Lehrgang Physik und Chemie - Pädagogische Hochschule ...
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d) inter- <strong>und</strong> intrapersonale Kompetenz.<br />
(3) Die Leistungen in den Lehrveranstaltungen gemäß Abs. 1 sind sowohl verbal als auch nach<br />
den Stufen der fünfstufigen Notenskala zu beurteilen. Die/der Studierende ist auf ihr/sein<br />
Verlangen über ihre/seine Studienfortschritte <strong>und</strong> über die voraussichtliche Beurteilung zu<br />
informieren.<br />
(4) Die semesterweise Beurteilung erfolgt durch die zuständige Praxisberaterin / den zuständigen<br />
Praxisberater in Absprache mit der Praxislehrerin / dem Praxislehrer, die/der einen<br />
Notenvorschlag auf der Gr<strong>und</strong>lage persönlicher Leistungsfeststellungen <strong>und</strong> der schriftlichen<br />
Leistungsbeschreibung erstellt.<br />
(5) Ist eine negative Semesterbeurteilung zu erwarten, ist der zuständigen Institutsleiterin/dem<br />
zuständigen Institutsleiter von der zuständigen Praxisberaterin / dem zuständigen Praxisberater<br />
über die zu erwartende negative Beurteilung zum frühest möglichen Zeitpunkt Mitteilung zu<br />
machen. Die / Der Studierende ist über die voraussichtlich negative Beurteilung <strong>und</strong> ihre<br />
Gr<strong>und</strong>lagen sowie allfällige Anforderungen zur Erreichung einer positiven Beurteilung umgehend<br />
nachweislich zu informieren Die Beurteilung erfolgt dann jedenfalls durch eine<br />
Prüfungskommission, der die Praxisberaterin / der Praxisberater, die Praxislehrerin / der<br />
Praxislehrer sowie die zuständige Institutsleiterin / der zuständige Institutsleiter angehören.<br />
Darüber hinaus finden die Bestimmungen des Pkt. 2.7.3 (2), (3), (4) über die Durchführung<br />
kommissioneller Prüfungen Anwendung.<br />
(6) Bei negativer Beurteilung der Schulpraktischen Ausbildung im Sinne des Abs. 1 darf diese<br />
einmal wiederholt werden. Wird diese Wiederholung negativ beurteilt, so gilt gemäß<br />
§ 59 Abs. 2 Z 6 HG 2005 das Studium als vorzeitig beendet.<br />
2.6.13 Modulprüfungen<br />
(1) Der positive Abschluss eines Moduls setzt entweder<br />
a) positive Einzelbeurteilungen über alle Lehrveranstaltungen des Moduls gemäß Pkt. 2.7.9<br />
bis 2.7.12 oder<br />
b) eine mündliche kommissionelle Modulprüfung oder<br />
c) eine schriftliche kommissionelle Modulprüfung im Ausmaß von maximal 120 Minuten<br />
voraus.<br />
(2) Modulprüfungen können bei negativem Ergebnis höchstens dreimal wiederholt werden. Kann<br />
nach dreimaliger Wiederholung kein positives Ergebnis erzielt werden, so gilt das Studium gemäß<br />
§ 59 Abs. 2 Z. 4 HG 2005 als vorzeitig beendet.<br />
2.6.14 Schriftliche Abschlussarbeit<br />
(1) Im 5. oder 6. Semester ist im Rahmen einer der Lehrveranstaltungen eine Seminar- oder<br />
Projektarbeit mit fachwissenschaftlichem oder fachdidaktischem Schwerpunkt zu verfassen.<br />
(2) Der Umfang der schriftlichen Arbeit bezieht sich auf mindestens 30 - 40 000 Zeichen<br />
(Leerzeichen inklusiv) mit 1,5 Zeilenabstand <strong>und</strong> einer Schriftgröße von 12 Punkten; dies<br />
entspricht etwa 15 - 20 DINA4 Seiten.<br />
(3) Diese Arbeit stellt den Leistungsnachweis für das jeweilige Semester dar.<br />
2.7 Studienabschluss<br />
Der <strong>Lehrgang</strong> zum Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung für Hauptschullehrer/innen schließt<br />
mit einem Zertifikat über 43 EC ab.<br />
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