Ungarischen<br />

Schulvereins in Wien<br />

Fritz.oberhofer@csucs.at<br />

Ogorevc-Feinig Lucija, Mag.<br />

AHS - Lehrerin<br />

<strong>Pädagogische</strong>r Fachverband<br />

Suetschach/Sveče 151<br />

9181 Feistritz/Bistrica<br />

ogorevc_feinig@yahoo.de<br />

Olip Ivan, Mag.<br />

Religionsinspektor für APS im Geltungsbereich<br />

des Minderheitenschulwesens<br />

Kumeschgasse 16<br />

9150 Bleiburg/Pliberk<br />

ivan.olip@kath-kirche-kaernten.at<br />

Olip Nanti<br />

Vertreter der Einheitsliste (EL)<br />

Vizebgm. Zell, slowenischer Volksgruppenangehöriger<br />

9170 Zell<br />

Pfarre 104<br />

zell@ktn.gde.at<br />

Pinterits Manfred, Mag., BSI<br />

Stadtschulrat für Wien<br />

Gasgasse 8-10<br />

1150 Wien<br />

manfred.pinterits@ssr-wien.gv.at<br />

Pipp Marjan, Mag.<br />

Österreichisches Volksgruppenzentrum<br />

Teinfaltstraße 4<br />

1010 Wien<br />

Marjan.pipp@mohorjeva.at<br />

Pirker Jürgen, MMag.<br />

Karl-Franzens-Universität<br />

Institut für Österreichisches, Europäisches <strong>und</strong><br />

Vergleichendes Öffentliches Recht<br />

Universitätsstraße 15<br />

8010 Graz<br />

juergen.pirker@uni-graz.at<br />

Rodt Paul, Mag.<br />

Stv.-Vorsitzender des tschechischen Volksgruppenbeirats<br />

Minderheitsrat der Tschechen <strong>und</strong> Slowaken in<br />

Wien<br />

rodt@gmx.at<br />

Sandrieser Sabine, LSI 1<br />

Landesschulrat für <strong>Kärnten</strong><br />

Leiterin Abteilung VII-Minderheitenschulwesen<br />

10. Oktober-Straße 24<br />

9010 Klagenfurt am Wörthersee<br />

sabine.sandrieser@lsr-ktn.gv.at<br />

Sarközi Rudolf, Prof.<br />

Vorsitzender des Volksgruppenbeirates der<br />

Roma, Obmann des Kulturverein österreichischer<br />

Roma<br />

Dokumentations- <strong>und</strong> Informationszentrum<br />

Devrientgasse 1<br />

1190 Wien<br />

office@kv-roma.at<br />

Somogyi Attila, Mag.<br />

Ungarisches Volksgruppenbeiratsmitglied,<br />

Lehrer <strong>und</strong> Personalvertreter am Zweisprachigen<br />

BG Oberwart <strong>und</strong> geschäftsführender<br />

Vorsitzender der Volkshochschule der Burgenländischen<br />

Ungarn<br />

somogyi@gmx.net<br />

1 Mit der Funktion betraut.


122 ⎢ Mitgliederliste<br />

Stefan Ferdinand, Mag., Prof., OStR<br />

<strong>Pädagogische</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Kärnten</strong><br />

Viktor Frankl <strong>Hochschule</strong><br />

Zentrum für Mehrsprachigkeit <strong>und</strong> interkulturelle<br />

<strong>Bildung</strong><br />

Kaufmanngasse 8<br />

9020 Klagenfurt<br />

ferdinand.stefan@ph-kaernten.ac.at<br />

Sturm Marjan, Dr., MAS<br />

Vorsitzender des slowenischen Volksgruppenbeirates,<br />

Obmann des Zentralverbandes Slowenischer<br />

Organisationen in <strong>Kärnten</strong><br />

Tarviserstraße 16<br />

9020 Klagenfurt am Wörthersee<br />

marjan.sturm@slo.at<br />

Vospernik Reginald, Dr.<br />

langjähriger Direktor des B<strong>und</strong>esgymnasiums<br />

für Slowenen<br />

stv. Obmann der Gemeinschaft der Kärntner<br />

Slowenen <strong>und</strong> Sloweninnen<br />

Neuer Platz 7<br />

9020 Klagenfurt<br />

vospernik@aon.at<br />

Vukman-Artner Karin, Mag.<br />

Volksschuldirektorin an der zweisprachigen VS<br />

Hornstein, Lehrbeauftragte an der PH Burgenland<br />

Schulgasse 10<br />

7053 Hornstein<br />

Vs.hornstein@bildungsserver.com<br />

Wakounig Vladimir, Dr., a.o. Univ.-Prof.<br />

Universität Klagenfurt<br />

Abteilung für Interkulturelle <strong>Bildung</strong><br />

Universitätsstraße 65-67<br />

9020 Klagenfurt,<br />

Wladimir.wakounig@uni-klu.ac.at<br />

Wolf Wilhelm, Dr. MinR<br />

Leiter der Stabsstelle für das österreichische<br />

Minderheitenschulwesen<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Unterricht, Kunst <strong>und</strong><br />

Kultur<br />

Vorsitzender der AG 1 „<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Sprache</strong>“<br />

Minoritenplatz 5<br />

1014 Wien<br />

wilhelm.wolf@bmukk.gv.at

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