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Lehrgang Physik und Chemie - Pädagogische Hochschule ...

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d) inter- <strong>und</strong> intrapersonale Kompetenz.<br />

(3) Die Leistungen in den Lehrveranstaltungen gemäß Abs. 1 sind sowohl verbal als auch nach<br />

den Stufen der fünfstufigen Notenskala zu beurteilen. Die/der Studierende ist auf ihr/sein<br />

Verlangen über ihre/seine Studienfortschritte <strong>und</strong> über die voraussichtliche Beurteilung zu<br />

informieren.<br />

(4) Die semesterweise Beurteilung erfolgt durch die zuständige Praxisberaterin / den zuständigen<br />

Praxisberater in Absprache mit der Praxislehrerin / dem Praxislehrer, die/der einen<br />

Notenvorschlag auf der Gr<strong>und</strong>lage persönlicher Leistungsfeststellungen <strong>und</strong> der schriftlichen<br />

Leistungsbeschreibung erstellt.<br />

(5) Ist eine negative Semesterbeurteilung zu erwarten, ist der zuständigen Institutsleiterin/dem<br />

zuständigen Institutsleiter von der zuständigen Praxisberaterin / dem zuständigen Praxisberater<br />

über die zu erwartende negative Beurteilung zum frühest möglichen Zeitpunkt Mitteilung zu<br />

machen. Die / Der Studierende ist über die voraussichtlich negative Beurteilung <strong>und</strong> ihre<br />

Gr<strong>und</strong>lagen sowie allfällige Anforderungen zur Erreichung einer positiven Beurteilung umgehend<br />

nachweislich zu informieren Die Beurteilung erfolgt dann jedenfalls durch eine<br />

Prüfungskommission, der die Praxisberaterin / der Praxisberater, die Praxislehrerin / der<br />

Praxislehrer sowie die zuständige Institutsleiterin / der zuständige Institutsleiter angehören.<br />

Darüber hinaus finden die Bestimmungen des Pkt. 2.7.3 (2), (3), (4) über die Durchführung<br />

kommissioneller Prüfungen Anwendung.<br />

(6) Bei negativer Beurteilung der Schulpraktischen Ausbildung im Sinne des Abs. 1 darf diese<br />

einmal wiederholt werden. Wird diese Wiederholung negativ beurteilt, so gilt gemäß<br />

§ 59 Abs. 2 Z 6 HG 2005 das Studium als vorzeitig beendet.<br />

2.6.13 Modulprüfungen<br />

(1) Der positive Abschluss eines Moduls setzt entweder<br />

a) positive Einzelbeurteilungen über alle Lehrveranstaltungen des Moduls gemäß Pkt. 2.7.9<br />

bis 2.7.12 oder<br />

b) eine mündliche kommissionelle Modulprüfung oder<br />

c) eine schriftliche kommissionelle Modulprüfung im Ausmaß von maximal 120 Minuten<br />

voraus.<br />

(2) Modulprüfungen können bei negativem Ergebnis höchstens dreimal wiederholt werden. Kann<br />

nach dreimaliger Wiederholung kein positives Ergebnis erzielt werden, so gilt das Studium gemäß<br />

§ 59 Abs. 2 Z. 4 HG 2005 als vorzeitig beendet.<br />

2.6.14 Schriftliche Abschlussarbeit<br />

(1) Im 5. oder 6. Semester ist im Rahmen einer der Lehrveranstaltungen eine Seminar- oder<br />

Projektarbeit mit fachwissenschaftlichem oder fachdidaktischem Schwerpunkt zu verfassen.<br />

(2) Der Umfang der schriftlichen Arbeit bezieht sich auf mindestens 30 - 40 000 Zeichen<br />

(Leerzeichen inklusiv) mit 1,5 Zeilenabstand <strong>und</strong> einer Schriftgröße von 12 Punkten; dies<br />

entspricht etwa 15 - 20 DINA4 Seiten.<br />

(3) Diese Arbeit stellt den Leistungsnachweis für das jeweilige Semester dar.<br />

2.7 Studienabschluss<br />

Der <strong>Lehrgang</strong> zum Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung für Hauptschullehrer/innen schließt<br />

mit einem Zertifikat über 43 EC ab.<br />

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